Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: LehrerBW am 10.12.2023 17:12

Titel: [BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 10.12.2023 17:12
Unser Finanzminister möchte das Ergebnis der Tarifverhandlungen auf die Landesbeamten übertragen.

Zumindest mal „inhaltsgleich“…zeitgleich hat er noch nicht zugesichert.

Man darf gespannt sein was noch kommt. Hatte ja gehofft, dass der Sockelbetrag in ordentlich Prozente umgewandelt wird. Aber danach sieht es leider nicht gerade aus 😒

https://www.zeit.de/news/2023-12/10/baden-wuerttemberg-will-tarifergebnis-fuer-beamte-uebernehmen
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Admin am 10.12.2023 18:34
wir nehmen bei "inhaltsgleich" wenn nichts anderes angeben auch "zeitgleich" an, da die Zeitpunkte der Erhöhungen schließlich ein Teil des Inhalts des Tarifabschlusses sind. Dies um so mehr, da noch 11 Monate Zeit für die erste Besoldungserhöhung bleiben.

Die Prognosen zu den neuen Besoldunsgtabellen Baden-Württemberg sind nun hier verfügbar:
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: MitleserBW am 10.12.2023 19:21
Strobl wird in seinem Statement auch mit zeit- und wirkungsgleich zitiert.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 10.12.2023 19:40
Die CDU ist auch d´accord und die Grünenfraktion möchte offiziell den Empfehlungen ihres Finanzministers folgen…damit dürfte das Ergebnis zeit– und wirkungsgleich übernommen werden.

https://web.de/magazine/regio/baden-wuerttemberg/baden-wuerttemberg-tarifergebnis-beamte-uebernehmen-38954652
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Versuch am 10.12.2023 19:54
Und man wird weiterhin nicht amtsantenessenen besolden.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Ozymandias am 10.12.2023 20:13
Und man wird weiterhin nicht amtsantenessenen besolden.

Ja, kann gut sein. Aber wer besoldet mittlerweile höher als BW?
A16 Endstufe Februar 2025
Hamburg 8,4
Niedersachsen 8,5
BW 8,77
Bayern 8,5
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 10.12.2023 20:18
Und man wird weiterhin nicht amtsantenessenen besolden.
"amtsantenessenen", war wohl ein "Versuch" :).
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 10.12.2023 21:29
Und man wird weiterhin nicht amtsantenessenen besolden.
Bis das passiert fließt noch viel  Wasser den Neckar runter.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Versuch am 10.12.2023 22:13
Und man wird weiterhin nicht amtsantenessenen besolden.

Ja, kann gut sein. Aber wer besoldet mittlerweile höher als BW?
A16 Endstufe Februar 2025
Hamburg 8,4
Niedersachsen 8,5
BW 8,77
Bayern 8,5
Bei 41 Stunden.
Bitte die Wertschätzung im Ländle ist weniger als 0.

Und man ist laut Verfassung verpflichtet amtsangemessen zu besolden.
Was hat es damit zu tun, dass es keiner macht?
Das ist doch nicht mal ansatzweise ein Argument
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: MitleserBW am 11.12.2023 07:47
die andere Frage ist, was das Ergebnis der Tarifverhandlungen, bzw. dessen Übernahme auf die Beamten, mit der amtsangemessenen Besoldung zu tun hat?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Reisinger850 am 11.12.2023 08:03
Ich denke viel, da zb mitnichten eine Bürgergeldähnliche Anhebung stattfindet nun. Die Nullrunde 2023-2024
wird Klagen erfolgsversprechender machen, hoffe ich.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: MitleserBW am 11.12.2023 08:10
Gibt es hier wirklich Personen die gedacht haben, dass mit der Tarifverhandlung, die auf die Beamten übertragen wird, die amtsangemessene Besoldung hergestellt wird??? Da hätte ja die 1:1 Übernahme der Forderungen nicht gereicht. Von dem her verstehe ich nicht was das miteinander zu tun hat. Es schmälert nur den Abstand zur amtsangemessenen Besoldung, mehr nicht.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Reisinger850 am 11.12.2023 08:12
Tut es das, also den Abstand schmälern? Bei einer Nullrunde 1/23 bis Oktober 24 bei gleichzeitiger 24% Bürgergelderhöhung für diese beiden Jahre?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: MitleserBW am 11.12.2023 08:16
Der Abstand muss natürlich zu jeder zeit vorhanden sein. Demnach eine trockene Antwort: Erst ab 11/24 schmälert es den Abstand, ja. Davor nicht.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Reisinger850 am 11.12.2023 08:20
Die 200 brutto sind auch vlt nur so 5%. Ich bin dahingehend zufrieden mit dem TV-L Ergebnis als dass ich mir sicher bin, allein durch Wiedersprüche 2023 und bald 2024 ein nettes Sümmchen kassieren zu können. Die Hoffnung stirbt jedenfalls zuletzt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: MitleserBW am 11.12.2023 08:34
Da gebe ich dir vollkommen recht und hoffe natürlich auch darauf.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Ozymandias am 11.12.2023 09:09
Ich denke viel, da zb mitnichten eine Bürgergeldähnliche Anhebung stattfindet nun. Die Nullrunde 2023-2024
wird Klagen erfolgsversprechender machen, hoffe ich.

Wenn die Anpassung der Besoldung wegen der Bürgergelderhöhung für 2023 ausbleibt, dann wird eindeutig das Mindestabstandsgebot verletzt. Wenn jemand jemanden in einer niedrigen Besoldungsgruppe kennt (JVA usw.), schnell noch den Widerspruch empfehlen, auf Widerspruchsbescheid bestehen und klagen. Wegen der 12% Erhöhung und für Paar mit 2 Kindern macht das fast 200 Euro monatlich aus, die für 2023 fehlen.

Selbst die IAP kann man nicht mehr in das Jahr 2023 mogeln unter Vorbehalt oder ähnlichem. Das ist Bestandteil von 2024.

Wenn die 12% Erhöhung für 2024 am 1.1. für das Bürgergeld kommt, dann reicht der 200 Euro Sockel im November 2024 auch nicht mehr aus, um das Mindestabstandsgebot einzuhalten. Ohne jetzt alles konkrekt ausgerechnet zu haben. Wenn die IPA in diesem Sinne zählt, obwohl es eigentlich eine freiwillige Leistung ist, dann reicht es allerdings für 2024.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Poincare am 11.12.2023 10:36
Wenn die IAP nicht dazu zählen würde, hätte man dann nicht in E1 auch schon ein Problem mit dem Mindestlohn (ohne dass ich das genau nachgerechnet hätte).

Wenn die IAP auf die Beamten übertragen wird, kann ich das nur begrüßen, auch wenn es natürlich nicht nachhaltig ist. Dann wird schon ein Kollege über den Klageweg die amtsangemessenen prozente einfordern, die es jetzt gebraucht hätte, und dann wird höchstens die IAP für den entsprechenden Zeitraum angerechnet (war es nicht mit Kinderzuschlag während der Coronazeit auch so, dass der angerechnet wurde?).

Als TB würde ich mich über die IAP sicher mehr ärgern.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Ozymandias am 11.12.2023 11:46
Ich denke auch, dass man es für 2024 reinrechen wird, dann sollte es reichen. Bei der Corona-Prämie wurde es so gemacht. Aber auch da gab es das ein oder andere Problem. Diese war z.B gesetzlich als Zusatz zum ohehin geschuldeten Lohn gedacht. Passt halt nicht alles 1:1 zum Beamtenbereich. Coronaprämie gab es auch nur für Aktive Beamte, IAP sollte wohl auch für Pensionäre kommen.

Wenn jemand erst im Laufe des Jahres anfängt und die Prämie/Zulage verpasst, reicht es aufs Jahr gesehen halt nicht mehr. Aber mit so Kleinigkeiten will sich niemand beschäftigen. Das 2023er Problem der Bürgergelderhöhung bleibt mit dieser Besoldungsrunde jedoch auf jeden Fall bestehen und für das Jahr 2024 ist der Sockelbetrag nicht ganz mit dem Abstandsgebot vereinbar.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Versuch am 11.12.2023 15:42
Ich denke auch, dass man es für 2024 reinrechen wird, dann sollte es reichen. Bei der Corona-Prämie wurde es so gemacht. Aber auch da gab es das ein oder andere Problem. Diese war z.B gesetzlich als Zusatz zum ohehin geschuldeten Lohn gedacht. Passt halt nicht alles 1:1 zum Beamtenbereich. Coronaprämie gab es auch nur für Aktive Beamte, IAP sollte wohl auch für Pensionäre kommen.

Wenn jemand erst im Laufe des Jahres anfängt und die Prämie/Zulage verpasst, reicht es aufs Jahr gesehen halt nicht mehr. Aber mit so Kleinigkeiten will sich niemand beschäftigen. Das 2023er Problem der Bürgergelderhöhung bleibt mit dieser Besoldungsrunde jedoch auf jeden Fall bestehen und für das Jahr 2024 ist der Sockelbetrag nicht ganz mit dem Abstandsgebot vereinbar.

Reicht das wirklich bei 12 Prozent Erhöhung des bürgergeldes mit der ifp?

Denn auch Wohnungskosten usw. steigen ja.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Ozymandias am 11.12.2023 16:25
Könnte reichen weil die Prämie steuerfrei, also netto ist. Dazu kommen noch die 200 Euro Brutto im November und Dezember. Und der Grundfreibetrag wird ordentlich erhöht. Müsste mal jemand im Finanzministerium ausrechnen, ist ja deren Job. 2023 stimmt jedenfalls selbst nach der eigenen angewandten Systematik (die aus weiteren Gründen verfassungswidrig sein könnte) hinten und vorne nicht.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Malkav am 11.12.2023 17:00
Die [... Coronaprämie] war z.B gesetzlich als Zusatz zum ohehin geschuldeten Lohn gedacht. Passt halt nicht alles 1:1 zum Beamtenbereich.

Und genau hier legst du den Finger in die offene Wunde dieser Konstruktion!

Der "ohnehin geschuldete Arbeitslohn" iSd § 3 Nr. 11c EStG kann nach meinem Dafürhalten nur eine amtsangemessene Alimentation sein, welche den Vorgaben des Art. 33 GG vollumfänglich entspricht.

Dies deckt sich in so weit auch mit der Legaldefinition von "zusätzlich zum ohnehin geschuldete Arbeitslohn" in § 8 Abs. 4 Nr. 1 EStG, welche klarstellt, dass eine Leistung nicht auf den Anspruchn auf Arbeitslohn angerechnet werden darf, wenn diese als "zusätzlich" gelten soll. Wenn ich die Zahlung jedoch bei der Berechnung der Mindestalimentation berücksichtigen würde, wäre Sie ein normaler Gehaltsbestandteil und gerade nicht mehr "zusätzlich", womit das Steuerprivileg des § 3 Nr. 11c wegfiele.

Beispiel (nach meinem laienhaftem Verständnis!):

115 % Grundsicherung (= Mindestalimentation = ohnehin geschuldeter Arbeitslohn): 30.000,00 EUR
Besoldung inkl. anteiliger I-Prämie: 30.000,00 EUR
Besoldung exkl. Anteiliger: 28.200,00 EUR

Folglich würden die 1.800,00 EUR I-Prämie im Fall einer Berücksichtigung bei der Bemessung einer amtsangemessenen Alimentation "auf den Anspruch auf Arbeitslohn [= amtsangemessene Alimentation] angerechnet" werden.

Gleiches gilt, wenn man nachträglich im Rahmen eines zukünftigen Reparaturgesetzes versuchen würde eine bereits gezahlte I-Prämie einzuberechnen. Diese würde dann gem. § 8 Abs. 4 Nr. 4 EStG nachträglich ihre Steuerbefreiung verlieren. Hier soll der dbb sich mal bei den Profis von der DStG Rat holen ;-)

Und ohne jegliche Berücksichtigung der I-Prämie haben wir bei den Berechnungen zur amtsangemessenen Alimentation de facto fast zwei volle Jahre mit 0 % Tabellensteigerung. Ich bin gespannt auf die Rechenkünste der Ministerien  ::)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Ozymandias am 11.12.2023 17:24
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/Dokumente/220623_Gesetz_%C3%BCber_die_Anpassung_von_Dienst-_und_Versorgungsbez%C3%BCgen_und_zur_%C3%84nderung_dienstrechtlicher_Vorschriften.pdf

Seite 115

108,33 € Coronasonderzahlung

Hier sieht man wie gerechnet wurde und wie wieder gerechnet werden wird.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: SwenTanortsch am 11.12.2023 17:53
Das sind interessante Gedanken, die ihr hier anstellt und die tatsächlich weiterverfolgt werden sollten - hinsichtlich der Corona-Sonderzahlung 2022 war die rechtliche Regelung auf jeden Fall eindeutig: Sie war als Sonderzahlung für durch die Corona-Pandemie besonders belastete Beschäftigte gedacht, die entsprechend, wie Malkav das ausführt, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt worden ist. Sie konnte nicht auf die Bemessung der Mindestalimentation angerechnet werden, eben weil sie eine zusätzliche Beihilfe oder Unterstützung gewesen ist. Die Inflationsausgleichprämie ist allerdings ggf. anders konzipiert, sodass sie tatsächlich von Steuerspezialisten geprüft werden sollte. Hier mal die jeweilige rechtliche Grundlage:

Die Corona-Sonderprämie ist nach § 3 Nr. 11a EStG gewährt worden: "[Steuerfrei sind] zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 auf Grund der Corona-Krise an seine Arbeitnehmer in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1 500 Euro".

Die IAP wird nach § 3 Nr. 11c EStG gewährt: "[Steuerfrei sind] zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3000 Euro".

Die Corona-Sonderprämie war folglich als Beihilfe und Unterstützung konzipiert. Die IAP wird hingegen als Leistung gewährt. Steuerrechtlich müsste nun offensichtlich geprüft werden, ob zwischen den Begriffen ein steuerrechtlich greifender sachlicher Unterschied besteht, der es ggf. erlaubte, die IAP als Leistung auf die Mindestalimentation anzurechnen. Es wäre interessant, wenn das hier steuerrechtlich geklärt werden könnte.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 11.12.2023 17:56
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/Dokumente/220623_Gesetz_%C3%BCber_die_Anpassung_von_Dienst-_und_Versorgungsbez%C3%BCgen_und_zur_%C3%84nderung_dienstrechtlicher_Vorschriften.pdf

Seite 115

108,33 € Coronasonderzahlung

Hier sieht man wie gerechnet wurde und wie wieder gerechnet werden wird.
Da wird etwas zurechtgebogen, gerade so wie es einem in den Kram passt.
Als die AG in den Jahren 2020 (Bund) und 2021 (Länder) die Corona-Prämie den Pensionären versagten, wurde dies im Rahmen einer Klage durch das Verwaltungsgericht Koblenz (5 K 645/22.KO) wie folgt begründet:
"Die Beschränkung der Corona-Sonderzahlung auf aktive Bedienstete ist gerechtfertigt, weil diese eine pauschale Abmilderung für zusätzliche Arbeitsbelastungen während der Pandemie darstellt, denen Versorgungsempfängerinnen und -empfänger nicht in gleicher Weise ausgesetzt gewesen sind".
Und weiter:
"Bei der Umsetzung der Pflicht zur amtsangemessenen Alimentation besitzt der Gesetzgeber überdies sowohl hinsichtlich der Struktur als auch hinsichtlich der Höhe einen weiten Gestaltungsspielraum. Die einmalig anlässlich der Pandemie gewährte Sonderzahlung lässt sich eindeutig nicht dem Alimentationsprinzip oder einem sonstigen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums zuordnen. Auch stellt die Sonderzahlung keine verdeckte tarifliche Erhöhung der Entgelte dar, die nach gängiger Praxis eine entsprechende Anpassung der Versorgungsbezüge hätte nach sich ziehen müssen. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber die Corona-Sonderzahlung bewusst anstelle einer Erhöhung der Bezüge beschlossen hätte...

So gesehen hätte die Corona-Sonderzahlung in den Berechnungen des BVAnp-ÄG 2022 nichts zu suchen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: SwenTanortsch am 11.12.2023 19:51
Das Zurechtbiegen ist der typische Prozess, wie er im Zusammenhang mit der Corona-Sonerprämie 2022 vollzogen worden ist, vgl. die S. 27 ff. unter https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2022/02/Besoldungsrechtliche-Entwicklungen-in-Bund-und-Laendern-Februar-2022.pdf Es wird interessant werden, ob sich für die nun einsetzende Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten ein offensichtlich ähnlich konsensuales Vorgehen hinsichtlich der IAP finden wird wie 2022 hinsichtlich der Corona-Sonderprämie.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: axum705 am 12.12.2023 08:09
Ich bin schon gespannt darauf, was BW alles an Begründungen aus dem Hut zaubert, um die amtsangemessene Alimentation in ihrem Sinne herzustellen. Das Streichen unterer Besoldungsgruppen wurde ja schon massiv vorgenommen und kann ohne grundlegende Überarbeitung der Besoldungstabellen nicht ewig weitergehen. Durch die Veränderung der Einstiegsämter und der absinkenden Kinderzuschläge besteht zudem noch ein rechtliches Risiko, dass ein Gericht auf eine Einebnung der Abstände erkennt (vgl. Berlin). Vermutlich kommt nun bei uns die Anrechnung von fiktivem Partnereinkommen und/der eine zeitliche Verzögerung bei der Übernahme. Von der Einführung von Lebensarbeitszeitkonten hört man seit einem Dreivierteljahr auch nichts mehr. Mitarbeitermotivation vom Feinsten...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 12.12.2023 11:31
Ich bin schon gespannt darauf, was BW alles an Begründungen aus dem Hut zaubert, um die amtsangemessene Alimentation in ihrem Sinne herzustellen..........Vermutlich kommt nun bei uns die Anrechnung von fiktivem Partnereinkommen und/der eine zeitliche Verzögerung bei der Übernahme....
Auch gegenüber Versorgungsempfängern ist der Dienstherr zur Beachtung der hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz verpflichtet. Einem Beamtem/einer Beamtin ist demnach auch in Pension ein nach seinem/ihrem Dienstrang, nach der mit seinem/ihrem Amt verbundenen Verantwortung entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards angemessener Lebensunterhalt zu gewähren.
Ich stelle mir die Frage, wie ein fiktives Partnereinkommen nach Eintritt in den Ruhestand/Rente beider Ehepartner angerechnet werden könntel? Wird dem nicht Versorgungsbezüge empfangenden Ehepartner eine fiktive Rentenzahlung unterstellt? Oder wie verhält es sich, wenn dieser Ehepartner gar keine Rentenanspruch erlangt hat?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Meierheim am 12.12.2023 15:54
Das sind interessante Gedanken, die ihr hier anstellt und die tatsächlich weiterverfolgt werden sollten - hinsichtlich der Corona-Sonderzahlung 2022 war die rechtliche Regelung auf jeden Fall eindeutig: Sie war als Sonderzahlung für durch die Corona-Pandemie besonders belastete Beschäftigte gedacht, die entsprechend, wie Malkav das ausführt, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt worden ist. Sie konnte nicht auf die Bemessung der Mindestalimentation angerechnet werden, eben weil sie eine zusätzliche Beihilfe oder Unterstützung gewesen ist. Die Inflationsausgleichprämie ist allerdings ggf. anders konzipiert, sodass sie tatsächlich von Steuerspezialisten geprüft werden sollte. Hier mal die jeweilige rechtliche Grundlage:

Die Corona-Sonderprämie ist nach § 3 Nr. 11a EStG gewährt worden: "[Steuerfrei sind] zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 auf Grund der Corona-Krise an seine Arbeitnehmer in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1 500 Euro".

Die IAP wird nach § 3 Nr. 11c EStG gewährt: "[Steuerfrei sind] zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3000 Euro".

Die Corona-Sonderprämie war folglich als Beihilfe und Unterstützung konzipiert. Die IAP wird hingegen als Leistung gewährt. Steuerrechtlich müsste nun offensichtlich geprüft werden, ob zwischen den Begriffen ein steuerrechtlich greifender sachlicher Unterschied besteht, der es ggf. erlaubte, die IAP als Leistung auf die Mindestalimentation anzurechnen. Es wäre interessant, wenn das hier steuerrechtlich geklärt werden könnte.
Beachtenswert war damals, dass die Coronaprämie im Tarifvertrag als steuerfreie Ausgleichszahlung für die fehlende prozentuale Angleichung genutzt wurde. Bei durch die Pandemie aber besonders belasteten MAn, die bereits eine Prämie erhalten haben, wurde die tarifvertragliche Zahlung allerdings voll versteuert. Erstaunlich, dass das so durchging. 
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 12.12.2023 17:48
Ich bin schon gespannt darauf, was BW alles an Begründungen aus dem Hut zaubert, um die amtsangemessene Alimentation in ihrem Sinne herzustellen. Das Streichen unterer Besoldungsgruppen wurde ja schon massiv vorgenommen und kann ohne grundlegende Überarbeitung der Besoldungstabellen nicht ewig weitergehen. Durch die Veränderung der Einstiegsämter und der absinkenden Kinderzuschläge besteht zudem noch ein rechtliches Risiko, dass ein Gericht auf eine Einebnung der Abstände erkennt (vgl. Berlin). Vermutlich kommt nun bei uns die Anrechnung von fiktivem Partnereinkommen und/der eine zeitliche Verzögerung bei der Übernahme. Von der Einführung von Lebensarbeitszeitkonten hört man seit einem Dreivierteljahr auch nichts mehr. Mitarbeitermotivation vom Feinsten...
Die WAZ berichtet aus NRW, dass die dortigen Landesbeamten und Pensionäre nach Gesprächen des Beamtenbundes NRW mit der schwarz-grünen Regierungskoalition die schnelle Auszahlung der im Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes erkämpften Inflationsausgleichsprämie erhalten. Außerdem soll die Besoldungsanpassung ab Ende 2024 ohne Abstriche erfolgen.

https://1ft.io/proxy?q=https%3A%2F%2Fwww.waz.de%2Fpolitik%2Fnrw-beamte-gibt-der-finanzminister-die-sonderzahlung-frei-id240795156.html

In Ba-Wü wartet BBW-Chef Rosenberger hinsichtlich der Übertragung auf Beamte und Versorgungsempfänger darauf, "dass der Finanzminister deshalb zeitnah auf uns zukommen wird“.

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/ergebnis-jetzt-inhaltsgleich-auf-besoldung-und-versorgung-uebertragen/
https://www.thelaend.de/
Welcome to THE LÄND, für alle Träumer(innen), die sich ihre eigene Zukunft aufbauen wollen.

"Während in "The Länd" noch geputzt wird, wird im finanzschwächeren NRW schon wieder gefeiert ;D.

Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 12.12.2023 21:05
Ich frage mich wie das noch in diesem Jahr gewuppt werden soll. Ist nicht bald Weihnachtspause im Parlament?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 13.12.2023 02:35
https://lbv.landbw.de/-/tarifeinigung-in-den-tarifverhandlungen-f%C3%BCr-die-besch%C3%A4ftigten-der-l%C3%A4nder-1

Ich glaube dieses Jahr wirds nichts mehr und wir bekommen die 1800 plus je 120 für Januar und Februar am Ende vom Januar für den Februar ausbezahlt. Oder aber sie bekommen es bis zum 12.1. auch nicht hin, dann halt für März am Ende vom Februar. Ich mein, dass die Coronazahlung auch erst mit der Märzbesoldung ausbezahlt wurde.
Aber die Pensionäre sollen die IAP wohl bekommen wenn ich das richtig lese.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 13.12.2023 11:28
https://lbv.landbw.de/-/tarifeinigung-in-den-tarifverhandlungen-f%C3%BCr-die-besch%C3%A4ftigten-der-l%C3%A4nder-1


...Aber die Pensionäre sollen die IAP wohl bekommen wenn ich das richtig lese.
Na dann will ich mal hoffen, dass Frau Michalke einen guten Draht zu Herrn Dr.  Bayaz hat, wenn das LBV diese Info auf die Homepage stellt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: SpeedyG am 13.12.2023 15:19
https://lbv.landbw.de/-/tarifeinigung-in-den-tarifverhandlungen-f%C3%BCr-die-besch%C3%A4ftigten-der-l%C3%A4nder-1


...Aber die Pensionäre sollen die IAP wohl bekommen wenn ich das richtig lese.
Na dann will ich mal hoffen, dass Frau Michalke einen guten Draht zu Herrn Dr.  Bayaz hat, wenn das LBV diese Info auf die Homepage stellt.

Da steht doch auch nur, dass es beabsichtigt ist. Heißt doch noch garnichts. Die wollen nur nicht, dass jemand nachfragt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Taigawolf am 14.12.2023 11:19
Nur als Tip für Leute, die das irgendwie verschlafen hatten wie z.B. ich:

Mit der Gesetzesänderung auch die Behilfe betreffend Ende 2022 sind geringere Altersrückstellungen zu bilden und der Behilfesatz in der Pension stieg von 50 auf 70%. Ich habe meine Versicherung  (HUK Coburg) darüber nach der letzten Tariferhöhungsamkündigung informiert. Mein Vertrag wurde daraufhin jetzt rückwirkend zum 01.01.2023 angepasst und ich erhalte 441€ zu viel gezahlte Beiträge zurück.

Wessen Beitrag in 2023 nicht gesunken ist, sollte sich das nochmal genau anschauen und die Versicherung entsprechend informieren bzw. das bemängeln.

Hoffe das hilft dem einen oder anderen. Bei mir wurde wie gesagt nicht automatisch angepasst.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Admin am 14.12.2023 14:52
Update:
Nach Mitteilung des Beamtenbundes Baden-Württemberg BBW rückt die Landesregierung von der Zusicherung einer inhaltsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses TV-L ab. An Stelle der pauschalen Erhöhung um 200 € soll nun eine lineare Erhöhung von 3,6% zum 01.11.2024 kommen. Zum 01.02.2025 ist eine Erhöhung um 5,6% vorgesehen, also 0,1 Prozentpunkte mehr als im TV-L. Der Mindesterhöhungsbetrag von 140 € spielt bei der Beamtenbesoldung keine Rolle, da dieser mangels zu TV-L E 1 vergleichbarer Besoldungsgruppen ohnehin nicht zum Tragen käme.

Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Pukki am 14.12.2023 15:06
Na bestens, spart sich das Land wieder ein paar Talerchen. Immerhin muss man A13 Stufe 8 bzw. A14 Stufe 5 erreicht haben, um da über die 200€ Erhöhung zu kommen, die der Sockelbetrag bedeutet hätte (mit A 13 / 8 liegt man ein paar Cent unterhalb.

Win-win, weil es daneben keine weitere Stauchung der Besoldungstabellen gibt... ein Schelm ::)

Bin gespannt, wann die nächsten Bundesländer nachziehen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Johnsmith am 14.12.2023 15:12
Bin mal gespannt, wie die 3,6% errechnet wurden.

Hatte ja gehofft, dass es wegen des Abstandsgebots die 4,76% aus dem Einigungspapier statt des Sockels von 200€ werden…
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Admin am 14.12.2023 15:13
Die Vergleichsrechnung 2024 +3,6% zu +200 EUR ist fertig:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2024/a/vergleich.pr2023a-beamte-bawue-2024.m.html

Ergebnis:
Ein Großteil der Beamten verliert dadurch. Nur A15 und höher profitieren sowie marginal dienstältere A13 und A14.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Johnsmith am 14.12.2023 15:20
Beim BBW findet sich übrigens auch etwas zu den Auszahlungsmodalitäten des Inflationsausgleichs:

Mehr Geld gibt es erstmals Ende März 2024 mit den April-Bezügen. Dann erhalten Beamtinnen und Beamte zusätzlich zu ihrem Gehalt einmalig und steuerfrei einen Inflationsausgleichs in Höhe von 1.800 Euro, zuzüglich vier Mal 120 Euro für die Monate Januar bis April 2024, danach von Mai bis Oktober jeweils 120 Euro. Ab November 2024 steigen die Bezüge linear um 3,6 % und ab Februar 2025 linear um weitere 5,6 %. Teilzeitbeschäftigte bekommen den Inflationsausgleich anteilig.“

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/bbw-jetzt-geld-in-die-hand-zu-nehmen-ist-gut-und-richtig/ (https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/bbw-jetzt-geld-in-die-hand-zu-nehmen-ist-gut-und-richtig/)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 14.12.2023 18:29
Beim BBW findet sich übrigens auch etwas zu den Auszahlungsmodalitäten des Inflationsausgleichs:

Mehr Geld gibt es erstmals Ende März 2024 mit den April-Bezügen. Dann erhalten Beamtinnen und Beamte zusätzlich zu ihrem Gehalt einmalig und steuerfrei einen Inflationsausgleichs in Höhe von 1.800 Euro, zuzüglich vier Mal 120 Euro für die Monate Januar bis April 2024, danach von Mai bis Oktober jeweils 120 Euro. Ab November 2024 steigen die Bezüge linear um 3,6 % und ab Februar 2025 linear um weitere 5,6 %. Teilzeitbeschäftigte bekommen den Inflationsausgleich anteilig.“

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/bbw-jetzt-geld-in-die-hand-zu-nehmen-ist-gut-und-richtig/ (https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/bbw-jetzt-geld-in-die-hand-zu-nehmen-ist-gut-und-richtig/)

Ganz großes Kino... von den 200 € bleibt etwas mehr als die Hälfte übrig. Ganz Tolles Kino dieser Abschluss. Von wegen Inhaltsgleich und Zeitgleich. Nicht mal Zeitgleich ist das.

Edit: Danke an die Admins für die Tabelle. Der Abschluss ist sogar für die meisten im gehobenen Dienst noch eine Schlechterstellung. Erst im höheren Dienst kommt ein Gewinn auf. Wahnsinn... und der dbb freut sich noch das es den öD Attraktiver macht.

Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 14.12.2023 18:54
Die Vergleichsrechnung 2024 +3,6% zu +200 EUR ist fertig:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2024/a/vergleich.pr2023a-beamte-bawue-2024.m.html

Ergebnis:
Ein Großteil der Beamten verliert dadurch. Nur A15 und höher profitieren sowie marginal dienstältere A13 und A14.
Na da sah vermutlich ein Beamter der Besoldungsordnung B die verfassungskonforme Besoldung gefährdet und hat veranlasst, dass der Aufweichung des Prinzips der Ämterwertigkeit und der Verletzung des Leistungsprinzips Einhalt geboten wird um, ganz im Sinne des Bundesverfassungsgericht, das Abstandsgebot zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen nicht (noch weiter) zu verletzen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 14.12.2023 20:24
Mich würde auch interessieren wie die auf 3,6% kommen.
Aber das ist halt der Käse mit diesem gottverdammten Sockel.
Den kann man auslegen wie man will.
Mir tut Leid für die Kollegen in den unteren Rängen…bei denen sind es ja teilweise mehrere Prozente die da flöten gehen 😳
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 14.12.2023 20:38
Mich würde auch interessieren wie die auf 3,6% kommen.
Aber das ist halt der Käse mit diesem gottverdammten Sockel.
Den kann man auslegen wie man will.
Mir tut Leid für die Kollegen in den unteren Rängen…bei denen sind es ja teilweise mehrere Prozente die da flöten gehen 😳

Die Hälfte bei A8 um genau zu sein. ca. 7% auf 3,6% oder anders ausgedrückt 102€ ca. statt 200€.

Ich weiß nicht welchen "Durchschnitt" der gute Finanzminister entdeckt haben will, aber wenn alle unter A15 pauschal nicht profitieren und A14 nur bei Stufe 6+, dann ist die Mehrheit irgendwie nicht so wirklich abgedeckt. Nicht mal Ansatzweise.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Ozymandias am 14.12.2023 21:18
Aus meiner Beobachtung hat das Pendel in BW zuletzt sehr stark zugunsten der niedrigen Besoldungsgruppen ausgeschlagen. In den letzten 13 Jahren wurde A2-A6 abgeschafft. Dazu wurden hohe Beträge für Kinder erfunden.
A13-16 gingen dabei quasi leer aus, der Abstand ist enorm abgesenkt worden.

Jetzt fällt einem auf, dass die hohen und teilweise kinderlosen Besoldungsgruppen dabei sehr schlecht aussahen und man rudert innerhalb weniger Tage zurück. Keine sonderlich schlaue Regierungsführung und das gesamte Besoldungsgefüge ist weiterhin aus den Fugen geraten. (Bürgergeld und Mindestabstandsgebot, hohe Zuschläge für Kinder, Abstandsgebot, usw.).

Insgesamt Nominal gesehen haben die höheren Besoldungsgruppen einen weitaus höheren Schaden von fast 4-stellig jeden Monat Brutto, im Vergleich zu  früheren relativen Abständen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 14.12.2023 21:56
Mich würde auch interessieren wie die auf 3,6% kommen.
Soll wahrscheinlich ein bißchen mehr sein als 120€ Netto, damit man ab 11/25 nicht weniger erhält als in den Vormonaten mit der IAP-Rate.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: dumerili1978 am 14.12.2023 22:15
Mich würde auch interessieren wie die auf 3,6% kommen.
Soll wahrscheinlich ein bißchen mehr sein als 120€ Netto, damit man ab 11/25 nicht weniger erhält als in den Vormonaten mit der IAP-Rate.

Also bei mir ist es weniger als im Oktober mit IAP. Das ist echt eine Frechheit  >:(
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 14.12.2023 22:47
Mich würde auch interessieren wie die auf 3,6% kommen.
Soll wahrscheinlich ein bißchen mehr sein als 120€ Netto, damit man ab 11/25 nicht weniger erhält als in den Vormonaten mit der IAP-Rate.

Es ist kaum mehr als 100 bei A8. Es ist sehr dreist. Hätten die das prozentual so gelöst das A8 200€ mehr bekommt und oben dafür auch prozentual mehr, dann hätte niemand sich beschwert, aber Hand aufs Herz: Alle bis A13/7 sind hier die Verlierer. Damit ist auch nur sehr wenigen geholfen, aber Hauptsache Abstandsgebot gehalten. Und im wenig freue ich mich über diejenigen im gehobenen Dienst die das unbedingt wollten.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 14.12.2023 23:24

Es ist kaum mehr als 100 bei A8. Es ist sehr dreist. Hätten die das prozentual so gelöst das A8 200€ mehr bekommt und oben dafür auch prozentual mehr, dann hätte niemand sich beschwert, aber Hand aufs Herz: Alle bis A13/7 sind hier die Verlierer. Damit ist auch nur sehr wenigen geholfen, aber Hauptsache Abstandsgebot gehalten. Und im wenig freue ich mich über diejenigen im gehobenen Dienst die das unbedingt wollten.

Deine Schadenfreude in aller Ehren😜
Ich finds nicht gut da es bei uns Lehrern besonders den Grundschulbereich trifft der in Zukunft eh eher vakant besetzt ist.
Uns eher ältere SEK Lehrer mit A13 triffts nur am Rande oder kommt uns sogar zu Gute. Mich mit A13/6 bissle und in 4 Jahren ist auch das dann umgekehrt. Die Gymmies sind eh fein raus.
Schadenfreude ist zumindest in unserem Bereich nicht angebracht.

Peinlich finde ich noch Rosenberger darum bettelt doch endlich die Bezüge wegen des Bürgergelds anzupassen während er die deutliche Verschlechterung des Tarifergebnisses lobt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: sapere aude am 14.12.2023 23:35
Die "Abkehr" vom Sockel halte ich für richtig. Allerdings ist nicht nachvollziehbar, warum hier vom ermittelten Prozentsatz für die "Zulagen" abgewichen wird.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 15.12.2023 00:03
Die "Abkehr" vom Sockel halte ich für richtig. Allerdings ist nicht nachvollziehbar, warum hier vom ermittelten Prozentsatz für die "Zulagen" abgewichen wird.

Ich denke er ist mehr oder weniger willkürlich gewählt und macht sich an irgendeiner B– Besoldung fest. Keinesfalls ist er ein Durchschnitt zwischen A7 und A16
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 15.12.2023 00:12
In einer perfekten Welt hätte man Rosenberger auf Schizophrenie untersucht. Keiner bei klarem Verstand hätte das so gesagt.
Die "Abkehr" vom Sockel halte ich für richtig. Allerdings ist nicht nachvollziehbar, warum hier vom ermittelten Prozentsatz für die "Zulagen" abgewichen wird.

Ich denke er ist mehr oder weniger willkürlich gewählt und macht sich an irgendeiner B– Besoldung fest. Keinesfalls ist er ein Durchschnitt zwischen A7 und A16

Ich glaube ich hab die Matrix gelöst…

Man hat den Ausgangswert 200 genommen und oben gesagt plus 100 und unten minus 100 und tadaaa perfekt. So sieht es zumindest auf der Tabelle aus.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Taigawolf am 15.12.2023 00:33
Man darf konstatieren, dass sich der gehobene Dienst für Absolventen seit spätestens 2012 nicht mehr lohnt bzw. der "Vorteil" immer weiter abgeschmolzen wurde. Ich gönne allen Kollegen mehr Geld, aber als gDler fühle ich mich seit Jahren nur noch verarscht. Ich habe alles mitgenommen. Die abgesenkte Beihilfe, die gesunkene Einkommensgrenze für den Ehepartner, die abgesenkte Eingangsbesoldung (die wohl die allerwenigsten aufgrund damals fehlenden Wissens wirklich gerügt haben), die eingeführten Unisex-Tarife bei der Versicherung, die gestiegene Kostendämpfungspauschale etc.
Dann bin ich 4 Jahre in A9 gesessen trotz Anrechnung meines Wehrdienstes (auf A11 Dienstposten), bevor ich endlich in A10 war. Und siehe da, ein paar Monate später war A10 plötzlich das Eingangsamt im gD. Und dann kam unser Kind erst im September 2020, was mir eine wirklich -Achtung Ironie- prickelnde Nachzahlung von ein paar Euro gebracht hat, weil ich nicht früher Kinder gezeugt habe.

Wenn man wie ich genau "die richtige Zeit" erwischt hat, dann wurde einem am Ende ein jährlicher hoher 4-stelliger bis fast 5-stelliger Betrag vorenthalten.

Die erzwungenen Nachzahlungen stellen da einen Tropfen auf den heißen Stein dar.

Ich frage mich ernsthaft, warum ich noch im gD Verantwortung übernehmen soll. Ich sehe null Vorteil darin. Und bis Ende 2025 wird das auch so bleiben. Ich habe wenig Hoffnung, dass dann plötzlich die Kehrtwende kommen wird. So langsam bin ich am dem Punkt angekommen, an dem der berühmte Tropfen das Fass zum überlaufen bringt.

Null Wertschätzung, null Attraktivität Verantwortung zu übernehmen. Seit Jahren nur Reallohnverluste und darüber hinaus Sonderopfer und Demütigungen bei 41 Stunden in der Woche und gefühlter Knechtschaft, die der Dienstherr gerne ab und zu durchblicken lässt. Aber Hauptsache in der Stellenausschreibung steht "modernes Arbeitsumfeld", "flexible Arbeitszeitgestaltung" und "gute Work-Life-Balance". Mir ist keines davon begegnet, alles leere Phrasen.

Beamte des gD tun gut daran, nicht mehr als das absolute Mittelmaß zu liefern, das wir gesetzlich bringen müssen. Ist mir egal, dass ich dafür als unmotiviert gelte und ständig zum Personalgespräch eingeladen werde. Habe mich lange genug ausbeuten lassen.

Der öD schießt sich endgültig ins Aus.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 15.12.2023 00:40
Hat für den Artikel jemand ein Abo?
Ich glaube er bringt mehr Licht ins Dunkel.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.beamtenbesoldung-in-baden-wuerttemberg-wie-die-beamten-und-pensionaere-vom-tarifabschluss-profitieren.15bf11c9-3b98-4cab-99d0-57420cc5515c.html
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 15.12.2023 09:20
Mal schauen bis es eine Stellungnahme vom LBV oder dem Finanzministerium kommt.

Ich frage mich aber wirklich was die Gewerkschaften sich da so denken… Halten die uns für blöd, wenn sie auf der einen Seite sagen „Ist ein positives Signal“ aber dann darunter Schreiben das die Besoldung Katastrophal ist. Da bleibt einem die Spucke weg. Jetzt ist die Besoldung zum Bund in weiterer Schieflage geraten und das mit dem Segen des dbb. Hoffe ihr schreibt alle eurer Gewerkschaft eine Mail das es ein Skandal ist. Ich warte solange auf die Antworten der genannten Stellen
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 15.12.2023 09:42
Mal schauen bis es eine Stellungnahme vom LBV oder dem Finanzministerium kommt.

Ich frage mich aber wirklich was die Gewerkschaften sich da so denken… Halten die uns für blöd, wenn sie auf der einen Seite sagen „Ist ein positives Signal“ aber dann darunter Schreiben das die Besoldung Katastrophal ist. Da bleibt einem die Spucke weg. Jetzt ist die Besoldung zum Bund in weiterer Schieflage geraten und das mit dem Segen des dbb. Hoffe ihr schreibt alle eurer Gewerkschaft eine Mail das es ein Skandal ist. Ich warte solange auf die Antworten der genannten Stellen
Anscheinend wurde Herr Rosenberger mir seiner Entourage ins FM vorgeladen, dort wurden ihnen vom MD die Entscheidung des Finanzministers verkündigt, man hat abgenickt, ein Gruppenfoto gemacht und ist wieder von dannen gezogen.
Eine Stellungnahme des LBV ist nicht zu erwarten (aus welchem Grund, es handelt auf Anordnung), allenfalls die Wiederholung der bereits beschriebenen Auszahlungsmodalitäten damit es nicht von unnötigen Anfragen belastet wird.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: schemelino am 15.12.2023 09:55
Hat für den Artikel jemand ein Abo?
Ich glaube er bringt mehr Licht ins Dunkel.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.beamtenbesoldung-in-baden-wuerttemberg-wie-die-beamten-und-pensionaere-vom-tarifabschluss-profitieren.15bf11c9-3b98-4cab-99d0-57420cc5515c.html
https://archive.is/Fp69H
Hoffe der Link geht
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 15.12.2023 10:04
Der link geht danke. Leider wird nix zu den Anwärterbezügen gesagt, obwohl bei uns die Kosten sogar noch krasser ins Gewicht fallen, da wir eigene Wohnungen mit wenig Spielraum unterhalten.

Also auf die Stellungnahmen warten.

Aber der Artikel sagt das unser Ministerium die Bürgegeldrechnung im Blick hat und bereits rechnet.

Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LaBeVe am 15.12.2023 10:17
In dem Artikel steht jetzt auch nichts neues. Es bleibt abzuwarten wie das FM das Abstandsgebot zum Bürgergeld einhalten will.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: guzmaro am 15.12.2023 10:53
Mir tun die Ba Wü Beamten Kollegen echt leid.
Das ist ja kaum zu glauben.
ca. 80€ Brutto für ganz viele Beamte.
Frechheit.

Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Tagelöhner am 15.12.2023 10:56
Der Rechtsweg steht ja jedem offen bzw. das Stellen eines Entlassungsantrages um dann in der Freien Wirtschaft sein Glück zu versuchen. Die lecken sich nach den ganzen behördlichen Leistungsträgern schon lange die Finger  ;D
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 15.12.2023 11:09
In dem Artikel steht jetzt auch nichts neues. Es bleibt abzuwarten wie das FM das Abstandsgebot zum Bürgergeld einhalten will.
Es wurden zumindest die einzelnen Erhöhungsschritte sauber erläutert (ohne Polemik und Beamtenbashing) und erklärt, wie das FM die Umrechnung des Sockelbetrags in die Prozenwerte begründet.
Dass die Versorgungsbeträge nur dem individuellen Ruhegehaltssatz entsprechend erhöht werden, war zu erwarten und ist auch nachvollziehbar.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LaBeVe am 15.12.2023 11:40
In dem Artikel steht jetzt auch nichts neues. Es bleibt abzuwarten wie das FM das Abstandsgebot zum Bürgergeld einhalten will.
Es wurden zumindest die einzelnen Erhöhungsschritte sauber erläutert (ohne Polemik und Beamtenbashing) und erklärt, wie das FM die Umrechnung des Sockelbetrags in die Prozenwerte begründet.
Dass die Versorgungsbeträge nur dem individuellen Ruhegehaltssatz entsprechend erhöht werden, war zu erwarten und ist auch nachvollziehbar.

