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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Tutor am 12.11.2019 15:16

Titel: Urlaubsabgeltung nach neuer Rechtsprechung des EuGH & BAG
Beitrag von: Tutor am 12.11.2019 15:16
Ich war bis 2016 an der Uni angestellt. Ich konnte meinen Jahresurlaub nicht nehmen, da man mich nachweislich bis zum letzten Arbeitstag gebraucht hat. Erst 2019, nach dem ich zufällig über die neue Rechtsprechungen des EuGH und BAG gelesen hatte, habe ich die Uni-Verwaltung angeschrieben und um Abgeltung der Urlaubstage gebeten. Als Anwort verweist die Uni-Verwaltung auf §37TV-L, wonach Urlaubsansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten geltend gemacht werden.

Bei Themen zur Urlaubsabgeltung heißt immer wieder im Netz, dass der Arbeitgeber dafür sorgen muß, dass man den Urlaub nimmt. Da nun dieser Schritt fehlt, habe ich eine reele Chance meine nicht genommenen Urlaubstage ausgezahlt zu bekommen?

Vielen Dank ...
Titel: Antw:Urlaubsabgeltung nach neuer Rechtsprechung des EuGH & BAG
Beitrag von: Spid am 12.11.2019 15:18
Nein, siehe die vom AG angeführte tarifliche Norm.
Titel: Antw:Urlaubsabgeltung nach neuer Rechtsprechung des EuGH & BAG
Beitrag von: Fragmon am 12.11.2019 18:53
Sprich der Urlaub ist eventuell noch nicht verfallen, aber er lässt sich finanziell nicht mehr abgelten.
Titel: Antw:Urlaubsabgeltung nach neuer Rechtsprechung des EuGH & BAG
Beitrag von: Texter am 12.11.2019 21:07
Ist der Urlaub nicht spätestens 15 Monate nach Ende des Kalenderjahres verfallen?
Titel: Antw:Urlaubsabgeltung nach neuer Rechtsprechung des EuGH & BAG
Beitrag von: Spid am 12.11.2019 21:14
In der Sachverhaltsschilderung kommt kein Verfall von Urlaubsansprüchen vor. Sie waren bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses 2016 abzugelten. Der Abgeltungsanspruch ist aufgrund der tariflichen Ausschlußfrist verfallen.
Titel: Antw:Urlaubsabgeltung nach neuer Rechtsprechung des EuGH & BAG
Beitrag von: Tutor am 20.11.2019 13:39
Dankeschön ... Ich hatte gehofft, dass EU-Recht über das Länder-Recht steht und dass somit ich doch noch eine Chance habe meinen nichtgenommenen Urlaub ausbezahlt zu bekommen.
Titel: Antw:Urlaubsabgeltung nach neuer Rechtsprechung des EuGH & BAG
Beitrag von: WasDennNun am 20.11.2019 14:10
Das EU Recht sagt aber nichts über die Anwendung von §37 des Tarifrechts aus.
Geschweige denn das mir eine EuGH Rechtssprechung bekannt wäre, die etwas mit deiner SV im Zusammenhang steht.

Du hast schlichtweg es versäumt die Auszahlung deines Urlaubes zu rechtzeitig zu fordern.