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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Tvödlerin am 05.08.2019 17:00

Titel: Dienstgangfrage
Beitrag von: Tvödlerin am 05.08.2019 17:00
Hallo zusammen. Ich habe eine Frage zu einem Sachverhalt betreffend Dienstgang.

Dazu wollte ich erstens eure Meinung zum Sachverhalt und dem Ergebniss selbst erfahren und zweitens eventuell Hinweise wo und wie das Ergebniss der Personalabteilung rechtlich erklärt wird.

Also folgendes:

Mitarbeiter A und B fangen an zu arbeiten morgens um 7:00 Uhr in Dienststelle 1.
Gegen 7:15 Uhr erfolgt ein Anruf von Dienststelle 2 ob die Möglichkeit besteht zwei Mitarbeiter für den dortigen Einsatz bis ca 15:00 abzustellen da Krankenfälle eingetreten sind und die Dienststelle nun knapp besezt ist.

Alle Mitarbeiter werden gefragt und Mitarbeiter A und B erklären sich freiwillig bereit auszuhelfen. Sie nehmen Ihre Arbeitskleidung ect mit und fahren zusammen mit dem privat PKW von Mitarbeiter A zur Dienststelle 2. Das ganze auf Dienstgang ca 30 min unterwegs. 

Sie arbeiten dort bis 15.00 Uhr. Dann stempeln Sie Dienstgang und auf dem Weg nach draußen verquatschen sie sich und Mitarbeiter B vergisst seine Tasche auf der Dienststelle.

Er bemerkt dies auf der Fahrt aber sie beschließen da sie näher an Diesntelle 1 sind erstmal Miatrbeiter A abzusetzen und beim Vorgesetzten zu erkunden was Mitarbeiter B tun soll. Sie kommen gegen 15.30 wieder in Dienststelle 1 an und Mitarbeiter A stempelt sich ein. Mitarbeiter B ssagt bescheid das er seine Tasche mit Zeiterfassungschip in Dienstelle 2 vergessen hat. Da auch seine Arbeitskleidung drin ist und er noch ein paar Stunden arbeiten muss schickt ihn sein Vorgesetzter los diese zu holen. Also er wieder ins Auto wieder Dienststelle 2. Sachen holen und wieder zurück. Ankunft gegen kurz nach 16 Uhr (er hat sich sehr beeilt)

Jetzt bei der monatlichen Übersicht durch die Personalabteilung wird von dieser nachgefragt warum Mitarbeiter A Vormittags und Nachmittags beim Dienstgang nur jeweils 30 min zwischen den Dienststellen hat und Mitarbeiter B einmal 30 min und einmal etwas über 1 Std.

Erklärung durch Vrogesetzten erfolgte mit Begründung das er eben seine Tasche mit Chip und Arbeitskleidung in Dienststelle 2 vergessen hatte und deshalb noch mal los ist.

Nach Beratung der Sachbearbeiterin mit Personalchef wurde mitgeteilt das Mitarbeiter B nun 30 minuten an besagtem Tag als private Abwesenheit abgezogen bekommt da er ja selbst schuld sei wenn er seine Sachen in der anderen Dienstelle vergessen hätte und eine Stunde fahrzeit zwischen den Dienststellen zu lang sei.


Also das war mein Fall.
Ist hier alles korrekt gehandhabt worden? Verhalten Mitarbeiter, Vorgesetzte, Personalabteilung?  Ich freue mich auf eure Antworten.

LG 

Titel: Antw:Dienstgangfrage
Beitrag von: WasDennNun am 05.08.2019 17:10
Nur zum Verständnis:
2 mal braucht man 30 min von Dienststelle 1 nach  Dienststelle 2 bzw umgekehrt.
und dann wenn man es eilig hat: Braucht man Hin und Zurück inkl. Tasche holen ebenfalls 30 Min ?


Titel: Antw:Dienstgangfrage
Beitrag von: Spid am 05.08.2019 17:17
Wenn der AG die Zeit für die zweite Fährt nicht als Dienstzeit hätte berücksichtigen wollen, hätte sein Personal nicht diese zum Holen des Zeiterfassungschip anordnen dürfen.
Titel: Antw:Dienstgangfrage
Beitrag von: Tvödlerin am 05.08.2019 17:55
Nur zum Verständnis:
2 mal braucht man 30 min von Dienststelle 1 nach  Dienststelle 2 bzw umgekehrt.
und dann wenn man es eilig hat: Braucht man Hin und Zurück inkl. Tasche holen ebenfalls 30 Min ?

