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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: xAnonym am 22.04.2024 14:24

Titel: Abordnung trotz Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: xAnonym am 22.04.2024 14:24
Guten Tag liebes Forum!
Ich suche seit Tagen nach einer Antwort:

Ich befinde mich seit einigen Monaten im Krankenstand und es ist ein Arbeitsplatzwechsel geplant.
Ich habe Gespräche bei anderen Bundesbehörden und frage mich, wie ein Wechsel möglich wäre.

1. Wäre ggfs. eine Abordnung trotz meiner noch bestehenden AU möglich?
Ich würde die neue Arbeit natürlich antreten - Ich muss und will aus gesundheitlichen Gründen wechseln.
2. Sollte ich normal kündigen?
3. Aufhebungsvertrag?

Ich bin selbst aktuell unbefristet bei einer Bundesbehörde beschäftigt.

Kann mir jemand helfen?
Titel: Antw:Abordnung trotz Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: MoinMoin am 22.04.2024 16:30
Warum sollte dein aktueller AG dich abordnen wollen, dann muss er doch für dich weiter zahlen und kann deine Stelle nicht neu besetzen.
Der Beste Weg ist doch: Bewerben, Gewinnen, Vertrag in der Tasche und dann Kündigen oder Auflösungsvertrag.
Titel: Antw:Abordnung trotz Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: Faunus am 23.04.2024 10:34
Sollte ein Wechsel innerhalb vom  TVÖD-Bund möglich sein, sollte eine Versetzung (keine Abordnung) auch möglich sein.