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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Lianbln am 31.03.2019 17:50

Titel: Einstellung obere Bundesbehörde abgelehnt (Bluthochdruck)
Beitrag von: Lianbln am 31.03.2019 17:50
Hallo zusammen,

ich habe eine Einstellungszusage unter dem Vorbehalt der gesundheitlichen Eignung ( als Tarifbeschäftigter) bekommen. Im Rahmen der Einstellungsuntersuchung wurde Bluthochdruck festgestellt und die Einstellung zunächst abgelehnt. Mein Hausarzt hat das bestätigt und durch entsprechende Medikamente eingestellt. Also bestens.

Da der TVÖD zum Thema "Einstellungsuntersuchung" kein Verfahren festlegt bzw nichts erwähnt, empfinde ich die Ablehnung als sehr willkürlich.

Hat jmd. einen Ratschlag, was ich nun tun kann?


Titel: Antw:Einstellung obere Bundesbehörde abgelehnt (Bluthochdruck)
Beitrag von: Spid am 31.03.2019 18:14
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.
Titel: Antw:Einstellung obere Bundesbehörde abgelehnt (Bluthochdruck)
Beitrag von: Skedee Wedee am 31.03.2019 19:11
Hat jmd. einen Ratschlag, was ich nun tun kann?

Die Ursuche des Bluthochdrucks bekämpfen und nicht nur vom Arzt medikamentieren lassen. Wenn es am Gewicht liegt, abnehmen. Ist die Kondition schwach, Sport treiben...

Da der TVÖD zum Thema "Einstellungsuntersuchung" kein Verfahren festlegt bzw nichts erwähnt...

Stimmt, das macht der TVöD nicht. Der TVöD regelt aber auch viele andere Dinge nicht - er ist schließlich nur ein Tarifvertrag. Einstellungsuntersuchungen sind grundsätzlich irgendwo normiert (Einstellungsuntersuchung für Piloten, Busfahrer, Beamte etc). Sind sie es nicht, ist die Einwilligung des potentiellen Arbeitnehmers erforderlich. Du wurdest untersucht, also hast Du eingewilligt - und wenn es nur konkludent gewesen ist. Der mögliche Arbeitgeber sieht Dich nach der Untersuchung als nicht tauglich an - so what?

Vor allen Dingen immer schön im Auge behalten: § 1 Abs. 1 KSchG. Sie können Dich in den ersten sechs Monaten ohne Begründung entlassen. Also viel Spass mit der Klage, Sie werden Dich auch so ohne Begründung wieder los.

empfinde ich die Ablehnung als sehr willkürlich...

Willkommen in der Arbeitswelt. Das Leben ist kein Ponyhof... aber geritten wird trotzdem. Subjektive Empfindungen sind sehr einseitig. Objektiv könnte argumentiert werden, dass der Bund und somit der Steuerzahler vor einem "kranken" Arbeitnehmer geschützt wird, der möglicherweise immer mal wieder und vielleicht auch mal für längere Zeit ausfällt.

...was ich nun tun kann?

Neu bewerben, es gibt viele offene Stellen im öffentlichen Dienst - nicht nur bei den oberen Bundesbehörden.
Titel: Antw:Einstellung obere Bundesbehörde abgelehnt (Bluthochdruck)
Beitrag von: MoinMoin am 31.03.2019 19:14
Und es gibt auch oberste Bundesbehörden die unbesehen einen einstellen.
Titel: Antw:Einstellung obere Bundesbehörde abgelehnt (Bluthochdruck)
Beitrag von: Lars73 am 31.03.2019 20:11
Es kommt auf die Tätigkeit und den Umfang des gesundheitlichen Problems an. Ggf. kann man rechtlich dagegen vorgehen. Wegen der Probezeit aber selbst im Erfolgsfall nicht mit dem Ergebnis einer dauerhaften Beschäftigung.
Titel: Antw:Einstellung obere Bundesbehörde abgelehnt (Bluthochdruck)
Beitrag von: JC83 am 01.04.2019 07:23

Hat jmd. einen Ratschlag, was ich nun tun kann?

Bzgl. deines Bluthochdrucks gibt es relativ einfache Regeln: Wenig Salz, kein Alkohol, kein Rauchen, wenig bis kein Fleisch und/oder Wurst, (Käse gleich mit streichen) ersetzt durch Gemüse und Obst, ergänzt durch Sport.

Das machst du 1 Monat und deine Medikation dürfte passé sein.
Titel: Antw:Einstellung obere Bundesbehörde abgelehnt (Bluthochdruck)
Beitrag von: Kat am 29.04.2019 14:09
Bist Du Arzt? Ohne das alles kann man sich auch gleich einen Strick nehmen.
Titel: Antw:Einstellung obere Bundesbehörde abgelehnt (Bluthochdruck)
Beitrag von: JC83 am 30.04.2019 10:51
Bist Du Arzt? Ohne das alles kann man sich auch gleich einen Strick nehmen.

Nein; der Typ ist "krank", demnach muss er intervenieren; ich habe die einfachen "Hausmittel" hierzu genannt, die dazu geeignet sind, den ärztlichen Test in kurzer Zeit zu bestehen. Das kann er machen oder eben nicht.
Sofern er wieder im Lot ist, spricht nichts gegen ein Glas Wein am Abend. Rauchen und Fleisch würde ich aber trotzdem nur auf den Sonntag legen ;)