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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Utopia am 20.03.2019 16:24

Titel: AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: Utopia am 20.03.2019 16:24
Hallo

Ich bin seit fast 3 Jahren überplanmäßig in einem
Amt beschäftigt, vorher war ich als ungelernte Angestellte bei der gleichen Gemeinde
Eingestellt, seitdem habe ich EG3.
Ich habe letztes Jahr den AL1 gemacht und warte derzeit auf meine Prüfungsergebnisse.

Ich mache theoretisch eine einfachere Aufgabe, inzwischen mache ich deutlich mehr und
Habe mir auch viel Wissen angeeigent.
Bisher kam nie jemand aus meinem Amt  auf mich zu, um mit mir zu besprechen wie es
Weitergeht. Inzwischen bin ich mehrmals zum Amtsleiter um etwas zu erreichen. Er würde
Abklären ob mir eine unserer freien Stellen „einfach so“ übertragen werden kann, oder
Ob ich mich förmlich bewerben muss. Soweit so gut. (Nicht das man das hätte schon vorher
Klären können). Hier warte ich nun auf Antwort von ihm.
Meine Kollegin, die im gleichend amt, aber in einer anderen Abteilung ist, bekommt
Seit dem letzten Jahr EG7 (sie hat auch zum gleichen Zeitpunkt den AL1 gemacht). Ich finde
das unverständlich warum hier mit zweierlei Maß gemessen wird.

Normal kenne ich es so, wie bei den Azubis, dass man sobald die Prüfung abgelegt ist
Eine persönliche Zulage bekommt bis bekannt ist ob die Prüfung bestanden worden ist.

Ich bin einfach total verwirrt und weiß nicht was möglich ist und was mir zustehen würde.
Theoretisch meinte eine Kollegin zu mir, dass ich die Zulage rückwirkend bekommen könnte?

Wäre toll wenn mir jemand helfen kann!

Gruß
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: Spid am 20.03.2019 16:27
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Es gibt keinen Anspruch auf die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit.
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: Utopia am 20.03.2019 16:29
Und das jetzt nochmal in Deutsch bitte.
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: MoinMoin am 20.03.2019 16:31
Und wenn du einen Doktorarbeit geschrieben hättest oder nebenbei ein Studium absolviert hättest.
Dafür bekommst du nicht ein Cent mehr Gehalt.
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: MoinMoin am 20.03.2019 16:32
Um mehr Geld zu bekommen müssen dir höherwertige Tätigkeiten übertragen werden.
Das führt "automatisch" zu einer höheren Bezahlung.
freie Stellen oder ähnliches sind dafür nicht notwendig.
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: Spid am 20.03.2019 16:34
Und das jetzt nochmal in Deutsch bitte.

Was genau ist unklar?
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: Utopia am 20.03.2019 16:37
@moinmoin

Wieso soll dafür keine freie Stelle notwendig sein? Mir wurde bisher
Immer gesagt ich darf die höherwertige Arbeit nicht machen
Weil ich die Ausbildung nicht habe. Die hab ich ja jetzt.

Mensch, es geht doch nicht nur rein um die Fakten, es geht auch um
die Ungerechtigkeit etc.

Und ich übe ja inzwischen Tätigkeiten aus die über meine EG hinausgehen.
Mir wurde dann immer erzählt ich bekomme keine höhere EG weil ich
überplanmäßig eingestellt bin.

Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: Spid am 20.03.2019 16:47
Gefühlchen werden im Brigitte-Forum gestreichelt - hier geht es um tarifrechtliche Fragestellungen, da zählen nur Fakten, während Gefühle und subjektive Wahrnehmungen von Gerechtigkeit völlig unbeachtlich sind.
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: Utopia am 20.03.2019 16:49
Dann warte ich lieber auf Menschen die noch Gefühle
Haben anstatt bekannte Gesetzestexte zu kopieren.

Bitte antworte mir nicht mehr. Danke.
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: Spid am 20.03.2019 16:54
Dann warte lieber im Brigitte-Forum. Du kannst Dir die Antworten nicht aussuchen - Du kannst sie bestenfalls dadurch beeinflussen, welches Forum Du wählst.
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: Utopia am 20.03.2019 16:55
Verschwind einfach aus meinem Strang. Sonst kein Leben, wa?
Und für Brigitte bin ich noch weng zu jung.
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: Spid am 20.03.2019 16:57
Es ist nicht „Dein“ Thread.
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: Utopia am 20.03.2019 16:58
Freilich, ich habe Ihn erstellt. Bist du so merkbefreit
das du es nicht einfach lassen kannst? Du bist null
Hilfreich.
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: Spid am 20.03.2019 17:02
Eben, Du bist der Threadersteller - wer eine Straße baut, dem gehört sie auch nicht. Ich habe den geschilderten Sachverhalt umfassend tarifrechtlich bewertet. Was willst Du noch? Jemanden, der Dich drückt und „armes, kleines Tuck-Tuck“ sagt?
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: Utopia am 20.03.2019 17:03
Umfassend 😂😂😂 Genau. Geh mal irgendwas
stempeln oder so.
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: MoinMoin am 20.03.2019 17:04
Zitat
Und ich übe ja inzwischen Tätigkeiten aus die über meine EG hinausgehen.
Mir wurde dann immer erzählt ich bekomme keine höhere EG weil ich
überplanmäßig eingestellt bin.
Nun es so Platt wie es Platt ist:
Wer sagt das? Dein Arbeitgeber? Hat der dir diese Aufgaben übertragen?
Wahrscheinlich nein, sondern irgend ein Mitarbeiter (manchmal Chef genannt).

