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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: NeueinsteigerÖD am 14.10.2020 07:31

Titel: Eingruppierung DV-Organisator
Beitrag von: NeueinsteigerÖD am 14.10.2020 07:31
Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem in einem Rechenzentrum nähe Düsseldorf als DV-Organisator, also quasi Anwendungs- bzw. Verfahrensbetreuer angefangen zu arbeiten. Eingruppiert wurde ich in die 9a Stufe 2. Mit Aufstieg in 9b nach Probezeit. Ich bin Berufseinsteiger.

Meine Frage dazu ist, ob das so "in Ordnung" ist, oder ob ich mich da über den Tisch ziehen lassen habe? :D
Titel: Antw:Eingruppierung DV-Organisator
Beitrag von: Spid am 14.10.2020 07:36
Wurde zunächst eine andere auszuübende Tätigkeit übertragen als jene, die nach der Probezeit auszuüben ist?
Titel: Antw:Eingruppierung DV-Organisator
Beitrag von: NeueinsteigerÖD am 14.10.2020 07:42
Wurde zunächst eine andere auszuübende Tätigkeit übertragen als jene, die nach der Probezeit auszuüben ist?

Meines Wissens nach nicht. Ich werde an die Verfahren, für die ich zuständig bin, herangeführt und werde einige davon in Eigenverantwortung von der Bestellung über die Installation und Updates bis zur Wartung übernehmen. Für andere Verfahren werde ich die Vertretung sein.
Titel: Antw:Eingruppierung DV-Organisator
Beitrag von: Spid am 14.10.2020 07:57
Wenn sich die auszuübende Tätigkeit nicht ändert, kann sich im gegebenen Sachverhalt auch die Eingruppierung nicht ändern.
Titel: Antw:Eingruppierung DV-Organisator
Beitrag von: NeueinsteigerÖD am 14.10.2020 08:02
Wird hier aber dennoch so durchgeführt.
Soweit danke schon mal.

Die Frage, die mich eben auch sehr interessiert ist, ob die EG 9a für die Tätigkeit eines DV-Organisators angemessen ist. Vielleicht gibt es hier den ein oder anderen mit der gleichen Tätigkeit oder Leute, die Leute kennen etc. :D

Titel: Antw:Eingruppierung DV-Organisator
Beitrag von: Spid am 14.10.2020 08:13
Eingruppierung kann nicht durchgeführt werden, Eingruppierung ist.

DV-Organisator ist ein wertloser Wortcontainer. Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an.
Titel: Antw:Eingruppierung DV-Organisator
Beitrag von: NeueinsteigerÖD am 14.10.2020 08:28
Okay: Der Sachverhalt IST hier so. War bei meinen Kollegen, die schon länger hier sind, laut Aussage, auch so.

Naja, die Tätigkeiten sehen wie folgt aus:

Es gibt Fachverfahren, die bei den Kommunen vor Ort eingesetzt werden (Jugendämter, Bürgerbüros etc.).
Ich bzw. wir sind dafür zuständing, dass diese Verfahren "laufen". Das heißt, dass wir zum Einen bei verschiedensten Problemen supporten und zudem der Vermittler zwischen Kunde und Verfahrenshersteller bzw. Entwickler sind. Wir sind also "bi-direktional" der direkte Anlaufpunkt. Die meisten Probleme bzw. Fragestellungen werden ohne Einbeziehung des Herstellers gelöst. Außerdem sind wir für die erfolgreiche Durchführung von sämtlichen Updates der Verfahren zuständig. Software-Updates, DB-Updates etc.
Für Neuinstallationen bei "Neukunden" sind wir ebenfalls zuständig. Das beginnt dann damit, dass wir uns Angebote der Hersteller einholen und diese dann beim Kunden umsetzen... oder auch nicht. Die technischen Hintergründe lasse ich hier mal insgesamt aus.
Diese Tätigkeiten sollen auf lange Sicht eigenständig ablaufen. Und solange meine Verfahren gut laufen, bin ich keine Rechenschaft schuldig, wie ich die Dinge angehe. (Zur Zeit geschieht das meiste noch mit Rücksprache, da mir Erfahrung fehlt)

Und Verzeiht mir, dass ich evtl. noch nicht alle im ÖD üblichen "Fachwörter" verwende... das kommt mit der Zeit noch ;)

So viel also zu den Tätigkeiten.
 
