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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: starsky01 am 19.08.2019 09:48

Titel: Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: starsky01 am 19.08.2019 09:48
Hallo Zusammen,

ich bin noch ziemlich neu im öffentlichen Dienst. Ich wurde im März als Sachbearbeiterin im Hauptamt eingestellt mit EG 6. Auf Grund der Langzeiterkrankung der PersonalSB und geichzeitigen Entgeltabrechnerin wurde mir diese Stelle angeboten. Ich habe jetzt verschiedene Seminare besucht und auch einen IHK Lehrgang als Lohnbuchhalter erfolgreich abgeschlossen.

Aktuell beschäftige ich mich mit dem Thema der richtigen Eingruppierung für meine Stelle. Ich möchte gerne vermeiden, da ich in Zukunft ja auch solche Fälle bearbeiten soll, einen Fehler bei der richtigen vorgehensweise zu machen. Mein Haupt -und Personalamtsleiter ist der Meinung, ich müsste einen Antrag auf Höhergruppierung stellen. Ich bin jedoch anderer Meinung. Aktuell gibt es in unserer Verwaltung keine Stellenbewertung. Ich gehe jetzt davon aus, dass auf Grund der Übertragung der Personalsachbearbeitung und Entgeltabrechnung eine höherwertige Tätigkeit darstellt, die die Aufgaben im Hauptamt als SB definitiv übersteigen. Wir sind nur eine kleine Verwaltung und ich übernehme die Bearbeitung der beiden Gebiete alleine. Dazu kommt auch noch die Bearbeitung des Kindergeldes als Familienkasse. Ich führe sämtlichen Schriftverkehr mit den Krankenkassen, der Knappschaft, Dt. RV, Finanzamt, etc., Zeiterfassung unterliegt mir, Urlaubsplanung, Fristberechnung bei Mutterschutz, Krankheit und sämtliche Tiefgründige Ausarbeitung aus dem TVöD zwecks z.B. Beschäftigungszeiten, Jubiläum, etc.

Ich gehe jetzt eigentlich von einer EG 9a aus. Hätte aber gerne nochmal eine Meinung, ob das so korrekt wäre. Und da ich in meinem Haus keine Aussage über die Vorgehensweise erhalte und auch ein wenig an einer richtigen Aussage dazu zweifle, würde ich gerne euren Rat einholen zu diesem Thema.

Antrag auf Höhergruppierung - ja, nein?
- wenn ja, wie muss dieser aussehen, was muss zwingend enthalten sein?
-wenn nein, wie mache ich die Ansprüche auf eine höhere EG beim AG geltend? Was muss zwingend getan werden?
Anforderung der Stelle in EG 9a?

Vielen Dank vorab für die Antworten.
Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: Spid am 19.08.2019 09:57
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Mir erschließt sich nicht, wie man ohne die Bildung von Arbeitsvorgängen mit Zeitanteilen auf E9a (oder irgendeine andere Entgeltgruppe) käme. Sofern man in E9a eingruppiert wäre und der AG über die Eingruppierung irrt, was die Eingruppierung in keinster Weise berührt, sind die daraus resultierenden Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis schriftlich geltend zu machen, damit sie nicht verfallen.
Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: Bastel am 19.08.2019 10:12
In der Praxis wird in vielen Kommunen gedacht, dass man einen Antrag stellen muss. Eine gute Bekannte von mir erzählte mir letztens den gleichen Stuss. Diskutieren ist da meist zwecklos...

@TE: Lass dir deine Aufgaben schriftlich übertragen, dann stehst du schonmal auf der sicheren Seite. Anschließen würde ich um den Bürokratiewillen diesen komischen Antrag stellen...
Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: Spid am 19.08.2019 10:17
Man muß ja nicht diskutieren. Eine Eingruppierungsfeststellungsklage rückt den Kopf schnell gerade.
Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: starsky01 am 19.08.2019 10:20
Man muß ja nicht diskutieren. Eine Eingruppierungsfeststellungsklage rückt den Kopf schnell gerade.

