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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: meisterlampe am 18.02.2021 22:31

Titel: Kündigungsfrist
Beitrag von: meisterlampe am 18.02.2021 22:31
Hallo zusammen,

ich bin seit dem 01.04.2020 im bei meinem AG beschäftigt. In den ersten 6 Monaten war ich natürlich in der Probezeit und danach nun in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis [Angestellt].

Da die Kündigungsfrist laut Angaben im TVöD bei einer Beschäftigungszeit von unter einem Jahr einen Monat zum Monatsende beträgt, würde ich gerne wissen, wie es sich verhält, dass wenn ich bis zum 31.03.2021 meine Kündigung einreiche, diese dann fristgerecht zum 30.04.2021 erfolgen kann oder ob zur Wahrung der einmonatigen Frist die Kündigung spätestens am 28.02. zugegangen sein muss.

Da ich mich ja dann zu Zeitpunkt der Abgabe der Kündigung noch innerhalb des 1-Jahres-Zeitraums bewege, würde m.M.n. die Frist von einem Monat zum Monatsende greifen. Oder zählt hier nicht der Zeitpunkt der Abgabe/Eingang der Kündigung beim AG, sondern das Datum ZU welchem gekündigt wird? Letzteres läge ja nach dem 1-Jahres-Zeitraum für die Beschäftigungszeit und eine fristgerechte Kündigung wäre dann nur 6 Wochen z. Quartal möglich.

Viele Grüße


 
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: Spid am 18.02.2021 22:36
Maßgeblich ist die Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Ereignisses, hier des Eingangs der empfangsbedürftigen Willenserklärung.