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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Anis11 am 22.03.2020 13:38
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Hallo,
ich wurde als Angehöriger einer Risikogruppe wegen Corona freigestellt.
Muss ich zu Hause arbeiten wenn meine Behörde mir Aufgaben überträgt?
(Listen bearbeiten; Bürgertelefon etc.) Homeoffice wurde nicht vereinbart und technisch nicht eingerichtet (kein Laptop oder VPN Zugang vorhanden) Danke für euere Antworten
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Solange man freigestellt ist, besteht auch keine Arbeitspflicht.
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Danke Spid. Gibt es dazu auch eine gesetzliche Grundlage oder ist es im TVöD geregelt?
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Die Freistellung ist doch die explizite Entbindung von der Pflicht zur Arbeitsleistung. Der Fortfall der Arbeitspflicht ist Wesensmerkmal der Freistellung - ohne diesen Fortfall ist es keine Freistellung.
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Es ergibt sich aus der Freistellungsvereinbarung oder -anordnung. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber seine Anordnung nicht zu arbeiten aufheben oder abändern.
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Die Freistellung ist doch eine freiwillige Maßnahme des AGs, oder?
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In der Vereinbarung steht nur, dass die Möglichkeit zur Leistung von Teleheimarbeit mit dem Vorgesetzten geklärt werden soll. Da ich auf wichtige Programm jedoch nicht zugreifen kann, sind die Möglichkeiten doch sehr eingeschränkt.
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Na, dann kann man dir ja arbeit für zuhause zu weisen, wo ist das Problem?
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Wenn der TE freigestellt ist, kann ihm keine Arbeit zugewiesen werden. Arbeit und Freistellung geht ebensowenig wie Arbeit und Urlaub.
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Dann kann dein AG die Freistellung aufheben und dir dann Arbeit aufgeben.
Allerdings hat er ja in der Vereinbarung vereinbart, dass die Möglichkeit der Teleheimarbeit besteht, insofern könnte es ja durchaus sein, dass es keine echte Freistellung ist.
Aber so what, theoretisches geplänkel.
@Anis
Was willst du? Dich dagegen wehren, dass dein AG dich zu hause arbeiten lässt?
Dann sollte der AG die Freistellung aufkündigen und dich halt wieder in die Arbeit holen - natürlich so, dass im Büro kein Risiko besteht. oder es dir freistellen unbezahlten Urlaub zu machen.
@All Oder hat man ein Anrecht auf Freistellung, wenn man eine Angehöriger einer Risikogruppe ist?
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Nein, kein theoretisches Geplänkel: bei einer einseitig erklärten widerruflichen Freistellung hat der AG dem AN eine angemessene Frist zur Wiederaufnahme der Arbeit einzuräumen. Was angemessen ist, orientiert sich an §12 TzBfG. Zudem ist der Widerruf der Freistellung eindeutig gegenüber dem AN zu erklären. Wenn der TE freigestellt ist, muß der AG zunächst den Widerruf der Freistellung ausdrücklich erklären und den AN unter Wahrung einer angemessenen Frist zur Wiederaufnahme der Arbeit auffordern. Solange ist der TE von der Arbeitsleistung befreit. Eine Freistellung ist immer „echt“, es gibt keine unechte Freistellung. Entweder die Arbeitspflicht ist durch Vereinbarung oder einseitige Erklärung suspendiert oder nicht.
Man hat kein Recht auf Freistellung, weil man einer Risikogruppe angehört. Es gehört zum normalen Lebensrisiko zu erkranken. Je nach Art der Tätigkeit besteht aber u.U. ein Leistungsverweigerungsrecht, bei dem aber grundsätzlich auch die Hauptpflicht des AG suspendiert ist.
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Nein, kein theoretisches Geplänkel:
Das theoretisches Geplänkel bezog sich auf unere Unwissenheit über den tatsächlichen Inhalt der sogenannte Freistellung, die ja offensichtlich einen Passus beinhaltete der die Möglichkeit zur Leistung von Teleheimarbeit eröffnet.
Für mich persönlich ist es damit keine Freistellung, sondern nur eine Vereinbarung, dass man dem Arbeitsplatz fernbleiben darf.
bei einer einseitig erklärten widerruflichen Freistellung hat der AG dem AN eine angemessene Frist zur Wiederaufnahme der Arbeit einzuräumen. Was angemessen ist, orientiert sich an §12 TzBfG. Zudem ist der Widerruf der Freistellung eindeutig gegenüber dem AN zu erklären. Wenn der TE freigestellt ist, muß der AG zunächst den Widerruf der Freistellung ausdrücklich erklären und den AN unter Wahrung einer angemessenen Frist zur Wiederaufnahme der Arbeit auffordern. Solange ist der TE von der Arbeitsleistung befreit. Eine Freistellung ist immer „echt“, es gibt keine unechte Freistellung. Entweder die Arbeitspflicht ist durch Vereinbarung oder einseitige Erklärung suspendiert oder nicht.
