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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Fremen56 am 12.01.2019 14:22

Titel: Verdienst bei Teilzeit
Beitrag von: Fremen56 am 12.01.2019 14:22
Hallo zusammen. Ich habe eine Frage zum Verdienst als Teilzeitkraft:
Beträgt das Gehalt einer Teilzeitkraft (19,5 Stunden) exakt die Hälfte des Gehaltes einer Vollzeitkraft, oder ist es etwas mehr (ausgegangen wird vom Grundgehalt nach TVÖD VKA)?
Titel: Antw:Verdienst bei Teilzeit
Beitrag von: Spid am 12.01.2019 14:25
Ersteres
Titel: Antw:Verdienst bei Teilzeit
Beitrag von: Fremen56 am 12.01.2019 14:27
Ersteres
Danke :)
Titel: Antw:Verdienst bei Teilzeit
Beitrag von: D-x am 14.01.2019 07:16
Abgesehen davon, dass im Allgemeinen nur ein Vergleich von Bruttogehältern sinnvoll ist, und Spid die Frage dahingehend völlig einwandfrei beantwortet hat, ist für viele Arbeitnehmer doch das Nettogehalt besonders wichtig und der Zusammenhang nicht in Gänze klar. Daher sei gesagt, dass in den allermeisten Fällen das Nettogehalt etwas höher als das prozentuale Bruttogehalt sein wird. Laut TVöD-Rechner (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka-2019) beträgt in einem beispielhaften Fall (E8, Stufe 2, StKl. 1, ...) das Jahresnetto bei 50% Beschäftigung schon 57,91%.