Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Sn00p am 19.02.2020 22:28
-
Hallo zusammen.
Ich möchte mich gerne auf eine Stelle bei einer Stadtverwaltung bewerben. Jetzt stellt sich mir folgende Frage:
Wie sieht es aus wenn ich chronisch Krank bin?
Ich habe schon 2 Herzinfakte mit Bypassoperationen gehabt.
Muss ich das im Bewerbungsgespräch angeben? Geht dem Arbeitgeber ja eigentlich nichts an, wenn es für den Job nicht hinderlich ist. Ich sehe keine Hinderung den Job auszuführen.
Wird man bei Einstellung vom Amtsarzt untersucht? Wie läuft das dann ab?
Vielen Dank!
-
Hallo,
wenn es nicht hinderlich ist, musst Du es nicht angeben. Solltest Du einen Schwerbehindertenausweis haben, ist zu überlegen, ob es doch angeben willst. Manche Behörden verlangen auch von Tarifbeschäftigten die Vorstellung beim Amtsarzt, aber längst nicht alle Behörden.
-
Alle Erkrankungen die nicht meldepflichtig sind gehen den AG nichts an. Auch wenn eine Untersuchung beim Amtsarzt stattfindet muss dadurch kein Hinderungsgrund entstehen.
Beim Vorstellungsgespräch würde ich es jedenfalls nicht angeben.
-
Würde ich auch nicht erwähnen. Auch erst nach Ablauf der Probezeit würde ich mit meinem Schwerbehindertenstatus winken, da man als Arbeitnehmer ja doch einige Vorteile durch diesen hat, aber der Arbeitgeber meist nicht allzu begeistert ist, einen Schwerbehinderten in der Abteilung zu haben.
-
Vielen Dank für eure Antworten!
Das bestätigt mir meine Annahme.
War aber bzgl. des Amtsarztes doch verunsichert.
Dann werde ich einfach mal meinen Mund halten, und alles weitere auf mich zukommen lassen.