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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Trader am 21.12.2020 22:37

Titel: [SN] Klage gegen vollen Beitrag zur GKV?
Beitrag von: Trader am 21.12.2020 22:37
Hallo Forum,
ich bin Beamter auf Probe und wegen meiner Vorerkrankung (MS) zwangsweise in der GKV. Leider zahle ich damit 100% des Beitrages selbst. Zuzüglich 1% meines Buttoeinkommens an diversen Zuzahlungen zu Medikamenten und Physio.. was unterm Strich ein sehr großer Nachteil gegenüber PKV-Versicherten darstellt. Bei mir macht der Nachteil ca. 3.000 € / Jahr aus.

Da ich im Internet sowie in diesem Forum keine einschlägigen Beiträge gefunden habe (habe ich welche übersehen?), frage ich mal in die Runde: Gab/gibt es dagegen bereits Klagen? Ist es verfassungskonform, dass ich notgedrungen in der GKV bin und dabei den vollen ("doppelten") Beitrag zahlen muss?

Bzw., welche Möglichkeiten habe ich denn ansonsten?

Liebe Leute, vielen Dank für Eure Antworten!

Titel: Antw:[SN] Klage gegen vollen Beitrag zur GKV?
Beitrag von: newT am 21.12.2020 22:52
Du fällst doch sicherlich unter die aktuelle PKV Öffnungsaktion seit dem 01.10.2020, damit solltest du ohne Leistungsausschlüsse bei 30% Risikozuschlag versicherbar sein:
https://www.pkv.de/verband/presse/pressemitteilungen/pkv-startet-sonder-oeffnungsaktion-fuer-beamte/
Titel: Antw:[SN] Klage gegen vollen Beitrag zur GKV?
Beitrag von: BYL am 21.12.2020 23:28
Sieht wirklich schlecht aus. Gab schon viele Urteile. Man hat ja "eine Wahl" und hat sich eben für GKV entschieden.

Ich bin über die Öffnungsaktion rein. Beitragsanpassungen, die wegen Zinsniveau kommen werden, sind natürlich noch schlimmer als bei "gesunden". Mittlerweile empfehle ich sogar in solchen Fällen eher ins AV zu wechseln mit VBL-Rente und GKV-Beteiligung seitens AG.
Titel: Antw:[SN] Klage gegen vollen Beitrag zur GKV?
Beitrag von: Trader am 22.12.2020 13:57
Du fällst doch sicherlich unter die aktuelle PKV Öffnungsaktion seit dem 01.10.2020, damit solltest du ohne Leistungsausschlüsse bei 30% Risikozuschlag versicherbar sein:
https://www.pkv.de/verband/presse/pressemitteilungen/pkv-startet-sonder-oeffnungsaktion-fuer-beamte/

Danke für den Hinweis. Vermutlich falle ich tatsächlich darunter, ja.

Und wäre die PKV mit meiner Vorerkrankung (MS) denn grundsätzlich zu empfehlen? Muss ich nicht jährlich hohe Beitragsseigerung befürchten (mehr als gesunde Beamte)? Ich komme ja schließlich nicht mehr in die GKV zurück.
Titel: Antw:[SN] Klage gegen vollen Beitrag zur GKV?
Beitrag von: Trader am 22.12.2020 13:59
Sieht wirklich schlecht aus. Gab schon viele Urteile. Man hat ja "eine Wahl" und hat sich eben für GKV entschieden.

Ich bin über die Öffnungsaktion rein. Beitragsanpassungen, die wegen Zinsniveau kommen werden, sind natürlich noch schlimmer als bei "gesunden". Mittlerweile empfehle ich sogar in solchen Fällen eher ins AV zu wechseln mit VBL-Rente und GKV-Beteiligung seitens AG.

