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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Resthofidylle am 08.04.2024 19:39

Titel: Dauer des Urlaubs
Beitrag von: Resthofidylle am 08.04.2024 19:39
Hallo in die Runde,
ist es denn möglich, auch 4 Wochen Urlaub am Stück zu machen ? Welche Gründe des Arbeitgebers (Kommunal- Behörde) könnten dem entgegen stehen ?
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: MoinMoin am 08.04.2024 19:41
keine ausser betriebliche Belange.
Denn eigentlich ist das genau das, was tariflich und gesetzlich gefordert wird.
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: ProfTii am 09.04.2024 09:23
Ich habe mir von meinem ehem. Arbeitsrechtsprofessor mal sagen lassen, dass die Hürde für "betriebliche Belange" in einer öfftl. Verwaltung extrem hoch sind, da der AG im Zweifelsfall mit einem den Umständen entsprechend hohen zu erwartenden Schaden argumentieren müsste und der in einer öffentlichen Verwaltung kaum durch das Fernbleiben einer Einzelperson zu begründen sei. Das hat er damals damit begründet, dass es kaum Bereiche gibt, bei denen der Verwaltung ein tatsächlicher monetärer Schaden entsteht und von einer (entsprechend großen Verwaltung; >100 MA) verlangt werden kann, dass Vertretungsregelungen bestehen, die einen (falls überhaupt möglichen) Schaden vermeiden, da der Betrieb ebenso bei einem plötzlichen Krankheitsausfall nicht zum Erliegen kommen dürfte.

Wie steht ihr dazu?
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: Thomber am 09.04.2024 10:17
Ich werde in 2024 wieder 4 Wochen Urlaub nehmen.   Ja, geht.
(Früher habe ich Ärger bekommen, wenn ich immer nur paar Tage genommen habe - denn das ist ja nicht so erholsam!)
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: BAT am 09.04.2024 10:53
Ich habe mir von meinem ehem. Arbeitsrechtsprofessor mal sagen lassen, dass die Hürde für "betriebliche Belange" in einer öfftl. Verwaltung extrem hoch sind, da der AG im Zweifelsfall mit einem den Umständen entsprechend hohen zu erwartenden Schaden argumentieren müsste und der in einer öffentlichen Verwaltung kaum durch das Fernbleiben einer Einzelperson zu begründen sei. Das hat er damals damit begründet, dass es kaum Bereiche gibt, bei denen der Verwaltung ein tatsächlicher monetärer Schaden entsteht und von einer (entsprechend großen Verwaltung; >100 MA) verlangt werden kann, dass Vertretungsregelungen bestehen, die einen (falls überhaupt möglichen) Schaden vermeiden, da der Betrieb ebenso bei einem plötzlichen Krankheitsausfall nicht zum Erliegen kommen dürfte.

Wie steht ihr dazu?

Da wird er Recht haben, dass betriebliche Belange schwerlich im öD angebracht werden können. Womit er überhaupt nicht Recht hat, ist der Bezug auf monetäre Abwägungen.

Allerdings wird es ob der Personalnot durchaus schwieriger, Vertretungen zu haben bzw. Aufgaben vollumfänglich wahr zu nehmen. Ich habe nicht nur ein Verfahren wegen Amtshaftung am Popo...

Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: ProfTii am 12.04.2024 07:39
[...]

Da wird er Recht haben, dass betriebliche Belange schwerlich im öD angebracht werden können. Womit er überhaupt nicht Recht hat, ist der Bezug auf monetäre Abwägungen.

Allerdings wird es ob der Personalnot durchaus schwieriger, Vertretungen zu haben bzw. Aufgaben vollumfänglich wahr zu nehmen. Ich habe nicht nur ein Verfahren wegen Amtshaftung am Popo...

Danke für den Input. Ist denn bei der Betrachtung durch das Gericht, falls man sich gegen eine solche Ablehnung des AG wehrt, die tatsächliche Personalsituation des AG maßgeblich oder würde bei einer vorliegenden Unterbesetzung durch Personalnot ebenfalls bereits auf ein Organisationsversagen abgestellt?
Nach dem Motto "Du hast zu wenig Personal und deshalb darf dein AN keinen (langen) Urlaub nehmen? Das ist dein Problem, du hast für ausreichend Personal zu sorgen"
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: BAT am 12.04.2024 09:01
Das muss man dann wirklich ein Rechtsexperte klären.

