Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: 77MW am 25.03.2020 12:42

Titel: Übertragung einer anderer Tätigkeit
Beitrag von: 77MW am 25.03.2020 12:42
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe versucht zu dem im Betreff genannten "Problem" einen Beitrag zu finden. Kurz zum Sachverhalt: Ich bin bei einer Verbandsgemeinde der Vollstreckungsbeamte (Innen- und Außendienst), meine Abteilungsführung verhandelt derzeit, ob in der jetzigen Krise auf Vollstreckungsmaßnahmen komplett verzichtet werden soll, sprich auch keine Ankündigungen und Zahlungserinnerungen...Gleichzeitig ist unser Ordnungsamt durch Versäumnissen der Büroleitung (keine Stellenausschreibung nach Abgang einer Vollzeitkraft) unterbesetzt. Wenn die Vollstreckung jetzt komplett wegfallen würde, dann hätte ich so gut wie nichts mehr zu tun, meine Arbeitskraft allerdings trotzdem aktiv anbieten, damit mein AG in den Annahmeverzug gerät und mich nicht unbezahlt in Urlaub schicken kann...Wenn die jetzt auf die Idee kommen, dass ich dann stattdessen Arbeiten des Ordnungsamt übernehmen soll (also überpfrüfen der "Ausgangssperre" im Außendienst), ginge das so einfach oder kann ich mich dagegen wehren, da ich über keinerlei Qualifiakationen für den "Vollzug" verfüge...?

Vielleicht kann ja jemand helfen, danke!
Titel: Antw:Übertragung einer anderer Tätigkeit
Beitrag von: Spid am 25.03.2020 12:46
Ich sehe für die nur vorübergehende Übertragung einer anderen, nicht in einem extremen Mißverhältnis zur Wertigkeit und Art der eigentlichen Tätigkeit stehenden Tätigkeit kein Hindernis.
Titel: Antw:Übertragung einer anderer Tätigkeit
Beitrag von: 77MW am 25.03.2020 12:49
Also kann ich mich nicht dagegen wehren und muss im Prinzip die Versäumnisse der Büroleitung ausbügeln, okay. Danke