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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Platin am 15.01.2019 23:51

Titel: [HB] Entgeltstufe nach Probezeit
Beitrag von: Platin am 15.01.2019 23:51
Hallo alle zusammen,

ich befinde mich in einem Beamtenverhältnis auf Probe. Dieses endet jetzt im August. Aktuell sitze ich auf einer A8 Stelle. Ich bekomme aber ja wegen der Probezeit nur A6.
Wird nach Ende der Probezeit jetzt eine automatische Anpassung erfolgen oder muss ich den ganz normalen Weg der Beförderung am Jahresanfang gehen? Bin total überfragt und irgendwie kann mir keiner helfen :(

Vielen Dank im Voraus!!

LG Platin
Titel: Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
Beitrag von: MoinMoin am 16.01.2019 07:14
Du wirst dich Befördern lassen müssen und du solltest lernen mit den verantwortlichen Menschen deiner Dienststelle zu reden.
Titel: Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
Beitrag von: Fingernagel am 16.01.2019 07:34
wieso gibt es denn wegen der Probezeit nur A6? Wo steht das?
Titel: Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
Beitrag von: Skedee Wedee am 16.01.2019 08:28
Manchmal frage ich mich, ob Beamtenrecht noch Teil der Ausbildung/Studium ist... Geregelt in § 23 Besoldungsgesetz Bremen und nein, eine Beförderung während der Probezeit sowie ein Jahr danach ist nach § 20 Beamtengesetz Bremen nicht zulässig.
Titel: Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
Beitrag von: Kingrakadabra am 16.01.2019 08:45
Also in Bayern werden in der Ausbildung sowohl Beamten als auch Tarifrecht gelehrt.
Was ist mit "automatischer Anpassung" gemeint? Wäre ja schön, wenn es das geben würde. :)
Wie kommt der TE auf den normalen Beförderungsweg ab "Jahresanfang"?
Titel: Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
Beitrag von: Skedee Wedee am 16.01.2019 08:51
Was ist mit "automatischer Anpassung" gemeint?

Ich vermute der TE geht davon aus, dass er nach der Probezeit automatisch A 8 erhält.  ::) Von Beförderung und Durchlaufen der Ämter bei der A-Besoldung hat er vermutlich noch nichts gehört.

Wie kommt der TE auf den normalen Beförderungsweg ab "Jahresanfang"?

Irgendwo habe ich mal gelesen (oder meine gelesen zu haben), dass entweder Hamburg oder Bremen einen einheitlichen Beförderungstermin im Jahr hat. Ob das stimmt, entzieht sich meiner Kenntnis.
Titel: Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
Beitrag von: Landsknecht am 16.01.2019 08:53
Ist Beamtenrecht in Bremen kein Prüfungsfach mehr?