Das stimmt aber in Stein gemeißelt ist sowieso noch nix...bin auf das Gesetz gespannt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 15.12.2023 12:07
Ich bin auch auf das Gesetz gespannt und ich kann mir nicht vorstellen, dass Strobl, nachdem er das als Innenminister losgelassen hat:
"Unsere Beamtenschaft ist gerade in der Krise der Demokratie das Rückgrat des Staates. Die zeit- und wirkungsgleiche Erhöhung der Besoldung ist auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber unseren Beamtinnen und Beamten."

nun zulassen kann, dass die überwiegende Mehrheit in Polizei und Justiz um mehrere Prozente! rasiert wird. Steht er ja schön von seinem grünen Finanzminister düpert da.

Und Bayaz unser Finanzminister...der Grünfink:
"Ich werde den Beteiligten in Baden-Württemberg vorschlagen, das Tarifergebnis auch inhaltsgleich auf unsere Beamtinnen und Beamte zu übertragen"
Hat er da offensichtlich gelogen? Man muss beide öffentlich an ihre Versprechen erinnern.

Würde mich wirklich interessieren was die Gewerkschaften der Polizei und Justiz zu sagen.
Lachhaft dass Rosenberger dem auch noch positiv zustimmt.
Interessiert mich auch was die GEW meint, dass mit der neuen Umrechnung hauptsächlich die Grundschulkolleginnen betroffen sind.

Denn machen wir uns nichts vor...die Mehrzahl der Gymnasial- und Sekundarstufenlehrkräfte inkl. meinereiner ist bei der Umrechnung fein raus. Und die meisten Beamten mit A 13 und 14 sitzen in den Lehrerzimmern.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LaBeVe am 15.12.2023 12:32
Ich bin auch auf das Gesetz gespannt und ich kann mir nicht vorstellen, dass Strobl, nachdem er das als Innenminister losgelassen hat:
"Unsere Beamtenschaft ist gerade in der Krise der Demokratie das Rückgrat des Staates. Die zeit- und wirkungsgleiche Erhöhung der Besoldung ist auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber unseren Beamtinnen und Beamten."

nun zulassen kann, dass die überwiegende Mehrheit in Polizei und Justiz um mehrere Prozente! rasiert wird. Steht er ja schön von seinem grünen Finanzminister düpert da.

Und Bayaz unser Finanzminister...der Grünfink:
"Ich werde den Beteiligten in Baden-Württemberg vorschlagen, das Tarifergebnis auch inhaltsgleich auf unsere Beamtinnen und Beamte zu übertragen"
Hat er da offensichtlich gelogen? Man muss beide öffentlich an ihre Versprechen erinnern.

Würde mich wirklich interessieren was die Gewerkschaften der Polizei und Justiz zu sagen.
Lachhaft dass Rosenberger dem auch noch positiv zustimmt.
Interessiert mich auch was die GEW meint, dass mit der neuen Umrechnung hauptsächlich die Grundschulkolleginnen betroffen sind.

Denn machen wir uns nichts vor...die Mehrzahl der Gymnasial- und Sekundarstufenlehrkräfte inkl. meinereiner ist bei der Umrechnung fein raus. Und die meisten Beamten mit A 13 und 14 sitzen in den Lehrerzimmern.

Monika Stein, Landesvorsitzende der GEW: „Das Tarifergebnis haben wir als guten Kompromiss bezeichnet. Der Vorschlag des Finanzministers zur Übertragung auf die Beamt*innen führt bis weit in die höheren Entgeltgruppen zu einer schlechteren Gehaltsanhebung als die von uns erwartete und geforderte zeit- und wirkungsgleiche Übertragung bringen würde. Finanzminister Danyal Bayaz muss hier dringend noch einmal in sich gehen und nachlegen. Der Vorschlag des Finanzministers vergällt vielen Kolleg*innen die Weihnachtspause.“
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: A6 ist das neue A10 am 15.12.2023 12:55
Aus den Nachrichten (ich nenne die Quelle nicht, da es ein Bezahlartikel ist)

"Von einer Einigung nach harten Verhandlungen lässt sich kaum reden. Es ist eher ein
einseitiger Beschluss des Finanzministeriums, wie der Tarifabschluss der Länder auf die
Beamten und Versorgungsempfänger im Südwesten übertragen werden soll. Die
weitgehende Übernahme in Baden-Württemberg steht nun fest, wie die Gewerkschaften
bis Donnerstagmittag erfahren haben. Dabei gibt es jedoch leichte Abweichungen zum
Tarifergebnis.
Einkommenszuwachs von 3,6 Prozent plus 5,6 Prozent
Die Übernahme des Tarifergebnisses im öffentlichen Dienst für den Beamten- und
Versorgungsbereich in Baden-Württemberg steht praktisch fest. Allerdings gibt es
kleine Abweichungen – eine könnte besonders die Pensionäre verärgern.

Demnach erhalten die etwa 188 000 Beamten zum 1. November 2024 eine
Besoldungserhöhung von linear 3,6 Prozent. Das bedeutet: der Sockel von 200 Euro aus
dem Tarifabschluss muss für die Beamten in eine prozentuale Steigerung umgerechnet
werden. Dies folgt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum
Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen. Bei den Tarifkräften wird der Sockel
von den Ländern zwar mit durchschnittlich 4,76 Prozent mehr Gehalt berechnet – im
Beamtenbereich ist die Berechnungsgrundlage wegen der im Schnitt höheren Besoldung
aber eine andere.
Von Februar 2025 an erhöhen sich die Bezüge um weitere 5,6 Prozent – also um 0,1
Prozentpunkte mehr als für die Tarifbeschäftigten. Grund ist hier der Mindestbetrag von
340 Euro, der zu diesem Zeitpunkt für die Tarifkräfte erreicht werden soll und der sich
schlecht auf die Beamten übertragen lässt. Folglich wird die Besoldung an dieser Stelle
aufgewertet.
Mehr Geld gibt es bereits Ende März 2024 mit den April-Bezügen. Dann erhalten die
Beamten eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1800 Euro plus vier Mal
120 Euro für die Monate Dezember bis April. Es folgen jeweils 120 Euro von Mai bis
Oktober. Insgesamt gibt es somit 3000 Euro. Die ersten Zahlungen fließen allerdings etwas
später als für die Tarifbeschäftigten, weil das Landesamt für Besoldung und Versorgung
(LBV) aus technischen Gründen mehr Vorlauf für die Umsetzung benötigt.
Teilzeitbeschäftigte bekommen die Inflationsausgleichsprämie anteilig entsprechend
ihrem Arbeitsverhältnis.
„Nicht enttäuscht – aber auch nicht glücklich“
Der Beamtenbund Baden-Württemberg begrüßt im Kern die zügige Entscheidung der
Landesregierung. „Glücklich sieht anders aus“
, sagte der Landesbund-Vorsitzende Kai
Rosenberger unserer Zeitung. „Aber ganz enttäuscht bin ich auch nicht.
“ Damit werde das
Land seiner Verantwortung als Dienstherr gerecht und mache in Zeiten akuten
Fachkräftemangels den öffentlichen Dienst für potenzielle Bewerber attraktiver.
Rosenberger zeigt sich auch nicht überrascht von den Abstrichen für die 151 000
Versorgungsempfänger im Land. Denn die deutlichste Abweichung vom Tarifergebnis
betrifft den umstrittensten Punkt: die Inflationsausgleichsprämie für die Pensionäre, die
davon lediglich im Rahmen ihres individuellen Ruhegehaltssatzes – also maximal mit
71,75 Prozent – profitieren. Wer zum Beispiel einen Versorgungssatz von 60 Prozent hat,
bekommt die Prämie nur zu 60 Prozent, also 1800 Euro. Damit folgt Baden-Württemberg
einer Verabredung der Länder, den gleichen Weg wie der Bund nach dem Tarifabschluss
vom April einzuschlagen.
Kaufkraft-Argument zählt nicht
Gegenargumente Rosenbergers mit einem relativen Kaufkraftverlust von Beamten
gegenüber den Rentnern, gemessen an der Inflation, lässt Finanzminister Danyal Bayaz
(Grüne) demnach nicht gelten. Sein Haus rechtfertigt die Entscheidung mit der
„systemgerechten“ Übertragung, wonach die Pension auch entsprechend dem
Ruhegehaltssatz erhöht wird.
Die Übernahme muss noch vom Landtag als Gesetz beschlossen werden. Dies sollte bis
Mitte Januar erfolgen, heißt es. Mit großer Gegenwehr ist nicht zu rechnen.
Bürgergeld-Erhöhung hat noch ein Nachspiel
Offen ist aber, inwieweit dem Verfassungsgericht Folge geleistet wird, einen
Abstandsgebot von 15 Prozent von der untersten Besoldung zum sozialhilferechtlichen
Existenzminimum einzuhalten. Rosenberger sieht da für 2023 und wegen der nächsten
Bürgergelderhöhung vor allem für das Jahr 2024 ein Problem. Die lineare
Besoldungserhöhung erfolge erst im November, und die Einmalzahlungen „werden
definitiv nicht ausreichen, um den Anstieg des Bürgergelds zu kompensieren“
. Dass der
nötige Abstand dann nicht mehr stimme, wisse das Finanzministerium. „Die fangen jetzt
an zu rechnen, lassen sich aber noch nicht in die Karten schauen“
, sagte der Landesbund-
Chef.
Schwankt das Vier-Säulen-Modell?
Inwieweit nun das Vier-Säulen-Modell der Beamtenbezahlung verändert werden muss,
wird sich erst in einigen Monaten zeigen. Rosenberger appelliert an die Regierung,
„zeitnah dafür zu sorgen, dass die Besoldung im Land zumindest wieder
verfassungskonform ist“. Um die Verfassungsmäßigkeit wieder herzustellen, sind aus Sicht
des Beamtenbundes Aufschläge auch im gehobenen und höheren Dienst erforderlich."
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LaBeVe am 15.12.2023 12:59
Der Artikel ist bereits genannt worden :)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 15.12.2023 13:01
Das ist der Artikel hier:
https://archive.is/Fp69H
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 15.12.2023 13:09
Ich bin auch auf das Gesetz gespannt und ich kann mir nicht vorstellen, dass Strobl, nachdem er das als Innenminister losgelassen hat:
"Unsere Beamtenschaft ist gerade in der Krise der Demokratie das Rückgrat des Staates. Die zeit- und wirkungsgleiche Erhöhung der Besoldung ist auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber unseren Beamtinnen und Beamten"

nun zulassen kann, dass die überwiegende Mehrheit in Polizei und Justiz um mehrere Prozente! rasiert wird. Steht er ja schön von seinem grünen Finanzminister düpert da.

Würde mich wirklich interessieren was die Gewerkschaften der Polizei und Justiz zu sagen.
Lachhaft dass Rosenberger dem auch noch positiv zustimmt.

Aktueller bericht in den südwestlichen Tageszeitungen. Passt wie die Faust aufs Auge.

https://www.swp.de/baden-wuerttemberg/polizei-in-bw-zahl-hat-sich-vervierfacht_-immer-mehr-polizisten-quittieren-den-dienst-72525095.html#:~:text=Polizei%20in%20BW%20Zahl%20hat,gestiegen%2C%20wie%20unsere%20Zeitung%20erfuhr.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Der Obelix am 15.12.2023 13:16
Man kann es positiv sehen.

BW hat eine, mit angrenzend besonders hoher Wahrscheinlichkeit, denn alles andere wäre Spekulation, verfassungswidrige Besoldung aktuell.

Wenn man also aktuell eine Verfassungswidrige Besoldung hat, kann das neue nicht schlechter, sondern ja immer nur besser werden.

Meine Vermutung aber: Die Regelung ist weiterhin verfassungswidrig. Und eigentlich sogar noch ein bisschen Verfassungswidriger als vorher.....
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: websgeisti am 15.12.2023 13:32
Also diese Ankündigung ist ja schon eine Frechheit. Von linearen Erhöhungen profitieren generell immer diejenigen mit einer höheren Besoldung (vom prozentualen her und der allgemeinen Steigerung beim Brutto/Netto). Ich verstehe auch nicht wie man hier platt mit dem Abstandsgebot argumentiert. Der Sockelbetrag lässt die Abstande gleich und auch nicht abschmelzen. Eher steigen danach durch die lineare Erhöherung die oberen BesGr noch stärker an und vermutlich will man das nicht.

Hoffe mal, dass kein anderes Bundesland sich daran ein Beispiel nimmt. Denn so wird aus einem „Ok“-Abschluss ein mieser Abschluss. Bayern hat ja eine systemkomforme und zeitgleiche Übernahme angekündigt. Hoffentlich hält man sein Wort und spart nicht wieder am mittleren/gehobenen Dienst.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Johnsmith am 15.12.2023 14:13
Der Sockelbetrag lässt die Abstande gleich und auch nicht abschmelzen.

Kannst Du das erläutern?

Mit der linearen Erhöhung von 3,6% liegt das vertikale Spannungsverhältnis (Verhältnis Endamt A7 und A16) bei 244%.

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2024/a/kennzahlen.html (https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2024/a/kennzahlen.html)

Die Analyse für BW mit pauschal 200€ kann ich nicht mehr finden. Hier lag der Wert jedoch bei deutlich unter 240% (meiner Erinnerung nach 236%), sodass es m.E. definitiv ein weiteres Abschmelzen gegeben hätte.

Der Königsweg wäre für 2024 daher wohl eine lineare Erhöhung um 7,3% gewesen. Dann hätte es im Eingangsamt A7 die 200€ gegeben und dem Abstandsgebot wäre Rechnung getragen worden. War aber wohl zu teuer…

Im Übrigen hat BW im Ländervergleich bereits jetzt schon ein extrem niedriges vertikales Spannungsverhältnis.

BY und BE liegen bei 280%.

Vor dem 4-Säulen-Modell waren es in BW immerhin noch 264%.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 15.12.2023 14:21
Naja...im Prinzip hat er wegen des Abstandsgebotes schon Recht.
Die Frage ist halt ob man es nun so macht, dass der Großteil der Beamten dumm dasteht.

Die Wurzel allen Übels ist in meinen Augen der Sockelbetrag...denn den zu übertragen lädt zu allerelei Trickserei ein.
Ich weiß auch nachwievor nicht wie es zu diesem Betrag von 3,6% kommt.
Wenn ich nen Tabellenmittelwert nehme zwischen A7/1 und A16/10 komme ich bei den 200 Euro Sockel nämlich auf 4,84% anstatt 3,6% was ein wesentlich angemessenerer Prozentsatz wäre!

Dann wär die Tabelle auch nicht nur oben rechts grünlastig sondern es wäre ein gesunder Mittelwert.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: blauesviereck am 15.12.2023 14:55
BLV empfiehlt doch noch Widerspruch zum Jahresende, gem. Mail Justiziar vom 11.12.23 an die Verbandsbeauftragten bzw. siehe Homepage.
Es gibt 4 Mustervarianten (normal, normal mit dritten Kind, Kostendämpfungspauschale und noch eine). Bezugspunkt jeweils 4-Säulen Modell vs. beide Abstandsgebote.
Habe trotzdem die 13-seitige vom Richterverein BW genommen und R durch A ersetzt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 15.12.2023 15:03
BLV empfiehlt doch noch Widerspruch zum Jahresende, gem. Mail Justiziar vom 11.12.23 an die Verbandsbeauftragten bzw. siehe Homepage.
Es gibt 4 Mustervarianten (normal, normal mit dritten Kind, Kostendämpfungspauschale und noch eine). Bezugspunkt jeweils 4-Säulen Modell vs. beide Abstandsgebote.
Habe trotzdem die 13-seitige vom Richterverein BW genommen und R durch A ersetzt.

Wo findet man denn die Mustervorlagen?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LaBeVe am 15.12.2023 15:07
"Habe trotzdem die 13-seitige vom Richterverein BW genommen und R durch A ersetzt."

Hast du ein Link zu dem Musterschreiben ?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 15.12.2023 15:12

Der Königsweg wäre für 2024 daher wohl eine lineare Erhöhung um 7,3% gewesen. Dann hätte es im Eingangsamt A7 die 200€ gegeben und dem Abstandsgebot wäre Rechnung getragen worden. War aber wohl zu teuer…

Sind wir nicht ein wohlhabendes Bundesland und wollen in einen guten öffentlichen Dienst investieren oder kurz vorm krepieren beibehalten?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: homonovus am 15.12.2023 15:18
Die 3,6 % bedeuten einen Sockel von 100 €. So steht es im Rundschreiben des Städtetags.Da wird vermutet, dass das Land dies als Orientierung genommen hat und weniger wahrscheinlich nicht vermittelbar war.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: websgeisti am 15.12.2023 15:21
Steht BW so schlecht finanziell da oder warum muss man da jetzt sparen? Vor allem eigentlich ein Verstoß gegen die Vereinbarung der TdL mit den Gewerkschaften, da eine 1:1 Übernahme vereinbart wurde.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 15.12.2023 15:49
Die 3,6 % bedeuten einen Sockel von 100 €. So steht es im Rundschreiben des Städtetags.Da wird vermutet, dass das Land dies als Orientierung genommen hat und weniger wahrscheinlich nicht vermittelbar war.

Inwiefern bedeuten 3,6% ein Sockel von 100 €?
Von welcher Tabelle?
Mit kommt das ganze mehr als nur willkürlich vor um mal wieder irgendwie auf dem Rücken der Beamten Geld einzusparen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: moreuslaudatio am 15.12.2023 15:51
Jetzt wird eifrig gerechnet und im Februar / März wird dann noch ein minimaler Bonus gewährt, um „verfassungskonform“ zu sein.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Johnsmith am 15.12.2023 16:19

Inwiefern bedeuten 3,6% ein Sockel von 100 €?
Von welcher Tabelle?

Im Vergleich zur aktuellen Tabelle 2023 im Eingangsamt A7 100,55€ brutto mehr.

Siehe hier:

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2024/a/vergleich.beamte-bawue-2023.m.html (https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2024/a/vergleich.beamte-bawue-2023.m.html)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: moreuslaudatio am 15.12.2023 16:28
Widerspruch ist raus analog der letzten Jahre. Wollte erst nicht aber jetzt reicht es. Für 2024 wird es dann grad so weitergehen so wies aktuell aussieht
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Admin am 15.12.2023 16:38
Mit der linearen Erhöhung von 3,6% liegt das vertikale Spannungsverhältnis (Verhältnis Endamt A7 und A16) bei 244%.

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2024/a/kennzahlen.html (https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2024/a/kennzahlen.html)

Die Analyse für BW mit pauschal 200€ kann ich nicht mehr finden. Hier lag der Wert jedoch bei deutlich unter 240% (meiner Erinnerung nach 236%), sodass es m.E. definitiv ein weiteres Abschmelzen gegeben hätte.

Der Königsweg wäre für 2024 daher wohl eine lineare Erhöhung um 7,3% gewesen. Dann hätte es im Eingangsamt A7 die 200€ gegeben und dem Abstandsgebot wäre Rechnung getragen worden. War aber wohl zu teuer…

Im Übrigen hat BW im Ländervergleich bereits jetzt schon ein extrem niedriges vertikales Spannungsverhältnis.

BY und BE liegen bei 280%.

Vor dem 4-Säulen-Modell waren es in BW immerhin noch 264%.

Die Analyse zur wirkungsgleichen Tabelle wurde durch die Berechnung zur +3,6% Tabelle ersetzt, daher hast du sie nicht mehr gefunden. Ich habe sie gerade noch mal neu rechnen lassen:

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2024/a-pr2023a/kennzahlen.html
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 15.12.2023 16:39

Inwiefern bedeuten 3,6% ein Sockel von 100 €?
Von welcher Tabelle?

Im Vergleich zur aktuellen Tabelle 2023 im Eingangsamt A7 100,55€ brutto mehr.

Siehe hier:

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2024/a/vergleich.beamte-bawue-2023.m.html (https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2024/a/vergleich.beamte-bawue-2023.m.html)

Willst mir doch nicht ernsthaft erzählen, dass man willkürlich 100,55 € als Sockel für A7/1 genommen hat und anhand dessen Prozentsatz dann die komplette Tabelle besoldet 😳
Gibt es da ne Quelle zu? Das wäre ja die reinste durch gar nichts zu rechtfertigende Willkür.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 15.12.2023 16:45
Jetzt wird eifrig gerechnet und im Februar / März wird dann noch ein minimaler Bonus gewährt, um „verfassungskonform“ zu sein.

Dann bekommt A7 25€ mehr und das schmilzt dann bis A14 auf 3,50€ ab 😂
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Johnsmith am 15.12.2023 16:55

Die Analyse zur wirkungsgleichen Tabelle wurde durch die Berechnung zur +3,6% Tabelle ersetzt, daher hast du sie nicht mehr gefunden. Ich habe sie gerade noch mal neu rechnen lassen:

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2024/a-pr2023a/kennzahlen.html

Vielen Dank!

Leider funktioniert der Link bei mir nicht.

EDIT:
Jetzt geht der Link.
Demnach wäre das vertikale Spannungsverhältnis durch den 200€-Sockel von 244% auf 235% geschrumpft.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Johnsmith am 15.12.2023 16:58
Willst mir doch nicht ernsthaft erzählen, dass man willkürlich 100,55 € als Sockel für A7/1 genommen hat und anhand dessen Prozentsatz dann die komplette Tabelle besoldet 😳
Gibt es da ne Quelle zu? Das wäre ja die reinste durch gar nichts zu rechtfertigende Willkür.

Ich will Dir gar nichts erzählen. ;)

„homonovus“ hatte diese Annahme unter Verweis auf ein - mir nicht bekanntes - Rundschreiben des Städtetags ins Spiel gebracht.

Ich habe lediglich die Zahlen bestätigt (3,6% vom Eingangsamt A7 ergeben gut 100€).
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 15.12.2023 17:19
Willst mir doch nicht ernsthaft erzählen, dass man willkürlich 100,55 € als Sockel für A7/1 genommen hat und anhand dessen Prozentsatz dann die komplette Tabelle besoldet 😳
Gibt es da ne Quelle zu? Das wäre ja die reinste durch gar nichts zu rechtfertigende Willkür.

Ich will Dir gar nichts erzählen. ;)

„homonovus“ hatte diese Annahme unter Verweis auf ein - mir nicht bekanntes - Rundschreiben des Städtetags ins Spiel gebracht.

Ich habe lediglich die Zahlen bestätigt (3,6% vom Eingangsamt A7 ergeben gut 100€).

Geht nicht gegen dich…kann nur nicht glauben, dass unsere Besoldung dermaßen willkürlich festgelegt wird 😳
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: websgeisti am 15.12.2023 18:35
Grundsätzlich zahlt BW besser als z.B. Bayern trotz der verschlechterten Übernahme. Wie ist es eigentlich zulässig, dass ein Land da ausschert und den Abschluss nicht überträgt? Oder will BW aus der TdL austreten? Man spart bei den Beschäftigten an der falschen Stelle.

Als Beamtenbund würde ich da jetzt massiv Druck machen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Johnsmith am 15.12.2023 18:48
Grundsätzlich zahlt BW besser als z.B. Bayern trotz der verschlechterten Übernahme.

Die Zahlen sprechen eine andere Sprache:

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2023/a/vergleich.beamte-bayern-2023b.j.html (https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2023/a/vergleich.beamte-bayern-2023b.j.html)

Der Vergleich der Monatsbezüge hinkt insoweit, als es in Bayern eine jährliche Sonderzahlung gibt (65-70% eines Monatsbezugs) und in Bayern die 40-Stunden-Woche gilt…
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: websgeisti am 15.12.2023 19:12
Grundsätzlich zahlt BW besser als z.B. Bayern trotz der verschlechterten Übernahme.

Die Zahlen sprechen eine andere Sprache:

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2023/a/vergleich.beamte-bayern-2023b.j.html (https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2023/a/vergleich.beamte-bayern-2023b.j.html)

Der Vergleich der Monatsbezüge hinkt insoweit, als es in Bayern eine jährliche Sonderzahlung gibt (65-70% eines Monatsbezugs) und in Bayern die 40-Stunden-Woche gilt…

Okay… das habe ich übersehen. Ich frage mich ja echt, was BW hier geritten hat.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Taigawolf am 15.12.2023 20:21
Grundsätzlich zahlt BW besser als z.B. Bayern trotz der verschlechterten Übernahme. Wie ist es eigentlich zulässig, dass ein Land da ausschert und den Abschluss nicht überträgt? Oder will BW aus der TdL austreten? Man spart bei den Beschäftigten an der falschen Stelle.

Als Beamtenbund würde ich da jetzt massiv Druck machen.

Wo genau zahlt denn BW bitte besser als Bayern?

Sicher wollen die nicht austreten, dann müsste man ja die fiskalisch deutlich besseren Voraussetzungen BWs im Gegensatz zu vielen anderen Ländern viel mehr berücksichtigen, als wenn für fast alle Länder zusammen verhandelt wird. So kann man sich viel besser hinter anderen verstecken.


Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Jörn85 am 15.12.2023 20:56
Kommen die 3,6% vielleicht zustande, weil das FM die mittlere prozentuale Auswirkung der 200€ von A7 bis B11 ausgerechnet hat??
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: websgeisti am 15.12.2023 20:59
Kommen die 3,6% vielleicht zustande, weil das FM die mittlere prozentuale Auswirkung der 200€ von A7 bis B11 ausgerechnet hat??

Egal wie man darauf kommt: Es ist eine Schande. Vor allem, da BW eigentlich ein reiches Bundesland ist.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 15.12.2023 22:17
Kommen die 3,6% vielleicht zustande, weil das FM die mittlere prozentuale Auswirkung der 200€ von A7 bis B11 ausgerechnet hat??

Egal wie man darauf kommt: Es ist eine Schande. Vor allem, da BW eigentlich ein reiches Bundesland ist.
Oder ein Ministerialer hat sich einen Spaß gemacht:
3,6% beträgt der Versorgungsabschlag für jedes Jahr Vorruhestand nach Erreichen der Antragsaltergrenze ;)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 15.12.2023 22:23
Kommen die 3,6% vielleicht zustande, weil das FM die mittlere prozentuale Auswirkung der 200€ von A7 bis B11 ausgerechnet hat??

Egal wie man darauf kommt: Es ist eine Schande. Vor allem, da BW eigentlich ein reiches Bundesland ist.
Tja, von den Reichen kann man das Sparen lernen.
 (Ich kann das Ganze nur noch mit Sarkasmus ertragen)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Taigawolf am 16.12.2023 03:09
Kommen die 3,6% vielleicht zustande, weil das FM die mittlere prozentuale Auswirkung der 200€ von A7 bis B11 ausgerechnet hat??

Egal wie man darauf kommt: Es ist eine Schande. Vor allem, da BW eigentlich ein reiches Bundesland ist.
Tja, von den Reichen kann man das Sparen lernen.
 (Ich kann das Ganze nur noch mit Sarkasmus ertragen)


Der Sarkasmus geht mir leider aus bzw. reicht er mir nicht mehr. Das ist pure Ignoranz.

November 24: 3,6%
Februar 25: 5,6%

Nullrunde 2023

Letzte Erhöhung 2022, die damals schon den Reallohnverlust nicht mal annähernd ausgeglichen hat. Seitdem Inflation wie Sau und wir bekommen nicht mal bis Ende 25 die Inflation ausgeglichen, die es bis jetzt schon gab. Und bis Ende 25 wird die nicht auf 0% sinken und selbst dann wäre es ein Reallohnverlust. Alles Verarsche.

9,2% Steigerung von 2022 bis quasi 2026. Und gleichzeitig schaut man sich die Bürgergelderhöhung von voraussichtlich 24% in zwei Jahren an und die haben dann erst Anfang 24.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: KEVTEV2018 am 16.12.2023 08:48
Also, gestern war ich auf Arbeit und als ich das erfahren habe, bin ich total aus allen Wolken gefallen.

Erstens wurde in den letzten Tagen groß mit Wertschätzung seitens des Finanzministers und der Gewerkschaften umher posaunt. Es wurde auch klar nach außen kommuniziert, dass es 1:1 übernommen wird. Ich weiß nicht was ich schlimmer finde:

a) das wir Beamte in BW die größten Verlierer dieser Tarifrunde sind, da deutschlandweit (Alle Länder, Bund, Kommunen) alle die selbe Tariferhöhung bekommen haben
b) uns eiskalt angelogen wurde. Von wegen Wertschätzung, von wegen super Tarifabschluss, von wegen Tarifübernahme. Wie hier schon erwähnt wurde, in den letzten Jahren geht die Schere zwischen Inflation und unsere Besoldung immer weiter auseinander.
c) die Arbeiten der Gewerkschaft. Sie machen angeblichen Druck, dass der Tarifabschluss 1:1 auf Beamte übernommen werden soll, es gibt quasi keine zweite Option, sonst wird weiter diskutiert und gestern Lese ich von Rosenberg er findet die Übernahme positiv. Leidet er nach Schizophrenie?

Das ist doch nur die reinste Show und Selbstdarstellung. Demnach trete ich aus der Gewerkschaft aus.

Mir geht es nicht in erster Linie um das Geld, sondern wie man mit uns Beamten umgeht. Uns so im Regen stehen zu lassen und in heutiger Wirtschaftslage, mit dem Tarifabschluss die kleineren besoldeten Beamten am meisten verloren haben. Die die mit der Krise am meisten zu Kämpfen haben und die A13 und höher Besoldeten nochmehr bekommen.

Aber vielleicht kommt ja noch was, aufgrund des Abstandsgebots.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 16.12.2023 09:29
Kommen die 3,6% vielleicht zustande, weil das FM die mittlere prozentuale Auswirkung der 200€ von A7 bis B11 ausgerechnet hat??

Selbst wenn man mit B11 die höchste B-Besoldung nehmen würde...was äußerst fragwürdig wäre, käme man auf einen mittleren Prozentwert von 4,26% bei einem 200€ Sockel.
Selbst wenn man das Endamt von A7 als unterem Ende nehmen würde käme man auf 3,7%.

Die 3,6% sind in meinen Augen schlicht ein willkürlicher Wert  :(

Was steht denn in diesem Rundbrief vom Städtebund wie der Wert von 3,6% zustande kommt?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 16.12.2023 09:57
Kommen die 3,6% vielleicht zustande, weil das FM die mittlere prozentuale Auswirkung der 200€ von A7 bis B11 ausgerechnet hat??

Selbst wenn man mit B11 die höchste B-Besoldung nehmen würde...was äußerst fragwürdig wäre, käme man auf einen mittleren Prozentwert von 4,26% bei einem 200€ Sockel.
Selbst wenn man das Endamt von A7 als unterem Ende nehmen würde käme man auf 3,7%.

Die 3,6% sind in meinen Augen schlicht ein willkürlicher Wert  :(

Was steht denn in diesem Rundbrief vom Städtebund wie der Wert von 3,6% zustande kommt?
.....das wollte ich mit meiner obigen Aussage andeuten.

@KEVTEV2018
"Wertschätzung zeigt sich etwa durch respektvollen Umgang, Wohlwollen und Anerkennung der Arbeitsleistung. Wenn Du wertgeschätzt wirst, spürst Du echtes Interesse Dir gegenüber sehr deutlich. Dein Vorgesetzter ist Dir positiv zugewandt, an Deinem Tun und Deinem Befinden interessiert".
That's "THE LÄND", "Wir können alles, außer Wertschätzung"
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 16.12.2023 10:25

That's "THE LÄND", "Wir können alles, außer Wertschätzung"

That´s THE Ä-LÄND würde besser passen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 16.12.2023 11:43
Kommen die 3,6% vielleicht zustande, weil das FM die mittlere prozentuale Auswirkung der 200€ von A7 bis B11 ausgerechnet hat??

Selbst wenn man mit B11 die höchste B-Besoldung nehmen würde...was äußerst fragwürdig wäre, käme man auf einen mittleren Prozentwert von 4,26% bei einem 200€ Sockel.
Selbst wenn man das Endamt von A7 als unterem Ende nehmen würde käme man auf 3,7%.

Die 3,6% sind in meinen Augen schlicht ein willkürlicher Wert  :(

Was steht denn in diesem Rundbrief vom Städtebund wie der Wert von 3,6% zustande kommt?

Ich bleibe bei meiner These. Man hat bei A16 + 100 und bei A7 -100 von 200 als Ausgangswert genommen und dann ein Prozentsatz gezogen. Das der total Murks ist, das ist einem erst später aufgefallen. Warum 100 und nicht 50 oder 25? Keine Ahnung.

Anders kann ich mir das nicht erklären. Man hat keine Statikstik oder Verteilungsrechnung angestellt sondern irgendwie Pimaldaumen das angepeilt.

edit: Unterm Strich finde ich es bemerkenswert das viele Beamte ab Oktober/November wieder weniger Geld im Monat bekommt als vorher da 120 € Steuerfrei logischerweise besser sind als 100€ Brutto (A8 angenommen).
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: websgeisti am 16.12.2023 11:51
Ich frage mich wirklich, was man sich dabei gedacht hat. Bei den Beschäftigten zu sparen (was man mit dem Abschluss sowieso tut) ist die falsche Adresse. Und warum der Beamtenbund nicht auf die Barrikaden geht sondern da im Statement „herumschleimt“ ist auch fragwürdig.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Jörn85 am 16.12.2023 12:20
Kommen die 3,6% vielleicht zustande, weil das FM die mittlere prozentuale Auswirkung der 200€ von A7 bis B11 ausgerechnet hat??

Selbst wenn man mit B11 die höchste B-Besoldung nehmen würde...was äußerst fragwürdig wäre, käme man auf einen mittleren Prozentwert von 4,26% bei einem 200€ Sockel.
Selbst wenn man das Endamt von A7 als unterem Ende nehmen würde käme man auf 3,7%.

Die 3,6% sind in meinen Augen schlicht ein willkürlicher Wert  :(

Was steht denn in diesem Rundbrief vom Städtebund wie der Wert von 3,6% zustande kommt?

Das könnte diese 0,1% mehr ab 2.2025.

Dann würde die Rechnung exakt passen und das entspricht dem, was das FM als Begründung geäußert hat.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 16.12.2023 12:42
Ich frage mich wirklich, was man sich dabei gedacht hat. Bei den Beschäftigten zu sparen (was man mit dem Abschluss sowieso tut) ist die falsche Adresse. Und warum der Beamtenbund nicht auf die Barrikaden geht sondern da im Statement „herumschleimt“ ist auch fragwürdig.
Anscheinend hat man den "Schuss vor den Bug" im Stuttgarter Talkessel noch immer nicht vernommen. Wie weltfremd (oder abgehoben?) muss man sein, wenn man für ein paar Kröten aus der 1:1-Übertragung, der bisher alle anderen, mit Sicherheit nicht "reicheren" Bundesländer, zugestimmt haben, ausschert vermutlich nur, damit das Abstandsgebot innerhalb der einzelnen Besoldungsgruppen nicht noch mehr in Schieflage gerät.
Mit dieser Trickserei zu Lasten der unteren Einkommensgruppen vergrault man auch noch die letzten bisher Gutmütigen an der Basis, die den Laden noch einigermaßen am Laufen gehalten haben. 
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: websgeisti am 16.12.2023 13:21
Mal davon abgesehen, wird sich der Sockelbetrag wahrscheinlich bei kommenden Tarifrunden sich sowieso wieder ausgleichen, weil man die nächsten Jahre vielleicht wieder nur lineare Erhöhungen von 1,8-3,8% erhalten wird…

Es ist doch eigentlich eher verfassungswidrig, wenn man die „unteren“ Besoldungsgruppen so vernachlässigt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 16.12.2023 13:38
Mal davon abgesehen, wird sich der Sockelbetrag wahrscheinlich bei kommenden Tarifrunden sich sowieso wieder ausgleichen, weil man die nächsten Jahre vielleicht wieder nur lineare Erhöhungen von 1,8-3,8% erhalten wird…

Es ist doch eigentlich eher verfassungswidrig, wenn man die „unteren“ Besoldungsgruppen so vernachlässigt.
Leider nur dann, wenn der Mindestabstand zur Grundsicherung nicht eingehalten wird. Siehe
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.0.html bzw.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117751.0.html
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 16.12.2023 13:39

Das könnte diese 0,1% mehr ab 2.2025.

Dann würde die Rechnung exakt passen und das entspricht dem, was das FM als Begründung geäußert hat.

Die 5,6% kommen laut Stuttgarter Zeitung zustande um auf den Mindestbetrag von 340€ zu kommen.
Was hat denn das FM für eine Begründung geäußert?

Bisher steht nirgends wie sie von dem 200€ Sockel auf 3,6% kommen.

Und das mit dem unten 100 weniger und oben 100 mehr leuchtet mir auch nicht ein, denn es sind unten 100,25€ weniger und oben 91,99€ nur mehr.
Die 3,6% sind schlichtweg Willkür.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 16.12.2023 14:11
Mal davon abgesehen, wird sich der Sockelbetrag wahrscheinlich bei kommenden Tarifrunden sich sowieso wieder ausgleichen, weil man die nächsten Jahre vielleicht wieder nur lineare Erhöhungen von 1,8-3,8% erhalten wird…

Es ist doch eigentlich eher verfassungswidrig, wenn man die „unteren“ Besoldungsgruppen so vernachlässigt.
Leider nur dann, wenn der Mindestabstand zur Grundsicherung nicht eingehalten wird. Siehe
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.0.html bzw.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117751.0.html

Ich muss das nur kurz überschlagen um zu merken das auch A7/A8 zu weit unten ist. Die Sozialsätze an sich sind schon zu niedrig, die "angemessene Miete" ist unterhalb jeglicher normalen Wohnung, die nicht Altbau und abgewrackt ist wie die Buden bei RTL2 Reality TV und die PKV ist auch noch ein Batzen der oben drauf kommt.

Und Wettbewerbsfähig ist auch was anderes. Ein ehemaliger Freund hat als Anwendungsentwickler vor 3-5 Jahren als Einstiegsgehalt ca. 4000 Brutto und ca. 2500€ Netto bekommen. Stk. 1, keine Kinder. Ich würde, wenn ich Hochrechnen würde, nach meinem Vorbereitungsdienst 2250€ PKV-Netto bekommen, aber nur unter der Annahme das die Debeka Preisstabil bleibt. Er wird demnächst den Betrieb wechseln und jenseits der 2500€ Netto sein.

Wo soll das noch hingehen? Mal ganz ehrlich? Ich will gar nicht wissen die das die Kollegen machen mit A6 ohne Stufenanpassung. Die müssen doch schon Wohngeld/Bürgergeld beantragen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 16.12.2023 14:23
Aber ganz ehrlich...die Fragen die wir uns hier stellen, die hätte eigentlich der Rosenheimer stellen müssen!
Und den Schrott nicht auch noch loben.
Ist ja Wahnsinn was da dem mittleren Dienst und dem Anfang des gD flöten geht...klar, wir älteren Kollegen oben mit A13/6 sind auf längere Sicht fein raus. Aber das kann ja nicht der Weisheit letzter Schluss sein.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 16.12.2023 14:27
Ist ja Wahnsinn was da dem mittleren Dienst und dem Anfang des gD flöten geht...klar, wir älteren Kollegen oben mit A13/6 sind auf längere Sicht fein raus. Aber das kann ja nicht der Weisheit letzter Schluss sein.

Es wäre schön wenn mein Anreiz den Vorbereitungsdienst mit >12,5 Punkte zu bestehen die persönliche Ambition ist und nicht weil ich muss um später ein besseres Einkommen zu haben. Der Aufstieg in den gD wird damit fast schon zur Pflicht um auch ausreichend Kapital für meinen Schwerbehinerten Lebensgefährten zu haben.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Jörn85 am 16.12.2023 14:36

Das könnte diese 0,1% mehr ab 2.2025.

Dann würde die Rechnung exakt passen und das entspricht dem, was das FM als Begründung geäußert hat.

Die 5,6% kommen laut Stuttgarter Zeitung zustande um auf den Mindestbetrag von 340€ zu kommen.
Was hat denn das FM für eine Begründung geäußert?

Bisher steht nirgends wie sie von dem 200€ Sockel auf 3,6% kommen.

Und das mit dem unten 100 weniger und oben 100 mehr leuchtet mir auch nicht ein, denn es sind unten 100,25€ weniger und oben 91,99€ nur mehr.
Die 3,6% sind schlichtweg Willkür.

"Bei den Tarifkräften wird der Sockel
von den Ländern zwar mit durchschnittlich 4,76 Prozent mehr Gehalt berechnet – im
Beamtenbereich ist die Berechnungsgrundlage wegen der im Schnitt höheren Besoldung
aber eine andere."

https://archive.is/Fp69H
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 16.12.2023 15:25
Mal davon abgesehen, wird sich der Sockelbetrag wahrscheinlich bei kommenden Tarifrunden sich sowieso wieder ausgleichen, weil man die nächsten Jahre vielleicht wieder nur lineare Erhöhungen von 1,8-3,8% erhalten wird…

Es ist doch eigentlich eher verfassungswidrig, wenn man die „unteren“ Besoldungsgruppen so vernachlässigt.
Leider nur dann, wenn der Mindestabstand zur Grundsicherung nicht eingehalten wird. Siehe
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.0.html bzw.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117751.0.html

Wo soll das noch hingehen? Mal ganz ehrlich? Ich will gar nicht wissen die das die Kollegen machen mit A6 ohne Stufenanpassung. Die müssen doch schon Wohngeld/Bürgergeld beantragen.
Beginnt Ba-Wü nach dem BVAnp-ÄG 2022 nicht erst in A7?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 16.12.2023 15:26
Mal davon abgesehen, wird sich der Sockelbetrag wahrscheinlich bei kommenden Tarifrunden sich sowieso wieder ausgleichen, weil man die nächsten Jahre vielleicht wieder nur lineare Erhöhungen von 1,8-3,8% erhalten wird…

Es ist doch eigentlich eher verfassungswidrig, wenn man die „unteren“ Besoldungsgruppen so vernachlässigt.
Leider nur dann, wenn der Mindestabstand zur Grundsicherung nicht eingehalten wird. Siehe
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.0.html bzw.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117751.0.html

Wo soll das noch hingehen? Mal ganz ehrlich? Ich will gar nicht wissen die das die Kollegen machen mit A6 ohne Stufenanpassung. Die müssen doch schon Wohngeld/Bürgergeld beantragen.
Beginnt Ba-Wü nach dem BVAnp-ÄG 2022 nicht erst in A7?

Ich meinte unsere Kollegen bei anderen Dienstherren, weshalb ich auch das "ohne Stufenanpassung" hinterhergeworfen habe, da bei uns die ersten beiden Stufen "gekürzt" wurden.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Versuch am 16.12.2023 16:00
Mal davon abgesehen, wird sich der Sockelbetrag wahrscheinlich bei kommenden Tarifrunden sich sowieso wieder ausgleichen, weil man die nächsten Jahre vielleicht wieder nur lineare Erhöhungen von 1,8-3,8% erhalten wird…

Es ist doch eigentlich eher verfassungswidrig, wenn man die „unteren“ Besoldungsgruppen so vernachlässigt.

Nein, ein Sockelbetrag ist verfassungswidrig wegen dem Abstandgebot.

Trotzdem könnten man das ja so anpassen, dass jeder mind. 200 Euro hat
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Johnsmith am 16.12.2023 16:04
Genau, durch eine lineare Erhöhung für alle um 7,2%.

Zusammen mit den 5,5% (oder 5,6%) 2025 wäre man dann gesamt bei 12,7% oder 12,8%, also knapp über der Bürgergelderhöhung.

Würde für mich passen. ;D
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: websgeisti am 16.12.2023 16:45
Mal davon abgesehen, wird sich der Sockelbetrag wahrscheinlich bei kommenden Tarifrunden sich sowieso wieder ausgleichen, weil man die nächsten Jahre vielleicht wieder nur lineare Erhöhungen von 1,8-3,8% erhalten wird…

Es ist doch eigentlich eher verfassungswidrig, wenn man die „unteren“ Besoldungsgruppen so vernachlässigt.