Du bist in die PKV und bereust es inzwischen? Weil du nun das AV empfiehlst.
Titel: Antw:[SN] Klage gegen vollen Beitrag zur GKV?
Beitrag von: BYL am 22.12.2020 16:56
Ich zahle ohne jeden Zusatz nun über 300 Euro und bin jung. Und es geht noch weiter nach oben wegen Corona und Zinsen-
Titel: Antw:[SN] Klage gegen vollen Beitrag zur GKV?
Beitrag von: WasDennNun am 22.12.2020 18:59
Ich zahle als Arbeitnehmer 553€/2 und das auch nur wenn ich 4800€ Kosten im Jahr verursachte, ansonsten 124€ inkl. Pflegeversicherung, also 95€ zzgl. der tatsächlich anfallenden Kosten, komme da auf einem 5 Jahres Durschnitt von 200€ (inkl. Kosten die die PKV nicht gezahlt hätte)

Bin Mitte 50 und erschrocken was für eine Abzocke mit einigen gemacht wird.
Titel: Antw:[SN] Klage gegen vollen Beitrag zur GKV?
Beitrag von: BüroLurchNRW am 23.12.2020 13:37
Ich zahle als Arbeitnehmer 553€/2 und das auch nur wenn ich 4800€ Kosten im Jahr verursachte, ansonsten 124€ inkl. Pflegeversicherung, also 95€ zzgl. der tatsächlich anfallenden Kosten, komme da auf einem 5 Jahres Durschnitt von 200€ (inkl. Kosten die die PKV nicht gezahlt hätte)

Bin Mitte 50 und erschrocken was für eine Abzocke mit einigen gemacht wird.

Kannst du das nochmal erläutern? Wieso nur wenn du die Kosten verursachst? Bei welcher Versicherung bist du denn?
Titel: Antw:[SN] Klage gegen vollen Beitrag zur GKV?
Beitrag von: clarion am 31.12.2020 16:52
Hallo,

ich bin erst mit 40 Jahren und über die Öffnungsaktion in die PKV rein. Natürlich sind meine Beiträge wegen der höheren Altersrückstellungen und des Risikoaufschlag auch höher als normal. Und einen BE-Tarif gab es auch nicht.

Aber, es ist noch immer wesentlich(!) billiger als die freiwillig (selten so gelacht) gesetzliche KV, denn da müsste ich bis zur Beitragsbemessungsgrenze löhnen. Mit Zusatzbeitrag für Kinderlosigkeit bzw. Zusatzbeitrag der jeweiligen GKV ist dann schon bei ca. 700 € monatlich. Da zahle ich der PKV dann doch lieber ca. die Hälfte.
Titel: Antw:[SN] Klage gegen vollen Beitrag zur GKV?
Beitrag von: Karsten am 05.01.2021 10:45
Hallo,

ich bin erst mit 40 Jahren und über die Öffnungsaktion in die PKV rein. Natürlich sind meine Beiträge wegen der höheren Altersrückstellungen und des Risikoaufschlag auch höher als normal. Und einen BE-Tarif gab es auch nicht.

Aber, es ist noch immer wesentlich(!) billiger als die freiwillig (selten so gelacht) gesetzliche KV, denn da müsste ich bis zur Beitragsbemessungsgrenze löhnen. Mit Zusatzbeitrag für Kinderlosigkeit bzw. Zusatzbeitrag der jeweiligen GKV ist dann schon bei ca. 700 € monatlich. Da zahle ich der PKV dann doch lieber ca. die Hälfte.

Hören Sie auf, solche Ammenmärchen zu erzählen.
Ihr Vergleich hinkt ja auch, weil Sie bei den Beitrag der PKV mit 50% Absicherung plus Beihilfe, mit der GKV zu 100% Absciherung (ohne Beihilfe) vergleichen.

Daher nochmal für den Fragesteller:

Informieren Sie sich bitte, ob in Sachsen inzwischen das Hamburger Modell eingeführt wurde, sprich der Dienstherr 50% der Beiträge zur GKV übernimmt.

 https://www.tagesspiegel.de/politik/private-krankenversicherung-auch-sachsen-will-wahlfreiheit-fuer-beamte/25490536.html (https://www.tagesspiegel.de/politik/private-krankenversicherung-auch-sachsen-will-wahlfreiheit-fuer-beamte/25490536.html)

Der Höchstbeitrag für Beamte in der GKV, die über der Beitragsbemessungsgrenze (monatlich 4.837,50 Euro) verdienen, liegt durch den Arbeitgeberzuschuss von 50% in den Bundesländern Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Thüringen mit Hamburger Modell in 2020 bei monatlich ca. 370,00 €.