Ich bin erst neu in der Verwaltung und es ist auf dem Dorf. Da wollte ich ungern mit der harten Keule ran. Sonst verbrennt man sich hier ziemlich schnell  :-X :-\
Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: starsky01 am 19.08.2019 10:22
In der Praxis wird in vielen Kommunen gedacht, dass man einen Antrag stellen muss. Eine gute Bekannte von mir erzählte mir letztens den gleichen Stuss. Diskutieren ist da meist zwecklos...

@TE: Lass dir deine Aufgaben schriftlich übertragen, dann stehst du schonmal auf der sicheren Seite. Anschließen würde ich um den Bürokratiewillen diesen komischen Antrag stellen...

Also sollte ich am Besten meinen Amtsleiter dazu auffordern, mir die Aufgaben schriftlich zu bestätigen oder eine Stellenbewertung einfordern?

@Spid: Auf die EG 9a komme ich, da ich mich mit einigen PersoSB unterhalten habe, die eine Stellenbeschreibung haben und die gleichen Aufgaben wie ich erfülle. Aus dem Grund habe ich ja gefragt, ob ich das so überhaupt bewerten kann oder ich da falsch liege...
Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: Spid am 19.08.2019 10:25
Man muß ja nicht diskutieren. Eine Eingruppierungsfeststellungsklage rückt den Kopf schnell gerade.

Ich bin erst neu in der Verwaltung und es ist auf dem Dorf. Da wollte ich ungern mit der harten Keule ran. Sonst verbrennt man sich hier ziemlich schnell  :-X :-\

Na und? Wenn man sich mit dem AG häufiger beim ArbG als im Büro trifft, ist das eher ein Problem für den AG. Gerade in kleinen Gemeinden bietet es sich dann noch an, im Zusammenhang mit einer erfolgreichen Eingruppierungsfeststellungklage noch Strafanzeige wegen Betruges zu stellen und die örtliche Presse auf die Einleitung des Ermittlungsverfahrens aufmerksam zu machen.
Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: Spid am 19.08.2019 10:26
@Spid: Auf die EG 9a komme ich, da ich mich mit einigen PersoSB unterhalten habe, die eine Stellenbeschreibung haben und die gleichen Aufgaben wie ich erfülle. Aus dem Grund habe ich ja gefragt, ob ich das so überhaupt bewerten kann oder ich da falsch liege...

Mir ist nicht bekannt, ob Du das kannst. Aufgrund Deiner Ausführungen neige ich jedoch dazu, das zu verneinen. Die tatsächliche oder vermeintliche Eingruppierung Dritter ist für die Eingruppierung grundsätzlich unbeachtlich.
Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: starsky01 am 19.08.2019 10:29
Mir ist nicht bekannt, ob Du das kannst. Aufgrund Deiner Ausführungen neige ich jedoch dazu, das zu verneinen. Die tatsächliche oder vermeintliche Eingruppierung Dritter ist für die Eingruppierung grundsätzlich unbeachtlich.
[/quote]

Ok also wäre das sauberste, erstmal eine Stellenbewertung einzufordern nach welcher meine Stelle dann bewertet werdem kann. Sehe ich das richtig?
Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: Spid am 19.08.2019 10:33
Eine Stellenbewertung durch den AG spiegelt doch nur dessen unbeachtliche Rechtsmeinung wider.
Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: starsky01 am 19.08.2019 10:35
Eine Stellenbewertung durch den AG spiegelt doch nur dessen unbeachtliche Rechtsmeinung wider.

Wie genau kannst Du mir jetzt raten in meinem Fall vorzugehen , ohne die Eingruppierungsfeststellungsklage?
Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: Spid am 19.08.2019 10:41
Wenn Du Deine Ansprüche nicht durchsetzen möchtest, wüßte ich nicht, was Dir zu raten wäre.
Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: Organisator am 19.08.2019 10:51
Ok also wäre das sauberste, erstmal eine Stellenbewertung einzufordern nach welcher meine Stelle dann bewertet werdem kann. Sehe ich das richtig?

Fast. Ich würde mir vom Arbeitgeber (idR die Personalstelle) eine Tätigkeitsdarstellung geben lassen, aus der hervorgeht, welche Tätigkeiten Dir übertragen wurden.

