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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: archybald am 11.06.2019 14:09

Titel: [TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: archybald am 11.06.2019 14:09
Hallo zusammen,
durch den Tarifabschluss werden die Ingenieure in Hessen ab 2020 um eine Entgeltgruppe höhergruppiert.
Die Entgeltgruppen sind aber keineswegs linear angeordnet.
Besonders der "Sprung" von E12 nach E13 fällt relativ flach aus.
Da die E13 (vormals E12) gleichzeitig auch die Endstufe für Ingenieure ist, stellt sich mir die Frage, wie hier eine ausreichende Hierarchisierung erreicht wird?
Bis 31.12.2019 hat ein E12 in der Stufe 6 ca. 497 EUR mehr brutto als ein E11.
Wenn nun beide eine Stufe mehr bekommen, sind es ab 01.01.2020 nur noch 123 EUR!
Die Ingenieure mit Leitungsfunktion werden hier eindeutig benachteiligt.
Oder gibt es eine Überleitung nach E13Ü? dann würde es mit 505 EUR wieder passen?
Titel: Antw:Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 11.06.2019 14:13
Die E13 ist weder eine Stufe noch die Endstufe für Ingenieure. Entgeltgruppen bilden keine Hierarchien ab. Eine Überleitung in E13ü wird nicht passieren.
Titel: Antw:Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Wastelandwarrior am 11.06.2019 14:53
Tief im Herzen wünschen doch viele, dass man sehen kann, wie weit unter ihnen Andere stehen. :) Bei Soldaten und Beamten gibt es ein Abstandsgebot. Bei Tarifbeschäftigten nicht.
Titel: Antw:Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 11.06.2019 15:09
Soldaten haben sogar den Vorteil, daß ihr Rang in einer gegebenen Rangordnung sogar deutlich sichtbar ist. Außerdem sind sie meistens beschriftet, so daß man sich ihre Namen nicht merken muß.
Titel: Antw:Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: was_guckst_du am 11.06.2019 15:33
 ;D ;D ;D
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Bastel am 11.06.2019 15:56
Gibt es zu dieser Höhergruppierung noch mehr Infos?
Warum hat man das nicht im TV-L fertig gebracht?
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: was_guckst_du am 11.06.2019 16:13
Warum hat man das nicht im TV-L fertig gebracht?

...weil nicht genug Ingenieure organisiert sind... ;D
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: MoinMoin am 11.06.2019 17:38
Gibt es zu dieser Höhergruppierung noch mehr Infos?
Warum hat man das nicht im TV-L fertig gebracht?
Ist das so?
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: wossen am 11.06.2019 21:25
Warum hat man das nicht im TV-L fertig gebracht?

...weil nicht genug Ingenieure organisiert sind... ;D

Nein, weil der TV-H landesspezifisch ausgehandelt wird (zum großen Leidwesen der Gewerkschaften)

Man kann durchaus annehmen, dass der TV-L auch anders aussehen würde, wenn jeweils auf Landesebene verhandelt werden würde  (z.B. bei den Lehrern), ungefähr analog zu den Beamten.

Das scheuen die Gewerkschaften aber wie der Teufel das Weihwasser (und Organiationsinteressen gehen immer über Beschäftigtenintzeressen)
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Bastel am 12.06.2019 10:54
Ich habe mich mal versucht durch dieses ganze Tarifgewäsch zu kämpfen aber so richtig schlau bin ich nicht daraus geworden.

Angenommen man ist in der EG Fallgruppe 1. Kommt man nach Antragsstellung in die E11 + die ca. 5X,XX€ Zulage?
Titel: Antw:Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: archybald am 12.06.2019 11:22
Die E13 ist weder eine Stufe noch die Endstufe für Ingenieure. Entgeltgruppen bilden keine Hierarchien ab. Eine Überleitung in E13ü wird nicht passieren.
Vor dem letzten Tarifabschluss wurden Ingenieure bis E12 eingruppiert.
Nun sieht die Anlage 4 vor, dass diese  bis E13 eingruppiert werden.
Die Merkmale sind identisch, so dass auf Antrag alle eine Entgeltgruppe mehr erhalten können.
Natürlich ist das Entgelt auch ein Merkmal für die Hierarchie.
Bei uns sind sogar die Zeichnungsrechte mit dem Entgelt verknüpft.
Du hast den Sinn meiner Frage wohl nicht verstanden.
Wenn Leitung künftig nur minimal besser bezahlt wird wie Sachbearbeitung, wird es vermutlich keine Leiter mehr geben.
Titel: Antw:Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 12.06.2019 11:33
Die E13 ist weder eine Stufe noch die Endstufe für Ingenieure. Entgeltgruppen bilden keine Hierarchien ab. Eine Überleitung in E13ü wird nicht passieren.
Vor dem letzten Tarifabschluss wurden Ingenieure bis E12 eingruppiert.
Nun sieht die Anlage 4 vor, dass diese  bis E13 eingruppiert werden.
Die Merkmale sind identisch, so dass auf Antrag alle eine Entgeltgruppe mehr erhalten.
Natürlich ist das Entgelt auch ein Merkmal für die Hierarchie.
Bei uns sind sogar die Zeichnungsrechte mit dem Entgelt verknüpft.
Du hast den Sinn meiner Frage nicht verstanden.

Bereits vorher waren Ingenieure auch in E13 oder höher eingruppiert. Einerseits immer dann, wenn ihre Tätigkeit eine wissenschaftliche Hochschulbildung erforderte (und sie diese ggfs. besaßen), andererseits sah Teil II Abschnitt 21.1 für Ingenieure bereits vorher spezielle Tätigkeitsmerkmale vor, die der E13 zugeordnet sind. Die E13 stellte auch nie eine Stufe oder Endstufe dar. Sie ist eine Entgeltgruppe. Entgeltgruppen bilden keine Hierarchien ab. Ob der AG Zeichnungsbefugnisse an die Entgeltgruppe oder an blaue Haarsträhnen knüpft, ist tariflich unbeachtlich.
Titel: Antw:Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: MoinMoin am 12.06.2019 11:33
Wenn Leitung künftig nur minimal besser bezahlt wird wie Sachbearbeitung, wird es vermutlich keine Leiter mehr geben.
Bekommt nicht jemand der drei E13er anleitet eine E14?
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Wastelandwarrior am 12.06.2019 12:26
mit Ausnahme der E13er aus Abschnitt 9 und 22 :)

Protokollerklärung Nr. 2 zu Teil I
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: archybald am 12.06.2019 12:57
mit Ausnahme der E13er aus Abschnitt 9 und 22 :)

Protokollerklärung Nr. 2 zu Teil I
Das ist aber TVL und nicht TVH oder?
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 12.06.2019 13:04
Richtig, im TV-H ist es Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 2.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Wastelandwarrior am 12.06.2019 13:11
Ja. In der Entgeltordnung TV-H ist es PE Nr. 1, Abschnitte 9 und 21
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: archybald am 12.06.2019 13:15
Gibt es zu dieser Höhergruppierung noch mehr Infos?
Warum hat man das nicht im TV-L fertig gebracht?
Du musst den Text der Anlage 4 mit dem Text der bisherigen Entgeltordnung vergleichen.
E10 ist wohl unverändert.
Das was vorher bei E11 stand, steht nun bei E12.
Das was vorher bei E12 stand, steht nun als Merkmal für E13.
Somit sollten die bisherigen E11 bzw. E12 auf Antrag um eine Entgeltgruppe höhergruppiert werden können.
Außerdem wird die Technikerzulage ersetzt durch eine dynamisierte Entgeltgruppenzulage.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 12.06.2019 13:25
Das ist natürlich auch wieder unzutreffend. Zutreffend ist, daß die Drittelmerkmale der E11 dort verblieben sind, die Tätigkeitsmerkmale der übrigen beiden Fallgruppen nunmehr der E12 zugeordnet sind, die Drittelmerkmale der E12 dort verblieben sind und die Tätigkeitsmerkmale der übrigen beiden Fallgruppen nunmehr der E13 zugeordnet sind, wo sie mit den beiden bisherigen Fallgruppen der E13 nun vier Fallgruppen in E13 bilden.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Bastel am 12.06.2019 13:30
Danke.

Dann ist im Ausgangspost schon die Aussage falsch das Ingenieure höhergruppiert werden.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: archybald am 12.06.2019 13:45
Das ist natürlich auch wieder unzutreffend.
Aha, natürlich schreibe ich hier immer unzutreffende Sachen.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: archybald am 12.06.2019 13:48
Das ist natürlich auch wieder unzutreffend.
Aha, natürlich schreibe ich hier immer unzutreffende Sachen.
Nein, es gibt es immerhin viele, die höhergruppiert werden.
Außer die E10 und E11 bzw. E12 mit den "Drittelmerkmalen".
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 12.06.2019 13:49
Das ist natürlich auch wieder unzutreffend.
Aha, natürlich schreibe ich hier immer unzutreffende Sachen.

Nein, nur in 5 von 6 Beiträgen.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: archybald am 12.06.2019 13:51
Ja. In der Entgeltordnung TV-H ist es PE Nr. 1, Abschnitte 9 und 21
Quelle?
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 12.06.2019 13:52
Das ist natürlich auch wieder unzutreffend.
Aha, natürlich schreibe ich hier immer unzutreffende Sachen.
Nein, es gibt es immerhin viele, die höhergruppiert werden.
Außer die E10 und E11 bzw. E12 mit den "Drittelmerkmalen".

