Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Tinim am 14.07.2020 11:46
-
Hallo Zusammen,
unter welchen Umständen bzw. mit welcher Begründung oder auch in welchem Zeitabstand ist eine Einsicht in die eigene Personalakte möglich?
Kann der Mitarbeitende auch eine Kopie verlangen?
Wie wird eine solche Einsicht geregelt, wenn die Homeoffice-Phase wegen Covid-19 noch andauert?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Viele Grüße, Tinim
-
Weil der AN es gerne möchte.
Nein.
Indem der AG jemanden mit Zugang zur Akte und den Betroffenen selbst zur selben Zeit an den Aufbewahrungsort der Akte bestellt.
-
Ergänzung: Kopien einzelner Dokument sind möglich, jedoch nicht der ganzen Akte auf einmal.
-
Vielen Dank für diese Antworten.
Viele Grüße, Tinim
-
Einsicht bekommst Du aber nur in die eine Akte. Bei uns gibts pro Mitarbeiter 2 Akten. In die eine hat nur die oberste Verwaltungsleitung Einsicht. Hier werden Zwischenfälle gesammelt, die eine mögliche Kündigung zu späterem Zeitpunkt dienen sollen. Aufbewahrung in separatem Stahlschrank. Und wir sind da keine Ausnahme.
-
Einsicht bekommst Du aber nur in die eine Akte. Bei uns gibts pro Mitarbeiter 2 Akten.
Diese abenteuerliche Verwaltungspraxis ist rechtswidrig, sofern sie "Zwischenfälle" betrifft, weil sie die Wahrnehmung des Rechts auf Einsichtnahme in die vollständigen Personalakten (§ 3 Abs. 5 TVöD) verunmöglicht. Beim Bund werden im Bereich der Personalaktenführung bei Tarifangestellten dieselben Maßstäbe angelegt, wie sie für Beamte gelten und unmissverständlich in § 50 BeamtStG sowie § 106 BBG normiert sind:
Für jede Beamtin und jeden Beamten ist eine Personalakte zu führen.
Ferner haben Personalakten grundsätzlich vollständig zu sein. Bei Fragen oder Problemen wende man sich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Berlin (poststelle@bfdi.bund.de).
Sollten neben den Geheimakten für das Personal auch Reptilienfonds vorhanden sein, empfiehlt sich der Gang zur nächstgelegenen Polizeidienststelle...
-
davon abgesehen, gilt die EU DSGVO, du hast das Recht alle über dich verarbeiteten personenbezogenen Daten einzusehen und ggf. eine Berichtigung zu verlangen.