Zwei Sachen aus dem Bach heraus:

- am juristischen Katzentisch halte ich hier alle Entscheidungen für möglich
- wirklich wegen EINEM Urlaub gegen den AG klagen?

Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: MoinMoin am 12.04.2024 10:19
[...]

Da wird er Recht haben, dass betriebliche Belange schwerlich im öD angebracht werden können. Womit er überhaupt nicht Recht hat, ist der Bezug auf monetäre Abwägungen.

Allerdings wird es ob der Personalnot durchaus schwieriger, Vertretungen zu haben bzw. Aufgaben vollumfänglich wahr zu nehmen. Ich habe nicht nur ein Verfahren wegen Amtshaftung am Popo...

Danke für den Input. Ist denn bei der Betrachtung durch das Gericht, falls man sich gegen eine solche Ablehnung des AG wehrt, die tatsächliche Personalsituation des AG maßgeblich oder würde bei einer vorliegenden Unterbesetzung durch Personalnot ebenfalls bereits auf ein Organisationsversagen abgestellt?
Nach dem Motto "Du hast zu wenig Personal und deshalb darf dein AN keinen (langen) Urlaub nehmen? Das ist dein Problem, du hast für ausreichend Personal zu sorgen"
Das kommt drauf an.

Also einfach den Urlaub einreichen, darauf verweisen, dass man tariflich und gesetzlich dazu angehalten ist seinen Urlaub zusammenhängend nehmen soll, die schriftlich begründete Ablehnung hinterfragen, mit dem Verweis, dass man das dann wohl gerichtlich überprüfen lassen müsste, und dann einfach abwarten was AG und später ArbG dazu sagt.
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: ProfTii am 12.04.2024 10:48
Es ist nicht so als würde mich das Thema selbst aktuell tangieren - aber ich mag es zu fachsimpeln und es passt ja zur Frage des TE
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: MoinMoin am 12.04.2024 10:53
um fachzusimpeln, wenn durch kurzfristigen Weggang von Kollegen und Dauerkrankheiten undplanbare Personalnot vorliegt und die Arbeit nicht liegen bleiben kann, dann kann der AG sicher es anbringen, ansonsten ist es durchaus schnell ein Orgaversagen.
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: MeinerEiner am 12.04.2024 12:25
Es geht nicht nur um betriebliche Gründe, die dagegenstehen müssen, sondern um dringende betriebliche Gründe.
Dieser unbestimmte Rechtsbegriff erhöht natürlich noch einmal die Hürde bei einer Ablehnung. Es könnten noch Gründe in der Person des AN liegen, die die Teilung notwendig machen oder eben soziale Gesichtspunkte bzgl. des Urlaubs der Kollegen.

Der Personalrat hat bei Versagung auch ein Mitbestimmungsrecht.

Grundsätzlich muss wunschgemäß auch der gesamte Jahreserholungsurlaub zusammenhängend beispielsweise am 1.1. des Jahres gewährt werden.

Ich schaue mal noch nach der Rechtsprechung zu dem Thema "dringende betriebliche Gründe...".

Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: Resthofidylle am 12.04.2024 13:17
Danke für die Antworten. Es geht hier darum, dass gesagt wird, drei Wochen sind schon mehr als genug, Schluss, aus, basta. Urlaubsantrag wurde ohne weitere Begründung abgelehnt  :'(
Sicher spielen da auch von Neid und Missgunst geplagte Kollegen eine Rolle.
   
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: TVOEDAnwender am 12.04.2024 13:46
Danke für die Antworten. Es geht hier darum, dass gesagt wird, drei Wochen sind schon mehr als genug, Schluss, aus, basta. Urlaubsantrag wurde ohne weitere Begründung abgelehnt  :'(
Sicher spielen da auch von Neid und Missgunst geplagte Kollegen eine Rolle.
 

