Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Gerda Schwäbel am 13.11.2018 11:40
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Das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018/2019/2020 (BBVAnpG 2018/2019/2020) ist heute im Bundesgesetzblatt (https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl118s1810.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl118s1810.pdf%27%5D__1542105354571) veröffentlicht worden.
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Und warum werden nun die Bezüge für den Januar 2019 noch nach der Lohnsteuer von 2018 berechnet?
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Das Bundesverwaltungsamt begründet es damit, dass das Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz - FamEntlastG) (erst) am 6. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist und deshalb bis zum Rechenlauf für den Januarzahltag am 11. Dezember nicht mehr ausreichend Zeit für die Programmänderung einschließlich Test zur Verfügung stand. Beim Februarzahltag wird daher eine Korrektur der Januar-Abrechnung stattfinden.
Mit dem BBVAnpG hat das aber nix zu tun.
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Danke für die Auskunft.
Also wieder mal eine Gehaltsmitteilung mehr.
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… Also wieder mal eine Gehaltsmitteilung mehr.
Ne, sogar zwei!
Januar: Tabelle 2018
Februar: Korrektur
März: "normaler" Monat
April: Besoldungsanpassung