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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: bsunti am 27.11.2021 07:12

Titel: VBL Zwang
Beitrag von: bsunti am 27.11.2021 07:12
Hallo,

Ich will mich nicht der VBL anschließen, gibt es eine Möglichkeit dies zu verhindern bei einem unbefristeten Vertrag? Hätte lieber gern mehr netto in der Tasche als diese Pflichtversicherung. Das vermiest mir gerade ganz schön die Laune, habe den Einstellungsvertrag no nicht unterschrieben und ärgere mich jetzt doppelt darüber, dass ich nur Stufe 3 zugesagt bekomme, obwohl die BE für Stufe 4 reichen würde.
Habe ich irgendeine Möglichkeit die  VBL-Pflicht zu umgehen?
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Zeussowitz am 27.11.2021 07:50
Nein kannst du nicht verhindern

Berufserfahrung kann maximal für Stufe 3 reichen. Alles andere sind förderliche Zeiten, die du vor Einstellung verhandeln muss.

Dann unterschreib halt nicht
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Isie am 27.11.2021 09:28
Immerhin zahlt dein Arbeitgeber einen Arbeitgeberanteil in Höhe von 6,45 Prozent deines Entgelts ein, der inzwischen größtenteils steuerfrei und teilweise sozialversicherungsfrei ist.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Zinc am 27.11.2021 09:46
Eine Kollegin, die kürzlich in Rente ging, brachte beim letzten Besuch ihren VBL Bescheid mit. Das war echt ein Witz, was da nach über 25 Jahren der Einzahlung nach Abzügen übrig blieb. Und ich geh mal davon aus, dass das in Zukunft für uns nicht mehr werden wird.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: WasDennNun am 27.11.2021 09:51
Teilzeit?
EgG3?

also bei mir steht da ne bemerkenswerte Summe auf dem Zettel.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Zinc am 27.11.2021 10:01
Teilzeit?
EgG3?

also bei mir steht da ne bemerkenswerte Summe auf dem Zettel.

Vollzeit und sie war EG10. VBLklassik.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Lars73 am 27.11.2021 11:15
Und der Witzbetrag war?
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: EiTee am 27.11.2021 11:20
also bei mir steht da ne bemerkenswerte Summe auf dem Zettel.

Aus Interesse würde ich gerne wissen, wie groß die Summe ist, falls das für Dich kein Problem darstellt. Muss nicht auf den Cent sein, aber ne Größenordnung wäre toll. Gerne auch per PN.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Max am 27.11.2021 11:30
Das kann doch jeder für sich selbst ausrechnen. Ein paar hundert Euro kommen da schon zusammen.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: WasDennNun am 27.11.2021 12:34
also bei mir steht da ne bemerkenswerte Summe auf dem Zettel.

Aus Interesse würde ich gerne wissen, wie groß die Summe ist, falls das für Dich kein Problem darstellt. Muss nicht auf den Cent sein, aber ne Größenordnung wäre toll. Gerne auch per PN.
Jemand der jetzt mit EG10S6 in der VBL neu einsteigt, würde in 25 Jahre  ~560€ VBL erhalten, bei 0% Steigerung.
 
Wenn ich jetzt wieder den öD verlassen würde, wären es wohl ~380€ und wenn ich doch die letzten Jahre im öD bleibe ~750€. Für die paar Jahre und die paar Euro Einzahlung, die ich gemacht habe, finde ich es bemerkenswert.
Hatte da nicht mit gerechnet, dass da tatsächliche ein nennenswerter Geldbetrag bei mir rumkommt.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Zinc am 27.11.2021 12:56
also bei mir steht da ne bemerkenswerte Summe auf dem Zettel.

Aus Interesse würde ich gerne wissen, wie groß die Summe ist, falls das für Dich kein Problem darstellt. Muss nicht auf den Cent sein, aber ne Größenordnung wäre toll. Gerne auch per PN.
Jemand der jetzt mit EG10S6 in der VBL neu einsteigt, würde in 25 Jahre  ~560€ VBL erhalten, bei 0% Steigerung.
 
Wenn ich jetzt wieder den öD verlassen würde, wären es wohl ~380€ und wenn ich doch die letzten Jahre im öD bleibe ~750€. Für die paar Jahre und die paar Euro Einzahlung, die ich gemacht habe, finde ich es bemerkenswert.
Hatte da nicht mit gerechnet, dass da tatsächliche ein nennenswerter Geldbetrag bei mir rumkommt.

Aber was ist mit der Versteuerung? Die 560 Euro würden doch nicht auf deinem Konto landen, oder? Ich würde dieses Geld lieber in eine Aktienrente anlegen dürfen oder ähnliches.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: WasDennNun am 27.11.2021 14:15
also bei mir steht da ne bemerkenswerte Summe auf dem Zettel.

Aus Interesse würde ich gerne wissen, wie groß die Summe ist, falls das für Dich kein Problem darstellt. Muss nicht auf den Cent sein, aber ne Größenordnung wäre toll. Gerne auch per PN.
Jemand der jetzt mit EG10S6 in der VBL neu einsteigt, würde in 25 Jahre  ~560€ VBL erhalten, bei 0% Steigerung.
 
Wenn ich jetzt wieder den öD verlassen würde, wären es wohl ~380€ und wenn ich doch die letzten Jahre im öD bleibe ~750€. Für die paar Jahre und die paar Euro Einzahlung, die ich gemacht habe, finde ich es bemerkenswert.
Hatte da nicht mit gerechnet, dass da tatsächliche ein nennenswerter Geldbetrag bei mir rumkommt.

Aber was ist mit der Versteuerung? Die 560 Euro würden doch nicht auf deinem Konto landen, oder? Ich würde dieses Geld lieber in eine Aktienrente anlegen dürfen oder ähnliches.
Klar, nur dann wird es doppelt besteuert (und sofern der AG seine 80% die er dazu beiträgt direkt als Entgelt ausschüttet) , so nur einmal und niedriger.
So zahlt der EG10er 93€ (und der Ag333€) 25 Jahre monatlich ein und es bekommt 560€ (25 Jahre? lang) monatlich raus.
Also stellt sich die Frage, ob man nicht lieber mit den ~ 288€ Netto, die man bei komplett Auszahlung mehr hätte, in ETFs gehen sollte.
Eine jährliche Rendite von 3% sollte dafür reichen damit man sich dann 25 Jahrelang in 25 Jahre 560€ aus dem Pott nehmen kann (ok 4% inkl. der dann zuzahlenden Steuern)
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: EiTee am 27.11.2021 14:29
Danke für die Info.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Zinc am 27.11.2021 14:45
Also 288 Euro investiert in ETFs über 25 Jahre klingt für mich wesentlich sinnvoller in der heutigen Zeit.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Isi am 27.11.2021 15:22
Also 288 Euro investiert in ETFs über 25 Jahre klingt für mich wesentlich sinnvoller in der heutigen Zeit.

Jein - ja, aber nur wenn die richtige Entscheidung getroffen wird bei den ETF´s

Und was immer schnell vergessen wird: es liegt hier auch eine Erwerbsminderungsrente vor - also ein zusätzlicher Schutz, der in dieser Form bei einem vergleichbaren Angebot auch 50-60€ pro Monat (ohne Gegenleistung bei Nichtbenötigung) kosten würde.
Nach 10 Jahren E10 S5 oder S6 wären das zum Stichtag 600€ Erwerbsminderungsrente
Nach 25 Jahren sind wir bei über 1300€
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Max am 27.11.2021 15:53
Die Anlagediskussion mach doch nur Sinn,  wenn der AG seinen Teil auch auszahlen würde. Bei einer Wahlmöglichkeit hielte ich das für unwahrscheinlich.
Wenn man sich über den Zwangsbeitrag beschwert sollte man sich am AN Beitrag orientieren. So schlecht schneidet das im Vergleich zu ETF dann nicht ab. Vor allem versichert man sozusagen das Langlebigkeitsrisiko, denn am Ende des Depots kann noch Leben übrig sein.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: WasDennNun am 27.11.2021 16:35
Richtig, wenn man nur den AN Teil (also die ~90€) nimmt muss man rund 7,5% durchschnittliche Rendite mit der Anlageform machen.

und ob man mit 82€ noch die 560€ Extra braucht  ist halt Anlagerisiko.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: BAT am 27.11.2021 17:10
Ich würde zustimmen, daß die Anlageform der VBL ganz gut ist.

Aber die Besteuerung ist sicher ein Problem. Da kommt man - soweit es individuell angezeigt ist - mit selbstbewohntem Wohneigentum besser weg.

Mein Größtes Problem: die Immobilie möchte ich ab Mitte 50 verkaufen und vom Erlös (inklusive steuerfreiem Gewinn) große Teile meines monatlichen Einkommens sicherstellen.

Mit der VBL ist das zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich nicht möglich. Daher lehne ich solche Pauschalversicherungen oberhalb der gesetzlichen Rente ab, da sie individuellen Lebensplanungen nicht gerecht werden (können).


Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: MH am 27.11.2021 17:31
Ich denke es kommt auch drauf an, wann man im öffentlichen Dienst einsteigt. Ich selbst werde knapp 45 Jahre einzahlen (sofern ich hier bleibe 🤷).
Da kommt schon einiges zusammen..
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: BAT am 27.11.2021 17:37
Ich denke es kommt auch drauf an, wann man im öffentlichen Dienst einsteigt. Ich selbst werde knapp 45 Jahre einzahlen (sofern ich hier bleibe 🤷).
Da kommt schon einiges zusammen..

...oder aussteigt ;)
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: desg am 27.11.2021 23:02
also bei mir steht da ne bemerkenswerte Summe auf dem Zettel.

Aus Interesse würde ich gerne wissen, wie groß die Summe ist, falls das für Dich kein Problem darstellt. Muss nicht auf den Cent sein, aber ne Größenordnung wäre toll. Gerne auch per PN.

ca 44% des gesetzlichen Rentenanspruchs lese ich.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: BAT am 28.11.2021 09:42
Wie ist das beim neuen Koalitionsvertrag? Ist die verpflichtende Riester-Rente vom Tisch? War ja auch mal geplant.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: WasDennNun am 28.11.2021 11:27
also bei mir steht da ne bemerkenswerte Summe auf dem Zettel.