Nein, ein Sockelbetrag ist verfassungswidrig wegen dem Abstandgebot.

Trotzdem könnten man das ja so anpassen, dass jeder mind. 200 Euro hat

Und warum hat der Bund es so 1:1 übernommen, wenn es angeblich verfassungswidrig ist? Warum setzen das mehrere Länder (z.B. Hamburg und Co.) ebenfalls so 1:1 mit Sockelbetrag um? Dann kann es ja wohl nicht verfassungswidrig sein. Die Abstände werden ja alleine durch die linearen Erhöhungen immer heftiger weiter oben. Demzufolge müsste man da oben ja langsam die lineare Erhöhung wieder verringern. Oder die Länder müssen die lineare Erhöhung unten höher und oben niedriger festsetzen, damit die Abstände gleicher werden. Aber das Verfahren einfach den Sockel durch einen zufällig gewählten Erhöhungssatz zu ersetzen, ist nicht sozial den Beschäftigten mit einer Besoldung unterhalb von A14 (was die meisten betreffen sollte). Und mit so einer Nicht Wertschätzung braucht man sich nicht wundern, wenn Leute abwandern zum Bund/andere Bundesländer oder gleich in die freie Wirtschaft.

Die Länder können ja gerne nebenbei noch die Bezüge nach oben setzen, wenn sie der Meinung sind, dass durch den Sockel die Abstände zu unterschiedlich werden. Aber so wie BW das löst ist das einfach eine absolute Frechheit und man sollte da massiv sich bei der Gewerkschaft beschweren und bei der TdL.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Johnsmith am 16.12.2023 16:57
Deine Argumentation ist, etwas kann nicht verfassungswidrig sein, weil es dennoch gemacht wird?

Dass das nicht greift zeigte zuletzt für BW der Beschluss des Zweiten Senats des BVerfG vom 16. Oktober 2018 (- 2 BvL 2/17 -) zur abgesenkten Eingangsbesoldung, die verfassungswidrig war.

Und nein:
Durch lineare Erhöhungen bleiben die Abstände gerade gewahrt und werden nicht größer.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 16.12.2023 17:02
Mal davon abgesehen, wird sich der Sockelbetrag wahrscheinlich bei kommenden Tarifrunden sich sowieso wieder ausgleichen, weil man die nächsten Jahre vielleicht wieder nur lineare Erhöhungen von 1,8-3,8% erhalten wird…

Es ist doch eigentlich eher verfassungswidrig, wenn man die „unteren“ Besoldungsgruppen so vernachlässigt.

Nein, ein Sockelbetrag ist verfassungswidrig wegen dem Abstandgebot.

Trotzdem könnten man das ja so anpassen, dass jeder mind. 200 Euro hat

Und warum hat der Bund es so 1:1 übernommen, wenn es angeblich verfassungswidrig ist? Warum setzen das mehrere Länder (z.B. Hamburg und Co.) ebenfalls so 1:1 mit Sockelbetrag um? Dann kann es ja wohl nicht verfassungswidrig sein. Die Abstände werden ja alleine durch die linearen Erhöhungen immer heftiger weiter oben. Demzufolge müsste man da oben ja langsam die lineare Erhöhung wieder verringern. Oder die Länder müssen die lineare Erhöhung unten höher und oben niedriger festsetzen, damit die Abstände gleicher werden.
Weil sich Bund und Länder seit Jahren einen feuchten Dreck um eine verfassungsmäßige Besoldung kehren. Bereits jetzt ist das Besoldungsgefüge durch die ständigen Sockelbeträge und weitere Eingriffe unverhältnismäßig gestaucht d. h. die Abstände zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen sind zu gering.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: websgeisti am 16.12.2023 17:49
Wenn man Angst hat, dann muss man den Sockelbetrag eben so umrechnen, dass es bei der untersten Besoldungsgruppe mindestens 200€ ergibt:

Bei BW wäre das dann zirka bei 6,8 %, bei Bayern  zirka 7,6 %. Aber dann wird man wohl sich eher für den „verfassungswidrigen“ Sockelbetrag entscheiden - ist billiger.

Die Frage ist nur, wer klagt bitte gegen den Sockelbetrag? Die Beamten unter A14 im BW wohl kaum, maximal die oberen, die „Angst“ haben zu kurz zu kommen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Schugin11 am 16.12.2023 18:34
Man darf konstatieren, dass sich der gehobene Dienst für Absolventen seit spätestens 2012 nicht mehr lohnt bzw. der "Vorteil" immer weiter abgeschmolzen wurde. Ich gönne allen Kollegen mehr Geld, aber als gDler fühle ich mich seit Jahren nur noch verarscht. Ich habe alles mitgenommen. Die abgesenkte Beihilfe, die gesunkene Einkommensgrenze für den Ehepartner, die abgesenkte Eingangsbesoldung (die wohl die allerwenigsten aufgrund damals fehlenden Wissens wirklich gerügt haben), die eingeführten Unisex-Tarife bei der Versicherung, die gestiegene Kostendämpfungspauschale etc.
Dann bin ich 4 Jahre in A9 gesessen trotz Anrechnung meines Wehrdienstes (auf A11 Dienstposten), bevor ich endlich in A10 war. Und siehe da, ein paar Monate später war A10 plötzlich das Eingangsamt im gD. Und dann kam unser Kind erst im September 2020, was mir eine wirklich -Achtung Ironie- prickelnde Nachzahlung von ein paar Euro gebracht hat, weil ich nicht früher Kinder gezeugt habe.

Wenn man wie ich genau "die richtige Zeit" erwischt hat, dann wurde einem am Ende ein jährlicher hoher 4-stelliger bis fast 5-stelliger Betrag vorenthalten.

Die erzwungenen Nachzahlungen stellen da einen Tropfen auf den heißen Stein dar.

Ich frage mich ernsthaft, warum ich noch im gD Verantwortung übernehmen soll. Ich sehe null Vorteil darin. Und bis Ende 2025 wird das auch so bleiben. Ich habe wenig Hoffnung, dass dann plötzlich die Kehrtwende kommen wird. So langsam bin ich am dem Punkt angekommen, an dem der berühmte Tropfen das Fass zum überlaufen bringt.

Null Wertschätzung, null Attraktivität Verantwortung zu übernehmen. Seit Jahren nur Reallohnverluste und darüber hinaus Sonderopfer und Demütigungen bei 41 Stunden in der Woche und gefühlter Knechtschaft, die der Dienstherr gerne ab und zu durchblicken lässt. Aber Hauptsache in der Stellenausschreibung steht "modernes Arbeitsumfeld", "flexible Arbeitszeitgestaltung" und "gute Work-Life-Balance". Mir ist keines davon begegnet, alles leere Phrasen.

Beamte des gD tun gut daran, nicht mehr als das absolute Mittelmaß zu liefern, das wir gesetzlich bringen müssen. Ist mir egal, dass ich dafür als unmotiviert gelte und ständig zum Personalgespräch eingeladen werde. Habe mich lange genug ausbeuten lassen.

Der öD schießt sich endgültig ins Aus.

Du bringst es voll auf den Punkt. Der öffentliche Dienst ist sowas von kaputt. Der Abstand zur Privatwirtschaft wird immer größer. Es wird immer an den Beamten gespart weil man mit denen alles machen kann, Streikrecht ist überbewertet.

Ich werde es machen wie du und nur noch das absolute Minimum machen, so wie viele andere auch. Da sowieso keiner mehr im öD arbeiten will wird das System irgendwann zusammenbrechen und dann können sie schauen wie beispielsweise Verfahren zu erneuerbaren Energien schneller abgeschlossen werden.

Ich habe wie viele andere in meinem (Beamten-) Kreis einen Nebenjob und werde versuchen dort mehr Energie reinzustecken und im Hauptjob zu reduzieren. Das lohnt sich in jedem Fall mehr. Kann ich nur empfehlen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 17.12.2023 10:18
"Bei den Tarifkräften wird der Sockel
von den Ländern zwar mit durchschnittlich 4,76 Prozent mehr Gehalt berechnet – im
Beamtenbereich ist die Berechnungsgrundlage wegen der im Schnitt höheren Besoldung
aber eine andere."

Ja und jetzt?
Ist trotzdem nicht ersichtlich wie die zu ihren 3,6% kommen. Die Berechnungsgrundlage kann auch dem Bayaz sein Würfel sein...was ich für gar nicht so abwegig halten würde  ;D
Wenn jetzt ne Mutter zu mir kommt und wissen will wie die Berechnung meiner Noten an der Realschule ist, bei ihrem Sohn an der Hauptschule würde schriftlich - mündlich 2:1 gewertet, dann wäre eine äquivaltente Aussage meinerseits:
"Wegen des höheren Niveas bei uns an der RS haben wir eine andere Berechnungsgrundlage"
als Erklärung nicht ausreichend.
Gibt es denn irgendeine Quelle aus der hervorgeht wie die 3,6% zustandekommen?
Denn die sind ja so gering bemessen, dass man im zweiten Schritt um 5,6% erhöhen muss um auf den Mindestbetrag von 340.- zu kommen.


Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: websgeisti am 17.12.2023 11:30
Gibt es denn irgendeine Quelle aus der hervorgeht wie die 3,6% zustandekommen?
Denn die sind ja so gering bemessen, dass man im zweiten Schritt um 5,6% erhöhen muss um auf den Mindestbetrag von 340.- zu kommen.

Habe absolut nichts gefunden. Aber nicht mal dieser Mindestbetrag von 340,00€ wird bei den unteren besoldungsgruppen erreicht. Habe mal mit A7/1 gerechnet und komme da auf eine Steigerung von nur 260,35€.

Hätte man den Tarifabschluss 1:1 übernommen, wären es 363€ Steigerung gewesen. Die oberen Besoldungsgruppen profitieren und die Besoldungsgruppen (mittlere Dienst und gehobene Dienst) die deutlich mehr vorhanden sind, gehen fast leer aus. Manchen Kollegen aus BW sollte man einen Wechsel nach Bayern oder so darlegen…
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 17.12.2023 11:45

Wenn jetzt ne Mutter zu mir kommt und wissen will wie die Berechnung meiner Noten an der Realschule ist, bei ihrem Sohn an der Hauptschule würde schriftlich - mündlich 2:1 gewertet, dann wäre eine äquivaltente Aussage meinerseits:
"Wegen des höheren Niveas bei uns an der RS haben wir eine andere Berechnungsgrundlage"
als Erklärung nicht ausreichend.


Meinte natürlich "wegen des höheren Niveaus"  ;D ;D ;D
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 17.12.2023 12:39
So wie ich es sehe, haben mittlerweile alle Bundesländer bis auf RP (bisher noch keine Verlautbarung) den Tarifvertrag 1:1 übernommen -außer Ba-Wü.

"Baden-Württemberg gehört seit Beginn des Finanzausgleichs zu den sogenannten „Geberländern (2022 knapp 4,5 Milliarden €). Hessen war noch nie Nehmerland, hat aber in den frühen 1950er Jahren vier Jahre lang keine Ausgleichsbeträge getragen. Bayern hat sich seit Ende der 1980er Jahre vom Empfänger- zum Geberland entwickelt. Andere Länder wie Nordrhein-Westfalen oder Hamburg haben sowohl Ausgleichszahlungen geleistet als auch Leistungen erhalten. Sogenannte „Nehmerländer“ sind Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, das Saarland, Bremen sowie die neuen Bundesländer, die seit 1995 am Finanzausgleich partizipieren"

...und damit das auch so bleibt, sparen wir in Ba-Wü auch in den kommenden Jahren u. a. an den Persionalausgaben für unserere hochgeschätzten Beamten, damit Pseudo-Bundesländer wie das Saarland oder Bremen weiterhin existieren können.

Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 17.12.2023 13:05
-Wü auch in den kommenden Jahren u. a. an den Persionalausgaben für unserere hochgeschätzten Beamten, damit Pseudo-Bundesländer wie das Saarland oder Bremen weiterhin existieren können.

Nicht zu vergessen die kostenfreie Kitaplätze im failed state Berlin, die nicht mal eine Wahl hinbekommen haben, während wir bei uns 300€ pro Nase pro Monat bezahlen dürfen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: websgeisti am 17.12.2023 13:15
So wie ich es sehe, haben mittlerweile alle Bundesländer bis auf RP (bisher noch keine Verlautbarung) den Tarifvertrag 1:1 übernommen -außer Ba-Wü.

Bisher sieht es so aus. Jedoch hat z.B. Bayern offiziell nur „systemgerecht“ gesagt. Und da sind (bis Bayern bei der Kabinettssitzung es offiziell bestätigt) viele Möglichkeiten der Interpretation möglich. (Mir ist bekannt, dass der Bay. Beamtenbund scheinbar weitere Infos hat mit einer 1:1 Übertragung.)

Jedoch würde z.B. Bayern schlechter daratehn, , wenn andere Bundesländer den Abschluss 1:1 übernehmen (und Bayern hier den Sockel schlechter umrechnen würde) und daher die höhere Besoldung haben.

Ich hoffe daher ausdrücklich, dass BW hier das einzige Bundesland mit diesem Murks an Umsetzung bleibt. Hoffe aber auf Konsequenzen, denn es war eindeutig anders vereinbart.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 17.12.2023 13:21
Ich bin auch auf das Gesetz gespannt und ich kann mir nicht vorstellen, dass Strobl, nachdem er das als Innenminister losgelassen hat:
"Unsere Beamtenschaft ist gerade in der Krise der Demokratie das Rückgrat des Staates. Die zeit- und wirkungsgleiche Erhöhung der Besoldung ist auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber unseren Beamtinnen und Beamten."

nun zulassen kann, dass die überwiegende Mehrheit in Polizei und Justiz um mehrere Prozente! rasiert wird. Steht er ja schön von seinem grünen Finanzminister düpert da.

Und Bayaz unser Finanzminister...der Grünfink:
"Ich werde den Beteiligten in Baden-Württemberg vorschlagen, das Tarifergebnis auch inhaltsgleich auf unsere Beamtinnen und Beamte zu übertragen"
Hat er da offensichtlich gelogen? Man muss beide öffentlich an ihre Versprechen erinnern.

Würde mich wirklich interessieren was die Gewerkschaften der Polizei und Justiz zu sagen.
Lachhaft dass Rosenberger dem auch noch positiv zustimmt.
Interessiert mich auch was die GEW meint, dass mit der neuen Umrechnung hauptsächlich die Grundschulkolleginnen betroffen sind.

Denn machen wir uns nichts vor...die Mehrzahl der Gymnasial- und Sekundarstufenlehrkräfte inkl. meinereiner ist bei der Umrechnung fein raus. Und die meisten Beamten mit A 13 und 14 sitzen in den Lehrerzimmern.
https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/bbw-jetzt-geld-in-die-hand-zu-nehmen-ist-gut-und-richtig/

Je öfter ich die obige Stellungnahme des Beamtenbunds Ba-Wü lesen, desto mehr gruselt es mich

-Damit werde das Land nicht nur seiner Verantwortung als Dienstherr gerecht, sondern mache in Zeiten
 akuten Fachkräftemangels den öffentlichen Dienst für potenzielle Bewerber attraktiver.
-....begrüßt die schnelle Entscheidung der Landesregierung, das Tarifergebnis TV-L  systemgerecht und
 zeitnah zu übernehmen...-Mehr Geld gibt es erstmals Ende März 2024 mit den April-Bezügen.
-Die Übertragungsmodalitäten bewertet BBW-Chef Rosenberger generell positiv.
-Mit der Umrechnung des Sockelbetrags von 200 Euro, den das TV-L-Ergebnis vorsieht, in eine lineare Erhöhung
 von 3,6 % werde der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Rechnung getragen und das
 Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen gewahrt.


Wenn ich es nicht besser wüßte, könnte man meinen, diese Bewertung stammt eher vom Finanzminister als von Herr Rosenberger.


Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: websgeisti am 17.12.2023 13:23
Ich bin auch auf das Gesetz gespannt und ich kann mir nicht vorstellen, dass Strobl, nachdem er das als Innenminister losgelassen hat:
"Unsere Beamtenschaft ist gerade in der Krise der Demokratie das Rückgrat des Staates. Die zeit- und wirkungsgleiche Erhöhung der Besoldung ist auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber unseren Beamtinnen und Beamten."

nun zulassen kann, dass die überwiegende Mehrheit in Polizei und Justiz um mehrere Prozente! rasiert wird. Steht er ja schön von seinem grünen Finanzminister düpert da.

Und Bayaz unser Finanzminister...der Grünfink:
"Ich werde den Beteiligten in Baden-Württemberg vorschlagen, das Tarifergebnis auch inhaltsgleich auf unsere Beamtinnen und Beamte zu übertragen"
Hat er da offensichtlich gelogen? Man muss beide öffentlich an ihre Versprechen erinnern.

Würde mich wirklich interessieren was die Gewerkschaften der Polizei und Justiz zu sagen.
Lachhaft dass Rosenberger dem auch noch positiv zustimmt.
Interessiert mich auch was die GEW meint, dass mit der neuen Umrechnung hauptsächlich die Grundschulkolleginnen betroffen sind.

Denn machen wir uns nichts vor...die Mehrzahl der Gymnasial- und Sekundarstufenlehrkräfte inkl. meinereiner ist bei der Umrechnung fein raus. Und die meisten Beamten mit A 13 und 14 sitzen in den Lehrerzimmern.
https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/bbw-jetzt-geld-in-die-hand-zu-nehmen-ist-gut-und-richtig/

Je öfter ich die obige Stellungnahme des Beamtenbunds Ba-Wü lesen, desto mehr gruselt es mich

-Damit werde das Land nicht nur seiner Verantwortung als Dienstherr gerecht, sondern mache in Zeiten
 akuten Fachkräftemangels den öffentlichen Dienst für potenzielle Bewerber attraktiver.
-....begrüßt die schnelle Entscheidung der Landesregierung, das Tarifergebnis TV-L  systemgerecht und
 zeitnah zu übernehmen...-Mehr Geld gibt es erstmals Ende März 2024 mit den April-Bezügen.
-Die Übertragungsmodalitäten bewertet BBW-Chef Rosenberger generell positiv.
-Mit der Umrechnung des Sockelbetrags von 200 Euro, den das TV-L-Ergebnis vorsieht, in eine lineare Erhöhung
 von 3,6 % werde der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Rechnung getragen und das
 Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen gewahrt.


Wenn ich es nicht besser wüßte, könnte man meinen, diese Bewertung stammt eher vom Finanzminister als von Herr Rosenberger.

Die Umsetzung ist nur eines: systemUNgerecht.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Versuch am 17.12.2023 15:28
Ich bin auch auf das Gesetz gespannt und ich kann mir nicht vorstellen, dass Strobl, nachdem er das als Innenminister losgelassen hat:
"Unsere Beamtenschaft ist gerade in der Krise der Demokratie das Rückgrat des Staates. Die zeit- und wirkungsgleiche Erhöhung der Besoldung ist auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber unseren Beamtinnen und Beamten."

nun zulassen kann, dass die überwiegende Mehrheit in Polizei und Justiz um mehrere Prozente! rasiert wird. Steht er ja schön von seinem grünen Finanzminister düpert da.

Und Bayaz unser Finanzminister...der Grünfink:
"Ich werde den Beteiligten in Baden-Württemberg vorschlagen, das Tarifergebnis auch inhaltsgleich auf unsere Beamtinnen und Beamte zu übertragen"
Hat er da offensichtlich gelogen? Man muss beide öffentlich an ihre Versprechen erinnern.

Würde mich wirklich interessieren was die Gewerkschaften der Polizei und Justiz zu sagen.
Lachhaft dass Rosenberger dem auch noch positiv zustimmt.
Interessiert mich auch was die GEW meint, dass mit der neuen Umrechnung hauptsächlich die Grundschulkolleginnen betroffen sind.

Denn machen wir uns nichts vor...die Mehrzahl der Gymnasial- und Sekundarstufenlehrkräfte inkl. meinereiner ist bei der Umrechnung fein raus. Und die meisten Beamten mit A 13 und 14 sitzen in den Lehrerzimmern.
https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/bbw-jetzt-geld-in-die-hand-zu-nehmen-ist-gut-und-richtig/

Je öfter ich die obige Stellungnahme des Beamtenbunds Ba-Wü lesen, desto mehr gruselt es mich

-Damit werde das Land nicht nur seiner Verantwortung als Dienstherr gerecht, sondern mache in Zeiten
 akuten Fachkräftemangels den öffentlichen Dienst für potenzielle Bewerber attraktiver.
-....begrüßt die schnelle Entscheidung der Landesregierung, das Tarifergebnis TV-L  systemgerecht und
 zeitnah zu übernehmen...-Mehr Geld gibt es erstmals Ende März 2024 mit den April-Bezügen.
-Die Übertragungsmodalitäten bewertet BBW-Chef Rosenberger generell positiv.
-Mit der Umrechnung des Sockelbetrags von 200 Euro, den das TV-L-Ergebnis vorsieht, in eine lineare Erhöhung
 von 3,6 % werde der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Rechnung getragen und das
 Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen gewahrt.


Wenn ich es nicht besser wüßte, könnte man meinen, diese Bewertung stammt eher vom Finanzminister als von Herr Rosenberger.

Auch wenn es für mich so positiver ist, ist das eine Farce und dieser Herr R. eine Schande

Er hat das 4 Säulen Modell ja auch begrüßt, da eine amtsantenessene Alimentation für das Land ja zu teuer wäre.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Poincare am 18.12.2023 09:47
Meine Theorie: Alle Stufen über alle Besoldungsgruppen in der A Besoldung addieren. Alle Stufen über alle Entgeldgruppen im TV-L addieren. Umgerechneter Sockelbetrag von 4,76% mit Gesamtentgelt im TV-L multiplizieren. Ergebnis dann durch Gesamtbesoldung im A Gefüge (höher als Gesamtentgelt im TV-L) teilen. Vielleicht kommt dann 3,6% raus?

Auch die Kolleginnen die gerade so im höheren Dienst von 3,6% vs. 200 Euro profitieren, hätten ja von 4,76% mehr profitiert. Man darf auch nicht vergessen, dass man je nach Kinderanzahl auch mit A14 schlechter gestellt ist, wenn die Familienzuschläge nur mit 3,6% angepasst werden statt mit 4,76%.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Newbie1337 am 18.12.2023 11:07
Das ist einfach nur enttäuschend und demotivierend für alle unterhalb der A 14, die sich in den letzten Jahren reingehängt haben. Es ist für mich absolut unverständlich, wie der Beamtenbund das auch noch als "positiv" bezeichnen kann. Nicht nur, dass der Beamtenstatus in BW immer unattraktiver wird, jetzt machen sich die Länder auch gegenseitig Konkurrenz. Ich kann jeden verstehen, der daraus Konsequenzen zieht und nur noch "Dienst nach Vorschrift" macht oder seinen Status niederlegt und in die Privatwirtschaft wechselt. Wertschätzend und leistungsfördernd ist das Ergebnis nicht.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Reformer7 am 18.12.2023 14:18
Ich hoffe, dass die BW-Landesregierung noch einlenkt, wenn die sehen, dass die restlichen Länder (außer Hessen) das TV-L-Ergebnis zeit- und wirkungsgleich übertragen…
Die Hoffnung stirbt zuletzt ;-).

Frage mich, ob Hr. Rosenberger merkt auf was für ein Mist er sich eingelassen hat. 
Er müsste doch eine massive E-Mail-Flut von allen Gewerkschaften bzw. deren Mitgliedern
erhalten?

Ansonsten kann man nur hoffen, dass im Hinblick auf die Alimentation noch etwas getan wird.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: websgeisti am 18.12.2023 16:57
Ich hoffe, dass die BW-Landesregierung noch einlenkt, wenn die sehen, dass die restlichen Länder (außer Hessen) das TV-L-Ergebnis zeit- und wirkungsgleich übertragen…
Die Hoffnung stirbt zuletzt ;-).

Frage mich, ob Hr. Rosenberger merkt auf was für ein Mist er sich eingelassen hat. 
Er müsste doch eine massive E-Mail-Flut von allen Gewerkschaften bzw. deren Mitgliedern
erhalten?

Ansonsten kann man nur hoffen, dass im Hinblick auf die Alimentation noch etwas getan wird.

Ich frage mich auch, wie sowas passieren kann. Herr Dr. Dressel hat das Ergebnis allen 15. TdL-Ländern (Ministern) vorgestellt und alle haben zugestimmt. Und das war nicht vor drei Wochen sondern am 08.12. noch vor der Bekanntgabe der Einigung.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: JürgenBürgen am 18.12.2023 18:46
Es muss halt auch jeder mal aktiv werden. Wenn keiner was sagt/macht dann passiert auch nichts. Einfach mal eine Mail an Hr. Rosenberger schreiben oder auch an Abgeordnete im Landtag. Die Herrschaften dürfen doch auch merken, dass wir unglücklich sind.

Wenn ich sowas lese wie "Naja vlt. wendet sich doch alles noch zum Guten", dann tut's mir leid, aber da wundert mich nichts mehr. Immer alles hinnehmen und abnicken ist vlt. im Beamtentum und beim "Deutschen" genetisch verankert, aber irgendwann reicht es auch mal.

Bei uns schafft die Hälfte den Bachelor(g.D) nicht und die, die das Studium dann gut absolvieren fliehen dann, weil man finanziell unattraktiv ist.

Einfach auch mal die Kollegen ansprechen und ein gemeinsames Schreiben formulieren und dann an einige werte Damen und Herren der Politik senden. Vielleicht landet es ja mal bei einem der sich das zu Herzen nimmt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Ozymandias am 18.12.2023 22:03
Wer will nachfragen, warum auch 2023 eine verfassungswidrige Alimentation bezahlt wurde?
Es fehlen bei allen fast 100 Euro Netto wegen der Bürgergelderhöhung 2023. Wo bleibt die Berechnung des Landes?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: sebseb am 19.12.2023 10:13
BLV empfiehlt doch noch Widerspruch zum Jahresende, gem. Mail Justiziar vom 11.12.23 an die Verbandsbeauftragten bzw. siehe Homepage.
Es gibt 4 Mustervarianten (normal, normal mit dritten Kind, Kostendämpfungspauschale und noch eine). Bezugspunkt jeweils 4-Säulen Modell vs. beide Abstandsgebote.
Habe trotzdem die 13-seitige vom Richterverein BW genommen und R durch A ersetzt.

Wo findet man denn die Mustervorlagen?

Hat jemand einen passenden Brief für einen Widerspruch mit der Begründung amtsangemessene Alimentation und Mindestabstand zum zu Jahresbeginn erhöhten Bürgergeld?
Oder nehmt ihr einfach den von 2020?

Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: MitleserBW am 19.12.2023 13:26
@Admins:

In eurem Rechner für 2024 und 2025 ist der neue Steuerfreibetrag noch nicht mit eingerechnet oder? Es kam gerade eine neue Gehaltsmitteilung für Januar 2024, wo dieser schon berücksichtig wurde.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 19.12.2023 13:45
Hier sind die Kontaktdaten der Verb...äh verantwortlichen Personen vom dbb bw.
https://www.bbw.dbb.de/ueber-uns/landesleitung/

Obwohl ich vom Abschluss eher profitiere habe ich doch meinen Unmut geäußert wie große Teile der Kollegen schlechtergestellt werden und das in diesen inflationären Zeiten.
Und dass hier keinerlei Widerspruch kommt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 19.12.2023 13:47
@Admins:

In eurem Rechner für 2024 und 2025 ist der neue Steuerfreibetrag noch nicht mit eingerechnet oder? Es kam gerade eine neue Gehaltsmitteilung für Januar 2024, wo dieser schon berücksichtig wurde.

Doch ist schon drin mit dem Zusatz 2024-beta.
Ob er stimmt kann ich leider nicht sagen weil ich noch nen Steuerfreibetrag und nen Dienstrad drin habe.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: blauesviereck am 20.12.2023 08:23
BLV empfiehlt doch noch Widerspruch zum Jahresende, gem. Mail Justiziar vom 11.12.23 an die Verbandsbeauftragten bzw. siehe Homepage.
Es gibt 4 Mustervarianten (normal, normal mit dritten Kind, Kostendämpfungspauschale und noch eine). Bezugspunkt jeweils 4-Säulen Modell vs. beide Abstandsgebote.
Habe trotzdem die 13-seitige vom Richterverein BW genommen und R durch A ersetzt.

Wo findet man denn die Mustervorlagen?

Hat jemand einen passenden Brief für einen Widerspruch mit der Begründung amtsangemessene Alimentation und Mindestabstand zum zu Jahresbeginn erhöhten Bürgergeld?
Oder nehmt ihr einfach den von 2020?




Es gibt doch hier in allerlei Threads mindestens 5 schöne Vorschläge.
Auf vielfachen Wunsch hin aber hier nochmal die Variante des BLV BW von vor einigen Tagen (m.E. eine eher dünne Variante). Grundsätzlich kann ihn auch jeder adäquat selbst schreiben, der das Forum hier einigermaßen bewältigt hat.

--> Sehr geehrte Damen und Herren,
Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation
nach Art. 33 Abs. 5 GG. Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung
ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in Baden-Württemberg auch im
Jahr 2023 nicht hinreichend nachgekommen.
Ich möchte daher meine Rechte im Hinblick auf erhebliche Zweifel an der Verfassungsmä-
ßigkeit der Besoldung vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung des Bundesver-
fassungsgerichts, insbesondere der Beschlüsse des Zweiten Senats vom 17.11.2015 – 2
BvL 5/13 sowie 4.5.2020 - 2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 u.a. - sichern. Die verfassungsrechtlich
erforderliche Amtsangemessenheit der Besoldung (Art. 33 Abs. 5 GG) wird insbesondere
nicht durch das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-
Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) vom
15.11.2022 (GBl. S. 540 ff.) gewährleistet. Dieses Gesetz und die mir in dessen Folge ge-
währte Besoldung verstoßen insbesondere gegen das Mindestabstandsgebot und das Ab-
standsgebot.
Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehe ich davon aus,
dass die mir gewährte Besoldung nicht ausreichend ist, so dass ich gegen diese hiermit
Widerspruch
einlege und beantrage mir eine amtsangemessene Besoldung zu gewähren, die den Verfas-
sungsvorgaben des Art. 33 GG sowie den in den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts
aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2020 aufgestellten Parametern und damit dem
Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.
Da bereits Musterverfahren vom Deutschen Richterbund Baden-Württemberg anhängig sind,
beantrage ich meinen Antrag/Widerspruch vorerst nicht zu bescheiden, sondern bis zur
rechtskräftigen gerichtlichen Klärung ruhen zu lassen und mir gegenüber auf die Einrede der
Verjährung zu verzichten. Ich bitte um eine zeitnahe Eingangsbestätigung nebst Verzichtser-
klärung.
Mit freundlichen Grüßen
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 20.12.2023 12:48
Es gibt ja eigentlich noch keine offizielle Bekanntmachung...das vom dbb ist ja eher eine Gesprächszusammenfassung.
Vom Finanz- oder Innenministerium kam noch nichts Offizielles. Oder irre ich mich?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 20.12.2023 13:39
Es gibt ja eigentlich noch keine offizielle Bekanntmachung...das vom dbb ist ja eher eine Gesprächszusammenfassung.
Vom Finanz- oder Innenministerium kam noch nichts Offizielles. Oder irre ich mich?

Da hast du Recht. Alle Informationen, die mir bekannt sind, sind von den Verbänden und Gewerkschaften.
Vielleicht wartet das Finanzministerium mit einer offiziellen Verkündung ja noch, bis sie ausgerechnet haben, um wie viel die 115 % Grenze verletzt wird. Eventuell gibt es dann ja zusätzliche Erhöhungen für 2024 und 2025, ähnlich wie es in Hessen war... 🤯  Der zweite Satz könnte Spuren von Sarkasmus enthalten. Vielleicht schwingt auch ein kleines bisschen Hoffnung mit.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 20.12.2023 13:59
-Wü auch in den kommenden Jahren u. a. an den Persionalausgaben für unserere hochgeschätzten Beamten, damit Pseudo-Bundesländer wie das Saarland oder Bremen weiterhin existieren können.

Nicht zu vergessen die kostenfreie Kitaplätze im failed state Berlin, die nicht mal eine Wahl hinbekommen haben, während wir bei uns 300€ pro Nase pro Monat bezahlen dürfen.
Nicht bei allem spart man in BaWü. Hier wurden die HH-Mittel für ein grünes Prestigeprojekte von Herrn Bayaz Parteikollege im Umweltministerium verballert:
https://bnn.de/mittelbaden/gaggenau/umstrittene-teststrecke-ewaybw-auf-der-b462-im-murgtal-vier-von-fuenf-lkws-sind-kaputt
Dieses Oberleitungs-Projekt hatte schon in Hessen für "Furore" gesorgt, in Badens schönem Murgtal wurde es aufgefrischt (Wie eine Straßenbahn, nur ohne Schienen :)) )und landet nun in 2024 laut Badischen Neuesten Nachrichten "auf dem Schrotthaufen der Geschichte". Kosten nach Rückbau schlappe 25 Millionen € - aber man gönnt sich ja sonst nichts.

Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 20.12.2023 15:48
Ich habe direkt nach Bekanntgabe dem Finanzministerium und den dbb Bw angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Letzteres mit nem scharfen Ton als „Habt ihr Lack gesoffen?“

Bisher noch keine Antwort.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: homonovus am 21.12.2023 11:36
jetzt ruder der dbb bw doch zurück:

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/nachhaken-des-bbw-zeitigt-erfolg-erste-signale-fuer-einen-zuschlag/
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 21.12.2023 12:01
jetzt ruder der dbb bw doch zurück:

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/nachhaken-des-bbw-zeitigt-erfolg-erste-signale-fuer-einen-zuschlag/

Und wie will man den unteren Besoldungsgruppen einen Zuschlag gewähren, ohne dass das Abstandsgebot nach oben wieder verletzt wird? Dann müsste ja jeder ca. 7 % anstatt 3,6 % bekommen, wenn man von mindestens 200 € brutto mehr in den untersten Besoldungsgruppen ausgeht. Nicht dass ich da was dagegen hätte, aber daran glaubt ja wohl niemand.
Vor allem wird der 200 € Sockel ja teilweise bis in A14 nicht erreicht. Von unteren Besoldungsgruppen kann da keine Rede sein.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 21.12.2023 12:28
Ich finde es bemerkenswert das Herr Rosenberger erst die Übernahme hyped und als Meisterleistung empfindet bei 3,6%. Jetzt aber sich als Kämpfer ausgibt und sagt es ist ein schlechter Deal.

Was mir aber sehr gefällt ist das man extra erwähnt das man Beamte nicht schlechter stellen sollte als Angestellte. Ich habe letztens eine Verwaltungsanweisung gelesen das Beamte auch Sonderurlaub bei Arztterminen erhalten sollen, obwohl es bei uns nicht im Beamtenrecht explizit drin steht. Auch hier war die Begründung das keine Gruppe bevorzugt werden soll und beide gleiche Rechte haben sollen bei dem Thema.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Versuch am 21.12.2023 14:38
jetzt ruder der dbb bw doch zurück:

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/nachhaken-des-bbw-zeitigt-erfolg-erste-signale-fuer-einen-zuschlag/

Und wie will man den unteren Besoldungsgruppen einen Zuschlag gewähren, ohne dass das Abstandsgebot nach oben wieder verletzt wird? Dann müsste ja jeder ca. 7 % anstatt 3,6 % bekommen, wenn man von mindestens 200 € brutto mehr in den untersten Besoldungsgruppen ausgeht. Nicht dass ich da was dagegen hätte, aber daran glaubt ja wohl niemand.
Vor allem wird der 200 € Sockel ja teilweise bis in A14 nicht erreicht. Von unteren Besoldungsgruppen kann da keine Rede sein.

Und selbst das würde für eine amtsangemessene Alimentation nicht reichen.

Aber irgendwann kommt die eh...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 21.12.2023 14:47
jetzt ruder der dbb bw doch zurück:

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/nachhaken-des-bbw-zeitigt-erfolg-erste-signale-fuer-einen-zuschlag/

Und wie will man den unteren Besoldungsgruppen einen Zuschlag gewähren, ohne dass das Abstandsgebot nach oben wieder verletzt wird? Dann müsste ja jeder ca. 7 % anstatt 3,6 % bekommen, wenn man von mindestens 200 € brutto mehr in den untersten Besoldungsgruppen ausgeht. Nicht dass ich da was dagegen hätte, aber daran glaubt ja wohl niemand.
Vor allem wird der 200 € Sockel ja teilweise bis in A14 nicht erreicht. Von unteren Besoldungsgruppen kann da keine Rede sein.

Und selbst das würde für eine amtsangemessene Alimentation nicht reichen.

Aber irgendwann kommt die eh...
Der war gut :). Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr als dass.....
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Versuch am 21.12.2023 16:19
jetzt ruder der dbb bw doch zurück:

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/nachhaken-des-bbw-zeitigt-erfolg-erste-signale-fuer-einen-zuschlag/

Und wie will man den unteren Besoldungsgruppen einen Zuschlag gewähren, ohne dass das Abstandsgebot nach oben wieder verletzt wird? Dann müsste ja jeder ca. 7 % anstatt 3,6 % bekommen, wenn man von mindestens 200 € brutto mehr in den untersten Besoldungsgruppen ausgeht. Nicht dass ich da was dagegen hätte, aber daran glaubt ja wohl niemand.
Vor allem wird der 200 € Sockel ja teilweise bis in A14 nicht erreicht. Von unteren Besoldungsgruppen kann da keine Rede sein.

Und selbst das würde für eine amtsangemessene Alimentation nicht reichen.

Aber irgendwann kommt die eh...
Der war gut :). Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr als dass.....
Recht bleibt Recht
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Chris86 am 21.12.2023 23:17
https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/nachhaken-des-bbw-zeitigt-erfolg-erste-signale-fuer-einen-zuschlag/
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 21.12.2023 23:50
https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/nachhaken-des-bbw-zeitigt-erfolg-erste-signale-fuer-einen-zuschlag/
Siehe Antwort S. 10, Nr. 146.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Poincare am 22.12.2023 08:04
https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/nachhaken-des-bbw-zeitigt-erfolg-erste-signale-fuer-einen-zuschlag/
Siehe Antwort S. 10, Nr. 146.

Ich sehe gar keine Kommentare oder ähnliches, auf was bezieht sich die Seitenzahl?
Das klingt ja eher nach mehr Besoldung als nach mehr Verfassungskonformität.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 22.12.2023 08:17
https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/nachhaken-des-bbw-zeitigt-erfolg-erste-signale-fuer-einen-zuschlag/
Siehe Antwort S. 10, Nr. 146.

Ich sehe gar keine Kommentare oder ähnliches, auf was bezieht sich die Seitenzahl?
Das klingt ja eher nach mehr Besoldung als nach mehr Verfassungskonformität.
Er wollte damit nur ausdrücken, dass der Link auf Seite 10 schon geteilt wurde.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: pape am 22.12.2023 09:01
In dem Artikel wird die Besoldungserhöhung ganz anders verkauft:

https://www.news.de/politik/857477434/buergergeld-erhoehung-laesst-beamtensold-steigen-diese-bundeslaender-erhoehen-die-besoldung-von-beamten/1/

Zu BW:
In Baden-Württemberg müsse noch geprüft werden, ob es unabhängig vom Tarifvertrag weitere Anpassungen geben müsse, um den Abstand zum Existenzminimum zu wahren.

Mal sehen was sich also bei uns noch ergibt. Steht wohl noch nichts fest
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: SwenTanortsch am 22.12.2023 09:10
Die Planung aus dem FM sind sachlich mehr als verwegen:

Man nimmt das Abstandsgebot zwischen vergleichbaren Besoldungsdgruppen zum Anlass, keinen Sockel im Sinne der Tarifeinigung auf das Besoldungsrecht zu vollziehen. Stattdessen vollzieht man eine prozentuale Übertragung, die im Ergebnis in den weit überwiegenden Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen zu einem deutlich geringeren Besoldungsniveau führt, um dann den unteren Besoldungsgruppen einen Zuschlag gewähren zu wollen, der im Ergebnis zu einer Verletzung des Abstandsgebots zwischen vergleichbaren Besoldungsgruppen führen dürfte - im Ergebnis geht es also weiterhin ausschließlich darum, mittels verfassungswidriger Regelungen Personalkosten in massiver Art und Weise einzusparen, was alle wissen, ohne den Elefanten im Raum als solchen zu benennen. Wenn man als Gewerkschaft das hinsichtlich des Besoldungsrechts kaputte Rechtsstaatsverständnis der politischen Klasse unterstützt, indem man es nicht als solches benennt, muss man sich nicht wundern, wenn es nur noch immer mehr zerbricht.

Den hergebrachten Grundsatz des Abstandsgebots zwischen vergleichbaren Besoldungsgruppen hat das Bundesverfassungsgericht 2017 als solchen betrachtet (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/05/rs20170523_2bvr088314.html). 2018 ist die Absenkung der Eingangstufenbesoldung in  Baden-Württemberg als verfassungswidrig betrachtet worden (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/10/ls20181016_2bvl000217.html) - und nun reproduziert man weitgehend ähnliche Entscheidungen erneut. Wie könnte man auf Basis einer solchen Missachtung der bundesverfassungsgerichtlichen Judikate erwarten, dass das zukünftig nicht zu schweren Folgen aus Karlsruhe führen muss? Der nun ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Peter Müller hat gerade zu solcherart Politikgestaltung alles, was nötig ist, gesagt: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/verfassungsrichter-peter-mueller-100.html

Es ist gut, dass in Polen gerade der Weg zurück in die Rechtsstaatlichkeit von der neuen Regierung in Angriff genommen wird.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 22.12.2023 09:15
In dem Artikel wird die Besoldungserhöhung ganz anders verkauft:

https://www.news.de/politik/857477434/buergergeld-erhoehung-laesst-beamtensold-steigen-diese-bundeslaender-erhoehen-die-besoldung-von-beamten/1/

Zu BW:
In Baden-Württemberg müsse noch geprüft werden, ob es unabhängig vom Tarifvertrag weitere Anpassungen geben müsse, um den Abstand zum Existenzminimum zu wahren.

Mal sehen was sich also bei uns noch ergibt. Steht wohl noch nichts fest


Naja, dass die Besoldung nicht verfassungskonform ist, dafür muss man kein Hellseher sein. Komplett wird sich das Land BW auch da nicht rauswinden können. Ich bin echt gespannt, mit welchem Taschenspielertricks das Land es dieses Mal versucht, eine Anpassung klein zu rechnen. Noch mehr Besoldungsgruppen kann man ja jetzt schon nicht mehr wegkürzen (obwohl wer weiß 🙄). Bald gibt es nur noch den gehobenen und höheren Dienst und man ist mit Bachelor-Studium sagenhafte 15 % Existenzminimum entfernt 🥳

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.tarifabschluss-der-laender-nachbesserung-fuer-beamte-gefordert.3b4fdba3-971f-4d3b-8303-5663770d7ec1.html
Kann jemand den Inhalt dieses Artikels wiedergeben? Ist leider hinter einer PayWall.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bridgemember am 22.12.2023 09:33
Das LBV BW hat soeben neue Infos veröffentlicht:

https://lbv.landbw.de/-/tarifeinigung-in-den-tarifverhandlungen-f%C3%BCr-die-besch%C3%A4ftigten-der-l%C3%A4nder-2


"Übertragung der Tarifeinigung auf die Besoldung und Versorgung
Die Landesregierung hat entschieden, dass das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben auf alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Empfängerinnen und Empfänger von Alters- und Hinterbliebenengeld übertragen werden soll.

Im Besoldungsbereich sollen entsprechend des TV Inflationsausgleich vom 9. Dezember 2023 ebenfalls eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro und Inflationsausgleichs-Monatszahlungen für die Monate Januar 2024 bis einschließlich Oktober 2024 in Höhe von jeweils 120 Euro (jeweils bei Vollbeschäftigung) gewährt werden. Im Versorgungsbereich soll die Übertragung der tariflich vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen wie bei früheren Einmalzahlungen systemgerecht unter Anwendung des individuellen Ruhegehalts- bzw. Hinterbliebenensatzes erfolgen.