Es gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,00 %
+ durchschnittlicher Zusatzbeitrag 1,3 %
= 15,3% / 2 (Arbeitgeberanteil) = 7,65%

7,65% * 4.837,50 € = 370,07 €

Verdienen Sie z.B. "nur" 2.500 € brutto, liegt der Beitrag der GKV für Beamte bei 191,25 €.

Mehr als diese 370,07 € muss kein Beamter in den Bundesländern mit Hamburger Modell bezahlten, egal wie sein Gesundheitszustand ist. Kinder und eine erwerbslose Ehefrau wären kostenlos mitversichert. Zudem werden im Gegensatz zur PKV bei Beamten bei der GKV 100% der geleisteten Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung akzeptiert.












Titel: Antw:[SN] Klage gegen vollen Beitrag zur GKV?
Beitrag von: newT am 05.01.2021 11:23
Mehr als diese 370,07 € muss kein Beamter in den Bundesländern mit Hamburger Modell bezahlten, egal wie sein Gesundheitszustand ist. Kinder und eine erwerbslose Ehefrau wären kostenlos mitversichert. Zudem werden im Gegensatz zur PKV bei Beamten bei der GKV 100% der geleisteten Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung akzeptiert.
370€ finde ich trotzdem einen Haufen Geld für "nur" Basisabsicherung.
Bitte vergessen Sie nicht, dass sie unterhalb der Bemessungsgrenze als freiwilliges Mitglied der GKV lebenslang auch auf andere Einnahmen den vollen(!) Beitragssatz von über 15% zu zahlen haben (z.B. Kapitalerträge, Einnahmen aus Vermietung).
Ein weiterer Fallstrick: Wer im Hamburger Modell einen PKV-Versicherten Ehepartner hat und monatlich z.B. aufgrund von Teilzeit weniger als 2419€ (2021) verdient, bei dem wird das Familieneinkommen als Bemessungsgrundlage herangezogen, der Dienstherr zahlt die pauschale Beihilfe aber nur auf das eigene Einkommen.

Der Vergleich mit den Sonderausgaben hinkt auch. Es ist ja in der PKV nur der Anteil nicht absetzbar, der Wahlleistungen oder Leistungen enstspricht, die du in der GKV nicht bekommst. Also gerade das, was du als Verfechter der GKV nicht haben willst. Wenn du aber einen PKV-Tarif wählst, der keine Wahlleistungen enthält, kannst du auch fast den kompletten Beitrag als Sonderausgabe absetzen.
Titel: Antw:[SN] Klage gegen vollen Beitrag zur GKV?
Beitrag von: Alphonso am 05.01.2021 12:33
Vor allem ist die Pauschale bei beiden Versicherungsformen sowieso alleine durch Vollzeiterwerbstätigkeit gefüllt...
Titel: Antw:[SN] Klage gegen vollen Beitrag zur GKV?
Beitrag von: newT am 05.01.2021 14:28
Vor allem ist die Pauschale bei beiden Versicherungsformen sowieso alleine durch Vollzeiterwerbstätigkeit gefüllt...
Du meinst die Pauschale für die Vorsorgeaufwendungen mit 1900€ pro Person?
Das ist korrekt die Pauschale ist gefüllt, aber seit dem Bürgerentlastungsgesetz von 2009 sind Beiträge zur Basisabsicherung in der Krankenversicherung immer voll als Sonderausgaben absetzbar. Die Pauschale gilt nur für sonstige Versicherungen (BU, Wahlleistungen, Haftpflicht, etc.)

Titel: Antw:[SN] Klage gegen vollen Beitrag zur GKV?
Beitrag von: 32168 am 09.01.2021 00:22
Hören Sie auf, solche Ammenmärchen zu erzählen.
...
Mehr als diese 370,07 € muss kein Beamter in den Bundesländern mit Hamburger Modell bezahlten, egal wie sein Gesundheitszustand ist.
Schon klar, wer hier der Märchenonkel ist.

