Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Versuch am 07.03.2020 09:58

Titel: [BW] Selbstständig
Beitrag von: Versuch am 07.03.2020 09:58
Wenn ich mich selbstständig mache (nebenberuflich) muss ich dann als Beamter zusätzlich KV und RV zahlen?
Wenn ich kein Beamter und hauptberuflich wäre, müsste ich beides, da ich Sportkurse anbiete.
Titel: Antw:[BW] Selbstständig
Beitrag von: Feidl am 10.03.2020 12:37
Nein. Als Selbststäniger musst du nicht in die Rentenversicherung einzahlen.
Du musst krankenversichert sein. Aber das bist du schon als Beamter+PKV.
Könnte sein, wenn du gesetzlich krankenversichert bist, dass dann die Beiträge steigen. Das ist aber reine Vermutung.

Titel: Antw:[BW] Selbstständig
Beitrag von: 2strong am 10.03.2020 15:46
Wenn ich mich selbstständig mache (nebenberuflich) muss ich dann als Beamter zusätzlich KV und RV zahlen?
Wenn ich kein Beamter und hauptberuflich wäre, müsste ich beides, da ich Sportkurse anbiete.

Krankenversicherungspflichtig bist Du aufgrund der selbstständigen Tätigkeit nicht.

Das Thema Rentenversicherungspflicht kommt erst in Betracht, wenn die monatlichen Einkünfte die Summe von 450 € übersteigen:

Rentenversicherungspflichtig sind gemäß § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI selbständig tätige Lehrer, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Ob darunter auch Personen fallen, die Sportkurse anbieten, kommt auf die konkrete Ausgestaltung des Angebots an. Personal Trainer dürften eher Beratungsleistungen erbringen und damit nicht rentenversicherungspflichtig sein. Übungsleiter im Sinne von "Vorturnern" klassischer Fitnesskurse (Spinning, Body Pump, Bauch-Beine-Po, Pilates, Kickboxen etc.) dürften Lehrtätigkeiten erbringen und damit rentenversicherungspflichtig sein, sofern Sie - verkürzt ausgedrückt - kein Personal beschäftigen, vgl. Urteil vom 22. 6. 2005 – B 12 RA 6/04 R, insb. Rd. 20.