Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Borbob am 19.03.2021 08:18
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Hallo
Kann man mit einem Bandscheibenvorfall (offizielle Diagnose) in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt werden? Habt ihr Erfahrungen? Was sind die möglichen Szenarien?
Ich freue mich auf Rückmeldungen
LG
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Das dürfte von der konkreten Diagnose (einfacher / schwerer Bandscheibenvorfall) und dem jeweiligen Amtsarzt, der die Gesundheitsprüfung vornimmt, abhängen...
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Genau so ist es. Ich bin damals als Bandscheibenpatient BaL geworden. Die Frage ist ja immer, wie sieht die Prognose für die Zukunft aus? Ist der Bandscheibenvorfall therapierbar bzw. ggfs. operabel?
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Hallo,
Ich wäre optimistisch, dass es auch mit Bandscheibenvorfall klappt, v.a. wenn man darlegt, dass man gezieltes Rückentraining macht.
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Ich habe die Untersuchung zwei Mal bestanden und bin inzwischen mit einem GdB 50 "bereichert" worden. Daran sieht man, wie streng die Amtsärzte mitunter doch sind.