Das "Hamburger Modell" gilt nicht in allen 16 Bundesländern und auch immer nur für neue Verbeamtungen. Alle anderen Beamte in der GKV zahlen voll. In Hessen (ggf. auch anderen BL) gibt es für gesetzlich Versicherte noch die Sachleistungsbeihilfe.

Titel: Antw:[SN] Klage gegen vollen Beitrag zur GKV?
Beitrag von: lumer am 09.01.2021 08:45
Hören Sie auf, solche Ammenmärchen zu erzählen.
...
Mehr als diese 370,07 € muss kein Beamter in den Bundesländern mit Hamburger Modell bezahlten, egal wie sein Gesundheitszustand ist.
Schon klar, wer hier der Märchenonkel ist.

Das "Hamburger Modell" gilt nicht in allen 16 Bundesländern und auch immer nur für neue Verbeamtungen. Alle anderen Beamte in der GKV zahlen voll. In Hessen (ggf. auch anderen BL) gibt es für gesetzlich Versicherte noch die Sachleistungsbeihilfe.
Dass das Hamburger Modell nicht überall gilt, hat Karsten doch geschrieben. Und es gilt, wo es gilt, nicht nur für Neuverbeamtungen, vgl. etwa $ 80 Abs. 11 Hamburgisches Beamtengesetz. Jedoch wird dadurch nicht die Möglichkeit eingeführt, von der PKV indie GKV zu wechseln. Das wird vielfach wohl eher der wahre Stein des Anstoßes gegen das Hamburger Modell sein. Bisher PKV-Versicherte erfahren durch dieses Modell nämlich keine Nachteile, höchstens indirekt, die aber mit dem PKV-Ssystem an sich zusammenhängen.
Titel: Antw:[SN] Klage gegen vollen Beitrag zur GKV?
Beitrag von: clarion am 10.01.2021 17:02
@Karsten, der Ammenmärchenerzähler bist doch wohl Du. Das Hamburger Modell ist nur für ein Bruchteil der Verbeamteten einen Option (leider).

By the way, ich zahle aber trotz ungünstiger PKV-Startbedingungen für meine PKV noch immer weniger als ich nach Deiner Berechnung nach dem Hamburger Modell zahlen müsste.
Titel: Antw:[SN] Klage gegen vollen Beitrag zur GKV?
Beitrag von: Karsten am 23.01.2021 14:53
Update: Laut dem Artikel hat das Bundesland Sachsen nun ebenfalls hdas Hamburger Modell eingeführt. Das Bundesland Baden Württemberg prüft die Einführung.

https://www.morgenweb.de/mannheimer-morgen_artikel,-laender-gruene-wollen-wahlfreiheit-_arid,1744886.html
Titel: Antw:[SN] Klage gegen vollen Beitrag zur GKV?
Beitrag von: WasDennNun am 23.01.2021 16:18
@Karsten, der Ammenmärchenerzähler bist doch wohl Du. Das Hamburger Modell ist nur für ein Bruchteil der Verbeamteten einen Option (leider).
Inwiefern ist jemand ein Märchenerzähler, wenn er von der Realität 8auch wenn sie nur für einige Zutrifft) erzählt und dies sogar kenntlich macht?
Titel: Antw:[SN] Klage gegen vollen Beitrag zur GKV?
Beitrag von: Mayday am 23.01.2021 20:32
Update: Laut dem Artikel hat das Bundesland Sachsen nun ebenfalls hdas Hamburger Modell eingeführt. Das Bundesland Baden Württemberg prüft die Einführung.

https://www.morgenweb.de/mannheimer-morgen_artikel,-laender-gruene-wollen-wahlfreiheit-_arid,1744886.html

Fake News! Die Grünen wollen das zwar und es steht auch so im Koalitionsvertrag (wie auch freie Heilfürsorge für Justizvollzugsbeamte), aber bisher ist nichts umgesetzt...