Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Stufenhopser am 03.10.2021 22:35
-
Hallo,
ich möchte gern den genauen Wortlaut für den Antrag, mit dem ich eine Überprüfung meines IT-Arbeitsplatzes und ggf. Höhergruppierung gemäß der neuen TV-L-Eingruppierungsrichtlinie bis zum 31.12.2021 einreichen kann.
Ein Satz sollte reichen.
Danke.
-
Einen solchen Antrag gibt es nicht. Wenn man überhaupt von einem Antragserfordernis ausginge, wäre der Antrag lediglich auf die Höhergruppierung gerichtet. Denkbar wäre „Ich beantrage meine Höhergruppierung nach §29f TVÜ-L.“ Der Antrag wirkt unmittelbar mit Zugang beim AG, einer Überprüfung durch wen auch immer bedarf es nicht, sie ist auch tariflich nicht vorgesehen.
-
Das hier ist ein Beispiel:
Name, Vorname: ____________________________________________
Dienststelle: ____________________________________________
Auf dem Dienstweg an:
xxx
Antrag auf Überleitung gem. § 29d Abs. 2 S. 1 TVÜ-L ab dem 01.01.2021
aufgrund der Entgeltordnung TVL, 11. ÄTV zum TV-L, 10. ÄTV zum TVÜ-L,
Eingruppierung von Beschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnik - Teil II, Abschnitt 11
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Überleitung in die höhere Entgeltgruppe, die die sich nach § 12 TV-L i.V.m. Teil II Abschnitt 22 der Entgeltordnung zum TV-L mit Wirkung vom 01.01.2021 ergibt.
Mir ist bekannt, dass ein gestellter Antrag nicht zurückgenommen werden kann.
Ferner ist mir bekannt, dass sich der Antrag auf Überleitung ggf. auch nachteilig auswirken kann (z. B. Neubeginn der Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe, reduzierter Prozentsatz der Jahressonderzahlung). Über die Auswirkungen der Höhergruppierung habe ich mich informiert.
________________________________ ______________________________
Ort, Datum Unterschrift
-
Kleine Korrektur
Das hier ist ein Beispiel:
Name, Vorname: ____________________________________________
Dienststelle: ____________________________________________
Auf dem Dienstweg an:
xxx
Antrag auf Überleitung gem. § 29df Abs. 2 S. 1 TVÜ-L ab dem 01.01.2021
aufgrund der Entgeltordnung TVL, 11. ÄTV zum TV-L, 10. ÄTV zum TVÜ-L,
Eingruppierung von Beschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnik - Teil II, Abschnitt 11
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Überleitung in die höhere Entgeltgruppe, die die sich nach § 12 TV-L i.V.m. Teil II Abschnitt 2211 der Entgeltordnung zum TV-L mit Wirkung vom 01.01.2021 ergibt.
Mir ist bekannt, dass ein gestellter Antrag nicht zurückgenommen werden kann.
Ferner ist mir bekannt, dass sich der Antrag auf Überleitung ggf. auch nachteilig auswirken kann (z. B. Neubeginn der Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe, reduzierter Prozentsatz der Jahressonderzahlung). Über die Auswirkungen der Höhergruppierung habe ich mich informiert.
________________________________ ______________________________
Ort, Datum Unterschrift
-
Ein Beispiel für ziemlichen Unfug. Es geht nicht um die Überleitung. Die hat bereits stattgefunden. Es geht um eine Höhergruppierung auf Antrag.
-
Der Antrag kam von unserem Personaldezernat.
-
Das läßt hinsichtlich dessen Qualität tief blicken.
-
Die Mitarbeiter sind nicht daran gebunden. Es wurde nur als Anlage zu einer Mitarbeiterinformation mit herausgegeben.
An die personalverwaltende Stelle
(Personalabteilung, Personalreferat)
Änderung der Entgeltordnung zum TV-L für die Beschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnik (Teil II Abschnitt 11 Entgeltordnung TV-L) zum 1. Januar 2021
Antrag auf höhere Eingruppierung
ich beantrage hiermit die höhere Eingruppierung gemäß § 29f in Verbindung mit § 29d TVÜ-L.
Mir ist bekannt, dass hierzu keine Beratungspflicht des Arbeitgebers besteht. Mir ist auch bekannt, dass die Entscheidung über die Antragstellung und Risikoabwägung z. B. hinsichtlich der Kompensation einer Änderung der Stufenzuordnung / Stufenlaufzeit, einer möglichen Absenkung der Jahressonderzahlung, eines wegfallenden Strukturausgleichs oder einer wegfallenden Programmiererzulage durch den zu erwartenden Höhergruppierungsgewinn ausschließlich bei mir liegt.
______________
Unterschrift
-
Mir kommt die Vorlage bekannt vor.
Bist Du in Bayern?
-
Das läßt hinsichtlich dessen Qualität tief blicken.
Ich glaube du musst deine Ansprüche an die Personalabteilungen im öffentlichen Dienst langsam an die bittere Realität anpassen.
-
Meins Ansprüche sind normativer Natur. Sie ändern sich nicht, wenn sie nicht erfüllt werden.
-
Das läßt hinsichtlich dessen Qualität tief blicken.
Ich glaube du musst deine Ansprüche an die Personalabteilungen im öffentlichen Dienst langsam an die bittere Realität anpassen.
Ich persönlich ziehe es vor, die Personalabteilungen mit denen ich zu tun habe, vorzuführen und geistig umzukrempeln/weiterzubilden und auf den Weg der Erleuchtung zu bringen.
Denn wenn die "echten Verantwortlichen" erst mal verstehen und wissen, woran es beim Personalmanagment mangelt, dann kommt da durchaus mal Bewegung rein.
Den auch diese werden von den Personalabteilung belogen oder durch Unwissenheit falsch informiert über die tariflichen Möglichkeiten.
-
Mir kommt die Vorlage bekannt vor.
Bist Du in Bayern?
Nee, Niedersachsen
-
Putzig an dem Beispiel ist ja auch das:
Auf dem Dienstweg an:
In arbeitsvertraglichen Angelegenheiten gibt es keinen "Dienstweg". Der AN wird nämlich nicht für den AG tätig, sondern in eigener Sache gegenüber dem AG.