Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Zimmer am 10.10.2020 10:13

Titel: Höhergruppierung Techniker 9a/9b ab 2021
Beitrag von: Zimmer am 10.10.2020 10:13
Hallo zusammen,

ich habe ein Antrag auf Höhergruppierung von 9a auf 9b im Jan. 2020 gestellt. Bis Fr. den 09.10.2020 bekam ich keine Antwort. Nach TV-L 2019 habe ich ein Anspruch darauf. Hat jemand in Niedersachsen schon so ein Antrag genehmigt bekommen?
Titel: Antw:Höhergruppierung Techniker 9a/9b ab 2021
Beitrag von: Spid am 10.10.2020 10:21
Ein Antrag nach §29d Abs. 2 TVÜ-L bedarf keiner Genehmigung. Dem AG kommt keine Entscheidung darüber zu. Es handelt sich um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die ihre (rückwirkende) Wirkung im Augenblick des Empfangs entfaltet.
Titel: Höhergruppierung Techniker 9a/9b ab 2020
Beitrag von: Zimmer am 11.10.2020 10:32
Danke für die schnelle Erklärung.

Korrektur ab 2020 nicht ab 2021
Titel: Antw:Höhergruppierung Techniker 9a/9b ab 2021
Beitrag von: Angeschriebener am 12.10.2020 07:50
Darf ich mich gleich hier mit meiner Frage anhängen? Habe gleiches Schreiben erhalten, kann Änderung von 9a auf 9b TV-L beantragen ab 1.1.2020.
So weit ich das sehe, bin ich in ab 1.1.2019 Stufe SNO6. Eintritt erfolgte 1991 und Beschäftigungs/Dienstzeit 1987. Lt. Personalabteilung erfolgt anfangs wohl eine Rückstufung auf Stufe 5 in der 9b, was einen Teil der Gehaltserhöhung kostet. Es sind aber immer noch rund 80-90€ mehr als vorher.  Später würde ich dann wieder in Stufe 6 hochgruppiert.

Also ergäbe sich (auf den ersten Blick) ein Vorteil. Da ich ein vorsichtiger Mensch bin, ergibt sich noch folgende Frage:
Könnten sich durch den Antrag irgendwelche nachteiligen Auswirkungen auf Weihnachtsgeld (jetzt Jahressonderzahlung 77,66% die dann vermutlich vom erhöhten Brutto berechnet werden müssten?), Dienstalter, Beschäftigungszeit oder Kündigungsschutz ergeben? Der Staat wird ja in den nächsten Jahren vermutlich stark sparen müssen, u.U. auch an den Stellen/ Gehältern im Öffentlichen Dienst.
Titel: Antw:Höhergruppierung Techniker 9a/9b ab 2021
Beitrag von: Spid am 12.10.2020 07:53
Nein.
Titel: Antw:Höhergruppierung Techniker 9a/9b ab 2021
Beitrag von: Bastel am 12.10.2020 07:55
Der Staat wird ja in den nächsten Jahren vermutlich stark sparen müssen,

Nein.
Titel: Antw:Höhergruppierung Techniker 9a/9b ab 2021
Beitrag von: Angeschriebener am 13.10.2020 20:56
Vielen Dank. Dann kann man das also ruhigen Gewissens beantragen.
Wenn der Staat nicht sparen muß, folgt bei wegbrechenden Steuereinnahmen und explodierenden Staatsausgaben also Inflation?
Titel: Antw:Höhergruppierung Techniker 9a/9b ab 2021
Beitrag von: Sozialarbeiter am 13.10.2020 21:06
Deutschland kann sich Geld zum Minuszins leihen. Es gibt etliche Töpfe für Investitionen, vollgestopft mit Geld, die nicht abgerufen werden (können), aufgrund mangelnden Personals. Die letzten 10 Jahre sind die Steuereinnahmen Jahr für Jahr gestiegen und es gab jedes Jahr die Meldung neuer Haushaltsüberschüsse.
Genügend Geld ist vorhanden. Es muss nicht gespart werden, das Geld muss nur sinnvoller gelenkt/investiert werden..
Titel: Antw:Höhergruppierung Techniker 9a/9b ab 2021
Beitrag von: Angeschriebener am 09.12.2020 12:00
Vielen Dank. Dann bleiben wir mal optimistisch. Beim Bund gibts zwar dieses und nächstes Jahr keine Überschüsse, aber wir werden ja vom Land bezahlt  :)

Kurze Frage zum Änderungsvertrag, den ich erhalten habe, da steht ein Zusatz: "Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Beschäftigten aus dienstlichen Gründen eine andere Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzweisen."

Ist das nicht generell der Fall oder hat der Zusatz etwas anderes zu bedeuten?

Kurios auch der Satz, dass man bis zur Unterschrift die Tätigkeit nicht aufnehmen darf. Der Änderungsvertrag gilt ja fast ein Jahr rückwirkend...aber ich vermute, dieser steht auch immer mit dabei und trifft hier nicht zu.



Titel: Antw:Höhergruppierung Techniker 9a/9b ab 2021
Beitrag von: Angeschriebener am 11.12.2020 00:46
Kurze Frage noch: im ursprünglichen Vertrag steht noch, dass BAT-O gilt, trotzdem wurde das Gehalt automatisch in den neuen TV-L überführt.
Auf dem Änderungsvertrag ist z.B. vermerkt, dass TV-L nur so lange angewendet wird, wie das Bundesland Mitglied in der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder ist, sonst findet die jeweilige neue Regelung Anwendung, die TV-L ersetzt.

Würde es für den Beschäftigten im Falle eines Austrittes des Bundeslandes aus TdL einen Unterschied machen, ob er noch den alten Vertrag hat, wo nur steht, das BAT-O gilt oder den neuen, wo steht dass die Nachfolgeregelung gilt? Oder würden dann beide Beschäftigte trotzdem gleich behandelt?
Titel: Antw:Höhergruppierung Techniker 9a/9b ab 2021
Beitrag von: Spid am 11.12.2020 06:53
Das hängt von der exakten Formulierung und dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses ab.