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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: gehtdichgarnixan am 20.12.2019 06:53
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Erhalte ich weiterhin die persönliche Zulage nach § 14, wenn ich den Angestelltenlehrgang I absolviere? Oder fällt die Zulage für die Zeit des Lehrgangs weg? :o
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Die Zulage nach §14 TVÖD knüpft an zwei Voraussetzungen: eine nur vorübergehend auszuübende höherwertige Tätigkeit und die tatsächliche Ausübung derselben. Entfällt eines dieser TBM, entfällt die Zulage. Wenn nicht, dann nicht.