Titel: Antw:Eingruppierung DV-Organisator
Beitrag von: Spid am 14.10.2020 08:35
Da sich die Eingruppierung unmittelbar aus den tariflichen Regelungen ergibt, kann es „hier“ oder „da“ nicht anders sein.

Angesichts der immer noch unzureichenden Schilderung wäre weder E9a noch E9b abwegig.
Titel: Antw:Eingruppierung DV-Organisator
Beitrag von: WasDennNun am 14.10.2020 08:40
Um eine EG10 zu bekommen müsste man dieses Merkmal erfüllen:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.
Oder die Tätigkeiten eine BSC Informatikers ausüben.
Letzteres ist klar zu verneinen.
Ersteres nicht zu vermuten.

Da sich die Eingruppierung unmittelbar aus den tariflichen Regelungen ergibt, kann es „hier“ oder „da“ nicht anders sein.
Die Eingruppierung nicht, aber die Höhe des überwiesenen Entgeltes und die Rechtsauffassung des AG.
Titel: Antw:Eingruppierung DV-Organisator
Beitrag von: NeueinsteigerÖD am 14.10.2020 08:45
Naja, zu der Thematik, dass die EG nach der Probezeit um +1 erhöht werden kann (solang "alles gut" ist), kann ich euch nicht mehr sagen, als dass es hier definitiv so IST.

Was wäre denn eine "zureichende" Beschreibung der Tätigkeiten?
Titel: Antw:Eingruppierung DV-Organisator
Beitrag von: Spid am 14.10.2020 08:51
Es kann ja nicht so sein, da die tariflichen Regelungen derlei nicht vorsehen und sich die Eingruppierung unmittelbar aus den tariflichen Regelungen ergibt.

Eine zureichende Beschreibung wäre eine Beschreibung der auszuübenden Tätigkeit, die es erlaubt, Arbeitsvorgänge zu bilden und diese zu bewerten, eine hinreichende Beschreibung eine solche, die bereits Arbeitsvorgänge und deren Zeitanteile sowie eine Schilderung der jeweils erforderlichen Fachkenntnisse und Gestaltungsspielräume umfasste.
Titel: Antw:Eingruppierung DV-Organisator
Beitrag von: WasDennNun am 14.10.2020 08:55
Naja, zu der Thematik, dass die EG nach der Probezeit um +1 erhöht werden kann (solang "alles gut" ist), kann ich euch nicht mehr sagen, als dass es hier definitiv so IST.
Nun, sofern ohne eine schriftliche Änderung der auszuübenden Tätigkeiten kannst du nach der Probezeit und dem Erhalt des höheren Entgeltes dem AG mitteilen, dass dir du von Anfang an die EG9b Bezahlung zugestanden hat und er dies bitte überweisen soll.
Auch bist du dann nach 2 Jahrwn und nicht nach 2,5 in der Stufe 3
Zitat
Was wäre denn eine "zureichende" Beschreibung der Tätigkeiten?
Für eine Feststellung der EG benötigt man eine Auflistung der zusammenhängende Arbeitsvorgänge mit deren Zeitanteil.

So wäre es zB
* Third Level Support für die Fachanwendung inkl, Beauftragung und Beaufsichtigung der Fremdfirma zur Fehlerbehebung
ein denkbarer AV wenn dieser 50% der Zeit ausmacht und du tatsächlichen eigenständig die Entwickler beauftragen darfst (evtl. dafür ein Budget hast) , dann könnte man über E10 nachdenken
Titel: Antw:Eingruppierung DV-Organisator
Beitrag von: DerLustigeOpa am 14.10.2020 09:17
Naja, zu der Thematik, dass die EG nach der Probezeit um +1 erhöht werden kann (solang "alles gut" ist), kann ich euch nicht mehr sagen, als dass es hier definitiv so IST.

