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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Minchen am 23.07.2021 15:28
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Hallo zusammen,
Nach welchem Teil des Tvöd werden bei Euch Bauhof-/Gärtnereileiter eingruppiert. Bei Leitungskräft sind zu fast 90% mit Verwaltung, Planung, Besprechungen, Personaleinsatzplanung usw. Beschäftigt.
Trotzdem bekommen sie nur EG 6 mit Vorarbeiterzulage in der Gärtnerei und EG 8 im Bauhof. Gemeinde Größe ca 15.000 EW. Bauhof ca 20 Mitarbeiter. Gärtnerei ca. 10 MA's.
Ist es aber nicht so, dass bei überwiegend nicht handwerklichen Tätigkeit (was die Leitung eines Betriebes ist)der allgemeine Teil für die Verwaltung gilt und demnach eine 8 oder 9 a locker raus kommen würde? Vielen Dank für eure Einschätzung!
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Auf Basis der gemachten Angabe handelt es sich um eine typische Meistertätigkeit.
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Gibt aber keine Meisterausbildung - lediglich langjährige Berufserfahrung (auch in der Leitung). Welche EG wäre korrekt? Bzw welcher Teil der Entgelttordnung zum TVÖD? Handwerklicher Teil oder Verwaltungsteil...
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E7-E9c
Weder noch, sondern Teil A Abschnitt II Ziff. 4
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E7-E9c
Weder noch, sondern Teil A Abschnitt II Ziff. 4
Es gibt aber keine Meister-oder Zusatzausbildung.
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Und? Dafür gibt es doch Vorbemerkung Nr. 2 zur EGO.
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Und? Dafür gibt es doch Vorbemerkung Nr. 2 zur EGO.
.... was wäre dann deine Einschätzung für die EG?
Leitung ja... keine Meisterausbildung.
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Meine Einschätzung habe ich doch bereits geäußert.
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Bei uns sind beide Bauhofleiter in EG11 eingruppiert.