Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => Kirche und Wohlfahrt => Thema gestartet von: MIAARTOS am 12.03.2020 21:06
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Guten Abend zusammen,
Ich arbeite seit 01.01.2015 als Reinigungskraft in einer Kinder- und Jugendeinrichtung. Tarif Avr.
Wenn ich nun kündigen am 30.03.2020 wann kann ich dann die neue Stelle antreten? (ist ja zum Quartalsende.)
MfG
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Am 01.07.