Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: taktvoll69 am 25.08.2019 12:32
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Hallo zusammen,
ich habe mich erfolgreich bei einer anderen Bundesbehörde auf einer höher bewertete Stelle beworben. Derzeit bin ich in der Besoldungsgruppe A 11, Gruppenstufe 5, geführt. Übernehme ich bei einem Dienstherrnwechsel auch meine aktuelle Gruppenstufe in der Besoldungsgruppe und fange ich wieder bei Stufe 1 an?
Kann mir jemand weiterhelfen?
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... bei einer anderen Bundesbehörde ...
hört sich nicht nach Dienstherrnwechsel an, sondern nach Wechsel der Dienststelle (und vielleicht des Geschäftsbereichs). Ich sehe keinen Grund für eine neue Stufenfestsetzung.
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Danke für die Antwort. Es handelt sich hierbei schon um zwei verschiedene Arbeitgeber. Von Bundesbehörde A nach Bundesbehörde B
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Abgesehen davon, daß Beamte keinen Arbeitgeber haben, sind zwei Bundesbehörden keine unterschiedlichen Arbeitgeber - und auch keine unterschiedlichen Dienstherrn. Arbeitgeber wie auch Dienstherr ist in beiden Fällen die Bundesrepublik Deutschland.
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Vielen Dank für die rasche Antwort , das beruhigt mich erstmal. Ich vergewissere mich Morgen nochmal bei meinem neuen Dienstherrn / meiner neuen Dienststelle.
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Welcher neue Dienstherr?