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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Heisenberg am 26.07.2019 08:27

Titel: Weitergabe der Personalakte bei Wechsel des Dienstherrn
Beitrag von: Heisenberg am 26.07.2019 08:27
Wer weiß, ob meine Personalakte beim Wechsel von einem zu einem anderen Ministerium zur Weiterführung weitergegeben wird oder vielleicht sogar weitergegeben werden muss? ???
Titel: Antw:Weitergabe der Personalakte bei Wechsel des Dienstherrn
Beitrag von: Bunny am 26.07.2019 08:41
Und wenn die Personalakte weitergegeben wird ist Ihr Problem dann genau was?
Titel: Antw:Weitergabe der Personalakte bei Wechsel des Dienstherrn
Beitrag von: Heisenberg am 26.07.2019 08:47
Habe ich da etwas falsch formuliert? Ich habe kein Problem damit, ich wollte nur wissen ob die Akte weitergegeben wird. Vielleicht weiß noch jemand die Grundlage, falls das so gehandhabt werden muss.
Titel: Antw:Weitergabe der Personalakte bei Wechsel des Dienstherrn
Beitrag von: mmp am 26.07.2019 08:57
§ 106 ff. BBG
Titel: Antw:Weitergabe der Personalakte bei Wechsel des Dienstherrn
Beitrag von: Heisenberg am 26.07.2019 09:16
Danke, mmp! Aber so wirklich konkret steht das da (§§106-115) aber jetzt nicht drin.
Titel: Antw:Weitergabe der Personalakte bei Wechsel des Dienstherrn
Beitrag von: Bunny am 26.07.2019 09:25
§ 111 Abs. 1 S. 2 BBG?
Titel: Antw:Weitergabe der Personalakte bei Wechsel des Dienstherrn
Beitrag von: Heisenberg am 26.07.2019 09:57
§ 111 Abs. 1 S. 2 BBG - hat damit nicht wirklich etwas zu tun!
Titel: Antw:Weitergabe der Personalakte bei Wechsel des Dienstherrn
Beitrag von: Slider26 am 26.07.2019 09:59
Wer weiß, ob meine Personalakte beim Wechsel von einem zu einem anderen Ministerium zur Weiterführung weitergegeben wird oder vielleicht sogar weitergegeben werden muss? ???

Verlass' dich einfach drauf. Die Personalakte wird in seiner Gesamtheit an den neuen Dienstherren übersandt.
Gängige Praxis, von der ich in 25 Jahren keine Abweichung erlebt habe.
Titel: Antw:Weitergabe der Personalakte bei Wechsel des Dienstherrn
Beitrag von: Lars73 am 26.07.2019 10:02
Wobei es ja beim Wechsel innerhalb des Bundes kein neuer Dienstherr ist. Dann wird die Akte natürlich weitergeführt.
Titel: Antw:Weitergabe der Personalakte bei Wechsel des Dienstherrn
Beitrag von: Heisenberg am 26.07.2019 10:24
Lars und Slider, danke für die Antwort!
Dachte mir schon, dass das so sein wird, ist ja auch die praktischste Lösung, wenn es denn mal daran geht, dass die Versorgungsberechnung ansteht....
Die Personalabteilungen werden schon Bescheid wissen!
Titel: Antw:Weitergabe der Personalakte bei Wechsel des Dienstherrn
Beitrag von: Laemat am 05.08.2019 10:04
und wenn man es ganz korrekt machen will, lässt man sich das gegen zeichnen.
Davon abgesehen musst du über die Weitergabe personenbezogener Daten informiert werden.
Titel: Antw:Weitergabe der Personalakte bei Wechsel des Dienstherrn
Beitrag von: Spid am 05.08.2019 10:25
Im Sachverhalt findet doch überhaupt keine Weitergabe an Dritte statt.
Titel: Antw:Weitergabe der Personalakte bei Wechsel des Dienstherrn
Beitrag von: Laemat am 05.08.2019 13:10
Erste und Zweite sind, Betroffener und Personalstelle der entsprechenden Dienststelle, andere Dienststelle ggf, andere führende Personalstelle, sprich Weitergabe der Daten an Dritte.

Mitteilung nach Artikel 13 DSGVO an den Betroffenen.
Titel: Antw:Weitergabe der Personalakte bei Wechsel des Dienstherrn
Beitrag von: was_guckst_du am 05.08.2019 14:41
...Dritte i.S. des Datenschutz können auch der Vierte, Fünfte oder Sechste sein... ;D