Aus Interesse würde ich gerne wissen, wie groß die Summe ist, falls das für Dich kein Problem darstellt. Muss nicht auf den Cent sein, aber ne Größenordnung wäre toll. Gerne auch per PN.

ca 44% des gesetzlichen Rentenanspruchs lese ich.
Wo liest du was?
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: cyrix42 am 28.11.2021 11:34
Wie ist das beim neuen Koalitionsvertrag? Ist die verpflichtende Riester-Rente vom Tisch? War ja auch mal geplant.

Naja, die ersten 10 Milliarden für die FDP-Aktienrente werden aus Schulden bezahlt, alles weitere dann wohl vom Beitragszahler, wenn ein Teil der Versicherungseinnahmen nicht mehr in die Umlage sondern ins Depot fließen... Pro: Diese staatliche Verwaltung dürfte geringere Fixkosten haben als private Anbieter. Kontra: Man hat keine Auswahl.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: cyrix42 am 28.11.2021 11:41
ca 44% des gesetzlichen Rentenanspruchs lese ich.

Das erscheint mir doch recht hoch -- sofern man nicht deutlich oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung verdient (was nur AT möglich ist).

Zu beachten ist ja, dass die jetzt von der VBL angekündigten Auszahlungswerte ja bis dahin nicht weiter verzinst werden, während die Rentenansprüche grob mit der Inflationsrate (bzw. knapp (drunter) weiter steigen werden. In einer Modellrechnung mit 40 Jahren in einer EG von 27-67 kam ich durch die VBL auf ca. 12% des letzten Monatbruttos, während die Rente bei ca. 48% liegen sollte. Dann kommt die VBL brutto auf ca. 1/4 des Rentenniveaus...

Zu beachten dabei ist aber, dass oberhalb des (vor kurzem erhöhten) Freibetrags der volle Krankenversicherungssatz auf die VBL-Rente erhoben wird, während bei der gesetzlichen Rente die Krankenversicherung der Rentner die Hälfte übernimmt.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: desg am 28.11.2021 13:53
also bei mir steht da ne bemerkenswerte Summe auf dem Zettel.

Aus Interesse würde ich gerne wissen, wie groß die Summe ist, falls das für Dich kein Problem darstellt. Muss nicht auf den Cent sein, aber ne Größenordnung wäre toll. Gerne auch per PN.
ca 44% des gesetzlichen Rentenanspruchs lese ich.
Wo liest du was?


Ich lese das aus den Zahlen die ich jetzt bzw. prognostiziert für mein Renteneintritt von der VBL (2020 gab es eine Prognose Ihrer Betriebsrente wegen Alters) und der Rentenversicherung erhalte. Der VBL Betrag ist jeweils ~44% des momentanen und des bei Renteneintritt prognostizierten Rentenbetrages. Wie das versteuert, oder welcher Beitrag davon an die Krankenversicherung geht, habe ich nicht berücksichtigt.

Mache ich etwas falsch?
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: cyrix42 am 28.11.2021 14:27
Mache ich etwas falsch?

Wie gesagt: Der VBL-Betrag ändert sich nicht mehr, wird nur noch von der zukünftigen Inflation entwertet, während der Rentenbetrag noch mit den allgemeinen Rentenanhebungen steigen wird.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Bastel am 28.11.2021 15:13
Sobald man in Rente ist, wird der Betrag jährlich um 1% erhöht oder?
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: WasDennNun am 28.11.2021 15:53
Sobald man in Rente ist, wird der Betrag jährlich um 1% erhöht oder?
nein
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: cyrix42 am 28.11.2021 15:54
Sobald man in Rente ist, wird der Betrag jährlich um 1% erhöht oder?

Darum ging es hier aber nicht.

Wenn die VBL mir heute schreibt, dass ich bis zum Renteneintritt x VBL-Punkte zusammenbekommen werde, dann entspricht das zum Rentenbeginn [!] einem Auszahlungsbetrag von 4 * x €/Monat. Ob dieser Rentenbeginn morgen oder in 20 Jahren ist, ändert an diesem Betrag nichts. (Die "Verzinsung" in der Anlagephase soll ja durch den Altersfaktor abgedeckt werden.)

Wenn die DRV mir heute schreibt, dass ich bis zum Renteneintritt y Rentenentgeltpunkte zusammenbekommen werde, dann entspricht das aktuell [!] y * 34,19€ / Monat. Wenn der Rentenbeginn aber noch weit in der Zukunft liegt, wird der Wert eines Entgeltpunkts mit den allgemeinen Rentenerhöhungen weiter steigen. Z.B. dürfte er ab nächstem Juli schon weitere 4% mehr wert sein.

Wenn ich also VBL und gesetzliche Rente miteinander vergleiche, dann muss ich entweder die VBL-Rente abzinsen, oder die erwartete gesetzliche Rentensteigerung beachten, damit man nicht Äpfel mit Birnen vergleicht...
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Organisator am 29.11.2021 08:20

Darum ging es hier aber nicht.

Wenn die VBL mir heute schreibt, dass ich bis zum Renteneintritt x VBL-Punkte zusammenbekommen werde, dann entspricht das zum Rentenbeginn [!] einem Auszahlungsbetrag von 4 * x €/Monat. Ob dieser Rentenbeginn morgen oder in 20 Jahren ist, ändert an diesem Betrag nichts. (Die "Verzinsung" in der Anlagephase soll ja durch den Altersfaktor abgedeckt werden.)

Wenn die DRV mir heute schreibt, dass ich bis zum Renteneintritt y Rentenentgeltpunkte zusammenbekommen werde, dann entspricht das aktuell [!] y * 34,19€ / Monat. Wenn der Rentenbeginn aber noch weit in der Zukunft liegt, wird der Wert eines Entgeltpunkts mit den allgemeinen Rentenerhöhungen weiter steigen. Z.B. dürfte er ab nächstem Juli schon weitere 4% mehr wert sein.

Wenn ich also VBL und gesetzliche Rente miteinander vergleiche, dann muss ich entweder die VBL-Rente abzinsen, oder die erwartete gesetzliche Rentensteigerung beachten, damit man nicht Äpfel mit Birnen vergleicht...

Stimmt nur so halb.
Die Betriebsrente wird bis zu deinem Renteneintritt auch steigen, nämlich um den Faktor, um den dein Auszahlungsbetrag steigt.

Die Rentensteigerung der GRV wird durch die Anpassung des aktuellen Rentenwerts abgebildet, die der VBL durch die Einkommenserhöhung.

Ansonsten @ TE: Eine Pflichtversicherung ist wie der Name schon sagt, verpflichtend.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: WasDennNun am 29.11.2021 08:27
Ansonsten @ TE: Eine Pflichtversicherung ist wie der Name schon sagt, verpflichtend.
und hat seinen Sinn darin, dass diejenigen, die sich nicht via ETFs o.ä. um eine mögliche attraktivere Verzinsung der "Spareinlagen" kümmert, dazu gezwungen wird, sich um seine Altersversorgung zu "kümmern".

"Gelackmeiert" sind die, die möglicherweise mehr aus dem Geld rausgeholt hätten.
Wenn man nur den AN Anteil betrachtet, dann ist es aber ne gute Verzinsung :)
(schönred  8))
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Herbert Meyer am 29.11.2021 10:07
Wie ist das beim neuen Koalitionsvertrag? Ist die verpflichtende Riester-Rente vom Tisch? War ja auch mal geplant.
Pro: Diese staatliche Verwaltung dürfte geringere Fixkosten haben als private Anbieter. Kontra: Man hat keine Auswahl.

Staatliche Verwaltung ist eigentlich immer eine Garantie für ausufernde Fixkosten. Siehe die bisherigen Versuche mit Riester und co.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Schokobon am 29.11.2021 10:12
Ich seh den Staat schon all in GameStop o.ä. gehen  ;D
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Bastel am 29.11.2021 10:19
Ich seh den Staat schon all in GameStop o.ä. gehen  ;D

Dodge Coin ;D Dann werden die Straßen mit Gold gepflastert.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Herbert Meyer am 29.11.2021 10:22
Ich seh den Staat schon all in GameStop o.ä. gehen  ;D

Ich denke mal die Anlagenstrategie wird konservativer sein als jedes Deka-Depot. Das Problem wird eher darin bestehen, dass zur Verwaltung zehn Ministerien, drölfzig Depot-Manager, unendlich Assistenten, eine Mercedes-Jahresproduktion an Dienstwagen und 43 neue IT-Systeme "notwendig" sein werden. Die Rendite wird sich nach Abzug der Verwaltungskosten dann irgendwo in der Nähe des Erdkerns bewegen.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: veeam am 29.11.2021 10:25
Eine betriebliche Altersvorsorge ist nicht gleich eine private Altersvorsorge. Daher kann der Anteil des AG bei einer Spekulation in einem ETF Investment nicht berücksichtigt werden. Betrachtet man also nur den AN Anteil von rund 100 Euro ist die "Verzinsung" für das was man im Alter wieder rausbekommt durchaus akzeptabel, zumal Risikofrei und noch mit anderen "Goodies" verbunden.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: cyrix42 am 29.11.2021 10:54

Darum ging es hier aber nicht.

Wenn die VBL mir heute schreibt, dass ich bis zum Renteneintritt x VBL-Punkte zusammenbekommen werde, dann entspricht das zum Rentenbeginn [!] einem Auszahlungsbetrag von 4 * x €/Monat. Ob dieser Rentenbeginn morgen oder in 20 Jahren ist, ändert an diesem Betrag nichts. (Die "Verzinsung" in der Anlagephase soll ja durch den Altersfaktor abgedeckt werden.)