Dann müsstest Du leider ggfls. vorm Arbeitsgericht klagen um deinen Urlaubswunsch durchzusetzen. Es handelt sich um eine Leistungsklage auf Urlaubsgewährung für einen bestimmten Zeitraum. Ggfls. geht dies auch per einstweiligen Rechtschutz (höhere Hürde).
https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-durchsetzung-des-urlaubs_048029.html

Zitat
Ha­ben Ar­beit­neh­mer ein Recht auf Ur­laub in der von ih­nen gewünsch­ten Zeit?
Gemäß § 7 Abs.1 BUrlG sind die Ur­laubswünsche des Ar­beit­neh­mers bei der zeit­li­chen Fest­le­gung des Ur­laubs "zu berück­sich­ti­gen", es sei denn, dass dem drin­gen­de be­trieb­li­che Be­lan­ge oder Ur­laubswünsche an­de­rer Ar­beit­neh­mer ent­ge­gen­ste­hen und die­se Wünsche un­ter so­zia­len Ge­sichts­punk­ten den Vor­rang ver­die­nen.

Die For­mu­lie­rung des Ge­set­zes, daß die Wünsche des Ar­beit­neh­mers le­dig­lich "zu berück­sich­ti­gen" sind, klingt so, als ob die­se Wünsche nur ei­ne un­ter­ge­ord­ne­te Rol­le bei der Fest­le­gung des Ur­laubs spie­len. Das ist nach der Recht­spre­chung aber kei­nes­falls so: Viel­mehr sind die Ur­laubswünsche des Ar­beit­neh­mers im all­ge­mei­nen vor­ran­gig ge­genüber den be­trieb­li­chen In­ter­es­sen zu berück­sich­ti­gen.

Nur dann, wenn drin­gen­de be­trieb­li­che Be­lan­ge oder die Ur­laubswünsche an­de­rer, so­zi­al schutzwürdi­ge­rer Ar­beit­neh­mer ent­ge­gen­ste­hen, kann sich der Ar­beit­ge­ber dem zeit­li­chen Wunsch des Ar­beit­neh­mers aus­nahms­wei­se ein­mal ver­wei­gern.

Wer legt den Ur­laub fest?
Hier müssen Sie als Ar­beit­neh­mer vor­sich­tig sein: Die Fest­le­gung bzw. Gewährung des Ur­laubs er­folgt aus­sch­ließlich durch Ih­ren Ar­beit­ge­ber und nicht et­wa durch Sie. Auch der o.g. Grund­satz, daß Ih­re Wünsche in be­zug auf die zeit­li­che La­ge des Ur­laubs vor­ran­gig sind, ändert dar­an nichts.

Die mit dem Ar­beit­ge­ber nicht ab­ge­spro­che­ne Selbst­be­ur­lau­bung stellt ei­nen Grund für ei­ne ver­hal­tens­be­ding­te Kündi­gung dar, die je nach La­ge des Fal­les auch als außer­or­dent­li­che bzw. frist­lo­se Kündi­gung aus­ge­spro­chen wer­den kann.

Was tun bei Streit über die La­ge des Ur­laubs?
Wenn es zwi­schen Ih­nen und Ih­rem Ar­beit­ge­ber zu ei­nem Streit über die Gewährung von Ur­laub kommt, den Sie be­reits ge­plant ha­ben und demnächst an­tre­ten wol­len, dann können Sie beim Ar­beits­ge­richt den Er­laß ei­ner einst­wei­li­gen Verfügung be­an­tra­gen, mit der der Ar­beits­ge­ber zur Ur­laubs­gewährung ver­pflich­tet wird.

Ein sol­ches Eil­ver­fah­ren ver­dient sei­nen Na­men, d.h. es ist im ex­tre­men Not­fall so­gar möglich, ei­ne Ver­hand­lung vor dem Ar­beits­ge­richt und ei­ne Ent­schei­dung be­reits am Tag des Eil­an­trags zu er­lan­gen.
Quelle: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Urlaub.html
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: MeinerEiner am 12.04.2024 19:44
Danke für die Antworten. Es geht hier darum, dass gesagt wird, drei Wochen sind schon mehr als genug, Schluss, aus, basta. Urlaubsantrag wurde ohne weitere Begründung abgelehnt  :'(
Sicher spielen da auch von Neid und Missgunst geplagte Kollegen eine Rolle.
 

Die Ablehnung solltest du dir schriftlich geben lassen und ohne Begründung ist doch auch der Sachverhalt vor Gericht dann ganz klar und du kannst deinen Urlaub antreten, weil es nicht einmal irgendwelche relevanten, geschweige denn dringende betriebliche Gründe zu geben scheint, die dagegen sprechen.

