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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: VaPi am 11.01.2020 16:56
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Hab zwar gegoogelt bin aber nicht so recht schlau über den Höchstbetrag als Beamter in der PKV geworden.
Es gibt ja für die PKV generell einen Höchstbetrag der gezahlt werden muss. Kann man diesen bei einer Beihilfe von 50% einfach halbieren und dies ist dann der jeweilige Höchstbetrag der anfallen kann oder können die Versicherer trotzdem einen höheren Betrag berechnen?
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Die Versicherer können berechnen, was sie wollen. Es gibt da grundsätzlich keinen Höchstbetrag.
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Die Versicherer können berechnen, was sie wollen. Es gibt da grundsätzlich keinen Höchstbetrag.
naja, die müssen sich schon an Regeln halten und können nicht berechnen was sie wollen und sie entscheiden es ja auc hnicht alleine im stillem Kämmerlein.
Allerdings ist es richtig, dass es da innerhalb eines Tarifes keinen Höchstbetrag gibt.
Man kann jedoch in den Basistarif wechseln, der leistungstechnisch GKV Niveau hat und gedeckelt ist beim GKV Niveau.
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Welche Regelungen begrenzen die Beitragshöhe in der PKV und mit wem hat ein Anbieter eine Tarifhöhe abzustimmen?
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Wie hier schon gesagt wurde ist die Höhe beim Basistarif auf den Höchstbeitrag zur GKV beschränkt, unabhängig vom Einkommen des Versicherten.
Ausnahme bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II/XII ist dieser auf Antrag zu halbieren.
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..die PKV kann auch einen Versicherungsvertrag mit einem Beitrag von mtl. 10.000 € anbieten, sie muss nur jemanden finden, der so bescheuert ist, diesen zu unterzeichen... ;)
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Ok danke.
Zusammenfassend kann man also sagen , dass nur der Basistarif gedeckelt ist, in den anderen Tarifen mit besseren Leistungen jedoch keine Grenzen nach oben sind .
Also bleibt einem im Fall , dass es zu teuer wird immer die Möglichkeit in den Basistarif zu wechseln und mit den Leistungen zu leben.
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Ja,
und bei einem bestehenden Vertrag unterliegen die PKVen gewissen gesetzlichen Regelungen wann sie erhöhen dürfen.
@2strong: Geregelt ist das glaube ich im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV)
Beim Ausdenken eines neuen Tarifes sind allerdings mWn keine Regeln vorgegeben, sie müssen sich halt nur hinterher daran halten, was sie da gebastelt haben.
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Also bleibt einem im Fall , dass es zu teuer wird immer die Möglichkeit in den Basistarif zu wechseln und mit den Leistungen zu leben.
Man muss ja nicht gleich in den Basistarif. Man kann auch erstmal einzelne Bausteine des Tarifs reduzieren (bspw. Mehrbett- statt Einzelzimmer oder geringere Leistung bei Zahnersatz).