Wenn die DRV mir heute schreibt, dass ich bis zum Renteneintritt y Rentenentgeltpunkte zusammenbekommen werde, dann entspricht das aktuell [!] y * 34,19€ / Monat. Wenn der Rentenbeginn aber noch weit in der Zukunft liegt, wird der Wert eines Entgeltpunkts mit den allgemeinen Rentenerhöhungen weiter steigen. Z.B. dürfte er ab nächstem Juli schon weitere 4% mehr wert sein.

Wenn ich also VBL und gesetzliche Rente miteinander vergleiche, dann muss ich entweder die VBL-Rente abzinsen, oder die erwartete gesetzliche Rentensteigerung beachten, damit man nicht Äpfel mit Birnen vergleicht...

Stimmt nur so halb.
Die Betriebsrente wird bis zu deinem Renteneintritt auch steigen, nämlich um den Faktor, um den dein Auszahlungsbetrag steigt.

Die Rentensteigerung der GRV wird durch die Anpassung des aktuellen Rentenwerts abgebildet, die der VBL durch die Einkommenserhöhung.

Nein, das stimmt schon ganz. Sowohl VBL-Prognose, z.B. unter https://www.vbl.de/de/betriebsrentenrechner , als auch die der GRV berücksichtigen Lohnsteigerungen bis zum Rentenbeginn und berechnen, wie viele Punkte auf dem jeweiligen Verrechnungskonto dann dadurch vorliegen. Nur ist der Auszahlungsbetrag, den die VBL dann anzeigt, eben jetzt schon fix (bei 4€/Monat pro VBL-Punkt), wird also in der Kuafkraft bis zum Renteneintritt schrittweise durch die Inflation entwertet, während bei der GRV dies durch die allgemeinen Rentenanpassungen abgemildert wird.

Um die tatsächlichen Auszahlungssummen von VBL und GRV vergleichen zu können, muss man die bis zum Renteneintritt erwarteten Erhöhungen des Rentenwerts (also dem Auszahlungsbetrag für einen Renten-Entgeltpunkt) berücksichtigen.


@Herbert Meyer: Die Kosten derzeitiger Riester-Verträge fallen nicht durch die staatliche Verwaltung der Zuschüsse an, sondern bei den Versicherungen und Banken, die die Anlagen vertreiben. Dies würde hier deutlich zusammenschrumpfen, wenn eine staatliche Institution ohne Gewinnabsicht diese Finanzverwaltung vornehmen würde.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: desg am 29.11.2021 18:17
Danke für die Erläuterungen.

Dies habe ich noch ergänzend gefunden:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=112609.0
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: DiVO am 30.11.2021 09:30
Sobald man in Rente ist, wird der Betrag jährlich um 1% erhöht oder?

Die EZVK wird während der Auszahlphase jedes Jahr um 1 % erhöht.

Der Aspekt der inkludierten EU-Rente wurde bei unserer Immobilienfinanzierung sehr wohlwollend aufgenommen und hat die Entscheidung erleichert.

Ich persönlich sehe die Betriebsrente als einen weiteren Baustein meiner Altersvorsorge, um den ich mich nicht weiter kümmern und der einfach mal da ist. Ich habe meine spätere Rente auf insgesamt sieben Bausteine aufgeteilt:

Gesetzliche Rente, Betriebsrente, freiwillige zusätzliche Betriebsrente (3 % Garantiezins), Allianz Versicherung (Garantiezins 4 %), Fondsgebundener Riester, Depot mit ETF, eigene Immobilie.

Mit dieser Risikodiversifizierung habe ich ehrlich gesagt ein sehr gutes Gefühl. Alles auf ETFs setzen wäre mir persönlich zu einseitig. Mit meiner Aufteilung komme ich auf eine höhere Rente als mein momentanes Einkommen.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Schokobon am 30.11.2021 09:38
Vorbildlich.

Kenne Leute - eigentlich schlaue Burschen (z.B. studierte IT'ler) - die leben in Miete und machen gar nix nebenher.
Ob ihr AG eine Betriebsrente für sie finanziert wissen die meistens nicht mal.
Ist ihnen auch egal.

Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: WasDennNun am 30.11.2021 09:42
Zitat von: DiVO link 8)pic=117212.msg227489#msg227489 date=1638261059
Gesetzliche Rente, Betriebsrente, freiwillige zusätzliche Betriebsrente (3 % Garantiezins), Allianz Versicherung (Garantiezins 4 %), Fondsgebundener Riester, Depot mit ETF, eigene Immobilie.

Mit dieser Risikodiversifizierung habe ich ehrlich gesagt ein sehr gutes Gefühl. Alles auf ETFs setzen wäre mir persönlich zu einseitig. Mit meiner Aufteilung komme ich auf eine höhere Rente als mein momentanes Einkommen.
Oje, da habe ich ja wackelige 5 Säulen  8)
Keine weiteren Betriebsrenten/Riester/Versicherungen (außer die Zwangssaktion), dafür Betongold (eigene Immobilie und Vermietungsobjekte), die Eigenkapitalrendite dort ist allerdings nicht zu schlagen, da im zweistelligem Bereich!
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: DiVO am 30.11.2021 09:45
Zitat von: DiVO link 8)pic=117212.msg227489#msg227489 date=1638261059
Gesetzliche Rente, Betriebsrente, freiwillige zusätzliche Betriebsrente (3 % Garantiezins), Allianz Versicherung (Garantiezins 4 %), Fondsgebundener Riester, Depot mit ETF, eigene Immobilie.

Mit dieser Risikodiversifizierung habe ich ehrlich gesagt ein sehr gutes Gefühl. Alles auf ETFs setzen wäre mir persönlich zu einseitig. Mit meiner Aufteilung komme ich auf eine höhere Rente als mein momentanes Einkommen.
Oje, da habe ich ja wackelige 5 Säulen  8)
Keine weiteren Betriebsrenten/Riester/Versicherungen (außer die Zwangssaktion), dafür Betongold (eigene Immobilie und Vermietungsobjekte), die Eigenkapitalrendite dort ist allerdings nicht zu schlagen, da im zweistelligem Bereich!

Du hast die Grundintention im Vergleich zum Threadöffner verstanden: nicht alles auf ein Pferd setzen. Vermietungsobjekt sind wir gerade dran, ist aber noch nicht sicher ;-)
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Schokobon am 30.11.2021 10:20
Abgezahltes Eigentum ist im Alter unschlagbar.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: veeam am 30.11.2021 11:08
Abgezahltes Eigentum ist im Alter unschlagbar.

Weil? Versteh mich nicht falsch. Ich bin ebenfalls Eigenheimbesitzer. Allerdings dazu noch im Besitz einer Eigentumswohnung.
Da ich dort eine gute Bau- und Wohnverwaltungsgesellschaft an der Hand habe und in Q3 2021 mit dem Bau des nächsten Mehrparteienobjekts begonnen wird, kommt in 2022 die nächste Eigentumswohnung dazu. In den nächsten 20 Jahren möchte ich gerne auf 6-7 Objekte hoch.

Riester bin ich in 2021 zum Glück von ab. Das ist mir zu viel nachgelagerte Steuerlast.

Dafür gehen monatlich noch ein paar hunderter in einen ETF Sparplan. Dieser hat in den letzten 4 oder 5 Jahren jährlich ca. 50% abgeworfen. Optimistisch kalkuliere ich in meiner Exceltabelle aber immer nur mit 5-10% pro Jahr.

Dazu die gesetzliche Rentenversicherung und betriebliche VBL.


Sind zwar so gesehen nur 4 Säulen. Eine davon aber in schöner massiver Klinkerbauweise, welche weiter forciert wird.


Persönliches Ziel ist mit 60 den Mittelfinger zu erheben. Lieber mit 59. Fürs Gewissen. Dann möchte ich aber mein Eigenheim nicht verkaufen müssen. Genauso möchte ich mein Eigenheim nicht aufgeben müssen, um mir irgendwann nochmal einen Platz im Pflegeheim leisten zu können. Darum eingangs die Frage "Weil?". Ein selbst bewohntes Objekt ist sicher nicht die schlechteste Investition. Kapital erlangt man hier aber nur durch einen Verkauf. Das macht einen selbst nur wieder abhängig von Miete oder Pflege. Im Grunde ist ein eigenes Haus also eher eine Verbindlichkeit als ein Vermögenswert.

Da ich nicht bis 65 bzw. 67 (oder höher) arbeiten möchte. Werde ich die Zeit bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter mit dem Geld aus meinen Sparplänen überbrücken. Das allein sollte bis dahin kalkulatorisch eher defensiv gerechnet reichen um einen vergleichbaren Lebensstandard, ausgehend von 4000 Euro Netto pro Monat, ca. 10 Jahren ohne weitere Einnamequellen aufrecht zu erhalten. Nach spätestens 7-8 Jahren sollten 50% dieses Bedarfs durch die Rentenbezüge gedeckt werden. Demnach reicht das angesparte bis dahin noch weitere 4-6 Jahre. Dann bin ich ca. 75 Jahre alt und habe noch 1-2 Hände voll Eigentumswohnungen die bzgl. Mieteinnahmen oder Verkaufserlöse noch gar nicht mit eingerechnet wurden.

Wie gesagt. Ich bin da von meinen Vorstellungen sehr defensiv. Aber wenn sich die nächsten 10 Jahre gut entwickeln, bin ich auch gerne mit 55 Jahren schon "Arbeitslos" und finanziere mir meinen Lebensabend selbst. Wäre eine schöne Vorstellung nur noch 21 Jahre zu Arbeiten. Insgesamt käme ich trotzdem auf stolze 37 Jahre die ich hier bei der Arbeit verbracht habe.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Kaiser80 am 30.11.2021 11:16
@veeam, findest du es nicht reichlich unverschämt meinen "Lebensentwurf" (mit leicht veränderten Parametern, hab noch nen Riester Fonds der ordentlich Rendite abwirf) hier zu Posten? ;)
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: WasDennNun am 30.11.2021 11:17
Zitat von: DiVO link 8)pic=117212.msg227489#msg227489 date=1638261059
Gesetzliche Rente, Betriebsrente, freiwillige zusätzliche Betriebsrente (3 % Garantiezins), Allianz Versicherung (Garantiezins 4 %), Fondsgebundener Riester, Depot mit ETF, eigene Immobilie.