Der zum 1. November 2024 tariflich vereinbarte Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro soll systemgerecht in Form einer linearen Anpassung in Höhe von 3,6 Prozent auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden. Die weitere tarifliche Entgeltsteigerung zum 1. Februar 2025 in Höhe von 5,5 Prozent, mindestens jedoch 340 Euro, soll als weitere systemgerechte lineare Anpassung in Höhe von 5,6 Prozent gewährt werden. Dabei wird der tariflich vereinbarte Mindestbetrag ebenfalls systemgerecht in Form einer ergänzenden linearen Anpassung von 0,1 Prozent berücksichtigt. Die Umrechnung des tariflichen Sockel- sowie des Mindestbetrags ist aufgrund des in der Grundgehaltstabelle verankerten Abstandsgebots zwischen Besoldungsgruppen erforderlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 23. Mai 2017 hierzu ausgeführt, dass ein Verbot besteht, relative Abstände zwischen den Besoldungsgruppen abzuschmelzen.

Darüber hinaus plant das Land rechtlich gebotene, ergänzende Maßnahmen. Denkbar ist beispielsweise eine gestaffelte jährliche Sonderzuwendung für bestimmte Besoldungsgruppen. Diese Maßnahmen tragen auch zur Einhaltung des Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau in der Besoldung bei. Zusammen mit der Tarifübertragung ist dies als Gesamtpaket zu verstehen."
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 22.12.2023 09:48

Darüber hinaus plant das Land rechtlich gebotene, ergänzende Maßnahmen. Denkbar ist beispielsweise eine gestaffelte jährliche Sonderzuwendung für bestimmte Besoldungsgruppen. Diese Maßnahmen tragen auch zur Einhaltung des Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau in der Besoldung bei. Zusammen mit der Tarifübertragung ist dies als Gesamtpaket zu verstehen."

Ach... jetzt wird das nicht in die Grundbesoldung integriert sondern über Zuschläge geregelt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bridgemember am 22.12.2023 09:57

Darüber hinaus plant das Land rechtlich gebotene, ergänzende Maßnahmen. Denkbar ist beispielsweise eine gestaffelte jährliche Sonderzuwendung für bestimmte Besoldungsgruppen. Diese Maßnahmen tragen auch zur Einhaltung des Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau in der Besoldung bei. Zusammen mit der Tarifübertragung ist dies als Gesamtpaket zu verstehen."

Ach... jetzt wird das nicht in die Grundbesoldung integriert sondern über Zuschläge geregelt.

Vielleicht hofft das FM, dass diese "Sonderzuwendungen" nicht bei der Berechnung des Abstandsgebots herangezogen werden? Jetzt wird das Ganze immer mehr zum Flickwerk, um irgendwie alle zufrieden zu stellen. Am Ende alles so unübersichtlich, dass keiner mehr durchblickt und sich auch nicht mehr mit den anderen vergleichen kann. Soll vielleicht die Widerspruchsflut reduzieren.

Grundsätzlich ist ja nichts gegen eine Umrechnung des Sockelbetrags in eine prozentuale Erhöhung einzuwenden. Aber wenn, dann in einer Höhe, die in der niedrigsten Besoldungsgruppe mindestens den 200 Euro entspricht. Wurde hier ja schon mehrfach ausgeführt. Ist aber wohl zu teuer. Besser wäre: Übertragung des Tarifergebnisses 1:1 inklusive Sockel. Davon losgelöst die Herstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation durch eine zusätzliche prozentuale Erhöhung über alle Besoldungsstufen hinweg, was die Abstände etwas entzerren würde.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 22.12.2023 10:08
Das LBV BW hat soeben neue Infos veröffentlicht:

https://lbv.landbw.de/-/tarifeinigung-in-den-tarifverhandlungen-f%C3%BCr-die-besch%C3%A4ftigten-der-l%C3%A4nder-2


"Übertragung der Tarifeinigung auf die Besoldung und Versorgung
Die Landesregierung hat entschieden, dass das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben auf alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Empfängerinnen und Empfänger von Alters- und Hinterbliebenengeld übertragen werden soll.

Im Besoldungsbereich sollen entsprechend des TV Inflationsausgleich vom 9. Dezember 2023 ebenfalls eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro und Inflationsausgleichs-Monatszahlungen für die Monate Januar 2024 bis einschließlich Oktober 2024 in Höhe von jeweils 120 Euro (jeweils bei Vollbeschäftigung) gewährt werden. Im Versorgungsbereich soll die Übertragung der tariflich vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen wie bei früheren Einmalzahlungen systemgerecht unter Anwendung des individuellen Ruhegehalts- bzw. Hinterbliebenensatzes erfolgen.

Der zum 1. November 2024 tariflich vereinbarte Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro soll systemgerecht in Form einer linearen Anpassung in Höhe von 3,6 Prozent auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden. Die weitere tarifliche Entgeltsteigerung zum 1. Februar 2025 in Höhe von 5,5 Prozent, mindestens jedoch 340 Euro, soll als weitere systemgerechte lineare Anpassung in Höhe von 5,6 Prozent gewährt werden. Dabei wird der tariflich vereinbarte Mindestbetrag ebenfalls systemgerecht in Form einer ergänzenden linearen Anpassung von 0,1 Prozent berücksichtigt. Die Umrechnung des tariflichen Sockel- sowie des Mindestbetrags ist aufgrund des in der Grundgehaltstabelle verankerten Abstandsgebots zwischen Besoldungsgruppen erforderlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 23. Mai 2017 hierzu ausgeführt, dass ein Verbot besteht, relative Abstände zwischen den Besoldungsgruppen abzuschmelzen.

Darüber hinaus plant das Land rechtlich gebotene, ergänzende Maßnahmen. Denkbar ist beispielsweise eine gestaffelte jährliche Sonderzuwendung für bestimmte Besoldungsgruppen. Diese Maßnahmen tragen auch zur Einhaltung des Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau in der Besoldung bei. Zusammen mit der Tarifübertragung ist dies als Gesamtpaket zu verstehen."

Das ist ja am Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten. Einerseits von Abstandsgebot faseln, aber dann sollen bestimmte Gruppen einen Zuschlag außerhalb der Grundbesoldung erhalten, was natürlich NICHT zu einer Stauchung der Besoldung führt 🤣🤣🤣 die im Finanzministerium haben doch wirklich Lack gesoffen. Wenn's nicht so traurig wäre, könnte man echt ein Stand-Up Comedy Programm daraus machen.
Und wenn wir von den mind. 200 € brutto ausgehen, müsste ja fast jeder der A-Besoldung einen Zuschlag erhalten. Wer glaubt denn wirklich, dass das passiert.
Außerdem würde ich gerne mal die Rechnung sehen wie die Umrechnung des 200 € Sockels bei einer linearen Erhöhung von 3,6 % aufwandsneutral sein soll. Geschätzt über 90 % der Beamten haben bei dieser Umrechnung weniger, insgesamt soll es aber aufwandsneutral sein. AHA. Die halten uns wirklich alle für dumm.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 22.12.2023 10:14
Wie sieht außerdem die Rechnung aus, dass die 3,6 % + 5,6 % mind. 340 € ergeben, von denen der LBV faselt?
Da bleibt man bei den unteren Besoldungsgruppen doch weit drunter.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 22.12.2023 10:19
Ja…das ist genau die Wertschätzung made in the Länd, die ich mir von unserem Dienstherren erwartet habe.
Trickserei soweit das Auge reicht um auf dem Rücken der Beamten Geld einzusparen.
Würde mich nicht wundern wenn die „gestaffelten Sonderzahlungen“ nach oben hin wieder abschmelzen wie bei den Kinderzulagen und damit wieder das Abstandsgebot verletzen welches man gerade erst herangezogen hat um bei den unteren Rängen einzusparen.
Es ist zum kotzen
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: pape am 22.12.2023 10:25
Wie intransparent können wir es lösen.

Land Baden-Württemberg: so
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 22.12.2023 10:32
Ja…das ist genau die Wertschätzung made in the Länd, die ich mir von unserem Dienstherren erwartet habe.
Trickserei soweit das Auge reicht um auf dem Rücken der Beamten Geld einzusparen.
Würde mich nicht wundern wenn die „gestaffelten Sonderzahlungen“ nach oben hin wieder abschmelzen wie bei den Kinderzulagen und damit wieder das Abstandsgebot verletzen welches man gerade erst herangezogen hat um bei den unteren Rängen einzusparen.
Es ist zum kotzen
Das werden sie mit ziemlicher Sicherheit. Und es würde mich auch nicht überraschen, wenn ausschließlich die Besoldungsgruppen A7 bis A9 den Zuschlag erhalten. Bald kann man sich dann wirklich fragen, wozu man studiert hat und in A11 durchaus schwierige und verantwortungsvolle Aufgaben wahr nimmt, wenn man im mittleren Dienst fast gleich viel verdient.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 22.12.2023 10:35
Wie sieht außerdem die Rechnung aus, dass die 3,6 % + 5,6 % mind. 340 € ergeben, von denen der LBV faselt?
Da bleibt man bei den unteren Besoldungsgruppen doch weit drunter.

In der Tat..bei der Übertragung erhält die niedrigste Gruppe A7/1 lediglich knapp 260 mehr.
Von vorne bis hinten eine Verarschung.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 22.12.2023 10:45
Wie sieht außerdem die Rechnung aus, dass die 3,6 % + 5,6 % mind. 340 € ergeben, von denen der LBV faselt?
Da bleibt man bei den unteren Besoldungsgruppen doch weit drunter.

In der Tat..bei der Übertragung erhält die niedrigste Gruppe A7/1 lediglich knapp 260 mehr.
Von vorne bis hinten eine Verarschung.

So sieht's aus. Vor allem wie stellen die sich das mit dem gestaffelten Zuschlägen vor? Soll jeder so viel Zuschlag bekommen, dass er mind. die 200 € mehr hat? Dann hätte man gleich den 200 € Sockel übertragen können.
Einen Vorteil hätte die Variante, jeder hätte mind. 200 € mehr und die Leute ≥ A14 hätten sogar mehr. Aber daran glaub ich einfach nicht.
Zumal bei egal welcher Variante das Argument des Abstandsgebots totaler Schwachsinn wäre.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: axum705 am 22.12.2023 10:52
Wenn es tatsächlich neben dem Kinderzuschlag aus dem Vier-Säulen-Modell nun einen weiteren Zuschlag nur für bestimmte Besoldungsgruppen geben sollte, bleibt mir echt die Spucke weg. BW ist sowohl bei der abgesenkten Eingangsbesoldung als auch bei der nach Besoldungsgruppen gestaffelte Verzögerung von Tarifsteigerungen bereits geschnappt. Ich verstehe nicht, warum die Juristen dort schon wieder auf solche Lösungen setzen können. Ich gehe fest davon aus, dass wie in anderen Bundesländer ein fiktives Partnereinkommen unterstellt werden wird, um die 115% zu erreichen. Oder sie nehmen sich Hamburg als Vorbild. Da gibt es unter bestimmten Konstellationen ja jetzt die Einheitsbesoldung von A6 bis Mitte A10.

Daher an alle: Widerspruch erheben! Noch habt ihr ein paar Tage Zeit.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 22.12.2023 11:19
Wenn es tatsächlich neben dem Kinderzuschlag aus dem Vier-Säulen-Modell nun einen weiteren Zuschlag nur für bestimmte Besoldungsgruppen geben sollte, bleibt mir echt die Spucke weg. BW ist sowohl bei der abgesenkten Eingangsbesoldung als auch bei der nach Besoldungsgruppen gestaffelte Verzögerung von Tarifsteigerungen bereits geschnappt. Ich verstehe nicht, warum die Juristen dort schon wieder auf solche Lösungen setzen können. Ich gehe fest davon aus, dass wie in anderen Bundesländer ein fiktives Partnereinkommen unterstellt werden wird, um die 115% zu erreichen. Oder sie nehmen sich Hamburg als Vorbild. Da gibt es unter bestimmten Konstellationen ja jetzt die Einheitsbesoldung von A6 bis Mitte A10.

Daher an alle: Widerspruch erheben! Noch habt ihr ein paar Tage Zeit.
Bei der momentanen Unzuverlässigkeit der Post würde ich mich darauf nicht verlassen. Mein Widerspruch ging am Dienstag per Einschreiben ans LBV.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Tagelöhner am 22.12.2023 11:32
Ich mach dann mal eine Dose Mitleid für all die unteralimentierten Beamten auf...*ziiisssccchhh*  ;D.

Und bitte auch die guten Vorsätze fürs neue Jahr nicht vergessen "Ist der Mantel auch noch so eng, so hält er dennoch behaglich warm" gepaart mit ein paar Tassen Kaffee mehr in der wohlig warmen Beamtenstube, und dem für die psychische Gesundheit wohltuenden Ziel im Hinterkopf, es dem undankbaren fiesen Dienstherrn mit einigen Wochen mehr Bummelstreik heim zu zahlen.

Lachen ist ausdrücklich erlaubt, auch für diejenigen, die den Frust schon zu lange in sich hinein fressen, in diesem Sinne: Ich wünsche euch frohe Weihnachten und erholt euch von den all den Ungerechtigkeiten.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 22.12.2023 11:32
Wenn es tatsächlich neben dem Kinderzuschlag aus dem Vier-Säulen-Modell nun einen weiteren Zuschlag nur für bestimmte Besoldungsgruppen geben sollte, bleibt mir echt die Spucke weg. BW ist sowohl bei der abgesenkten Eingangsbesoldung als auch bei der nach Besoldungsgruppen gestaffelte Verzögerung von Tarifsteigerungen bereits geschnappt. Ich verstehe nicht, warum die Juristen dort schon wieder auf solche Lösungen setzen können. Ich gehe fest davon aus, dass wie in anderen Bundesländer ein fiktives Partnereinkommen unterstellt werden wird, um die 115% zu erreichen. Oder sie nehmen sich Hamburg als Vorbild. Da gibt es unter bestimmten Konstellationen ja jetzt die Einheitsbesoldung von A6 bis Mitte A10.

Daher an alle: Widerspruch erheben! Noch habt ihr ein paar Tage Zeit.

Bin mal gespannt wie die das in ein paar Jahren begründen möchten bei meiner Partnerin die schwerbehindert ist mit Merkzeichen H,Bl,B und G sowie ein GdB von 100 ein Einkommen haben soll. Natürlich kann sie arbeiten, aber Vollzeit? Mit einem hohen Einkommen bei einem Arbeitsmarkt der schlichtweg Behindertenfeindlich ist?

Mutig wenn das LBV und das Finanzministerium durchzieht.






EDIT: Stellungnahme vom Finanzministerium liegt vor!

Sehr geehrte Frau Sleyana,

 

vielen Dank für Ihre unten stehende Nachricht vom 14. Dezember 2023.

 

Die Landesregierung hat entschieden, dass das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden soll.

 

Der zum 1. November 2024 tariflich vereinbarte Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro soll systemgerecht in Form einer linearen Anpassung in Höhe von 3,6 Prozent auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden. Die weitere tarifliche Entgeltsteigerung zum 1. Februar 2025 in Höhe von 5,5 Prozent, mindestens jedoch 340 Euro, soll als weitere systemgerechte lineare Anpassung in Höhe von 5,6 Prozent gewährt werden. Dabei wird der tariflich vereinbarte Mindestbetrag ebenfalls systemgerecht in Form einer ergänzenden linearen Anpassung von 0,1 Prozent berücksichtigt. Die Umrechnung des tariflichen Sockel- sowie des Mindestbetrags ist aufgrund des in der Grundgehaltstabelle verankerten Abstandsgebots zwischen Besoldungsgruppen erforderlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14 und 2 BvR 905/14 - hierzu ausgeführt, dass ein Verbot besteht, relative Abstände zwischen den Besoldungsgruppen abzuschmelzen. Die Eins-zu-eins-Übertragung eines Sockels- oder Mindestbetrags würde zu einer solchen Abschmelzung führen.

 

Ungeachtet dessen nimmt das Land die Situation seiner Beamtinnen und Beamten insbesondere auch des mittleren sowie des gehobenen Dienstes sehr ernst und plant ergänzende Maßnahmen. Denkbar ist beispielsweise eine gestaffelte jährliche Sonderzuwendung für bestimmte Besoldungsgruppen. Diese Maßnahmen in der Besoldung tragen auch zur Einhaltung des Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau (u. a. Bürgergeld) bei. Zusammen mit der Tarifübertragung ist dies als Gesamtpaket zu verstehen. Damit knüpft das Land konsequent an das erst vor gut einem Jahr eingeführte 4-Säulen-Modell an, welches u. a. mit Ämteranhebungen im mittleren Dienst im bundesweiten Vergleich einmalig ist. Die Maßnahmen des 4-Säulen-Modells wurden seinerzeit zusätzlich zur Übertragung des Tarifergebnisses vom 29. November 2021 eingeführt und haben insbesondere die Beamtinnen und Beamten im mittleren und teilweise im gehobenen Dienst im Blick. Diese profitieren seither vor allem von erheblichen Grundgehaltssteigerungen teilweise im Bereich mehrerer hundert Euro pro Monat.

 

Bevor Sie sich eine abschließende Meinung zu den Besoldungsmaßnahmen in Folge des Tarifergebnisses bilden, bitte ich Sie, die weiteren Entwicklungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung abzuwarten.

 

Ich hoffe, dass die obigen Informationen einstweilen weiterhelfen und wünsche Ihnen eine geruhsame Weihnachtszeit sowie ein gesundes neues Jahr 2024.

 

Freundliche Grüße

Vorname Nachname

 

Ministerium für Finanzen

Baden-Württemberg

Referat 14 - Besoldungsrecht, Stellenplan

Schlossplatz 4

70173 Stuttgart
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 22.12.2023 11:43
Wie sieht außerdem die Rechnung aus, dass die 3,6 % + 5,6 % mind. 340 € ergeben, von denen der LBV faselt?
Da bleibt man bei den unteren Besoldungsgruppen doch weit drunter.
...dabei wird der tariflich vereinbarte Mindestbetrag (340 €) ebenfalls systemgerecht in Form einer ergänzenden linearen Anpassung von 0,1 Prozent berücksichtigt...

Darüber hinaus plant das Land rechtlich gebotene, ergänzende Maßnahmen. Denkbar ist beispielsweise eine gestaffelte jährliche Sonderzuwendung für bestimmte Besoldungsgruppen. Diese Maßnahmen tragen auch zur Einhaltung des Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau in der Besoldung bei. Zusammen mit der Tarifübertragung ist dies als Gesamtpaket (?) zu verstehen."

Kann man das auch so verstehen?
Man versucht irgendwie zu konstruieren, dass, unter jederzeitiger Einhaltung (also auch bis Ende 2024) des Mindestabstands zur Grundsicherung, ab 2/2025 jeder mindestens eine Erhöhung von 340 € erhalten soll.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 22.12.2023 11:47
Ich mach dann mal eine Dose Mitleid für all die unteralimentierten Beamten auf...*ziiisssccchhh*  ;D.

Und bitte auch die guten Vorsätze fürs neue Jahr nicht vergessen "Ist der Mantel auch noch so eng, so hält er dennoch behaglich warm" gepaart mit ein paar Tassen Kaffee mehr in der wohlig warmen Beamtenstube, und dem für die psychische Gesundheit wohltuenden Ziel im Hinterkopf, es dem undankbaren fiesen Dienstherrn mit einigen Wochen mehr Bummelstreik heim zu zahlen.

Lachen ist ausdrücklich erlaubt, auch für diejenigen, die den Frust schon zu lange in sich hinein fressen, in diesem Sinne: Ich wünsche euch frohe Weihnachten und erholt euch von den all den Ungerechtigkeiten.
Und ich werfe für dich die 3 EURO ins Phrasenschwein ;)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 22.12.2023 12:11
Wenn es tatsächlich neben dem Kinderzuschlag aus dem Vier-Säulen-Modell nun einen weiteren Zuschlag nur für bestimmte Besoldungsgruppen geben sollte, bleibt mir echt die Spucke weg. BW ist sowohl bei der abgesenkten Eingangsbesoldung als auch bei der nach Besoldungsgruppen gestaffelte Verzögerung von Tarifsteigerungen bereits geschnappt. Ich verstehe nicht, warum die Juristen dort schon wieder auf solche Lösungen setzen können. Ich gehe fest davon aus, dass wie in anderen Bundesländer ein fiktives Partnereinkommen unterstellt werden wird, um die 115% zu erreichen. Oder sie nehmen sich Hamburg als Vorbild. Da gibt es unter bestimmten Konstellationen ja jetzt die Einheitsbesoldung von A6 bis Mitte A10.

Daher an alle: Widerspruch erheben! Noch habt ihr ein paar Tage Zeit.

Bin mal gespannt wie die das in ein paar Jahren begründen möchten bei meiner Partnerin die schwerbehindert ist mit Merkzeichen H,Bl,B und G sowie ein GdB von 100 ein Einkommen haben soll. Natürlich kann sie arbeiten, aber Vollzeit? Mit einem hohen Einkommen bei einem Arbeitsmarkt der schlichtweg Behindertenfeindlich ist?

Mutig wenn das LBV und das Finanzministerium durchzieht.






EDIT: Stellungnahme vom Finanzministerium liegt vor!

Sehr geehrte Frau Sleyana,

 

vielen Dank für Ihre unten stehende Nachricht vom 14. Dezember 2023.

 

Die Landesregierung hat entschieden, dass das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden soll.

 

Der zum 1. November 2024 tariflich vereinbarte Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro soll systemgerecht in Form einer linearen Anpassung in Höhe von 3,6 Prozent auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden. Die weitere tarifliche Entgeltsteigerung zum 1. Februar 2025 in Höhe von 5,5 Prozent, mindestens jedoch 340 Euro, soll als weitere systemgerechte lineare Anpassung in Höhe von 5,6 Prozent gewährt werden. Dabei wird der tariflich vereinbarte Mindestbetrag ebenfalls systemgerecht in Form einer ergänzenden linearen Anpassung von 0,1 Prozent berücksichtigt. Die Umrechnung des tariflichen Sockel- sowie des Mindestbetrags ist aufgrund des in der Grundgehaltstabelle verankerten Abstandsgebots zwischen Besoldungsgruppen erforderlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14 und 2 BvR 905/14 - hierzu ausgeführt, dass ein Verbot besteht, relative Abstände zwischen den Besoldungsgruppen abzuschmelzen. Die Eins-zu-eins-Übertragung eines Sockels- oder Mindestbetrags würde zu einer solchen Abschmelzung führen.

 

Ungeachtet dessen nimmt das Land die Situation seiner Beamtinnen und Beamten insbesondere auch des mittleren sowie des gehobenen Dienstes sehr ernst und plant ergänzende Maßnahmen. Denkbar ist beispielsweise eine gestaffelte jährliche Sonderzuwendung für bestimmte Besoldungsgruppen. Diese Maßnahmen in der Besoldung tragen auch zur Einhaltung des Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau (u. a. Bürgergeld) bei. Zusammen mit der Tarifübertragung ist dies als Gesamtpaket zu verstehen. Damit knüpft das Land konsequent an das erst vor gut einem Jahr eingeführte 4-Säulen-Modell an, welches u. a. mit Ämteranhebungen im mittleren Dienst im bundesweiten Vergleich einmalig ist. Die Maßnahmen des 4-Säulen-Modells wurden seinerzeit zusätzlich zur Übertragung des Tarifergebnisses vom 29. November 2021 eingeführt und haben insbesondere die Beamtinnen und Beamten im mittleren und teilweise im gehobenen Dienst im Blick. Diese profitieren seither vor allem von erheblichen Grundgehaltssteigerungen teilweise im Bereich mehrerer hundert Euro pro Monat.

 

Bevor Sie sich eine abschließende Meinung zu den Besoldungsmaßnahmen in Folge des Tarifergebnisses bilden, bitte ich Sie, die weiteren Entwicklungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung abzuwarten.

 

Ich hoffe, dass die obigen Informationen einstweilen weiterhelfen und wünsche Ihnen eine geruhsame Weihnachtszeit sowie ein gesundes neues Jahr 2024.

 

Freundliche Grüße

Vorname Nachname

 

Ministerium für Finanzen

Baden-Württemberg

Referat 14 - Besoldungsrecht, Stellenplan

Schlossplatz 4

70173 Stuttgart

Wie sehr will man sich in einem Schreiben selbst wiedersprechen?
Finanzministerium: "JAAAAAA" 🤣🤣

Einerseits was von Abstandsgebot faseln und gleichzeitig nochmal betonen, wie toll das 4 Säulen Modell doch ist, wo genau das passiert ist, was sie jetzt vermeiden wollen. Eine dermaßene Stauchung der Tabelle, dass ich glatt Rückenschmerzen bekomme, wenn ich nur daran denke.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 22.12.2023 12:14
Wie sieht außerdem die Rechnung aus, dass die 3,6 % + 5,6 % mind. 340 € ergeben, von denen der LBV faselt?
Da bleibt man bei den unteren Besoldungsgruppen doch weit drunter.
...dabei wird der tariflich vereinbarte Mindestbetrag (340 €) ebenfalls systemgerecht in Form einer ergänzenden linearen Anpassung von 0,1 Prozent berücksichtigt...

Darüber hinaus plant das Land rechtlich gebotene, ergänzende Maßnahmen. Denkbar ist beispielsweise eine gestaffelte jährliche Sonderzuwendung für bestimmte Besoldungsgruppen. Diese Maßnahmen tragen auch zur Einhaltung des Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau in der Besoldung bei. Zusammen mit der Tarifübertragung ist dies als Gesamtpaket (?) zu verstehen."

Kann man das auch so verstehen?
Man versucht irgendwie zu konstruieren, dass, unter jederzeitiger Einhaltung (also auch bis Ende 2024) des Mindestabstands zur Grundsicherung, ab 2/2025 jeder mindestens eine Erhöhung von 340 € erhalten soll.

Diese Befürchtung habe ich auch. Und damit würde ich in A11 wieder leer ausgehen... Bald sitzt der mittlere Dienst mir gehaltstechnisch auf dem Schoß.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 22.12.2023 12:22

Kann man das auch so verstehen?
Man versucht irgendwie zu konstruieren, dass, unter jederzeitiger Einhaltung (also auch bis Ende 2024) des Mindestabstands zur Grundsicherung, ab 2/2025 jeder mindestens eine Erhöhung von 340 € erhalten soll.

Womit wieder das Abstandsgebot verletzt wäre
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 22.12.2023 13:54
Wenn es tatsächlich neben dem Kinderzuschlag aus dem Vier-Säulen-Modell nun einen weiteren Zuschlag nur für bestimmte Besoldungsgruppen geben sollte, bleibt mir echt die Spucke weg. BW ist sowohl bei der abgesenkten Eingangsbesoldung als auch bei der nach Besoldungsgruppen gestaffelte Verzögerung von Tarifsteigerungen bereits geschnappt. Ich verstehe nicht, warum die Juristen dort schon wieder auf solche Lösungen setzen können. Ich gehe fest davon aus, dass wie in anderen Bundesländer ein fiktives Partnereinkommen unterstellt werden wird, um die 115% zu erreichen. Oder sie nehmen sich Hamburg als Vorbild. Da gibt es unter bestimmten Konstellationen ja jetzt die Einheitsbesoldung von A6 bis Mitte A10.

Daher an alle: Widerspruch erheben! Noch habt ihr ein paar Tage Zeit.

EDIT: Stellungnahme vom Finanzministerium liegt vor!

Sehr geehrte Frau Sleyana,

vielen Dank für Ihre unten stehende Nachricht vom 14. Dezember 2023.

Die Landesregierung hat entschieden, dass das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben auf die Beamtinnen und Beamten.... Damit knüpft das Land konsequent an das erst vor gut einem Jahr eingeführte 4-Säulen-Modell an, welches u. a. mit Ämteranhebungen im mittleren Dienst im bundesweiten Vergleich einmalig ist. Die Maßnahmen des 4-Säulen-Modells wurden seinerzeit zusätzlich zur Übertragung des Tarifergebnisses vom 29. November 2021 eingeführt und haben insbesondere die Beamtinnen und Beamten im mittleren und teilweise im gehobenen Dienst im Blick....

Bevor Sie sich eine abschließende Meinung zu den Besoldungsmaßnahmen in Folge des Tarifergebnisses bilden, bitte ich Sie, die weiteren Entwicklungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung abzuwarten.

Ich hoffe, dass die obigen Informationen einstweilen weiterhelfen und wünsche Ihnen eine geruhsame Weihnachtszeit sowie ein gesundes neues Jahr 2024.

"...Die Maßnahmen des 4-Säulen-Modells wurden seinerzeit zusätzlich zur Übertragung des Tarifergebnisses vom 29. November 2021 eingeführt und haben insbesondere die Beamtinnen und Beamten im mittleren und teilweise im gehobenen Dienst im Blick.", ....wobei wir den Blick auf die höheren Bedoldungsgruppen vollständig vernachlässigt haben ;)
.....bitte ich Sie, die weiteren Entwicklungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung abzuwarten....die sich noch einige Monate in die Länge ziehen werden.

Bis dahin "wünsche ich Ihnen eine geruhsame Weihnachtszeit, ein gesundes neues Jahr 2024" sowie ein friedvolles, frohes Osterfest.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Versuch am 22.12.2023 18:51
Wenn es tatsächlich neben dem Kinderzuschlag aus dem Vier-Säulen-Modell nun einen weiteren Zuschlag nur für bestimmte Besoldungsgruppen geben sollte, bleibt mir echt die Spucke weg. BW ist sowohl bei der abgesenkten Eingangsbesoldung als auch bei der nach Besoldungsgruppen gestaffelte Verzögerung von Tarifsteigerungen bereits geschnappt. Ich verstehe nicht, warum die Juristen dort schon wieder auf solche Lösungen setzen können. Ich gehe fest davon aus, dass wie in anderen Bundesländer ein fiktives Partnereinkommen unterstellt werden wird, um die 115% zu erreichen. Oder sie nehmen sich Hamburg als Vorbild. Da gibt es unter bestimmten Konstellationen ja jetzt die Einheitsbesoldung von A6 bis Mitte A10.

Daher an alle: Widerspruch erheben! Noch habt ihr ein paar Tage Zeit.
Bei der momentanen Unzuverlässigkeit der Post würde ich mich darauf nicht verlassen. Mein Widerspruch ging am Dienstag per Einschreiben ans LBV.

Geht auch online übers Portal
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LaBeVe am 22.12.2023 20:21
Wenn es tatsächlich neben dem Kinderzuschlag aus dem Vier-Säulen-Modell nun einen weiteren Zuschlag nur für bestimmte Besoldungsgruppen geben sollte, bleibt mir echt die Spucke weg. BW ist sowohl bei der abgesenkten Eingangsbesoldung als auch bei der nach Besoldungsgruppen gestaffelte Verzögerung von Tarifsteigerungen bereits geschnappt. Ich verstehe nicht, warum die Juristen dort schon wieder auf solche Lösungen setzen können. Ich gehe fest davon aus, dass wie in anderen Bundesländer ein fiktives Partnereinkommen unterstellt werden wird, um die 115% zu erreichen. Oder sie nehmen sich Hamburg als Vorbild. Da gibt es unter bestimmten Konstellationen ja jetzt die Einheitsbesoldung von A6 bis Mitte A10.

Daher an alle: Widerspruch erheben! Noch habt ihr ein paar Tage Zeit.

Bin mal gespannt wie die das in ein paar Jahren begründen möchten bei meiner Partnerin die schwerbehindert ist mit Merkzeichen H,Bl,B und G sowie ein GdB von 100 ein Einkommen haben soll. Natürlich kann sie arbeiten, aber Vollzeit? Mit einem hohen Einkommen bei einem Arbeitsmarkt der schlichtweg Behindertenfeindlich ist?

Mutig wenn das LBV und das Finanzministerium durchzieht.






EDIT: Stellungnahme vom Finanzministerium liegt vor!

Sehr geehrte Frau Sleyana,

 

vielen Dank für Ihre unten stehende Nachricht vom 14. Dezember 2023.

 

Die Landesregierung hat entschieden, dass das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden soll.

 

Der zum 1. November 2024 tariflich vereinbarte Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro soll systemgerecht in Form einer linearen Anpassung in Höhe von 3,6 Prozent auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden. Die weitere tarifliche Entgeltsteigerung zum 1. Februar 2025 in Höhe von 5,5 Prozent, mindestens jedoch 340 Euro, soll als weitere systemgerechte lineare Anpassung in Höhe von 5,6 Prozent gewährt werden. Dabei wird der tariflich vereinbarte Mindestbetrag ebenfalls systemgerecht in Form einer ergänzenden linearen Anpassung von 0,1 Prozent berücksichtigt. Die Umrechnung des tariflichen Sockel- sowie des Mindestbetrags ist aufgrund des in der Grundgehaltstabelle verankerten Abstandsgebots zwischen Besoldungsgruppen erforderlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14 und 2 BvR 905/14 - hierzu ausgeführt, dass ein Verbot besteht, relative Abstände zwischen den Besoldungsgruppen abzuschmelzen. Die Eins-zu-eins-Übertragung eines Sockels- oder Mindestbetrags würde zu einer solchen Abschmelzung führen.

 

Ungeachtet dessen nimmt das Land die Situation seiner Beamtinnen und Beamten insbesondere auch des mittleren sowie des gehobenen Dienstes sehr ernst und plant ergänzende Maßnahmen. Denkbar ist beispielsweise eine gestaffelte jährliche Sonderzuwendung für bestimmte Besoldungsgruppen. Diese Maßnahmen in der Besoldung tragen auch zur Einhaltung des Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau (u. a. Bürgergeld) bei. Zusammen mit der Tarifübertragung ist dies als Gesamtpaket zu verstehen. Damit knüpft das Land konsequent an das erst vor gut einem Jahr eingeführte 4-Säulen-Modell an, welches u. a. mit Ämteranhebungen im mittleren Dienst im bundesweiten Vergleich einmalig ist. Die Maßnahmen des 4-Säulen-Modells wurden seinerzeit zusätzlich zur Übertragung des Tarifergebnisses vom 29. November 2021 eingeführt und haben insbesondere die Beamtinnen und Beamten im mittleren und teilweise im gehobenen Dienst im Blick. Diese profitieren seither vor allem von erheblichen Grundgehaltssteigerungen teilweise im Bereich mehrerer hundert Euro pro Monat.

 

Bevor Sie sich eine abschließende Meinung zu den Besoldungsmaßnahmen in Folge des Tarifergebnisses bilden, bitte ich Sie, die weiteren Entwicklungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung abzuwarten.

 

Ich hoffe, dass die obigen Informationen einstweilen weiterhelfen und wünsche Ihnen eine geruhsame Weihnachtszeit sowie ein gesundes neues Jahr 2024.

 

Freundliche Grüße

Vorname Nachname

 

Ministerium für Finanzen

Baden-Württemberg

Referat 14 - Besoldungsrecht, Stellenplan

Schlossplatz 4

70173 Stuttgart

Vieles steht davon auch auf der Seite vom LBV.

Wohl ein schlechter Witz das die vom Ministerium ernsthaft darüber nachdenken das Weihnachtsgeld (Sonderzuwendung) wieder (auch wenn nur für bestimmte Besoldungsgruppen) einzuführen. Wo es doch schon vor Jahren ins Grundgehalt integriert wurde damit man es nicht weiter kürzen kann....hoffe nicht das es so kommt....
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: websgeisti am 22.12.2023 20:30
Diese Befürchtung habe ich auch. Und damit würde ich in A11 wieder leer ausgehen... Bald sitzt der mittlere Dienst mir gehaltstechnisch auf dem Schoß.

Jetzt mal die Kirche im Dorf lassen. Der mittlere Dienst in BW endet mit der geplanten Besoldungsanpassunf derzeit bei 4.660€ Brutto (A10/9). Der gehobene Dienst (3. QE) endet bei A13 mit 6.300€ Brutto. Da ist noch genug Abstand. Es ist bei weitem nicht so, dass hier der mittlere Dienst z.B. nur 200€ drunter liegt. Dann würde ich den Aufschrei verstehen.

Aber im Gegensatz zu uns in Bayern wird BW weiterhin schlechter gestellt sein. Aber ganz ehrlich… bevor man hier jetzt mit Zulagen etc. versucht den fehlenden Sockel auszugleichen, dann hätte man gleich den Sockel lassen können.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: pape am 22.12.2023 21:50
Wenn es tatsächlich neben dem Kinderzuschlag aus dem Vier-Säulen-Modell nun einen weiteren Zuschlag nur für bestimmte Besoldungsgruppen geben sollte, bleibt mir echt die Spucke weg. BW ist sowohl bei der abgesenkten Eingangsbesoldung als auch bei der nach Besoldungsgruppen gestaffelte Verzögerung von Tarifsteigerungen bereits geschnappt. Ich verstehe nicht, warum die Juristen dort schon wieder auf solche Lösungen setzen können. Ich gehe fest davon aus, dass wie in anderen Bundesländer ein fiktives Partnereinkommen unterstellt werden wird, um die 115% zu erreichen. Oder sie nehmen sich Hamburg als Vorbild. Da gibt es unter bestimmten Konstellationen ja jetzt die Einheitsbesoldung von A6 bis Mitte A10.

Daher an alle: Widerspruch erheben! Noch habt ihr ein paar Tage Zeit.
Bei der momentanen Unzuverlässigkeit der Post würde ich mich darauf nicht verlassen. Mein Widerspruch ging am Dienstag per Einschreiben ans LBV.

Geht auch online übers Portal

Wenn Beschäftigte des Landes gegen Verwaltungsakte des Landesamts für Besoldung und Versorgung (LBV) Widerspruch einlegen wollten, konnten sie das bislang auch auf elektronischem Weg über das Kundenportal des LBV erledigen. Die aktuelle Rechtsprechung führt nun zu einer Änderung dieser Praxis: Widersprüche können nicht mehr ausschließlich elektronisch über das Kundenportal eingelegt werden, sondern müssen per Post oder Telefax eingelegt werden, damit sie wirksam sind. Das gilt auch für Widersprüche, die bereits ausschließlich über das Kundenportal eingelegt wurden, aber noch nicht beschieden sind: Der Widerspruch in schriftlicher Form - ob postalisch oder per Fax - muss nachgeholt werden. Das LBV wird deshalb direkt auf die betroffenen Beschäftigten zugehen und sie darum bitten, den Widerspruch erneut einzulegen.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/widersprueche-beim-landesamt-fuer-besoldung-und-versorgung-nur-schriftlich-moeglich-1

Angeblich geht der Widerspruch nicht Online😄😂
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: zammthing am 22.12.2023 22:16

Aber im Juni 2021 dann ein Urteil vom Gericht dazu:

Ausschließlich über das Kundenportal eingelegte Widersprüche wahren die Schriftform

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat mit rechtskräftigem Urteil vom 8. Juni 2021 (AZ 4 S 1004/21) entschieden, dass auch ausschließlich über das Kundenportal eingelegte Widersprüche die Schriftform wahren und ordnungsgemäß erhoben sind. Der VGH teilt damit nicht die Einschätzung der erstinstanzlichen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (Urteil vom 24. November 2020, AZ 13 K 1896/19), wonach ein ausschließlich über das Kundenportal eingelegter Widerspruch formunwirksam sei.
 
Die Entscheidung des VGH stellt klar, dass eine Textnachricht, die im Kundenportal über den persönlichen Account eingegeben und sodann an die Behörde geschickt wird, den rechtlichen Anforderungen an das Schriftlichkeitsgebot des § 70 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung entspricht.

Damit ist es weiterhin möglich, Widersprüche nicht nur schriftlich auf dem Postweg oder per Fax, sondern auch einfach, schnell und rechtssicher elektronisch über das Kundenportal einzulegen.


https://lbv.landbw.de/-/ausschlie%C3%9Flich-%C3%BCber-das-kundenportal-eingelegte-widerspr%C3%BCche-wahren-die-schriftform (https://lbv.landbw.de/-/ausschlie%C3%9Flich-%C3%BCber-das-kundenportal-eingelegte-widerspr%C3%BCche-wahren-die-schriftform)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 22.12.2023 22:56

Aber im Juni 2021 dann ein Urteil vom Gericht dazu:

Ausschließlich über das Kundenportal eingelegte Widersprüche wahren die Schriftform

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat mit rechtskräftigem Urteil vom 8. Juni 2021 (AZ 4 S 1004/21) entschieden, dass auch ausschließlich über das Kundenportal eingelegte Widersprüche die Schriftform wahren und ordnungsgemäß erhoben sind. Der VGH teilt damit nicht die Einschätzung der erstinstanzlichen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (Urteil vom 24. November 2020, AZ 13 K 1896/19), wonach ein ausschließlich über das Kundenportal eingelegter Widerspruch formunwirksam sei.
 
Die Entscheidung des VGH stellt klar, dass eine Textnachricht, die im Kundenportal über den persönlichen Account eingegeben und sodann an die Behörde geschickt wird, den rechtlichen Anforderungen an das Schriftlichkeitsgebot des § 70 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung entspricht.

Damit ist es weiterhin möglich, Widersprüche nicht nur schriftlich auf dem Postweg oder per Fax, sondern auch einfach, schnell und rechtssicher elektronisch über das Kundenportal einzulegen.


https://lbv.landbw.de/-/ausschlie%C3%9Flich-%C3%BCber-das-kundenportal-eingelegte-widerspr%C3%BCche-wahren-die-schriftform (https://lbv.landbw.de/-/ausschlie%C3%9Flich-%C3%BCber-das-kundenportal-eingelegte-widerspr%C3%BCche-wahren-die-schriftform)
Siehe auch:
https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/aerger-um-nutzung-des-lbv-kundenportals-fuer-widersprueche-hat-ein-ende/
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Beamter am 23.12.2023 11:18
Diese Befürchtung habe ich auch. Und damit würde ich in A11 wieder leer ausgehen... Bald sitzt der mittlere Dienst mir gehaltstechnisch auf dem Schoß.

Jetzt mal die Kirche im Dorf lassen. Der mittlere Dienst in BW endet mit der geplanten Besoldungsanpassunf derzeit bei 4.660€ Brutto (A10/9). Der gehobene Dienst (3. QE) endet bei A13 mit 6.300€ Brutto. Da ist noch genug Abstand. Es ist bei weitem nicht so, dass hier der mittlere Dienst z.B. nur 200€ drunter liegt. Dann würde ich den Aufschrei verstehen.

Aber im Gegensatz zu uns in Bayern wird BW weiterhin schlechter gestellt sein. Aber ganz ehrlich… bevor man hier jetzt mit Zulagen etc. versucht den fehlenden Sockel auszugleichen, dann hätte man gleich den Sockel lassen können.

Hierbei wird ein Umstand sehr oft vergessen. Wartezeiten in Bayern 3 und in BaWü ein Jahr. Daher kann man nicht wirklich immer nur A11 mit A12 vergleichen. Dort ist man eben deutlich schneller deutlich höher.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Beamter am 23.12.2023 12:32
Diese Befürchtung habe ich auch. Und damit würde ich in A11 wieder leer ausgehen... Bald sitzt der mittlere Dienst mir gehaltstechnisch auf dem Schoß.

Jetzt mal die Kirche im Dorf lassen. Der mittlere Dienst in BW endet mit der geplanten Besoldungsanpassunf derzeit bei 4.660€ Brutto (A10/9). Der gehobene Dienst (3. QE) endet bei A13 mit 6.300€ Brutto. Da ist noch genug Abstand. Es ist bei weitem nicht so, dass hier der mittlere Dienst z.B. nur 200€ drunter liegt. Dann würde ich den Aufschrei verstehen.

Aber im Gegensatz zu uns in Bayern wird BW weiterhin schlechter gestellt sein. Aber ganz ehrlich… bevor man hier jetzt mit Zulagen etc. versucht den fehlenden Sockel auszugleichen, dann hätte man gleich den Sockel lassen können.

Hierbei wird ein Umstand sehr oft vergessen. Wartezeiten in Bayern 3 und in BaWü ein Jahr. Daher kann man nicht wirklich immer nur A11 mit A12 vergleichen. Dort ist man eben deutlich schneller deutlich höher.

