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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Euphyll am 02.05.2020 21:01

Titel: [BY] Von BaW zu AV
Beitrag von: Euphyll am 02.05.2020 21:01
Ist es möglich, nach der Ausbildung als Beamter auf Widerruf ins Angestelltenverhältnis (problemlos) zu wechseln? Normalerweise wäre ich dann Beamter auf Probe.

Wie wäre der Ablauf? Das BV endet ja kraft Gesetzes mit Bestehen der Prüfung (mit Zeugnisaushändigung) und sollte da dann vorher ein AV unterschrieben worden sein, oder? Oder wird so etwas gar nicht angeboten, auch wenn es theoretisch rechtlich gesehen möglich ist?

Es geht um ein Beamtenverhältnis beim Freistaat Bayern im Finanzressort (keine Kommune). Und mir würde eine praktische Einschätzung helfen - rechtlich gesehen ist die Sache ja recht klar.
Titel: Antw:[BY] Von BaW zu AV
Beitrag von: Feidl am 04.05.2020 09:17
Ja, es ist möglich. Wird auch gemacht, ich kenne Fälle, allerdings in BaWü im kommunalen Bereich (Landkreis). Keine Ahnung, was in Bayern geht.
Titel: Antw:[BY] Von BaW zu AV
Beitrag von: tom1104 am 22.05.2020 12:25
Ist es möglich, nach der Ausbildung als Beamter auf Widerruf ins Angestelltenverhältnis (problemlos) zu wechseln? Normalerweise wäre ich dann Beamter auf Probe.

Warum sollte jemand freiwillig auf die Verbeamtung verzichten? Eine "Entlassung auf eigenen Wunsch" ist im späteren Berufsleben ja jederzeit möglich.
Titel: Antw:[BY] Von BaW zu AV
Beitrag von: Feidl am 22.05.2020 13:13
Warum sollte jemand freiwillig auf die Verbeamtung verzichten? Eine "Entlassung auf eigenen Wunsch" ist im späteren Berufsleben ja jederzeit möglich.
Mehr Geld. ;D Als bei mir die Verbeamtung auf Probe anstand, hatte ich mich u.a. auf eine passende E12 TVöD Stelle beworben. Ist es leider nicht geworden, so wurde ich Beamter in A10 bei gleicher Arbeit.
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Beitrag von: Euphyll am 22.05.2020 20:04
Ich zahle in der PKV ca. 280 € als BAP. Selbsterklärend und das mit Mitte 20! A6 oder E9a ist schon ein Unterschied.
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Beitrag von: clarion am 22.05.2020 20:33
Hallo, musstest Du die Öffnungsaktion der PKVen in Anspruch nehmen? Du musst langfristig denken. Rente von E9 und Pension von A9 ist ein Unterschied!
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Beitrag von: Euphyll am 23.05.2020 00:03
Ja habe ich direkt in Anspruch genommen. Pension A9 abzüglich dann 600 € PKV  ::)
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Beitrag von: Lars73 am 23.05.2020 10:29
Pension A9 abzüglich dann 600 € PKV  ::)
Wie kommst Du auf 600€ PKV während der Pension? Der Beihilfeanspruch ist in Bayern dann 70%. Also nur 30% PKV.
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Beitrag von: Mayday am 23.05.2020 10:33
Pension A9 abzüglich dann 600 € PKV  ::)
Wie kommst Du auf 600€ PKV während der Pension? Der Beihilfeanspruch ist in Bayern dann 70%. Also nur 30% PKV.

Richtig, zur Not gibt es zudem ja auch noch den Basistarif.
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Beitrag von: clarion am 23.05.2020 13:24
Außerdem wirst Du einen Tarif mit Altersrückstellung haben, der den steilen Anstieg im Alter begrenzt.

Es besteht auch die Option als Beamter freiwillig gesetzlich versichert zu bleiben (zumindest wenn jetzt als BaW) freiwillig gesetzlich versichert bist. Wenn Du nicht vorhast fünf Kinder zu bekommen, ist dieses vermutlich die teuerste Variante. Ist Tarifbeschäftigung überhaupt eine Option für Dich?
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Beitrag von: Feidl am 25.05.2020 09:01
Du musst langfristig denken. Rente von E9 und Pension von A9 ist ein Unterschied!
Von der man nur was hat, wenn man das Alter erreicht und dann lang genug genießen kann.
Bis dahin hat aber unter Umständen jahrzehntelang weniger bekommen, was sich der Angestellte in seine private Altersversorgung stecken konnte, um am Ende genauso gut dazustehen, wie der Pensionär.
Vielleicht auch mal so denken: lieber jetzt das Leben genießen, anstatt für eine Zeit sparen, die man vielleicht gar nicht erlebt.

Außerdem A9 überhaupt erreichen. Klar, wenn man sicher ist, dass in den nächsten Jahren immer schön befördert wird, was zumindest bei Kommunen möglich ist, dann top. Aber wenn man 20 Jahre im Eingangsamt rumdümpelt (wie ein Kollege von mir), dann sieht das schon wieder anders aus.
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Beitrag von: Kingrakadabra am 26.05.2020 09:32
Man muss auch erst einmal eine 9a-Stelle bekommen. A8 dürfte mindestens drin sein, mit A9 könnte es ggf. schwierig werden. So ein großer Unterschied ist da dann auch nicht (mehr).
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Beitrag von: Euphyll am 26.05.2020 16:34
Stellenbewertung: TV-L: E9a zu BayBesG: A6-A9

Die VBL-Rente müsste dann aber in der Gesamtbetrachtung Pension<->Rente mit berücksichtigt werden.
Titel: Antw:[BY] Von BaW zu AV
Beitrag von: clarion am 26.05.2020 20:19
Du scheinst Dich eingehend damit zu beschäftigen. Beide Systeme haben Vor-und Nachteile. Insofern wirst Du sicherlich auch eine gute Entscheidung treffen.