Mit dieser Risikodiversifizierung habe ich ehrlich gesagt ein sehr gutes Gefühl. Alles auf ETFs setzen wäre mir persönlich zu einseitig. Mit meiner Aufteilung komme ich auf eine höhere Rente als mein momentanes Einkommen.
Oje, da habe ich ja wackelige 5 Säulen  8)
Keine weiteren Betriebsrenten/Riester/Versicherungen (außer die Zwangssaktion), dafür Betongold (eigene Immobilie und Vermietungsobjekte), die Eigenkapitalrendite dort ist allerdings nicht zu schlagen, da im zweistelligem Bereich!

Du hast die Grundintention im Vergleich zum Threadöffner verstanden: nicht alles auf ein Pferd setzen. Vermietungsobjekt sind wir gerade dran, ist aber noch nicht sicher ;-)
BTW: Ich habe in Vermietungsobjekt mit einer Eigenkapitalquote von 0 €. Wie hoch ist da eigentlich die Rendite?  8) :o


Ein selbst bewohntes Objekt ist sicher nicht die schlechteste Investition. Kapital erlangt man hier aber nur durch einen Verkauf.
und eingesparte Mietkosten.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Johann am 30.11.2021 11:35
Abgezahltes Eigentum ist im Alter unschlagbar.

Allerdings nur dann, wenn man im Alter weiterhin Rücklagen bildet. Eine Heizung entscheidet nicht plötzlich, dass sie nicht mehr kaputt geht, nur weil das Haus abgezahlt ist. Gleiches mit Dach, plötzlich feuchtem Keller oder noch viel besser: Gesetzlichen Klimaschutzauflagen, die dich zwingen, teuer zu dämmen.

Ich finde die VBL an sich gar nicht schlecht. Eben weil man für 1,8% Eigenleistung nochmal 6,5% (beides ca.) vom AG drauf kriegt. Alleine das machts schon ganz interessant. Kirsche auf der Sahnetorte wäre natürlich, wenn man ähnlich wie bei vermögenswirksamen Leistungen einfach selbst entscheiden könnte, wo das Geld verwaltet wird.

Derzeit habe ich für meine Altersvorsorge nur drei Säulen: Gesetzliche Rente, Betriebsrente und eine teilweise selbstgenutzte Immobilie mit 4 Wohneinheiten. Das Haus konnte ich einem Elternteil unter derzeit üblichem Marktwert abkaufen, hatte dadurch als Nebenkosten auch nur Notar + Grundbuchkosten und den Kaufpreis habe ich zu 100% günstig als Volltilger finanzieren können. Aufgrund der extrem geringen Nebenkosten (1,7%) und 100%-Finanzierung ist die Eigenkapitalrendite hier natürlich astronomisch.

Derzeit bin ich noch an einer Wohnung dran, die bisher nicht öffentlich zum Verkauf gestellt wurde, demnach keine anderen Interessenten und (zum Glück) auch noch kein Makler da sind. Ich rechne da mit 15-20% unter derzeit marktüblichem Preis. Ist leider derzeit noch günstig vermietet, es dauert also ein paar Jahre, bis ich nicht mehr so viel aus eigener Tasche zuschießen muss. Auf lange Sicht ergibt sich da aber auch eine deutlich zweistellige Eigenkapitalrendite. Spätestens wenn die Mieter mal ausziehen und modernisiert wird.

Zu Beginn meines Studiums habe ich angefangen, in ETFs zu investieren. Als ich mich dann näher mit Immobilien und dem damit möglichen Leverage-Effekt befasst habe, habe ich die allerdings (mit kleinem Gewinn) verkauft und versuche jetzt erstmal möglichst viel Immobilieneigentum zu akkumulieren. Diversifizieren werde ich dann später.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Isi am 30.11.2021 11:44
Abre, abre, abdre,
die Rende isch doch sischer, nisch?

VBL ist an sich keine schlechte Idee - vor allem würden die AG sparen gäbe es sie nicht und die Aufwendung sicher nicht als Gehalt auszahlen :)
Die Sicherheit der erwähnten Erwerbsminderungsschutzkonzeption ist zwar nicht allein tragfähig im Notfall, erleichtert aber das Überleben im Notfall.
Auch ein eigenes Wohneigentum bleibt das eigene Wohneigentum wenn die Heizung ausfällt. Vorzugsweise im Sommer kann man sogar 1-3 Monate warten bis man sie repariert.
Auch hier die Sicherheit: man kann schwer zum Auszug gezwungen werden.

Eines möchte ich da noch anmerken:
Ist ja super sich nebenher was anzusparen, kleines aber: Euer Leben ist endlich.
Wenn du 30 Jahre in deine Fonds, Immobilien und sonstiges investiert hast und Anfang 50 erkennst, dass dir vielleicht nur noch 20 Jahre Leben bleiben, von denen du 5-8 krank sein könntest...

Tja, dann bist du wirklich auf der Gewinnerseite gelandet, nicht!
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Kaiser80 am 30.11.2021 11:49

Eines möchte ich da noch anmerken:
Ist ja super sich nebenher was anzusparen, kleines aber: Euer Leben ist endlich.
Wenn du 30 Jahre in deine Fonds, Immobilien und sonstiges investiert hast und Anfang 50 erkennst, dass dir vielleicht nur noch 20 Jahre Leben bleiben, von denen du 5-8 krank sein könntest...


Deshalb bete ich ja uch jeden Abend, dass der liebe Gott mir meine Gesundheit und die Arbeitskraft meiner Frau erhalten möge. Amen
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Bastel am 30.11.2021 11:56

Eines möchte ich da noch anmerken:
Ist ja super sich nebenher was anzusparen, kleines aber: Euer Leben ist endlich.
Wenn du 30 Jahre in deine Fonds, Immobilien und sonstiges investiert hast und Anfang 50 erkennst, dass dir vielleicht nur noch 20 Jahre Leben bleiben, von denen du 5-8 krank sein könntest...


Deshalb bete ich ja uch jeden Abend, dass der liebe Gott mir meine Gesundheit und die Arbeitskraft meiner Frau erhalten möge. Amen

Das war der Lacher zum Mittag, danke schön!
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Isi am 30.11.2021 11:56

Eines möchte ich da noch anmerken:
Ist ja super sich nebenher was anzusparen, kleines aber: Euer Leben ist endlich.
Wenn du 30 Jahre in deine Fonds, Immobilien und sonstiges investiert hast und Anfang 50 erkennst, dass dir vielleicht nur noch 20 Jahre Leben bleiben, von denen du 5-8 krank sein könntest...


Deshalb bete ich ja uch jeden Abend, dass der liebe Gott mir meine Gesundheit und die Arbeitskraft meiner Frau erhalten möge. Amen

Besser wäre es meines Erachtens nach mit ein bissel billigem Geld die jungen Jahre auszukosten (bin selbst nicht mehr so jung^^)
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: BAT am 30.11.2021 12:03

Allerdings nur dann, wenn man im Alter weiterhin Rücklagen bildet. Eine Heizung entscheidet nicht plötzlich, dass sie nicht mehr kaputt geht, nur weil das Haus abgezahlt ist. Gleiches mit Dach, plötzlich feuchtem Keller oder noch viel besser: Gesetzlichen Klimaschutzauflagen, die dich zwingen, teuer zu dämmen.


Das ist sicherlich richtig. Daher sollte man beim Eigentum, entweder mit einer frisch sanierten Immobilie in die Rente gehe, oder diese zeitnah verkaufen. Vererben wird ehe unterschätzt.

Was mich stört am staatlichen bzw. tariflichen Einmischen in die Altersvorsorge: ich habe den Eindruck, daß der Bedarf an Regulierung/ Förderung weiter überschätzt wird.

Nach derzeitigem Stand (ich werde meine Immobilie verkaufen und auch vom Erlös leben) kann ich mit 53 oder 54 in Rente gehen. Und selbst dann bleibt eigentlich noch zu viel Geld über...
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: WasDennNun am 30.11.2021 13:12
Derzeit habe ich für meine Altersvorsorge nur drei Säulen: Gesetzliche Rente, Betriebsrente und eine teilweise selbstgenutzte Immobilie mit 4 Wohneinheiten. Das Haus konnte ich einem Elternteil unter derzeit üblichem Marktwert abkaufen, hatte dadurch als Nebenkosten auch nur Notar + Grundbuchkosten und den Kaufpreis habe ich zu 100% günstig als Volltilger finanzieren können. Aufgrund der extrem geringen Nebenkosten (1,7%) und 100%-Finanzierung ist die Eigenkapitalrendite hier natürlich astronomisch.
Olalla, und die Grunderwerbssteuer? Unterschlagen?
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: WasDennNun am 30.11.2021 13:14
Besser wäre es meines Erachtens nach mit ein bissel billigem Geld die jungen Jahre auszukosten (bin selbst nicht mehr so jung^^)
Absolut richtig!
Nur wenn man nach dem verdammt gutem Leben trotzdem noch Geld über hat oder eine 100-111% Finanzierung macht, dann kann man auch in ETFs gehen, bevor das Geld entwertet wird.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Bastel am 30.11.2021 13:35
Derzeit habe ich für meine Altersvorsorge nur drei Säulen: Gesetzliche Rente, Betriebsrente und eine teilweise selbstgenutzte Immobilie mit 4 Wohneinheiten. Das Haus konnte ich einem Elternteil unter derzeit üblichem Marktwert abkaufen, hatte dadurch als Nebenkosten auch nur Notar + Grundbuchkosten und den Kaufpreis habe ich zu 100% günstig als Volltilger finanzieren können. Aufgrund der extrem geringen Nebenkosten (1,7%) und 100%-Finanzierung ist die Eigenkapitalrendite hier natürlich astronomisch.
Olalla, und die Grunderwerbssteuer? Unterschlagen?