Sollte natürlich A11 mit A11 lauten.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 23.12.2023 12:38
Diese Befürchtung habe ich auch. Und damit würde ich in A11 wieder leer ausgehen... Bald sitzt der mittlere Dienst mir gehaltstechnisch auf dem Schoß.

Jetzt mal die Kirche im Dorf lassen. Der mittlere Dienst in BW endet mit der geplanten Besoldungsanpassunf derzeit bei 4.660€ Brutto (A10/9). Der gehobene Dienst (3. QE) endet bei A13 mit 6.300€ Brutto. Da ist noch genug Abstand. Es ist bei weitem nicht so, dass hier der mittlere Dienst z.B. nur 200€ drunter liegt. Dann würde ich den Aufschrei verstehen.

Aber im Gegensatz zu uns in Bayern wird BW weiterhin schlechter gestellt sein. Aber ganz ehrlich… bevor man hier jetzt mit Zulagen etc. versucht den fehlenden Sockel auszugleichen, dann hätte man gleich den Sockel lassen können.

Hierbei wird ein Umstand sehr oft vergessen. Wartezeiten in Bayern 3 und in BaWü ein Jahr. Daher kann man nicht wirklich immer nur A11 mit A12 vergleichen. Dort ist man eben deutlich schneller deutlich höher.
....wenn die entsprechenden Stellen vorhanden sind.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Mantikor am 23.12.2023 12:41
Diese Befürchtung habe ich auch. Und damit würde ich in A11 wieder leer ausgehen... Bald sitzt der mittlere Dienst mir gehaltstechnisch auf dem Schoß.

Jetzt mal die Kirche im Dorf lassen. Der mittlere Dienst in BW endet mit der geplanten Besoldungsanpassunf derzeit bei 4.660€ Brutto (A10/9). Der gehobene Dienst (3. QE) endet bei A13 mit 6.300€ Brutto. Da ist noch genug Abstand. Es ist bei weitem nicht so, dass hier der mittlere Dienst z.B. nur 200€ drunter liegt. Dann würde ich den Aufschrei verstehen.

Aber im Gegensatz zu uns in Bayern wird BW weiterhin schlechter gestellt sein. Aber ganz ehrlich… bevor man hier jetzt mit Zulagen etc. versucht den fehlenden Sockel auszugleichen, dann hätte man gleich den Sockel lassen können.

Hierbei wird ein Umstand sehr oft vergessen. Wartezeiten in Bayern 3 und in BaWü ein Jahr. Daher kann man nicht wirklich immer nur A11 mit A12 vergleichen. Dort ist man eben deutlich schneller deutlich höher.

Sollte natürlich A11 mit A11 lauten.

Dazu: Das Endamt im mittleren Dienst ist in BaWü A10z. Außerdem betragen die Wartefristen auf dem Papier nur 1 Jahr. Die Finanzverwaltung BaWü hat aber das Limit in einer Verfügung ebenfalls auf 3 Jahre gesetzt. In anderen Bereichen wird es sicher ähnlich sein.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 23.12.2023 13:11

Dazu: Das Endamt im mittleren Dienst ist in BaWü A10z. Außerdem betragen die Wartefristen auf dem Papier nur 1 Jahr. Die Finanzverwaltung BaWü hat aber das Limit in einer Verfügung ebenfalls auf 3 Jahre gesetzt. In anderen Bereichen wird es sicher ähnlich sein.

Zu uns sagt man im Vorbereitungsdienst wenn wir gut sind, im Sinne von zweistellig, dann haben wir das Endamt in 6-8 Jahren erreicht. Also A10z. Und die mit 12,5 gehen in den gehobenen Dienst.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 23.12.2023 13:22

Dazu: Das Endamt im mittleren Dienst ist in BaWü A10z. Außerdem betragen die Wartefristen auf dem Papier nur 1 Jahr. Die Finanzverwaltung BaWü hat aber das Limit in einer Verfügung ebenfalls auf 3 Jahre gesetzt. In anderen Bereichen wird es sicher ähnlich sein.

Zu uns sagt man im Vorbereitungsdienst wenn wir gut sind, im Sinne von zweistellig, dann haben wir das Endamt in 6-8 Jahren erreicht. Also A10z. Und die mit 12,5 gehen in den gehobenen Dienst.
G. D. ohne Bachelorstudiengang an einer FH??
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 23.12.2023 13:45
Nein. Zum studieren nach Ludwigsburg bei vollen Bezügen. Auch ohne Abitur oder Fachabitur. Nach dem Abschluss ist man im g.D, obwohl man vielleicht A8 oder A9 war.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Taigawolf am 24.12.2023 01:16
Nein. Zum studieren nach Ludwigsburg bei vollen Bezügen. Auch ohne Abitur oder Fachabitur. Nach dem Abschluss ist man im g.D, obwohl man vielleicht A8 oder A9 war.

Allen gönne ich solch einen Aufstieg. Aber erneut bestätigt es meine gefühlte Entwertung des gD, die offensichtlich politisch gewollt ist. Die Alternative wäre nämlich, alle Ämter amtsangemessen zu besolden. Aber das ist ja zu teuer, deshalb anscheinend lieber so.

Ich glaube fürs neue Jahr bastle ich mir einen schönen Bilderrahmen mit Clownsmuster und Einhörnern für mein Abi-Zeugnis und das Diplom. Da gab's doch mal son Lied.... irgendwas mit "verschenkte Jahre" des Lebens.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: websgeisti am 24.12.2023 01:44
Nein. Zum studieren nach Ludwigsburg bei vollen Bezügen. Auch ohne Abitur oder Fachabitur. Nach dem Abschluss ist man im g.D, obwohl man vielleicht A8 oder A9 war.

Allen gönne ich solch einen Aufstieg. Aber erneut bestätigt es meine gefühlte Entwertung des gD, die offensichtlich politisch gewollt ist. Die Alternative wäre nämlich, alle Ämter amtsangemessen zu besolden. Aber das ist ja zu teuer, deshalb anscheinend lieber so.

Ich glaube fürs neue Jahr bastle ich mir einen schönen Bilderrahmen mit Clownsmuster und Einhörnern für mein Abi-Zeugnis und das Diplom. Da gab's doch mal son Lied.... irgendwas mit "verschenkte Jahre" des Lebens.

Die Modulare Qualifikation gibt’s auch noch. Da muss man keine Sekunde studieren. Einige Kursmodule und eine mündliche Prüfung, dann ist man in der 3. QE (alt: gehobener Dienst).  Aber generell: das direkte Studium hat den Vorteil, dass man monetär gleich mit A10 bzw. andere Bundesländer mit A9 startet. Bis zum Aufstieg oder Modularen vergehen einige Jahre ehe man die machen kann.

Zumindest bei mir in Bayern: https://www.bvs.de/fortbildung/modulare-qualifizierung/die-modulare-qualifizierung/index.html
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Taigawolf am 24.12.2023 02:21
Nein. Zum studieren nach Ludwigsburg bei vollen Bezügen. Auch ohne Abitur oder Fachabitur. Nach dem Abschluss ist man im g.D, obwohl man vielleicht A8 oder A9 war.

Allen gönne ich solch einen Aufstieg. Aber erneut bestätigt es meine gefühlte Entwertung des gD, die offensichtlich politisch gewollt ist. Die Alternative wäre nämlich, alle Ämter amtsangemessen zu besolden. Aber das ist ja zu teuer, deshalb anscheinend lieber so.

Ich glaube fürs neue Jahr bastle ich mir einen schönen Bilderrahmen mit Clownsmuster und Einhörnern für mein Abi-Zeugnis und das Diplom. Da gab's doch mal son Lied.... irgendwas mit "verschenkte Jahre" des Lebens.

Die Modulare Qualifikation gibt’s auch noch. Da muss man keine Sekunde studieren. Einige Kursmodule und eine mündliche Prüfung, dann ist man in der 3. QE (alt: gehobener Dienst).  Aber generell: das direkte Studium hat den Vorteil, dass man monetär gleich mit A10 bzw. andere Bundesländer mit A9 startet. Bis zum Aufstieg oder Modularen vergehen einige Jahre ehe man die machen kann.

Zumindest bei mir in Bayern: https://www.bvs.de/fortbildung/modulare-qualifizierung/die-modulare-qualifizierung/index.html

Das war vielleicht in BW so, bis das Eingangsamt plötzlich A10 anstatt A9 im gD war. Erzähl das Leuten wie mir, die als gDler jahrelang auf A10 gewartet haben und nach dem Aufstieg dann plötzlich ein paar Monate später A10 das Eingangsamt war. Zusätzlich haben wir natürlich die abgesenkte Eingangsbesoldung mitgenommen.

Und in der Gesamtbetrachtung muss man Folgendes auch beachten: Der mDler startet mit der Ausbildung in der Regel deutlich früher als jemand, der erstmal Abitur macht. Da sind schon ein paar Jahre verloren, in denen der mDler wenigstens schon in den Stufen aufsteigt. Dann studiert der gDler nach dem Abitur auch nicht bei vollen Bezügen. Wieder ein paar Jahre weniger Kohle. Wenn man das alles addiert sind es für mich verschenkte Jahre im Vergleich, wenn der Unterschied der Alimentation immer weiter abgeschmolzen wird.

Gleichzeitig wurde der mD in den letzten Jahren massiv finanziell besser erhöht wie der gD. Und warum? Weil das gesamte Gefüge nicht mehr passt. Alle verdienen am Amt gemessen zu wenig. Aber als gDler fühlt man sich wirklich langsam verarscht. Ich hatte immer das Glück, zum falschen Zeitpunkt in der falschen Besoldungsgruppe zu sein und habe jeden Dreck mitgenommen. Der monetäre Unterschied zum mD ist da, aber nicht groß. Und wenn dann ständig neue Pauschalen erfunden werden, um den mD künstlich über 115% über Bürgergeldniveau zu hieven, während der gD am langen Arm verhungern darf, dann frage ich mich schon, was einem der Abschluss für den gD überhaupt bringen soll. Wenns so weitergeht ist bald A11 Eingangsamt im gD und alle schauen wieder in die Röhre, die jahrelang auf eine Beförderung von A10 in A11 gewartet haben.

Was ich sagen will: Da stimmt doch die Gesamtkonstellation nicht mehr. Und das hat auch das BVerfG gesagt. Interessiert nur keinen Besoldungsgesetzgeber.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 24.12.2023 09:24
Nein. Zum studieren nach Ludwigsburg bei vollen Bezügen. Auch ohne Abitur oder Fachabitur. Nach dem Abschluss ist man im g.D, obwohl man vielleicht A8 oder A9 war.

Allen gönne ich solch einen Aufstieg. Aber erneut bestätigt es meine gefühlte Entwertung des gD, die offensichtlich politisch gewollt ist. Die Alternative wäre nämlich, alle Ämter amtsangemessen zu besolden. Aber das ist ja zu teuer, deshalb anscheinend lieber so.

Ich glaube fürs neue Jahr bastle ich mir einen schönen Bilderrahmen mit Clownsmuster und Einhörnern für mein Abi-Zeugnis und das Diplom. Da gab's doch mal son Lied.... irgendwas mit "verschenkte Jahre" des Lebens.

Die Modulare Qualifikation gibt’s auch noch. Da muss man keine Sekunde studieren. Einige Kursmodule und eine mündliche Prüfung, dann ist man in der 3. QE (alt: gehobener Dienst).  Aber generell: das direkte Studium hat den Vorteil, dass man monetär gleich mit A10 bzw. andere Bundesländer mit A9 startet. Bis zum Aufstieg oder Modularen vergehen einige Jahre ehe man die machen kann.

Zumindest bei mir in Bayern: https://www.bvs.de/fortbildung/modulare-qualifizierung/die-modulare-qualifizierung/index.html

Das war vielleicht in BW so, bis das Eingangsamt plötzlich A10 anstatt A9 im gD war. Erzähl das Leuten wie mir, die als gDler jahrelang auf A10 gewartet haben und nach dem Aufstieg dann plötzlich ein paar Monate später A10 das Eingangsamt war. Zusätzlich haben wir natürlich die abgesenkte Eingangsbesoldung mitgenommen.

Und in der Gesamtbetrachtung muss man Folgendes auch beachten: Der mDler startet mit der Ausbildung in der Regel deutlich früher als jemand, der erstmal Abitur macht. Da sind schon ein paar Jahre verloren, in denen der mDler wenigstens schon in den Stufen aufsteigt. Dann studiert der gDler nach dem Abitur auch nicht bei vollen Bezügen. Wieder ein paar Jahre weniger Kohle. Wenn man das alles addiert sind es für mich verschenkte Jahre im Vergleich, wenn der Unterschied der Alimentation immer weiter abgeschmolzen wird.

Gleichzeitig wurde der mD in den letzten Jahren massiv finanziell besser erhöht wie der gD. Und warum? Weil das gesamte Gefüge nicht mehr passt. Alle verdienen am Amt gemessen zu wenig. Aber als gDler fühlt man sich wirklich langsam verarscht. Ich hatte immer das Glück, zum falschen Zeitpunkt in der falschen Besoldungsgruppe zu sein und habe jeden Dreck mitgenommen. Der monetäre Unterschied zum mD ist da, aber nicht groß. Und wenn dann ständig neue Pauschalen erfunden werden, um den mD künstlich über 115% über Bürgergeldniveau zu hieven, während der gD am langen Arm verhungern darf, dann frage ich mich schon, was einem der Abschluss für den gD überhaupt bringen soll. Wenns so weitergeht ist bald A11 Eingangsamt im gD und alle schauen wieder in die Röhre, die jahrelang auf eine Beförderung von A10 in A11 gewartet haben.

Was ich sagen will: Da stimmt doch die Gesamtkonstellation nicht mehr. Und das hat auch das BVerfG gesagt. Interessiert nur keinen Besoldungsgesetzgeber.

Amen! Genau meine Rede.
Ich will auch nicht mal sagen, dass ich schlecht verdiene oder nur schwer über die Runden komme. Ich komme sehr gut mit dem Geld klar. Aber wie du sagst fühlt man sich langsam wirklich nur noch auf den Arm und nicht ernst genommen. Wertschätzung ist etwas essentielles im Beruf, gerade als Beamter, wo man nicht streiken oder ähnliches kann. Und genau das auch noch bewusst ausgenutzt, weil die Landesregierung weiß, dass nur Gerichte Verstöße feststellen können. Dann wird bewusst die schwammige Formulierung der Richter ausgenutzt um wieder falsch zu besolden, weil man weiß, ein neues Urteil dauert wieder Jahre.
Aber das haben wir hier ja wieder zu genüge durchgekaut.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Meierheim am 24.12.2023 09:47
Nein. Zum studieren nach Ludwigsburg bei vollen Bezügen. Auch ohne Abitur oder Fachabitur. Nach dem Abschluss ist man im g.D, obwohl man vielleicht A8 oder A9 war.

Allen gönne ich solch einen Aufstieg. Aber erneut bestätigt es meine gefühlte Entwertung des gD, die offensichtlich politisch gewollt ist. Die Alternative wäre nämlich, alle Ämter amtsangemessen zu besolden. Aber das ist ja zu teuer, deshalb anscheinend lieber so.

Ich glaube fürs neue Jahr bastle ich mir einen schönen Bilderrahmen mit Clownsmuster und Einhörnern für mein Abi-Zeugnis und das Diplom. Da gab's doch mal son Lied.... irgendwas mit "verschenkte Jahre" des Lebens.

Die Modulare Qualifikation gibt’s auch noch. Da muss man keine Sekunde studieren. Einige Kursmodule und eine mündliche Prüfung, dann ist man in der 3. QE (alt: gehobener Dienst).  Aber generell: das direkte Studium hat den Vorteil, dass man monetär gleich mit A10 bzw. andere Bundesländer mit A9 startet. Bis zum Aufstieg oder Modularen vergehen einige Jahre ehe man die machen kann.

Zumindest bei mir in Bayern: https://www.bvs.de/fortbildung/modulare-qualifizierung/die-modulare-qualifizierung/index.html

Das war vielleicht in BW so, bis das Eingangsamt plötzlich A10 anstatt A9 im gD war. Erzähl das Leuten wie mir, die als gDler jahrelang auf A10 gewartet haben und nach dem Aufstieg dann plötzlich ein paar Monate später A10 das Eingangsamt war. Zusätzlich haben wir natürlich die abgesenkte Eingangsbesoldung mitgenommen.

Und in der Gesamtbetrachtung muss man Folgendes auch beachten: Der mDler startet mit der Ausbildung in der Regel deutlich früher als jemand, der erstmal Abitur macht. Da sind schon ein paar Jahre verloren, in denen der mDler wenigstens schon in den Stufen aufsteigt. Dann studiert der gDler nach dem Abitur auch nicht bei vollen Bezügen. Wieder ein paar Jahre weniger Kohle. Wenn man das alles addiert sind es für mich verschenkte Jahre im Vergleich, wenn der Unterschied der Alimentation immer weiter abgeschmolzen wird.

Gleichzeitig wurde der mD in den letzten Jahren massiv finanziell besser erhöht wie der gD. Und warum? Weil das gesamte Gefüge nicht mehr passt. Alle verdienen am Amt gemessen zu wenig. Aber als gDler fühlt man sich wirklich langsam verarscht. Ich hatte immer das Glück, zum falschen Zeitpunkt in der falschen Besoldungsgruppe zu sein und habe jeden Dreck mitgenommen. Der monetäre Unterschied zum mD ist da, aber nicht groß. Und wenn dann ständig neue Pauschalen erfunden werden, um den mD künstlich über 115% über Bürgergeldniveau zu hieven, während der gD am langen Arm verhungern darf, dann frage ich mich schon, was einem der Abschluss für den gD überhaupt bringen soll. Wenns so weitergeht ist bald A11 Eingangsamt im gD und alle schauen wieder in die Röhre, die jahrelang auf eine Beförderung von A10 in A11 gewartet haben.

Was ich sagen will: Da stimmt doch die Gesamtkonstellation nicht mehr. Und das hat auch das BVerfG gesagt. Interessiert nur keinen Besoldungsgesetzgeber.
Beim Lehramt wurde ja nun auch das Eingangsamt auf A13 für alle Schulformen eingeführt, gleichzeitig gibt es aber immer weniger Beförderungsmöglichkeiten.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 24.12.2023 11:33
Nein. Zum studieren nach Ludwigsburg bei vollen Bezügen. Auch ohne Abitur oder Fachabitur. Nach dem Abschluss ist man im g.D, obwohl man vielleicht A8 oder A9 war.

Allen gönne ich solch einen Aufstieg. Aber erneut bestätigt es meine gefühlte Entwertung des gD, die offensichtlich politisch gewollt ist. Die Alternative wäre nämlich, alle Ämter amtsangemessen zu besolden. Aber das ist ja zu teuer, deshalb anscheinend lieber so.

Ich glaube fürs neue Jahr bastle ich mir einen schönen Bilderrahmen mit Clownsmuster und Einhörnern für mein Abi-Zeugnis und das Diplom. Da gab's doch mal son Lied.... irgendwas mit "verschenkte Jahre" des Lebens.

Vielleicht liegt es daran das ich gerade aufgestanden bin, aber ich verstehe dein Problem nicht.

Ich mache einen 2 Jährigen Vorbereitungsdienst wo ich locker flockig unterfordert bin. Bis auf Staatskundeprüfung liefen alle gut und sehr gut vom Gefühl her. Nur wenn ich das unmögliche Ziel von 12,5 im Schnitt schaffe, gibt es den Aufstieg mit 3 Jahre Studium. Und bis dahin 2 Jahre Ausbildung, 3 Jahre BaP. Den Weg als besser zu sehen finde ich echt bescheuert. Ich wäre lieber direkt studieren gegangen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 24.12.2023 11:35
Nein. Zum studieren nach Ludwigsburg bei vollen Bezügen. Auch ohne Abitur oder Fachabitur. Nach dem Abschluss ist man im g.D, obwohl man vielleicht A8 oder A9 war.

Allen gönne ich solch einen Aufstieg. Aber erneut bestätigt es meine gefühlte Entwertung des gD, die offensichtlich politisch gewollt ist. Die Alternative wäre nämlich, alle Ämter amtsangemessen zu besolden. Aber das ist ja zu teuer, deshalb anscheinend lieber so.

Ich glaube fürs neue Jahr bastle ich mir einen schönen Bilderrahmen mit Clownsmuster und Einhörnern für mein Abi-Zeugnis und das Diplom. Da gab's doch mal son Lied.... irgendwas mit "verschenkte Jahre" des Lebens.

Die Modulare Qualifikation gibt’s auch noch. Da muss man keine Sekunde studieren. Einige Kursmodule und eine mündliche Prüfung, dann ist man in der 3. QE (alt: gehobener Dienst).  Aber generell: das direkte Studium hat den Vorteil, dass man monetär gleich mit A10 bzw. andere Bundesländer mit A9 startet. Bis zum Aufstieg oder Modularen vergehen einige Jahre ehe man die machen kann.

Zumindest bei mir in Bayern: https://www.bvs.de/fortbildung/modulare-qualifizierung/die-modulare-qualifizierung/index.html

Das war vielleicht in BW so, bis das Eingangsamt plötzlich A10 anstatt A9 im gD war. Erzähl das Leuten wie mir, die als gDler jahrelang auf A10 gewartet haben und nach dem Aufstieg dann plötzlich ein paar Monate später A10 das Eingangsamt war. Zusätzlich haben wir natürlich die abgesenkte Eingangsbesoldung mitgenommen.

Und in der Gesamtbetrachtung muss man Folgendes auch beachten: Der mDler startet mit der Ausbildung in der Regel deutlich früher als jemand, der erstmal Abitur macht. Da sind schon ein paar Jahre verloren, in denen der mDler wenigstens schon in den Stufen aufsteigt. Dann studiert der gDler nach dem Abitur auch nicht bei vollen Bezügen. Wieder ein paar Jahre weniger Kohle. Wenn man das alles addiert sind es für mich verschenkte Jahre im Vergleich, wenn der Unterschied der Alimentation immer weiter abgeschmolzen wird.

Gleichzeitig wurde der mD in den letzten Jahren massiv finanziell besser erhöht wie der gD. Und warum? Weil das gesamte Gefüge nicht mehr passt. Alle verdienen am Amt gemessen zu wenig. Aber als gDler fühlt man sich wirklich langsam verarscht. Ich hatte immer das Glück, zum falschen Zeitpunkt in der falschen Besoldungsgruppe zu sein und habe jeden Dreck mitgenommen. Der monetäre Unterschied zum mD ist da, aber nicht groß. Und wenn dann ständig neue Pauschalen erfunden werden, um den mD künstlich über 115% über Bürgergeldniveau zu hieven, während der gD am langen Arm verhungern darf, dann frage ich mich schon, was einem der Abschluss für den gD überhaupt bringen soll. Wenns so weitergeht ist bald A11 Eingangsamt im gD und alle schauen wieder in die Röhre, die jahrelang auf eine Beförderung von A10 in A11 gewartet haben.

Was ich sagen will: Da stimmt doch die Gesamtkonstellation nicht mehr. Und das hat auch das BVerfG gesagt. Interessiert nur keinen Besoldungsgesetzgeber.

Amen! Genau meine Rede.
Ich will auch nicht mal sagen, dass ich schlecht verdiene oder nur schwer über die Runden komme. Ich komme sehr gut mit dem Geld klar. Aber wie du sagst fühlt man sich langsam wirklich nur noch auf den Arm und nicht ernst genommen. Wertschätzung ist etwas essentielles im Beruf, gerade als Beamter, wo man nicht streiken oder ähnliches kann. Und genau das auch noch bewusst ausgenutzt, weil die Landesregierung weiß, dass nur Gerichte Verstöße feststellen können. Dann wird bewusst die schwammige Formulierung der Richter ausgenutzt um wieder falsch zu besolden, weil man weiß, ein neues Urteil dauert wieder Jahre.
Aber das haben wir hier ja wieder zu genüge durchgekaut.
Wir hatten seinerzeit (3 Jahre FH mit Abschluß Diplom) einen Dozenten in Verwaltungsrecht, der uns mantrahaft versicherte, daß der Gehobene Dienst mit seiner Ausbildung das "Rückgrat der Verwaltung darstellt". Davon ist offensichtlich heute nicht mehr viel übrig geblieben.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 24.12.2023 11:44
Nein. Zum studieren nach Ludwigsburg bei vollen Bezügen. Auch ohne Abitur oder Fachabitur. Nach dem Abschluss ist man im g.D, obwohl man vielleicht A8 oder A9 war.

Allen gönne ich solch einen Aufstieg. Aber erneut bestätigt es meine gefühlte Entwertung des gD, die offensichtlich politisch gewollt ist. Die Alternative wäre nämlich, alle Ämter amtsangemessen zu besolden. Aber das ist ja zu teuer, deshalb anscheinend lieber so.

Ich glaube fürs neue Jahr bastle ich mir einen schönen Bilderrahmen mit Clownsmuster und Einhörnern für mein Abi-Zeugnis und das Diplom. Da gab's doch mal son Lied.... irgendwas mit "verschenkte Jahre" des Lebens.

Vielleicht liegt es daran das ich gerade aufgestanden bin, aber ich verstehe dein Problem nicht.

Ich mache einen 2 Jährigen Vorbereitungsdienst wo ich locker flockig unterfordert bin. Bis auf Staatskundeprüfung liefen alle gut und sehr gut vom Gefühl her. Nur wenn ich das unmögliche Ziel von 12,5 im Schnitt schaffe, gibt es den Aufstieg mit 3 Jahre Studium. Und bis dahin 2 Jahre Ausbildung, 3 Jahre BaP. Den Weg als besser zu sehen finde ich echt bescheuert. Ich wäre lieber direkt studieren gegangen.
....dann hättest du halt Abitur machen müssen. Oder soll man jetzt auch schon mit 'nem Realschulabschluss studieren können?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: websgeisti am 24.12.2023 11:47
Nein. Zum studieren nach Ludwigsburg bei vollen Bezügen. Auch ohne Abitur oder Fachabitur. Nach dem Abschluss ist man im g.D, obwohl man vielleicht A8 oder A9 war.

Allen gönne ich solch einen Aufstieg. Aber erneut bestätigt es meine gefühlte Entwertung des gD, die offensichtlich politisch gewollt ist. Die Alternative wäre nämlich, alle Ämter amtsangemessen zu besolden. Aber das ist ja zu teuer, deshalb anscheinend lieber so.

Ich glaube fürs neue Jahr bastle ich mir einen schönen Bilderrahmen mit Clownsmuster und Einhörnern für mein Abi-Zeugnis und das Diplom. Da gab's doch mal son Lied.... irgendwas mit "verschenkte Jahre" des Lebens.

Vielleicht liegt es daran das ich gerade aufgestanden bin, aber ich verstehe dein Problem nicht.

Ich mache einen 2 Jährigen Vorbereitungsdienst wo ich locker flockig unterfordert bin. Bis auf Staatskundeprüfung liefen alle gut und sehr gut vom Gefühl her. Nur wenn ich das unmögliche Ziel von 12,5 im Schnitt schaffe, gibt es den Aufstieg mit 3 Jahre Studium. Und bis dahin 2 Jahre Ausbildung, 3 Jahre BaP. Den Weg als besser zu sehen finde ich echt bescheuert. Ich wäre lieber direkt studieren gegangen.

Also ich war zwei Jahre Beamter auf Probe bevor ich auf Lebenszeit ernannt wurde. Das ist auch eigentlich eher die Regel. Wie kommst du auf drei Jahre?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Taigawolf am 24.12.2023 11:50
Nein. Zum studieren nach Ludwigsburg bei vollen Bezügen. Auch ohne Abitur oder Fachabitur. Nach dem Abschluss ist man im g.D, obwohl man vielleicht A8 oder A9 war.

Allen gönne ich solch einen Aufstieg. Aber erneut bestätigt es meine gefühlte Entwertung des gD, die offensichtlich politisch gewollt ist. Die Alternative wäre nämlich, alle Ämter amtsangemessen zu besolden. Aber das ist ja zu teuer, deshalb anscheinend lieber so.

Ich glaube fürs neue Jahr bastle ich mir einen schönen Bilderrahmen mit Clownsmuster und Einhörnern für mein Abi-Zeugnis und das Diplom. Da gab's doch mal son Lied.... irgendwas mit "verschenkte Jahre" des Lebens.

Vielleicht liegt es daran das ich gerade aufgestanden bin, aber ich verstehe dein Problem nicht.

Ich mache einen 2 Jährigen Vorbereitungsdienst wo ich locker flockig unterfordert bin. Bis auf Staatskundeprüfung liefen alle gut und sehr gut vom Gefühl her. Nur wenn ich das unmögliche Ziel von 12,5 im Schnitt schaffe, gibt es den Aufstieg mit 3 Jahre Studium. Und bis dahin 2 Jahre Ausbildung, 3 Jahre BaP. Den Weg als besser zu sehen finde ich echt bescheuert. Ich wäre lieber direkt studieren gegangen.

Und wieso besolden die Gesetzgeber nicht so, dass man als Alleinverdiener im einfachen Dienst eine vierköpfige Familie ernähren kann, wie es das BVerfG dargelegt hat? Das ist doch der Kern des Problems. Warum machen sich Leute wie Du Gedanken darüber, dass es besser gewesen wäre gleich zu studieren?

Weil es in der Vergangenheit einfach Leute gab, die nicht studieren konnten, weil sie die Voraussetzungen nicht erfüllt haben mit Abitur etc.

Wie gesagt gönne ich jedem den Aufstieg, aber offensichtlich wird momentan lieber in Kauf genommen, dass immer mehr Leute den Aufstieg machen können, anstatt einfach verfassungskonform zu besolden.

Wir sollten uns nicht gegenseitig zerfleischen und das war auch nicht meine Absicht. Wir sitzen alle im gleichen Boot und werden alle gleich verarscht. Aber man muss sich schon fragen, warum die Situation so ist wie sie ist. Den einfachen Dienst gibt's quasi nur noch auf dem Papier und die Abstände zwischen mD und gD werden immer geringer. Jeder Beamte sollte wie geschrieben gut leben können. Aber wenn ich dann Phrasen höre wie "ihr könnt ja Wohngeld beantragen", dann fühle ich mich in Zeiten zurückversetzt, in denen man in anderen Ländern Leute für Sätze wie "dann sollen sie doch Kuchen essen" aufs Schaffott geführt hat.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 24.12.2023 11:58
....dann hättest du halt Abitur machen müssen. Oder soll man jetzt auch schon mit 'nem Realschulabschluss studieren können?

Wer hat deinen Tag versaut?

Schon mal mitbekommen das man in vielen Berufen durch Weiterbildung einen höheren Abschluss erlangt? Bei einigen heißt das Fachwirt, bei anderen heißt es Meisterprüfung und bei den Beamten kann man bei guten Leistungen in der Ausbildung sofort studieren gehen. Und jetzt noch ein schockierender Fakt für dich: Mit einem Fachwirt oder Meister kann man auch studieren gehen.

Das es bei dir so plötzlich aufkommt heißt das du irgendwann mal in der Weltgeschichte ausgestiegen bist. Auch finde ich es bemerkenswert das du denkst das es ein "lockerflockiges" mitnehmen ist und du verkennst das nur diejenigen nach der Laufbahnprüfung mit 12,5 im Schnitt dieses Angebot bekommen. Rate mal wie viele in meiner Ausbildungsgruppe in Frage kommen. Kleiner Tipp: Du brauchst weniger als eine Hand dafür um das abzuzählen. Der Großteil wird irgendwo knapp über 5 Punkte sein. Einige unter 5 und einige wenige zweistellig und ein paar sehr, sehr gute. Das der Dienstherr nicht möchte das Potenzial verschwendet wird, kann man sehr leicht verstehen.


Also ich war zwei Jahre Beamter auf Probe bevor ich auf Lebenszeit ernannt wurde. Das ist auch eigentlich eher die Regel. Wie kommst du auf drei Jahre?

Aussagen der Dozenten bzgl. der Regelzeit. bei den guten wird noch mal ein halbes Jahr geschenkt. Aber die Aussage war generell 3 Jahre.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 24.12.2023 12:00
Nein. Zum studieren nach Ludwigsburg bei vollen Bezügen. Auch ohne Abitur oder Fachabitur. Nach dem Abschluss ist man im g.D, obwohl man vielleicht A8 oder A9 war.

Allen gönne ich solch einen Aufstieg. Aber erneut bestätigt es meine gefühlte Entwertung des gD, die offensichtlich politisch gewollt ist. Die Alternative wäre nämlich, alle Ämter amtsangemessen zu besolden. Aber das ist ja zu teuer, deshalb anscheinend lieber so.

Ich glaube fürs neue Jahr bastle ich mir einen schönen Bilderrahmen mit Clownsmuster und Einhörnern für mein Abi-Zeugnis und das Diplom. Da gab's doch mal son Lied.... irgendwas mit "verschenkte Jahre" des Lebens.

Vielleicht liegt es daran das ich gerade aufgestanden bin, aber ich verstehe dein Problem nicht.

Ich mache einen 2 Jährigen Vorbereitungsdienst wo ich locker flockig unterfordert bin. Bis auf Staatskundeprüfung liefen alle gut und sehr gut vom Gefühl her. Nur wenn ich das unmögliche Ziel von 12,5 im Schnitt schaffe, gibt es den Aufstieg mit 3 Jahre Studium. Und bis dahin 2 Jahre Ausbildung, 3 Jahre BaP. Den Weg als besser zu sehen finde ich echt bescheuert. Ich wäre lieber direkt studieren gegangen.

Also ich war zwei Jahre Beamter auf Probe bevor ich auf Lebenszeit ernannt wurde. Das ist auch eigentlich eher die Regel. Wie kommst du auf drei Jahre?
Beamter auf Lebenszeit, Mindestalter 27 Jahre?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 24.12.2023 12:00

Und wieso besolden die Gesetzgeber nicht so, dass man als Alleinverdiener im einfachen Dienst eine vierköpfige Familie ernähren kann, wie es das BVerfG dargelegt hat? Das ist doch der Kern des Problems. Warum machen sich Leute wie Du Gedanken darüber, dass es besser gewesen wäre gleich zu studieren?

Weil es in der Vergangenheit einfach Leute gab, die nicht studieren konnten, weil sie die Voraussetzungen nicht erfüllt haben mit Abitur etc.

Wie gesagt gönne ich jedem den Aufstieg, aber offensichtlich wird momentan lieber in Kauf genommen, dass immer mehr Leute den Aufstieg machen können, anstatt einfach verfassungskonform zu besolden.

Wir sollten uns nicht gegenseitig zerfleischen und das war auch nicht meine Absicht. Wir sitzen alle im gleichen Boot und werden alle gleich verarscht. Aber man muss sich schon fragen, warum die Situation so ist wie sie ist. Den einfachen Dienst gibt's quasi nur noch auf dem Papier und die Abstände zwischen mD und gD werden immer geringer. Jeder Beamte sollte wie geschrieben gut leben können. Aber wenn ich dann Phrasen höre wie "ihr könnt ja Wohngeld beantragen", dann fühle ich mich in Zeiten zurückversetzt, in denen man in anderen Ländern Leute für Sätze wie "dann sollen sie doch Kuchen essen" aufs Schaffott geführt hat.

Ich glaube nicht das es eine Intention ist den gehobenen Dienst zu entwerten noch das als Möglichkeit zu nutzen Beamte höher verdienen zu lassen, sondern um einigen den Ansporn zu geben mehr Leistung zu zeigen im Vorbereitungsdienst.

Hier wird doch auch immer darüber geredet das es unfair ist das manche ohne Leistung befördert werden und jetzt gibt es eine Regel bei der die Fleißigen aufsteigen dürfen un es ist auch falsch. Uns sagt man im Vorbereitungsdienst das die mit guten Noten schneller im Endamt sind als die mit "gerade so bestanden". Sollte doch auch im Sinne aller hier sein? Leistung belohnen?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Taigawolf am 24.12.2023 12:06

Und wieso besolden die Gesetzgeber nicht so, dass man als Alleinverdiener im einfachen Dienst eine vierköpfige Familie ernähren kann, wie es das BVerfG dargelegt hat? Das ist doch der Kern des Problems. Warum machen sich Leute wie Du Gedanken darüber, dass es besser gewesen wäre gleich zu studieren?

Weil es in der Vergangenheit einfach Leute gab, die nicht studieren konnten, weil sie die Voraussetzungen nicht erfüllt haben mit Abitur etc.

Wie gesagt gönne ich jedem den Aufstieg, aber offensichtlich wird momentan lieber in Kauf genommen, dass immer mehr Leute den Aufstieg machen können, anstatt einfach verfassungskonform zu besolden.

Wir sollten uns nicht gegenseitig zerfleischen und das war auch nicht meine Absicht. Wir sitzen alle im gleichen Boot und werden alle gleich verarscht. Aber man muss sich schon fragen, warum die Situation so ist wie sie ist. Den einfachen Dienst gibt's quasi nur noch auf dem Papier und die Abstände zwischen mD und gD werden immer geringer. Jeder Beamte sollte wie geschrieben gut leben können. Aber wenn ich dann Phrasen höre wie "ihr könnt ja Wohngeld beantragen", dann fühle ich mich in Zeiten zurückversetzt, in denen man in anderen Ländern Leute für Sätze wie "dann sollen sie doch Kuchen essen" aufs Schaffott geführt hat.

Ich glaube nicht das es eine Intention ist den gehobenen Dienst zu entwerten noch das als Möglichkeit zu nutzen Beamte höher verdienen zu lassen, sondern um einigen den Ansporn zu geben mehr Leistung zu zeigen im Vorbereitungsdienst.

Hier wird doch auch immer darüber geredet das es unfair ist das manche ohne Leistung befördert werden und jetzt gibt es eine Regel bei der die Fleißigen aufsteigen dürfen un es ist auch falsch. Uns sagt man im Vorbereitungsdienst das die mit guten Noten schneller im Endamt sind als die mit "gerade so bestanden". Sollte doch auch im Sinne aller hier sein? Leistung belohnen?

Du verstehst anscheinend das Grundproblem nicht. Es gab schon immer irgendwelche Ausnahmeregeln für besonders gute Leute. Heute wird die Ausnahme aber immer mehr aufgeweicht und das einzig und alleine aus dem Grund, weil man nicht alle verfassungskonform besoldet. Früher haben sich viele über solche Möglichkeiten gar keine Gedanken gemacht, weil man auch so ein überdurchschnittliches Leben führen konnte. Heute schauen sich viele aus purer Not nach solchen Möglichkeiten um.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: websgeisti am 24.12.2023 12:08
Nein. Zum studieren nach Ludwigsburg bei vollen Bezügen. Auch ohne Abitur oder Fachabitur. Nach dem Abschluss ist man im g.D, obwohl man vielleicht A8 oder A9 war.

Allen gönne ich solch einen Aufstieg. Aber erneut bestätigt es meine gefühlte Entwertung des gD, die offensichtlich politisch gewollt ist. Die Alternative wäre nämlich, alle Ämter amtsangemessen zu besolden. Aber das ist ja zu teuer, deshalb anscheinend lieber so.

Ich glaube fürs neue Jahr bastle ich mir einen schönen Bilderrahmen mit Clownsmuster und Einhörnern für mein Abi-Zeugnis und das Diplom. Da gab's doch mal son Lied.... irgendwas mit "verschenkte Jahre" des Lebens.

Vielleicht liegt es daran das ich gerade aufgestanden bin, aber ich verstehe dein Problem nicht.

Ich mache einen 2 Jährigen Vorbereitungsdienst wo ich locker flockig unterfordert bin. Bis auf Staatskundeprüfung liefen alle gut und sehr gut vom Gefühl her. Nur wenn ich das unmögliche Ziel von 12,5 im Schnitt schaffe, gibt es den Aufstieg mit 3 Jahre Studium. Und bis dahin 2 Jahre Ausbildung, 3 Jahre BaP. Den Weg als besser zu sehen finde ich echt bescheuert. Ich wäre lieber direkt studieren gegangen.

Also ich war zwei Jahre Beamter auf Probe bevor ich auf Lebenszeit ernannt wurde. Das ist auch eigentlich eher die Regel. Wie kommst du auf drei Jahre?
Beamter auf Lebenszeit, Mindestalter 27 Jahre?

Diese Regel gibts in Bayern schon seit Jahren nicht mehr.

Aber ganz ehrlich: Man kann als Beamter in BW oder BY egal im gehobenen Dienst oder mittleren Dienst sicher noch besser leben als bei vielen anderen Jobs in der freien Wirtschaft. Aber klar ist auch, dass es Verbesserungen für alle QE geben sollte. Aber ich glaube das wird nur durch neue Urteil des BVerfG passieren.

Man sollte aber auch dazu sagen, dass diese Regel „Wer besser im Vorbereitungsdienst war, wird eher befördert“ auch etwas sonderbar ist. Du kannst der absolute Prüfungsbeste sein, aber dann in der Praxis unterdurchschnittliche Leistungen erbringen. Und diesen letzteren Fall wird beim Dienstrecht kaum bis garnicht berücksichtigt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 24.12.2023 12:21
....dann hättest du halt Abitur machen müssen. Oder soll man jetzt auch schon mit 'nem Realschulabschluss studieren können?

Wer hat deinen Tag versaut?

Schon mal mitbekommen das man in vielen Berufen durch Weiterbildung einen höheren Abschluss erlangt? Bei einigen heißt das Fachwirt, bei anderen heißt es Meisterprüfung und bei den Beamten kann man bei guten Leistungen in der Ausbildung sofort studieren gehen. Und jetzt noch ein schockierender Fakt für dich: Mit einem Fachwirt oder Meister kann man auch studieren gehen.
Och,  mir geht's heute im Kreise von Familie incl. Enkel ganz gut :).
Die Betonung liegt auf "Weiterbildung", das ist o.k. Meiner Meinung sogar besser als nur auf die 12er Punkte zu schielen. Nicht immer findet sich ein guter Theoretiker auch in der Praxis zurecht.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Versuch am 24.12.2023 13:11
Nein. Zum studieren nach Ludwigsburg bei vollen Bezügen. Auch ohne Abitur oder Fachabitur. Nach dem Abschluss ist man im g.D, obwohl man vielleicht A8 oder A9 war.

Allen gönne ich solch einen Aufstieg. Aber erneut bestätigt es meine gefühlte Entwertung des gD, die offensichtlich politisch gewollt ist. Die Alternative wäre nämlich, alle Ämter amtsangemessen zu besolden. Aber das ist ja zu teuer, deshalb anscheinend lieber so.

Ich glaube fürs neue Jahr bastle ich mir einen schönen Bilderrahmen mit Clownsmuster und Einhörnern für mein Abi-Zeugnis und das Diplom. Da gab's doch mal son Lied.... irgendwas mit "verschenkte Jahre" des Lebens.

Vielleicht liegt es daran das ich gerade aufgestanden bin, aber ich verstehe dein Problem nicht.

Ich mache einen 2 Jährigen Vorbereitungsdienst wo ich locker flockig unterfordert bin. Bis auf Staatskundeprüfung liefen alle gut und sehr gut vom Gefühl her. Nur wenn ich das unmögliche Ziel von 12,5 im Schnitt schaffe, gibt es den Aufstieg mit 3 Jahre Studium. Und bis dahin 2 Jahre Ausbildung, 3 Jahre BaP. Den Weg als besser zu sehen finde ich echt bescheuert. Ich wäre lieber direkt studieren gegangen.

Also ich war zwei Jahre Beamter auf Probe bevor ich auf Lebenszeit ernannt wurde. Das ist auch eigentlich eher die Regel. Wie kommst du auf drei Jahre?
Beamter auf Lebenszeit, Mindestalter 27 Jahre?

Diese Regel gibts in Bayern schon seit Jahren nicht mehr.

Aber ganz ehrlich: Man kann als Beamter in BW oder BY egal im gehobenen Dienst oder mittleren Dienst sicher noch besser leben als bei vielen anderen Jobs in der freien Wirtschaft. Aber klar ist auch, dass es Verbesserungen für alle QE geben sollte. Aber ich glaube das wird nur durch neue Urteil des BVerfG passieren.