Bloß nichts gefallen lassen, wenn immer wieder Löcher in den Rechtsstaatkäse gebohrt werden oder man liest sich zur Beruhigung lustige Wertschätzungbroschüren vom AG durch.
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: BAT am 13.04.2024 10:39
Danke für die Antworten. Es geht hier darum, dass gesagt wird, drei Wochen sind schon mehr als genug, Schluss, aus, basta. Urlaubsantrag wurde ohne weitere Begründung abgelehnt  :'(
Sicher spielen da auch von Neid und Missgunst geplagte Kollegen eine Rolle.
 

Habt ihr einen Urlaubsplan? Dann gilt der Antrag bereits nach Eintrag als genehmigt, solange nicht widersprochen wird. Gibt da wohl ein Urteil aus Chemnitz...
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: Flying am 16.04.2024 14:09
Ich werde in 2024 wieder 4 Wochen Urlaub nehmen.   Ja, geht.
(Früher habe ich Ärger bekommen, wenn ich immer nur paar Tage genommen habe - denn das ist ja nicht so erholsam!)

Wissenschaftlich belegt ist der Klammernsatz übrigens nicht - Erholung ist langfristig, wenn man mehrere und kürzere Phasen (abhängig von Person zwischen 8-12 Tagen) hat
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: BAT am 16.04.2024 14:50
Naja, subjektiv sehe ich das anders. Und ich bin auch der Auffassung, dass die Systematik der Regelungen im BAT hierzu sachgerechter waren. Mehr Urlaub im Alter.  ;)
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: MoinMoin am 16.04.2024 14:56
Ist das mehr Urlaub im Alter Ding nicht gerichtlich gekippt worden?
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: BAT am 16.04.2024 15:00
Das war im Kern keine tarifliche Entscheidung, sondern über das Gericht (Altersdiskriminierung)

Man könnte aber halt evtl. eine andere Regelungen machen, nach Dienstjahren oder so...?





Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: Susa am 18.04.2024 12:55
Oh das würde ich mir auch so nicht gefallen lassen. Du könntest theoretisch auch direkt 6 Wochen am Stück beantragen.
Bei uns wurde alles was über 3 Wochen lag abgelehnt  wie bei Dir. Müsste ja reichen sagte Cheffe. 4 Wochen bekäme man nur bei längerem und weit entfernten Auslandsaufenthalt (wer auch immer beurteilt was weit ist). 
Ein Kollege hatte ihn nicht bekommen und hat sich dann 6 Wochen krank schreiben lassen. Hhmm.... so geht´s auch.

Eine kurzer Hinweis das ihn das wohl kaum was anginge wie und wo man den Urlaub verbringe und ob man 3,4,5 oder 6 Wochen zur Erholung benötigt und er das dringend(!) nochmals überdenken sollte... werden jetzt auch 4 Wochen locker genehmigt. ;D   
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: MoinMoin am 18.04.2024 15:53
Mit solchen "betrieblichen Begründungen" wird niemand vor Gericht bestand haben, leider trauen sich zu wenige diesen GutsherreInnen eine ArbG watschen zu verpassen, damit sie ihre Rolle besser verstehen.
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: Schokobon am 19.04.2024 00:16
Bin froh, wenn jemand 4 Wochen am Stück nimmt. Am besten im Sommer, da ist eh wenig los.
Derjenige fehlt im Rest des Jahres dann kaum noch.
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: BAT am 19.04.2024 08:55
Bin froh, wenn jemand 4 Wochen am Stück nimmt. Am besten im Sommer, da ist eh wenig los.
Derjenige fehlt im Rest des Jahres dann kaum noch.

Ja, Urlaub der Anderen ist auch mein Urlaub, da bin ich richtig froh drüber, wenn die mal neben. Einige muss man dazu treiben.

Die Leute schienen heute kein Privatleben mehr zu haben, siehe Arbeitszeit.
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: Faunus am 19.04.2024 15:30
Mit solchen "betrieblichen Begründungen" wird niemand vor Gericht bestand haben, leider trauen sich zu wenige diesen GutsherreInnen eine ArbG watschen zu verpassen, damit sie ihre Rolle besser verstehen.