Selbstgespräche? Inwiefern liegen Erkenntnisse dazu vor, wie viele höhergruppiert werden? Aufgrund des Antragserfordernisses kann man höchstens Aussagen dazu treffen, daß viele die Möglichkeit hätten, auf Antrag höhergruppiert zu werden.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 12.06.2019 13:53
Ja. In der Entgeltordnung TV-H ist es PE Nr. 1, Abschnitte 9 und 21
Quelle?

Ist doch genannt.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: F1s1 am 12.06.2019 13:54
Das ist natürlich auch wieder unzutreffend.
Aha, natürlich schreibe ich hier immer unzutreffende Sachen.

Nicht persönlich nehmen, Spid ist hier nun mal Grumpy Cat
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: archybald am 12.06.2019 14:05
Das ist natürlich auch wieder unzutreffend.
Aha, natürlich schreibe ich hier immer unzutreffende Sachen.
Nein, es gibt es immerhin viele, die höhergruppiert werden.
Außer die E10 und E11 bzw. E12 mit den "Drittelmerkmalen".

Selbstgespräche? Inwiefern liegen Erkenntnisse dazu vor, wie viele höhergruppiert werden? Aufgrund des Antragserfordernisses kann man höchstens Aussagen dazu treffen, daß viele die Möglichkeit hätten, auf Antrag höhergruppiert zu werden.
So ist es.
Bin mal gespannt, wer alles einen Antrag stellen wird.
Grumpy Cat wohl nicht :(
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: archybald am 12.06.2019 16:17
Richtig, im TV-H ist es Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 2.
Die Protokollerklärungen beziehen sich auf die noch geltende EGO.
Gibt es Erkenntnisse, dass die entsprechenden Protokollerklärungen gleichlautend auch in der neuen EGO enthalten sind?
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 12.06.2019 16:22
Es gibt keine „neue“ EGO. Gibt es Erkenntnisse, daß eine Änderung der EGO in diesem Punkt vorgenommen werden soll? In der Tarifeinigung wurde derlei nicht vereinbart.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: archybald am 12.06.2019 16:51
Es gibt keine „neue“ EGO. Gibt es Erkenntnisse, daß eine Änderung der EGO in diesem Punkt vorgenommen werden soll? In der Tarifeinigung wurde derlei nicht vereinbart.
Die Anlagen 3 bis 5 zum Einigungspapier sehen sehr nach EGO aus. Ich dachte daher, die würde auch geändert.
Was nützen Protokollerklärungen zu dann geänderten Teilen der EGO?
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 12.06.2019 16:55
Die EGO wird geändert, deshalb gibt es ja keine neue. Protokollerklärungen zu geänderten Teilen der EGO haben den selben Nutzen, den sie auch vorher hatten.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: archybald am 12.06.2019 17:02
Die EGO wird geändert, deshalb gibt es ja keine neue. Protokollerklärungen zu geänderten Teilen der EGO haben den selben Nutzen, den sie auch vorher hatten.
Ok, geändert ist nicht neu ::)
Werden denn die Protokollerklärungen auch geändert??
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 12.06.2019 17:05
Wenn das vereinbart worden ist, ja, sonst nicht.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: alterschlingel am 13.08.2019 09:29
T`schuldigt meinen Quereinstieg hier, bin aber haargenau betroffen von derzeitiger Diskussion. Wenn ich es richtig verstanden habe, geschieht folgendes:

1. Die Techniker-Zulage von 23,01 entfällt ab 01.01.2020 (?) dafür gibt es ab 01.01.2020 eine dynamische Zulage von 52,63 €/Mt., die jeder automatisch erhält, der vorher die Techniker Zulage erhalten hat.

2. Die etwas veränderten Eingruppierungsmerkmale ermöglichen einen Aufstieg von EG 12 in EG 13, falls die Voraussetzungen erfüllt sind. (Diesen Drittelkram begreife ich bis heute nicht so recht, zumindest wer das genau festlegt, vermutlich der Dezernent einer Einheit mit dem Antrag auf Höhergruppierung für seinen Mitarbeiter/-in). Diesen Antrag MUSS man stellen --> keine Höhergruppierung automatisch möglich. Wird dieser Antrag vom Mitarbeiter selbst gestellt ???

Bitte verbessert mich, falls erforderlich... oder sagt mir bitte, ich habe es richtig verstanden
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 13.08.2019 09:38
Die auszuübende Tätigkeit besteht aus mindestens einem Arbeitsvorgang. Bei jedem Arbeitsvorgang sind Tätigkeitsmerkmale erfüllt. Manche Tätigkeitsmerkmale sind auch erst in der Gesamtschau feststellbar, z.B. können sich gründliche, vielseitige Fachkenntnisse aus mehreren Arbeitsvorgängen mit gründlichen Fachkenntnissen ergeben. Bei Drittelmerkmalen ist bereits das entsprechende Merkmal durch die auszuübende Tätigkeit erfüllt, wenn Arbeitsvorgänge im zeitlichen Umfang mindestens eines Drittels der auszuübenden Tätigkeit das entsprechende Tätigkeitsmerkmal erfüllen, ansonsten ist es erst bei grundsätzlich mindestens der Hälfte der auszuübenden Tätigkeit der Fall.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: alterschlingel am 13.08.2019 10:58
@Spid: Danke für diese Ausführungen, sie haben mir das Thema etwas näher gebracht. Und stimmen denn meine zwei Aussagen samt der Zeitangabe 01.01.2020 oben ?

Ich habe nämlich die ominöse neue Zulage nicht gefunden in der Anlage E. Und das man den Antrag an die Personalabteilung selbst stellen muss.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 13.08.2019 11:23
Derzeit fehlt noch der Wortlaut der Regelungen. Ich halte jedoch das Eintreffen der geschilderten Umstände für wahrscheinlich.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: alterschlingel am 13.08.2019 12:05
okay. danke.... dann warte ich mal, bis Belastbares da ist.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: alterschlingel am 14.08.2019 09:27
Hmmm…..ob es wohl für diesen Antrag auf eine Höhergruppierung aus den vorgenannten Gründen ein besonderes Formblatt gibt, welches auf § so und so und die Tarifrunde 2019 hinweist ???
Oder muss jeder Mitarbeiter einen eignen "Worschtzettel" an die PA senden ???
Muss man in einem solchen Falle eigentlich zwangsweise den Weg über den Dezernenten einhalten ?
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 14.08.2019 09:35
Sofern die Tarifvertragsparteien die Höhergruppierung auf Antrag wie im TVÖD regeln, gibt es kein Formerfordernis und keinen Antragsweg, der Antrag könnte also auch mündlich gestellt werden. Aus Gründen der Nachweisbarkeit empfiehlt sich jedoch mindestens die Textform. Das Arbeitsverhältnis besteht zwischen AG und AN, es besteht also - sofern keine abweichende Regelung durch die Tarifvertragsparteien getroffen wird - wenn man den Antrag unmittelbar an den AG richtet. Da der AG nicht zu Ungunsten des AN vom Tarifvertrag abweichen darf, ist es ihm auch nicht erlaubt, höhere Anforderungen - also Formvorschriften oder Verfahrenswege - an den Antrag zu stellen. Ein an den AG gerichtetes Schreiben mit dem Inhalt "Ich beantrage meine Höhergruppierung nach §xx TVÜ-L" eines klar erkennbaren Absenders wird - sofern die Regelungen wie im TVÖD getroffen werden - genügen.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: alterschlingel am 14.08.2019 09:56
….dann auch ohne Einhaltung des Dienstweges (über den Dezernenten, der ja gewöhnlicherweise eine Höhergruppierung beantragt) ??? Also direkt an die PA !
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 14.08.2019 09:59
Gewöhnlich ist für eine Höhergruppierung ein Antrag weder vorgesehen noch erforderlich, da TB stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: WasDennNun am 14.08.2019 10:22
….dann auch ohne Einhaltung des Dienstweges (über den Dezernenten, der ja gewöhnlicherweise eine Höhergruppierung beantragt) ??? Also direkt an die PA !
Der "Dienstweg" geht hierbei nicht über den Dezernenten, der geht direkt zum Arbeitgeber.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: alterschlingel am 14.08.2019 11:47
Okay. Danke. Dann werde ich direkt an die PA schreiben und nicht "über den Herrn Dezernenten" und den "Herrn Abteilungsleiter". Auch nicht mit nur informativem Charakter.

Aber bis zum 01.01.2020 hat das auch noch etwas Zeit, ein passender § ist ja auch noch nicht zitierbar. Weiß jmd., wann es vermutlich hierzu neue Unterlagen geben wird (überarbeiterer TV-H) ???
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: alterschlingel am 14.08.2019 16:52
@spid: das mit der Eingruppierung mag ja stimmen, aber hier wird ja explizit erwähnt, dass die Höhergruppierung NUR auf Antrag erfolgen kann...
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 14.08.2019 16:54
Das ist zutreffend. Ich antwortete lediglich auf
(über den Dezernenten, der ja gewöhnlicherweise eine Höhergruppierung beantragt)
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: alterschlingel am 16.08.2019 14:35
Um ehrlich zu sein, verstehe ich das nicht mit den Fallgruppen. Ich hatte die nicht mehr auf dem Schirm, war zum letzten mal beim BAT ein Thema für mich. Bin zwei Jahre vor Umstellung auf den TV-H in den ö.D. gekommen (2008).