Damit erübrigt sich dann auch das Spekulieren über die Aufgaben, die Du erledigen sollst und weiterhin hast Du eine Grundlage um Dir eine Meinung zur Eingruppierung bilden zu können.
Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: starsky01 am 19.08.2019 10:55
Ok also wäre das sauberste, erstmal eine Stellenbewertung einzufordern nach welcher meine Stelle dann bewertet werdem kann. Sehe ich das richtig?

Fast. Ich würde mir vom Arbeitgeber (idR die Personalstelle) eine Tätigkeitsdarstellung geben lassen, aus der hervorgeht, welche Tätigkeiten Dir übertragen wurden.

Damit erübrigt sich dann auch das Spekulieren über die Aufgaben, die Du erledigen sollst und weiterhin hast Du eine Grundlage um Dir eine Meinung zur Eingruppierung bilden zu können.


Danke für die Antwort. Dann werde ich mir das von meinem Amtsleiter mal geben lassen. Da ich ja gerade die Personalstelle inne habe, möchte ich es nicht für mich selbst schreiben  ;D
Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: WasDennNun am 19.08.2019 11:01
Alternativ eigenen Aufzeichnungen machen, inkl. der Zeitanteile. Und sich dieses vom AG als auszuübende Tätigkeiten bestätigen lassen.
Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: Spid am 19.08.2019 11:07
Selber schreiben wäre doch ideal - dann steht wenigstens drin, was Du möchtest.
Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: Wastelandwarrior am 20.08.2019 11:14
lol... klar, auf dem Dorf nicht nur Klagen, sondern gleich noch Presse einschalten... made my day...

Ich würde -auch vom Dorf- Spids letztem Rat folgen, alles aufschreiben was ich will und "übertragen lassen".

Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: starsky01 am 20.08.2019 11:22
lol... klar, auf dem Dorf nicht nur Klagen, sondern gleich noch Presse einschalten... made my day...

Ich würde -auch vom Dorf- Spids letztem Rat folgen, alles aufschreiben was ich will und "übertragen lassen".

Ja, so bin ich es jetzt auch angegangen. Habe gestern das Gespräch mit dem Behördenleiter gesucht und vorab angekündigt, dass ich meine Ansprüche geltend mache. Und auch darüber informiert, dass ich eigentlich überhaupt keinen Antrag stellen müsste sondern das bereits mit der Übertragung hätte durchgesetzt werden müssen. Aber selbst da war die Antwort: "Ja ich weiß, aber das werden Sie ohne Antrag nicht bekommen, da keiner freiwillig etwas erhöht geschweige denn mehr zahlen will."

Den nicht notwendigen Antrag habe ich jetzt dem Friedewillen gestellt und gleichzeitig beantragt, eine schriftliche Bestätigung über die Übertragung der höherwertigen Tätigkeit zu erhalten. Ich habe nämlich absolut keine Lust darauf, auf Arbeit Spießrouten zu laufen nur weil man durch unüberlegte Aktionen an die Zielscheibe von Bürgermeistern und Kollegen kommt.
Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: Spid am 20.08.2019 11:25
lol... klar, auf dem Dorf nicht nur Klagen, sondern gleich noch Presse einschalten... made my day...

Ich würde -auch vom Dorf- Spids letztem Rat folgen, alles aufschreiben was ich will und "übertragen lassen".

Der Bürgermeister der Nachbargemeinde meiner Heimatstadt ist durch seinen Umgang mit mehreren Eingruppierungsfeststellungsklagen, einigen daraus resultierenden Kündigungsschutzklagen, mehreren sich ergebenden Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen, die allesamt erfolgreich waren oder in denen die Gemeinde im Gütetermin einlenkte sowie der lokalen Berichterstattung darüber und dem Versuch, auf diese einzuwirken, derart beschädigt worden, daß er das restliche halbe Jahr seiner Amtszeit "erkrankt" war und nicht erneut angetreten ist. Also ja, auf dem Dorf unbedingt klagen und die Presse nutzen. Dank digitaler Medien gibt es ja immer eine ziemlich laute Alternative zur vereinnahmten Parteipresse.
Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: Spid am 20.08.2019 11:27
lol... klar, auf dem Dorf nicht nur Klagen, sondern gleich noch Presse einschalten... made my day...