Die GutsherrInnenart funktioniert u.U. nicht mal bei "unberechtigter" Urlaubsnahme:
Urlaubssperre für 2 Wochen aus dem Vorjahr + 2 Wochen Mehrstunden + 6 Wochen aktueller Urlaub und alle 2 Jahre für 10 Wochen im Herbst/Winter bis Weihnachten in der Weltgeschichte rumreisen.

Beim 1. Mal mit diesem Ansinnen hat sich mein Chef aber sowas von quergelegt ... das ist illegal (klingt mir heute noch in den Ohren).
Ich konnte ihn überzeugen, dass a. ) wo kein Kläger , da kein Richter und b.) ich woanders auch nur 4 Wochen Urlaub nehmen kann, aber den doppelten Gehalt bekommen würde.
Dann hat er in 10 Jahren 5x Urlaubssperren ohne Rumgezicke selbständig begründet in die Personalabteilung geschickt (PR hat sich dann bei mir noch gemeldet)  und die Urlaubs/Stundenballung von 10 Wochen wurden anstandslos unterschrieben.

Das "Getürke" war zu AN-Überschuß-Zeiten vor 25-35 Jahren und dürfte heute nicht mehr so einfach mit all diesen bla-und-blubb-Rechts/Verordnungs-Mitteilungsblättchen der Ministerien sein, aber die rechtlich einwandfreien "4 Wochen am Stück" sollten um ein Vielfaches einfacher sein! 
Dafür benötigt man kein Gericht!
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: MoinMoin am 19.04.2024 15:44
Ich konnte ihn überzeugen, dass a. ) wo kein Kläger , da kein Richter
[...]
Dafür benötigt man kein Gericht!
und wo ein Wille da ist ein WEg.

Hatte mal nen Kollegen, der auf 50% gegangen ist und immer ein halbes Jahr in Südafrika Surflehrer war und ein halbes halt beim Deutschen Ag gebuckelt hat.
Geht doch.....alle waren zufrieden.
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: BAT am 19.04.2024 16:17
Surflehrer brauchen wir hier, die IT ist notorisch unterbesetzt :D
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: KlammeKassen am 20.04.2024 11:21
Bin froh, wenn jemand 4 Wochen am Stück nimmt. Am besten im Sommer, da ist eh wenig los.
Derjenige fehlt im Rest des Jahres dann kaum noch.

Oder er meldet sich dann ständig krank, weil er merkt, dass die Zeit bis zum nächsten Urlaub ewig lang ist. :P
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: Susa am 24.04.2024 12:58
Hallo,

ich hätte da aus aktuellem Anlass noch eine Frage ;D
wer hat denn zuerst den Anspruch auf Urlaub?
In einer Abteilung  Frau 50% GdB mit 95% AKA (seit 30 Jahren im Amt) möchte 4 Wochen in Urlaub, demgegenüber steht
Frau Teilzeit 85% (seit 10 Jahren im Amt) mit 2 jährigem Kind. 
Beide wollen genau zur selben Zeit  in Urlaub und beharren stur darauf das es nicht anders ginge. was nicht möglich ist. Wem müsste der Vorrang eingeräumt oder beiden absagen. :-\  Jemand eine Idee dazu? Danke
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: Organisator am 24.04.2024 13:18
Hallo,

ich hätte da aus aktuellem Anlass noch eine Frage ;D
wer hat denn zuerst den Anspruch auf Urlaub?
In einer Abteilung  Frau 50% GdB mit 95% AKA (seit 30 Jahren im Amt) möchte 4 Wochen in Urlaub, demgegenüber steht
Frau Teilzeit 85% (seit 10 Jahren im Amt) mit 2 jährigem Kind. 
Beide wollen genau zur selben Zeit  in Urlaub und beharren stur darauf das es nicht anders ginge. was nicht möglich ist. Wem müsste der Vorrang eingeräumt oder beiden absagen. :-\  Jemand eine Idee dazu? Danke

Ich würde beide bitten sich zu einigen und erst dann eine Entscheidung über den Urlaubszeitraum treffen. Erwachsene Menschen sollten da zu einer Lösung kommen.
Wenn noch nicht einmal das funktionieren sollte, sind diese beiden Personen wohl nicht am richtigen Arbeitsplatz.
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: Faunus am 24.04.2024 13:24
Ich würde auch die beiden mündigen MA "bitten" selber auszuknobbeln, da sich zwischen  die beiden "Argumente" 50% GdB versus 2-Jährigen-Kind zu stellen mir persönlich einfach nur noch zu affig wäre. 

