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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Mitarbeiter 999 am 19.04.2019 16:48
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Hallo,
Kann mir jemand in ein paar Sätzen die Unterschiede von Tvöd und Tv-V erklären.
Aktuell sind wir als kommunaler Bauhof im Tvöd angesiedelt.
Da wir den Bereich Wasserversorgung und Abwasserentsorgung betreuen, käme ja eventuell auch der Tv-V in Betracht.
Zumindest hörte ich von anderen Bauhöfen, dass die gewechselt haben.
Vielen Dank im Voraus und schöne Ostern.
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Der Geltungsbereich des TV-V ist in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des entsprechenden Tarifvertrages geregelt (https://www.vka.de/tarifvertraege-und-richtlinien/tarifvertraege).
Kommunale Bauhöfe unterfallen im Regelfall nicht dem TV-V.
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Ich gehe davon aus, dass der TV-V tatsächlich für euch nicht in Betracht kommt. Euer kommunale Bauhof wird wohl kein rechtlich selbstständiger Betrieb (GmbH, KG, AG etc.), der dem Betriebsverfassungsgesetz unterliegt, sein. Der Geltungsbereich des TV-V umfasst nach § 1 jedoch nur solche Versorgungsbetriebe.
Selbst wenn dem so wäre, müssten mindestens 90 % des Gesamtpersonalbestandes in den Bereichen Energie- und/oder Wasserversorgung eingesetzt sein. Abwasserentsorgung fällt nicht darunter. Dieses wird nach Deiner Schilderung wohl ebenfalls bei Euch nicht gegeben sein.