Habe jetzt mal meine PA angefragt, ich welcher Fallgruppe ich persönlich bin. Es steht weder in meinem Arbeitsvertrag, noch auf einer Gehaltsabrechnung drauf. Bin gespannt.

Sollte man anhand der Angabe bereits sagen können, ob ein Höhergruppierungsantrag am 01.01.2020 einen Sinn macht ???
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 16.08.2019 14:43
Ob ein Antrag auf Höhergruppierung sinnvoll wäre, läßt sich ohne Kenntnis der Fallgruppe beurteilen. Die Kenntnis der Fallgruppe ist erforderlich, um beurteilen zu können, ob ein solcher Antrag überhaupt gestellt werden kann.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: alterschlingel am 16.08.2019 15:47
@spid: wäre es möglich, dass Deine beiden Sätze sich widersprechen ?   ::)
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 16.08.2019 15:50
Nein.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Ella Z am 16.08.2019 16:26
Ob ein Antrag auf Höhergruppierung sinnvoll wäre, läßt sich ohne Kenntnis der Fallgruppe beurteilen. Die Kenntnis der Fallgruppe ist erforderlich, um beurteilen zu können, ob ein solcher Antrag überhaupt gestellt werden kann.

Woran kann ich selbst mit Kenntnis der Fallgruppe erkennen, ob es Sinn macht, einen Antrag zu stellen?
In z.B. bin in der E11 Fallgruppe3...
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 16.08.2019 16:41
Die Kenntnis der Fallgruppe ist für die Beurteilung, ob ein Antrag auf Höhergruppierung Sinn macht, völlig unbeachtlich. Ob überhaupt ein Antrag auf Höhergruppierung gestellt werden kann, ist hingegen nur aufgrund der Fallgruppe zu beurteilen. Dazu muß man lediglich schauen, ob das Tätigkeitsmerkmal der derzeitigen Entgeltgruppe und Fallgruppe in Anlage 4 zur Tarifeinigung einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet ist.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Ella Z am 16.08.2019 17:12
Die Kenntnis der Fallgruppe ist für die Beurteilung, ob ein Antrag auf Höhergruppierung Sinn macht, völlig unbeachtlich. Ob überhaupt ein Antrag auf Höhergruppierung gestellt werden kann, ist hingegen nur aufgrund der Fallgruppe zu beurteilen. Dazu muß man lediglich schauen, ob das Tätigkeitsmerkmal der derzeitigen Entgeltgruppe und Fallgruppe in Anlage 4 zur Tarifeinigung einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet ist.

Bitte seht es einer Unwissenden nach, wenn ich noch mal nachfrage:
In der Anlage 4 zur Tarifeinigung taucht in keiner Entgeltstufe die Fallgruppe 3 auf.

Bedeutet dies, dass ich keinen Antrag stellen kann?
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 16.08.2019 17:23
Nein.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Ella Z am 16.08.2019 17:33
Nein.

Bitte nicht falsch verstehen, aber wie jetzt.
Meine Fallgruppe (3) ist in der Anlage 4 nicht einmal erwähnt.

Somit gehe ich davon aus, dass ein Antrag nicht gestellt werden kann und jetzt schreibst du:"Nein"
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 16.08.2019 17:46
Nein, ich habe Deine Frage verneint. Um festzustellen, ob Du einen Antrag auf Höhergruppierung stellen kannst, mußt Du einfach nur das tun, was ich geschrieben habe. Dazu nimmst Du den TV-H, schlägst die Anlage A zum TV-H bei Teil II Abschnitt 21.1 auf, schaust, was bei E11 Fg. 3 steht. Dann schaust Du in Anlage 4 zur Tarifeinigung, ob dieses Tätigkeitsmerkmal jetzt bei einer höheren Entgeltgruppe steht.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: archybald am 16.08.2019 17:57
Nein.

Bitte nicht falsch verstehen, aber wie jetzt.
Meine Fallgruppe (3) ist in der Anlage 4 nicht einmal erwähnt.

Somit gehe ich davon aus, dass ein Antrag nicht gestellt werden kann und jetzt schreibst du:"Nein"
Es ist so, wie Spid schreibt.
Du musst den Text deiner jetzigen Fallgruppe in Anlage 4 suchen.
Sieht für mich nach E12 FG4 aus.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Ella Z am 16.08.2019 18:05
Ahhh - vielen Dank!
Jetzt habe ich zumindest erkannt, dass in Anlage A zum TV-H bei Teil II Abschnitt 21.1 in der Entgeltgruppe 11 vier Unterpunkte sind. 1 Punkt ist Fallgruppe 1, Punkt 2 ist Fallgruppe 2 usw.   Das war mir so nicht klar  ::)

Da der Punkt 3 bei mir folgendes beinhaltet:

"Vermessungstechnische und landkartentechnische Beschäftigte mit technischer Ausbildung in selbständiger Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte in selbständiger Tätigkeit, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entspre-chende Tätigkeiten ausüben,derenTätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 Fall-gruppe 2 heraushebt."

und das leider so nicht in der Anlage 4 der Tarifeinigung auftaucht, ist meine frage damit beantwortet  :'(

Dankeschön
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 16.08.2019 18:13
Natürlich findet sich das Tätigkeitsmerkmal in der Anlage 4 zur Tarifeinigung, und zwar in E12 Fg. 4.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Ella Z am 16.08.2019 18:25
 :o :o :o
Was seht ihr, was ich nicht sehe?

In der Anlage 4 zur Tarifeinigung steht in der E12 Fg4:
"Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 2,deren  Tätigkeit  sich  durch  besondere  Leistungen aus  der  Entgeltgruppe  10 Fallgruppe 2 heraushebt.(Beschäftigte  in  dieser  Fallgruppe  erhalten  eine  monatliche  Entgeltgrup-penzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)"

Aber ich hoffe, ihr habt recht, denn dann könnte ich ja den Antrag im Januar stellen  ;)
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 16.08.2019 18:38
Dir ist schon aufgefallen, daß E10 Fg. 2 lautet: „Vermessungstechnische und landkartentechnische Beschäftigte mit tech- nischer Ausbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäf- tigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent- sprechende Tätigkeiten ausüben.“? Man hat bei der Neufassung statt des ellenlangen Textes zur Übersichtlichkeit einfach E10 Fg. 2 geschrieben.
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Beitrag von: Ella Z am 16.08.2019 18:44
Ach vielen dank für die Aufklärung - das ist wirklich sehr nett, dass ihr einer Blinden helft.

Okay, nur damit ich es verstanden habe...
Hätte ich E12 Fallgruppe 3 (lt. aktuellem TV-H):
"Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 2,deren  Tätigkeit  sich  durch  besondere  Leistungen aus  der  Entgeltgruppe  10 Fallgruppe 2 heraushebt.(Beschäftigte  in  dieser  Fallgruppe  erhalten  eine  monatliche  Entgeltgrup-penzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)"

Würde das nach Anlage 4 zur Tarifeinigung die E13 Fallgruppe 2 entsprechen?

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Beitrag von: Spid am 16.08.2019 18:53
E12 Fg. 3 nach aktuelle TV-H wäre: „Vermessungstechnische und landkartentechnische Beschäftigte mit technischer Ausbildung und langjähriger praktischer Erfahrung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit langjähriger praktischer Erfahrung,
deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch schöpferische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 3 heraushebt.“ Das entspräche in der Anlage 4 zur Tarifeinigung E13 Fg. 4.
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Beitrag von: archybald am 16.08.2019 19:51
E12 Fg. 3 nach aktuelle TV-H wäre: „Vermessungstechnische und landkartentechnische Beschäftigte mit technischer Ausbildung und langjähriger praktischer Erfahrung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit langjähriger praktischer Erfahrung,
deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch schöpferische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 3 heraushebt.“ Das entspräche in der Anlage 4 zur Tarifeinigung E13 Fg. 4.
Der von dir zitierte Text stammt aus dem KÜNFTIGEN TV-H, nicht aus dem aktuellen.
Hättest du jetzt E12 Fg. 3, würdest Du auf Antrag in die E13 Fg. 4 eingruppiert.
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Beitrag von: Spid am 16.08.2019 19:58
Ich denke nicht, daß Dein Beitrag an mich gerichtet ist, oder?
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Beitrag von: archybald am 16.08.2019 20:00
Ich denke nicht, daß Dein Beitrag an mich gerichtet ist, oder?
Nein, ging an Ella Z.
Sorry, hatte unvollständig zitiert.
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Beitrag von: Ella Z am 17.08.2019 08:50
Oje... was ist mir da wieder für ein Fehler unterlaufen?

Selbstverständlich ist der Wortlaut für E12 + Fallgruppe 3 (aktuell TV-H):

"Vermessungstechnische und landkartentechnische Beschäftigte mit technischer Ausbildung und  langjähriger  praktischer  Erfahrung  sowie  sonstige  Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit langjähriger praktischer Erfahrung,deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch schöpferische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 3 heraushebt."

