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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: fcesc4 am 04.07.2019 14:40

Titel: Eingruppierung
Beitrag von: fcesc4 am 04.07.2019 14:40
Hi,

ich werde demnächst eine Stelle im  Vergaberecht des ÖD antreten.
Die Stelle war mit EG 11 Dipl Ing. / B. of. sc. oder AL 2 ausgeschrieben.
Ich habe mit meinem LL. B. - Thema der BA ging ums Vergaberecht den zuschlag erhalten und werde allerdings mit E10 eingruppiert.

Meine Frage, ist das richtig?
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 04.07.2019 14:49
Das ist nicht ausgeschlossen. Maßgeblich ist jedoch nicht, welche Voraussetzung in der Person der AG fordert, sondern vielmehr, welche für die auszuübende Tätigkeit erforderlich ist.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: fcesc4 am 04.07.2019 14:58
danke :)
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: was_guckst_du am 04.07.2019 15:55
...dann sollte das aber auch so (im Vorstellungsgespräch) kommuniziert worden sein und vom Bewerber angenommen worden sein...

...eine Stelle nach EG 11 ausschreiben und dann nach EG 10 einstellen, geht nur wenn die EG11 wertigen Tätigkeiten nicht auszuüben sind...
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 04.07.2019 15:59
Das ist unzutreffend. TB sind entspechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Das schließt die Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe bei Nichterfüllung einer Vorausssetzung in der Person mit ein. Ein Hinweis darauf ist regelmäßig entbehrlich, da sich dies unmittelbar aus den tariflichen Normen ergibt, die durch einzelvertragliche Vereinbarung oder beidseitige Tarifbindung ihre Wirkung auf das Arbeitsverhältnis entfalten.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: was_guckst_du am 04.07.2019 16:01
...und woraus ergibt sich vorliegend diese Nichterfüllung?
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 04.07.2019 16:08
Ob sie sich im konkreten Sachverhalt ergibt, steht weder fest noch ließe sich dies aus den Angaben des TE schließen. Das ist für meine Replik auf Deine unzutreffende Behauptung auch überhaupt nicht erforderlich.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: was_guckst_du am 04.07.2019 16:12
...dann gehe ich jetzt mal davon aus - denn Anzeichen für eine andere Bewertung liegen nicht vor - dass in der Person des Bewerbers die Voraussetzungen erfüllt sind...

...dann ist die Einstellung nach EG 10 bei unverändertem Stellenprofil nicht nachvollziehbar...

Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 04.07.2019 16:17
Deine Behauptung war:
...dann sollte das aber auch so (im Vorstellungsgespräch) kommuniziert worden sein und vom Bewerber angenommen worden sein...

...eine Stelle nach EG 11 ausschreiben und dann nach EG 10 einstellen, geht nur wenn die EG11 wertigen Tätigkeiten nicht auszuüben sind...

Und die ist falsch, völlig egal, ob im vorliegenden Fall die Voraussetzung in der Person gegeben und erfüllt oder nicht erfüllt ist, was aus den Angaben nur gemutmaßt werden kann.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: was_guckst_du am 05.07.2019 06:59
....prinzipiell hast du da sogar Recht, weil sie Aussage, so global sie getroffen wurde, nicht stimmt...

....fragt sich nur, welche Antworten dem TE bei seinem individuellen Problem eher weiter helfen....die aus einer rein akademischen Diskussion sicher nicht...
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 05.07.2019 07:03
Falsche Antworten helfen ihm - und anderen, die per Suchfunktion eine Antwort suchen - sicherlich nicht.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: was_guckst_du am 05.07.2019 07:12
...das stimmt auch...aber die falschen Antworten, die lediglich Fachleute als solche erkennen und die gleichwohl gleichzeitig geeignet sind, den unbedarften Fragesteller bei der Klärung seines eigentlichen Problems weiter zu bringen, helfen ihm und auch Anderen weiter...

ich weiß...diese "unperfekte" - aber manchmal doch hifreiche - Betrachtungsweise, wird niemals deine Anerkennung finden  8) ;D
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 05.07.2019 07:29
Inwiefern ist es hilfreich, dem TE - fälschlicherweise - einzureden, eine Stelle nach E11 auszuschreiben und nach E10 zu vergüten, ginge nur, wenn keine E11-Tätigkeit auszuüben wäre? Damit rennt er dann zu seinem AG und der erklärt ihm dann, wie doof er ist, daß er so einen Mist aus dem Internet glaubt? Es geht schließlich nicht darum, ob E11-Tätigkeiten auszuüben sind, sondern darum, ob er die Voraussetzung in der Person erfüllt.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: was_guckst_du am 05.07.2019 07:56
... völlig egal, ob im vorliegenden Fall die Voraussetzung in der Person gegeben und erfüllt oder nicht erfüllt ist, was aus den Angaben nur gemutmaßt werden kann.

