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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Bastel am 29.11.2021 18:06
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Was ist den hier im Rahmen des Tarifvertrages bei Neueinstellungen möglich?
Beispielsweise bei einem Bauingenieur.
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Tariflich im Bereich TVöD (VKA) nicht außer die Zulagen für Schichtarbeit und ähnlichen oder für vorübergehende höherwertige Tätigkeiten etc. Das ist aber vermutlich nicht gemeint?
Außerhalb der tariflichen Regelungen kommt ggf. eine Arbeitsmarktzulage in Frage.
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Richtlinien/Arbeitsmarktzulage.pdf
Ob diese ohne eine andere übertarifliche Zahlung in Frage kommen hängt ggf. von rechtlichen Vorgaben im Kommunal- und Haushaltsrecht ab.
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Außerhalb der tariflichen Regelungen kommt ggf. eine Arbeitsmarktzulage in Frage.
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Richtlinien/Arbeitsmarktzulage.pdf
Ob diese ohne eine andere übertarifliche Zahlung in Frage kommen hängt ggf. von rechtlichen Vorgaben im Kommunal- und Haushaltsrecht ab.
Sowas hatte ich gemeint! Danke!
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Von dieser Möglichkeit wird viel zu wenig Gebrauch gemacht.
In den Köpfen der meisten Personaler ist, ähnlich wie bei Verdi, eher der Sozialismusgedanke zu finden.
Warum sollte einer mehr bekommen als der andere und welche Lawine kommt ins rollen wenn einmal damit angefangen wird?
Es ist doch einfacher, wenn stur nach Tabelle bezahlt wird.
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Von dieser Möglichkeit wird viel zu wenig Gebrauch gemacht.
In den Köpfen der meisten Personaler ist, ähnlich wie bei Verdi, eher der Sozialismusgedanke zu finden.
Warum sollte einer mehr bekommen als der andere und welche Lawine kommt ins rollen wenn einmal damit angefangen wird?
Es ist doch einfacher, wenn stur nach Tabelle bezahlt wird.
Ein Personaler hat vor einem Monat bei mir angefragt ob ich wechseln würde und er hatte irgendwas von Zulage im kommunalen Bereich geschwaffelt. Das meinte er wohl.
Da diese Zulage aber jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufbar ist, bin ich davon nicht sonderlich angetan. Eine höhere EG wäre mir lieber.
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Nachvollziehbar.
Andererseits ist die Zulage meistens höher als die nächste EG.
Bei mir ist die Zulage im vierstelligen Bereich.
Dank der hervorragenden Tarifverträge und dem hieraus resultierenden Fachkräftemangel, muss jeder in den höheren EG´s selbst für sein Gehalt verhandeln. Bei der aktuellen Marktlage, sehe ich eine kündbare Zulage eher unproblematisch.
Es kann nicht nur einseitig die Zulage gekündigt werden. Das gleiche Recht hat auch der AN.
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Nachvollziehbar.
Andererseits ist die Zulage meistens höher als die nächste EG.
Punkt für dich! Dann lasse ich mir mal ein Angebot unterbreiten.
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Vierstellig monatlich als Zulage im kommunalen Bereich?
Glückwunsch, dass du in dieser einen Kommune landen konntest ;-)
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Vierstellig monatlich als Zulage im kommunalen Bereich?
Glückwunsch, dass du in dieser einen Kommune landen konntest ;-)
Die Richtlinie der Arbeitsmarktzulage ermöglicht noch höhere Zulagen und zwar bis 20% der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe. Bei E14/2 wären das 4.766,11 *0,2 = 953,22, E15/2 wären es 5.263.48 * 0,2 = 1.052,7