Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Ukkat am 22.07.2020 15:42

Titel: TV-L RLP: Welche Erfahrungsstufe bei Wechsel von E10 auf E13?
Beitrag von: Ukkat am 22.07.2020 15:42
Hallo zusammen,

erst einmal vorweg. Ich habe vier Jahre im TV-L in RLP und Bayern gearbeitet und war entsprechend meines Abschlusses (Diplom Uni) im höheren Dienst eingestuft. Allerdings nur befristet. Zuletzt war ich da bei E13/3 und das schon 11 Monate.
Dann habe ich eine Stelle in RLP E10/3 angenommen, da sie unbefristet war. Mir wurde die Zeit in Stufe 3 aus Bayern aber nicht anerkannt, weil ich zwischendurch 2 Monate arbeitslos war.
Nun habe ich mich wieder auf eine Stelle im höheren Dienst beworben. E13/3 ist das Ziel.

Mir wurde heute im Gespräch erzählt, dass ich durch die Versetzung aber nur in E13/2 eingestuft werden könnte. Damit fielen für mich ja mind. 12 Monate in Stufe 3 weg und mal von der bereits gesammelten Zeit in Stufe 2 abgesehen.

Ist das wirklich nur so möglich? Oder kann ich durch Kündigung bei Arbeitgeber 1 und Neustart bei Arbeitgeber 2 doch in E13/3 eingestuft werden? Oder sogar Auflösungsvertrag?

Vielen herzlichen Dank!

P.S.: Ich habe von anderen Kollegen schon öfters gehört, dass der Personaler einem gerne die "Erfahrung" aberkennt und einen gerne viel niedriger einstufen möchte als üblich. Daher wollte ich vorab schon mal nachfragen, ob das wirklich so der Fall ist.
Titel: Antw:TV-L RLP: Welche Erfahrungsstufe bei Wechsel von E10 auf E13?
Beitrag von: Spid am 22.07.2020 16:01
Es gibt bei TB keinen höheren Dienst, das ist eine Beamtenlaufbahn und für TB ohne Bedeutung. Eine Höhergruppierung aus E10/3 führt auch in E13/3. An welcher Stelle käme jetzt ein neuer AG („Arbeitgeber 2“) ins Spiel?
Titel: Antw:TV-L RLP: Welche Erfahrungsstufe bei Wechsel von E10 auf E13?
Beitrag von: Bastel am 22.07.2020 16:04
Laut dieser Matrix müsstest du in die Stufe 3 kommen. Die 11 Monate sind verloren.

https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html
Titel: Antw:TV-L RLP: Welche Erfahrungsstufe bei Wechsel von E10 auf E13?
Beitrag von: Isie am 22.07.2020 16:06
Eine Versetzung zu einem anderen Arbeitgeber ist tarifrechtlich nicht zulässig.
Titel: Antw:TV-L RLP: Welche Erfahrungsstufe bei Wechsel von E10 auf E13?
Beitrag von: WasDennNun am 22.07.2020 16:49
Entweder du hast ein Anrecht
auf die 13/1 wenn du den AG wechselst
auf die 13/3 wenn sich nur die Tätigkeiten bei deinem AG ändern, du also einen anderen Posten evtl. an einem anderen Dienstort evtl. bei einer anderen Behörde des gleichen Arbeitgebers (Das Land RLP) zugewiesen bekommst
Titel: Antw:TV-L RLP: Welche Erfahrungsstufe bei Wechsel von E10 auf E13?
Beitrag von: Ukkat am 22.07.2020 20:07
Also Arbeitgeber 1 ist das Umweltministerium und Arbeitgeber 2 wäre das Landesamt für Umwelt. Also beides Arbeitgeber Land.
Und die Aufgaben wären auch nicht identisch. Das eine ist eben die klassische Sachbearbeiter-Stelle und das andere wäre eine Referenten-Stelle.
@WasdennNun: Das würde ja laut deiner Aussage für die 13/3 sprechen, da beides gleicher Arbeitgeber.

Wenn nur die 11 Monate in Stufe 3 verloren gehen, könnte ich damit ja leben.



Titel: Antw:TV-L RLP: Welche Erfahrungsstufe bei Wechsel von E10 auf E13?
Beitrag von: Spid am 22.07.2020 20:15
Also gibt es keinen Arbeitgeber 2, sondern es handelt sich um denselben AG. Die Wirkung einer Höhergruppierung habe ich abschließend dargelegt.
Titel: Antw:TV-L RLP: Welche Erfahrungsstufe bei Wechsel von E10 auf E13?
Beitrag von: WasDennNun am 22.07.2020 21:12
Also Arbeitgeber 1 ist das Umweltministerium und Arbeitgeber 2 wäre das Landesamt für Umwelt. Also beides Arbeitgeber Land.
Und die Aufgaben wären auch nicht identisch. Das eine ist eben die klassische Sachbearbeiter-Stelle und das andere wäre eine Referenten-Stelle.
@WasdennNun: Das würde ja laut deiner Aussage für die 13/3 sprechen, da beides gleicher Arbeitgeber.

Wenn nur die 11 Monate in Stufe 3 verloren gehen, könnte ich damit ja leben.
Tausche Arbeitgeber gegen Behörde Dienststelle Abteilung Referat oder sonstwas, dann passt es.
Und ja es ist die E13/3 mit der bei der Höhergruppierung üblichen Neubeginn der Stufenlaufzeit.