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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Canin am 14.01.2020 20:27
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Meine Freundin und ich wollen bald heiraten. Sie hat Kinder aus erster Ehe. Wenn wir verheiratet sind, gebe ich dann an, ich bin verheiratet und habe Kinder? Es sind ja de facto nicht meine Leiblichen, aber wir sind eine Familie. Würde ich dann den Zuschlag nur als Verheirateter erhalten oder auch auf die Kinder? Vielen Dank!
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Es gibt weder für das eine noch für das andere Zuschläge.
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Familienzulage meinte ich.
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Familienzulage meinte ich.
Gibt es nicht.
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Familienzulage meinte ich.
Gibt es nur noch für Beamte und Altbestände.
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Und Angestellte in Hessen
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Das ist unzutreffend.
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Und wieder erwischt, in Hessen gibt es eine Kinderzulage keine Familienzulage.
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Und auch nicht für Angestellte in Hessen, sondern für Angestellte des Landes Hessen.
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Ich bin Angestellter in einer Kommunalverwaltung in Hessen
. Hab es damals aber nicht angegeben, ist dann aber wohl wurscht - wenn es eh nur beim Land was gibt. Oder gilt das allgemein für alle Angestellten des öffentlichen Dienstes in Hessen? :P
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Und auch nicht für Angestellte in Hessen, sondern für Angestellte des Landes Hessen.
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Habs grad im Rechner gesehen, danke euch :)