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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Donnerpferd am 22.09.2021 08:52

Titel: Sonderurlaub wegen Hochwasserhilfe
Beitrag von: Donnerpferd am 22.09.2021 08:52
Ich bin bei einer Kommune und war insgesamt 10 Tage als freiwilliger Helfer im Ahrtal, was durch Presseberichte über mich auch klar nachvollziehbar ist. Die Tage habe ich von meinem Urlaubsbestand genommen. Nun wurde ich aber von vielen anderen Menschen darauf hingewiesen, dass man dafür auch bezahlten Sonderurlaub bekommen kann. Mir ist eigentlich nur bekannt, dass so etwas geht, wenn man für eine offizielle Organisation wie THW dort war.
Ich selbst war aber rein freiwillig dort. Meint Ihr, dass da was geht?
Titel: Antw:Sonderurlaub wegen Hochwasserhilfe
Beitrag von: Spid am 22.09.2021 08:53
Sonderurlaub ist für TB stets unbezahlt, siehe §28 TVÖD.
Titel: Antw:Sonderurlaub wegen Hochwasserhilfe
Beitrag von: 2strong am 22.09.2021 11:15
Du kannst Arbeitsbefreiung (bezahlte Freistellung) geltend machen. Viele Arbeitgeber in der Region haben eine solche Betroffenen und auch Helfern deutlich über das tarifliche Minimum hinaus gewährt.
Titel: Antw:Sonderurlaub wegen Hochwasserhilfe
Beitrag von: Spid am 22.09.2021 11:22
Tariflich ist eine solche Arbeitsbefreiung auf 3 Tage begrenzt - und ins Ermessen des AG gestellt. Zudem fehlt es an der Möglichkeit, bezahlt von der Arbeitsleistung freizustellen, da ja aufgrund von Urlaub keine solche bestand.
Titel: Antw:Sonderurlaub wegen Hochwasserhilfe
Beitrag von: JohannaNadel am 26.09.2021 21:08
Schönen guten Abend,

mich würde ausgehend von der oben genannten Fallfrage  (ohne den Aspekt des Urlaubs) interessieren, ob man einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung nach §29 Abs. 2 TVöd geltend machen könnte, insofern über die Regeln des Bundeslands zum Katastrophenschutz die Rolle von Helfern wie bspw. hier geregelt ist:
- § 21 KatSG-LSA (Persönliche Hilfeleistung) i.V.m. §14 KatSG-LSA (Rechtsverhältnisse der Helfer).

Ich hatte das letztens, meine ich, in einem Aufsatz gelesen und fand es eigentlich nachvollziehbar. Da ich aber noch neu in der Beschäftigung mit solchen Themen bin mag ich etwas übersehen haben.

Viele Grüße und einen schönen Abend!

Titel: Antw:Sonderurlaub wegen Hochwasserhilfe
Beitrag von: Spid am 26.09.2021 21:16
Genau dann, wenn man herangezogen wurde. Ansonsten handelt es sich nicht um eine allg. staatsbürgerliche Pflicht.
Titel: Antw:Sonderurlaub wegen Hochwasserhilfe
Beitrag von: JohannaNadel am 26.09.2021 21:22
Danke für die Antwort!