Mir würden eher die Finger abfallen bevor ich die Frage hier reinstellen würde. Das kann doch nur ein Witz/Troll sein..... :o
Titel: Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
Beitrag von: Finanzer am 16.01.2019 10:35
Zumindest in Hessen wurde im Rahmen der Ausbildung zum Diplom-Finanzwirt kein Beamtenrecht unterrichtet oder geprüft.
Titel: Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
Beitrag von: Dude23 am 16.01.2019 14:17
1. A6 ist das Eingangsamt in der 2.QE, ehemals mittlerer Dienst.
2. Das Beamtenverhältnis auf Probe hat damit nichts zu tun.
3. In der Regel müssen alle Ämter durchlaufen werden. Das heißt du wirst zu gegebener Zeit nach A7 und noch später nach A8 befördert. Wenn du dann noch immer auf der aktuellen Stelle sitzt bzw. dort weiterhin bleiben möchtest, ist anschließend das Ende der Fahnenstange erreicht. Um weiterzukommen müsstest du auf eine höher besoldete Stelle wechseln.
4. Offenbar bringst du einige Sachen aus dem Beamtenrecht und dem Tarifrecht durcheinander. Vielleicht wäre es für dich hilfreich, dich im Internet mal nach Seiten umzusehen, die Grundkenntnisse im Beamtenrecht vermitteln.
Titel: Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
Beitrag von: MoinMoin am 16.01.2019 15:20
4. Offenbar bringst du einige Sachen aus dem Beamtenrecht und dem Tarifrecht durcheinander. Vielleicht wäre es für dich hilfreich, dich im Internet mal nach Seiten umzusehen, die Grundkenntnisse im Beamtenrecht vermitteln.
Hat er doch, ist hier gelandet  ;D
Titel: Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
Beitrag von: Houana am 16.01.2019 19:43
Immer wieder ätzend, wie hier Leute niedergemacht werden, weil sie nicht firm in Beamtenrecht sind. Wenn ihr schon so schlau seid, müsst ihr doch wissen, dass es noch ein paar mehr Fachlaufbahnen als den allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst gibt und nicht nur ein Vorbereitungsdienst ins Beamtenverhältnis führt. Ich z. B. bin weder in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen noch habe ich einen Vorbereitungsdienst absolviert oder eine Laufbahnprüfung o. ä. schreiben müssen und bin - jetzt kommts - trotzdem Beamter.
Titel: Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
Beitrag von: Skedee Wedee am 17.01.2019 05:28
Immer wieder ätzend, wie hier Leute niedergemacht werden, weil sie nicht firm in Beamtenrecht sind. Wenn ihr schon so schlau seid, müsst ihr doch wissen, dass es noch ein paar mehr Fachlaufbahnen als den allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst gibt und nicht nur ein Vorbereitungsdienst ins Beamtenverhältnis führt. Ich z. B. bin weder in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen noch habe ich einen Vorbereitungsdienst absolviert oder eine Laufbahnprüfung o. ä. schreiben müssen und bin - jetzt kommts - trotzdem Beamter.

Ich kann Dich schon verstehen, aber Du musst auch die Reaktionen hier nachvollziehen können. Viele sind sprichwörtlich scharf darauf als Beamter ernannt zu werden und haben noch nicht einmal Kenntnisse der Grundzüge des Beamtentums. Nach der Aushändigung der Urkunde kommt dann irgendwann das Erwachen, dass als Beamter doch nicht alles Gold ist was glänzt.

Für Dich gesprochen: Du bist A6 und dies dauert noch einige Zeit. Möglicherweise kommst Du ein Jahr nach dem Ablauf Deiner Probezeit in A7. Dann kann es nochmals Jahre dauern, bis tatsächlich die A8 erreicht ist. Mittlerweile wird Dir irgendwann klar, dass Du als A6/A7 die Arbeit als A8 machst und fühlst Dich benachteiligt. Solltest Du dann einmal die A8 erreicht haben, ist auf Deinem jetzigen Dienstposten erst einmal EDEKA (Ende der Karriere). Bleibst Du auf der Stelle, wirst Du nie über A8 hinauskommen und merken, dass es mit der Pension als A8 und der in der Regel damit verbundenen privaten Krankenkasse im Alter schon ein wenig eng wird.
Titel: Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
Beitrag von: Gerda Schwäbel am 17.01.2019 10:19
Für Dich gesprochen: Du bist A6 und …
Ich glaube, Sie verwechseln Houana mit der/dem Threadersteller/in Platin.
Titel: Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
Beitrag von: Skedee Wedee am 17.01.2019 12:55
Huch, danke für den Hinweis.  :-[ 8)
Titel: Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
Beitrag von: Houana am 17.01.2019 18:17
Ja klar, ich bin auch manchmal fassungslos, wie blauäugig manche ins beamtenverhältnis schlittern.
Allein der Betreff dieses Threads nervt den Beamtenrechtler: „Entgeltgruppen ...“

Meiner persönlichen Erfahrung nach gibt es für Beamtungsinteressenten ohne Vorbereitungsdienst aber leider kaum auf die eigene Situation abgestimmte Infos. Weder von der Personalverwaltung oder subalternen Führungskräften noch vom personalrat, der selbst oft keine ahnung hat oder sich bedeckt hält. Es heißt immer nebulös man „müsse gut abwägen, ob man den schritt aus dem tarifbeschäftigtenverhältnis gehen wolle“.

