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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Versorger112 am 14.02.2020 11:51
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So liebe Forenmitglieder ,
nach nochmals einem knappen Jahr später möchte ich euch einen Zwischenbericht geben:
Es wurde beschlossen, dass ich ab 01.01.2020 stufengleich in die EG 9a eingruppiert werde.
Jetzt ist natürlich das Problem, dass der Haushalt zwar von den Stadtverordneten abgesegnet wurde,
und jetzt zur Prüfung bei Kreisverwaltung vorliegt. Bei der ersten Lohnabrechnung im neuen Jahr wurde allerdings noch nach der alten EG 8 entlohnt. Auf meine Fragen hin beim Personalamt wurde mir lapidar mitgeteilt, dass der Haushalt noch nicht vom Kreis genehmigt wurde und deshalb noch die alte Entlohnung gilt.
Ist das so einfach? Was ist, wenn der Kreis erst im Sommer über den Haushalt entscheidet ( was des öfteren schon vorgekommen ist ) steht mir der Differenzbetrag vom 01.01.2020 zu?
Vielen Dank schon mal im voraus
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Ist das so einfach? Was ist, wenn der Kreis erst im Sommer über den Haushalt entscheidet ( was des öfteren schon vorgekommen ist ) steht mir der Differenzbetrag vom 01.01.2020 zu?
Vielen Dank schon mal im voraus
Nein, das ist illegal, gleich zum Gericht und Lohnklage einreichen.
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Das Haushaltsrecht behandelt die vorläufige Haushaltsführung (interimsphase, noch nicht genehmigt) folgendermaßen: Es dürfen nur Aufwendungen entstehen, zu denen die Gemeinde verpflichtet ist.
Und zur Zahlung deines Gehalts ist sie verpflichtet, nicht wahr?
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Der tarifliche Anspruch besteht unabhängig von haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.
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Tja was soll ich sagen, dass macht mich fassungslos :-X
Danke für eure schnellen Antworten, TOP