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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: VFW20172019 am 15.05.2020 22:18

Titel: VL im Mutterschutz
Beitrag von: VFW20172019 am 15.05.2020 22:18
Hallo zusammen,
Ich erhalte Vermögenswirksame Leistungen,  gehe an 29.6. in Mutterschutz.  Wie ist das mit den VL im Mutterschutz, bekomme ich diese weiterhin für den Zeitraum den Mutterschutzes?
Titel: Antw:VL im Mutterschutz
Beitrag von: 2strong am 15.05.2020 23:13
Nein.
Titel: Antw:VL im Mutterschutz
Beitrag von: Spid am 16.05.2020 09:16
Doch, selbstverständlich - und zwar bis zum Beschäftigungsverbot.
Titel: Antw:VL im Mutterschutz
Beitrag von: 2strong am 16.05.2020 11:29
Das habe ich bis dato synonym verwendet. Klär' mich gelegentlich bitte mal auf.
Titel: Antw:VL im Mutterschutz
Beitrag von: Spid am 16.05.2020 11:36
Mutterschutz besteht während der Schwangerschaft und Stillzeit. Er besteht aus einer Vielzahl an Schutzvorschriften für die werdende und gewordene Mutter, z.B. Einschränkung der Mehrarbeit und der Überstunden, Verbot der Nachtarbeit, Beschäftigungsverbot, erweiterter Kündigungsschutz..., siehe MuSchG.
Titel: Antw:VL im Mutterschutz
Beitrag von: Isie am 16.05.2020 12:23
Während des Beschäftigungsverbots ja, während der Mutterschutzfrist nein, aber Einbeziehung in die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld.
Titel: Antw:VL im Mutterschutz
Beitrag von: Spid am 16.05.2020 12:31
Du meinst während eines ärztlichen Beschäftigungsverbots. Während des Beschäftigungsverbots in der Schutzfrist  besteht kein Anspruch. Was ist eine „Mutterschutzfrist“?
Titel: Antw:VL im Mutterschutz
Beitrag von: 2strong am 16.05.2020 13:34
Mutterschutz besteht während der Schwangerschaft und Stillzeit. Er besteht aus einer Vielzahl an Schutzvorschriften für die werdende und gewordene Mutter, z.B. Einschränkung der Mehrarbeit und der Überstunden, Verbot der Nachtarbeit, Beschäftigungsverbot, erweiterter Kündigungsschutz..., siehe MuSchG.
Danke Dir!

Ich wollte mich mit meiner ursprünglichen Antwort auf das Beschäftigungsverbot unmittelbar vor und nach der Entbindung beziehen.
Titel: Antw:VL im Mutterschutz
Beitrag von: VFW20172019 am 16.05.2020 13:59
Ich rede von dem gesetzlichen Mutterschutz nach dem Mutterschutzgeset nicht von einem ärztlichen Beschäftigungsverbot.
Titel: Antw:VL im Mutterschutz
Beitrag von: Spid am 16.05.2020 14:02
Der gesetzliche Mutterschutz beginnt mit der Schwangerschaft und endet nach dem Stillen.
Titel: Antw:VL im Mutterschutz
Beitrag von: Isie am 16.05.2020 14:05
Mutterschutzfrist § 3 MuschG: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 20 MuschG, VL lediglich in Berechnugsgrundlage enthalten
Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfristen: Mutterschutzlohn nach § 18 MuschG, VL ist enthalten
Titel: Antw:VL im Mutterschutz
Beitrag von: Isie am 16.05.2020 14:13
Die Formulierung "ich gehe ab... in Mutterschutz" bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, dass die Schutzfrist nach § 3 MuschG beginnt.
Titel: Antw:VL im Mutterschutz
Beitrag von: Spid am 16.05.2020 14:23
Du unterstellst also der Allgemeinheit, zum Gebrauch der Sprache zu blöd zu sein oder wie ist Deine Einlassung zu verstehen?
Titel: Antw:VL im Mutterschutz
Beitrag von: Isie am 16.05.2020 14:41
Nein, aber du scheinst was anderes verstanden zu haben. Die Erläuterung war an dich adressiert.
Titel: Antw:VL im Mutterschutz
Beitrag von: Spid am 16.05.2020 14:55
Ich habe das verstanden, was geschrieben wurde. Mutterschutz ist der umfassende Schutz werdender und gewordener Mütter durch das MuSchG. Das ist etwas anderes als das Beschäftigungsverbot in der Schutzfrist nach §3 MuSchG.
Titel: Antw:VL im Mutterschutz
Beitrag von: Isie am 16.05.2020 15:59
Hallo zusammen,
Ich erhalte Vermögenswirksame Leistungen,  gehe an 29.6. in Mutterschutz.  Wie ist das mit den VL im Mutterschutz, bekomme ich diese weiterhin für den Zeitraum den Mutterschutzes?
Titel: Antw:VL im Mutterschutz
Beitrag von: Spid am 16.05.2020 16:57
Und?
Titel: Antw:VL im Mutterschutz
Beitrag von: Isie am 16.05.2020 18:30
Die TE geht in Mutterschutz, das bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch, ihre Schutzfrist nach dem MuschG, gebräuchliche Kurzform Mutterschutzfrist, beginnt. Sie wollte wissen, ob sie währenddessen VL bekommt. Die korrekte Antwort ist nein, wie von 2Strong gepostet. Der Begriff Beschäftigungsverbot ist in diesem Zusammenhang zwar nicht falsch, aber wegen der Verwechslungsgefahr mit Beschäftigungsverboten außerhalb der Schutzfristen nicht gebräuchlich. Deine Ausführungen waren zwar nicht falsch, aber überwiegend keine Antwort auf die Frage, es sei denn, du hast die Frage anders verstanden, als sie gemeint war.
Titel: Antw:VL im Mutterschutz
Beitrag von: Spid am 16.05.2020 18:38
Ich habe die Frage beantwortet, die gestellt wurde - völlig unabhängig davon, ob Du der Allgemeinheit eine Unfähigkeit zum Gebrauch der Sprache unterstellst und die TE dazu gehört. Im übrigen solltest Du nicht von Deinem offenkundig von Unfähigkeit geprägten Umfeld auf Dritte schließen. Hier ist niemand zu blöd, das Beschäftigungsverbot in der Schutzfrist korrekt als solches zu benennen und den Mutterschutz als solchen zu erkennen und zu benennen, wie er im Gesetz definiert ist.
Titel: Antw:VL im Mutterschutz
Beitrag von: Isie am 16.05.2020 19:21
Ich habe der Allgemeinheit gar nichts unterstellt, sondern dir erklärt, was die TE wissen wollte. Du warst schließlich derjenige, der nicht wusste, was eine Mutterschutzfrist ist.
Titel: Antw:VL im Mutterschutz
Beitrag von: Spid am 16.05.2020 19:30
Doch, hier hast Du das der Allgemeinheit unterstellt:
Die Formulierung "ich gehe ab... in Mutterschutz" bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, dass die Schutzfrist nach § 3 MuschG beginnt.