Auch wenn Google nicht zitierfähig ist...

Pauschal lässt sich sagen, dass bei Veräußerungen an Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind, keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Johann am 30.11.2021 13:59
Derzeit habe ich für meine Altersvorsorge nur drei Säulen: Gesetzliche Rente, Betriebsrente und eine teilweise selbstgenutzte Immobilie mit 4 Wohneinheiten. Das Haus konnte ich einem Elternteil unter derzeit üblichem Marktwert abkaufen, hatte dadurch als Nebenkosten auch nur Notar + Grundbuchkosten und den Kaufpreis habe ich zu 100% günstig als Volltilger finanzieren können. Aufgrund der extrem geringen Nebenkosten (1,7%) und 100%-Finanzierung ist die Eigenkapitalrendite hier natürlich astronomisch.
Olalla, und die Grunderwerbssteuer? Unterschlagen?

Da gilt das, was Bastel schreibt:
Pauschal lässt sich sagen, dass bei Veräußerungen an Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind, keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss

Wenn du mit deinen Kindern, Eltern oder (Ur-)Großeltern Grund handelst, fällt keine Grunderwerbsteuer an, da man in gerader Linie miteinander verwandt ist und es da Ausnahmen gibt. Mindestens in Niedersachsen ist es so.

Deshalb würde es sogar Sinn machen, wenn man bspw. Omas Haus noch abkauft, während sie noch lebt, weil man sonst für den Anteil, der bspw. an Onkel und Tante geht, Grunderwerbsteuer zahlen muss. Ist gerade auch eine Überlegung, die ich habe, weil genau dieser Fall voraussichtlich in den nächsten Jahren eintreten wird. Onkel, Tante und Vater würden das Haus eh veräußern wollen, weil alle drei interessanterweise Schulden haben und kurz vor der Rente stehen. Und für mich würde es sich lohnen, weil ich wahrscheinlich zum Einen einen Familienrabatt kriegen und zum anderen Grunderwerbsteuer sparen würde. Das Problem dabei ist nur, dass meine restliche Familie nicht so sehr wirtschaftlich denkt und ich nicht weiß, wie es bei denen ankommt, wenn ich mir Gedanken über Profit im Zusammenhang mit dem Ableben meiner Oma mache.  ;D
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: BAT am 30.11.2021 14:14
Die Grunderwerbssteuer für selbstbewohntes Wohneigentum gehört wieder abgeschafft.

Man bemüht sich staatlicherseits mit 100en Fördermöglichkeiten für das Altern, aber das naheliegendste wird noch "sanktioniert".
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Organisator am 30.11.2021 14:34
Die Grunderwerbssteuer für selbstbewohntes Wohneigentum gehört wieder abgeschafft.

Man bemüht sich staatlicherseits mit 100en Fördermöglichkeiten für das Altern, aber das naheliegendste wird noch "sanktioniert".

Dann aber auch die Grundsteuer. Warum soll wohnen besteuert werden?
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: BAT am 30.11.2021 14:39

Dann aber auch die Grundsteuer. Warum soll wohnen besteuert werden?

Wo wäre das in dieser Absolutheit - im Gegensatz zum Erwerb - der Fall?
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: WasDennNun am 30.11.2021 15:04
Derzeit habe ich für meine Altersvorsorge nur drei Säulen: Gesetzliche Rente, Betriebsrente und eine teilweise selbstgenutzte Immobilie mit 4 Wohneinheiten. Das Haus konnte ich einem Elternteil unter derzeit üblichem Marktwert abkaufen, hatte dadurch als Nebenkosten auch nur Notar + Grundbuchkosten und den Kaufpreis habe ich zu 100% günstig als Volltilger finanzieren können. Aufgrund der extrem geringen Nebenkosten (1,7%) und 100%-Finanzierung ist die Eigenkapitalrendite hier natürlich astronomisch.
Olalla, und die Grunderwerbssteuer? Unterschlagen?

Da gilt das, was Bastel schreibt:
Pauschal lässt sich sagen, dass bei Veräußerungen an Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind, keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss

Wenn du mit deinen Kindern, Eltern oder (Ur-)Großeltern Grund handelst, fällt keine Grunderwerbsteuer an, da man in gerader Linie miteinander verwandt ist und es da Ausnahmen gibt. Mindestens in Niedersachsen ist es so.

Deshalb würde es sogar Sinn machen, wenn man bspw. Omas Haus noch abkauft, während sie noch lebt, weil man sonst für den Anteil, der bspw. an Onkel und Tante geht, Grunderwerbsteuer zahlen muss. Ist gerade auch eine Überlegung, die ich habe, weil genau dieser Fall voraussichtlich in den nächsten Jahren eintreten wird. Onkel, Tante und Vater würden das Haus eh veräußern wollen, weil alle drei interessanterweise Schulden haben und kurz vor der Rente stehen. Und für mich würde es sich lohnen, weil ich wahrscheinlich zum Einen einen Familienrabatt kriegen und zum anderen Grunderwerbsteuer sparen würde. Das Problem dabei ist nur, dass meine restliche Familie nicht so sehr wirtschaftlich denkt und ich nicht weiß, wie es bei denen ankommt, wenn ich mir Gedanken über Profit im Zusammenhang mit dem Ableben meiner Oma mache.  ;D

Cool, dass war mir neu und da muss ich mal schauen wie es in den anderen BL ist, das eröffnet mit ganz neu Spielfelder!

Sprich billig verkauft ist besser als teuer geerbt  :o
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: veeam am 30.11.2021 15:04
@veeam, findest du es nicht reichlich unverschämt meinen "Lebensentwurf" (mit leicht veränderten Parametern, hab noch nen Riester Fonds der ordentlich Rendite abwirf) hier zu Posten? ;)

Da können wir armen unterbezahlten Öffis ja froh sein, doch ein paar richtige Entscheidungen getroffen zu haben :)
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: WasDennNun am 30.11.2021 15:06
Was mich stört am staatlichen bzw. tariflichen Einmischen in die Altersvorsorge: ich habe den Eindruck, daß der Bedarf an Regulierung/ Förderung weiter überschätzt wird.
Naja, vielleicht ist der Staat der Meinung, dass er keinen Bock darauf hat, dass die Leute dann sich auf ihre Grundsicherung ausruhen und ihm auf der Tasche liegen.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: WasDennNun am 30.11.2021 15:08
Die Grunderwerbssteuer für selbstbewohntes Wohneigentum gehört wieder abgeschafft.

Man bemüht sich staatlicherseits mit 100en Fördermöglichkeiten für das Altern, aber das naheliegendste wird noch "sanktioniert".
Absolut korrekt.
Oder aber einen entsprechenden Freibetrag als Alternative für die die lieber in Miete wohnen wollen und trotzdem in Immobilien investieren.

Und die Steuerfreiheit der Veräusserungsgewinne nach 10 Jahren, gehört abgeschafft (auch wenn mich das hart treffen wird.)
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: BAT am 30.11.2021 15:23

Und die Steuerfreiheit der Veräusserungsgewinne nach 10 Jahren, gehört abgeschafft (auch wenn mich das hart treffen wird.)

Ich glaube - so weit es die persönlichen Vorraussetzungen - erlauben, kann man dem dennoch entgehen. Zumindest wenn man im Jahr des Verkaufs nur einen 450 € - Job hat. Könnte bei mir hinkommen.  ;)
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: BAT am 30.11.2021 15:24

Naja, vielleicht ist der Staat der Meinung, dass er keinen Bock darauf hat, dass die Leute dann sich auf ihre Grundsicherung ausruhen und ihm auf der Tasche liegen.

Ich denke, das Gegenteil ist der Fall. Grundsicherungsbedarf entsteht erst durch einen Bedarf. Der ist in Bezug auf die Kaltmiete bei Immobilienbesitzer meist spätestens ab dem Rentenalter nicht mehr da.

Wir haben schon Anträge abgelehnt, obwohl nur 400 € Rentenbezug da war.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Schokobon am 30.11.2021 15:28
Wo grabt ihr die Objekte zur Vermietung aus?
In meiner Region ist der Markt längst (also seit Jahren) leergefegt.
Weiter weg zu vermieten scheue ich mich noch ein wenig - musst ja doch irgendwie mal nach dem Objekt schauen...
Mit Glück kannst du da einen 2%er erwischen. Aber da gehe ich lieber in ETF und bin stressfreier, flexibler und renditestärker unterwegs.

Ob selbst bewohntes Eigentum nun eine Verbindlichkeit oder ein Assett ist dürfte selbst unter (echten) Experten noch nicht ausdiskutiert sein.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: veeam am 30.11.2021 15:52
Wo grabt ihr die Objekte zur Vermietung aus?
In meiner Region ist der Markt längst (also seit Jahren) leergefegt.
Weiter weg zu vermieten scheue ich mich noch ein wenig - musst ja doch irgendwie mal nach dem Objekt schauen...
Mit Glück kannst du da einen 2%er erwischen. Aber da gehe ich lieber in ETF und bin stressfreier, flexibler und renditestärker unterwegs.

Ob selbst bewohntes Eigentum nun eine Verbindlichkeit oder ein Assett ist dürfte selbst unter (echten) Experten noch nicht ausdiskutiert sein.

Klar, regional würde ich zum Vermieten nur dort kaufen wo ich im Zweifelsfall kurzfristig auch vor Ort sein könnte. Also im Umkreis von sagen wir mal 30km. Ich persönlich lebe an der Küste und dort explodieren die Preise geradezu. Oder besser gesagt unentwegt. Grund ist, die Inseln sind mittlerweile so weit bebaut, dass es für Auswärtige einfacher ist auf dem anliegenden Festland zu kaufen. Quadratmeterpreise für umbauten Raum liegen hier mittlerweile bei mindestens 4000 Euro. Tendenz weiterhin stark steigend. Meine eigene Immobilie lag dagegen noch im dreistelligen Bereich. Es bahnt sich aber auch schon wieder an, dass der nächste Sprung kommt. Für bereits bestehende Objekte natürlich immer klasse. Aber auch 5000 Euro pro Quadratmeter sind noch günstig zu betrachten wenn man auf der Insel nicht mehr unter 8-10k Fuß fassen kann. Auch sind Änderungen an den alten Bebauungsplänen noch in weiter ferne, sodass hier Altbestand von 1970 und älter einfach radikal abgerissen und durch mindestens 4er Einheiten ersetzt wird.