Ihr sagt, dass dies der E13 Fallgruppe 4  (lt. Tarifeinigung) entsprechen sollte.
Dort steht:
"Beschäftigte der  Entgeltgruppe  12  Fallgruppe  4  mit  langjähriger  praktischer Erfahrung,deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch schöpferische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 4 heraushebt."

Aber die neue E13 Fg4 bezieht sich doch gar nicht auf E12 Fg3, sondern auf E12 Fg4. Oder übersehe ich schon wieder Wesentliches?
Wäre damit die aktuelle E12 Fg3 nicht aus dem Spiel?
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Beitrag von: Spid am 17.08.2019 09:08
Die beiden Dokumente beziehen sich nicht aufeinander, sondern sämtliche Bezüge werden nur innerhalb des jeweiligen Dokuments hergestellt.
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Beitrag von: Ella Z am 17.08.2019 09:20
Die beiden Dokumente beziehen sich nicht aufeinander, sondern sämtliche Bezüge werden nur innerhalb des jeweiligen Dokuments hergestellt.

Sorry Spid, da muss ich dich leider bitten, mir das näher zu erklären. Bitte!
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Beitrag von: Spid am 17.08.2019 09:38
Die Dokumente nehmen keinen Bezug aufeinander. Sie werden niemals gleichzeitig gültig sein, sondern nur nacheinander.
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Beitrag von: archybald am 17.08.2019 09:43
Oje... was ist mir da wieder für ein Fehler unterlaufen?

Aber die neue E13 Fg4 bezieht sich doch gar nicht auf E12 Fg3, sondern auf E12 Fg4. Oder übersehe ich schon wieder Wesentliches?
Wäre damit die aktuelle E12 Fg3 nicht aus dem Spiel?
Du musst einfach nur die Texte, die die Tätigkeitsmerkmale beschreiben miteinander vergleichen.
Der Text im aktuellen TV-H hebt bestimmte Tätigkeiten aus einer (Entgelt) Gruppe heraus.
Hier: E12 hebt sich aus E11 heraus.
Findest du dann den gleichen Wortlaut in der Tarifeinigung, allerdings als Hervorhebung aus E12, bist du in E13.
Eigentlich gar nicht so schwer.
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Beitrag von: Ella Z am 17.08.2019 09:54
@Spid
Auf die Gefahr hin, dass mich nun als Unwisssende völlig blamiere.
Das die beiden Dokumente nur nacheinander ihre Gültigkeit haben, ist mir durchaus bewußt.
Aber dennoch bezieht sich die Anlage 4 der Tarifeinigung doch auf die aktuellen Einstufungen, oder?

Du hast doch selbst im Beitrag #56 geschrieben:
"Dazu nimmst Du den TV-H, schlägst die Anlage A zum TV-H bei Teil II Abschnitt 21.1 auf, schaust, was bei E11 Fg. 3 steht. Dann schaust Du in Anlage 4 zur Tarifeinigung, ob dieses Tätigkeitsmerkmal jetzt bei einer höheren Entgeltgruppe steht."

Damit stelle ich doch einen klaren Bezug zwischen den beiden Dokumenten her!
(Bei der momentanen E11 Fg3 kann ich es ja nachvollziehen, dass dies neu E12 Fg4 ergibt.)

Aber warum sollte E12 Fg3 in die E13 Fg 4 umgruppiert werden? Das erschließt sich mir einfach nicht.

@archybald
Naja, wie im Beitrag #67 geschrieben, kann ich da aber nur bedingt gleichen Wortlaut herauslesen.

Das wäre identisch:
"langjähriger praktischer Erfahrung,deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch schöpferische oder Spezialaufgaben"

verweist aber lt. Tarifeinigung auf E12 Fg4 und nicht auf Fg3.

Boahh, das ganze ist echt nicht einfach  :D

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Beitrag von: archybald am 17.08.2019 10:12
Wie Spid schon schrieb. Die Dokumente beziehen sich immer nur aufeinander. Du versuchst immer noch die Fallgruppen des aktuellen TV-H mit der Tarifeinigung zu vergleichen. Das ist NICHT RICHTIG.
Es geht um das Tätigkeitsmerkmal, das eine Heraushebung auslöst.
In welcher Fallgruppe das dann steht ist für die Heraushebung unerheblich.
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Beitrag von: Spid am 17.08.2019 10:16
Wenn in Anlage 4 zur Tarifeinigung auf eine Entgeltgruppe/Fallgruppe Bezug genommen wird, geht es ausschließlich um die genannte Entgeltgruppe/Fallgruppe in der Anlage 4 zur Tarifeinigung.
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Beitrag von: Ella Z am 17.08.2019 10:27
Danke euch beiden!
Es liegt wahrscheinlich an mir  :-[ , aber "Verstehen" fühlt sich anders an.
Wenn ich ehrlich bin, habe ich mehr ??? als vorher.

Vielen Dank für eure Mühe
Ella Z.
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Beitrag von: Bergen am 17.08.2019 11:25
Wie ich jetzt hier so gelesen habe, muss man einen Antrag auf Höhergruppierung stellen.
Das wiederum läuft nicht über den Fachbereichsleiter oder Dezernenten, sondern direkt nach ganz oben.
Bei mir ist es so, dass ich zum 01.01.2019 einen Stufenwechsel erfahren müsste von E11 Stufe4 nach E11 Stufe5.
Natürlich würde ich den Stufenwechsel noch vor einer Höhergruppierung mitnehmen  ;)
Wenn ich im nächsten Jahr den Antrag auf Höhergruppierung stelle, was zählt dann für ein Datum? Rückwirkend der 01.01.2019 oder der Tag des Schreibens? Falls das ganze rückwirkend zum 01.01.2019 erfolgt, ist doch unter Umständen mein Stufenwechsel in Gefahr?
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Beitrag von: Spid am 17.08.2019 11:34
01.01.20.
Nein und nein.
Nein.
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Beitrag von: Bergen am 17.08.2019 11:41

Ich meine selbstverständlich 2020 und nicht 2019.
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Beitrag von: Spid am 17.08.2019 11:43
Warum sollte das selbstverständlich sein?

Dann lauten meine Antworten:
01.01.20.
Ja und nein.
Nein.
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Beitrag von: Bergen am 17.08.2019 11:50
Für mich selbstverständlich und nicht für euch  ;D

Wenn deine Antworten so lauten, gilt für eine Höhergruppierung im nächsten Jahr also der 01.01.2020. Mein Stufenwechsel zum 01.01.2020 bleibt davon also unberührt.
Danke
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Beitrag von: Bergen am 18.08.2019 10:13
Meine Befürchtung war/ist das ich ggf. durch eine Höhergruppierung meinen Stufenwechsel einbüßen könnte.
Der Stufenwechsel sowie die Höhergruppierung würden ja zum 01.01.2020 stattfinden.
Woher weiß ich, dass erst der Stufenwechsel und dann die Höhergruppierung zugrunde gelegt wird.
Genauso gut könnte doch die Höhergruppierung stattfinden und der Stufenwechsel wäre dahin.
Kann mir einer sagen, wo das genau geregelt ist?
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Beitrag von: Spid am 18.08.2019 10:26
Ein Stufenaufstieg erfolgt nach x Jahren in Stufe x, mithin also mit Ablauf des letzten Tages der Stufenlaufzeit und somit vor einer Höhergruppierung zum Tag, der auf das Ende der Stufenlaufzeit folgt. Das ergibt sich aus §16 Abs. 3 TV-H.
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Beitrag von: Bergen am 18.08.2019 16:11
Danke Spid!
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Beitrag von: alterschlingel am 20.08.2019 10:23
Nach Anruf in der PA heute teilte mir eine Sachbearbeiterin mit, da ich aus dem BAT käme, läge im TV-H für mich keine Fallgruppe vor. Das hätte man für die meisten Übergeleiteten nicht aufgearbeitet.  >:(

Ich habe den Text aus dem Anschreiben meiner Höhergruppierung vom Dezember 2012 gefunden:

"Bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung gelten die Eingruppierungsregelungen des BAT weiter. Damit sind Ihnen ab dem o.g. Zeitpunkt Tätigkeiten der VG III, Fallgruppe 2, Teil I der Anlage 1a zum BAT übertragen, die sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der VG IVa Fallgruppe 10 herausheben."

Bin vollends verwirrt  :o
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Beitrag von: Spid am 20.08.2019 10:33
Ich rate zu einem AG-Wechsel. Wenn der AG es nicht einmal hinbekommt, für übergeleitete Beschäftigte die Fallgruppe zu ermitteln, steht seine Kompetenz in allen Personalangelegenheit in Zweifel. Ohne überhaupt nachzusehen läßt sich sagen, daß es sich in der derzeit noch gültigen EGO um E12 Fg. 1 handelt, wenn Du "normaler" Ingenieur bist, oder um E12 Fg. 3, wenn Du zur vermessungstechnischen oder landkartentechnischen Fraktion gehörst.
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Beitrag von: alterschlingel am 20.08.2019 11:19
Okay, Spid, danke erstmal. Sehe gerade, dass der Wortlaut "durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung" sich in EG12, FG 1 in der noch gültigen EGO wiederfindet. (Bin Bauingenieur).