Ich würde -auch vom Dorf- Spids letztem Rat folgen, alles aufschreiben was ich will und "übertragen lassen".

Ja, so bin ich es jetzt auch angegangen. Habe gestern das Gespräch mit dem Behördenleiter gesucht und vorab angekündigt, dass ich meine Ansprüche geltend mache. Und auch darüber informiert, dass ich eigentlich überhaupt keinen Antrag stellen müsste sondern das bereits mit der Übertragung hätte durchgesetzt werden müssen. Aber selbst da war die Antwort: "Ja ich weiß, aber das werden Sie ohne Antrag nicht bekommen, da keiner freiwillig etwas erhöht geschweige denn mehr zahlen will."

Den nicht notwendigen Antrag habe ich jetzt dem Friedewillen gestellt und gleichzeitig beantragt, eine schriftliche Bestätigung über die Übertragung der höherwertigen Tätigkeit zu erhalten. Ich habe nämlich absolut keine Lust darauf, auf Arbeit Spießrouten zu laufen nur weil man durch unüberlegte Aktionen an die Zielscheibe von Bürgermeistern und Kollegen kommt.

Es nimmt nicht Wunder, wenn sich die kleinen Sonnenkönige in ihren Gemeinden alles herausnehmen könne, wenn Duckmäusertum derart verbreitet ist.
Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: starsky01 am 20.08.2019 11:46
lol... klar, auf dem Dorf nicht nur Klagen, sondern gleich noch Presse einschalten... made my day...

Ich würde -auch vom Dorf- Spids letztem Rat folgen, alles aufschreiben was ich will und "übertragen lassen".

Ja, so bin ich es jetzt auch angegangen. Habe gestern das Gespräch mit dem Behördenleiter gesucht und vorab angekündigt, dass ich meine Ansprüche geltend mache. Und auch darüber informiert, dass ich eigentlich überhaupt keinen Antrag stellen müsste sondern das bereits mit der Übertragung hätte durchgesetzt werden müssen. Aber selbst da war die Antwort: "Ja ich weiß, aber das werden Sie ohne Antrag nicht bekommen, da keiner freiwillig etwas erhöht geschweige denn mehr zahlen will."

Den nicht notwendigen Antrag habe ich jetzt dem Friedewillen gestellt und gleichzeitig beantragt, eine schriftliche Bestätigung über die Übertragung der höherwertigen Tätigkeit zu erhalten. Ich habe nämlich absolut keine Lust darauf, auf Arbeit Spießrouten zu laufen nur weil man durch unüberlegte Aktionen an die Zielscheibe von Bürgermeistern und Kollegen kommt.

Es nimmt nicht Wunder, wenn sich die kleinen Sonnenkönige in ihren Gemeinden alles herausnehmen könne, wenn Duckmäusertum derart verbreitet ist.

Ich weiß was du meinst und ich stimme dir auch zu, dass man sich nicht drücken lassen sollte und seine Rechte und das was einem zusteht durchzusetzen. Aber wenn man dagegen alleine vorgeht, wird an einem nicht gerade ein gutes Haar gelassen. Ich möchte einfach meine Arbeit machen können und mich nicht rumstreiten.
Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: Wastelandwarrior am 20.08.2019 12:19
Spid: es geht auch ohne Presse. Unter 4 Augen und Ohren. Das würde ich immer zuerst tun. Außerdem ist ja dem Sachverhalt nicht zu entnehmen, ob der/die/das Bürgermeister auch sonst schlecht ist... und besser nicht da wäre. Bitte jetzt keinen Vortrag zu den Maßstäben eines Spid. Das Leben besteht für die meisten Leute aus einem Kompromiss zwischen Aufwand und Nutzen und die meisten Leute sind nicht perfekt.
Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: werop am 20.08.2019 12:23
Eine Frage ist doch, ob Du bei dieser (eigentlich falschen) Vorgehensweise auf Geld verzichtest?
Wenn nicht, kann man schon den diplomatischeren Weg gehen.
Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: Spid am 20.08.2019 12:24
Spid: es geht auch ohne Presse. Unter 4 Augen und Ohren. Das würde ich immer zuerst tun. Außerdem ist ja dem Sachverhalt nicht zu entnehmen, ob der/die/das Bürgermeister auch sonst schlecht ist... und besser nicht da wäre. Bitte jetzt keinen Vortrag zu den Maßstäben eines Spid. Das Leben besteht für die meisten Leute aus einem Kompromiss zwischen Aufwand und Nutzen und die meisten Leute sind nicht perfekt.