Und bei meiner "Bitte" wäre Frostschutzmittel zwecklos!
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: FearOfTheDuck am 24.04.2024 13:56
Sehe ich auch so. Können Sie sich nicht einigen, ist wohl keine Vertretung sichergestellt? Würde das als betrieblicher Grund ausreichen, den Urlaub abzulehnen?

Vorrang wird es hier nicht geben, egal ob 50-jähriges Kind oder 2% GdB. ;) Evl. wäre die Frage, ob die Kindbetreuung in der Zeit sichergestellt ist (Schließzeiten KiTa o.ä.).

Welche der Damen hat denn die bessere Rechtsschutzversicherung?  ::)
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: Organisator am 24.04.2024 14:15
Ich würde da gar nicht drauf eingehen wollen, wer denn die stärkeren Argumente hat. Vielmehr, wie man einen Kompromiss finden kann.

Die Klärung, wer Recht hat, kann im Zweifel nur ein Gericht treffen und das in vielen Monaten. Damit ist keinem geholfen. Wer es nicht schafft, sich mit einer Kollegin zu einigen, Kompromisse zu schließen und Alternativen auszuarbeiten der hätte in meinem Team wohl nix verloren.
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: Umlauf am 24.04.2024 14:35
Beim Kind würde ich mir die Schließzeiten geben lassen.
Aus eigener Erfahrung: Es müssten bei uns damals ca. 24 Tage im Jahr ohne Betreuung gewesen sein.
Bei den 50% sehe ich jetzt ohne weitere Fakten keine zeitliche Zwangslage.
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: Organisator am 24.04.2024 14:38
Beim Kind würde ich mir die Schließzeiten geben lassen.

Damit wärst du dann aber Teil des Problems bzw. der Lösungsfindung. Muss man wollen, wenn sich Erwachsene über Kinderkram streiten.
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: BAT am 24.04.2024 14:38
Wahrscheinlich fahre beide nicht allein weg. Fall also irgendein Partner Betriebsferien hat...
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: Susa am 24.04.2024 14:53
Hey Danke für Eure Antworten,


bisher gibt es da noch keine Einigung. Angeblich hätten die Partner "nur" in dieser Zeit Urlaub und die Schließzeit von KITA fällt genau zu dieser Zeit deshalb hätten Sie schon Campingplatz gebucht.

Die mit GdB hat einen besonderem Urlaub für körperlich eingeschränkte geschenkt bekommen.
Sie müssen sich gegenseitig vertreten.  ???
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: Umlauf am 24.04.2024 14:53
Beim Kind würde ich mir die Schließzeiten geben lassen.

Damit wärst du dann aber Teil des Problems bzw. der Lösungsfindung. Muss man wollen, wenn sich Erwachsene über Kinderkram streiten.

Naja, dieses Spiel kann nicht auf Dauer so gehen.
An irgendwelchen Fakten muss zum Schluss eine sozialverträgliche Festlegung passieren.
Wenn auf längere Zeit niemand Urlaub machen kann, geht die verplanbare Zeit irgendwann auch aus.

Erinnert stark an das Thema Ferien und schulpflichtige Kinder.
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: Umlauf am 24.04.2024 14:57
Hey Danke für Eure Antworten,


bisher gibt es da noch keine Einigung. Angeblich hätten die Partner "nur" in dieser Zeit Urlaub und die Schließzeit von KITA fällt genau zu dieser Zeit deshalb hätten Sie schon Campingplatz gebucht.

Die mit GdB hat einen besonderem Urlaub für körperlich eingeschränkte geschenkt bekommen.
Sie müssen sich gegenseitig vertreten.  ???

Solch ein Urlaub lässt ich im Gegensatz zu Schließzeiten noch verschieben.

Obwohl es im meinem Bereich ziemlich egal ist wann wie viele im Urlaub sind.
Heißt es vom RL immer:
Frühzeitig den Urlaub beantragen und dann buchen. Damit ist man auf der sicheren Seite.