Man sollte aber auch dazu sagen, dass diese Regel „Wer besser im Vorbereitungsdienst war, wird eher befördert“ auch etwas sonderbar ist. Du kannst der absolute Prüfungsbeste sein, aber dann in der Praxis unterdurchschnittliche Leistungen erbringen. Und diesen letzteren Fall wird beim Dienstrecht kaum bis garnicht berücksichtigt.

Das glaubst hoffentlich nicht ernsthaft?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 24.12.2023 13:39
Nein. Zum studieren nach Ludwigsburg bei vollen Bezügen. Auch ohne Abitur oder Fachabitur. Nach dem Abschluss ist man im g.D, obwohl man vielleicht A8 oder A9 war.

Allen gönne ich solch einen Aufstieg. Aber erneut bestätigt es meine gefühlte Entwertung des gD, die offensichtlich politisch gewollt ist. Die Alternative wäre nämlich, alle Ämter amtsangemessen zu besolden. Aber das ist ja zu teuer, deshalb anscheinend lieber so.

Ich glaube fürs neue Jahr bastle ich mir einen schönen Bilderrahmen mit Clownsmuster und Einhörnern für mein Abi-Zeugnis und das Diplom. Da gab's doch mal son Lied.... irgendwas mit "verschenkte Jahre" des Lebens.

Vielleicht liegt es daran das ich gerade aufgestanden bin, aber ich verstehe dein Problem nicht.

Ich mache einen 2 Jährigen Vorbereitungsdienst wo ich locker flockig unterfordert bin. Bis auf Staatskundeprüfung liefen alle gut und sehr gut vom Gefühl her. Nur wenn ich das unmögliche Ziel von 12,5 im Schnitt schaffe, gibt es den Aufstieg mit 3 Jahre Studium. Und bis dahin 2 Jahre Ausbildung, 3 Jahre BaP. Den Weg als besser zu sehen finde ich echt bescheuert. Ich wäre lieber direkt studieren gegangen.

Also ich war zwei Jahre Beamter auf Probe bevor ich auf Lebenszeit ernannt wurde. Das ist auch eigentlich eher die Regel. Wie kommst du auf drei Jahre?
Beamter auf Lebenszeit, Mindestalter 27 Jahre?

Diese Regel gibts in Bayern schon seit Jahren nicht mehr.

Aber ganz ehrlich: Man kann als Beamter in BW oder BY egal im gehobenen Dienst oder mittleren Dienst sicher noch besser leben als bei vielen anderen Jobs in der freien Wirtschaft. Aber klar ist auch, dass es Verbesserungen für alle QE geben sollte. Aber ich glaube das wird nur durch neue Urteil des BVerfG passieren.

Man sollte aber auch dazu sagen, dass diese Regel „Wer besser im Vorbereitungsdienst war, wird eher befördert“ auch etwas sonderbar ist. Du kannst der absolute Prüfungsbeste sein, aber dann in der Praxis unterdurchschnittliche Leistungen erbringen. Und diesen letzteren Fall wird beim Dienstrecht kaum bis garnicht berücksichtigt.
....zumindest muss man in der Praxis bzw. im Berufsleben lange Zeit überdurchschnittliche Leistungen erbringen um durch entsprechende Beurteilungen das Manko einer eher durchschnittlichen Prüfung auszugleichen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 24.12.2023 14:53

Beim Lehramt wurde ja nun auch das Eingangsamt auf A13 für alle Schulformen eingeführt, gleichzeitig gibt es aber immer weniger Beförderungsmöglichkeiten.

Nein, Grundschullehrer steigen immer noch mit A12 ein.Und die älteren Hauptschullehrer haben auch noch A12.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Taigawolf am 25.12.2023 00:55

Beim Lehramt wurde ja nun auch das Eingangsamt auf A13 für alle Schulformen eingeführt, gleichzeitig gibt es aber immer weniger Beförderungsmöglichkeiten.

Nein, Grundschullehrer steigen immer noch mit A12 ein.Und die älteren Hauptschullehrer haben auch noch A12.

Es ist vollkommen egal, wer wo einsteigt. Fakt ist, dass das BVerfG festgestellt hat, dass ein Beamter im einfachen Dienst als Alleinverdiener eine vierköpfige Familie 15% über Sozialhilfeniveau ernähren können muss. Und gleichzeitig ist das Abstandsgebot zu beachten.

Wie gesagt wird inzwischen sogar dem gD in manchen Fällen empfohlen, doch Wohngeld zu beantragen.

Das sagt doch alles, wo wir inzwischen angelangt sind. Und was liest man dann pünktlich zu Weihnachten?
Sowas: https://www.fr.de/wirtschaft/ampel-will-offenbar-bei-beamten-gehaeltern-sparen-haushalt-2024-zr-92739208.html

Offensichtlich reicht die Erinnerung nicht bis 2020 zurück. Ist zu lange her. Stattdessen packt man die bekannten Spielchen wieder aus. Ich als Staatsdiener fühle mich so langsam nicht mehr an meinen Treueeid gebunden. Der Staat fühlt sich nämlich offensichtlich auch null an sein dafür im Gegenzug gewährtes Alimentationsversprechen mir und meiner Familie gegenüber gebunden.

Grundrechtseinschränkungen ohne eine Gegenleistung? Nein danke.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: websgeisti am 25.12.2023 10:51
Dann muss eben solange geklagt werden, bis das BVerfG das Abstandsgebot zur Grundsicherung so stark konkretisiert hat, das keine Möglichkeit mehr für Interpretationen besteht
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bruce Springsteen am 26.12.2023 16:53
Jetzt mal die Kirche im Dorf lassen. Der mittlere Dienst in BW endet mit der geplanten Besoldungsanpassunf derzeit bei 4.660€ Brutto (A10/9). Der gehobene Dienst (3. QE) endet bei A13 mit 6.300€ Brutto. Da ist noch genug Abstand. Es ist bei weitem nicht so, dass hier der mittlere Dienst z.B. nur 200€ drunter liegt. Dann würde ich den Aufschrei verstehen.

Stimmt so nicht ganz. Der m.D in BW bietet auch A10 mit Zulage. Damit habe ich und andere schon mehr verdient als manch A11er.

Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 26.12.2023 18:39
Jetzt mal die Kirche im Dorf lassen. Der mittlere Dienst in BW endet mit der geplanten Besoldungsanpassunf derzeit bei 4.660€ Brutto (A10/9). Der gehobene Dienst (3. QE) endet bei A13 mit 6.300€ Brutto. Da ist noch genug Abstand. Es ist bei weitem nicht so, dass hier der mittlere Dienst z.B. nur 200€ drunter liegt. Dann würde ich den Aufschrei verstehen.

Stimmt so nicht ganz. Der m.D in BW bietet auch A10 mit Zulage. Damit habe ich und andere schon mehr verdient als manch A11er.
G. D. A 13 mit 6.300 €. Welche Zulagen außer Strukturzulage und Verheiratetenzuschlag?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bruce Springsteen am 26.12.2023 19:36
Ich spreche von A11, nicht von A13...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 26.12.2023 20:20
Ich spreche von A11, nicht von A13...
Du schriebst A13 mit 6.300 €, ich fragte, welche Zulagen du zum Grundgehalt A13 dazugerechnet hast?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bruce Springsteen am 26.12.2023 20:38
websgeisti
Newbie
Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #181 am: 22.12.2023 20:30 »

schrieb das. Frag den.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 26.12.2023 21:37
websgeisti
Newbie
Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #181 am: 22.12.2023 20:30 »

schrieb das. Frag den.
O. K.......mit der geplanten "Besoldungsanpassung". Vermutlich  ab 02/2025.  ;D
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: websgeisti am 27.12.2023 21:23
Ja, sorry das hab ich aus der BW-Prognose entnommen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 27.12.2023 22:02
Ja, sorry das hab ich aus der BW-Prognose entnommen.
Da bin ich aber erleichtert. Ich hatte schon befürchtet, daß ich unteralimentiert bin. ;)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: clarion am 28.12.2023 08:55
Keine Sorge, unteralimentiert bist Du.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 28.12.2023 09:09
Keine Sorge, unteralimentiert bist Du.
Das kann ich nicht glauben, mein Dienstherr ist doch das Land Baden-Württemberg ;D
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 08.01.2024 11:49
Gibt es denn inzwischen irgendwelche genaueren Neuigkeiten, wie der angebliche Zuschlag zu den 3,6 % aussehen soll?
Über die Strukturzulage wird es wohl kaum gehen, ohne dass es zu viel kostet ;-)
Wahrscheinlich grübelt man noch darüber, wie die Zulage aussehen könnte, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
- möglichst nur für die untersten Besoldungsgruppen
- muss in die Gesamtalimentation reinzählen, sodass genügend Abstand zum Grundsicherungsniveau ist.
- am besten sollte diese Zulage nicht an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen teilnehmen.
- die Zulage darf natürlich nicht dem Abstandsgebot widersprechen.
Dass das alles zusammen nicht geht, dürfte jedem klar sein, aber irgendeine Begrifflichkeit und Begründung wird das Finanzministerium schon finden. Dauert wahrscheinlich nur seeeehr lange. Aber natürlich nur, weil man alle Beamten verfassungsgemäß besolden möchte;-)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 08.01.2024 12:46
Gibt es denn inzwischen irgendwelche genaueren Neuigkeiten, wie der angebliche Zuschlag zu den 3,6 % aussehen soll?
Über die Strukturzulage wird es wohl kaum gehen, ohne dass es zu viel kostet ;-)
Wahrscheinlich grübelt man noch darüber, wie die Zulage aussehen könnte, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
- möglichst nur für die untersten Besoldungsgruppen
- muss in die Gesamtalimentation reinzählen, sodass genügend Abstand zum Grundsicherungsniveau ist.
- am besten sollte diese Zulage nicht an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen teilnehmen.
- die Zulage darf natürlich nicht dem Abstandsgebot widersprechen.
Dass das alles zusammen nicht geht, dürfte jedem klar sein, aber irgendeine Begrifflichkeit und Begründung wird das Finanzministerium schon finden. Dauert wahrscheinlich nur seeeehr lange. Aber natürlich nur, weil man alle Beamten verfassungsgemäß besolden möchte;-)

Summa summarum...die 3,6% sind schlichtweg zu wenig.
Und einen Zuschlag speziell für die unteren Gruppen darf es nicht geben...eben wegen des Abstandsgebotes, welches sie bemüht haben um den Sockel nicht ausbezahlen zu müssen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 08.01.2024 13:08
Gibt es denn inzwischen irgendwelche genaueren Neuigkeiten, wie der angebliche Zuschlag zu den 3,6 % aussehen soll?
Über die Strukturzulage wird es wohl kaum gehen, ohne dass es zu viel kostet ;-)
Wahrscheinlich grübelt man noch darüber, wie die Zulage aussehen könnte, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
- möglichst nur für die untersten Besoldungsgruppen
- muss in die Gesamtalimentation reinzählen, sodass genügend Abstand zum Grundsicherungsniveau ist.
- am besten sollte diese Zulage nicht an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen teilnehmen.
- die Zulage darf natürlich nicht dem Abstandsgebot widersprechen.
Dass das alles zusammen nicht geht, dürfte jedem klar sein, aber irgendeine Begrifflichkeit und Begründung wird das Finanzministerium schon finden. Dauert wahrscheinlich nur seeeehr lange. Aber natürlich nur, weil man alle Beamten verfassungsgemäß besolden möchte;-)

Summa summarum...die 3,6% sind schlichtweg zu wenig.
Und einen Zuschlag speziell für die unteren Gruppen darf es nicht geben...eben wegen des Abstandsgebotes, welches sie bemüht haben um den Sockel nicht ausbezahlen zu müssen.
Ich würde eine Wette abschließen, dass es einen Zuschlag nur für bestimmte Besoldungsgruppen geben wird. Die Frage ist eher, bis zu welcher Besoldungsgruppe sie sich durchringen können, einen Zuschlag zu gewähren. Irgendeine Begründung werden sie schon finden, dass der Zuschlag das Abstandsgebot nicht verletzt, mag sie noch so hirnrissig sein. Oder es wird einfach behauptet, dass der Zuschlag das Abstandsgebot nicht verletzt, ohne eine spezielle Begründung.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: RagnarDanneskjoeld am 08.01.2024 14:32
Ich könnte mir vorstellen, dass man

- die Höhe der Kostendämpfungspauschale modifiziert
- die 22 freiwilligen Euro Beihilfezuschlag reduziert
- anstatt der pauschalen 25 Euro Zuzahlung zum Deutschlandticket eine "Mobilitätszulage" einführt

wobei dies in allen Fällen jeweils nach Besoldungsgruppe gestaffelt wird.

Das wird natürlich nicht die Differenz 3,6% vs. 200 Euro ausgleichen, aber zumindest abmildern.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Archivsekretärin am 08.01.2024 15:12

[/quote]
Ich würde eine Wette abschließen, dass es einen Zuschlag nur für bestimmte Besoldungsgruppen geben wird. Die Frage ist eher, bis zu welcher Besoldungsgruppe sie sich durchringen können, einen Zuschlag zu gewähren
[/quote]

Du bist da was ganz heißem auf der Spur  ;)

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/nachhaken-des-bbw-zeitigt-erfolg-erste-signale-fuer-einen-zuschlag/
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 08.01.2024 16:09
Habe mir mal die Mühe gemacht den 200 € Sockel auf alle Besoldungstabellen (A, B, C, R und W; ausgenommen Anwärtertabelle) mit allen Erfahrungsstufen umzurechnen.
Geht man in der Berechnung davon aus, dass in allen Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen überall genau gleich viele Leute sitzen, kommt man auf einen Durchschnitt von 3,72 %. Ähnlich wird wohl auch das Finanzministerium vorgegangen sein.
Dass diese Berechnungsmethode völlig an der Realität vorbeigeht ist offensichtlich. Ich habe keine genauen Zahlen, aber ich würde mal schätzen, dass bestimmt mind. 70 % der Beamten in BW der A-Besoldung zugeordnet sind. Oder hat hier jemand genauere Daten? In dieser Tabelle würde die durchschnittliche Erhöhung übrigens 4,7 % betragen. Dass bei der Sockelumrechnung von einer kostenneutralen Umrechnung gesprochen wird, ist für mich daher eine bewusste Täuschung. Dass der Beamtenbund diese Umrechnung öffentlich nicht mal hinterfragt, tut sein übriges.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 08.01.2024 17:33
Gibt es denn inzwischen irgendwelche genaueren Neuigkeiten, wie der angebliche Zuschlag zu den 3,6 % aussehen soll?
Über die Strukturzulage wird es wohl kaum gehen, ohne dass es zu viel kostet ;-)
Wahrscheinlich grübelt man noch darüber, wie die Zulage aussehen könnte, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
- möglichst nur für die untersten Besoldungsgruppen
- muss in die Gesamtalimentation reinzählen, sodass genügend Abstand zum Grundsicherungsniveau ist.
- am besten sollte diese Zulage nicht an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen teilnehmen.
- die Zulage darf natürlich nicht dem Abstandsgebot widersprechen.
Dass das alles zusammen nicht geht, dürfte jedem klar sein, aber irgendeine Begrifflichkeit und Begründung wird das Finanzministerium schon finden. Dauert wahrscheinlich nur seeeehr lange. Aber natürlich nur, weil man alle Beamten verfassungsgemäß besolden möchte;-)
"die Zulage darf natürlich nicht dem Abstandsgebot (zwischen den Besoldungsgruppen) widersprechen" und
"möglichst nur für die untersten Besoldungsgruppen" schließen sich gegenseitig aus. Wie ich schon mal erwähnt hatte, sitzt derzeit vermutlich ein bemitleidenswerter Beamter des geh. D. im Neuen Schloß und versucht sich vergebens an der Quadratur des Kreises:
Modifizierte Kostendämpfungspauschale - nicht jeder Beamte reicht Beihilfebelege ein 
Reduzierung der 22 € freiwilliger Beihilfezuschlag - ist selbstredend freiwillig, hat nicht jeder Beamte abgeschlossen
anstatt der pauschalen 25 Euro Zuzahlung zum Deutschlandticket eine "Mobilitätszulage" einführen - betrifft nur Ticketinhaber, Versorgungsempfänger sind nicht berücksichtigt
:-\ :-\ :-\

Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 08.01.2024 17:54
Habe mir mal die Mühe gemacht den 200 € Sockel auf alle Besoldungstabellen (A, B, C, R und W; ausgenommen Anwärtertabelle) mit allen Erfahrungsstufen umzurechnen.
Ich habe keine genauen Zahlen, aber ich würde mal schätzen, dass bestimmt mind. 70 % der Beamten in BW der A-Besoldung zugeordnet sind.
Aufgrund der zahlreichen Lehrer (A12 bis A 16) sind sicherlich mehr als 80% der Beamten in Ba-Wü der A-Besoldung zuzuordnen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: RagnarDanneskjoeld am 08.01.2024 18:43
Modifizierte Kostendämpfungspauschale - nicht jeder Beamte reicht Beihilfebelege ein 
Reduzierung der 22 € freiwilliger Beihilfezuschlag - ist selbstredend freiwillig, hat nicht jeder Beamte abgeschlossen
anstatt der pauschalen 25 Euro Zuzahlung zum Deutschlandticket eine "Mobilitätszulage" einführen - betrifft nur Ticketinhaber, Versorgungsempfänger sind nicht berücksichtigt

Auch wenn nicht alle (aber wohl die meisten) Beamten Beihilfebelege einreichen und Beihilfezuschlag bezahlen - es sind Stellschrauben. Falls man dabei zusätzlich Geld einspart, weil nicht alle davon Gebrauch machen - umso günstiger für den Dienstherrn.
Zur Mobilitätszulage: die kann ja unabhängig von einem Deutschlandticket bezahlt werden.

Nicht, dass ich das alles befürwortete - aber so kann ich mir eine Regelung vorstellen.
Abwarten. 
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 08.01.2024 18:51
Modifizierte Kostendämpfungspauschale - nicht jeder Beamte reicht Beihilfebelege ein 
Reduzierung der 22 € freiwilliger Beihilfezuschlag - ist selbstredend freiwillig, hat nicht jeder Beamte abgeschlossen
anstatt der pauschalen 25 Euro Zuzahlung zum Deutschlandticket eine "Mobilitätszulage" einführen - betrifft nur Ticketinhaber, Versorgungsempfänger sind nicht berücksichtigt

Auch wenn nicht alle (aber wohl die meisten) Beamten Beihilfebelege einreichen und Beihilfezuschlag bezahlen - es sind Stellschrauben. Falls man dabei zusätzlich Geld einspart, weil nicht alle davon Gebrauch machen - umso günstiger für den Dienstherrn.
Zur Mobilitätszulage: die kann ja unabhängig von einem Deutschlandticket bezahlt werden.

Nicht, dass ich das alles befürwortete - aber so kann ich mir eine Regelung vorstellen.
Abwarten.
Ja dann:
Erhöhung der Vermögenswirksamen Leistung um 3,6% von 6,65 EUR auf 6,89 EUR (großzügig aufgerundet).
Positiver Nebeneffekt: Betrifft nur den mittleren Dienst.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Admin am 20.01.2024 14:23
Wir haben einige "Fehlerhinweise" erhalten, weil wir auf
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/
schreiben, Baden-Württemberg übertrage des Tarifergebnis NICHT wirkungsgleich.
Tenor der Hinweise ist, daß das LBV doch schreibe, es würde wirkungsgleich übertragen.

Hierzu folgendes:
1. Es handelt sich ganz klar NICHT um eine wirkungsgleiche Übertragung, da +3,6% eben etwas anderes sind als +200 EUR
2. Einige Kollegen werden durch die geplante Erhöhung besser gestellt, die meisten aber schlechter
   siehe
    https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2024/a/vergleich.pr2023a-beamte-bawue-2024.m.html
3. Daran ändert auch die um ein zehntel Prozentpunkt höhere Erhöhung 2025 nicht substantiell etwas:
    https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2025/a/vergleich.pr2023a-beamte-bawue-2025.m.html
4. Das LBV hat (m.W.) nie behauptet, es würde "wirkungsgleich" übertragen. Sie sprechen nichtssagend von "systemgerecht":
    https://lbv.landbw.de/-/tarifeinigung-in-den-tarifverhandlungen-f%C3%BCr-die-besch%C3%A4ftigten-der-l%C3%A4nder-2
     
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 20.01.2024 18:42
Wir haben einige "Fehlerhinweise" erhalten, weil wir auf
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/
schreiben, Baden-Württemberg übertrage des Tarifergebnis NICHT wirkungsgleich.
Tenor der Hinweise ist, daß das LBV doch schreibe, es würde wirkungsgleich übertragen.

Hierzu folgendes:
1. Es handelt sich ganz klar NICHT um eine wirkungsgleiche Übertragung, da +3,6% eben etwas anderes sind als +200 EUR
2. Einige Kollegen werden durch die geplante Erhöhung besser gestellt, die meisten aber schlechter
   siehe
    https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2024/a/vergleich.pr2023a-beamte-bawue-2024.m.html
3. Daran ändert auch die um ein zehntel Prozentpunkt höhere Erhöhung 2025 nicht substantiell etwas:
    https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2025/a/vergleich.pr2023a-beamte-bawue-2025.m.html
4. Das LBV hat (m.W.) nie behauptet, es würde "wirkungsgleich" übertragen. Sie sprechen nichtssagend von "systemgerecht":
    https://lbv.landbw.de/-/tarifeinigung-in-den-tarifverhandlungen-f%C3%BCr-die-besch%C3%A4ftigten-der-l%C3%A4nder-2
   
Das LBV weist des weiteren daraufhin, dass das Land rechtlich gebotene, ergänzende Maßnahmen plane, beispielsweise wäre eine gestaffelte jährliche Sonderzuwendung für bestimmte Besoldungsgruppen denkbar, um dadurch das Mindestabstandsgebot zum Grundsicherungsniveau einzuhalten.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 20.01.2024 22:17
Ich frag mich eh wie sie auf die 3,6% kommen 🤷‍♂️
Das ist m.E. ein komplett willkürlicher Betrag
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 21.01.2024 12:26
Ich frag mich eh wie sie auf die 3,6% kommen 🤷‍♂️
Das ist m.E. ein komplett willkürlicher Betrag

Hatte ich bereits beschrieben, was ich vermute. Einziger Unterschied ist, dass ich auf 3,7 % und nicht auf 3,6 % gekommen bin.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 21.01.2024 14:44

Hatte ich bereits beschrieben, was ich vermute. Einziger Unterschied ist, dass ich auf 3,7 % und nicht auf 3,6 % gekommen bin.

Wie du selbst sagst...die von dir errechneten 3,72% sind nicht die 3,6%, die die Herren herbeigezaubert haben.
Wundert mich, dass die Zahl durch keine Instanz hinterfragt wird.
Das Verhalten des Beamtenbundes finde ich hier ehrlich gesagt unter aller Kanone.
Momentan harre ich aber einfach der Dinge und beschäftige mich mit den Noten fürs Halbjahreszeugnis.

Und vor allem wundert mich warum unser stellv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl nicht auf folgende Aussage festgenagelt wird:

https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/tarifergebnis-der-beschaeftigten-des-oeffentlichen-dienstes-der-laender

„Es ist eine klare Sache, dass wir in Baden-Württemberg das Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst auch für unsere Beamtinnen und Beamten übernehmen. In Zeiten, in denen unsere Demokratie unter Druck ist wie noch nie seit Bestehen des Landes, brauchen wir einen handlungsfähigen Staat. Unsere Beamtenschaft ist gerade in der Krise der Demokratie das Rückgrat des Staates. Die zeit- und wirkungsgleiche Erhöhung der Besoldung ist auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber unseren Beamtinnen und Beamten. Im Übrigen trägt sie ihren Teil dazu bei, dass das Land Baden-Württemberg weiter ein attraktiver Arbeitgeber bleibt und im Wettbewerb um die besten Köpfe weiter gut bestehen kann. Den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gehört unser Dank und unsere Anerkennung – denn sie arbeiten tagtäglich für unser aller Wohl, für unser Land und für unsere Demokratie. Das kann in diesen Zeiten nicht hoch genug geschätzt werden.“
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Versuch am 21.01.2024 16:40
Wir haben einige "Fehlerhinweise" erhalten, weil wir auf
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/
schreiben, Baden-Württemberg übertrage des Tarifergebnis NICHT wirkungsgleich.
Tenor der Hinweise ist, daß das LBV doch schreibe, es würde wirkungsgleich übertragen.

Hierzu folgendes:
1. Es handelt sich ganz klar NICHT um eine wirkungsgleiche Übertragung, da +3,6% eben etwas anderes sind als +200 EUR
2. Einige Kollegen werden durch die geplante Erhöhung besser gestellt, die meisten aber schlechter
   siehe
    https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2024/a/vergleich.pr2023a-beamte-bawue-2024.m.html
3. Daran ändert auch die um ein zehntel Prozentpunkt höhere Erhöhung 2025 nicht substantiell etwas:
    https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2025/a/vergleich.pr2023a-beamte-bawue-2025.m.html
4. Das LBV hat (m.W.) nie behauptet, es würde "wirkungsgleich" übertragen. Sie sprechen nichtssagend von "systemgerecht":
    https://lbv.landbw.de/-/tarifeinigung-in-den-tarifverhandlungen-f%C3%BCr-die-besch%C3%A4ftigten-der-l%C3%A4nder-2
   
Das LBV weist des weiteren daraufhin, dass das Land rechtlich gebotene, ergänzende Maßnahmen plane, beispielsweise wäre eine gestaffelte jährliche Sonderzuwendung für bestimmte Besoldungsgruppen denkbar, um dadurch das Mindestabstandsgebot zum Grundsicherungsniveau einzuhalten.
Was dann gegen das Abstandsgebot verstoßen würde
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Ozymandias am 21.01.2024 16:49
Da kommt dann aber die baden-württembergische Finanzmathematik ins Spiel:

Zitat
Im Hinblick auf die familienbezogene Zweckbestimmung und Ausgestaltung des Er-
höhungsbetrags ist das verfassungsrechtliche Abstandsgebot nicht unmittelbar be-
troffen, weil dieses sich auf die Höhe der Grundgehälter bezieht.

Also einfach alles durch Zuschläge xyz ersetzen und schon spielt das Abstandsgebot keine Rolle mehr.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 21.01.2024 17:32
Da kommt dann aber die baden-württembergische Finanzmathematik ins Spiel:

Zitat
Im Hinblick auf die familienbezogene Zweckbestimmung und Ausgestaltung des Er-
höhungsbetrags ist das verfassungsrechtliche Abstandsgebot nicht unmittelbar be-
troffen, weil dieses sich auf die Höhe der Grundgehälter bezieht.
Diesen Passus hat der Ba-Wü Gesetzgeber ins BVAnp-ÄG 2022 einfliesen lassen. Wurde diese Behauptung mittlerweile durch irgendeine Institution bestätigt?
Soll das sowohl für das Abstandsgebot zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen als auch für den Abstand zur Grundsicherung angewendet werden?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Versuch am 22.01.2024 07:46
Da kommt dann aber die baden-württembergische Finanzmathematik ins Spiel:

Zitat
Im Hinblick auf die familienbezogene Zweckbestimmung und Ausgestaltung des Er-
höhungsbetrags ist das verfassungsrechtliche Abstandsgebot nicht unmittelbar be-
troffen, weil dieses sich auf die Höhe der Grundgehälter bezieht.
Diesen Passus hat der Ba-Wü Gesetzgeber ins BVAnp-ÄG 2022 einfliesen lassen. Wurde diese Behauptung mittlerweile durch irgendeine Institution bestätigt?
Soll das sowohl für das Abstandsgebot zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen als auch für den Abstand zur Grundsicherung angewendet werden?
Nur gilt halt auch das Leistungsprinzip und man kann eigentlich Familienbeiträge nicht nach oben hin Abschmelzen sondern umgekehrt.
Zumindest m.m.n.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 22.01.2024 08:04

Nur gilt halt auch das Leistungsprinzip und man kann eigentlich Familienbeiträge nicht nach oben hin Abschmelzen sondern umgekehrt.
Zumindest m.m.n.
Ja, ich hoffe, dass Karlsruhe dem endlich einen Riegel vorschiebt...da sind krasse Ungleichgewichte entstanden.
Ich mit A13 bekomme für meine zwei Kids 327,52€

Nen A7er bekommt für die gleiche Kinderanzahl 777,68€
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: SwenTanortsch am 22.01.2024 08:04
Die Aussage: "Im Hinblick auf die familienbezogene Zweckbestimmung und Ausgestaltung des Erhöhungsbetrags ist das verfassungsrechtliche Abstandsgebot nicht unmittelbar betroffen, weil dieses sich auf die Höhe der Grundgehälter bezieht", ist hier wie auch dort, wo sie stereotyp von anderen Gesetzgebern behauptet wird, sachlich falsch. Sie betrachtet die Aussagen des Zweiten Senats hinsichtlich eines indiziellen Parameters als eine materiell-rechtliche Aussage, was diese aber nicht ist.

Das Bundesverfassungsgericht führt im Prüfverfahren als indiziellen Parameter aus, dass die Prüfung des Abstandsgebots zwischen zwei vergleichbaren Besoldungsgruppen anhand der Grundgehaltssätze der Endstufengehälter erfolgen kann. Darüber hinaus lässt es keinen Zweifel daran, dass das Gehalt als Ganzes materiell-rechtlich die Grundlage für die amtsangemessene Alimentation ist.

Wenn nun also durch die extreme Aufstockung familienbezogener Besoldungskomponenten, wie sie auch Baden-Württemberg in der Einführung entsprechender Erhöhungsbeträge insbesondere für das zweite Kind im Zuge der Verabschiedung seines "Vier-Säulen-Modells" vollzogen hat, das Besoldungsniveau einzelner Beamter signifikant erhöht wird, bleibt auch hier außer Acht, dass das Amt und nicht soziale Bedingungen wie der Familienstand oder die Kinderzahl die Grundlage für eine amtsangemessene Alimentation sein muss, dass also das Leistungsprinzip vom Gesetzgeber sachgerecht zu beachten ist.

Im Ergebnis führt eine solche Regelung zur Verletzung des Alimentationsprinzips aus Art. 33 Abs. 5 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG, da hier das wesentlich gleiche Amt wesentlich ungleich behandelt wird. Eine Nebenkomponente, die die familienbezogenen Besoldungsbestandteile sind, kann nicht zur Hauptkomponente werden, was sie aber wird, wenn in der Besoldungsgruppe A 7 in der ersten Erfahrungsstufe zwei Beamten ein Grundgehalt in Höhe von 2.769,20 € sowie eine Strukturzulage von 24,- € gewährt wird, der zweite darüber hinaus aber ohne weitere Leistung im Sinne des Leistungsprinzips noch durch familienbezogene Besoldungskomponenten in Höhe von 797,64 € um rund 28,6 % höher besoldet wird (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw?id=beamte-bawue&g=A_7&s=0&f=3&fstand=v&zulageid=10.1&zulageid=10.2&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=2).

Da kein sachlicher Grund für eine Besoldungsdifferenzierung in dieser Höhe gegeben ist - denn der Familienstand oder die Kinderzahl eines Beamten sind keine amtsbezogenen Leistungskriterien -, sind solche Regelungen, die einzig und allein das Ziel verfolgen, jährlich Personalkosten von mehreren Milliarden Euro einzusparen, verfassungsrechtlich nicht gestattet, was auch jeder Jurist in den Ministerien des Landes weiß.

Neben und in dieser sachwidrigen Erhöhung familienbezogener Besoldungskomponenten ist gleichfalls die Ungleichbehandlung der beiden Kinder sachlich nicht zu rechtfertigen, also den Erhöhungsbetrag für das erste Kind auf 50,- € festzulegen, den für das zweite Kind aber auf 450,- €. Denn auch dafür gibt es keinen sachlichen Grund, da der tatsächliche Bedarf des zweiten Kinds gegenüber dem ersten sich nicht in dieser Höhe unterscheidet. Auch hier geht es ausschließlich darum, durch die evident sachwidrige Einführung einer sachlich nicht zu rechtfertigenden Nebenkomponente hohe Personalkosten einzusparen, also den Beamten des Landes durch ein sachlich nicht zu rechtfertigendes "Sonderopfer" weiterhin keine amtsangemessene Alimentation zu gewähren. Auch das weiß in den Ministerien des Landes jeder Jurist.

Wenn der stellvertretende Ministerpräsident als Jurist solch einen sachlichen Unsinn von sich gibt, muss er sich nicht wundern, dass er damit dem Rechtsextremismus auch in Baden-Württemberg Vorschub leistet, indem er sich mit ihm, was den Wahrheitsgehalt seiner betreffenden Aussage anbelangt, auf eine Stufe stellt: Denn auch Extremisten neigen dazu, Unwahrheiten verlautbaren zu lassen. Entsprechend liegt auch darin der rechtsstaatsgefährdende Gehalt des konzertierten Verfassungsbruchs versteckt, von dem Ulrich Battis sachlich berechtigt spricht (vgl. weiterhin die S. 13 f. unter https://www.sbb.de/fileadmin/user_upload/www_sbb_de/pdf/2022/GK_und_FK/Stellungnahmen/StN_Battis_4_Gesetz_dienstr_Vorschriften_10_2022.pdf).

Ehrlicher wäre es, zu sagen wie es ist. Entsprechend wäre seine Aussage wie folgt sachgerecht:

Es ist eine klare Sache, dass wir in Baden-Württemberg das Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst für unsere Beamtinnen und Beamten nicht übernehmen. In Zeiten, in denen unsere Demokratie unter Druck ist wie noch nie seit Bestehen des Landes, brauchen wir einen handlungsfähigen Staat. Unsere Beamtenschaft ist gerade in der Krise der Demokratie das Rückgrat des Staates. Die zeit- und wirkungsgleiche Erhöhung der Besoldung wäre ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber unseren Beamtinnen und Beamten; allerdings vollziehen wir sie nicht, sondern speisen unsere Beamten mit einer erneut sehr fantasievollen Ausgestaltung ihrer Besoldung ab. Im Ergebnis werden wir auch damit weitgehend wieder dort landen, wo wir uns 2018 befunden haben, als uns das Bundesverfassungsgericht in aller gebotenen Deutlichkeit bereits im ersten Leitsatz seiner damaligen Entscheidung ins Stammbuch geschrieben hat, dass auch das besondere Treueverhältnis Beamte nicht dazu verpflichtet, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/10/ls20181016_2bvl000217.html). Solche uns bindende Rechtsprechung ist uns als Landesregierung aber weiterhin egal, weshalb wir unser wissentlich und willentlich verfassungswidriges "Vier-Säulen-Modell" vier Jahre nach dieser Rechtsprechung verabschiedet haben. Denn wir sehen uns weiterhin nicht an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebunden, weshalb wir seine Rechtsprechung weiterhin gezielt missachten. Das ist für uns ein wichtiger Beitrag zum Demokratieerhalt, auf den wir stolz sind, weshalb ich hier das sage, was ich hier sage. Im Übrigen trägt die verfassungswidrige Unteralimentation, derer wir uns weiterhin wissentlich und willentlich befleißigen, ihren Teil dazu bei, dass das Land Baden-Württemberg nach wie vor kein attraktiver Arbeitgeber bleibt und im Wettbewerb um die besten Köpfe weiter nicht bestehen kann. Den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gehört unser Dank und unsere Anerkennung dafür, dass wir sie nach wie vor als Melkkuh unserer Haushaltsinsteressen missbrauchen – denn sie arbeiten tagtäglich für unser aller Wohl, für unser Land und für unsere Demokratie. Das kann in diesen Zeiten nicht gering genug geschätzt werden.

Diese Ehrlichkeit wäre eine wichtige Maßnahme zum Kampf gegen den Rechtsextremismus auch im Ländle, da sie es den Rechtsextremen unmöglich machte, den Innenminister als einen Politiker zu betrachten, der es mit dem Wahrheitsgehalt seiner Aussagen hinsichtlich der Beamtenschaft, für die er die Verantwortung trägt, nicht allzu genau nimmt.

Auf der anderen Seite wäre es entsprechend vielleicht noch besser, die Wahrheit zu sagen und zugleich auch für eine amtsangemessene Alimentation zu sorgen, zu der Gewährung der Dienstherr verpflicht ist. Denn das würde zu dem Ergebnis führen, dass der stellvertretende Ministerpräsident wahrheitswidrig für sich reklamiert. Politik als reine Reklameveranstaltung - denn das sind die zitierten Worte der Pressemitteilung (https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/tarifergebnis-der-beschaeftigten-des-oeffentlichen-dienstes-der-laender) - führt genau zu den Zuständen, in denen wir uns derzeit befinden. Denn das von ihm geleitete Ministerium heißt, glaube ich, weiterhin Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg und nicht Reklameministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bastel am 22.01.2024 08:38
Ich habe den Link erst nach deinem Post angeschaut und dacht das wäre alles deiner Kreativität geschuldet.

Die Aussage von Strobl zeigt einmal mehr, in welcher Parallelwelt die Politiker leben.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: SwenTanortsch am 22.01.2024 09:35
... so viel Kreativität und Fantasie, über die ich verfüge, reichen gar nicht aus, um diese verquere Art des Denkens - oder zumindest: der Darstellung - transparent zu machen. Wie desaströs muss das nicht nur bei den Beschäftigten ankommen, die Krise, in der sich unser Land befindet, genauso berechtigt hervorzuheben wie die Leistungen des Öffentlichen Diensts, um dann solche "Übertragungen" der Tarifvereinbarung (der Begriff der "Übertragung" trifft es nicht; denn mit der Tarifvereibarung haben diese Planungen sachlich nichts zu tun) auf Grundlage eines sog. "Vier-Säulen-Modells" zu vollziehen, das sachlich so weit neben der Spur ist, dass man in Baden-Württemberg wohl eher von Besoldunghomöopathie und nicht mehr vom Alimentationsprinzip sprechen sollte. Wenn man so weitermacht, wird es irgendwann auch keine Demonstrationen mehr gegen rechts geben, sondern ergeben sich die Menschen desillusioniert in ihr "Schicksal". Wie viel politischen Kredit will man noch verspielen?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: GDler am 22.01.2024 11:15
Die nicht Übernahme der inhaltsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses TV-L ist der BBW ebenso zuzurechnen, als auch der Landesregierung. Nach Aussage von BBW-Vorsitzender Kai Rosenberger, wurde die Lösung einer prozentualen Erhöhung seitens der BBW vorgeschlagen. Wie man genau auf den Wert von 3,6 % kommt, war nicht ganz klar.

Nach Aussagen von BBW-Vorsitzender Kai Rosenberger: „wir waren sehr überrascht, dass kein anderes Bundesland eine prozentuale Erhöhung vorgenommen hat, wenn bereits heute Probleme mit dem Abstandsgebot gibt. Wir sind aber mit dem Ergebnis zufrieden, da dies die Landesregierung noch mehr unter Druck setzt, das Abstandsgebot zur Grundsicherung herzustellen“.

Ich habe es sogar so herausgehört, dass die BBW unsere Landesregierung zu dieser prozentualen Erhöhung aufgefordert hat (auch wenn viele Beamten verlieren) und sich von dem Sockelbetrag ganz klar distanziert haben. Es fielen auch Aussagen wie „die Landesregierung hätte gern einfach eine inhaltsgleiche Übernahme vorgenommen, das wollten wir aber nicht“.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Ozymandias am 22.01.2024 12:23
Wie gesagt hat man sich dann aber schwer verrannt, wenn man als einziges Bundesland die prozentuale Erhöhung bei der Tarifrunde durchführt (A14 hat am Ende ca. 40 Euro mehr als den Sockel, A16 fast 200) und man dann aber gleichzeitig Zuschläge in irgendeiner Form für die unteren Besoldungsgruppen einführt, die das Abstandsgebot angeblich nicht berühren, da nur das Grundgehalt zählt. Das macht die Tabelle nur noch mehr kaputt.

Das alles dann in einer Klage aufzudröseln, wird zu einer unendlichen Geschichte.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Versuch am 22.01.2024 13:08
Die nicht Übernahme der inhaltsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses TV-L ist der BBW ebenso zuzurechnen, als auch der Landesregierung. Nach Aussage von BBW-Vorsitzender Kai Rosenberger, wurde die Lösung einer prozentualen Erhöhung seitens der BBW vorgeschlagen. Wie man genau auf den Wert von 3,6 % kommt, war nicht ganz klar.

Nach Aussagen von BBW-Vorsitzender Kai Rosenberger: „wir waren sehr überrascht, dass kein anderes Bundesland eine prozentuale Erhöhung vorgenommen hat, wenn bereits heute Probleme mit dem Abstandsgebot gibt. Wir sind aber mit dem Ergebnis zufrieden, da dies die Landesregierung noch mehr unter Druck setzt, das Abstandsgebot zur Grundsicherung herzustellen“.

Ich habe es sogar so herausgehört, dass die BBW unsere Landesregierung zu dieser prozentualen Erhöhung aufgefordert hat (auch wenn viele Beamten verlieren) und sich von dem Sockelbetrag ganz klar distanziert haben. Es fielen auch Aussagen wie „die Landesregierung hätte gern einfach eine inhaltsgleiche Übernahme vorgenommen, das wollten wir aber nicht“.

Dieser Herr 8st spätestens seit seinen Aussagen zum 4 Säulen Modell nicht mal mehr ansatzweise ernstzunehmen
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bruce Springsteen am 22.01.2024 13:26
Ich persönlich fühle mich einfach nur noch verraten. Entweder werde ich das Land wechseln oder kürzer treten und samt Minijob mich anderweitig "orientieren".
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: GDler am 22.01.2024 14:13
Die nicht Übernahme der inhaltsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses TV-L ist der BBW ebenso zuzurechnen, als auch der Landesregierung. Nach Aussage von BBW-Vorsitzender Kai Rosenberger, wurde die Lösung einer prozentualen Erhöhung seitens der BBW vorgeschlagen. Wie man genau auf den Wert von 3,6 % kommt, war nicht ganz klar.

Nach Aussagen von BBW-Vorsitzender Kai Rosenberger: „wir waren sehr überrascht, dass kein anderes Bundesland eine prozentuale Erhöhung vorgenommen hat, wenn bereits heute Probleme mit dem Abstandsgebot gibt. Wir sind aber mit dem Ergebnis zufrieden, da dies die Landesregierung noch mehr unter Druck setzt, das Abstandsgebot zur Grundsicherung herzustellen“.

Ich habe es sogar so herausgehört, dass die BBW unsere Landesregierung zu dieser prozentualen Erhöhung aufgefordert hat (auch wenn viele Beamten verlieren) und sich von dem Sockelbetrag ganz klar distanziert haben. Es fielen auch Aussagen wie „die Landesregierung hätte gern einfach eine inhaltsgleiche Übernahme vorgenommen, das wollten wir aber nicht“.

Dieser Herr 8st spätestens seit seinen Aussagen zum 4 Säulen Modell nicht mal mehr ansatzweise ernstzunehmen

Ja finde es auch sehr idiotisch. Wollte nur die Informationen bzw. Aussagen, die in einem Gruppengespräch fielen teilen. Es wäre durchaus denkbar(sehr wahrscheinlich sogar), dass die Landesregierung eine inhaltsgleiche Übertragung vorgenommen hätte, wenn die BBW sich dafür eingesetzt hätte.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 22.01.2024 16:10
Die nicht Übernahme der inhaltsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses TV-L ist der BBW ebenso zuzurechnen, als auch der Landesregierung. Nach Aussage von BBW-Vorsitzender Kai Rosenberger, wurde die Lösung einer prozentualen Erhöhung seitens der BBW vorgeschlagen. Wie man genau auf den Wert von 3,6 % kommt, war nicht ganz klar.

Nach Aussagen von BBW-Vorsitzender Kai Rosenberger: „wir waren sehr überrascht, dass kein anderes Bundesland eine prozentuale Erhöhung vorgenommen hat, wenn bereits heute Probleme mit dem Abstandsgebot gibt. Wir sind aber mit dem Ergebnis zufrieden, da dies die Landesregierung noch mehr unter Druck setzt, das Abstandsgebot zur Grundsicherung herzustellen“.