Wenn das so stimmt, sehe ich mich (FG 1) nicht in der EG 13 (neue EGO).

Oder habe ich das wieder nicht kapiert ?
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Beitrag von: Spid am 20.08.2019 11:32
Wieso? E12 Fg. 1
Zitat
Technische  Beschäftigte  mit  technischer  Ausbildung  und  langjähriger  praktischer Erfahrung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer  Erfahrungen  entsprechende  Tätigkeiten  ausüben,  mit  langjähriger  praktischer Erfahrung,deren  Tätigkeit  sich  durch  besondere  Schwierigkeit  und  Bedeutung  oder  durch künstlerische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 heraushebt
entspricht doch zukünftig  E13 Fg. 2
Zitat
Beschäftigte der  Entgeltgruppe  12  Fallgruppe  2  mit  langjähriger  praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch künstlerische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2 heraushebt.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: alterschlingel am 20.08.2019 11:36
Achso ist das......da kann man sich aber auch verwirren lassen  :o

Man darf wirklich nur den Text an sich betrachten, nicht die Fallgruppen von EG 12 und EG 13 miteinander vergleichen.

Das würde bedeuten, der Antrag auf Höhergruppierung macht Sinn und gibt einen gewissen Hoffnungsschimmer, dass ich tatsächlich in die EG 13 (neu) eingruppiert werden würde ?
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Beitrag von: Spid am 20.08.2019 11:40
Das bedeutet lediglich, daß Du einen Antrag auf Höhergruppierung stellen kannst. Ob das für Dich Sinn macht, muß individuell betrachtet werden. Erfolgt die Höhergruppierung zur Unzeit und hast Du z.B. nur noch kurze Zeit bis zur Rente, kann die Höhergruppierung für Dich individuell nachteilig sein - deshalb gibt es ja (voraussichtlich) das Antragserfordernis, damit man selbst entscheiden kann.
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Beitrag von: alterschlingel am 20.08.2019 11:45
Würde für mich Sinn machen. Bin im Dezember 2019 dran mit Stufenaufstieg, also noch vor dem 01.01.2020. Des Weiteren habe ich noch 19 Jahre bis zum Erreichen der Rente (wenn ich diese erlebe)  ::)
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: alterschlingel am 20.08.2019 13:59
Es gibt da noch eine Fachkräftezulage nach §18 TV-H. Würde die dann wegfallen bei einer Eingruppierung in EG 13 ? Das wäre der einzige Grund , der mir einfiele, sich gegen eine EG 13 zu entscheiden. Konnte hierzu nicht wirklich was finden...,
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 20.08.2019 14:02
Die fällt doch durch die Neuregelung des Abschnitts 21.1 der EGO weg, siehe §18 Satz 2 TV-H.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: alterschlingel am 20.08.2019 14:11
Na wie toll, die habe ich jetzt seit 4 Monaten. Da steigt die Motivation gleich an  >:(

...vielleicht geben sie sie mir dann ja erneut.
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Beitrag von: Wastelandwarrior am 20.08.2019 15:34
oder sie warten bis zur Rezession und stellen Ingenieure mit EG 10 ein. :-)
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 20.08.2019 15:43
Na wie toll, die habe ich jetzt seit 4 Monaten. Da steigt die Motivation gleich an  >:(

...vielleicht geben sie sie mir dann ja erneut.

Du mißverstehst mich: die Zulage und die Möglichkeit, sie innerhalb der tariflichen Regelungen zu gewähren, entfällt für alle.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: alterschlingel am 20.08.2019 16:04
Weshalb entfällt diese Möglichkeit ?
Entfällt der § 18 im TV-H ?

Entschuldigt - jetzt komme ich nicht mehr mit.

Das eine "Neuauflage" der EGO den Dienstherrn dazu berechtigt, sämtliche Zulagen außer Kraft zu setzen, dass habe ich gelesen. Aber warum er sie mir nicht wieder zuteilen kann -so er denn möchte- dass weiß ich nicht.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 20.08.2019 16:17
TB haben keinen Dienstherrn.

Ich habe doch bereits auf §18 Satz 2 TV-H verwiesen: „Die Zulage ist befristet und tritt mit Inkrafttreten einer Neuregelung der Tätigkeitsmerkmale für Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte nach Teil I oder Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 des Teils II der Anlage A oder für Beschäftigte nach Abschnitt 11 Unterabschnitt 1 bis 4 oder Abschnitt 21 Unterabschnitt 1 des Teils II der Anlage A insgesamt ohne Nachwirkung außer Kraft.“
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: alterschlingel am 20.08.2019 16:20
….jaja, das habe ich ja gelesen. Bedeutet dieses "ohne Nachwirkung" jedoch, eine §18 Zulage kann nicht erneut (ein zweites mal !) zugeteilt werden ?
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 20.08.2019 16:23
Die Zulage insgesamt trifft außer Kraft. Das ergibt sich aus „Die Zulage [...] tritt [...] insgesamt [...] außer Kraft.“
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: WasDennNun am 20.08.2019 16:25
also bekommt man sie auch nicht mehr. Und man sollte sein Mund halten wenn man sie doch bekommt, da der AG sie bis zu 6 Monaten rückwirkend zurückfordern kann?
Oder kann er sie noch länger zurückfordern?
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 20.08.2019 16:26
Fordern kann er das sicher - durchsetzen aber nicht, da nach 6 Monaten die Ansprüche verfallen sind.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: alterschlingel am 20.08.2019 16:27
Boooaaaahhh Spid, schön, dass Du mir so haargenau die Herleitung des "Außer-Kraft-Tretens" darstellst und mir damit eine Lektion in Sachen Worterkennung zuteilst.   ;D

Das würde aber im Umkehrschluss heißen, ein §18 TV-H findet keine erneute Anwendung. Und das weißt Du schon ?

@WasDennNun: Warum sollte ich meinen Mund halten ? Ich denke nicht daran...
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 20.08.2019 16:33
Du doch auch. Abschnitt 21.1 EGO wird ja neu gefaßt, das ist ja die Anlage 4 zur Tarifeinigung, mit der wir uns ja hier intensiv auseinandergesetzt haben. Mithin tritt die Voraussetzung des §18 Satz 2 TV-H ein. Eine Neufassung des §18 ist gem. Einigungspapier nicht vereinbart worden.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: alterschlingel am 20.08.2019 16:44
okay..... ich unterstelle Dir eine wesentlich höhere Sachkompetenz in Sachen Tarifverträge etc....
Ich verstehe Dinge nur gerne, weswegen ich auch nachfrage, wenn mit etwas unklar ist.

Ja, ich habe verstanden, dass wir lange über Eingruppierungen , EGO und Tätigkeitsmerkmale etc. geschrieben haben.
Wenn ich mir das Einigungspapier nochmal betrachte, sind einige Punkte aufgeführt , die geändert oder ergänzt werden. Vom §18ist keine Rede, weswegen ich davon ausgehe, dass dieser weiterhin im TV-H existieren wird.
Bitte korrigiert mich bei Falschdenken.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 20.08.2019 16:46
Ich habe doch geschrieben: „Eine Neufassung des §18 ist gem. Einigungspapier nicht vereinbart worden.“ Er enthält ja bereits den genannten Satz 2, der die Zulage außer Kraft setzt. Und solange keine Neufassung des §18 erfolgt, bleibt es dabei.
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Beitrag von: alterschlingel am 20.08.2019 16:49
okay..... diesen Zusammenhang hatte ich vorher nicht verstanden.

Also habe ich die Zulage dann zugeteilt bekommen (März 2019) , als das Einigungspapier rauskam (März 2019)und damit quasi auch schon wieder entzogen bekommen ?

Das kann es doch nicht sein.

