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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Pelzo am 02.02.2019 20:53

Titel: Wettbewerbsverbote
Beitrag von: Pelzo am 02.02.2019 20:53
Hallo,

ich arbeite in der Sozialverwaltung. Bei uns wird bspw. die Förderhöhe bestimmter Zuschüsse an Träger festgelegt.

Bei uns gibt es immer wieder Abwerbungen durch große Träger oder Kassen, insbesondere bei den Führungskräften. Da werden mal 50% mehr angeboten. Das ist im Prinzip wie das Wechseln in die Industrie aus der Politik, im kleineren Rahmen.

Gibt es irgendwelche Bestimmungen, wie eine Art Wettbewerbsverbot, wenn man wechselt? Auch wenn das ggf. nicht explizit vertraglich geregelt wird?
Titel: Antw:Wettbewerbsverbote
Beitrag von: Spid am 02.02.2019 21:00
Die Treuepflicht gilt nur während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nur zeitlich befristet und gegen Zahlung einer Karenzentschädigung zulässig und bedarf einer entsprechenden Vereinbarung.