Ich habe es sogar so herausgehört, dass die BBW unsere Landesregierung zu dieser prozentualen Erhöhung aufgefordert hat (auch wenn viele Beamten verlieren) und sich von dem Sockelbetrag ganz klar distanziert haben. Es fielen auch Aussagen wie „die Landesregierung hätte gern einfach eine inhaltsgleiche Übernahme vorgenommen, das wollten wir aber nicht“.

Dieser Herr 8st spätestens seit seinen Aussagen zum 4 Säulen Modell nicht mal mehr ansatzweise ernstzunehmen

Ja finde es auch sehr idiotisch. Wollte nur die Informationen bzw. Aussagen, die in einem Gruppengespräch fielen teilen. Es wäre durchaus denkbar(sehr wahrscheinlich sogar), dass die Landesregierung eine inhaltsgleiche Übertragung vorgenommen hätte, wenn die BBW sich dafür eingesetzt hätte.
Wer ist denn die BBW?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LaBeVe am 22.01.2024 16:26
Die nicht Übernahme der inhaltsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses TV-L ist der BBW ebenso zuzurechnen, als auch der Landesregierung. Nach Aussage von BBW-Vorsitzender Kai Rosenberger, wurde die Lösung einer prozentualen Erhöhung seitens der BBW vorgeschlagen. Wie man genau auf den Wert von 3,6 % kommt, war nicht ganz klar.

Nach Aussagen von BBW-Vorsitzender Kai Rosenberger: „wir waren sehr überrascht, dass kein anderes Bundesland eine prozentuale Erhöhung vorgenommen hat, wenn bereits heute Probleme mit dem Abstandsgebot gibt. Wir sind aber mit dem Ergebnis zufrieden, da dies die Landesregierung noch mehr unter Druck setzt, das Abstandsgebot zur Grundsicherung herzustellen“.

Ich habe es sogar so herausgehört, dass die BBW unsere Landesregierung zu dieser prozentualen Erhöhung aufgefordert hat (auch wenn viele Beamten verlieren) und sich von dem Sockelbetrag ganz klar distanziert haben. Es fielen auch Aussagen wie „die Landesregierung hätte gern einfach eine inhaltsgleiche Übernahme vorgenommen, das wollten wir aber nicht“.

Dieser Herr 8st spätestens seit seinen Aussagen zum 4 Säulen Modell nicht mal mehr ansatzweise ernstzunehmen

Ja finde es auch sehr idiotisch. Wollte nur die Informationen bzw. Aussagen, die in einem Gruppengespräch fielen teilen. Es wäre durchaus denkbar(sehr wahrscheinlich sogar), dass die Landesregierung eine inhaltsgleiche Übertragung vorgenommen hätte, wenn die BBW sich dafür eingesetzt hätte.
Wer ist denn die BBW?

Beamtenbund BW
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Kat95 am 23.01.2024 08:33
Also irgendwas scheine ich nicht mitbekommen zu haben in den letzten Jahren. Herr Silberbach spricht hier von zwei Rekordtarifabschlüssen  :o
Vielleicht ist es aber auch an mir vorbeigegangen und jemand kann mich erläuchten  ;D

https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/beamtenbund-chef-silberbach-ohne-lebenszeitprinzip-finden-wir-keine-beamten/?utm_campaign=Content%20Sharing&utm_source=Email (https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/beamtenbund-chef-silberbach-ohne-lebenszeitprinzip-finden-wir-keine-beamten/?utm_campaign=Content%20Sharing&utm_source=Email)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 23.01.2024 10:43
Also irgendwas scheine ich nicht mitbekommen zu haben in den letzten Jahren. Herr Silberbach spricht hier von zwei Rekordtarifabschlüssen  :o
Vielleicht ist es aber auch an mir vorbeigegangen und jemand kann mich erläuchten  ;D

https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/beamtenbund-chef-silberbach-ohne-lebenszeitprinzip-finden-wir-keine-beamten/?utm_campaign=Content%20Sharing&utm_source=Email (https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/beamtenbund-chef-silberbach-ohne-lebenszeitprinzip-finden-wir-keine-beamten/?utm_campaign=Content%20Sharing&utm_source=Email)

Er meint damit den Abschluss für die Bundesbeamten einerseits und den Abschluss für die Landesbeamten andererseits.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: ohjeee am 23.01.2024 10:58
Also irgendwas scheine ich nicht mitbekommen zu haben in den letzten Jahren. Herr Silberbach spricht hier von zwei Rekordtarifabschlüssen  :o
Vielleicht ist es aber auch an mir vorbeigegangen und jemand kann mich erläuchten  ;D

https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/beamtenbund-chef-silberbach-ohne-lebenszeitprinzip-finden-wir-keine-beamten/?utm_campaign=Content%20Sharing&utm_source=Email (https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/beamtenbund-chef-silberbach-ohne-lebenszeitprinzip-finden-wir-keine-beamten/?utm_campaign=Content%20Sharing&utm_source=Email)

außer in der Überschrift sehe ich im Interview nichts von Rekordabschluss.
Außer einem Negativrekord, 2 Nullrunden in Zeiten einer Hochinflationsphase, kann ich keinen Rekord erkennen. Denn auch zum letzten Tarif-Abschluss 2021 fielen im November schon Inflationszahlen von 7-8% nach der Corona-Phase, tatsächlich waren es dann um die 5%, und dann kam die Ukraine.

Und dann lässt man sich beklatschen, ob des "guten" Abschlusses, und Prämien, die als Zusatz gedacht waren (Corona, Inflationsausgleich) werden einem als Lohnerhöhung verkauft.
Das ist mehr als beschämend. Insbesondere deshalb, weil ja grundsätzlich Geld da ist. Es ist dem Land nur nicht das eigene Personal wert. Wer in einer Kommune mit KiTa-Gebühren lebt, hat zum Jahreswechsel als 4-köpfige Familie mit kleinen Kindern Bürgergeldempfänger eine Netto(!)-"Lohnerhöhung" von 2022-2024 von über 500€ Netto erhalten (alleinstehend 449->563€, Kinder U6 von 258->357 €), zzgl. Übernahme von KiTa- und Essensgebühren, ggf. Mieterhöhungen, Heizkosten, etc.
Ich möchte keine Neiddebatte oder Grundsatzdiskussion beginnen, sondern nur mal die (ausgebliebene) Besoldungserhöhung ins Verhältnis zu setzen. Unsere KiTa-Beiträge (inkl. Essen) sind pro Kind etwa 50€ gestiegen. Das wird bspw. im Bürgergeld komplett übernommen und stellt für die Personenkreise, welche die Kosten übernommen bekommen, zusätzlich eine Netto-Lohnerhöhung dar (zusätzlich zum Regelbedarf), genauso wie jede Mietanpassung oder Heizkostensteigerung, welche direkt vom Amt übernommen wird.
Aber beim eigenen Personal gibts mal wieder eine Nullrunde und man ist zu geizig, 200€ brutto zu gewähren. Wir ham's ja. Das einzige was ich habe, ist ein Jahrelanger Reallohnverlust und mittlerweile ein Motivationsproblem. Nur arbeite ich nicht fürs Land, sondern für eine Kommune, und die kann nichts für den Umgang der Landesregierung mit ihren Beamten, als dass ich nur noch Dienst nach Vorschrift machen würde. Im Landesdienst würde ich das jetzt tun.

Danke für Nichts, es ist nicht nur beschämend sondern regelrecht asozial, wie mit dem eigenen Personal umgegangen wird!
Und anstatt sich ehrlich zu machen und eine angemessene Besoldungserhöhung zu beschließen, gibt es eine Besoldungsreform und der mittlere Dienst wird einfach so angehoben, was uns im gehobenen Dienst (als Dienstherr) massive Probleme bereitet.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 23.01.2024 11:18
Also irgendwas scheine ich nicht mitbekommen zu haben in den letzten Jahren. Herr Silberbach spricht hier von zwei Rekordtarifabschlüssen  :o
Vielleicht ist es aber auch an mir vorbeigegangen und jemand kann mich erläuchten  ;D

https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/beamtenbund-chef-silberbach-ohne-lebenszeitprinzip-finden-wir-keine-beamten/?utm_campaign=Content%20Sharing&utm_source=Email (https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/beamtenbund-chef-silberbach-ohne-lebenszeitprinzip-finden-wir-keine-beamten/?utm_campaign=Content%20Sharing&utm_source=Email)

Er meint damit den Abschluss für die Bundesbeamten einerseits und den Abschluss für die Landesbeamten andererseits.
Mich irritiert an dem Interview, dass man beim Beamtenbund der Meinung ist, dass bis auf den Bund alle Dienstherren, zumindest bis zu letzten Bürgergelderhöhung, amtsangemessen alimentierten. Desweiteren scheint es Dissonanzen mit dem Ba-Wü-Beamtenbund zu geben, die durch das Ausscheren bei der Umsetzung des Tarifergebnisses befeuert werden ("Wenn die Kolleginnen und Kollegen das gut finden" klingt nach "selbst schuld, wenn ihr euch verarsch. ...lässt").
Ach ja, Baden-Württemberg ist man wieder Zweitbester....als Zahlmeister im Finanzausgleich.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Admin am 23.01.2024 13:59
Der Referentenentwurf zum Gesetz zur Regelung von Sonderzahlungen zur Inflationsabmilderung in der Besoldung im Jahr 2024 (InflAbmilBG 2024) liegt nun vor:
https://oeffentlicher-dienst.info/g/bw-inflabmilbg-2024

vielen Dank dem Einsender!
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
Beitrag von: Malkav am 23.01.2024 14:58
Mich irritiert an dem Interview, dass man beim Beamtenbund der Meinung ist, dass bis auf den Bund alle Dienstherren, zumindest bis zu letzten Bürgergelderhöhung, amtsangemessen alimentierten.

Das irritierte mich auch gewaltig.

Viele Landesbünde des dbb (I'm looking at you Thüringen und SH!) trommeln ja ganz gewaltig hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit der Landesgesetze. Irgendwie scheint hier die Abstimmung zwischen den Ebenen verbesserungswürdig zu sein. Das kennt man ja aber aus der Politik zu genüge, dass die Landesverbände nicht immer uneingeschränkt die Positionen der Bundespartei teilen (insbesondere, wenn man auf einer Ebene regiert und auf der anderen opponiert).
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: ohjeee am 23.01.2024 16:15
Der Referentenentwurf zum Gesetz zur Regelung von Sonderzahlungen zur Inflationsabmilderung in der Besoldung im Jahr 2024 (InflAbmilBG 2024) liegt nun vor:
https://oeffentlicher-dienst.info/g/bw-inflabmilbg-2024

vielen Dank dem Einsender!


genau mein Humor:
Nullrunde beschließen, aber Beamte "erhalten zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1 800 Euro. (...)"
Also entweder muss etwas an der Besoldung gemacht werden, damit die gestiegenen Verbrauchspreise abgefangen werden, dann ist eine Nullrunde eine Frechheit (die sie eh ist), oder es ist alles in Ordnung, dann brauchts auch keine Inflationsabmilderungszahlung. Als würden die 120 € netto im Monat auch nur ansatzweise die INflation ausgleichen oder wesentlich abmildern.

Dass dieser eklatante Widerspruch weder von der Landesregierung noch vom Beamtenbund gesehen wird, ist wahlweise erschütternd oder absolut lächerlich und in beiden Fällen verarsche pur für die Bediensteten.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Der Obelix am 23.01.2024 16:31
absolute Zustimmung.

Das Erwachen und die Ohnmacht, sobald die neuesten Entscheidungen des BVerfG anstehen, wird für ein gewaltiges Rauschen sorgen.

Mit den bisherigen Entscheidungen der "Inflationsjahre" seit 2021 hat mich sich nur noch weiter in jedem Bundesland in eine bedenkliche Situation manövriert.....
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 23.01.2024 16:59
absolute Zustimmung.

Das Erwachen und die Ohnmacht, sobald die neuesten Entscheidungen des BVerfG anstehen, wird für ein gewaltiges Rauschen sorgen.

Mit den bisherigen Entscheidungen der "Inflationsjahre" seit 2021 hat mich sich nur noch weiter in jedem Bundesland in eine bedenkliche Situation manövriert.....

Ich hoffe, dass du Recht hast ;-)
Ist nur die Frage, wann man mit den nächsten Urteilen rechnen kann...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Taigawolf am 23.01.2024 17:11
Der Referentenentwurf zum Gesetz zur Regelung von Sonderzahlungen zur Inflationsabmilderung in der Besoldung im Jahr 2024 (InflAbmilBG 2024) liegt nun vor:
https://oeffentlicher-dienst.info/g/bw-inflabmilbg-2024

vielen Dank dem Einsender!


genau mein Humor:
Nullrunde beschließen, aber Beamte "erhalten zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1 800 Euro. (...)"
Also entweder muss etwas an der Besoldung gemacht werden, damit die gestiegenen Verbrauchspreise abgefangen werden, dann ist eine Nullrunde eine Frechheit (die sie eh ist), oder es ist alles in Ordnung, dann brauchts auch keine Inflationsabmilderungszahlung. Als würden die 120 € netto im Monat auch nur ansatzweise die INflation ausgleichen oder wesentlich abmildern.

Dass dieser eklatante Widerspruch weder von der Landesregierung noch vom Beamtenbund gesehen wird, ist wahlweise erschütternd oder absolut lächerlich und in beiden Fällen verarsche pur für die Bediensteten.

Vor allem finde ich es vor dem Hintergrund der Rechtssprechung des BVerfG bedenklich, wenn ein Besoldungsgesetzgeber eine einmalige Sonderzahlung "zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise" bezahlt. Für den TV-Bereich beschlossen und einfach so auf den Beamtenbereich übernommen, was eigentlich sich so nicht gebietet.

Damit gibt man meiner Meinung nach ja indirekt zu, dass man eben nicht für den aktuellen Bedarf auskömmlich alimentiert hat. Man sagt quasi im Nachhinein "sorry, habens nicht schneller gebacken bekommen, deshalb bekommt ihr das jetzt nachträglich auf einmal".

Im Gegensatz dazu verlangt man von den Beamten aber, dass sie ihre Ansprüche immer zeitnah geltend machen. Ich fände es daher schön, wenn die Besoldungsgesetzgeber auch endlich mal dazu verdonnert werden würden, sich zeitnah um eine amtsangemessene Alimentation zu kümmern. Wenn das Haushaltsjahr vorbei ist, dann reden wir hier nicht mehr über zeitnah. So wie bei unseren Widersprüchen eben auch. Also haben die Besoldungsgesetzgeber aus meiner Sicht -wenn man die Verpflichtung ernst nehmen würde- immer jährlich unter Berücksichtigung der aktuellen Parameter wie Inflation, Verbraucherpreisentwicklung etc. zu schauen, ob amtsangemessen alimentiert wurde. Zwei- oder de facto dreijährige "Laufzeiten" sind meiner Meinung nach nicht ausreichend. Aber man koppelt sich halt gerne an die TV-Verhandlungen. Spart Geld.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Ozymandias am 23.01.2024 17:26
Zitat
14. Kann der Arbeitgeber eine Sonderleistung (zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld),
auf die der Arbeitnehmer bereits einen Anspruch hat, in eine steuerfreie IAP „umwidmen“?
Nein. Die Leistung muss zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise und zusätzlich zum
ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/FAQ-IAP.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Tja, der ohnehin geschuldete Arbeitslohn wird aber unterschritten und diese Zahlung dürfte nach gesetzlicher Lage auch nicht zum Alimentationslöcher stopfen verwendet werden, wird sie aber.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LaBeVe am 24.01.2024 12:29
Der Referentenentwurf zum Gesetz zur Regelung von Sonderzahlungen zur Inflationsabmilderung in der Besoldung im Jahr 2024 (InflAbmilBG 2024) liegt nun vor:
https://oeffentlicher-dienst.info/g/bw-inflabmilbg-2024

vielen Dank dem Einsender!


genau mein Humor:
Nullrunde beschließen, aber Beamte "erhalten zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1 800 Euro. (...)"
Also entweder muss etwas an der Besoldung gemacht werden, damit die gestiegenen Verbrauchspreise abgefangen werden, dann ist eine Nullrunde eine Frechheit (die sie eh ist), oder es ist alles in Ordnung, dann brauchts auch keine Inflationsabmilderungszahlung. Als würden die 120 € netto im Monat auch nur ansatzweise die INflation ausgleichen oder wesentlich abmildern.

Dass dieser eklatante Widerspruch weder von der Landesregierung noch vom Beamtenbund gesehen wird, ist wahlweise erschütternd oder absolut lächerlich und in beiden Fällen verarsche pur für die Bediensteten.

Denke das BVAnp-ÄG 2024 wird dann noch extra verhandelt, vllt kommt bis Sommer der erste Entwurf...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: MitleserBW am 24.01.2024 12:48
Ist das ironisch gemeint oder weißt du das?  :)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LaBeVe am 24.01.2024 12:50
Das kannst jetzt sehen wie du willst  ;) Aber 2022 war es ja glaub ähnlich...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: MitleserBW am 24.01.2024 13:06
ich wäre erstmal froh wenn das BVerfG entscheiden würde, dass das was BW gemacht hat verfassungswidrig ist. Erst dann sehe ich Chancen auf ein BVAnp-ÄG 2024, aber dann wohl eher 2034  ;D
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Ozymandias am 24.01.2024 13:13
ich wäre erstmal froh wenn das BVerfG entscheiden würde, dass das was BW gemacht hat verfassungswidrig ist. Erst dann sehe ich Chancen auf ein BVAnp-ÄG 2024, aber dann wohl eher 2034  ;D
Es gibt gar keine Verfahren in BW, die auch nur in Reichweite des BVerfG anhängig sind.
Gibt nur die Musterklagen des DRB BW, die aber nur den Zeitraum ab 2022 betreffen und noch ganz am Anfang in der 1. Instanz stecken.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LaBeVe am 24.01.2024 13:15
ich wäre erstmal froh wenn das BVerfG entscheiden würde, dass das was BW gemacht hat verfassungswidrig ist. Erst dann sehe ich Chancen auf ein BVAnp-ÄG 2024, aber dann wohl eher 2034  ;D

Das was verfassungswidrig war ?

Ein BVAnp-ÄG 2024 wird schon kommen dieses Jahr, das Tarifergebnis "muss" ja iwie übertragen werden und dafür braucht es ein Gesetz. Nur noch die Frage wie.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 24.01.2024 13:20
Das kannst jetzt sehen wie du willst  ;) Aber 2022 war es ja glaub ähnlich...
Denkst du, dass erst geprüft wird, wie weit man mit den verkündeten 3,6 % und 5,6 % unter den 115 % liegt, um dann irgendwelche kinderbezogenen Zuschläge (wie wäre es mit Kinderweihnachtsgeld? ;D) für A7 bis A9 zu beschließen?
Diese Zuschläge tangieren dann ja natürlich nicht das Abstandsgebot. Dass der gehobene und höhere Dienst leer ausgeht, ist in BaWü ja schon fast eine Gesetzmäßigkeit.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: ohjeee am 26.01.2024 12:01
Interessant.
Sachsen geht einen ähnlichen Weg wie BaWü, allerdings mit 4,76% + 5,5%-Erhöhung anstatt 3,6% + 5,6%-Erhöhung.
Das ist zwar immer noch ab Mitte A11 abwärts negativer, aber nicht so negativ wie wie die BaWü-Lösung (komplett A12 negativer und fast bis Endstufe A13 negativer im ersten Schritt).

Das zeigt ja auch wieder, dass irgendjemand die Werte würfelt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: axum705 am 26.01.2024 12:59
Wenn die 3,6% so kommen, überholt uns Sachsen in der Besoldung bei 40h pro Woche und einer Flatrate bei der Kostendämpfungspauschale von 40 € statt unserem gestaffelten System. Ich bin daher auf die Gesetzesbegründungen gespannt, welche Maßstäbe bei der Umrechnung des 200 € Sockels herangezogen werden und warum dieser zwischen den Bundesländern abweichen kann.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: VaPi am 26.01.2024 13:07
Der Selbstbehalt von 40€ wurde in Sachsen zum 1.1.2024 abgeschafft und der Beihilfebemessungssatz der eigenen PKV bei einem Kind auf 70% und bei 2 Kindern auf 90% angehoben.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: ohjeee am 26.01.2024 13:25
Der Selbstbehalt von 40€ wurde in Sachsen zum 1.1.2024 abgeschafft und der Beihilfebemessungssatz der eigenen PKV bei einem Kind auf 70% und bei 2 Kindern auf 90% angehoben.

Ernsthaft? Bei 2 Kindern 90% Beihilfe und ohne Kostendämpfungspauschale? Wow!
Und BaWü als Geberland hat scheinbar kein Geld über um weder anständig zu besolden, noch um beihilferechtlich Familien zu entlasten.
Sauber.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: VaPi am 26.01.2024 14:05
Zitat
Und BaWü als Geberland hat scheinbar kein Geld über um weder anständig zu besolden, noch um beihilferechtlich Familien zu entlasten.
Sauber.

Sachsen war/ist der Meinung mit dieser Maßnahme die verfassungskonforme Besoldung hergestellt zu haben. Freiwillig würde die gar nix zahlen wollen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 26.01.2024 14:38
Der Selbstbehalt von 40€ wurde in Sachsen zum 1.1.2024 abgeschafft und der Beihilfebemessungssatz der eigenen PKV bei einem Kind auf 70% und bei 2 Kindern auf 90% angehoben.

Ernsthaft? Bei 2 Kindern 90% Beihilfe und ohne Kostendämpfungspauschale? Wow!
Und BaWü als Geberland hat scheinbar kein Geld über um weder anständig zu besolden, noch um beihilferechtlich Familien zu entlasten.
Sauber.
Fürs abgelaufene Jahr gibt Ba-Wü nur 4,5 Milliarden €, Sachsen erhält 3,4 Milliarden €  >:(
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Ozymandias am 28.01.2024 17:12
https://www.bverwg.de/suche?lim=10&start=1&db=t&q=BVerwG+5+C+5.22

BVerwG 5 C 5.22 21. März 2024, 10:00 Uhr

Bezüglich Kostendämpfungspauschale, wer noch Widerspruch einlegen will oder warten will diesbezüglich.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: MrPlatin am 29.01.2024 08:29
Hallo liebe User,

weiß eigentlich jemand wann der Referentenentwurf im Landtag zur Debatte ist.

LG
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LaBeVe am 29.01.2024 10:46
Hallo liebe User,

weiß eigentlich jemand wann der Referentenentwurf im Landtag zur Debatte ist.

LG

Die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung wird Ende März gezahlt im Vorgriff auf die gesetzliche Umsetzung.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 05.02.2024 16:26
Habe gerade das neue BBW Magazin bekommen.
Puh, hmm. Viel Neues gibt es nicht zu berichten.
Einerseits teile ich manche Auffassungen und Erklärungen, andererseits glaube ich nicht, dass diese Taktik aufgehen wird.

- der BBW ist tatsächlich offensiv in die Verhandlungen gegangen, mit dem Ziel, dass der 200 € Sockel umgerechnet wird wegen des Abstandsgebots (ist grundsätzlich zu befürworten wenn man von verfassungsgemäß redet und einfordert, wie wir es hier auch dauernd tun)
- bei der Umrechnung auf die 3,6 % wird aber tatsächlich von kostenneutral gesprochen, sodass das Land nichts im Vergleich zum Sockel einspart. Das wiederum kann ich leider beim besten Willen nicht glauben. So viele Leute im höheren Dienst gibt es einfach nicht, dass man kostenneutral auf 3,6 % kommt.
- die Taktik ist wohl, dass bei der Überprüfung zur Grundsicherung die Verletzung aufgrund der mickrigen 3,6 % Erhöhung möglichst groß ist, um mit Verweis auf das Abstandsgebot eine größtmögliche prozentuale Erhöhung für alle Besoldungsgruppe rauszuholen. Mir fehlt nur der Glaube, dass diese Taktik auch wirklich aufgeht und das Land das mitmacht. Ich denke eher, dass das Land sich eine weitere Krücke einfallen lässt.
- laut eines Vertreters des Ministeriums wird wohl gerade der Mindestabstand zur Grundsicherung überprüft. Steuerrechtliche und sozialrechtliche Neuerungen würden dabei berücksichtigt. Was auch immer das heißt... Vielleicht ja die fiktive Annahme eines Partnergehalts  :P
Sollte das Mindestabstandsgebot nicht eingehalten werden, seien keine Fortführung des 4 Säulen Modells und keine weitere Erhöhung der Kinderzuschläge geplant. Was auch immer auch das genau heißen mag. Wie immer, alles schön schwammig.

Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Solify2 am 06.02.2024 13:21
Habe gerade das neue BBW Magazin bekommen.
Puh, hmm. Viel Neues gibt es nicht zu berichten.
Einerseits teile ich manche Auffassungen und Erklärungen, andererseits glaube ich nicht, dass diese Taktik aufgehen wird.

- der BBW ist tatsächlich offensiv in die Verhandlungen gegangen, mit dem Ziel, dass der 200 € Sockel umgerechnet wird wegen des Abstandsgebots (ist grundsätzlich zu befürworten wenn man von verfassungsgemäß redet und einfordert, wie wir es hier auch dauernd tun)
- bei der Umrechnung auf die 3,6 % wird aber tatsächlich von kostenneutral gesprochen, sodass das Land nichts im Vergleich zum Sockel einspart. Das wiederum kann ich leider beim besten Willen nicht glauben. So viele Leute im höheren Dienst gibt es einfach nicht, dass man kostenneutral auf 3,6 % kommt.
- die Taktik ist wohl, dass bei der Überprüfung zur Grundsicherung die Verletzung aufgrund der mickrigen 3,6 % Erhöhung möglichst groß ist, um mit Verweis auf das Abstandsgebot eine größtmögliche prozentuale Erhöhung für alle Besoldungsgruppe rauszuholen. Mir fehlt nur der Glaube, dass diese Taktik auch wirklich aufgeht und das Land das mitmacht. Ich denke eher, dass das Land sich eine weitere Krücke einfallen lässt.
- laut eines Vertreters des Ministeriums wird wohl gerade der Mindestabstand zur Grundsicherung überprüft. Steuerrechtliche und sozialrechtliche Neuerungen würden dabei berücksichtigt. Was auch immer das heißt... Vielleicht ja die fiktive Annahme eines Partnergehalts  :P
Sollte das Mindestabstandsgebot nicht eingehalten werden, seien keine Fortführung des 4 Säulen Modells und keine weitere Erhöhung der Kinderzuschläge geplant. Was auch immer auch das genau heißen mag. Wie immer, alles schön schwammig.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 09.02.2024 11:54
Habe gerade das neue BBW Magazin bekommen.
Puh, hmm. Viel Neues gibt es nicht zu berichten.
Einerseits teile ich manche Auffassungen und Erklärungen, andererseits glaube ich nicht, dass diese Taktik aufgehen wird.

- der BBW ist tatsächlich offensiv in die Verhandlungen gegangen, mit dem Ziel, dass der 200 € Sockel umgerechnet wird wegen des Abstandsgebots (ist grundsätzlich zu befürworten wenn man von verfassungsgemäß redet und einfordert, wie wir es hier auch dauernd tun)
- bei der Umrechnung auf die 3,6 % wird aber tatsächlich von kostenneutral gesprochen, sodass das Land nichts im Vergleich zum Sockel einspart. Das wiederum kann ich leider beim besten Willen nicht glauben. So viele Leute im höheren Dienst gibt es einfach nicht, dass man kostenneutral auf 3,6 % kommt.
- die Taktik ist wohl, dass bei der Überprüfung zur Grundsicherung die Verletzung aufgrund der mickrigen 3,6 % Erhöhung möglichst groß ist, um mit Verweis auf das Abstandsgebot eine größtmögliche prozentuale Erhöhung für alle Besoldungsgruppe rauszuholen. Mir fehlt nur der Glaube, dass diese Taktik auch wirklich aufgeht und das Land das mitmacht. Ich denke eher, dass das Land sich eine weitere Krücke einfallen lässt.
- laut eines Vertreters des Ministeriums wird wohl gerade der Mindestabstand zur Grundsicherung überprüft. Steuerrechtliche und sozialrechtliche Neuerungen würden dabei berücksichtigt. Was auch immer das heißt... Vielleicht ja die fiktive Annahme eines Partnergehalts  :P
Sollte das Mindestabstandsgebot nicht eingehalten werden, seien keine Fortführung des 4 Säulen Modells und keine weitere Erhöhung der Kinderzuschläge geplant. Was auch immer auch das genau heißen mag. Wie immer, alles schön schwammig.

Ist denn das neue Magazin für Februar schon draußen?
Online ist es leider nicht zu finden. Gibt es einen Link dazu?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: DrStrange am 09.02.2024 12:22
Fürs abgelaufene Jahr gibt Ba-Wü nur 4,5 Milliarden €, Sachsen erhält 3,4 Milliarden €  >:(

Und?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Geometer am 09.02.2024 13:29
Hallo zusammen,

die GDP BW ist mit der geplanten Umsetzung nicht zufrieden und macht was!!


https://www.gdp.de/gdp/gdpbw.nsf/id/DE_Kundgebung-20-02-2024?open&ccm=000
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: IndependentJoke am 09.02.2024 16:55
Hallo zusammen,

die GDP BW ist mit der geplanten Umsetzung nicht zufrieden und macht was!!


https://www.gdp.de/gdp/gdpbw.nsf/id/DE_Kundgebung-20-02-2024?open&ccm=000

Also DAS befürworte ich allerdings KEINESFALLS ! ! !

Beim Thema einer prozentualen Übertragung - und eben nicht dem Sockel - geht es um eine verfassungskonforme Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte (die nötigen Stichwörter des Abstandsgebots brauche ich hier wahrscheinlich nicht näher erläutern). Jene Bundesländer, welche einen prozentualen Wert (und nicht den Sockel) auf die Beamten übertragen, handeln zumindest richtungsweise im Sinne einer verfassungskonformen Alimentation unter Würdigung des Abstandsgebots. Sich jetzt hinzustellen und zu einer Demonstration aufzurufen, um eben einen im Hinblick auf unsere Verfassung äußerst fragwürdigen Sockel einzufordern - ich glaube ernsthaft, man hat den Schuss nicht gehört!

Versteht mich bitte niemand falsch an dieser Stelle! 3,6 % Prozent für (insbesondere) die unteren Besoldungsgruppen sind auch unter Würdigung der zweiten Erhöhung von 5,6 % natürlich zu niedrig (denn ich bezweifle sehr stark, dass der Mindestabstand in unteren Besoldungsgruppen zum Grundsicherungsniveau eingehalten wird). Man sollte allerdings vielmehr im Sinne eben jenes Mindestabstandsgebots demonstrieren. Heißt: Demonstrieren dafür, dass bereits die erste prozentuale Erhöhung deutlich höher ausfallen muss, sodass insgesamt auch in den unteren Besoldungsgruppen genug Geld in der Tasche ist, um das Gefühl zu haben, dass sich das Arbeiten auch lohnt. Denn genau hier liegt doch der große Fehler, auf den das Bundesverfassungsgericht seit über einem Jahrzehnt hindeutet (und bedauerlicherweise nicht einfach mal härter durchgreift - das Pulverfass ist sowas von kurz davor hochzugehen).

Und dann sollte es eine ABSOLUTE Selbstverständlichkeit sein, dass im nächsten Schritt die Ergebnisse SOLIDARISCH für alle gelten. Wenn unsere höheren Ämter (bspw. Richter; im EU-Vergleich liegt Deutschland bemessenen am Durchschnittseinkommen bei der Richterbesoldung nun bereits auf einem der letzten Plätze - wenn nicht sogar dem letzten Platz!) irgendwann mal gar keine Lust mehr haben (weil deren Einkommen immer weiter relativiert wird), braucht sich wirklich niemand mehr wundern.

Weder sollte von oben nach unten noch von unten nach oben Missgunst bestehen. Wir müssen ALLE SOLIDARISCH dafür einstehen, dass unsere Verfassung eingehalten wird und Tarifverhandlungen allen gleichwertig (Abstandsgebot) und insbesondere ausreichend (Mindestabstandsgebot) zugutekommen. Dafür würden dann auch bestimmt ALLE demonstrieren!
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Ozymandias am 09.02.2024 17:03
Sehe ich auch so. Die GDP BW macht es sich hier etwas zu einfach mit dem Abstandsgebot.
Aber die meisten Mitglieder dürften zwischen A7-A11 haben und ohne den Sockel schlechter dran sein.
Für eine Musterklage ist und war man sich aber jahrelang zu fein.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bridgemember am 10.02.2024 11:34
Sehe ich ganz genau so. Die einzig faire und verfassungsgemäße Lösung wäre eine prozentuale Erhöhung, die in den untersten Besoldungsgruppen dem Sockel von 200 Euro entspricht - und in den höheren eben mehr.

Hat das eigentlich mal jemand ausgerechnet, welchen Prozentbetrag man in BW bräuchte, damit - sagen wir mal A7 Eingangsamt - die 200 Euro Brutto mehr hat und wie die Tabelle dann aussehen würde?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Ozymandias am 10.02.2024 12:06
Damit die unterste Gruppe und Stufe 200 Euro mehr im Monat hat, müsste man nach meiner grober Berechnung 7,2% locker machen.

Ich kann den Ärger derr GDP BW schon nachvollziehen, die 3,6% wären für diese Gruppe nur rund 100 im Monat anstatt 200, aber das Abstandsgebot ist halt ebenfalls einzuhalten.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Tagelöhner am 10.02.2024 12:17
Die 200€ sind ja auch in den Tarifverhandlungen zu Stande gekommen, und ein Angestellter muss darauf Sozialabgaben für Arbeitslosigkeitsversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung (GRV), Rentenversicherung (VBL) und Krankenkasse + Steuern zahlen. Netto bleiben also vielleicht 50% davon übrig.

Ich wüsste daher nicht, warum Beamte auch 200€ bekommen sollten, nur um beide Beschäftigungsverhältnisse noch weiter auseinander driften zu lassen?  ::)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 10.02.2024 13:37
Fürs abgelaufene Jahr gibt Ba-Wü nur 4,5 Milliarden €, Sachsen erhält 3,4 Milliarden €  >:(

Und?
Einfach den Kontext lesen. Das "arme und subventionsbedürftige" Sachsen sieht sich in der Lage um 4 76% zu erhöhen, bei einer 40-Stunden-Woche, während das "wirtschaftlich starke" Ba-Wü zu Gunsten anderer Länder auf Kosten seiner Bediensteten den Sparstrumpf auspackt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 10.02.2024 14:07
Fürs abgelaufene Jahr gibt Ba-Wü nur 4,5 Milliarden €, Sachsen erhält 3,4 Milliarden €  >:(

Und?
Einfach den Kontext lesen. Das "arme und subventionsbedürftige" Sachsen sieht sich in der Lage um 4 76% zu erhöhen, bei einer 40-Stunden-Woche, während das "wirtschaftlich starke" Ba-Wü zu Gunsten anderer Länder auf Kosten seiner Bediensteten den Sparstrumpf auspackt.
Ich aktualisiere:
Das Sächsische FM hat anscheinend nochmal nachgebessert und plant für seine Beamten folgende Umsetzung des Tarifergebnisses:

Inflationsausgleich:
- 1000€ Einmalzahlung
-200€ rückwirkend ab 01/2024 für 10 Monate
Zahlungen erfiolgen vsl. mit dem Monat März 2024

Lineare Erhöhung:
-4,1% rückwirkend ab 01/2024
-4,76% ab 11/2024
-5,5% ab 02/2025
Weitere Verbesserungen:
Erhöhung des Ehegatten- und Kinderanteil für das 1. und 2. Kind auf 246€ rückwirkend ab 01/2024
Monatlicher PV-Zuschuss von 33,08€ rückwirkend ab 01/2024.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: axum705 am 10.02.2024 15:48
Das heißt dann übersetzt bei A14/7 (BW) mit der entsprechenden A14/9 (Sachsen) jeweils verheiratet mit zwei Kindern dann ein sächsicher Vorteil von 8,9% p.a.. Das wäre der Hammer bzw. für baden-württembergische Beamte ein Schlag ins Gesicht...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: VaPi am 10.02.2024 18:06
Es wäre vor allem endlich mal ein Anreiz für alle anderen Bundesländer die amtsangemessene Alimentation herzustellen.

Hier jetzt nur zu neiden, weil ein Land Rechtssprechung umsetzt, ist der falsche Weg.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: websgeisti am 10.02.2024 18:53
Generell sollte jeder Dienstherr seine Beamten ordentlich bezahlen (egal ob einfacher, mittlerer oder gehobener sowie höherer) dann bleiben die auch ihr Leben lang im Beamtenverhältnis. Sind ja auch schon einige abgezogen und in die freie Wirtschaft. Alleine die Steuerprofis aus dem Finanzamt nehmen die Steuerberater sicher mit Kusshand.

Denn die 3,6% sind nur eines: gut für die Haushaltssparoffensive, aber schlecht für die Beamten des mittleren und gehobenen Dienst.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 10.02.2024 21:22
Fürs abgelaufene Jahr gibt Ba-Wü nur 4,5 Milliarden €, Sachsen erhält 3,4 Milliarden €  >:(

Und?
Einfach den Kontext lesen. Das "arme und subventionsbedürftige" Sachsen sieht sich in der Lage um 4 76% zu erhöhen, bei einer 40-Stunden-Woche, während das "wirtschaftlich starke" Ba-Wü zu Gunsten anderer Länder auf Kosten seiner Bediensteten den Sparstrumpf auspackt.
Ich aktualisiere:
Das Sächsische FM hat anscheinend nochmal nachgebessert und plant für seine Beamten folgende Umsetzung des Tarifergebnisses:

Inflationsausgleich:
- 1000€ Einmalzahlung
-200€ rückwirkend ab 01/2024 für 10 Monate
Zahlungen erfiolgen vsl. mit dem Monat März 2024

Lineare Erhöhung:
-4,1% rückwirkend ab 01/2024
-4,76% ab 11/2024
-5,5% ab 02/2025
Weitere Verbesserungen:
Erhöhung des Ehegatten- und Kinderanteil für das 1. und 2. Kind auf 246€ rückwirkend ab 01/2024
Monatlicher PV-Zuschuss von 33,08€ rückwirkend ab 01/2024.

Und trotzdem ist das höchstwahrscheinlich noch eine deutlich zu geringe Erhöhung im Hinblick auf die amtsangemessene Besoldung
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 11.02.2024 07:46
Habe gerade das neue BBW Magazin bekommen.
Puh, hmm. Viel Neues gibt es nicht zu berichten.
Einerseits teile ich manche Auffassungen und Erklärungen, andererseits glaube ich nicht, dass diese Taktik aufgehen wird.

- der BBW ist tatsächlich offensiv in die Verhandlungen gegangen, mit dem Ziel, dass der 200 € Sockel umgerechnet wird wegen des Abstandsgebots (ist grundsätzlich zu befürworten wenn man von verfassungsgemäß redet und einfordert, wie wir es hier auch dauernd tun)
- bei der Umrechnung auf die 3,6 % wird aber tatsächlich von kostenneutral gesprochen, sodass das Land nichts im Vergleich zum Sockel einspart. Das wiederum kann ich leider beim besten Willen nicht glauben. So viele Leute im höheren Dienst gibt es einfach nicht, dass man kostenneutral auf 3,6 % kommt.
- die Taktik ist wohl, dass bei der Überprüfung zur Grundsicherung die Verletzung aufgrund der mickrigen 3,6 % Erhöhung möglichst groß ist, um mit Verweis auf das Abstandsgebot eine größtmögliche prozentuale Erhöhung für alle Besoldungsgruppe rauszuholen. Mir fehlt nur der Glaube, dass diese Taktik auch wirklich aufgeht und das Land das mitmacht. Ich denke eher, dass das Land sich eine weitere Krücke einfallen lässt.
- laut eines Vertreters des Ministeriums wird wohl gerade der Mindestabstand zur Grundsicherung überprüft. Steuerrechtliche und sozialrechtliche Neuerungen würden dabei berücksichtigt. Was auch immer das heißt... Vielleicht ja die fiktive Annahme eines Partnergehalts  :P
Sollte das Mindestabstandsgebot nicht eingehalten werden, seien keine Fortführung des 4 Säulen Modells und keine weitere Erhöhung der Kinderzuschläge geplant. Was auch immer auch das genau heißen mag. Wie immer, alles schön schwammig.

Ist denn das neue Magazin für Februar schon draußen?
Online ist es leider nicht zu finden. Gibt es einen Link dazu?
Ist draußen, aber noch nicht online. Hab es in physischer Form vorliegen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: flohafa am 11.02.2024 13:36
Mit Blick auf das im Vergleich großzügige Vorgehen in Sachsen und der erfolgreichen Verhandlung des dortigen Beamtenbundes kann ich nur alle hier dazu aufrufen, sich an den hiesigen Beamtenbund B-W zu wenden. Dieser hat schließlich zum Jahreswechsel die Umwandlung des Sockelbetrags in eine viel zu niedrige lineare Erhöhung als Erfolg verkaufen wollen. Dass man danach wieder etwas zurückgerudert ist und nun auf Sonderzahlungen für bestimmte Besoldungsgruppen spekuliert, macht die Sache nicht besser. Die die ursprüngliche Abkehr vom Sockelbetrag wird dadurch ad absurdum geführt, weil dies wiederum zu einer Stauchung des Besoldungsgefüges führt, was man mit der linearen Erhöhung ja eigentlich vermeiden wollte. Zudem kommt unterm Strich nach wie vor eine deutlich zu niedrige Besoldungsstruktur dabei heraus, die nach wie vor wohl nicht verfassungsgemäß ist. Dass die sächsische Beamtenschaft nun bald durch die Bank mehr verdienen wird als ihre baden-württembergischen Kolleginnen und Kollegen freut mich für diese, zeigt aber nur auf, dass in B-W immenser Nachholbedarf liegt!

Bitte schreibt dem Beamtenbund B-W und macht euren Unmut laut. Ich habe es bereits getan: bbw@bbw.dbb.de
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: RagnarDanneskjoeld am 11.02.2024 14:21
Wurde erledigt. Danke für den Aufruf!
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 11.02.2024 14:32
Ich habe eine bitterböse Email verfasst.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 11.02.2024 17:38
Falls noch nicht bekannt: Der Finanzausschuss tagt am 22. Februar um die Inflationsausgleichszahlung als Vorausleistung zu beschließen.

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/tagesordnungen/2024/2024-02-22_FinA.pdf
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: ProfDrKlettmann am 11.02.2024 23:02
Ich fühle mich irgendwie total veräppelt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: ohjeee am 12.02.2024 10:29

Ich aktualisiere:
Das Sächsische FM hat anscheinend nochmal nachgebessert und plant für seine Beamten folgende Umsetzung des Tarifergebnisses:

Inflationsausgleich:
- 1000€ Einmalzahlung
-200€ rückwirkend ab 01/2024 für 10 Monate
Zahlungen erfiolgen vsl. mit dem Monat März 2024

Lineare Erhöhung:
-4,1% rückwirkend ab 01/2024
-4,76% ab 11/2024
-5,5% ab 02/2025
Weitere Verbesserungen:
Erhöhung des Ehegatten- und Kinderanteil für das 1. und 2. Kind auf 246€ rückwirkend ab 01/2024
Monatlicher PV-Zuschuss von 33,08€ rückwirkend ab 01/2024.


Das ist auch eigentlich der einzig richtige Umgang mit der Inflationsausgleichsprämie!
Vom Prinzip her soll doch damit ein unvorhergesehen starker Anstieg der Lebenshaltungskosten gemildert werden, die während der Laufzeit eines aktuellen Tarifvertrages nicht berücksichtigt werden konnte. Im Grunde also 2022/2023, als der TV-L Ende 2021 verhandelt war, und anschließend die dato nicht vorhergesehene Preisentwicklung los ging.
Jetzt, wo die Inflationsquoten hingegen bekannt sind, ist das doch nicht das korrekte Instrument, sondern jetzt wäre es nur folgerichtig, mit entsprechender Lohnsteigerung die Inflation aufzufangen und theoretisch sogar auf die Inflationsausgleichsprämie zu verzichten (wenn diese nicht dem eigentlichen Gedanken nach 2022/2023 außerhalb Tarifverhandlungen schon hätte bezahlt hätte werden sollen!).