Was wäre denn eine "zureichende" Beschreibung der Tätigkeiten?

Leider schaffen (oder wollen) es einige Mitglieder hier nicht hinbekommen, für Neueinsteiger im öD bzw. der Thematik einen kurzen Hinweis vor ihre ansonsten korrekten und hilfreichen Beiträge zu stellen, dass sie die juristische Situation beschreiben.
Das hat nichts damit zu tun wie irgendwo, irgendetwas "gehandhabt" wird bzw. "ist". Da steigt man dann im ersten Moment nicht durch und wundert sich, vor allem, wenn man mit der Juristerei nichts am Hut hat.
Titel: Antw:Eingruppierung DV-Organisator
Beitrag von: Spid am 14.10.2020 09:24
Da sich die Eingruppierung unmittelbar aus den tariflichen Regelungen ergibt, ist die juristische Situation auch die reale Situation.
Titel: Antw:Eingruppierung DV-Organisator
Beitrag von: WasDennNun am 14.10.2020 09:33
Leider schaffen (oder wollen)
Aufgrund ihrer genetisch bedingten Einschränkungen können sie es nicht, auch wenn sie es wollten.
Titel: Antw:Eingruppierung DV-Organisator
Beitrag von: DerLustigeOpa am 14.10.2020 09:38
Da sich die Eingruppierung unmittelbar aus den tariflichen Regelungen ergibt, ist die juristische Situation auch die reale Situation.

Was ich auch nicht in Frage gestellt habe.

Aber man könnte einen Großteil der Rückfragen und Posts wie den zuvor zitierten im Vornhinein vermeiden, wenn man kurz darauf hinweist, dass es sich um die juristische Situation handelt. Ansonsten läuft oft das gleiche Ping-Pong an Rückfragen ab, bis es beim TE langsam dämmert. Ziemlich ineffizient.
Titel: Antw:Eingruppierung DV-Organisator
Beitrag von: WasDennNun am 14.10.2020 09:44
Ziemlich ineffizient.
Ja, das ist es.
Titel: Antw:Eingruppierung DV-Organisator
Beitrag von: Spid am 14.10.2020 09:44
Wenn sich juristische Situation und reale Situation nicht unterscheiden, inwiefern sollte dann ein Hinweis darauf, es handele sich um die juristische Situation, hilfreich sein? Zumal dann, wenn wiederholt auf die unmittelbare Wirkung der tariflichen Regelungen hingewiesen wurde.
Titel: Antw:Eingruppierung DV-Organisator
Beitrag von: NeueinsteigerÖD am 14.10.2020 09:47
Da sich die Eingruppierung unmittelbar aus den tariflichen Regelungen ergibt, ist die juristische Situation auch die reale Situation.

Was ich auch nicht in Frage gestellt habe.

Aber man könnte einen Großteil der Rückfragen und Posts wie den zuvor zitierten im Vornhinein vermeiden, wenn man kurz darauf hinweist, dass es sich um die juristische Situation handelt. Ansonsten läuft oft das gleiche Ping-Pong an Rückfragen ab, bis es beim TE langsam dämmert. Ziemlich ineffizient.

Allein die bei mir vorliegende Situation widerlegt ja schon, dass die juristische Situation auch die reale Situation darstellt. Es sei denn, mir wird pauschal unterstellt, dass ich hier Quatsch erzähle. An diesem Punkt könnte der Thread dann auch geschlossen werden.
Titel: Antw:Eingruppierung DV-Organisator
Beitrag von: Spid am 14.10.2020 09:52
Nein, genau das tut die vorliegende Situation nicht. Vielmehr zeigt Deine Antwort, daß Du es immer noch nicht verstanden hast. Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. TB sind vielmehr unmittelbar durch die tariflichen Regelungen entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierung wird durch die Rechtsmeinung der Arbeitsvertragsparteien nicht berührt, sondern vielmehr sind TB stets richtig eingruppiert, selbst wenn die Arbeitsvertragsparteien oder eine davon über die Eingruppierung irren sollten.
Titel: Antw:Eingruppierung DV-Organisator
Beitrag von: WasDennNun am 14.10.2020 10:11
Und ein TB weiß erst dann seine korrekte Eingruppierung, wenn das BAG ihm das mitteilt! Erst dann weiß man wo man ist.

