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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Sachbearbeiter am 28.11.2018 11:16
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Hallo zusammen.
Bei der Befreiung der Ausbildungs- und Prüfungspflicht heißt es:
Von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht sind Beschäftigte befreit
a) mit einer mindestens zwanzigjährigen Berufserfahrung bei einem Ar-beitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleich-baren Tarifvertrags erfasst wird, oder bei einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber, ...
Bedeutet das ein Arbeitgeber (ein und derselbe) oder können das auch mehrere sein?
10 Jahre bei dem ersten AG (TVÖD) dann Wechsel innerhalb des TVÖD zum nächsten AG.
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Es gibt dazu noch keine relevante Rechtsprechung, ich gehe aber angesichts der Spruchpraxis des BAG eher davon aus, daß dieses darin einen unbestimmten Artikel und kein Zahlwort erkennen und entsprechende Zeiten aufsummieren würde.
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Befreiung der Ausbildungs- und Prüfungspflicht
Bei der Befreiung der Ausbildungs- und Prüfungspflicht heißt es:
Von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht sind Beschäftigte befreit...
Da bin ich ja beruhigt...
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Es gibt dazu noch keine relevante Rechtsprechung, ich gehe aber angesichts der Spruchpraxis des BAG eher davon aus, daß dieses darin einen unbestimmten Artikel und kein Zahlwort erkennen und entsprechende Zeiten aufsummieren würde.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.