Weiß denn jemand, wann diese Tarifeinigung vom März 2019 in Kraft gesetzt wird ?
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Beitrag von: Spid am 20.08.2019 17:01
Es kommt ja darauf an, wann Abschnitt 21.1 EGO geändert wird. Das wird am 01.01.20 der Fall sein.
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Beitrag von: alterschlingel am 20.08.2019 17:11
Danke spid ! Dann weiß ich ja, dass ich ab 01.01.20 keine "Fachkraft" mehr bin. Zumindest erhalte ich keine Fachkräftezulage mehr. Das war aber ein kurzes Gastspiel, und das kurze Gastspiel will das Land Hessen dann auch noch evtl. von mir zurückfordern ?
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Beitrag von: WasDennNun am 20.08.2019 17:16
sofern sie es dir ungerechtfertigter weise weiter auszahlen? Klar!
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Beitrag von: Spid am 20.08.2019 17:22
Der 01.01.20 und somit der Zeitpunkt des Außerkrafttretens der Zulage liegt ja in der Zukunft.
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Beitrag von: alterschlingel am 20.08.2019 17:27
Bereits in naher Zukunft. Ich denke, ich werde mit manchen Menschen darüber reden müssen.
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Beitrag von: archybald am 22.08.2019 17:50
Bereits in naher Zukunft. Ich denke, ich werde mit manchen Menschen darüber reden müssen.
Du bekommst bei E13 Fg2 ab 01.01.20 immerhin die Entgeltgruppenzulage nach Nr 14 (50 €) statt der Techniker Zulage.
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Beitrag von: alterschlingel am 23.08.2019 09:38
Immerhin ? Das sind 27,-€ mehr als die Technikerzulage und rund 100,- brutto mehr aus der EG 13. Das macht in Summe 130,- mehr als vorher. Abzgl. einer Zulage von rund 400,- (die dann ja entfällt) macht ein schönes Minusgeschäft....
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Beitrag von: Bastel am 23.08.2019 10:40
Du bekommst bisher eine Zulage in Höhe von 400€? Wie den das? :)
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Beitrag von: Spid am 23.08.2019 10:45
Hat er doch ausgeführt, §18 TV-H.
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Beitrag von: alterschlingel am 23.08.2019 10:48
Ja, §18, TV-H. Die Höhe war nur beispielhaft  ;)
Sollte nur verdeutlichen, dass dies dann ein Minusgeschäft wird. Mehr nicht.
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Beitrag von: alterschlingel am 12.09.2019 17:37
Bin gerade etwas verwirrt und konnte auch nach erneutem Durchlesen dieses threads nicht entdecken, woher das Datum 01.01.2020 für die Antragsabgabe zur Höhergruppierung stammt im Original. Ein Kollege meinte heute zu mir BIS zum 01.01.2020. Wobei ich das für eine zu kurze Frist halte. Und außerdem wüsste ich dann nicht , auf welches Datum man dann zurückdatieren wollte...
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Beitrag von: Spid am 12.09.2019 17:46
Antragsfrist ist 12 Monate ab 01.01.20 mit Rückwirkung auf den 01.01.20, siehe Abschnitt III Ziff. 5 i.V.m. Abschnitt III Ziff. 2 und Abschnitt X Einigungspapier.
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Beitrag von: alterschlingel am 12.09.2019 18:02
Okay. Man Spid, Du bist wirklich auf dem Laufenden  ;D

Das bedeutet also, es kann mir meine Stufenerhöhung zum 01.12.2019 keiner mehr "wegnehmen" im Falle einer Höhergruppierung in 2020.
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Beitrag von: AnlageE am 04.12.2019 13:25
Hallo Zusammen,
eins steht fest die Fachkräftezulage nach §18 TV-H wird wegfallen. Im TV-L ist §18 bereits länger unbesetzt. Hier hat Spid auch sehr Haargenau dargestellt/geschrieben („Die Zulage [...] tritt [...] insgesamt [...] außer Kraft.“)
Unter §18 gibt es allerding noch ein Punkt/Satz Nr.:3 den ich nicht ganz verstehe

²Die Zulage [...] tritt [...] insgesamt [...] außer Kraft. ³§16 Absatz 5 Satz 4 gilt entsprechend.
Wiederum stehst es unter §16 Absatz 5 Satz 4: Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.

Nun frage ich mich wird die Zulage nach §16 Absatz 5 auch außer Kraft treten wie §18?

Falls nicht, weiß vielleicht jemand ob die Zulage gestrichen wird, wenn man ein Antrag auf Höhergruppierung nach neuen EGO stellt ab 2020?
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 04.12.2019 13:36
Nein, da steht ja nicht „Das gilt für §16 Abs. 5 Satz 4 entsprechend.“

Das kommt auf die konkrete Ausgestaltung der Zulage an. Da sie jederzeit durch den AG einseitig widerrufen werden kann, wird er sie weiterzahlen, wenn er das möchte, oder es sein lassen.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: AnlageE am 04.12.2019 17:16
Spid ich bin immer wieder erstaunt wie du die Tarifverträge verstehst und auseinandernimmst. Mit dem Formulierungsbespiel „Das gilt für §16 Abs. 5 Satz 4 entsprechend.“ Wäre es eindeutig genug das die Zulage nach §16 Abs. 5 auch betroffen wäre. So steht es aber nicht im TV-H drin also bleibt uns §16 Abs. 5 erhalten.

Die Zulage nach $16 Abs. 5 wurde zur Bindung als qualifiziertes Fachpersonal gewährt. Die Zulage wird in Höhe der Differenz zwischen den Stufen gezahlt. Nach dem Erreichen der Stufe fällt die Zulage weg. Es ist richtig wie du es schreibst das die Zulage kann jederzeit durch den AG einseitig widerrufen werden.

Durch die neue EGO Abschnitt 21.1 wäre es zwar für mich möglich den Antrag auf die Höhegruppierung ab 2020 zu stellen. Die große Frage ist nur ob die Zulage erhalten bleibt oder nicht. Allein schon aus dem Grund das die Zulage seit 1 Jahr bereits bezahlt wurde und man mit der Höhergruppierung die Stufenlaufzeit verliert, müsste der AG sozusagen die Zulage länger bezahlen als es ursprünglich Vorgesehen war. Kann ich mir gut vorstellen das der AG die streichen wird.

Anderseits handelt es sich bei der Höhergruppierung ab 2020 nicht um geänderte TB und/oder Übertragung von neuen Aufgaben. Es wurde allgemeine Besserstellung vom Abschnitt 21.1 durch neue EGO vereinbart im TV-H.

Dies muss ich unbedingt rausfinden, da die neue E + reguläre Stufe ohne Zulage wäre eindeutig ein Minusgeschäft für mich.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 04.12.2019 17:22
Na, dann frag den AG doch, ob er die Zulage auch im Falle einer Höhergruppierung die Zulage weiterzahlen wird und Du Dir im Zweifelsfall halt was anderes suchen würdest. Dann hat er auch gleich die Begründung für die weitere Zahlung der Zulage, die ja schließlich die Bindung von Fachkräften ist...
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: alterschlingel am 05.12.2019 13:49
@Anlage E: Das betrifft mich genauso wie Dich.

Ab 01.01.2020 evtl. Höhergruppierung aufgrund neuer Merkmale und gleichzeitig Verlust von §18.
Habe keine Lust mehr auf die Droherei mit dem Gehen, aber wenn´s sein muss …    >:(
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Ella Z am 07.01.2020 07:38
Hallo zusammen,

mittlerweile schreiben wir den Januar 2020.
Hat schon einer von euch einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt?
Geschieht das formlos oder gibt es dafür entsprechende Antragsschreiben?

Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 07.01.2020 08:15
Es gibt kein Formerfordernis.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Ella Z am 08.01.2020 08:48
Danke für die Antwort!
Wenn ich dich richtig verstehe, stelle ich einfach formlos einen Antrag auf Höhergruppierung bezugnehmend auf die Tarifeinigung vom März 2019? Oder sollte man doch besser warten bis der Tarifvertrag entsprechend angepasst ist? Man weiß ja nicht wie lange, dass noch dauern wird  ::)
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 08.01.2020 08:57
Der Tarifvertrag ist bereits seit dem 11.09.19 geändert.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Ella Z am 08.01.2020 09:17
Uiuiui, habe ich da was verpasst? Anscheinend!
Wo kann man den TV-H in der geänderten Fassung einsehen? Hast du da ggf. einen Link für mich?
Wenn ich suche, erhalte ich immer nur Treffer des Tarifvertrages in der fassung vom 23.05.2018  :o

Danke im Voraus
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 08.01.2020 09:31
Ups, hier ist ja TV-H. Sorry, das galt für den TV-L. Da solltest Du tatsächlich noch ein bisschen warten.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Ella Z am 08.01.2020 09:54
 ;D Das kann bei den vielen Threads schon einmal passieren.
Ich bin sehr gespannt, wann der TV-H entsprechend abgeändert wird.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: archybald am 08.01.2020 15:43
Hallo zusammen,

mittlerweile schreiben wir den Januar 2020.
Hat schon einer von euch einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt?
Geschieht das formlos oder gibt es dafür entsprechende Antragsschreiben?
Bei uns gibt es Musterschreiben.
Unsere Geschäftsleitung hat empfohlen, diese Muster zu verwenden.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: alterschlingel am 08.01.2020 16:41
Entsprechende "Muster" gibt es dann wohl noch nicht in Hessen ?
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: archybald am 08.01.2020 17:13
Entsprechende "Muster" gibt es dann wohl noch nicht in Hessen ?
Doch, die gibt es, wie ich auch geschrieben habe. Unser Landesbetrieb ist in Hessen. Wurden uns von der Geschäftsleitung zur Verfügung gestellt.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: unwissender am 09.01.2020 11:19
Ich bin ganz neu hier und kann nur sagen, dass auch bei uns noch keine Musterschreiben bezüglich der Höhergruppierung vorliegen. Ich möchte auch den Antrag in 2020 stellen, habe aber dazu eine meiner Meinung nach berechtigte Frage.

Mein Arbeitsvertrag begann am 01.01.2017 und ich wurde in Stufe 3 eingruppiert. Somit dürfte ich ab 01.01.2020 in die Stufe 4 wechseln. Aber was passiert nach der Bewilligung der Höhergruppierung?
Ist der Stufenwechsel damit in hinfällig und wird rückwirkend nicht vollzogen? Da die Höhergruppierung ab dem 01.01.2020 und auch der Stufenwechsel ab dem 01.01.2020 stellt sich mir hier die Frage wie es sich dann verhält.
Sollte zuerst die Höhergruppierung wirksam werden, müsste ich ja nochmal 3 Jahre in der Stufe 3 verweilen  :-[

ein Unwissender
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 09.01.2020 11:24
Eine Höhergruppierung auf Antrag wird nicht bewilligt, sie geschieht im Moment des Eingangs des Antrags beim AG.