Dieser Fall wird egal wie es weitergeht, ordentlich nachhallen.
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: Organisator am 24.04.2024 15:04

Naja, dieses Spiel kann nicht auf Dauer so gehen.
An irgendwelchen Fakten muss zum Schluss eine sozialverträgliche Festlegung passieren.
Wenn auf längere Zeit niemand Urlaub machen kann, geht die verplanbare Zeit irgendwann auch aus.


Richtig - aber das können die Betroffenen auch unter sich ausmachen. Zumal wenn man versucht, sich nur Fakten an den Kopf zu werfen, im Sinne von "Wer hat es mehr nötig / mehr recht", man ohnehin keine Lösung findet. Es kommt nicht darauf an, wer mehr recht hat, sondern wie man eine Lösung findet.
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: Umlauf am 24.04.2024 15:20

Naja, dieses Spiel kann nicht auf Dauer so gehen.
An irgendwelchen Fakten muss zum Schluss eine sozialverträgliche Festlegung passieren.
Wenn auf längere Zeit niemand Urlaub machen kann, geht die verplanbare Zeit irgendwann auch aus.


Richtig - aber das können die Betroffenen auch unter sich ausmachen. Zumal wenn man versucht, sich nur Fakten an den Kopf zu werfen, im Sinne von "Wer hat es mehr nötig / mehr recht", man ohnehin keine Lösung findet. Es kommt nicht darauf an, wer mehr recht hat, sondern wie man eine Lösung findet.

Natürlich sollte zuerst die gütige Lösung untereinander gefunden werden.
Wenn das nicht funktioniert, worauf ich in dem Fall tippen würde, muss (auch wenn es die schlechtere Variante ist) ein Machtwort gesprochen werden. Das muss aber faktenbasiert sein.

Als Chef würde ich abends kot…
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: Organisator am 24.04.2024 15:25
Natürlich sollte zuerst die gütige Lösung untereinander gefunden werden.
Wenn das nicht funktioniert, worauf ich in dem Fall tippen würde, muss (auch wenn es die schlechtere Variante ist) ein Machtwort gesprochen werden. Das muss aber faktenbasiert sein.

Als Chef würde ich abends kot…

Und dass das nicht funktionieren soll, würde ich nicht akzeptieren. Insoweit also die beiden Streithähne auffordern, selbst eine Lösung anzubieten.
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: Umlauf am 24.04.2024 15:56
Natürlich sollte zuerst die gütige Lösung untereinander gefunden werden.
Wenn das nicht funktioniert, worauf ich in dem Fall tippen würde, muss (auch wenn es die schlechtere Variante ist) ein Machtwort gesprochen werden. Das muss aber faktenbasiert sein.

Als Chef würde ich abends kot…

Und dass das nicht funktionieren soll, würde ich nicht akzeptieren. Insoweit also die beiden Streithähne auffordern, selbst eine Lösung anzubieten.

Bin ich völlig dabei. Nur kann man sich als AG dieses Zickenkrieg nicht dauerhaft ans Bein binden.
Da Regeln allgemein gültig sein sollen, hier mal die extreme Variante:

Im schlimmsten Fall blockieren sich die Zicken, äh Damen, für den Rest des Jahres gegenseitig. Die scheinen hier ja ein Tandem zu bilden.

Weil es ja nichts gibt, was es nicht geben kann, können die dann sogar ein abgekartetes Spiel als Bestrafung gegen den AG starten.

Der genaue Punkt ist zwar unbestimmt, aber irgendwann verletzt der AG einfach seine Fürsorgepflichten.
Wenn das dann nach außen geht, wird es unangenehm für den AG.
Sie hätten jederzeit Urlaub nehmen können, nur ein Zickenkrieg stand dazwischen. Das wird draußen keinen interessieren. Dann wird es zu einem AG-Problem.
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: Umlauf am 24.04.2024 15:59
Auch, wenn es hier nicht ganz passend ist:
Buchung ohne Urlaub -> eigenes Risiko
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: Organisator am 24.04.2024 16:02
Natürlich sollte zuerst die gütige Lösung untereinander gefunden werden.
Wenn das nicht funktioniert, worauf ich in dem Fall tippen würde, muss (auch wenn es die schlechtere Variante ist) ein Machtwort gesprochen werden. Das muss aber faktenbasiert sein.