Hallo ja genau so ungefähr. Es waren hin morgens ca 30 min. Zurück mittags etwas weniger so ca 25 min. blieben für das wieder hin und nochmal zurück so rechnerisch ca 45 min. Kann natürlich auch daran liegen das er für das holen der Tasche kein Parkplatz suchen musste und vor der Tür quasi gehalten hat kurz. Je nach Weg und Ampeln plus verkehr... Ich hatte schon für die selbe Strecke mal 15 und mal 40 min gebraucht dadurch... Stadtverkehr halt...
Titel: Antw:Dienstgangfrage
Beitrag von: Tvödlerin am 05.08.2019 18:00
Wenn der AG die Zeit für die zweite Fährt nicht als Dienstzeit hätte berücksichtigen wollen, hätte sein Personal nicht diese zum Holen des Zeiterfassungschip anordnen dürfen.

Das heißt sein Vorgesetzter hätte nach der Meldung "Tasche mit Chip und Kleidung vergessen" sagen sollen okay Tasche vergessen fährst hin holst sie aber die Zeit bekommst du nicht weil eigenes Verschulden? und natürlich die Zeit notieren und melden müssen? Ist das so richtig?

Titel: Antw:Dienstgangfrage
Beitrag von: Spid am 05.08.2019 18:13
Ob er das hätte tun können, kann dahingestellt bleiben, da er es nicht getan hat.
Titel: Antw:Dienstgangfrage
Beitrag von: Badener am 05.08.2019 18:54
Manchmal fragt man sich schon was in manchen Köpfen in den Personalverwaltungen vorgeht.

Die Diskussionen und damit einhergehende Demotivation der Mitarbeiter stehen doch in keinem Verhältnis zu den 30 Minuten.

Teilweise habe ich das Gefühl, die sind soweit weg von dem wahren Arbeitsalltag, dass die nix mehr mitbekommen.
Titel: Antw:Dienstgangfrage
Beitrag von: WasDennNun am 05.08.2019 19:34
Manchmal fragt man sich schon was in manchen Köpfen in den Personalverwaltungen vorgeht.
Jipp
Zitat
Die Diskussionen und damit einhergehende Demotivation der Mitarbeiter stehen doch in keinem Verhältnis zu den 30 Minuten.
Die hätten ja auch auf die Idee kommen können beiden ne halbe Stunde abzuziehen, da man ja locker in einer Viertelstunde hin kommt.
Zitat
Teilweise habe ich das Gefühl, die sind soweit weg von dem wahren Arbeitsalltag, dass die nix mehr mitbekommen.
Welcher Arbeitsalltag?
Ach den mit den Frühstück, Kaffeepausen und Rauchpausen der Büromenschen, die natürlich komplette Arbeitszeit sind.
Ja, ein ziemlicher murks, den die mal wieder machen. Sollte doch reichen, dass sie den Chef fragen und der sagt: alles im grünen Bereich, von Fehlern lebt das Spiel.

Die halbe Stunde holt sich doch aus Wut der MA bei nächster Gelegenheit und Dienstgang wieder rein, beim Dönerstand um die Ecke.
Titel: Antw:Dienstgangfrage
Beitrag von: Laemat am 06.08.2019 08:19
Zitat
Die hätten ja auch auf die Idee kommen können beiden ne halbe Stunde abzuziehen, da man ja locker in einer Viertelstunde hin kommt.
:D danke
Titel: Antw:Dienstgangfrage
Beitrag von: Spid am 06.08.2019 08:29
Auf die Idee sicherlich, die Gedanken sind frei - für die Umsetzung der Idee fehlte jedoch jedwede rechtliche Handhabe.
Titel: Antw:Dienstgangfrage
Beitrag von: WasDennNun am 06.08.2019 08:34
Auf die Idee sicherlich, die Gedanken sind frei - für die Umsetzung der Idee fehlte jedoch jedwede rechtliche Handhabe.
Seit wann hält eine Personalverwaltung eine rechtliche Handhabe von irgendwelchen Unfug ab?
Titel: Antw:Dienstgangfrage
Beitrag von: Spid am 06.08.2019 08:39
Möglicherweise nicht vom Versuch, da aber tatsächlich die Klagefreudigkeit der AN in den letzten Jahren zugenommen hat, mag ein ArbG die mutige Entscheidung des Arbeitgebers durchaus korrigieren.
Titel: Antw:Dienstgangfrage
Beitrag von: Kryne am 06.08.2019 09:11
Nur mal aus Interesse, woher weiß denn die Personalabteilung das der Dienstgang zwischen Dienststelle 1 und 2 war ? Müsst ihr das irgendwo angeben ?