Der Stufenaufstieg geschieht in der juristischen Sekunde vor der Höhergruppierung.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: unwissender am 09.01.2020 11:37
Danke Spid für die schnelle Antwort. Eine Höhergruppierung geschieht also im Moment des Eingang beim AG, aber sie gilt dann rückwirkend zum 01.01.2020. Ich nehme mal an, du wolltest nur korrekt ausdrücken, was mir nicht so gelungen ist  ;D
Dein zweiter Satz ist interessant. Woher weißt du, dass vor der Höhergruppierung eine juristische Sekunde eingeschoben wird? Kann man das in irgendeiner Form nachlesen?

ein Unwissender
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 09.01.2020 12:25
Da wird nichts eingeschoben. Mit Ablauf der Stufenlaufzeit erfolgt der Stufenaufstieg. Aufgrund der Formulierung liegt diese vor einer Höhergruppierung zum Datum des Folgetages. Entspricht auch der ständigen Rechtsprechung wie auch der gesamten Kommentarliteratur.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: unwissender am 09.01.2020 12:39
Okay, danke Spid!
Deine Aussage leuchtet ein - ich hoffe nur, dass die Praxis hier bei uns nicht anders aussieht.
Wenn es irgendwann so weit ist, werde ich hier berichten.

ein Unwissender
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: vader19 am 14.01.2020 09:02
Der 01.01.20 und somit der Zeitpunkt des Außerkrafttretens der Zulage liegt ja in der Zukunft.

Hallo zusammen,
tritt die Fachkräftezulage insgesamt außer Kraft, auch wenn man sich nicht höher gruppieren lassen will oder hat man die Möglichkeit in seiner aktuellen EG zu bleiben und weiterhin die Fachkräftezulage zu beziehen?
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: alterschlingel am 15.01.2020 11:24
spid ? Ich denke, sie tritt vollkommen außer Kraft.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 15.01.2020 11:50
Ja
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: vader19 am 15.01.2020 15:36
Ok, danke.
Dann bin ich mal auf die Gehaltsabrechnung im Januar gespannt.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: unwissender am 23.01.2020 11:07
Also bei meiner Januarabrechnung ist die Fachkräftezulage noch wie vorher aufgeführt.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: unwissender am 23.01.2020 15:24
Ich habe heute ein internes Schreiben vom September 2019 bekommen. Darin geht es unter anderem um die Höhergruppierung für Ingenieure. Anbei mal ein Auszug:

"So werden die allermeisten Ingenieurinnen und Ingenieure in der E11 und der E12 ihre Höhergruppierung in die E12 bzw. E13 beantragen können.... Allerdings sind Ingenieurinnen und Ingenieure in der Landespflege sowie Gartenbau- und Vermessungstechniker/innen hiervon nicht erfasst."


Demnach gehen die Kollegen aus der Landespflege leer aus. Aber warum werden Gartenbau- und Vermessungstechniker/innen erwähnt? Es geht um die Höhergruppierung von Ingenieurinnen und Ingenieure.
Vielleicht ist es auch ein Fehler und dort sollte statt Techniker Ingenieur stehen? Dann würden Gartenbau - und vielleicht auch Vermessungsingenieure auch keine Höhergruppierung bekommen.
Unser Personalrat hält sich wie immer bedeckt und weiß von nichts...

ein Unwissender
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Durcheinander am 23.01.2020 15:37
Bei der GEW kann der aktuelle TV-H heruntergeladen werden: https://www.gew-hessen.de/fileadmin/user_upload/tarif_besoldung/tarif_land/200101_tarifvertraege_hessen.pdf

Allerdings scheinen mir unter 21.1 der Anlage A Teil II die Fehler noch enthalten zu sein:
- Unter der neuen EG 13 FG 2 müsste nach meinem Verständnis die bisherige EG 12 FG 1 (anstatt FG 2) stehen.
- Unter der neuen EG 12 FG 2 müsste die bisherige EG 11 FG 1 (anstatt EG 10) stehen.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Durcheinander am 23.01.2020 16:09
Allerdings scheinen mir unter 21.1 der Anlage A Teil II die Fehler noch enthalten zu sein:
- Unter der neuen EG 13 FG 2 müsste nach meinem Verständnis die bisherige EG 12 FG 1 (anstatt FG 2) stehen.
- Unter der neuen EG 12 FG 2 müsste die bisherige EG 11 FG 1 (anstatt EG 10) stehen.


Möglicherweise stimmt's doch/ ist's doch schlüssig, weil es eine neue Zuordnung ist, welche EG bei welchen Tätigkeitsmerkmalen gilt (und keine Gegenüberstellung 'wenn alt' -> 'dann neu')?
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Durcheinander am 23.01.2020 16:27
Was ich jedoch noch nicht verstanden habe: Wenn sich meine Tätigkeit bzw. Tätigkeitsmerkmale an sich nicht ändern sondern 'nur' die Zuordnung der Tätigkeitsmerkmale zur EG - ich also nach wie vor das selbe mache, warum verliere ich dann an Erfahrung, sprich Stufenlaufzeit, wenn ich nach der geänderten Zuordnung der Tätigkeitsmerkmale zu den EG einer anderen (höheren) EG zugeordnet bin?
- Eine 'echte' Höhergruppierung, bei der mir eine andere/ schwierigere Tätigkeit übertragen wird, scheint mir das nicht zu sein.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 23.01.2020 16:30
Weder Stufen noch Stufenlaufzeit der Stufen der Entgelttabelle bilden Erfahrung an oder erheben den Anspruch, dies zu tun.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Durcheinander am 23.01.2020 16:51
Weder Stufen noch Stufenlaufzeit der Stufen der Entgelttabelle bilden Erfahrung an oder erheben den Anspruch, dies zu tun.

Okay, aber es scheint mir schlicht ungerecht, dass Mitarbeiter, die kurz nach dem (gewählten) Stichtag 1.1.2020 einen Stufenanstieg bekommen hätten, deutlich mehr Stufenlaufzeit verlieren als solche, die einen Stufenanstieg kurz vor dem Stichtag 'geschafft' haben.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 23.01.2020 17:01
Mir nicht. Gerechtigkeit ist nunmal nicht mehr als ein höchst individuelles Gefühlchen.

Stichtagsregelungen führen stets zu solchen Situationen. Die Regelung an sich ist nicht darauf angelegt, irgendwen besonders zu begünstigen oder weniger zu begünstigen oder gar zu benachteiligen. Derlei ergibt sich vielmehr aus den tatsächlichen Umständen - und die sind nunmal so, wie sie sind. Für wen die Regelung benachteiligend ist, kann dies ja sogar durch den Verzicht auf den Antrag auf Höhergruppierung abwenden.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: unwissender am 23.01.2020 17:12
Bei der GEW kann der aktuelle TV-H heruntergeladen werden: https://www.gew-hessen.de/fileadmin/user_upload/tarif_besoldung/tarif_land/200101_tarifvertraege_hessen.pdf



Besten Dank für den Link. Stelle ich eigentlich den Antrag auf Höhergruppierung bei der Personalabteilung im Hause oder direkt in der Zentrale?
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 23.01.2020 17:28
Man richtet Anträge an den AG idealerweise an die Stelle, die im Arbeitsvertrag als AG genannt ist. Wie der AG sich intern organisiert, ist nicht das Problem des AN.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: unwissender am 23.01.2020 20:10
Man richtet Anträge an den AG idealerweise an die Stelle, die im Arbeitsvertrag als AG genannt ist. Wie der AG sich intern organisiert, ist nicht das Problem des AN.

Prima und danke für die Antwort! Dann wird der eingescannte und unterschriebene Antrag in nächster Zeit mein Postfach verlassen.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: vader19 am 29.01.2020 14:35
Hallo zusammen,

ich habe bei der Personalabteilung nachgefragt in welcher Fallgruppe der EG-11 TV-H ich eingruppiert bin, um die Möglichkeit für eine Höhergruppierung zu prüfen.

Ergebnis, ich wurde zum 01.01.2012 in die Vergütungsgruppe IVa (Fallgruppe 1) der Anlage 1a, Teil II B, Unterabschnitt IV zum BAT höhergruppiert und nach § 17 Abs. 3 Satz 1 TVÜ-H vorläufig der Entgeltgruppe 11 TV-H zugeordnet. 

Kennt sich jemand so gut mit den aktuellen TV-H aus der/die mir sagen kann, ob ich damit rückwirkend zum 01.01.20 höhergruppiert werden könnte?

Vielen Dank und Grüße
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: vader19 am 17.02.2020 17:15
Also bei meiner Januarabrechnung ist die Fachkräftezulage noch wie vorher aufgeführt.

Ich habe die Fachkräftezulage ebenfalls im Januar bekommen und bin jetzt etwas verwirrt, weil ich dachte sie sollte komplett entfallen.