Vorher glaubt der TB nur in welcher Eingruppierung er zu sein scheint und der AG glaubt auch nur welches Entgelt dem AN zusteht.
Sprich jeder hat in der Realität so seine Rechtsmeinung, die nichts darüber aussagt wie man eingruppiert ist.

Nur doof, dass für einen die Rechtsmeinung des AG in sofern wichtig ist, weil er danach entscheidet wie viel Geld man überwiesen bekommt. Das ist dann halt die reale Situation, muss aber nicht juristisch korrekt sein.

Titel: Antw:Eingruppierung DV-Organisator
Beitrag von: Spid am 14.10.2020 10:15
Ein TB weiß auch dann, in welcher Entgeltgruppe er ist, wenn ein ArbG oder ein LAG diese festgestellt hat und die Entscheidung Rechtskraft erlangt.

Der TE hat sich auf die Eingruppierung bezogen, nicht auf das Entgelt.
Titel: Antw:Eingruppierung DV-Organisator
Beitrag von: WasDennNun am 14.10.2020 13:59
Der TE hat sich auf die Eingruppierung bezogen, nicht auf das Entgelt.
Siehste da offenbarst du einmal mehr dein genetisch bedingtes Unvermögen.
Denn was der TE oftmals schreibt ist nicht das was er meint, vielen ist jedoch klar was gemeint ist oder sein könnte!
 Nur dir leider nicht.  :(
Aber es geht ja halt zu Lasten des Schreibers, wenn er nicht exakt genug ist.


Titel: Antw:Eingruppierung DV-Organisator
Beitrag von: Spid am 14.10.2020 14:05
Eben. Wer Gedichte interpretieren möchte, sollte sich einen Literaturzirkel suchen. Ich bearbeite gegebene Sachverhalte.
Titel: Antw:Eingruppierung DV-Organisator
Beitrag von: WasDennNun am 14.10.2020 14:07
Eben, sind aber keine Gedichte, sondern unscharfe SV, die man blöde oder intelligent hinterfragen kann.
Titel: Antw:Eingruppierung DV-Organisator
Beitrag von: Spid am 14.10.2020 14:12
Entweder man nimmt das geschriebene Wort oder man interpretiert ein Gedicht. Alles andere ist ohne Wert. Naja, das Interpretieren von Gedichten auch.
Titel: Antw:Eingruppierung DV-Organisator
Beitrag von: DerLustigeOpa am 14.10.2020 14:12
Allein die bei mir vorliegende Situation widerlegt ja schon, dass die juristische Situation auch die reale Situation darstellt. Es sei denn, mir wird pauschal unterstellt, dass ich hier Quatsch erzähle. An diesem Punkt könnte der Thread dann auch geschlossen werden.

Um es zu verdeutlichen: Es handelt sich um die konsequent zu Ende gedachte juristische Situation. Die ist zwar korrekt, bedeutet aber in ihrer Konsequenz, dass du im Zweifelsfall erst gerichtlich feststellen musst, in welcher EG du "aufgrund deiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit" eingruppiert bist. Das ist also ein tarifrechtlicher Automatismus.

Das Problem beim Verständnis ist: Für den Großteil der Menschen ist das zunächst kontraintuitiv. Man geht von der geltenden Vertragsfreiheit aus und davon, dass sich AN und AG auf gewisse Tätigkeiten und eine EG einigen, unterzeichnen, done. Im Hintergrund sind das aber, juristisch gesehen, alles nur belanglose Rechtsmeinungen, da man automatisch eingruppiert ist - fast schon magisch.