Dann kommt evtl. das böse erwachen/Bullshitbingo der Beamtungsinteressenten-Fragen:

„Was, ich muss wegen Vorerkrankungen und fortgeschrittenem Eintrittsalter hohe Risikozuschläge in der PKV zahlen?“
„Was, ich kann nicht zum gleichen günstigen Beitragssatz in meiner GKV bleiben?“
 „Warum kann ich nicht sprungbefördert werden, obwohl ich doch so überragend schlau und fleißig bin und meine direkten Vorgesetzten mich super toll finden?/ Häh, regelmäßiges durchlaufen der Ämter? Welche Ämter denn, Finanzamt, Einwohnermeldeamt?“
„Warum bringt es mir nichts, wenn ich nebenher einen Hochschulabschluss erwerbe und ich bereits Beamter des mittleren / gehobenen dienstes bin? Was ist eine modulare Qualifizierung und warum muss ich bereits im Verzahnungsamt sein + Planstelle der nächsten QE  z. V. stehen, um angemeldet werden zu können?“
„Warum werde ich nur befördert, wenn Planstellen frei sind, obwohl ich höherwertige Tätigkeiten/mehr Verantwortung übernommen habe?“
„Was ist denn bitte eine analytische Stellenbewertung und warum werden Leute vor mir befördert, obwohl sie nur in den Sessel furzen aber mehr Dienstjahre abgesessen haben?“
„Was ich kann nicht einfach ohne weiteres kündigen und wo anders anfangen?“
„Warum werde ich nur so schlecht in der Rentenversicherung nachversichert, wenn ich mich doch irgendwann entlassen lasse und wieder in die privatwirtschaft wechseln will?“

Aber wenn nicht in so einem Forum, wo dann soll man solche fragen stellen können, ohne die hose der ahnungslosigkeit runterlassen zu können. Es ist doch schon super, wenn man sich überhaupt informiert.
Titel: Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
Beitrag von: clarion am 17.01.2019 21:02
Hallo,

auch im Vorbereitungsdienst bin ich ich (technisches Referendariat) ziemlich verschont geblieben vom Beamtenrecht, dazu hatten wir in zwei Jahren einen einzigen Tag Unterweisung zum Thema!!! Vor meiner eigenen Verbeamtung musst ich mich mühsam zum Thema schlau machen, wobei mir das Forum eine große Hilfe war.

Ich kann es auch nicht ganz verstehen, dass man sich nicht vorher wegen der Vor- und Nachteile erkundigt. Aber es wird einem auch nicht leicht gemacht, sich zu erkundigen. Da muss man schon intensiv fragen und mitdenken.

Zum Thema Krankenversicherung bleibt aber nur zu sagen, dass einige private KK, u.a. auch die Debeka, beihilfekonforme Basistarife mit vergleichbaren Leistungen wie in der GKV unabhängig von Vorerkrankungen mit max. 30% Risikoaufschlag anbieten, dann steigen die Kosten für die PKV auch nicht ins Uferlose, auch dann nicht wenn bei der Verbeamtung schon der 40. Geburtstag gewesen ist. Dieses nur als Tip. Eine Frechheit ist allerdings, dass niemand diese Info gibt. Erst die Dame aus der Verbraucherzentrale, bei der ich mich wegen PKV habe beraten lassen habe, hat mich auf diese Tatsache aufmerksam gemacht. Diese Möglichkeit wird nicht gerade offensiv promotet.

Houanas Posting ist auch ein Paradeargument für eine Bürgerversicherung, die ich auch viel besser fände!!!

Ich beobachte in meinem Amt im Übrigen, dass der Aufstieg in den Entgeltstufen für TB keineswegs ein Selbstläufer ist! In meinem Amt habe ich im Gegenteil die Erfahrung gemacht, dass Beamte leichter aufsteigen, mit etwas Geduld kommt auch irgendwann eine Planstelle.