@Spid kann du vielleicht weiterhelfen? Vielleicht auch zu meiner Höhergruppierungsfrage oben drüber?
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 17.02.2020 17:45
Mir liegt der geänderte TV-H noch nicht vor. Er ist auch auf der Website der Hessischen Landesverwaltung noch in der alten Fassung.

Teil II Abschnitt B Unterabschnitt IV war keine Ingenieurseingruppierung, es handelt sich um Angestellte in der DV-Systemtechnik.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: AnlageE am 18.02.2020 08:56
@vader19 wenn ich mich nicht täusche wird die Zulage zum 1.2.2020 wegfallen somit müsste die mit dem Februar Gehalt gestrichen werden.

hier ist aktuelle TV-H https://www.gew-hessen.de/fileadmin/user_upload/tarif_besoldung/tarif_land/200101_tarifvertraege_hessen.pdf
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 18.02.2020 09:22
Man hat §18 dahingehend geändert, als daß die Regelung zur Fachkräftezulage für Ingenieure (Abschnitt 21 Unterabschnitt 1) nicht mehr dadurch beendet wird, daß die Tätigkeitsmerkmale für Ingenieure neu gefaßt werden - was ja geschehen ist. Mithin gibt es die Fachkräftezulage u.a. für Ingenieure weiterhin - und zwar so lange, bis die Tätigkeitsmerkmale für Ärzte und Zahnärzte neu gefaßt werden. Ja, genau: Ärzte und Zahnärzte.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: wap am 18.02.2020 11:03
@vader19 wenn ich mich nicht täusche wird die Zulage zum 1.2.2020 wegfallen somit müsste die mit dem Februar Gehalt gestrichen werden.

hier ist aktuelle TV-H https://www.gew-hessen.de/fileadmin/user_upload/tarif_besoldung/tarif_land/200101_tarifvertraege_hessen.pdf

Endlich liegt mal etwas schriftliches vor. Danke für die Einstellung im Forum.
Nach dem ersten Überfliegen des Vertrages sind jedoch noch einige Fehler vorhanden. Besonders in der Entgeltordnung.
 
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: GofX am 18.02.2020 12:41
hier ist aktuelle TV-H https://www.gew-hessen.de/fileadmin/user_upload/tarif_besoldung/tarif_land/200101_tarifvertraege_hessen.pdf

Vielen Dank dafür!

Interpretiere ich es richtig, dass man für den Erhalt der neuen Entgeltgruppenzulage einen Antrag auf Höhergruppierung nach § 38b TV-H stellen muss?

Dank bevorstehendem Stufenaufstieg möchte ich aber gar nicht höhergruppiert werden.

Der aktuelle Tarifvertrag sieht eine Entgeltgruppenzulage für meine jetztige (alte) Entgeltgruppe vor. Diese soll ich aber erst erhalten, wenn ich einen Antrag auf Höhergruppierung stelle? Ist das Unsinn?
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 18.02.2020 13:06
Entgeltgruppenzulagen sind nicht für Entgeltgruppen vorgesehen, sondern für bestimmte Fallgruppen. Die neuen Eingruppierungsmerkmale finden nur auf Antrag Anwendung. Für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit verbleibt es bei der Eingruppierung in der bisherigen Entgeltgruppe, sofern kein Antrag gestellt wird.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: GofX am 18.02.2020 13:17
Entgeltgruppenzulagen sind nicht für Entgeltgruppen vorgesehen

Ja, das macht Sinn, wie alles im TVÖD. Da habe ich wohl das Wort Entgeltgruppenzulage falsch interpretiert.

Danke für die Info.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: F1s1 am 21.02.2020 17:47
Ich bin wie immer neugierig :)
Ich bekomme derzeit eine neue TKB, mit E10 Aufgaben und soll April/Mai nach E10 kommen, eigentlich im Rahmen der „Tariflichen Verbesserungen“ die gerade hier bei allen geprüft werden.
Alle 10 ITler sollen angeschrieben werden und die Vorteile Nachteile des Antrags mit Wegfall und Zulagen erklärt werden.
Nun meine Neugier, wenn ich ohne Antrag E10 bekomme, zählt es auch net ab 1.1 rückwirkend wie bei dem Antrag oder ? Sondern einfach wenn sie es abnicken 1.5 oder so...
Derzeit 9a und dachte die ganze Zeit ich muss Antrag stellen auf 9b.
Meine Zulage von 7,5% (Techniker) hab ich im Februar noch bekommen und nehme an die ist dann weg in E10.
Die hier oft besprochende neue Zulage scheine ich automatisch zu bekommen ? Laut Neuer TKB:

Nach Entgeltordnung Teil II Abschnitt 11 erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10/2
TV-H. Der Mitarbeiter erhält eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I
Nr. 14 gemäß Teil II Abschnitt 11 der Entgeltordnung (Anlage 4 zum Änderungstarifvertrag Nr.
16 zum TV-H vom 29. März 2019).
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: vader19 am 02.03.2020 14:46
Man hat §18 dahingehend geändert, als daß die Regelung zur Fachkräftezulage für Ingenieure (Abschnitt 21 Unterabschnitt 1) nicht mehr dadurch beendet wird, daß die Tätigkeitsmerkmale für Ingenieure neu gefaßt werden - was ja geschehen ist. Mithin gibt es die Fachkräftezulage u.a. für Ingenieure weiterhin - und zwar so lange, bis die Tätigkeitsmerkmale für Ärzte und Zahnärzte neu gefaßt werden. Ja, genau: Ärzte und Zahnärzte.

Danke Spid! Das ist ja interessant.
Gibt's denn Termine der Anzeichen dafür? Ich habe nämlich auch im Februar weiterhin meinen Fachkräftezulage enthalten und werde es dann ja sicher bis zu dieser Neuregelung weiter tun.

Noch eine Frage: Z.Zt. steh ich bei E11/4 und komme am 01.01.21 in die E11/5. Wo würde ich bei einer Höhergruppierung landen, weil E12/3 das identische Entgelt aufweist?
In dem Fall würde ich mich tatsächlich sehr verschlechtern.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 02.03.2020 15:14
Nein. Die TVP haben mal wieder ziemlichen Unfug vereinbart. Wann soll die Höhergruppierung stattfinden?
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Kaiser80 am 02.03.2020 15:25
...Mithin gibt es die Fachkräftezulage u.a. für Ingenieure weiterhin - und zwar so lange, bis die Tätigkeitsmerkmale für Ärzte und Zahnärzte neu gefaßt werden. Ja, genau: Ärzte und Zahnärzte.
Ist das jetzt ironisch gemeint? Was denken sich die TVP dabei? Wo ist der Zusammenhang zwischen Ärzten und Ings? Das ist echt nicht zu fassen...
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 02.03.2020 15:28
Unfähigkeit.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: vader19 am 02.03.2020 15:46
Nein. Die TVP haben mal wieder ziemlichen Unfug vereinbart. Wann soll die Höhergruppierung stattfinden?

Fiktiv zum 01.01.2020, wenn ich einen Antrag stellen und dieser auch genehmigt würde.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 02.03.2020 16:00
Von E11/4 geht es in E12/4. Im TV-H erfolgen Höhergruppierungen stufengleich.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: F1s1 am 06.03.2020 09:34
Falscher Thread. Sorry
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 06.03.2020 09:37
Wie meinen? Und was hat das mit Ingenieuren zu tun?
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Mannhemer am 10.03.2020 07:58
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Höhergruppierungen.
Bei Antrag, könnte ich in E12 Fallgruppe 2 kommen. Leider wird bezüglich der Nachteilen der Fallgruppe 2 im Vergleich zu Fallgruppe 1 bei unserer Personalabteilung abgeblockt und Fragen nur schwammig beantwortet.

Die Unterschiede zwischen den Fallgruppen sind mir klar (nach den Formulierungen der EGO). Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass es bei einer zukünftigen Höhergruppierung in E13 keinen Unterschied macht aus welcher Fallgruppe ich komme. Sehe ich das richtig oder müsste ich erst in E12 Fallgruppe 1 kommen, um dann von dort in die E13 zu wechseln?

Viele Grüße
Mannhemer
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 10.03.2020 08:04
Ersteres.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Mannhemer am 10.03.2020 08:55
Danke
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Bastel am 13.04.2020 14:33
Wenn man jetzt als Ing. gemäß TV-H eingestellt wird bekommt man

eine "neue" Technikerzulage in Höhe von 5x,xx€?
und eine Fachkräftezulage in Höhe von ca. 1xx,xx€?

Verstehe ich das richtig?
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 13.04.2020 14:46
Nein. Die Technikerzulage ist entfallen und ein Anspruch auf die Fachkräftezulage besteht nicht.
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Bastel am 13.04.2020 15:10
Also gibt es jetzt keinerlei Zulagen mehr?
Titel: Antw:[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Beitrag von: Spid am 13.04.2020 15:16
Doch, durchaus. U.a. eine Entgeltgruppenzulage von bis zu 258€ - und die Fachkräftezulage kann, bis die Tätigkeitsmerkmale für Ärzte und Zahnärzte neu gefasst werden, Ingenieuren gezahlt werden, es besteht aber - wie ausgeführt - kein Anspruch.