Deshalb stolperst du darüber, da du, verständlicher Weise, das "Business as usual" und die Gegebenheiten in deiner Verwaltung als die reale Situation siehst. Für mich ist das auch "die reale Situation". Aus streng juristischer Sicht ist die reale Sitaution aber die zuvor beschriebene und zwar unumstößlich.

Sofern du also tatsächlich falsch eingruppiert bist, hast du letztendlich nur zwei Optionen:
 a) Friss, wenn es dir mit Blick auf Karriere und deinen (sozialen) Status in der Organisation opportun erscheint, oder 
 b) riskiere es organisatorisch und/oder sozial zu sterben.

Letzteres würde bedeuten, dass du in deinem Fall versuchst, gegen die von dir beschriebene Eingruppierungsgewohnheit deines AG vorzugehen - notfalls auch per Gericht.

Titel: Antw:Eingruppierung DV-Organisator
Beitrag von: NeueinsteigerÖD am 14.10.2020 14:13
Der TE hat sich auf die Eingruppierung bezogen, nicht auf das Entgelt.
Siehste da offenbarst du einmal mehr dein genetisch bedingtes Unvermögen.
Denn was der TE oftmals schreibt ist nicht das was er meint, vielen ist jedoch klar was gemeint ist oder sein könnte!
 Nur dir leider nicht.  :(
Aber es geht ja halt zu Lasten des Schreibers, wenn er nicht exakt genug ist.

So ist es.
Zu mal ich ja sogar noch darauf hinwies, dass ich mich möglicherweise nicht in "eurem" Fachjargon ausdrücke. Mir fehlen teils auch einfach Begrifflichkeiten etc. Ich bin eben einfach neu in diesem Bereich und zusätlich fehlt mir die Korinthenkacker-Veranlagung.
Wie dem auch sei, was ich meinte ist vermutlich den "meisten" klar. Danke soweit erstmal.
Titel: Antw:Eingruppierung DV-Organisator
Beitrag von: DerLustigeOpa am 14.10.2020 14:15
Entweder man nimmt das geschriebene Wort oder man interpretiert ein Gedicht. Alles andere ist ohne Wert. Naja, das Interpretieren von Gedichten auch.

Um zu verstehen, was er meint muss man nichts interpretieren. Der Prozess läuft bei den meisten Menschen kognitiv völlig automatisch ab.
Titel: Antw:Eingruppierung DV-Organisator
Beitrag von: NeueinsteigerÖD am 14.10.2020 14:15
Allein die bei mir vorliegende Situation widerlegt ja schon, dass die juristische Situation auch die reale Situation darstellt. Es sei denn, mir wird pauschal unterstellt, dass ich hier Quatsch erzähle. An diesem Punkt könnte der Thread dann auch geschlossen werden.

Um es zu verdeutlichen: Es handelt sich um die konsequent zu Ende gedachte juristische Situation. Die ist zwar korrekt, bedeutet aber in ihrer Konsequenz, dass du im Zweifelsfall erst gerichtlich feststellen musst, in welcher EG du "aufgrund deiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit" eingruppiert bist. Das ist also ein tarifrechtlicher Automatismus.

Das Problem beim Verständnis ist: Für den Großteil der Menschen ist das zunächst kontraintuitiv. Man geht von der geltenden Vertragsfreiheit aus und davon, dass sich AN und AG auf gewisse Tätigkeiten und eine EG einigen, unterzeichnen, done. Im Hintergrund sind das aber, juristisch gesehen, alles nur belanglose Rechtsmeinungen, da man automatisch eingruppiert ist - fast schon magisch.

Deshalb stolperst du darüber, da du, verständlicher Weise, das "Business as usual" und die Gegebenheiten in deiner Verwaltung als die reale Situation siehst. Für mich ist das auch "die reale Situation". Aus streng juristischer Sicht ist die reale Sitaution aber die zuvor beschriebene und zwar unumstößlich.