Ob er "sonst schlecht" ist, ist doch unbeachtlich - er duldet derlei Schindluder in seiner Verwaltung.
Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: Spid am 20.08.2019 12:27
Eine Frage ist doch, ob Du bei dieser (eigentlich falschen) Vorgehensweise auf Geld verzichtest?
Wenn nicht, kann man schon den diplomatischeren Weg gehen.

Wenn es monetär keinen Unterschied macht, könnte doch die Stadt den "diplomatischeren Weg" gehen - zumal dieser nicht rechtswidrig ist. Schon die Attitüde, die durch "Ja ich weiß, aber das werden Sie ohne Antrag nicht bekommen, da keiner freiwillig etwas erhöht geschweige denn mehr zahlen will." zum Ausdruck kommt, ist unglaublich, da mit Wissen und Wollen rechtswidrig gehandelt wird. Wo sind wir denn, in Kenia oder Usbekistan?
Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: werop am 20.08.2019 12:31

Wenn es monetär keinen Unterschied macht, könnte doch die Stadt den "diplomatischeren Weg" gehen - zumal dieser nicht rechtswidrig ist. Schon die Attitüde, die durch "Ja ich weiß, aber das werden Sie ohne Antrag nicht bekommen, da keiner freiwillig etwas erhöht geschweige denn mehr zahlen will." zum Ausdruck kommt, ist unglaublich, da mit Wissen und Wollen rechtswidrig gehandelt wird. Wo sind wir denn, in Kenia oder Usbekistan?

volle Zustimmung! Das sagt schon viel aus, wie derjenige tickt
Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: starsky01 am 20.08.2019 12:40

Wenn es monetär keinen Unterschied macht, könnte doch die Stadt den "diplomatischeren Weg" gehen - zumal dieser nicht rechtswidrig ist. Schon die Attitüde, die durch "Ja ich weiß, aber das werden Sie ohne Antrag nicht bekommen, da keiner freiwillig etwas erhöht geschweige denn mehr zahlen will." zum Ausdruck kommt, ist unglaublich, da mit Wissen und Wollen rechtswidrig gehandelt wird. Wo sind wir denn, in Kenia oder Usbekistan?

volle Zustimmung! Das sagt schon viel aus, wie derjenige tickt


Leider die gesamte Verwaltung.. Zumindest von denen, die was zu sagen haben... und die Angestellten die seit Jahren dort sind, lassen es seit Ewigkeiten mit sich machen oder sind teilweise sogar unwissend, was Ihnen zusteht..
Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: Bastel am 20.08.2019 12:46
Wo sind wir denn, in Kenia oder Usbekistan?

Dafür fehlt nicht mehr viel...  ;D ;D
Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: werop am 20.08.2019 13:08

Wenn es monetär keinen Unterschied macht, könnte doch die Stadt den "diplomatischeren Weg" gehen - zumal dieser nicht rechtswidrig ist. Schon die Attitüde, die durch "Ja ich weiß, aber das werden Sie ohne Antrag nicht bekommen, da keiner freiwillig etwas erhöht geschweige denn mehr zahlen will." zum Ausdruck kommt, ist unglaublich, da mit Wissen und Wollen rechtswidrig gehandelt wird. Wo sind wir denn, in Kenia oder Usbekistan?

volle Zustimmung! Das sagt schon viel aus, wie derjenige tickt


Leider die gesamte Verwaltung.. Zumindest von denen, die was zu sagen haben... und die Angestellten die seit Jahren dort sind, lassen es seit Ewigkeiten mit sich machen oder sind teilweise sogar unwissend, was Ihnen zusteht..