...eben...und die Schlussfolgerung kann nur der TE ziehen...dann auch aus einer nicht ganz richtigen, aber dennoch hilfreichen Antwort
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 05.07.2019 08:06
Und dabei wäre Deine Antwort
...dann sollte das aber auch so (im Vorstellungsgespräch) kommuniziert worden sein und vom Bewerber angenommen worden sein...

...eine Stelle nach EG 11 ausschreiben und dann nach EG 10 einstellen, geht nur wenn die EG11 wertigen Tätigkeiten nicht auszuüben sind...

jetzt inwiefern hilfreich?
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: was_guckst_du am 05.07.2019 08:15
..wenn es nicht kommuniziert wird, dass die Einstellung nur eine Gruppe niedriger wegen fehlender Voraussetzung erfolgen kann (spätestens bei Vertragsunterzeichnung), dann ist das freundlich ausgedrückt ziemlich ungewöhnlich...

und mal am Rande bemerkt:
da es hier um eine Einstellung geht, hätte dieser Bewerber erst gar nicht zum Vorstellungsgespäch eingeladen werden dürfen, wenn er eine der Voraussetzungen der Stelle nicht erfüllt, es sei denn, die EG 10 -Alternative wäre in der Stellenausschreibung genannt gewesen (was ja offensichtlich nicht der Fall war, sonst würde der Bewerber hier ja nicht nachfragen)...
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 05.07.2019 08:26
..wenn es nicht kommuniziert wird, dass die Einstellung nur eine Gruppe niedriger wegen fehlender Voraussetzung erfolgen kann (spätestens bei Vertragsunterzeichnung), dann ist das freundlich ausgedrückt ziemlich ungewöhnlich...

Nein. Passiert ständig, siehe zahllose Forenbeiträge im alten Forum und auch hier. Es besteht ja auch keinerlei Rechtspflicht dazu.

Zitat
und mal am Rande bemerkt:
da es hier um eine Einstellung geht, hätte dieser Bewerber erst gar nicht zum Vorstellungsgespäch eingeladen werden dürfen, wenn er eine der Voraussetzungen der Stelle nicht erfüllt, es sei denn, die EG 10 -Alternative wäre in der Stellenausschreibung genannt gewesen (was ja offensichtlich nicht der Fall war, sonst würde der Bewerber hier ja nicht nachfragen)...

Das wäre nur dann der Fall, wenn der AG die im Startbeitrag genannten Abschlüsse als unabdingbare und unsubstituierbare Voraussetzung ausgeschrieben hätte - was weder aus dem Startbeitrag hervorginge noch sonst erschließbar wäre. Zudem ergibt sich für den TE daraus überhaupt nichts.

Und es beantwortet auch nicht die Frage, inwiefern Deine inredestehende Antwort hilfreich gewesen wäre.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: was_guckst_du am 05.07.2019 09:03
...vielleicht sollte einfach mal der TE die Frage beantworten, was er persönlich an dieser Diskussion als hilfreich empfindet...  ;)
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 05.07.2019 09:06
Er hat sich für genau eine Antwort bedankt.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: was_guckst_du am 05.07.2019 09:18
.... ;D...mangels weiterer Antworten zum damaligen Zeitpunkt
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 05.07.2019 09:23
Eher deshalb, weil es die richtige Antwort war - die jede weitere Antwort überflüssig machte.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: was_guckst_du am 05.07.2019 09:24
...schönes Wochenende...verabschiede mich für 2 Wochen nach Masuren... 8)
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: nichts_tun am 05.07.2019 23:33
Viel Spaß.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 06.07.2019 09:31
Viel Spaß, aber wieso verabschieden? in den Masuren hast du flächendeckend Internet, ist ja nicht Funklochdeutschland.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: nichts_tun am 06.07.2019 22:06
Ich fand es eher lustig, dass der "Gruß aus dem tiefen Westen" in den polnischen Nordosten fährt.

Und im  Urlaub muss man sich hier ja auch nicht anmelden...Work-Life-Balance!