Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: mmp am 24.03.2020 20:30
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Für alle die es betrifft, endlich die lang ersehnte Änderung des LBG.
Konkret § 76 Abs. 5 LBG.
Bleibt gesund.
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Glückwunsch, hoffentlich ziehen die restlichen Länder bald nach.
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Und der Bund ...
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bei privater Krankenversicherung höchstens nach dem hälftigen Beitrag einer Krankenversicherung im Basistarif.
Für Beamte in der PKV somit weiter uninteressant.