Für den Threadersteller ist das Kind quasi in den Brunne gefallen, aber vielleicht liest das ja noch mal jemand der vor der Entscheidung Verbeamtung ja/nein steht.

Ich freue mich, dass das Forum wieder da ist.
Titel: Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
Beitrag von: Houana am 17.01.2019 21:23
Ich halte 30% durchaus für einen nicht geringen Zuschlag. Überdies macht bei der Öffnungsaktion bei weitem nicht jede Gesellschaft mit, was die Auswahl stark schmälert.
Titel: Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
Beitrag von: clarion am 17.01.2019 21:42
Hallo Houana,

es ist es eine Frechheit, dass man für unverschuldete Krankheit/Behinderung gezwungen ist, 30% mehr zu zahlen als Gesunde im gleichen Alter! Trotz des Ärgers über die unverschämte Abzocke ist der monatliche Betrag aber noch stemmbar. Es sind knapp 300€ bei mir. Wegen einer Verbeamtung im höheren Lebensalter sind in dem Preis auch hohe Altersrückstellungen enthalten. Ich weiß, andere bekommen für 300€ nicht nur die Basisabsicherung sondern auch BE-Tarife und sonstiges.

Es gibt leider keine wirkliche Alternative zu dem Basistarif, für mich gab es das jedenfalls nicht. Wäre ich in der GKV geblieben, wäre es mehr als doppelt so teuer. Ich oute mich hier als hD, für den mD wäre der Unterschied zwischen dem Abzocketarif und der GKV sicherlich nicht so hoch gewesen.

Ich sagte doch schon, dass ich eine Bürgerversicherung wünsche, schon damit sich die unverschämte Abzocke von Menschen, die aufgrund Ihre Krankheiten und Behinherung ohnehin benachteiligt sind, aufhört.
Titel: Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
Beitrag von: yamato am 18.01.2019 06:44
Das ist keine Abzocke sondern nun einmal das System der PKV. Jeder ist erst mal für sein eigenes (prognostiziertes) Risiko verantwortlich. Logischerweise führen damit Vorerkrankungen zu höheren Beiträgen, weil zu vermuten ist, das deswegen erneut Kosten anfallen werden.

Schuld ist also nicht die PKV sondern der Dienstherr, der Sie in dieses System faktisch hineinzwingt.
Aber das war wohl ebenfalls vor der Verbeamtung schon bekannt.
Titel: Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
Beitrag von: Dude23 am 18.01.2019 06:55
clarion, das zeigt aber doch jetzt auch nur, wie yamato schon aufgezeigt hat, dass du den Unterschied im System der PKV und GKV nicht verstanden hast. Das ist jetzt nicht böse gemeint, bitte verstehe es auch nicht so.
Titel: Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
Beitrag von: MoinMoin am 18.01.2019 07:49
"Abzocke" an dem System ist, das nicht jeder Zugang dazu hat.

Ich persönlich Frage mich aber tatsächlich wie die Situation (früher) für die Beamte im einfachen Dienst (A4/A5) ist (war) und wie diese mit der finanziellen Belastung umgegangen sind, insbesondere da es damals ja noch "üblich" war, das man Alleinverdiener mit 3 Kinder war.
Titel: Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
Beitrag von: Finanzer am 18.01.2019 08:01
Ich persönlich Frage mich aber tatsächlich wie die Situation (früher) für die Beamte im einfachen Dienst (A4/A5) ist (war) und wie diese mit der finanziellen Belastung umgegangen sind, insbesondere da es damals ja noch "üblich" war, das man Alleinverdiener mit 3 Kinder war.