Es ist aber auch immer eine Frage für was man sich die Immobilie anschafft. Soll sie irgendwann bezahlt sein und die Miete die Rente aufbessern, oder will man nach 10 Jahren steuerfrei und gewinnbringend verkaufen? In Variante 1 gehe ich mit mehr Eigenkapital rein und stocke die Mieteinnahmen mit einem gewissen Eigenanteil auf um eine entsprechende Tilgungsrate zu erzielen. Bei Variante 2 decke ich die Kaufnebenkosten durch Eigenkapital* und setze die Miete auf ein Niveau wo ich die Zinsen der Bank + ca. 1,5% Tilgung bedienen kann.

*Interessant sind dabei vor allem Wohnung nach KfW55ee Standard. Je nach Größe und Kaufpreis bekomme ich mein Eigenkapital für die Kaufnebenkosten zu 100% von der KfW im Rahmen der Energieeffizienzförderung wieder raus.

Kann man sicher ewig drüber "fachsimpeln".
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Johann am 30.11.2021 18:31
Wo grabt ihr die Objekte zur Vermietung aus?
In meiner Region ist der Markt längst (also seit Jahren) leergefegt.
Weiter weg zu vermieten scheue ich mich noch ein wenig - musst ja doch irgendwie mal nach dem Objekt schauen...
Mit Glück kannst du da einen 2%er erwischen. Aber da gehe ich lieber in ETF und bin stressfreier, flexibler und renditestärker unterwegs.

Ob selbst bewohntes Eigentum nun eine Verbindlichkeit oder ein Assett ist dürfte selbst unter (echten) Experten noch nicht ausdiskutiert sein.

In meinen vorangegangenen Posts habe ich über 3 Objekte gesprochen. Von denen war nicht eins öffentlich ausgeschrieben.

Mein Bruder hat mittlerweile auch zwei Wohnungen erworben und auch bei denen gilt, dass die nicht öffentlich zur Verfügung standen.

Daraus ergibt sich, dass du nach Möglichkeit recht kontaktfreudig sein solltest, immer ruhig offen darüber sprechen solltest, dass jemand gerne bescheid geben oder vermitteln darf, wenn er jemanden kennt, der eine Immobilie verkaufen möchte und einfach die Ohren offen hältst.

In einer Wohnung in der Nachbarschaft hat eine alte, kranke Dame gewohnt, mit der ich mich öfter unterhalten und auch ihren Sohn kennengelernt habe. Da hat der Kauf leider nicht funktioniert, weil er sich nach ihrem Ableben entschieden hat, einen Makler zu nehmen, der die Wohnung bepreisen und veräußern sollte. Der Makler hat den Kaufpreis etwas hoch angesetzt und die Wohnung steht nach 1,5 Monaten immer noch unverkauft in den bekannten Portalen, was in der Gegend hier eher selten ist. Bei mir hätte er (Maklercourtage insg. 7,5% schon rausgerechnet) vielleicht 5% weniger bekommen, dafür wüsste er, wer die Wohnung bekommt und sie wäre definitiv schon verkauft. Mal gucken, für wie viel er die jetzt wegbekommt angesichts der steigenden Zinsen. Dazu kommt, dass es einer Komplettrenovierung/Modernisierung bedarf. Habe mir zwei Monate zuvor für 15% mehr eine Wohnung angeschaut, die einzugsfertig, in besserer Wohnlage und 25 Jahre jünger war. Ist echt verrückt, was derzeit auf den Portalen gefordert wird.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: WasDennNun am 30.11.2021 19:00

Und die Steuerfreiheit der Veräusserungsgewinne nach 10 Jahren, gehört abgeschafft (auch wenn mich das hart treffen wird.)

Ich glaube - so weit es die persönlichen Vorraussetzungen - erlauben, kann man dem dennoch entgehen. Zumindest wenn man im Jahr des Verkaufs nur einen 450 € - Job hat. Könnte bei mir hinkommen.  ;)
Wie soll dass denn gehen, wegen eines 450€ Jobs?
200T€ Gewinn sind nun mal 200T€ Gewinn. Die ich noch locker mitnehmen kann ohne was davon zu versteuern!
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Gruenhorn am 30.11.2021 19:19
Ich fasse die erhellend Diskussion zur VBL Pflicht nochmal zusammen: Solange man ein KFW55 Haus an der Ostsee kauft, kann man es in gerader Linie an eine Insel verkaufen, solang es die eigene Rendite aufbessert. Danke für die Infos. Sehr hilfreich.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: WasDennNun am 30.11.2021 19:23

Naja, vielleicht ist der Staat der Meinung, dass er keinen Bock darauf hat, dass die Leute dann sich auf ihre Grundsicherung ausruhen und ihm auf der Tasche liegen.

Ich denke, das Gegenteil ist der Fall. Grundsicherungsbedarf entsteht erst durch einen Bedarf. Der ist in Bezug auf die Kaltmiete bei Immobilienbesitzer meist spätestens ab dem Rentenalter nicht mehr da.

Wir haben schon Anträge abgelehnt, obwohl nur 400 € Rentenbezug da war.
Naja, es geht doch um die Leute, die ihr Leben lang genug Geld hatten und es ausgegeben haben und nicht sich um die "Rente" gekümmert haben und dann vom Staat leben, das war gemeint.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: WasDennNun am 30.11.2021 19:25
Wo grabt ihr die Objekte zur Vermietung aus?
In meiner Region ist der Markt längst (also seit Jahren) leergefegt.
Stets vorbereitet sein, schnell entscheiden und immer die Augen und Ohren offen haben.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: BAT am 30.11.2021 19:27

Wie soll dass denn gehen, wegen eines 450€ Jobs?
200T€ Gewinn sind nun mal 200T€ Gewinn. Die ich noch locker mitnehmen kann ohne was davon zu versteuern!

Wenn der Besteuerungstatbestand greift, wird mit dem persönlichen Steuersatz gerechnet.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: WasDennNun am 30.11.2021 19:29
Ich fasse die erhellend Diskussion zur VBL Pflicht nochmal zusammen: Solange man ein KFW55 Haus an der Ostsee kauft, kann man es in gerader Linie an eine Insel verkaufen, solang es die eigene Rendite aufbessert. Danke für die Infos. Sehr hilfreich.
Falsche Zusammenfassung.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: BAT am 30.11.2021 19:29

Naja, es geht doch um die Leute, die ihr Leben lang genug Geld hatten und es ausgegeben haben und nicht sich um die "Rente" gekümmert haben und dann vom Staat leben, das war gemeint.

Wenn jemand sein Leben genug Geld hatte, hat wohl ein Tatbestand zur verpflichtenden Verbeitragung gefehlt.  ;)
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: WasDennNun am 30.11.2021 19:39

Wie soll dass denn gehen, wegen eines 450€ Jobs?
200T€ Gewinn sind nun mal 200T€ Gewinn. Die ich noch locker mitnehmen kann ohne was davon zu versteuern!

Wenn der Besteuerungstatbestand greift, wird mit dem persönlichen Steuersatz gerechnet.
Der da wäre bei einem zu versteuerndem Einkommen von 200T€?

edit plus 12*450€  8)
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: BAT am 30.11.2021 19:45

Der da wäre bei einem zu versteuerndem Einkommen von 200T€?

edit plus 12*450€  8)

0, ich rede nur von einem 450 € im Jahr des Verkaufs.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Floki am 01.12.2021 09:04
Ein klassischer 450€ - Job ist steuerlich gesehen, daher auch für den persönlichen Steuersatz, völlig unbeachtlich.
Dieser ist auch nicht in einer Einkommensteuererklärung anzugeben, egal, was nebenbei doch verdient wird.

Wenn ich einen steuerlich relevanten Veräußerungsgewinn erwirtschafte, erschließt sich mir einfach nicht, wieso der persönliche Steuersatz bei 0€ ist.

Der persönliche Steuersatz errechnet sich jedes Jahr, anhand des zu versteuernden Einkommens, neu.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: BAT am 01.12.2021 09:14
Rede ich hier gegen die Wand?

NUR ein 450 € - Job als Einkommen. Keine weiteren Einkünfte. Wie hoch ist der Steuersatz?  ;)
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Kaiser80 am 01.12.2021 09:17

Der da wäre bei einem zu versteuerndem Einkommen von 200T€?

edit plus 12*450€  8)

0, ich rede nur von einem 450 € im Jahr des Verkaufs.

Wie soll der persönliche Steuersatz 0 sein, wenn zu versteuerndes Einkommen  i.Hv. 200k€ vorliegt?
Wann ein (steuerpflichtiges) privates Veräußerungsgeschäft vorliegt ist ja in §23 EStG  geregelt. Und man muss mitnichten 10 Jahre warten um in den Genuß der nicht besteuerung zu kommen. Evtl. meinte @BAT  das?
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: BAT am 01.12.2021 10:40
Die 200 K sind nicht von mir.  Mein Beispiel war anders.

Ich rechne nur mit 200 K Gewinn und einem 450 € Job in dem besagtem Kalenderjahr.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: WasDennNun am 01.12.2021 10:54

Der da wäre bei einem zu versteuerndem Einkommen von 200T€?

edit plus 12*450€  8)

0, ich rede nur von einem 450 € im Jahr des Verkaufs.

Wie soll der persönliche Steuersatz 0 sein, wenn zu versteuerndes Einkommen  i.Hv. 200k€ vorliegt?
Wann ein (steuerpflichtiges) privates Veräußerungsgeschäft vorliegt ist ja in §23 EStG  geregelt. Und man muss mitnichten 10 Jahre warten um in den Genuß der nicht besteuerung zu kommen. Evtl. meinte @BAT  das?
BAT geht davon aus, das sein persönlicher Steuersatz auf nichtselbständige Leistungen 0% ist, weil er nicht arbeitet und deswegen der persönliche Steuersatz der auf dem Veräußerungsgewinn zu zahlen ist ebenfalls 0% ist.

