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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Erzieherin27 am 10.07.2019 14:11
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Hallo zusammen,
ich war wohl seit einigen Jahren in die falsche Entwicklungsstufe eingebunden...
5 Jahre Tätigkeit bei AG 1
2 Jahre Tätigkeit bei AG 2
Welche Einstufung wäre mit bei Einstellung von AG 3 zugestanden?
Vor einigen Wochen kam unter Kolleg_innen das Thema Entwicklungsstufen auf...
Ich stellte fest, nach 3 Jahren bei AG 3 und nun mehr 10 Jahren Berufserfahrung in derselben Entwicklungsstufe zu sein wie eine Kollegin nach 4 Jahren Berufserfahrung...
AG hat das überprüft - mit sofortiger Wirkung werde ich nun in Entwicklungsstufe 4 eingebunden.
Wann hätte ich denn korrekt in 4 eingestuft werden müssen und besteht Anspruch auf eine Rückzahlung?
Liebe Grüße
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Da keine Sachverhalte geäußert wurden, die das Gegenteil vermuten ließen, hätte bei Einstellung bei AG3 Stufe 1 zugestanden.
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Stufe 1? Damit wären mir ja 7 Jahre Berufserfahrung gänzlich aberkannt worden?
Zum Verständnis: ich hätte direkt die Hintergründe bzgl der Einstufung hinterfragen müssen...? Da dies nicht geschehen ist fällt es unter die Kategorie "persönliches Pech"?
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Aus deinem Beitrag geht nicht hervor, ob deine Berufserfahrung bei den vorherigen Arbeitgebern einschlägig oder förderlich für die Tätigkeit bei AG 3 ist. Von daher kann man den Sachverhalt nicht anders beurteilen.
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Die Stufen der Entgelttabelle bilden keine Berufserfahrung ab und bei der Stufenzuordnung bei Einstellung eröffnet Berufserfahrung keinen Anspruch. Dieser wird lediglich durch einschlägige Berufserfahrung eröffnet.
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Ok, ich hab mich missverständlich ausgedrückt...
Nachdem ich feststellte in derselben Stufe wie die Kollegin zu sein, erfragte ich die Gründe beim AG.
Es stellte sich heraus, dass mir meine 5jährige Tätigkeit nicht als einschlägige Berufserfahrung anerkannt wurde.
Bei gestriger Prüfung wurde ich direkt in die nächste Stufe geschoben. Folglich wurden mir die 5 Jahre zu unrecht nicht anerkannt.
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Aus den Ausführungen geht immer noch nicht hervor, ob es sich bei der Berufserfahrung bei den anderen AG tatsächlich um einschlägige Berufserfahrung handelte.
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5 Jahre Hort, 2 Jahre Heim und 3 Jahre Kita - zwar sind die Tätigkeitsbereiche nicht identisch, aber es handelt sich insgesamt um 10 Jahre Berufserfahrung als pädagogische Fachkraft - meines Erachtens ist das einschlägige Berufserfahrung?
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Einschlägige Berufserfahrung liegt dann vor, wenn die vorherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wurde.
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Naja, rückwirkend wurde mir die Tätigkeit ja jetzt als einschlägige Berufserfahrung anerkannt.
Andernfalls wäre ich jetzt nicht unmittelbar nach 4 eingestuft worden, sondern hätte bis September 2020 warten müssen... dann wäre Stufe 3 durchlaufen gewesen.
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Das ist ein Fehlschluß. Das geschilderte Ergebnis kann auch durch die Anwendung von Kann-Regelungen, die eben keine einschlägige Berufserfahrung voraussetzen, eingetreten sein.
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Ok, danke :)