Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Mingara am 09.10.2020 18:23
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Hier mal eine ganz blöde Frage an das Schwarmwissen gerichtet:
Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, auf Antrag (und mit entsprechenden Abzügen) vor dem 63. Lebensjahr (unabhängig davon, ob man dann 40 Dienstjahre voll hat oder nicht) in die Pension zu gehen oder ist das nur möglich, wenn man für dienstunfähig erklärt wird?
Vielen Dank!
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Art. 64 BayBG
Ruhestandsversetzung auf Antrag
Ein Beamter oder eine Beamtin auf Lebenszeit kann auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn er oder sie
1. das 64. Lebensjahr vollendet hat oder
2. schwerbehindert im Sinn des § 2 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist und mindestens das 60. Lebensjahr vollendet hat.
und
Art. 65 wegen Dienstunfähigkeit
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Geht nicht, sonst würden das aktuell sehr wohl sehr viele wahrnehmen.