Da Du den Begriff „Mutterschutzfrist“ erfunden hast, braucht das auch niemand zu wissen, da unbeachtlich ist, ob Du das Beschäftigungsverbot in der Schutzfrist „Mutterschutzfrist“ oder „Fluffipaff“ nennst.
Titel: Antw:VL im Mutterschutz
Beitrag von: Isie am 16.05.2020 20:09
Zuviel der Ehre, aber trotzdem danke. Dass du Begriffe nicht kennst, die zum allgemeinen Sprachgebrauch gehören, überrascht mich doch etwas. Aber dafür hast du andere Stärken. 😏
Titel: Antw:VL im Mutterschutz
Beitrag von: Spid am 16.05.2020 20:11
Du verwechselst Allgemeinheit mit Pöbel - weshalb Du immer wieder der Allgemeinheit unterstellst, zu korrektem Sprachgebrauch nicht fähig zu sein.
Titel: Antw:VL im Mutterschutz
Beitrag von: Isie am 17.05.2020 09:19
Es sieht so aus, dass ich dir die Bedeutung des Wortes "Pöbel" auch noch erklären muss. Umgangssprachlich oder fachsprachlich?
Titel: Antw:VL im Mutterschutz
Beitrag von: Spid am 17.05.2020 09:30
Das scheint Dir aufgrund Deiner Zugehörigkeit zum selbigen lediglich so. Persönliche Betroffenheit ist eben kein guter Lehrmeister, auch wenn schlichte Gemüter des Pöbels das häufig annehmen.
Titel: Antw:VL im Mutterschutz
Beitrag von: Eukalyptus am 19.05.2020 13:04
Da Isie (der Endung des Nicknamens zufolge) wahrscheinlich eine Frau ist, sind intellektuelle Schwanzvergleiche nicht zielführend.
Titel: Antw:VL im Mutterschutz
Beitrag von: Isie am 19.05.2020 16:18
Kein Kommentar.
Titel: Antw:VL im Mutterschutz
Beitrag von: BAT am 19.05.2020 19:28
Vielleicht ist es auch "easy" wegen 6,65 € so einen Bohai zu machen. ;)
Titel: Antw:VL im Mutterschutz
Beitrag von: Isie am 19.05.2020 19:44
Es geht der TE vermutlich nicht nur um die VL des Arbeitgebers, sondern auch darum, ob der AG VL abführt.
Titel: Antw:VL im Mutterschutz
Beitrag von: dahofa am 20.05.2020 07:53
Vielleicht ist es auch "easy" wegen 6,65 € so einen Bohai zu machen. ;)
Wo liegt denn die euromäßige "Bohai-Grenze"?
Titel: Antw:VL im Mutterschutz
Beitrag von: Kaiser80 am 20.05.2020 08:16
So bei 7,49€
Titel: Antw:VL im Mutterschutz
Beitrag von: dahofa am 20.05.2020 08:56
Bei oder genau 7,49?
Titel: Antw:VL im Mutterschutz
Beitrag von: BAT am 20.05.2020 09:26

Wo liegt denn die euromäßige "Bohai-Grenze"?

Zumindest nicht bei einem statischen oder monatlichen Betrag ;)