Titel: Antw:Dienstgangfrage
Beitrag von: Tvödlerin am 06.08.2019 10:16
Nur mal aus Interesse, woher weiß denn die Personalabteilung das der Dienstgang zwischen Dienststelle 1 und 2 war ? Müsst ihr das irgendwo angeben ?

Hallo

Die Dienststellen bzw die Terminals haben eine Zuordnung also Dienststelle 1 ist Terminal1; Dienststelle 2 ist Terminal 2 usw alles per Netzwerk verbunden mit Hauptverwaltung

Wenn er also am Terminal Dienststelle 1 den Dienstgang stempelt und dann nach x minuten in Dienststelle 2 ankommt und sich dort anmeldet kann das nachverfolgt werden. 
Titel: Antw:Dienstgangfrage
Beitrag von: Laemat am 06.08.2019 10:56
Nicht Alles was kann, darf auch nachverfolgt werden.
Könnte man in der Dienststelle auch mal den bDSB drauf ansetzen.
Titel: Antw:Dienstgangfrage
Beitrag von: Kryne am 06.08.2019 12:09
Nur mal aus Interesse, woher weiß denn die Personalabteilung das der Dienstgang zwischen Dienststelle 1 und 2 war ? Müsst ihr das irgendwo angeben ?

Hallo

Die Dienststellen bzw die Terminals haben eine Zuordnung also Dienststelle 1 ist Terminal1; Dienststelle 2 ist Terminal 2 usw alles per Netzwerk verbunden mit Hauptverwaltung

Wenn er also am Terminal Dienststelle 1 den Dienstgang stempelt und dann nach x minuten in Dienststelle 2 ankommt und sich dort anmeldet kann das nachverfolgt werden.

Dient der Dienstgang bei euch denn nur dem Wechsel zwischen den zwei Dienststellen ? Oder gibt es auch Dienstgeschäfte außerhalb zu erledigen ? Insbesondere für die Mitarbeiter A und B ?
Titel: Antw:Dienstgangfrage
Beitrag von: Feidl am 07.08.2019 13:48
Wieso sollte Mitarbeiter B eine private Abwesenheit angerechnet bekommen, obwohl es eindeutig keine private Abwesenheit war?
Titel: Antw:Dienstgangfrage
Beitrag von: WasDennNun am 07.08.2019 14:17
Wieso sollte Mitarbeiter B eine private Abwesenheit angerechnet bekommen, obwohl es eindeutig keine private Abwesenheit war?
Ich fahre zur Arbeit: vergessen meine Sachen zu hause, also mache ich einen Dienstgang und fahre zurück nach Hause um meine Sachen zu holen.
Gute Idee. ;)

Im obigen Fall der Chef das ja "angeordnet".
Er hätte auch sagen können: Arbeiten sie erstmal hier und holen sie dann ihren Kram auf dem Heimweg wieder raus.

Titel: Antw:Dienstgangfrage
Beitrag von: Spid am 07.08.2019 14:25
Sofern es sich lediglich um persönliche Gegenstände des AN handelt, hätte er das tun können. Möchte er jedoch, daß der AN den bei einer dienstlichen Verrichtung dort vergessenen Zeiterfassungschip abholt, wäre das eine dienstliche Verrichtung und somit Arbeitszeit. Fehler bei der Verrichtung der geschuldeten Arbeitsleistung gehen grundsätzlich zu Lasten des AG.
Titel: Antw:Dienstgangfrage
Beitrag von: Tvödlerin am 07.08.2019 16:11
Nur mal aus Interesse, woher weiß denn die Personalabteilung das der Dienstgang zwischen Dienststelle 1 und 2 war ? Müsst ihr das irgendwo angeben ?

Hallo

Die Dienststellen bzw die Terminals haben eine Zuordnung also Dienststelle 1 ist Terminal1; Dienststelle 2 ist Terminal 2 usw alles per Netzwerk verbunden mit Hauptverwaltung

Wenn er also am Terminal Dienststelle 1 den Dienstgang stempelt und dann nach x minuten in Dienststelle 2 ankommt und sich dort anmeldet kann das nachverfolgt werden.

