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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Fleißiger Falter am 14.06.2019 14:14
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Hallo, ich bin technischer Sachbearbeiter in Berlin mit E 11. Demnächst übernehme ich vom Gruppenleiter die sehr umfangreiche Adminfunktion für unser Arbeitsprogramm und möchte gerne diese zusätzliche Arbeitsleistung geltend machen beim Dienstherrn. Welche Zulage kann / Könnte ich verlangen? Gibt es Beispiele dazu? Danke für Eure Antworten!
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TB haben keinen Dienstherrn. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Eine Zulage ist tariflich nicht vorgesehen.
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Wie muss dann diese zusätzliche Tätigkeit benannt werden, damit sie ins TV-L Gefüge passt oder eben nur eine rein individuelle Zulage, wenn es sowas im öD gibt?
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Die Benennung von Tätigkeiten ist tariflich unbeachtlich. Es kommt darauf an, welche tariflichen Tätigkeitsmerkmale eine auszuübende Tätigkeit erfüllt. Für den genannten Zweck sind Zulagen tariflich nicht vorgesehen.
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Also rein individuelle Zulage als Anerkennung der zusätzlichen Tätigkeit?
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Inwiefern ließe sich derlei aus meinen Ausführungen folgern?
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Soweit wirksam dauerhaft höherwertige Tätigkeiten -die zu einer höheren Entgeltgruppe führen- übertragen werden besteht Anspruch auf die entsprechende höhere Eingruppierung. Wenn dies nur Vorrübergehend ist könnte ggf. Anspruch auf eine Zulage bestehen.
Es käme also darauf an ob mit der neuen Aufgabe deine Tätigkeiten insgesamt mit höher als E 11 zu bewerten sind.
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Das wäre noch zu prüfen über eine Bak z.B. oder liege ich da falsch?
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Wie sich der AG seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bildet, ist ihm überlassen. Die Rechtsmeinung des AG berührt die Eingruppierung in keinster Weise.
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Eine Höhergruppierung von E 11 auf E 12 möchte ich gerne vermeiden. Aus gutem Grund! keine stufengleiche Anpassung. von E 11 Stufe 4 (in 2 Jahren Stufe 5 - fast 600 Brutto mehr!) auf E 12 Stufe 3. Alles von vorne!
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Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist nicht vom Direktionsrecht des AG gedeckt und bedarf der mindestens impliziten Zustimmung des AN.
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Ich wurde gefragt und habe ja gesagt! Recht das dafür?
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Grundsätzlich ja.
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Eine einfache persönliche Zustimmung recht aus, um eine Zulage geltend machen zu können?
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Nein die reicht aus, dass du ggf. schon in der E12 sein könntest...
Wer hat denn gefragt? Ist die Person berechtigt dir höherwertige Tätigkeiten zu übertragen?
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Gute Frage! Muss ich recherchieren!
Erst mal danke bis hierher!