Ich lasse ihm diesen Glauben gerne, obwohl natürlich der persönliche Steuersatz erst nach Abgabe der Steuererklärung ermittelt wird (und er nicht die 82T€ Steuern schon verballert hat).
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: BAT am 01.12.2021 10:56
Wie würdest Du die Steuern in diesem  - von mir genannten Jahr - berechnen?

Was sind "nichtselbständige Leistungen"?
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: WasDennNun am 01.12.2021 11:03
Bei einem zu versteuernden Gewinn von 200.000 € aus einer Immobilienveräußerung und keine weiteren Einkünfte?

Kannst du hier eingeben:
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml
dürfte irgendwas zwischen 70T€ und 85T€ Steuern werden.

exakt: 78.980,46 € im Jahre 2021
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Floki am 01.12.2021 11:09
Rede ich hier gegen die Wand?

NUR ein 450 € - Job als Einkommen. Keine weiteren Einkünfte. Wie hoch ist der Steuersatz?  ;)

Rede ich hier gegen eine Wand ? Ein 450€-Job kann bei jeglicher Berechnung außen vor bleiben, da er schlichtweg irrelevant ist. Macht also auch in einem Beispiel keinen Sinn.

Der persönlicher Steuersatz bemisst sich immer an deinem zu versteuerndem Einkommen. Wenn du also einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn hast, und das ist ja lt. Beispiel so, dann liegt der nicht bei 0 %.

"Nichtselbstständige Leistungen" gibt es bei den Einkunftsarten nicht.

Ich gehe davon aus, dass hier Nichtselbstständige Tätigkeit (Angestelltenverhältnis) gemeint ist.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: BAT am 01.12.2021 11:09
Nein, das passt hinten und vorne nicht.

Allein schon, da Gewinne kein Einkommen sind und ganz andere Freibeträge wirksam sind.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: BAT am 01.12.2021 11:10
Macht also auch in einem Beispiel keinen Sinn.

Lese es noch mal ganz genau. ;)
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Floki am 01.12.2021 11:13
Nein, das passt hinten und vorne nicht.

Allein schon, da Gewinne kein Einkommen sind und ganz andere Freibeträge wirksam sind.

Gewinne fließen in den sog. Gesamtbetrag der Einkünfte. Hiervon werden Sonderausgaben, agBs, etc. abgezogen. Dann sind wir beim zu versteuernden Einkommen. Hierin ist auch der Gewinn enthalten.
Die 78.980€ werden deswegen nicht exakt sein, aber ein guter Orientierungspunkt.

Sicherlich sind wir nicht bei 0.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Floki am 01.12.2021 11:14
Die 200 K sind nicht von mir.  Mein Beispiel war anders.

Ich rechne nur mit 200 K Gewinn und einem 450 € Job in dem besagtem Kalenderjahr.

Ja ? Du rechnest mit einem 450€ Job. Lass es. Ist irrelevant.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: BAT am 01.12.2021 11:16

Ja ? Du rechnest mit einem 450€ Job. Lass es. Ist irrelevant.

Nein. Die Aussage sollte nur die Bedingung darstellen, das keine reguläres Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Warum sich alle auf den 450 € Job einlassen, ist mir weiterhin ein Rätsel. Warum ist der für Euch so wichtig?

Teileinkünfteverfahren ist bekannt?  ;)
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Kaiser80 am 01.12.2021 11:19
Nein, das passt hinten und vorne nicht.

Allein schon, da Gewinne kein Einkommen sind und ganz andere Freibeträge wirksam sind.
Herrgott... Ihr verrennt euch wieder in Sprache...

Der Einkommensteuer i.s.d. ESTG unterliegen Einkünfte! §2 Abs 1 regelt welche dies sind. §2 Abs 2 "was" sie sind (nämlich ua auch Gewinne!) Man nennt manche auch "Gewinneinkunftsarten".
Ob und wie sie dann letztlich tatsächlich steuerpflichtig sind ist an anderer Stelle geregelt.

Ein "Veräußerungsgewinn" kann steuerpflichtig sein, muss er aber nicht. Er muss noch nicht mal nach §23EStG entstehen. Er kann sogar einer anderen Einkunftsart unterliegen. Und hier redet ihr zwei (bewusst???) aneinander vorbei.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: WasDennNun am 01.12.2021 11:27
Nein, das passt hinten und vorne nicht.

Allein schon, da Gewinne kein Einkommen sind und ganz andere Freibeträge wirksam sind.
Dann frage ich mal umgekehrt:
Wie hoch sind deiner Meinung die von dir zu entrichtenden Steuern, wenn du dieses Jahr nur einen 450€ Job machst und durch den Verkauf einer nicht selbst genutzten Immobilie (die du vor 5 Jahren angeschafft hast) 200.000€ Gewinn machst?
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Bastel am 01.12.2021 13:09
Werden von den 200.000 nicht der Grundfreibetrag abgezogen und der Rest wird "normal" wie Einkommen versteuert?
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: WasDennNun am 01.12.2021 13:18
Werden von den 200.000 nicht der Grundfreibetrag abgezogen und der Rest wird "normal" wie Einkommen versteuert?
Bingo
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Kaiser80 am 01.12.2021 13:19
Werden von den 200.000 nicht der Grundfreibetrag abgezogen und der Rest wird "normal" wie Einkommen versteuert?
Nicht "direkt". Der Grundfreibetrag dient der Absicherung des Existenzminimums. Die zu zahlende Steuer beginnt erst ab Überschreitung des Grundfreibetrages (vgl. Einkommensteuertabelln bzw §32a EStG). Also nicht 200.000 ./. 9.xxx€ = 191.000 zu versteuern... Sondern: 200.000 zu versteuerndes Einkommen = x zu zahlende Steuer. Für 2021 wären dies inkl. Soli rd. 79.000 für Alleinstehende 

Edit: kursiv
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Bastel am 01.12.2021 13:30
Werden von den 200.000 nicht der Grundfreibetrag abgezogen und der Rest wird "normal" wie Einkommen versteuert?
Nicht "direkt". Der Grundfreibetrag dient der Absicherung des Existenzminimums. Die zu zahlende Steuer beginnt erst ab Überschreitung des Grundfreibetrages (vgl. Einkommensteuertabelln bzw §32a EStG). Also nicht 200.000 ./. 9.xxx€ = 191.000 zu versteuern... Sondern: 200.000 zu versteuerndes Einkommen = x zu zahlende Steuer. Für 2021 wären dies inkl. Soli rd. 79.000 für Alleinstehende 

Edit: kursiv

Hä? Du widersprichst dir doch mit deinen beiden Sätzen.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Floki am 01.12.2021 13:35
Nein. Das ist schon richtig so.

Es ist ein Grundfreibetrag bzw. eher Grundfreigrenze.

Alles unter 9.xxx€ wird gar nicht versteuert. Wenn du aber 10.000€ verdienst, werden hiervon nicht 9.xxx€ abgezogen und der Rest versteuert, sondern die vollständigen 10.000€ werden zu Grunde gelegt. Der Steuersatz für die 10.000€ orientiert sich wieder an dem Freibetrag und ist entsprechend niedrig.

Spielt aber keine große Rolle. Ja die 200.000 würden in deinem Bsp. versteuert werden.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Bastel am 01.12.2021 14:52
Ok danke. Wieder was gelernt.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: DiVO am 01.12.2021 15:21
Nein. Das ist schon richtig so.

Es ist ein Grundfreibetrag bzw. eher Grundfreigrenze.

Alles unter 9.xxx€ wird gar nicht versteuert. Wenn du aber 10.000€ verdienst, werden hiervon nicht 9.xxx€ abgezogen und der Rest versteuert, sondern die vollständigen 10.000€ werden zu Grunde gelegt. Der Steuersatz für die 10.000€ orientiert sich wieder an dem Freibetrag und ist entsprechend niedrig.

Spielt aber keine große Rolle. Ja die 200.000 würden in deinem Bsp. versteuert werden.

Das ist falsch. Der Steuerfreibetrag liegt 2021 bei 9.744 Euro. Einkommen bis zu dieser Grenze sind Steuerfrei. Ab dem 9.745ten Euro setzt die Besteuerung für den ersten Euro ein. Die 9.744 Euro davor bleiben weiterhin steuerfrei. Deshalb ja der Begriff Steuerfreibetrag.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Schokobon am 01.12.2021 15:41
Ich hoffe keiner aus diesem Thread ist in der Steuerverwaltung tätig.

So wie DiVO habe ich es auch immer verstanden.

Tante Edit sagt:
https://einkommensteuertabellen.finanz-tools.de/downloads/grundtabelle-2021.pdf (https://einkommensteuertabellen.finanz-tools.de/downloads/grundtabelle-2021.pdf)
Aus dieser Tabelle wird das Prinzip gut sichtbar
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: BAT am 01.12.2021 16:52

Dann frage ich mal umgekehrt:
Wie hoch sind deiner Meinung die von dir zu entrichtenden Steuern, wenn du dieses Jahr nur einen 450€ Job machst und durch den Verkauf einer nicht selbst genutzten Immobilie (die du vor 5 Jahren angeschafft hast) 200.000€ Gewinn machst?

Das wäre die Frage, ob der Wertzuwachs hauptsächlich dem Grundstück zugeordnet werden kann. Sollte dies alleine der Fall sein: 0 €.  ;)
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Bastel am 01.12.2021 16:57
Ich hoffe keiner aus diesem Thread ist in der Steuerverwaltung tätig.

So wie DiVO habe ich es auch immer verstanden.

