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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Marianne am 18.03.2021 07:40
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Wird ein Beamter ausschließlich per Urkunde in den Ruhestand versetzt oder gibt es Alternaiven, z.B. per Verfügung?
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Ersteres
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Letzteres.
Eine Urkunde hat nur deklaratorische Bedeutung.
An meinen Vorredner:
Nicht böse gemeint, aber in Foren wie diesem gilt ein Grundsatz - Wenn man keine Ahnung hat, ...
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Es ist - für das Bundesrecht, du müsstest ggf. mal schreiben, welches Landesrecht dich interessiert - zu unterscheiden, ob der Ruhestand auf Antrag erfolgt oder wegen Erreichen der Altersgrenze. Bei letzterem sind weder Urkunde noch Verfügung notwendig. Der Übergang in den Ruhestand erfolgt automatisch aufgrund Gesetzes. Bei ersterem benötigt man eine Verfügung.
Wie diese Verfügung ausgestaltet ist, ist jedoch unabhängig. Sie kann auch Urkundenform haben. Urkunden können im Übrigen durchaus auch konstitutive Wirkung haben, vgl. nur § 8 Abs. 2 BeamtStG. Man kann nur Beamter werden, wenn man eine Urkunde erhält.
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Wie diese Verfügung ausgestaltet ist, ist jedoch unabhängig. Sie kann auch Urkundenform haben. Urkunden können im Übrigen durchaus auch konstitutive Wirkung haben, vgl. nur § 8 Abs. 2 BeamtStG. Man kann nur Beamter werden, wenn man eine Urkunde erhält.
Alles richtig, was du schreibst. Mein einziger Einwand wäre, dass du erwähnst, dass Urkunden konstitutiv wirken können - im Bezug auf den Post, bei dem es um den Eintritt in den Ruhestand geht, ist dies nämlich definitiv zu verneinen.
Meine Antwort richtete sich hingegen ausschließlich auf die Ausgangsfrage des Threaderstellers und hat diese abschließend beantwortet.