Dann wäre eine Erdung der aufgeladenen Machtphantasien vielleicht doch hilfreich.
Ich denke, dass oft ein Einzelner erst vorneweg gehen muss. Andere werden (bei Erfolgsaussicht) dann folgen.
Es hört sich bisher nämlich nicht so an, dass sie Dir das alles rückwirkend zusagen wollen.
Aber das muss trotzdem jeder für sich entscheiden. Wie sieht es denn mit PR aus?
Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: starsky01 am 20.08.2019 13:18

Wenn es monetär keinen Unterschied macht, könnte doch die Stadt den "diplomatischeren Weg" gehen - zumal dieser nicht rechtswidrig ist. Schon die Attitüde, die durch "Ja ich weiß, aber das werden Sie ohne Antrag nicht bekommen, da keiner freiwillig etwas erhöht geschweige denn mehr zahlen will." zum Ausdruck kommt, ist unglaublich, da mit Wissen und Wollen rechtswidrig gehandelt wird. Wo sind wir denn, in Kenia oder Usbekistan?

volle Zustimmung! Das sagt schon viel aus, wie derjenige tickt


Leider die gesamte Verwaltung.. Zumindest von denen, die was zu sagen haben... und die Angestellten die seit Jahren dort sind, lassen es seit Ewigkeiten mit sich machen oder sind teilweise sogar unwissend, was Ihnen zusteht..

Dann wäre eine Erdung der aufgeladenen Machtphantasien vielleicht doch hilfreich.
Ich denke, dass oft ein Einzelner erst vorneweg gehen muss. Andere werden (bei Erfolgsaussicht) dann folgen.
Es hört sich bisher nämlich nicht so an, dass sie Dir das alles rückwirkend zusagen wollen.
Aber das muss trotzdem jeder für sich entscheiden. Wie sieht es denn mit PR aus?

Ich habe mich auf Grund der Einarbeitung und der kostenintensiven Weiterbildung, welche mir komplett ohne Eigenanteil vom AG finanziert wurde mit meinem AG geeinigt, es erst ab 01.01.2020 zu beantragen. Das ist für mich auch ok und ich kann damit leben.

Mit dem PR ist auch so eine Sache. Ich sage ja, wir sind hier auf dem Dorf. Jeder kennt jeden und das ist dann teilweise auch so eine Sache für sich. Es gab bei dem Thema Geld wohl schon des öfteren ordentliche Auseinandersetzungen. Das war jedoch vor meiner Zeit. Hier fehlt es teilweise völlig an Struktur. Arbeiten werden nach dem Motto: "das haben wir schon immer so gemacht" erledigt und wenn einer was ändern möchte, verbrennt er sich sofort und hat dementsprechend auch keinen leichten Arbeitsalltag mehr. So blöd wie es sich anhört, aber wenn ich meine Anspüche jetzt vorerst durchsetzen kann, werde ich mich nach was anderem umschauen müssen. Und die Verwaltung findet so schnell keinen neuen Lohnbuchhalter  ;D :-X
Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: DiVO am 20.08.2019 15:56

Und die Verwaltung findet so schnell keinen neuen Lohnbuchhalter  ;D :-X
[/quote]

Das sind doch die besten Voraussetzungen für Verhandlungen.
Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: starsky01 am 20.08.2019 16:35

Das sind doch die besten Voraussetzungen für Verhandlungen.

Deswegen lasse ich es jetzt einfach mal darauf ankommen. Und wenn es keine Einigung gibt, vielleicht zieht das  ;)
Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: Kaiser80 am 21.08.2019 08:42

Das sind doch die besten Voraussetzungen für Verhandlungen.