Diese Form von Fristen scheinen bei der Fragestellung irrelevant zu sein, da in der Vereinbarung die Möglichkeit zur Leistung von Teleheimarbeit eingeräumt wird.
Man hat kein Recht auf Freistellung, weil man einer Risikogruppe angehört. Es gehört zum normalen Lebensrisiko zu erkranken. Je nach Art der Tätigkeit besteht aber u.U. ein Leistungsverweigerungsrecht, bei dem aber grundsätzlich auch die Hauptpflicht des AG suspendiert ist.
Danke für die Info.
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Eine Freistellung ist eine Freistellung ist eine Freistellung. Sie ist Bestandteil der Sachverhaltsschilderung und hat die geschilderten Folgen. Die Klärung der Möglichkeit der Telearbeit mit subalternem Führungspersonal steht dem in keinster Weise entgegen.
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Eine Sachverhaltsschilderung ist in einer Klausur eine Sachverhaltsschilderung. Im realen Leben hat eine Sachverhaltsschilderung manchmal nur eine vage Ähnlichkeit mit dem tatsächlichen Sachverhalt.
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Inwiefern sollte das erheblich sein? Und warum sollte man sich auf etwas anderes stützen als den geschilderten Sachverhalt?
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Bei Nachfragen zum geschilderten Sachverhalt "Freistellung von der Arbeit" stellte sich heraus, dass die erste Schilderung in wesentlichen Punkten unvollständig war.
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Wesentlich ist die Freistellung, sie wird durch die weiteren Ausführungen des TE nicht berührt.
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Wenn es tatsächlich eine Freistellung von der Arbeit ist. Mit den späteren Ergänzungen kann es auch eine Entbindung von der Anwesenheitspflicht gewesen sein.
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Es kann auch sein, daß der TE sich das Arbeitsverhältnis nur einbildet oder wir alle nur im Traum eines großen Döner existieren - und zwar mit und ohne den Ergänzungen. Das ist aber alles völlig unerheblich, weil es vom TE nicht geschildert wurde. Was er geschildert hat, ist seine Freistellung.
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Genau. Erstere und zweite Möglichkeit sind aber eher unwahrscheinlich. Für den hier relevanten Sachverhalt benötigt man den Wortlaut der Freistellung, um den Sachverhalt unter den Tatbestand der Vorschriften zu subsumieren und die Rechtsfolge festzustellen.
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Wozu benötigte man den Wortlaut der Freistellung? Eine Freistellung hat spezifische Rechtsfolgen, auf den Wortlaut kommt es nicht an.
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Und hier ist der Sachverhalt, dass in der Freistellungsvereinbarung steht, dass man in Absprache mit dem Vorgesetzten Telearbeit leisten soll.
Ist damit diese Freistellungsvereinbarung noch eine Freistellungsvereinbarung?
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Da derlei nicht geschildert worden ist, kann das dahingestellt bleiben.
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Derlei ist sehr wohl geschildert worden. Dagegen ist nicht geschildert worden, dass es sich um eine Freistellung von der Arbeitsleistung handelt.
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Nein, derlei ist nicht geschildert worden. Dir steht es frei, durch Zitat das Gegenteil zu beweisen. Freistellung ist Freistellung ist Freistellung.
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Solange wir nicht wissen, wovon die TE freigestellt worden ist, bringt das hier alles gar nichts. Da können wir zitieren, was wir wollen.
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Da „Freistellung“ im arbeitsrechtlichen Kontext genau eine Bedeutung hat, wissen wir, wovon der TE freigestellt ist. Du hast eine Schilderung behauptet, diese kannst Du völlig unabhängig davon zitieren, um zu belegen, daß Du nicht gelogen hast.
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Nein, derlei ist nicht geschildert worden. Dir steht es frei, durch Zitat das Gegenteil zu beweisen. Freistellung ist Freistellung ist Freistellung.
In der Vereinbarung steht nur, dass die Möglichkeit zur Leistung von Teleheimarbeit mit dem Vorgesetzten geklärt werden soll.
Nun, was ist diese Schilderung denn?
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Steht doch da: Die Möglichkeit zur Leistung von Telearbeit soll geklärt werden. Was nicht da steht, ist das, was Du behauptet hast, nämlich daß der TE in Absprache mit dem Vorgesetzten Telearbeit leisten solle. Das wäre ja angesichts der Freistellung auch Unsinn.
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Also bei uns sind die "Risikogruppen" nun auch "freigestellt".
Es gibt dazu weder eine schriftliche Vereinbarung, noch sonst irgendwas. Ihnen wurde einfach gesagt, dass sie die nächsten 4 Wochen nicht auf die Arbeit kommen müssen, aber für telefonische Rückfragen der Kollegen oder Vorgesetzten zu gewissen Kernzeiten erreichbar sein müssen.
Umgangssprachlich wird das halt von allen "freigestellt" genannt, ist aber ja keine echte "Freistellung", weil ja weiterhin die Telefonbereitschaft gegeben sein muss.
