Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: KathaUG am 04.02.2021 16:54
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Hallo zusammen,
Ich war bisher Angestellte im öD und habe jetzt die Möglichkeit mich verbeamten zu lassen. Für mich stellt sich insbesondere die Frage, ob eine Einstellung im ersten oder zweiten Beförderungsamt möglich ist (§ 18 Abs 2 LBG)?
Ich habe Management studiert und einen Master der mir sogar die Befähigung für den höheren Dienst gibt.
Meine bisherigen anrechenbaren Tätigkeiten
6 Monate Beamtin auf Probe
3 Jahre Angestellte E10
2 Jahre Entwicklungshelfer
Die Stelle ist A12 bzw EG11 bewertet. Was meint ihr?
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Die Einstellung ist ausnahmsweise im ersten oder zweiten Beförderungsamt zulässig, wenn besondere dienstliche Bedürfnisse dies rechtfertigen und eine Einstellung im Eingangsamt aufgrund der bisherigen Berufserfahrung eine unzumutbare Härte für die Bewerberin oder den Bewerber bedeuten würde.
Wo siehst du die besonderen dienstlichen Bedürfnisse und die unzumutbare Härte?
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5 bzw. 3 Jahre Berufserfahrung ist noch keine unzumutbare Härte fürs Eingangsamt.