Sofern du also tatsächlich falsch eingruppiert bist, hast du letztendlich nur zwei Optionen:
 a) Friss, wenn es dir mit Blick auf Karriere und deinen (sozialen) Status in der Organisation opportun erscheint, oder 
 b) riskiere es organisatorisch und/oder sozial zu sterben.

Letzteres würde bedeuten, dass du in deinem Fall versuchst, gegen die von dir beschriebene Eingruppierungsgewohnheit deines AG vorzugehen - notfalls auch per Gericht.

Vielen Dank für diese durchweg verständliche Antwort! :)
Titel: Antw:Eingruppierung DV-Organisator
Beitrag von: Spid am 14.10.2020 14:24
Entweder man nimmt das geschriebene Wort oder man interpretiert ein Gedicht. Alles andere ist ohne Wert. Naja, das Interpretieren von Gedichten auch.

Um zu verstehen, was er meint muss man nichts interpretieren. Der Prozess läuft bei den meisten Menschen kognitiv völlig automatisch ab.

Inwiefern wäre es nicht eine Interpretation, wenn jemand Eingruppierung schreibt, man aber davon ausgeht, daß er agwegigerweise etwas völlig anderes meinte, was nur einen groben Bezug zum gewählten Begriff hat? Also etwa so, als wenn jemand einen Gyrosteller bestellt, davon auszugehen, daß er eine Currywurst meint.
Titel: Antw:Eingruppierung DV-Organisator
Beitrag von: Spid am 14.10.2020 18:24
Das ist unzutreffend. Mehrfach lagst Du mit Deinem Rumgerate völlig daneben - und die Geschichte ist voll mit Fehlinterpretationen, vom trojanischen Pferd über die Emser Depesche bis hin zur falschen Todesmeldung Adenauers. 2008 gab es sogar eine historische Ausstellung im Museum für Kommunikation zu dramatischen Fehlinterpretationen in der Geschichte.
Titel: Antw:Eingruppierung DV-Organisator
Beitrag von: Basti4986 am 15.10.2020 07:25
Es ist Interpretation, mithin von unnötig vielen Prämissen abhängig und somit extrem fehleranfällig. Sachverhalte sind so gegeben, wie sie gegeben sind. Es besteht keine Notwendigkeit, Gyrosteller als Currywurst zu interpretieren - auch dann nicht, wenn man vermutet, das Gegenüber würde gar nicht wissen, was ein Gyrosteller ist.

Schönes Beispiel, bei den realen Fragen hier im Forum kennen die Fragesteller weder eine Currywurst noch den Gyrosteller. Jedem dem diese Speisen nicht unbekannt sind und der mit am Tisch sitzt ist es ein leichtes die richtige Zuordnung zu benennen ohne zu interpretieren. Vielen Dank für deinen Hinweis allerdings ist den meisten bewusst das es dir in solchen Fällen ausschließlich um Provokation und niemals um Hilfe geht. ???

Gerade das, ist doch eine Hilfe. Die meisten die hier Fragen Stellen, wollen damit am Ende etwas erreichen. Also werden Sie ihr Anliegen auch an andere Stelle vorbringen müssen. Und dann wirst du nur für voll genommen, wenn dein Gegenüber das Gefühl hat, du weißt wovon du redest. Wenn du zu deiner permanent genervten Personalerin gehst und dauernd falsche Begrifflichkeiten anbringst, nimmt sie dich und sein Anliegen nicht für voll.

Niemand ist am Ende hier um Freunde zu finden, sondern um Fragen oder Probleme gelöst zu bekommen und die da gibt es kein halbrichtig, sondern es muss korrekt sein, da dein späterer Gegenüber wahrscheinlich auch nicht sagt ich weiß schon was du meinst egal ob persönlich oder in einem schriftlich gestellten Anliegen oder Antrag oder worum auch immer es gerade geht.