Die Frage stelle ich mir bereits bei einigen Mitarbeitern im mittleren Dienst.
Titel: Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
Beitrag von: MoinMoin am 18.01.2019 08:04
Ich beobachte in meinem Amt im Übrigen, dass der Aufstieg in den Entgeltstufen für TB keineswegs ein Selbstläufer ist! In meinem Amt habe ich im Gegenteil die Erfahrung gemacht, dass Beamte leichter aufsteigen, mit etwas Geduld kommt auch irgendwann eine Planstelle.
Meinst du Entgeltstufen oder Entgeltgruppe?
Wenn ersteres, dann höre ich zum ersten mal, dass ein Amt tatsächlich von der tariflichen Möglichkeit der Verlängerung der Stufenlaufzeit gebrauch macht.
Wenn letzteres, dann verstehe ich nicht die Aussage, im Gegenteil: Wenn ich als TB eine höhere EG ("Aufstieg") will, dann bekomme ich dieses doch wesentlich leichter als ein Beamter: Stelle aussuchen, bewerben, genommen werden und fertig. Und dass Bundesweit, bei jeder öffentlichen Stelle (egal ob Kommune, Bund oder Land), ohne ein Beamtenrechtskorsett.
Oder ist damit gemeint, dass es im öD weniger höherwertige TB Stellen als höherwertige Beamten Stelle gibt?
Titel: Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
Beitrag von: Houana am 18.01.2019 08:12
Ich beobachte in meinem Amt im Übrigen, dass der Aufstieg in den Entgeltstufen für TB keineswegs ein Selbstläufer ist! In meinem Amt habe ich im Gegenteil die Erfahrung gemacht, dass Beamte leichter aufsteigen, mit etwas Geduld kommt auch irgendwann eine Planstelle.
Meinst du Entgeltstufen oder Entgeltgruppe?
Wenn ersteres, dann höre ich zum ersten mal, dass ein Amt tatsächlich von der tariflichen Möglichkeit der Verlängerung der Stufenlaufzeit gebrauch macht.
Wenn letzteres, dann verstehe ich nicht die Aussage, im Gegenteil: Wenn ich als TB eine höhere EG ("Aufstieg") will, dann bekomme ich dieses doch wesentlich leichter als ein Beamter: Stelle aussuchen, bewerben, genommen werden und fertig. Und dass Bundesweit, bei jeder öffentlichen Stelle (egal ob Kommune, Bund oder Land), ohne ein Beamtenrechtskorsett.
Oder ist damit gemeint, dass es im öD weniger höherwertige TB Stellen als höherwertige Beamten Stelle gibt?

Er meint mit Sicherheit die Entgeltgruppen. Ich habe auch in meiner Verwaltung z.B. die Erfahrung gemacht, dass allein aufgrund der Anforderungen an interne Bewerber das starre Beamtensystem auch auf TB angewandt wird. Für eine EG 11-Stelle kommen z.B. nur interne Bewerber in Betracht, die mindestens bereits in EG 10 sind. Dann werden neue Aufgaben erstmal nur "zur Erprobung" übertragen usw. Bei Beamtenstellen gibt's wenigstens einige, die v.a. im Eingangsamt doppelt bewertet sind und die erste Beförderung absehbar ist. 
Titel: Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
Beitrag von: Skedee Wedee am 18.01.2019 08:53
Für eine EG 11-Stelle kommen z.B. nur interne Bewerber in Betracht, die mindestens bereits in EG 10 sind.

Das ist jedoch eine rein interne Entscheidung des Arbeitgebers und meines Erachtens zu kurzsichtig gedacht. Möglicherweise ist ein Bewerber auf eine 11er-Tätigkeit, der gerade Tätigkeiten nach 9c ausübt, geeigneter, als ein 10er-Bewerber. Der 9c-Bewerber wird in dem Fall jedoch ausgeschlossen.

Dann werden neue Aufgaben erstmal nur "zur Erprobung" übertragen usw.

Sofern die Tätigkeiten höherwertig sind, gibt es die Zulage nach § 14 TVöD - sofern die Voraussetzungen vorliegen. Ich höre schon die Erwiderung, dass der Arbeitgeber diese nicht zahlt (da ja die Tätigkeit nicht dauerhaft übertragen worden ist) und der Arbeitnehmer aus Angst, bei Einforderung der Zulage die Tätigkeit nicht dauerhaft übertragen zu bekommen...
Titel: Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
Beitrag von: MoinMoin am 18.01.2019 11:54
Für eine EG 11-Stelle kommen z.B. nur interne Bewerber in Betracht, die mindestens bereits in EG 10 sind.

