Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: thebiba am 02.08.2020 08:25
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Hallo.
Das Anerkennungsjahr läuft seit 01.09.2019 bis einschließlich 31.08.2020.
Ab 01.09.2020 unbefristete Vollzeitstelle beim selben Arbeitgeber.
Berechnet sich die Jahressonderzahlung nun aus dem durchschnittlichen Verdienst der Monate Juli/August/September oder wird das als Neueinstellung (1/12 Regelung) gesehen?
Vielen Dank.
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Findet der TVPÖD Anwendung auf das derzeitige Praktikumsverhältnis?
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Ja.
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Dann gibt es anteilig die JSZ nach §14 TVPÖD (8/12) und nach §20 TVÖD (4/12), sofern am 01.12. das Arbeitsverhältnis noch besteht.
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Ja, besteht zum 01.12. noch.
Vielen Dank für die Info.