Dient der Dienstgang bei euch denn nur dem Wechsel zwischen den zwei Dienststellen ? Oder gibt es auch Dienstgeschäfte außerhalb zu erledigen ? Insbesondere für die Mitarbeiter A und B ?

Für Mitarbeiter A und B ausschließlich wenn Dienststelle gewechselt wird.  Für andere Mitarbeiter  kann der Dienstgang auch zu Firmen und oder anderen städtischen Dienststellen führen wie Stadwerke Bäder Abfallamt usw die nicht alle Zeiterfassungsterminals haben.
Titel: Antw:Dienstgangfrage
Beitrag von: Tvödlerin am 07.08.2019 16:14
Wieso sollte Mitarbeiter B eine private Abwesenheit angerechnet bekommen, obwohl es eindeutig keine private Abwesenheit war?
Ich fahre zur Arbeit: vergessen meine Sachen zu hause, also mache ich einen Dienstgang und fahre zurück nach Hause um meine Sachen zu holen.
Gute Idee. ;)

Im obigen Fall der Chef das ja "angeordnet".
Er hätte auch sagen können: Arbeiten sie erstmal hier und holen sie dann ihren Kram auf dem Heimweg wieder raus.

Ja der direkte Vorgesetzte sah das wohl auch so. Drshalb ja die Anweisung Chip und Arbeitskleidung holen daher nochmal Dienstgang. Aber das Personalamt sieht das anders...
Titel: Antw:Dienstgangfrage
Beitrag von: Spid am 07.08.2019 16:21
Ich sehe nicht, inwiefern die andere Sichtweise des Personalamts bedeutsam sein sollte.
Titel: Antw:Dienstgangfrage
Beitrag von: Tvödlerin am 07.08.2019 21:36
Das Personalamt hat ihm 30 minuten abgezogen an dem Tag somit hat er 30 min weniger also statt 9 std 8.5 an dem Tag. Weil das Personalamt sagt er ist selbst Schuld wenn er Arbeitskleidung und Chip vergessen hat. Das Personalamt macht ja auch die Abrechnung somit wird er in der Woche in der das vorgefallen ist für die 30 min kein Geld bekommen.
Titel: Antw:Dienstgangfrage
Beitrag von: Spid am 07.08.2019 21:40
Nichts, was sich nicht mit einer Feststellungsklage beheben ließe. Zudem kämen noch Abmahnung oder außerordentliche Kündigung sowie eine Strafanzeige wegen Betrugs als weitere Maßnahmen infrage.
Titel: Antw:Dienstgangfrage
Beitrag von: RsQ am 07.08.2019 21:49
das Personalamt sagt er ist selbst Schuld wenn er Arbeitskleidung und Chip vergessen hat.
Mal im Ernst: Ist das denn falsch? Klar kann man fragen, ob das kleinlich ist - aber eine gewisse Berechtigung ist doch zu erkennen?!?
Titel: Antw:Dienstgangfrage
Beitrag von: Spid am 07.08.2019 22:00
Ja, das ist falsch. Das Hinreichende dazu habe ich ausgeführt.
Titel: Antw:Dienstgangfrage
Beitrag von: WasDennNun am 08.08.2019 08:27
100%ig falsch, da auf Anweisung des Vorgesetzten gehandelt!
und auch ohne diese Anweisung bliebe es falsch.
Titel: Antw:Dienstgangfrage
Beitrag von: Controller am 09.08.2019 08:23
Nun ja, wenn Mitarbeiter nur für die Stunden, die sie tatsächlich arbeiten, bezahlt würden, könnten wir die Personalkosten sicher um 20% reduzieren. Wenn zusätzlich generell die Stunden nicht mehr als Arbeitszeit gelten, die für die Berichtigung eigener Fehler verwandt werden, würden sich die Personalkosten weiter reduzieren.

Und dann die Goldgrube: Als Arbeitszeit gelten nur die Arbeitsstunden, in denen auch mit nachvollziehbarem Erfolg und fehlerfrei gearbeitet wird.
Titel: Antw:Dienstgangfrage
Beitrag von: was_guckst_du am 09.08.2019 09:57
,,,und wenn man dann noch die Zeit abzieht, in denen so mancher "Controler" in Internetforen unterwegs ist, kriegen die noch Geld raus...  ;D
Titel: Antw:Dienstgangfrage
Beitrag von: Laemat am 09.08.2019 12:06
Glashaus Steine und so :D