Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Ede65 am 30.01.2021 10:00
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Hi in die Runde,
In RLP beträgt das Witwengeld 55 % des Ruhegehaltes des Verstorbenen.
Was ist denn wenn der Verstorbene erst 20 Jahre im Dienst war und wegen Krankheit
Mit 55 gestorben ist. Rechnet sich dann die Witwenrente von 71,75 % ?
oder von von den 20 Jahren Dienstzeit.
Wäre sehr dankbar für Infos oder Quellen.
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Basis für das Wittwengeld ist das Ruhegehalt welches der Beamte bekommen hätte, wenn er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre.
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Hi Danke für die Antwort
Das wären in dem Fall ja gerade mal 55% von der Mindestversorgung 1909 €
also etwas über 1000 €. Wenn davon noch die KV zu bezahlen ist dann ist das unter Harz 4
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Die Mindestwitwenversorgung beträgt unverändert 60% der Mindestversorgung.
Die Absenkung des Witwengeldes auf 55% gilt außerdem nicht, wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde.
http://www.besoldung-rheinland-pfalz.de/informationen_fuer_beamte_in_rheinland_pfalz/beamtenversorgung#:~:text=Gew%C3%A4hrleistet%20wird%20eine%20Mindestwitwenversorgung.,abweichendes%20Landesrecht%20ist%20zu%20beachten).
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Sehr gut, Dankeschön
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Das Ruhegehalt als Basis für das Witwengeld wird so berechnet, als ob der Beamte an seinem -todestag wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden wäre. Das heißt, dass zu den 20 Jahren noch eine Zurechnungszeit tritt. Da die Berufung ins Beamtenverhältnis erst mit 35 Jahren erfolgte dürften daneben noch Rentenanwartschaften existieren, die sofort zu einem Rentenanspruch für die Witwe führen.