Das ist jedoch eine rein interne Entscheidung des Arbeitgebers und meines Erachtens zu kurzsichtig gedacht. Möglicherweise ist ein Bewerber auf eine 11er-Tätigkeit, der gerade Tätigkeiten nach 9c ausübt, geeigneter, als ein 10er-Bewerber. Der 9c-Bewerber wird in dem Fall jedoch ausgeschlossen.
Tja, die Dummheit von Beamten, die über solche Stellen entscheiden ist nicht von der Hand zu weisen.
Zitat
Dann werden neue Aufgaben erstmal nur "zur Erprobung" übertragen usw.

Sofern die Tätigkeiten höherwertig sind, gibt es die Zulage nach § 14 TVöD - sofern die Voraussetzungen vorliegen. Ich höre schon die Erwiderung, dass der Arbeitgeber diese nicht zahlt (da ja die Tätigkeit nicht dauerhaft übertragen worden ist) und der Arbeitnehmer aus Angst, bei Einforderung der Zulage die Tätigkeit nicht dauerhaft übertragen zu bekommen...
So wie ich lernen durfte ist es wohl bei Lehrer nicht so, dass die den Anspruch haben.
Aber ansonsten, höre ich dieses gemurmel auch und habe da auch kein Mitleid mit den menschen, die wenigstens irgendwann rückwirkend nach dauerhafte Übertragung ihr Geld fordern.
Aber ist halt wie bei Ehepaare, eine ein verprügelt den anderen und der Polzei wird gesagt, bin gegen den Schrank gelaufen. Tja, schon kompliziert diese Welt.
Titel: Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
Beitrag von: clarion am 21.01.2019 21:20
Hallo,

zu den Aufstieg in den Entgeltgruppen. Da haben es TB auf gar keinen Fall leichter als Beamte. Zum Einen sind viele Ausschreibungen A10/E9 oder A11/E10 etc. Dann ist das Thema Einfordern von Stellenbeschreibungen sehr heikel. Es soll gerüchteweise in einem Nachbaramt schon die Anweisung gegeben haben, eine TB entgeltgruppengerecht zu beschäftigen als es eine mal gewagt hat, eine Entlohnung der Tätigkeit entsprechend zu fordern. Das hat danna uch nicht lange gedauert und die Person hatte sich zur Kommune weg beworben.

Es gibt auch in meinem Amt für TB immer wieder mal die Möglichkeit sich auf eine höherwertige Stelle zu bewerben, das aber nicht öfters als für Beamte.
Titel: Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
Beitrag von: MoinMoin am 22.01.2019 07:23
Hallo,

zu den Aufstieg in den Entgeltgruppen. Da haben es TB auf gar keinen Fall leichter als Beamte. Zum Einen sind viele Ausschreibungen A10/E9 oder A11/E10 etc. Dann ist das Thema Einfordern von Stellenbeschreibungen sehr heikel. Es soll gerüchteweise in einem Nachbaramt schon die Anweisung gegeben haben, eine TB entgeltgruppengerecht zu beschäftigen als es eine mal gewagt hat, eine Entlohnung der Tätigkeit entsprechend zu fordern. Das hat danna uch nicht lange gedauert und die Person hatte sich zur Kommune weg beworben.

Es gibt auch in meinem Amt für TB immer wieder mal die Möglichkeit sich auf eine höherwertige Stelle zu bewerben, das aber nicht öfters als für Beamte.
Doch es ist leichter: Bewerben und bekommen und fertig. Beschreibst du ja selber (weg beworben zur Kommune und wahrscheinlich "Aufstieg" gemacht) und widerlegst dich damit.
Und der "Aufstieg" ist noch grösser wenn man in den Bereich IG Metal sich weg bewirbt.

Wenn du jedoch damit sagen willst, dass es wenige höherwertige TB Stellen, als Beamtenstellen gibt, da gebe ich dir Recht.