Als Chef würde ich abends kot…

Und dass das nicht funktionieren soll, würde ich nicht akzeptieren. Insoweit also die beiden Streithähne auffordern, selbst eine Lösung anzubieten.

Bin ich völlig dabei. Nur kann man sich als AG dieses Zickenkrieg nicht dauerhaft ans Bein binden.
Da Regeln allgemein gültig sein sollen, hier mal die extreme Variante:

Im schlimmsten Fall blockieren sich die Zicken, äh Damen, für den Rest des Jahres gegenseitig. Die scheinen hier ja ein Tandem zu bilden.

Weil es ja nichts gibt, was es nicht geben kann, können die dann sogar ein abgekartetes Spiel als Bestrafung gegen den AG starten.

Es genaue Punkt ist zwar unbestimmt, aber irgendwann verletzt der AG einfach seine Fürsorgepflichten.
Wenn das dann nach außen geht, wird es unangenehm für den AG.
Sie hätten jederzeit Urlaub nehmen können, nur ein Zickenkrieg stand dazwischen. Das wird draußen keinen interessieren.

Och, da gibt es viele Möglichkeiten zur Sicherstellung der Fürsorge. Z.B. durch ein persönliches Coaching der beiden, wie man mit Konflikten umgeht, am Beispiel von der Findung von Urlaubszeiträumen.

Kurzum - wer sowas eskaliert, der hat ganz andere Probleme. Und dabei muss den beiden geholfen werden. Ansonsten stellt sich die Frage nach der Problemlösungskompetenz bei wirklichen Problemen.
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: Faunus am 24.04.2024 16:11
Warum habe ich Zweifel an den Aussagen:

eine hat 4 Wochen behindertgerechten Urlaub geschenkt bekommen (da muss sie jemand richtig lieb haben)  und die andere hat 4 Wochen Campingplatz gebucht und das alles ohne Abprache mit den Vorgesetzten und der Vertretung oder wie darf ich das verstehen?

Ist das eigentlich schriftlich festgehalten, dass die Damen sich gegenseitig vertreten?

Die Kinderbetreuung wurde früher nur im äußersten Notfall zu einem Problem vom AG gemacht - Urlaub gehörte nicht zu den Notfällen! Heute ist das Argument "Kind/er" für eine Bevorzugen ohne eigenständige Problemlösung  selbstverständlich geworden. Das nervt langsam!
 
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: Candide die Optimistische am 24.04.2024 16:25

rein sachlich hilft vielleicht § 7 Abs. 1 S. 1 BUrlG:

"Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."

Die Abwägung wird am Ende also vom Arbeitgeber unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte vorgenommen (die üblichen wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Kinder, Berufstätigkeit des Ehegatten...). Auch kann man die letzten Jahre angucken, also wer zuletzt (wenn es denn darum geht) in den Sommerferien Urlaub hatte.
Titel: Antw:Dauer des Urlaubs
Beitrag von: TV-Ler am 25.04.2024 06:44
Die Abwägung wird am Ende also vom Arbeitgeber unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte vorgenommen (die üblichen wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Kinder, Berufstätigkeit des Ehegatten...). Auch kann man die letzten Jahre angucken, also wer zuletzt (wenn es denn darum geht) in den Sommerferien Urlaub hatte.
So sieht es aus!
Die beiden Kolleginnen haben jeweils den Arbeitgeber als Vertragspartner, untereinander haben die keine Verträge. Im Rahmen der betrieblichen Organisation haben die beiden Kolleginnen zusammenzuarbeiten.
Tritt eine Konkurrenzsituation bzgl. der Lage des Urlaubs ein, ist es für den Arbeitgeber sicher bequem, wenn die Kolleginnen sich untereinander einigen. Wenn das jedoch nicht gelingt, hat das nichts mit "Zickenkrieg" oder ähnlichem zu tun. Das sind eben kollidierende Interessen zweier Personen, die keinerlei vertragliche Bindungen untereinander haben. Die müssen sich schlicht nicht untereinander einigen.

Dann muss der Arbeitgeber entscheiden. Dabei wird dann zwangsläufig eine der beiden Kolleginnen zurückstecken müssen, verbunden mit der Ansage das beim nächsten Mal die andere zurückstecken muss.