Tante Edit sagt:
https://einkommensteuertabellen.finanz-tools.de/downloads/grundtabelle-2021.pdf (https://einkommensteuertabellen.finanz-tools.de/downloads/grundtabelle-2021.pdf)
Aus dieser Tabelle wird das Prinzip gut sichtbar

Gott sei Dank, ich hab schon an mir gezweifelt…
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Johann am 01.12.2021 17:00
Ich hoffe keiner aus diesem Thread ist in der Steuerverwaltung tätig.

So wie DiVO habe ich es auch immer verstanden.

Tante Edit sagt:
https://einkommensteuertabellen.finanz-tools.de/downloads/grundtabelle-2021.pdf (https://einkommensteuertabellen.finanz-tools.de/downloads/grundtabelle-2021.pdf)
Aus dieser Tabelle wird das Prinzip gut sichtbar

Ich glaube die Tabelle hat mir das erste Mal gezeigt, dass Steuern erst nach Abzug der Sozialabgaben anfallen.
Das erklärt auch, wieso ich als dualer Student erst bei rund 1.100€ Brutto Einkommensteuer zahlen musste, obwohl der Freibetrag damals "nur" bei knapp 9.000€ lag.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: WasDennNun am 01.12.2021 17:25

Dann frage ich mal umgekehrt:
Wie hoch sind deiner Meinung die von dir zu entrichtenden Steuern, wenn du dieses Jahr nur einen 450€ Job machst und durch den Verkauf einer nicht selbst genutzten Immobilie (die du vor 5 Jahren angeschafft hast) 200.000€ Gewinn machst?

Das wäre die Frage, ob der Wertzuwachs hauptsächlich dem Grundstück zugeordnet werden kann. Sollte dies alleine der Fall sein: 0 €.  ;)
Interessant, in wie fern wäre es denn dann kein Veräußerungsgewinn?
und inwiefern wäre es relevant eine Aufteilung durchzuführen, die ist beim Kauf sicher interessant, um möglichst viel auf dem Gebäude zu legen, zwecks Abschreibung.
Inwiefern das beim Veräußerungsgewinn relevant ist, sehe ich noch nicht, aber lasse mich gerne informieren.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Kaiser80 am 01.12.2021 18:02

Tante Edit sagt:
https://einkommensteuertabellen.finanz-tools.de/downloads/grundtabelle-2021.pdf (https://einkommensteuertabellen.finanz-tools.de/downloads/grundtabelle-2021.pdf)
Aus dieser Tabelle wird das Prinzip gut sichtbar
Genau das Prinzip haben @Floki und ich erklärt...
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: BAT am 01.12.2021 19:16

Interessant, in wie fern wäre es denn dann kein Veräußerungsgewinn?


Entschuldigung, da war ich auf dem falschen Pfad. Es war ja mal geplant, auf den Wertzuwachs von Grundstücken eine Steuer zu erheben, also nicht abhängig von einem Verkauf.

Na, da kann ich ja mal ausnahmsweise nicht stänkern in Bezug auf die Hemmung privat genutzten Wohneigentums durch den Staat.

Aber dennoch dürfte diese Besteuerung von nicht selbst genutzten Immobilien wieder Großvermietern in die Hände spielen.  ;) - oder wie würde diese Verkaufsgewinne besteuert werden?
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Floki am 01.12.2021 19:31

Tante Edit sagt:
https://einkommensteuertabellen.finanz-tools.de/downloads/grundtabelle-2021.pdf (https://einkommensteuertabellen.finanz-tools.de/downloads/grundtabelle-2021.pdf)
Aus dieser Tabelle wird das Prinzip gut sichtbar
Genau das Prinzip haben @Floki und ich erklärt...

Jap…

Ich denke nicht, dass man das so einfach sagen kann. Da wären so viele Faktoren zu berücksichtigen….(Privat-oder Betriebsvermögen, Privatperson - oder Gesellschaft, Veräußerungsgewinn i. S. d. Paragraph 23 EStG oder gewerbliche Einkünfte nach Paragraph 15 EStG etc.)
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: WasDennNun am 01.12.2021 21:52

Interessant, in wie fern wäre es denn dann kein Veräußerungsgewinn?


Entschuldigung, da war ich auf dem falschen Pfad. Es war ja mal geplant, auf den Wertzuwachs von Grundstücken eine Steuer zu erheben, also nicht abhängig von einem Verkauf.

Na, da kann ich ja mal ausnahmsweise nicht stänkern in Bezug auf die Hemmung privat genutzten Wohneigentums durch den Staat.

Aber dennoch dürfte diese Besteuerung von nicht selbst genutzten Immobilien wieder Großvermietern in die Hände spielen.  ;) - oder wie würde diese Verkaufsgewinne besteuert werden?
Schade und ich dachte du hättest eine geniale Regelungslücke entdeckt.

Was ich oben angesprochen hatte, war die Streichung der Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen bei Immobilien nach 10 Jahren.
Würde mich persönlich „hart“ treffen, weil viele tausende an Steuern fällig würden, wenn ich mein Betongold in 5-15 Jahren verkaufe.
Aber korrekt fände ich es trotzdem.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: BAT am 02.12.2021 09:10
Nein, korrekt ist das meiner Meinung nach nicht.

Solange Du zur "Mitte der Gesellschaft" gehörst ist jede weitere Besteuerung "on top" nicht vermittelbar. Es ist ja schon Konsens, das der Mittelstandsbauch längst abgeschafft gehört und es passiert in 100 Jahre nichts.

Juristisch ist das sicherlich in Ordnung.

Aber wir kommen vom Thema ab. Ich halte zu viele Zwangsversicherungsysteme für übergriffig. Bin aber froh, das Riester scheinbar nicht verpflichtend kommt.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: WasDennNun am 02.12.2021 12:11
Nein, korrekt ist das meiner Meinung nach nicht.

Solange Du zur "Mitte der Gesellschaft" gehörst ist jede weitere Besteuerung "on top" nicht vermittelbar.
Na da bin ich aber beruhigt, dass die Mitte der Gesellschaft noch Vermietungsobjekt kaufen und dann Immobiliengewinne einstreichen kann.
Es ist übrigens keine Besteuerung on the Top, sondern ein Streichung einer Subvention.
(und statt 10 Jahre könnte man ja auch einen Freibetrag von jährlich 100T€ vereinbaren, damit dürften die meisten Mittelstands Eigentumswohnungsverkaufsgewinne steuerfrei bleiben)


Und klar, bitte erst in 12 Jahren, dann spare ich mir hundertausend Euronen an Steuern
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Johann am 02.12.2021 13:07
Nein, korrekt ist das meiner Meinung nach nicht.

Solange Du zur "Mitte der Gesellschaft" gehörst ist jede weitere Besteuerung "on top" nicht vermittelbar.
Na da bin ich aber beruhigt, dass die Mitte der Gesellschaft noch Vermietungsobjekt kaufen und dann Immobiliengewinne einstreichen kann.
Es ist übrigens keine Besteuerung on the Top, sondern ein Streichung einer Subvention.
(und statt 10 Jahre könnte man ja auch einen Freibetrag von jährlich 100T€ vereinbaren, damit dürften die meisten Mittelstands Eigentumswohnungsverkaufsgewinne steuerfrei bleiben)


Und klar, bitte erst in 12 Jahren, dann spare ich mir hundertausend Euronen an Steuern

Was solls denn sonst sein, wenn nicht die Mitte der Gesellschaft? Selbst mit knapp 40k brutto kannst du schon problemlos kleinere Wohnungen kaufen.
Das machst du dann so lange, bis du eben nicht mehr die Mitte der Gesellschaft, sondern minimal drüber bist.
Anlage in Immobilien ist eine der wenigen noch vorhandenen Optionen, wie man es als stinknormaler Angestellter relativ stressbefreit mit ein wenig Einsatz noch nach oben schaffen kann. Wäre ätzend, wenn der Staat das durch Entfernung der Spekulationsfrist auch noch verhindern würde. Hier wird eh alles was klein ist so totversteuert, dass ein Aufstieg gar nicht mehr machbar ist. Und dann wundern sich alle, wieso die großen Unternehmen alle aus den USA kommen.

Wenn die Steuerfreiheit nach zehn Jahren auch noch abgeschafft wird, trifft es wieder nur die "kleinen". Gewerbliche Händler sind von der Spekulationsfrist sowieso ausgenommen und gearscht sind dann eh wieder nur Privatanleger. Habe zumindest noch keinen Weg gefunden, wie ich bei einzelnen Objekten die Grunderwerbsteuer sparen kann, was bei GmbHs und AGs hingegen zum guten Ton gehört.

Natürlich gibt es auch Privatanleger mit hunderten von Immobilien. Wesentlich häufiger gibt es aber Menschen, die sich zur Altersvorsorge 1-2 Wohnungen kaufen und nicht mal raffgierige Miethaie sind, die jedes Jahr mindestens im gesetzlich erlaubten Rahmen die Mieten anpassen.

Edit: Den Freibetrag finde ich im Übrigen einen guten Ansatz. Aber nur, wenn der bspw. an die Renten- oder Diätenerhöhungen gekoppelt ist. Sonst gibts da wieder relative staatliche Mehreinnahmen durch Inflation.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: Organisator am 02.12.2021 14:10
Edit: Den Freibetrag finde ich im Übrigen einen guten Ansatz. Aber nur, wenn der bspw. an die Renten- oder Diätenerhöhungen gekoppelt ist. Sonst gibts da wieder relative staatliche Mehreinnahmen durch Inflation.

oder ein Vielfaches des Durchschnittseinkommens des Vorjahres darstellt.


btw. In den durchaus steuerarmen USA ist die Mittelschicht deutlich schmaler als in D.
Titel: Antw:VBL Zwang
Beitrag von: BAT am 02.12.2021 14:34
Also nochmals: ich finde, die Besteuerung von Gewinnen aus Immobilien ist absolut in Ordnung. Sie sollte stringent und ohne Freibetrag erfolgen. Warum auch?

ABER: solange die Steuerlast für die Mitte derart hoch liegt, sehe ich keine weiteren Steuerlasten abseits der Einkommenssteuer auf Arbeit bzw. Betrieb als legitim an.