Also Du "darfst" nur die Tätigkeiten machen, die dir auch übertragen wurden. Machste mehr (dein Pech) bzw. dann könnte sogar dein AG dich abmahnen (klingt albern ist aber so)

Wenn dein AG jedoch dir höher Tätigkeiten überträgt, dann MUSS er dich auch entsprechend bezahlen (Haushaltstellen, Planstellen oder sonstiges gedöns ist irrelevant. Es geht um Tarifrecht!)

Wenn du Voraussetzungen für diese Tätigkeiten nicht erfüllst, dann bekommst du halt eine EG weniger.
Also wenn du eine EG13 Stelle bekleidest, für die du einen Wiss. Hochschulabschluss benötigst, dann würdest du halt nur Geld der EG12 bekommen.

Vorschlag: Frage bei  deinen AG (also der Personalstelle) nach was die dir übertragenden Tätigkeiten sind
oder lasse es dir von deinem AG bestätigen, dass das was dir dein Chef aufträgt auch tatsächlich deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Wenn diese dann die einer höheren EG sind, dann fordere dein Geld und gut ist
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: Spid am 20.03.2019 17:09
Umfassend 😂😂😂 Genau. Geh mal irgendwas
stempeln oder so.

Ja, umfassend. Der Sachverhalt ist ausgesprochen simpel.
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: Utopia am 20.03.2019 17:53
@moinmoin

Danke.
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: Utopia am 20.03.2019 18:18
Eine Frage noch, ist die Bindung an den AG über einen bestimmten
Zeitraum möglich wenn dieser die Lehrgangskosten
Getragen hat? Also das man die Kosten erstatten
muss wenn man früher ausscheidet? Hatte glaube
Ich gelesen das das keinen Bestand vor Gericht hat?
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: Spid am 20.03.2019 18:25
Grundsätzlich sind solche Regelungen sowohl zulässig als auch wirksam. Es kommt dabei auf die konkrete Ausgestaltung an.
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: MoinMoin am 20.03.2019 19:37
Eine Frage noch, ist die Bindung an den AG über einen bestimmten
Zeitraum möglich wenn dieser die Lehrgangskosten
Getragen hat?
Klingt so, als ob du diesbezüglich nichts unterschrieben hast.
Wenn vorher nichts vereinbart wurde, dann kann man mEn ohne Schaden kündigen..
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: Spid am 20.03.2019 20:04
Das ist unzutreffend. In RLP wird durch landesbezirklichen Tarifvertrag eine Rückzahlungspflicht begründet, in einigen Ländern ist der Sachverhalt auch einer Dienstvereinbarung zugänglich - in beiden Fällen bedarf es keiner gesonderten Vereinbarung zwischen AN und AG.
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: MoinMoin am 20.03.2019 20:14
Danke für die Info, Spid.
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: was_guckst_du am 21.03.2019 07:33
...ich glaube, deine Personalverantwortlichen wissen schon, warum sie dich auf einer EG 3 Stelle sitzen lassen... ::)
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: MoinMoin am 21.03.2019 07:39
...ich glaube, deine Personalverantwortlichen wissen schon, warum sie dich auf einer EG 3 Stelle sitzen lassen... ::)

....überflüssiges Dumpfbackengeschwätz????  :-\
So eine Aussage ist bei EG3 unangemessen, ginge es um EG9+ könnte mit viel Phantasie den Satz ansatzweise nachvollziehen!!!!
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: was_guckst_du am 21.03.2019 07:45
...wie man in den Wald hineinruft, so schallt es halt auch heraus... ;)
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: Utopia am 21.03.2019 10:02
...ich glaube, deine Personalverantwortlichen wissen schon, warum sie dich auf einer EG 3 Stelle sitzen lassen... ::)

Gründe hat das, aber sicher nicht die, die du so Charmant versuchst anzusprechen.
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: LeKai am 21.03.2019 10:20
Gibt es schon eine Stellenbeschreibung für dein Sachgebiet / Aufgabenbereich ?

Diese ist maßgeblich für deine Eingruppierung.



Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: Kat am 21.03.2019 10:58
Nein ist es nicht. Es kommt immer wieder vor, daß nur Teile einer STellenbeschreibung tatsächlich auf den Arbeitnehmer übertragen wurde und das wirkt sich dann auch auf die Bezahlung aus.



Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: Spid am 21.03.2019 11:11
Eben. Stellen und deren Beschreibung sind für die Eingruppierung unbeachtlich. Maßgeblich ist die nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit. Diese kann, muß sich jedoch nicht aus einer Stellenbeschreibung ergeben.
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: LeKai am 21.03.2019 11:39
Ist schon klar, dass grundsätzlich der § 12 TVöD greift.

Dieser Sachverhalt lässt jedoch vermuten, dass die nicht nur vorübergehend auszübende Tätigkeit tatsächlich nicht bewertet ist.
Hier könnte eine Stellenbeschreibung helfen, oder eine Eingruppierungsfeststellungsklage.

Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: Utopia am 21.03.2019 11:57
Nein, für das was ich mache gibt es keine Stellenbeschreibung. Wenn ich eine "feste" Stelle erhalte habe ich noch mehr Aufgaben als jetzt (die ich theoretisch jetzt auch schon machen könnte und auch teilweise tue).
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: was_guckst_du am 21.03.2019 11:57
...die Sache stellt sich doch so dar:

...die Kollegin sitzt auf einer nach EG 3 bewertete Stelle
...die Kollegin hat erfolgreich den AL 1 abgeschlossen
...auf ihrer Stelle ist keine Höhergruppierung möglich
...eine höher bewertete Stelle steht offensichtlich nicht zur Verfügung (überplanmäßig eingestellt)
...wenn eine solche Stelle vorhanden ist, wird sie wahrscheinlich ausgeschrieben werden (und die Kollegin kann sich bewerben
...alternativ kann sie sich bei einem anderen AG bewerben (hier ggfls. Erstattungsanspruch des aktuellen AG wegen der Übernahme der Lehrgangskosten
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: Utopia am 21.03.2019 12:02
...die Sache stellt sich doch so dar:

...die Kollegin sitzt auf einer nach EG 3 bewertete Stelle

Ich sitze überplanmäßig auf einer Stelle die es nicht gibt, EG3 kommt von meiner Tätigkeit die ich
vorher bekleidet habe


...die Kollegin hat erfolgreich den AL 1 abgeschlossen

Hoffentlich. Ergebnisse gibt's im Mai

...auf ihrer Stelle ist keine Höhergruppierung möglich

Wie denn auch, wenn es sie nicht gibt. Aussage des Personalrates damals: Füße still halten, da du
überplanmäßig bist sollten wir das lassen und keine höhere EG beantragen


...eine höher bewertete Stelle steht offensichtlich nicht zur Verfügung (überplanmäßig eingestellt)

Es sind jede Menge Stellen frei.

...wenn eine solche Stelle vorhanden ist, wird sie wahrscheinlich ausgeschrieben werden (und die Kollegin kann sich bewerben

Es sind quasi immer Stellen ausgeschrieben.

...alternativ kann sie sich bei einem anderen AG bewerben (hier ggfls. Erstattungsanspruch des aktuellen AG wegen der Übernahme der Lehrgangskosten

Genau

Ich glaube langsam, es liegt einfach alles daran das es meinem Chef wurscht ist und sie sonst keinen "Blöden" haben der meine Arbeit macht.
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: Spid am 21.03.2019 12:33
Nein, für das was ich mache gibt es keine Stellenbeschreibung. Wenn ich eine "feste" Stelle erhalte habe ich noch mehr Aufgaben als jetzt (die ich theoretisch jetzt auch schon machen könnte und auch teilweise tue).

Wie ist der AG denn seiner Verpflichtung nach §2 NachwG nachgekommen?
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: Utopia am 21.03.2019 14:17
Ich habe natürlich einen Arbeitsvertrag nebst Änderungsvertrag.
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: Spid am 21.03.2019 14:24
In dem Deine Tätigkeit mindestens stichpunktartig beschrieben ist?
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: fragmalnach am 21.03.2019 15:11
Vielleicht stellst du mal dar, welche Tätigkeiten du machst, dann kann dir sicher der ein oder andere (unabhängig von Floskeln) sagen, ob du dich bei tarifgerechter Eingruppierung eher in EG 3 oder in EG 12 wieder findest.
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: MoinMoin am 21.03.2019 15:35
Vielleicht stellst du mal dar, welche Tätigkeiten du machst, dann kann dir sicher der ein oder andere (unabhängig von Floskeln) sagen, ob du dich bei tarifgerechter Eingruppierung eher in EG 3 oder in EG 12 wieder findest.
Nein, nicht welche sie macht, sondern welch der AG Ihr übertragen hat.
Und was dies sich nicht deckt, muss sie halt dafür sorgen, dass er sie ihr überträgt, ...
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: Utopia am 22.03.2019 09:37
Anscheinend erhalte ich nun doch eine feste Stelle sobald meine Ergebnisse da sind. Keine Ahnung
warum das jetzt auf einmal kein Problem mehr ist.
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: MoinMoin am 22.03.2019 10:35
Anscheinend erhalte ich nun doch eine feste Stelle sobald meine Ergebnisse da sind.
Du hattest vorher einen befristeten Vertrag?
Titel: Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
Beitrag von: Utopia am 25.03.2019 18:28
Nein, schon seid 2013 unbefristet.