Deswegen lasse ich es jetzt einfach mal darauf ankommen. Und wenn es keine Einigung gibt, vielleicht zieht das  ;)

Ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber aus Erfahrung:
Die von dir genannten Aufgaben "Lohnbuchhaltung" kann ein frisch ausgebildeter ein/e Steuerfachangestellter nach ner Einarbeitung von 2-3 Monaten im Schlaf. Deren Gehaltsspanne bewegt sich so zwischen 1.600 und 2.600 brutto -> Selbst für deine E6 findet dein AG garantiert ne unterbezahlt/en Steuerfachangestellten, egal wie "Dorf" es bei euch ist.
Also mit dem Blatt würd i nit pokern...

Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: starsky01 am 21.08.2019 12:51

Das sind doch die besten Voraussetzungen für Verhandlungen.

Deswegen lasse ich es jetzt einfach mal darauf ankommen. Und wenn es keine Einigung gibt, vielleicht zieht das  ;)

Ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber aus Erfahrung:
Die von dir genannten Aufgaben "Lohnbuchhaltung" kann ein frisch ausgebildeter ein/e Steuerfachangestellter nach ner Einarbeitung von 2-3 Monaten im Schlaf. Deren Gehaltsspanne bewegt sich so zwischen 1.600 und 2.600 brutto -> Selbst für deine E6 findet dein AG garantiert ne unterbezahlt/en Steuerfachangestellten, egal wie "Dorf" es bei euch ist.
Also mit dem Blatt würd i nit pokern...

Dann ist die Frage, wieso ein Jahr lang ein Personalsachbearbeiter und Entgeltabrechner mit Kenntnissen im TVöD, Beamtenrecht, Kindergeldrecht, Verwaltungsrecht u. ä. gesucht wurde, für welche ich jetzt aktuell alle Seminare besucht habe... ich denke schon, dass ich in meinem Fall schon damit rechnen kann, dass keiner das einfach so hinnimmt..
Titel: Antw:Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner
Beitrag von: D-x am 21.08.2019 14:17
Ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber aus Erfahrung:
Die von dir genannten Aufgaben "Lohnbuchhaltung" kann ein frisch ausgebildeter ein/e Steuerfachangestellter nach ner Einarbeitung von 2-3 Monaten im Schlaf.

Auch wenn Deine Beschreibung der Sicht der Arbeitgeber vermutlich zutreffend, und die Bezahlung im ÖD tatsächlich auch so ist, aber ich warne davor, diesen Beruf zu unterschätzen.

Wenn ich jemand möchte, der ein paar variable Lohnbestandteile, Fehlzeiten und auch mal eine Stammdatenänderung eingibt, mag man sicher jemand finden der das nach der genannten Zeit im Schlaf beherrscht.

Wenn man aber jemand möchte, der (trotz Vorhandenseins unfehlbarer Software) auch mal einen kritischen Blick auf die generierten Meldung an die Kranken- und Rentenversicherung sowie inzwischen die Unfallversicherung (auch wenn dies durch die Jahresmeldung deutlich einfacher geworden ist) werfen kann, Berechnungen wie Lohnfortzahlung im Mutterschutz oder Beschäftigungsverbot nachvollziehen und dem fragenden Arbeitnehmer erklären kann, bei Dingen wie dem AAG und EEL-Meldungen Bescheid weiß, sich mit dem Zusatzversorgungsrecht auskennt und noch so einiges mehr beherrscht, dann wird man nicht so einfach fündig.

Aus meiner Sicht wäre es angebracht, soetwas im Rahmen einer IHK-Ausbildung entweder mit unterzubringen (dann etwa neben Recruiting, Personalförderung etc.) oder dafür eine alleinige Ausbildung zu schaffen.
Blickt man außerhalb von Verwaltungen findet man ja meist Bürokaufleute oder Steuerfachangestellte in diesen Positionen, manche noch mit einer Weiterbildung zu Personalkaufleuten o.Ä.
Solche Stellen zu besetzen ist auch kein Kinderspiel, aus meiner Erfahrung wurden häufig Leute angelernt und konnten das dann irgendwie schlecht oder recht.
Auch wenn dies eine durchaus starke Spezialisierung ist, könnte man da durchaus noch früher ansetzen.