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Es gibt auch Menschen, die bezeichnen einen Espresso als „Expresso“. Beides outet denjenigen, der es tut, als Crétin.
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Dann sind also alle Spanierinnen und Spanier, alle Portugiesinnen und Portugiesen und alle Rumäninnen und Rumänen Cretins!!!
Naja lieber Cretin als jemanden wg. "expresso" als Cretin bezeichnen!
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Wenn sie versuchen, deutsch zu sprechen, ja. Du kannst Dich ja gerne mit Leuten gemein machen, die als wahre Kommissare ihren Expresso in tollem Arbinente dejustieren, ich bringe solchen Crétins noch mehr Verachtung entgegen, als ich Menschen ohnehin grundsätzlich entgegenbringe.
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In Ihrem Sachverhalt war nur von Menschen die Rede, nicht von Menschen, die versuchen, deutsch zu sprechen.
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O, hoc est valde altus rem, placet indicare mihi? Qui enim habet intellectus tantam stulti amentes procreantur, ut sit unum sibi.
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O, fugae se mandat.
(Spid auf der Flucht)
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Raedam latine non dedisset tibi est, satellites illam unam patere?
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Manche Leute meinen, dass ein in einem Forum geschilderter Sachverhalt einschließlich der verwendeten Begriffe auf den tariflichen oder gesetzlichen Tatbestand reduziert werden kann, für den dieser Begriff steht. Andere meinen das nicht, sondern hinterfragen den geschilderten Sachverhalt, wenn er lückenhaft oder unklar erscheint. Aber dafür muss man natürlich erst mal erkennen, dass die Sachverhaltsschilderung lückenhaft oder unklar ist. Dafür braucht man kein Gesetzbuch und auch kein Latein.
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Ungenauigkeiten in der Sachverhaltsschilderung gehen zu Lasten dessen, der sie schildert. Wer Gedichte interpretieren möchte, findet bestimmt ein spannendes Germanistenforum. Sachverhalte sind so gegeben, wie sie geschildert wurden.
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Ungenauigkeiten in der Sachverhaltsschilderung gehen zu Lasten dessen, der sie schildert. Wer Gedichte interpretieren möchte, findet bestimmt ein spannendes Germanistenforum. Sachverhalte sind so gegeben, wie sie geschildert wurden.
Wenn Du einen Sachverhalt schilderst, würde ich dem zustimmen. Andere schaffen das offensichtlich nicht und bedürfen entsprechender Nachfragen. Ansonsten bedürfte es z.B. auch keiner Beratung des Bürgers durch fachkundige Beschäftigte des öD.
Sogar Gesetze bedürfen der Interpretation durch Gesetzesbegründungen, Kommentare, Rechtsprechung usw.
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Gesetze entfalten ja auch Allgemeingültigkeit - im Gegensatz zu einer Sachverhaltsschilderung, die lediglich einen speziellen Sachverhalt schildert.
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Aber häufig wenig verlässlich, weil es sich bei TE häufig nicht um Juristen handelt, die bestimmte Begriffe vermutlich gar nicht erst verwenden würden.
Wenn man dem TE helfen möchte: hinterfragen. Wenn nicht, dann nicht.
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Eine ggfs. mangelnde Verläßlichkeit der Sachverhaltsschilderung geht zu Lasten dessen, der sie schildert. Sie steht einer Lösung des gegebenen Sachverhalts in keinster Weise entgegen.
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Eine ggfs. mangelnde Verläßlichkeit der Sachverhaltsschilderung geht zu Lasten dessen, der sie schildert. Sie steht einer Lösung des gegebenen Sachverhalts in keinster Weise entgegen.
Da hast du natürlich recht, auch wenn sie nichts mit der Realität des tatsächlichen Sachverhaltes zu tun hat. Aber dann hat man halt eine theoretische Abhandlung über einen fiktiven Sachverhalt von sich gegeben, der sicherlich hier und da anderen Menschen auch hilft.
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Sicher wird damit geholfen. Das Forum soll ja auch Wissensspeicher sein. Die Bearbeitung eines fiktiven Sachverhalts ist übrigens nicht mehr oder weniger theoretisch als die eines realen Sachverhalts.
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Na ist doch ein gutes Beispiel für Schwarmintelligenz.
Einer hilft auf den konkreten Sachverhalt bezogen, ein anderer interpretiert und stellt Verständnisfragen. So wächst der Wissensspeicher und die Hilfe für den Einzelnen gleichermaßen.
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;D
Na ist doch ein gutes Beispiel für Schwarmintelligenz.
Einer hilft auf den konkreten Sachverhalt bezogen, ein anderer interpretiert und stellt Verständnisfragen. So wächst der Wissensspeicher und die Hilfe für den Einzelnen gleichermaßen.
Schön gell
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Bei gleichzeitigem Verzicht auf Beschimpfungen ganz okay.
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Danke für die zahlreichen Antworten.