Das ist einfach lächerlich und nach der letzten Nullrunde 2021 einfach nur dreist, frech, peinlich, beschämend und demotivierend.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: flohafa am 12.02.2024 17:54
Ich fühle mich irgendwie total veräppelt.



Wie wir alle. Da wir nicht streiken dürfen, hilft nur ein direkter Kontakt zum Dienstherren. Am besten schicken wir alle eine Mail an das Finanzministerium, in der wir unseren Unmut begründet schildern: poststelle@fm.bwl.de

Oder eben an den Beamtenbund, der eigentlich unsere Interessen vertreten sollte: bbw@bbw.dbb.de
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Kat95 am 15.02.2024 15:32
Dann lies dir mal das Editorial im neuen BBW Magazin durch, in dem Herr Rosenberger mitteilt, dass er die Beschwerde-Mails an Finanzministerium oder auch an das BBW nicht so prickelnd findet und wir doch bitte Verständnis haben sollen. Er ist doch der Forderung nachgekommen, keinen Sockel zu akzeptieren und hat krasse 3,6% rausgeholt. Und wir sollen ja auch daran denken, dass es eine Stellenhebung gab und uns jetzt nicht so haben, dass die 3,6% weniger als die 200€ Sockel sind. Außerdem sind wir ja das einzige Bundesland welches 5,6 und nicht 5,5% erhält und das nur, weil er das mit dem Finanzministerium verhandelt hat. Und außerdem wird ja durch die nur 3,6% Erhöhung der Druck auf die Landesregierung jetzt so erhöht, endlich zusätzliche einkommenssteigernde Maßnahmen für eine Verfassungskonforme Alimentation.  ::)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Ozymandias am 15.02.2024 16:08
BBW und GEW BW und wie sie alle heißen sind ehrlich gesagt "xyz". Teilweise brüstet man sich damit, dass der DRB BW (Richterbund) die Musterklage macht.

Zitat
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Baden-Württemberg sowie der Beamtenbund in Baden-Württemberg haben in der Anhörung zum Gesetzgebungsverfahren keine verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert und die Reformen – bei aller Detailkritik – begrüßt.

Zitat
Das Finanzministerium erscheint dabei recht entspannt, auch weil es den Klagen wenige Erfolgsaussichten einräumt und darauf verweist, man habe einen „Puffer“ in die Reformen eingebaut, um eben möglichen Klagen vorzubeugen. Insgesamt teilt die GEW zumindest für 2022 diese Auffassung.

https://www.gew-bw.de/aktuelles/detailseite/rechtmaessigkeit-der-besoldungsreform-wird-geprueft-widersprueche-nicht-notwendig


Zitat
Ich protestiere!
ICH FORDERE DIE LANDESREGIERUNG AUF, DIE ZEIT – UND WIRKUNGSGLEICHE
ÜBERTRAGUNG DES TARIFERGEBNISSES AUF DIE BEAMT*INNEN UND
VERSORGUNGSEMPFÄNGER*INNEN UMZUSETZEN!

https://www.gew-bw.de/aktuelles/detailseite/gew-mitglieder-im-ruhestand-rufen-zum-protest-auf

Rechtsberatung und Vertretung der Interessen von Beamten auf absolutem Kindergartenniveau.
Für Gendersternchen scheut man aber keine Mühe.  ::)

Kein Wort dazu, dass die Regelsätze für 2022, die Auswirkung auf die Mindestalimentation haben, ebenfalls vor dem BVerfG liegen. Keine einzige Musterklage der A-Besoldung, obwohl der "Richterbund" bereits angekündigt hat, dass er gerne die R-Besoldung von der A-Besoldung abgekoppelt sehen will.


Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 15.02.2024 16:39
Dann lies dir mal das Editorial im neuen BBW Magazin durch, in dem Herr Rosenberger mitteilt, dass er die Beschwerde-Mails an Finanzministerium oder auch an das BBW nicht so prickelnd findet und wir doch bitte Verständnis haben sollen. Er ist doch der Forderung nachgekommen, keinen Sockel zu akzeptieren und hat krasse 3,6% rausgeholt. Und wir sollen ja auch daran denken, dass es eine Stellenhebung gab und uns jetzt nicht so haben, dass die 3,6% weniger als die 200€ Sockel sind. Außerdem sind wir ja das einzige Bundesland welches 5,6 und nicht 5,5% erhält und das nur, weil er das mit dem Finanzministerium verhandelt hat. Und außerdem wird ja durch die nur 3,6% Erhöhung der Druck auf die Landesregierung jetzt so erhöht, endlich zusätzliche einkommenssteigernde Maßnahmen für eine Verfassungskonforme Alimentation.  ::)

Ich mag Herr Rosenberger. Man weiß immer das da automatisch Grütze rauskommt. Vorhersehbar und irgendwie kein Gewerkschafter. Ich hätte Herr Weselsky mal bei uns sitzen. Binnen eines Jahres brennen die Ministerien.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 15.02.2024 18:32
Dann lies dir mal das Editorial im neuen BBW Magazin durch, in dem Herr Rosenberger mitteilt, dass er die Beschwerde-Mails an Finanzministerium oder auch an das BBW nicht so prickelnd findet und wir doch bitte Verständnis haben sollen. Er ist doch der Forderung nachgekommen, keinen Sockel zu akzeptieren und hat krasse 3,6% rausgeholt. Und wir sollen ja auch daran denken, dass es eine Stellenhebung gab und uns jetzt nicht so haben, dass die 3,6% weniger als die 200€ Sockel sind. Außerdem sind wir ja das einzige Bundesland welches 5,6 und nicht 5,5% erhält und das nur, weil er das mit dem Finanzministerium verhandelt hat. Und außerdem wird ja durch die nur 3,6% Erhöhung der Druck auf die Landesregierung jetzt so erhöht, endlich zusätzliche einkommenssteigernde Maßnahmen für eine Verfassungskonforme Alimentation.  ::)
Dieser Herr hat seinen Job sowas von verfehlt und sollte sofort zurücktreten (müssen).
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: websgeisti am 16.02.2024 07:38
Und bei so eine Arbeit wundert man sich, wenn Leute aus der Gewerkschaft austreten…
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: ohjeee am 16.02.2024 10:55
Dann lies dir mal das Editorial im neuen BBW Magazin durch, in dem Herr Rosenberger mitteilt, dass er die Beschwerde-Mails an Finanzministerium oder auch an das BBW nicht so prickelnd findet und wir doch bitte Verständnis haben sollen. Er ist doch der Forderung nachgekommen, keinen Sockel zu akzeptieren und hat krasse 3,6% rausgeholt. Und wir sollen ja auch daran denken, dass es eine Stellenhebung gab und uns jetzt nicht so haben, dass die 3,6% weniger als die 200€ Sockel sind. Außerdem sind wir ja das einzige Bundesland welches 5,6 und nicht 5,5% erhält und das nur, weil er das mit dem Finanzministerium verhandelt hat. Und außerdem wird ja durch die nur 3,6% Erhöhung der Druck auf die Landesregierung jetzt so erhöht, endlich zusätzliche einkommenssteigernde Maßnahmen für eine Verfassungskonforme Alimentation.  ::)

fairerweise hat er da schon einen Punkt.
Die Besoldungsgruppen des mittleren Dienstes haben ja zu der Tarifrunde auch noch jeweils 1 Besoldungsgruppe Erhöhung bekommen, das sind dann halt auch nochmal im Schnitt über 100€ netto.
Blöderweise hat man bei A10 mit der Besoldungsreform aufgehört. Die 3,6% zzgl. 1 Besoldungsgruppe on top sind dann schon nicht so verkehrt und deutlich besser, als 200€ Brutto-Sockel. Das haben die Kollegen im mD wohl schon wieder vergessen.
Für den gehobenen Dienst bis A12 ist halt blöd ohne Sockel. Und gerade der gehobene Dienst steht eh vergleichsweise richtig bescheiden da.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 16.02.2024 11:59
Dann lies dir mal das Editorial im neuen BBW Magazin durch, in dem Herr Rosenberger mitteilt, dass er die Beschwerde-Mails an Finanzministerium oder auch an das BBW nicht so prickelnd findet und wir doch bitte Verständnis haben sollen. Er ist doch der Forderung nachgekommen, keinen Sockel zu akzeptieren und hat krasse 3,6% rausgeholt. Und wir sollen ja auch daran denken, dass es eine Stellenhebung gab und uns jetzt nicht so haben, dass die 3,6% weniger als die 200€ Sockel sind. Außerdem sind wir ja das einzige Bundesland welches 5,6 und nicht 5,5% erhält und das nur, weil er das mit dem Finanzministerium verhandelt hat. Und außerdem wird ja durch die nur 3,6% Erhöhung der Druck auf die Landesregierung jetzt so erhöht, endlich zusätzliche einkommenssteigernde Maßnahmen für eine Verfassungskonforme Alimentation.  ::)

fairerweise hat er da schon einen Punkt.
Die Besoldungsgruppen des mittleren Dienstes haben ja zu der Tarifrunde auch noch jeweils 1 Besoldungsgruppe Erhöhung bekommen, das sind dann halt auch nochmal im Schnitt über 100€ netto.
Blöderweise hat man bei A10 mit der Besoldungsreform aufgehört. Die 3,6% zzgl. 1 Besoldungsgruppe on top sind dann schon nicht so verkehrt und deutlich besser, als 200€ Brutto-Sockel. Das haben die Kollegen im mD wohl schon wieder vergessen.
Für den gehobenen Dienst bis A12 ist halt blöd ohne Sockel. Und gerade der gehobene Dienst steht eh vergleichsweise richtig bescheiden da.
Du verwechselt da was. Die Beförderung der unteren Besoldungsgruppen bis A10 hat mit dem jetzigen Sockel, der bei den Tarifverhandlungen ausgehandelt wurde, nichts zu tun. Das erstere kam mit dem 4 Säulen Modell, das andere durch die letzten Tarifverhandlungen.
Ich hatte es mir letztens mal grob durchgerechnet. Nimmt man die Berechnung des BVAnp-ÄG 2022 als Grundlage für den 115 % Abstand, wird A7 Stufe 1 in 2025 voraussichtlich ca. 100 € zu niedrig besoldet. Dabei habe ich noch keine wahrscheinliche Bürgergeld Erhöhung in 2025 berücksichtigt.
Wenn das Land also halbwegs nett zu uns sein möchte und das ewige Gelaber von "wir bringen unseren Beamten Respekt entgegen und wir besolden fair und verfassungsgemäß" zumindest ein bisschen Substanz erhalten soll, muss die Besoldung zum 01.01.2024 rückwirkend um weitere ca. 4 % erhöht werden. Und zwar für ALLE, da die Umrechnung des Sockels aufgrund des Abstandsgebots ja als Grund angeführt wurde. Ansonsten komme ich mir endgültig verar**** vor und überlege mir dann wirklich, ob ich meine Mitgliedschaft im Verband kündige.
Aus meiner Sicht wäre diese weitere Erhöhung zwar immer noch nicht ausreichend, aber zumindest ein Schritt in die richtige Richtung (siehe Sachsen), sodass man immerhin wieder ein bisschen Vertrauen zurückgewinnt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: ohjeee am 16.02.2024 12:26
Dann lies dir mal das Editorial im neuen BBW Magazin durch, in dem Herr Rosenberger mitteilt, dass er die Beschwerde-Mails an Finanzministerium oder auch an das BBW nicht so prickelnd findet und wir doch bitte Verständnis haben sollen. Er ist doch der Forderung nachgekommen, keinen Sockel zu akzeptieren und hat krasse 3,6% rausgeholt. Und wir sollen ja auch daran denken, dass es eine Stellenhebung gab und uns jetzt nicht so haben, dass die 3,6% weniger als die 200€ Sockel sind. Außerdem sind wir ja das einzige Bundesland welches 5,6 und nicht 5,5% erhält und das nur, weil er das mit dem Finanzministerium verhandelt hat. Und außerdem wird ja durch die nur 3,6% Erhöhung der Druck auf die Landesregierung jetzt so erhöht, endlich zusätzliche einkommenssteigernde Maßnahmen für eine Verfassungskonforme Alimentation.  ::)

fairerweise hat er da schon einen Punkt.
Die Besoldungsgruppen des mittleren Dienstes haben ja zu der Tarifrunde auch noch jeweils 1 Besoldungsgruppe Erhöhung bekommen, das sind dann halt auch nochmal im Schnitt über 100€ netto.
Blöderweise hat man bei A10 mit der Besoldungsreform aufgehört. Die 3,6% zzgl. 1 Besoldungsgruppe on top sind dann schon nicht so verkehrt und deutlich besser, als 200€ Brutto-Sockel. Das haben die Kollegen im mD wohl schon wieder vergessen.
Für den gehobenen Dienst bis A12 ist halt blöd ohne Sockel. Und gerade der gehobene Dienst steht eh vergleichsweise richtig bescheiden da.
Du verwechselt da was. Die Beförderung der unteren Besoldungsgruppen bis A10 hat mit dem jetzigen Sockel, der bei den Tarifverhandlungen ausgehandelt wurde, nichts zu tun. Das erstere kam mit dem 4 Säulen Modell, das andere durch die letzten Tarifverhandlungen.
Ich hatte es mir letztens mal grob durchgerechnet. Nimmt man die Berechnung des BVAnp-ÄG 2022 als Grundlage für den 115 % Abstand, wird A7 Stufe 1 in 2025 voraussichtlich ca. 100 € zu niedrig besoldet. Dabei habe ich noch keine wahrscheinliche Bürgergeld Erhöhung in 2025 berücksichtigt.
Wenn das Land also halbwegs nett zu uns sein möchte und das ewige Gelaber von "wir bringen unseren Beamten Respekt entgegen und wir besolden fair und verfassungsgemäß" zumindest ein bisschen Substanz erhalten soll, muss die Besoldung zum 01.01.2024 rückwirkend um weitere ca. 4 % erhöht werden. Und zwar für ALLE, da die Umrechnung des Sockels aufgrund des Abstandsgebots ja als Grund angeführt wurde. Ansonsten komme ich mir endgültig verar**** vor und überlege mir dann wirklich, ob ich meine Mitgliedschaft im Verband kündige.
Aus meiner Sicht wäre diese weitere Erhöhung zwar immer noch nicht ausreichend, aber zumindest ein Schritt in die richtige Richtung (siehe Sachsen), sodass man immerhin wieder ein bisschen Vertrauen zurückgewinnt.

mir ist klar, dass das nicht zusammenhängt und mit dem Abstand zum Bürgergeld zusammenhängt. Dennoch haben die Kollegen im mittleren Dienst bereits durch die Höherbesoldung schon eine gute Lohnsteigerung erfahren und erhalten nun ebenfalls noch was drauf.

Ich empfinde die Besodlungsreform des mittleren Dienst als zutiefst unehrlich. Anstatt klar zu kommunizieren, der öD wurde jahrelang unteralimentiert, das muss korrigiert werden, wir müssen X% die Besodlung erhöhen, werden einfach alle hoch geschoben. Einerseits geschickt gemacht, denn das ist in der Wahrnehmung der Bevölkerung komplett untergegangen.
Andererseits ist es fatal, weil das ein eklatatens Ungleichgewicht im geh. Dienst (und forlaufend hD) verursacht hat und mittlerweile eine A11-Stelle nicht mehr interessant ist, da nur noch 1 Beförderungsamt, zumal Kollegen, die erst nach Probezeit und jahrelangem Warten in A10 befördert wurden, plötzlich gleichgestellt werden mit Berufsanfängern, frisch von der HS weg.
Konsequenterweise hätten mit diesem System ALLE Besoldungsgruppen angehoben werden müssen. Oder eben EHRLICH eine Besoldungserhöhung von (keine Ahnung wie hoch genau) 10% beschlossen werden müssen, damit es wieder passt.

Unabhängig von der Bürgergeldgeschichte haben dennoch die Besoldungsgruppen A6-A9 eine zufriedenstellende Lohnerhöhung bereits erhalten. Gekniffen sind die Kollegen ab A10, und ohne Sockel insb. die Kollegen A10-A12, die nicht teil der Besoldungsreform sind und durch die prozentuale Erhöhung schlechter als mit Sockel gestellt sind.
Darauf wollte ich hinaus, dass der mittlere Dienst durch das Bürgergeldurteil ja bereits eine Erhöhung von 2-3% hatten, zusammen mit den jetzt noch kommenden 3,6% also immerhin auch +-6%.
Damit könnten sicher auch die Kollegen im gD/hD leben, meinetwegen auch unter Beibehaltung der 3,6%, ggf. auch mit Nullrunde, aber anstatt Erhöhung eben die Anhebung der individuellen Besoldungsgruppe.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 16.02.2024 13:34
Dann lies dir mal das Editorial im neuen BBW Magazin durch, in dem Herr Rosenberger mitteilt, dass er die Beschwerde-Mails an Finanzministerium oder auch an das BBW nicht so prickelnd findet und wir doch bitte Verständnis haben sollen. Er ist doch der Forderung nachgekommen, keinen Sockel zu akzeptieren und hat krasse 3,6% rausgeholt. Und wir sollen ja auch daran denken, dass es eine Stellenhebung gab und uns jetzt nicht so haben, dass die 3,6% weniger als die 200€ Sockel sind. Außerdem sind wir ja das einzige Bundesland welches 5,6 und nicht 5,5% erhält und das nur, weil er das mit dem Finanzministerium verhandelt hat. Und außerdem wird ja durch die nur 3,6% Erhöhung der Druck auf die Landesregierung jetzt so erhöht, endlich zusätzliche einkommenssteigernde Maßnahmen für eine Verfassungskonforme Alimentation.  ::)

fairerweise hat er da schon einen Punkt.
Die Besoldungsgruppen des mittleren Dienstes haben ja zu der Tarifrunde auch noch jeweils 1 Besoldungsgruppe Erhöhung bekommen, das sind dann halt auch nochmal im Schnitt über 100€ netto.
Blöderweise hat man bei A10 mit der Besoldungsreform aufgehört. Die 3,6% zzgl. 1 Besoldungsgruppe on top sind dann schon nicht so verkehrt und deutlich besser, als 200€ Brutto-Sockel. Das haben die Kollegen im mD wohl schon wieder vergessen.
Für den gehobenen Dienst bis A12 ist halt blöd ohne Sockel. Und gerade der gehobene Dienst steht eh vergleichsweise richtig bescheiden da.

Nein, das ist kein Punkt, da dieser Herr sagte, über A10 wäre es dann zwar verfassungskonform, aber für das Land ja nicht bezahlbar....setzen 6.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: ohjeee am 16.02.2024 13:45
Dann lies dir mal das Editorial im neuen BBW Magazin durch, in dem Herr Rosenberger mitteilt, dass er die Beschwerde-Mails an Finanzministerium oder auch an das BBW nicht so prickelnd findet und wir doch bitte Verständnis haben sollen. Er ist doch der Forderung nachgekommen, keinen Sockel zu akzeptieren und hat krasse 3,6% rausgeholt. Und wir sollen ja auch daran denken, dass es eine Stellenhebung gab und uns jetzt nicht so haben, dass die 3,6% weniger als die 200€ Sockel sind. Außerdem sind wir ja das einzige Bundesland welches 5,6 und nicht 5,5% erhält und das nur, weil er das mit dem Finanzministerium verhandelt hat. Und außerdem wird ja durch die nur 3,6% Erhöhung der Druck auf die Landesregierung jetzt so erhöht, endlich zusätzliche einkommenssteigernde Maßnahmen für eine Verfassungskonforme Alimentation.  ::)

fairerweise hat er da schon einen Punkt.
Die Besoldungsgruppen des mittleren Dienstes haben ja zu der Tarifrunde auch noch jeweils 1 Besoldungsgruppe Erhöhung bekommen, das sind dann halt auch nochmal im Schnitt über 100€ netto.
Blöderweise hat man bei A10 mit der Besoldungsreform aufgehört. Die 3,6% zzgl. 1 Besoldungsgruppe on top sind dann schon nicht so verkehrt und deutlich besser, als 200€ Brutto-Sockel. Das haben die Kollegen im mD wohl schon wieder vergessen.
Für den gehobenen Dienst bis A12 ist halt blöd ohne Sockel. Und gerade der gehobene Dienst steht eh vergleichsweise richtig bescheiden da.

Nein, das ist kein Punkt, da dieser Herr sagte, über A10 wäre es dann zwar verfassungskonform, aber für das Land ja nicht bezahlbar....setzen 6.
Die Aussage ging doch über den mittleren Dienst? Und durch die Stellenanhebung fand ja schon eine Besoldungserhöhung irgendwas um die 3% statt. Das ist doch Fakt!
Ich habe vor deinem Post auf HABICHThatzweiH beschrieben, was ich davon halte. Nichts destotrotz hat der mD faktisch eine Lohnerhöhung durch die allgemeine Stellenanhebung erhalten. Die Begründung ist zunächst einmal zweitrangig, die betroffenen Beamten hatten danach um die 100€ mehr netto auf dem Konto.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 16.02.2024 14:40
Dann lies dir mal das Editorial im neuen BBW Magazin durch, in dem Herr Rosenberger mitteilt, dass er die Beschwerde-Mails an Finanzministerium oder auch an das BBW nicht so prickelnd findet und wir doch bitte Verständnis haben sollen. Er ist doch der Forderung nachgekommen, keinen Sockel zu akzeptieren und hat krasse 3,6% rausgeholt. Und wir sollen ja auch daran denken, dass es eine Stellenhebung gab und uns jetzt nicht so haben, dass die 3,6% weniger als die 200€ Sockel sind. Außerdem sind wir ja das einzige Bundesland welches 5,6 und nicht 5,5% erhält und das nur, weil er das mit dem Finanzministerium verhandelt hat. Und außerdem wird ja durch die nur 3,6% Erhöhung der Druck auf die Landesregierung jetzt so erhöht, endlich zusätzliche einkommenssteigernde Maßnahmen für eine Verfassungskonforme Alimentation.  ::)

fairerweise hat er da schon einen Punkt.
Die Besoldungsgruppen des mittleren Dienstes haben ja zu der Tarifrunde auch noch jeweils 1 Besoldungsgruppe Erhöhung bekommen, das sind dann halt auch nochmal im Schnitt über 100€ netto.
Blöderweise hat man bei A10 mit der Besoldungsreform aufgehört. Die 3,6% zzgl. 1 Besoldungsgruppe on top sind dann schon nicht so verkehrt und deutlich besser, als 200€ Brutto-Sockel. Das haben die Kollegen im mD wohl schon wieder vergessen.
Für den gehobenen Dienst bis A12 ist halt blöd ohne Sockel. Und gerade der gehobene Dienst steht eh vergleichsweise richtig bescheiden da.

Nein, das ist kein Punkt, da dieser Herr sagte, über A10 wäre es dann zwar verfassungskonform, aber für das Land ja nicht bezahlbar....setzen 6.
Die Aussage ging doch über den mittleren Dienst? Und durch die Stellenanhebung fand ja schon eine Besoldungserhöhung irgendwas um die 3% statt. Das ist doch Fakt!
Ich habe vor deinem Post auf HABICHThatzweiH beschrieben, was ich davon halte. Nichts destotrotz hat der mD faktisch eine Lohnerhöhung durch die allgemeine Stellenanhebung erhalten. Die Begründung ist zunächst einmal zweitrangig, die betroffenen Beamten hatten danach um die 100€ mehr netto auf dem Konto.

Sorry das ist Quatsch, da auch dadurch noch keine amtsangemessene Besoldung da war .

Lasst euch nicht verarschen...!
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: ProfDrKlettmann am 18.02.2024 17:23
Wo findet man einen passenden Musterwiderspruch?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: ohjeee am 19.02.2024 09:57
Dann lies dir mal das Editorial im neuen BBW Magazin durch, in dem Herr Rosenberger mitteilt, dass er die Beschwerde-Mails an Finanzministerium oder auch an das BBW nicht so prickelnd findet und wir doch bitte Verständnis haben sollen. Er ist doch der Forderung nachgekommen, keinen Sockel zu akzeptieren und hat krasse 3,6% rausgeholt. Und wir sollen ja auch daran denken, dass es eine Stellenhebung gab und uns jetzt nicht so haben, dass die 3,6% weniger als die 200€ Sockel sind. Außerdem sind wir ja das einzige Bundesland welches 5,6 und nicht 5,5% erhält und das nur, weil er das mit dem Finanzministerium verhandelt hat. Und außerdem wird ja durch die nur 3,6% Erhöhung der Druck auf die Landesregierung jetzt so erhöht, endlich zusätzliche einkommenssteigernde Maßnahmen für eine Verfassungskonforme Alimentation.  ::)

fairerweise hat er da schon einen Punkt.
Die Besoldungsgruppen des mittleren Dienstes haben ja zu der Tarifrunde auch noch jeweils 1 Besoldungsgruppe Erhöhung bekommen, das sind dann halt auch nochmal im Schnitt über 100€ netto.
Blöderweise hat man bei A10 mit der Besoldungsreform aufgehört. Die 3,6% zzgl. 1 Besoldungsgruppe on top sind dann schon nicht so verkehrt und deutlich besser, als 200€ Brutto-Sockel. Das haben die Kollegen im mD wohl schon wieder vergessen.
Für den gehobenen Dienst bis A12 ist halt blöd ohne Sockel. Und gerade der gehobene Dienst steht eh vergleichsweise richtig bescheiden da.

Nein, das ist kein Punkt, da dieser Herr sagte, über A10 wäre es dann zwar verfassungskonform, aber für das Land ja nicht bezahlbar....setzen 6.
Die Aussage ging doch über den mittleren Dienst? Und durch die Stellenanhebung fand ja schon eine Besoldungserhöhung irgendwas um die 3% statt. Das ist doch Fakt!
Ich habe vor deinem Post auf HABICHThatzweiH beschrieben, was ich davon halte. Nichts destotrotz hat der mD faktisch eine Lohnerhöhung durch die allgemeine Stellenanhebung erhalten. Die Begründung ist zunächst einmal zweitrangig, die betroffenen Beamten hatten danach um die 100€ mehr netto auf dem Konto.

Sorry das ist Quatsch, da auch dadurch noch keine amtsangemessene Besoldung da war .

Lasst euch nicht verarschen...!
Es geht nicht um die Bewertung, ob nun eine amtsangemessene, verfassungskonforme Alimentation erreicht wurde, sondern um die Aussage, dass der mittlere Dienst außerhalb der aktuellen Lohnrunde bereits eine Lohnerhöhung erhalten hat.
Und diese Aussage ist wahr.
Ob das ausreichend ist, ob das verfassungskonform ist, ob das gerecht anderen Laufbahngruppen gegenüber ist, spielt für die Bewertung der Aussage, es hat (durch die allg. Stellenanhebung) bereits eine Lohnerhöhung für den mD gegeben, keine Rolle. Fakt ist, es hat Erhöhungen zwischen im schlechtesten Fall 3,56% A6 St. 2 in A7St. 2, zzgl. Wegfall der Stufen 1/2, also nochmal mind. 2,5% und im Maximum von A9 St. 11 zu A10 St. 11 mit 11.69% gegeben!
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2021/a/erhoehungswerte.html

Schön, dass du das einfach ignorierst. Der Grund für die Erhöhung ist zunächst egal, bei den Kollegen ist zwischen 6% und fast 12% mehr Lohn angekommen!
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 19.02.2024 10:02
Dann lies dir mal das Editorial im neuen BBW Magazin durch, in dem Herr Rosenberger mitteilt, dass er die Beschwerde-Mails an Finanzministerium oder auch an das BBW nicht so prickelnd findet und wir doch bitte Verständnis haben sollen. Er ist doch der Forderung nachgekommen, keinen Sockel zu akzeptieren und hat krasse 3,6% rausgeholt. Und wir sollen ja auch daran denken, dass es eine Stellenhebung gab und uns jetzt nicht so haben, dass die 3,6% weniger als die 200€ Sockel sind. Außerdem sind wir ja das einzige Bundesland welches 5,6 und nicht 5,5% erhält und das nur, weil er das mit dem Finanzministerium verhandelt hat. Und außerdem wird ja durch die nur 3,6% Erhöhung der Druck auf die Landesregierung jetzt so erhöht, endlich zusätzliche einkommenssteigernde Maßnahmen für eine Verfassungskonforme Alimentation.  ::)

fairerweise hat er da schon einen Punkt.
Die Besoldungsgruppen des mittleren Dienstes haben ja zu der Tarifrunde auch noch jeweils 1 Besoldungsgruppe Erhöhung bekommen, das sind dann halt auch nochmal im Schnitt über 100€ netto.
Blöderweise hat man bei A10 mit der Besoldungsreform aufgehört. Die 3,6% zzgl. 1 Besoldungsgruppe on top sind dann schon nicht so verkehrt und deutlich besser, als 200€ Brutto-Sockel. Das haben die Kollegen im mD wohl schon wieder vergessen.
Für den gehobenen Dienst bis A12 ist halt blöd ohne Sockel. Und gerade der gehobene Dienst steht eh vergleichsweise richtig bescheiden da.

Nein, das ist kein Punkt, da dieser Herr sagte, über A10 wäre es dann zwar verfassungskonform, aber für das Land ja nicht bezahlbar....setzen 6.
Die Aussage ging doch über den mittleren Dienst? Und durch die Stellenanhebung fand ja schon eine Besoldungserhöhung irgendwas um die 3% statt. Das ist doch Fakt!
Ich habe vor deinem Post auf HABICHThatzweiH beschrieben, was ich davon halte. Nichts destotrotz hat der mD faktisch eine Lohnerhöhung durch die allgemeine Stellenanhebung erhalten. Die Begründung ist zunächst einmal zweitrangig, die betroffenen Beamten hatten danach um die 100€ mehr netto auf dem Konto.

Sorry das ist Quatsch, da auch dadurch noch keine amtsangemessene Besoldung da war .

Lasst euch nicht verarschen...!
Es geht nicht um die Bewertung, ob nun eine amtsangemessene, verfassungskonforme Alimentation erreicht wurde, sondern um die Aussage, dass der mittlere Dienst außerhalb der aktuellen Lohnrunde bereits eine Lohnerhöhung erhalten hat.
Und diese Aussage ist wahr.
Ob das ausreichend ist, ob das verfassungskonform ist, ob das gerecht anderen Laufbahngruppen gegenüber ist, spielt für die Bewertung der Aussage, es hat (durch die allg. Stellenanhebung) bereits eine Lohnerhöhung für den mD gegeben, keine Rolle. Fakt ist, es hat Erhöhungen zwischen im schlechtesten Fall 3,56% A6 St. 2 in A7St. 2, zzgl. Wegfall der Stufen 1/2, also nochmal mind. 2,5% und im Maximum von A9 St. 11 zu A10 St. 11 mit 11.69% gegeben!
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2021/a/erhoehungswerte.html

Schön, dass du das einfach ignorierst. Der Grund für die Erhöhung ist zunächst egal, bei den Kollegen ist zwischen 6% und fast 12% mehr Lohn angekommen!

Du hast gesagt, der Herr vom Beamtenbund hat hier einen Punkt und recht.
Das hat er für mich nicht
Dieser Herr ist mehr als untragbar.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: BW123 am 19.02.2024 10:48
Info der DPolG:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) mit, die im „Tarifvertrag Inflationsausgleich“ vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen würden am 28. März 2024 an alle Tarifbeschäftigten des Landes ausgezahlt. Das umfasst eine einmalige Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1800 Euro sowie die bis dahin angefallenen monatlichen Inflationsausgleichszahlungen von jeweils 120 Euro
(Auszubildende: einmalig 1000 Euro beziehungsweise monatlich 50 Euro). Die Inflationsausgleichszahlungen für die Monate Januar bis einschließlich Oktober 2024 von jeweils 120 Euro (Auszubildende jeweils 50 Euro) würden entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen am Ende des jeweiligen Bezugsmonats ausbezahlt.
 
Das bedeutet, dass zum 28. März 2024 nicht nur die Zahlung von 1800 Euro erfolgt, sondern auch die noch nicht ausgezahlten monatlichen Zahlungen von 120 Euro.
D.h. es erfolgt eine Auszahlung in Höhe von 2160 Euro.
 
…………….
Das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) ferner mit, dass bei den Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern entsprechend vorgegangen werden soll.
Für eine systemgerechte Übertragung des Tarifvertrags Inflationsausgleich ist ein Gesetzgebungsverfahren notwendig.
Nachdem dieses Gesetzgebungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen wird, soll die Auszahlung des Inflationsausgleich im Vorgriff auf die
noch zu treffende gesetzliche Regelung erfolgen. Die Befassung des Kabinetts ist bereits erfolgt.
Die Befassung des Finanzausschusses des Landtags ist noch im Februar vorgesehen.
 
…………….
Bei den Versorgungsbeziehern soll, nach Mitteilung des Finanzministeriums, die Übertragung systemgerecht unter Anwendung des individuellen Ruhegehalts- sowie Hinterbliebenensatzes erfolgen.
 
In der Anlage fügen wir einen „inoffiziellen“ Ressortentwurf zum Gesetz zur Regelung von Sonderzahlungen zur Inflationsabmilderung in der Besoldung im Jahr 2024 (InflAbmilBG 2024) bei.
 
 
WICHTIG: Die Entscheidung zur weiteren Übernahme des Tarifergebnisses ab November 2024 steht noch aus.
Hierzu wird es ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren geben.
 
Bisher war nach einer Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 22. Dezember 2023 geplant, anstatt eines Sockelbetrags von 200 Euro eine prozentuale Erhöhung um 3,6% zum 1. November 2024 vorzunehmen. Diese Verfahrensweise hätte dazu geführt, dass in den unteren Besoldungsgruppen bei einer reinen Netto-Betrachtung der Sockelbetrag unterschritten wurde.
 
Aktueller Verhandlungsstand ist der, dass man jetzt bei all denjenigen die den Sockelbetrag nicht erreichen, einen Ausgleich schafft, so dass es zu keinen Nachteilen kommt.
Überdies gehen wir davon aus, dass es u.a. aufgrund des Abstandsgebotes zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses zu weiteren Besoldungsanpassungen (Zahlungen) kommt.
 
Wie immer sind wir dabei, in den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses zu erreichen.
Ziel ist es, dass keine Besoldungsgruppen weniger als 200 Euro Sockelbetrag zum 1.11.2024 und alle Besoldungsgruppen mindestens eine Erhöhung von 340 Euro erhalten.
Das ist unser Verständnis zu einer system- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vom Dezember 2023.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LaBeVe am 19.02.2024 10:54
Info der DPolG:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) mit, die im „Tarifvertrag Inflationsausgleich“ vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen würden am 28. März 2024 an alle Tarifbeschäftigten des Landes ausgezahlt. Das umfasst eine einmalige Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1800 Euro sowie die bis dahin angefallenen monatlichen Inflationsausgleichszahlungen von jeweils 120 Euro
(Auszubildende: einmalig 1000 Euro beziehungsweise monatlich 50 Euro). Die Inflationsausgleichszahlungen für die Monate Januar bis einschließlich Oktober 2024 von jeweils 120 Euro (Auszubildende jeweils 50 Euro) würden entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen am Ende des jeweiligen Bezugsmonats ausbezahlt.
 
Das bedeutet, dass zum 28. März 2024 nicht nur die Zahlung von 1800 Euro erfolgt, sondern auch die noch nicht ausgezahlten monatlichen Zahlungen von 120 Euro.
D.h. es erfolgt eine Auszahlung in Höhe von 2160 Euro.
 
…………….
Das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) ferner mit, dass bei den Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern entsprechend vorgegangen werden soll.
Für eine systemgerechte Übertragung des Tarifvertrags Inflationsausgleich ist ein Gesetzgebungsverfahren notwendig.
Nachdem dieses Gesetzgebungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen wird, soll die Auszahlung des Inflationsausgleich im Vorgriff auf die
noch zu treffende gesetzliche Regelung erfolgen. Die Befassung des Kabinetts ist bereits erfolgt.
Die Befassung des Finanzausschusses des Landtags ist noch im Februar vorgesehen.
 

Hatte ich ja bereits geschrieben..
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 19.02.2024 11:14
Info der DPolG:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) mit, die im „Tarifvertrag Inflationsausgleich“ vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen würden am 28. März 2024 an alle Tarifbeschäftigten des Landes ausgezahlt. Das umfasst eine einmalige Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1800 Euro sowie die bis dahin angefallenen monatlichen Inflationsausgleichszahlungen von jeweils 120 Euro
(Auszubildende: einmalig 1000 Euro beziehungsweise monatlich 50 Euro). Die Inflationsausgleichszahlungen für die Monate Januar bis einschließlich Oktober 2024 von jeweils 120 Euro (Auszubildende jeweils 50 Euro) würden entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen am Ende des jeweiligen Bezugsmonats ausbezahlt.
 
Das bedeutet, dass zum 28. März 2024 nicht nur die Zahlung von 1800 Euro erfolgt, sondern auch die noch nicht ausgezahlten monatlichen Zahlungen von 120 Euro.
D.h. es erfolgt eine Auszahlung in Höhe von 2160 Euro.
 
…………….
Das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) ferner mit, dass bei den Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern entsprechend vorgegangen werden soll.
Für eine systemgerechte Übertragung des Tarifvertrags Inflationsausgleich ist ein Gesetzgebungsverfahren notwendig.
Nachdem dieses Gesetzgebungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen wird, soll die Auszahlung des Inflationsausgleich im Vorgriff auf die
noch zu treffende gesetzliche Regelung erfolgen. Die Befassung des Kabinetts ist bereits erfolgt.
Die Befassung des Finanzausschusses des Landtags ist noch im Februar vorgesehen.
 
…………….
Bei den Versorgungsbeziehern soll, nach Mitteilung des Finanzministeriums, die Übertragung systemgerecht unter Anwendung des individuellen Ruhegehalts- sowie Hinterbliebenensatzes erfolgen.
 
In der Anlage fügen wir einen „inoffiziellen“ Ressortentwurf zum Gesetz zur Regelung von Sonderzahlungen zur Inflationsabmilderung in der Besoldung im Jahr 2024 (InflAbmilBG 2024) bei.
 
 
WICHTIG: Die Entscheidung zur weiteren Übernahme des Tarifergebnisses ab November 2024 steht noch aus.
Hierzu wird es ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren geben.
 
Bisher war nach einer Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 22. Dezember 2023 geplant, anstatt eines Sockelbetrags von 200 Euro eine prozentuale Erhöhung um 3,6% zum 1. November 2024 vorzunehmen. Diese Verfahrensweise hätte dazu geführt, dass in den unteren Besoldungsgruppen bei einer reinen Netto-Betrachtung der Sockelbetrag unterschritten wurde.
 
Aktueller Verhandlungsstand ist der, dass man jetzt bei all denjenigen die den Sockelbetrag nicht erreichen, einen Ausgleich schafft, so dass es zu keinen Nachteilen kommt.
Überdies gehen wir davon aus, dass es u.a. aufgrund des Abstandsgebotes zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses zu weiteren Besoldungsanpassungen (Zahlungen) kommt.
 
Wie immer sind wir dabei, in den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses zu erreichen.
Ziel ist es, dass keine Besoldungsgruppen weniger als 200 Euro Sockelbetrag zum 1.11.2024 und alle Besoldungsgruppen mindestens eine Erhöhung von 340 Euro erhalten.
Das ist unser Verständnis zu einer system- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vom Dezember 2023.

Müssten aber 480 Euro mehr sein.
Im März wird nämlich die April-Besoldung ausgezahlt.

Kein Wunder bekommen wir so schlechte Tarifergebnisse....die Gewerkschaften/Verbände können nicht einmal einfache Grundrechenarten.
Sorry die Spitze müsste sein.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LaBeVe am 19.02.2024 12:05
Info der DPolG:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) mit, die im „Tarifvertrag Inflationsausgleich“ vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen würden am 28. März 2024 an alle Tarifbeschäftigten des Landes ausgezahlt. Das umfasst eine einmalige Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1800 Euro sowie die bis dahin angefallenen monatlichen Inflationsausgleichszahlungen von jeweils 120 Euro
(Auszubildende: einmalig 1000 Euro beziehungsweise monatlich 50 Euro). Die Inflationsausgleichszahlungen für die Monate Januar bis einschließlich Oktober 2024 von jeweils 120 Euro (Auszubildende jeweils 50 Euro) würden entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen am Ende des jeweiligen Bezugsmonats ausbezahlt.
 
Das bedeutet, dass zum 28. März 2024 nicht nur die Zahlung von 1800 Euro erfolgt, sondern auch die noch nicht ausgezahlten monatlichen Zahlungen von 120 Euro.
D.h. es erfolgt eine Auszahlung in Höhe von 2160 Euro.
 
…………….
Das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) ferner mit, dass bei den Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern entsprechend vorgegangen werden soll.
Für eine systemgerechte Übertragung des Tarifvertrags Inflationsausgleich ist ein Gesetzgebungsverfahren notwendig.
Nachdem dieses Gesetzgebungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen wird, soll die Auszahlung des Inflationsausgleich im Vorgriff auf die
noch zu treffende gesetzliche Regelung erfolgen. Die Befassung des Kabinetts ist bereits erfolgt.
Die Befassung des Finanzausschusses des Landtags ist noch im Februar vorgesehen.
 
…………….
Bei den Versorgungsbeziehern soll, nach Mitteilung des Finanzministeriums, die Übertragung systemgerecht unter Anwendung des individuellen Ruhegehalts- sowie Hinterbliebenensatzes erfolgen.
 
In der Anlage fügen wir einen „inoffiziellen“ Ressortentwurf zum Gesetz zur Regelung von Sonderzahlungen zur Inflationsabmilderung in der Besoldung im Jahr 2024 (InflAbmilBG 2024) bei.
 
 
WICHTIG: Die Entscheidung zur weiteren Übernahme des Tarifergebnisses ab November 2024 steht noch aus.
Hierzu wird es ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren geben.
 
Bisher war nach einer Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 22. Dezember 2023 geplant, anstatt eines Sockelbetrags von 200 Euro eine prozentuale Erhöhung um 3,6% zum 1. November 2024 vorzunehmen. Diese Verfahrensweise hätte dazu geführt, dass in den unteren Besoldungsgruppen bei einer reinen Netto-Betrachtung der Sockelbetrag unterschritten wurde.
 
Aktueller Verhandlungsstand ist der, dass man jetzt bei all denjenigen die den Sockelbetrag nicht erreichen, einen Ausgleich schafft, so dass es zu keinen Nachteilen kommt.
Überdies gehen wir davon aus, dass es u.a. aufgrund des Abstandsgebotes zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses zu weiteren Besoldungsanpassungen (Zahlungen) kommt.
 
Wie immer sind wir dabei, in den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses zu erreichen.
Ziel ist es, dass keine Besoldungsgruppen weniger als 200 Euro Sockelbetrag zum 1.11.2024 und alle Besoldungsgruppen mindestens eine Erhöhung von 340 Euro erhalten.
Das ist unser Verständnis zu einer system- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vom Dezember 2023.

Müssten aber 480 Euro mehr sein.
Im März wird nämlich die April-Besoldung ausgezahlt.

Kein Wunder bekommen wir so schlechte Tarifergebnisse....die Gewerkschaften/Verbände können nicht einmal einfache Grundrechenarten.
Sorry die Spitze müsste sein.

Korrekt die 1800 EUR Einmalzahlung + 360 EUR für Januar bis März und dann natürlich noch laufend 120 EUR mehr ab April bis Oktober.

Also einmalige Nachzahlung 2160 EUR.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 19.02.2024 12:45
Bisher war nach einer Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 22. Dezember 2023 geplant, anstatt eines Sockelbetrags von 200 Euro eine prozentuale Erhöhung um 3,6% zum 1. November 2024 vorzunehmen. Diese Verfahrensweise hätte dazu geführt, dass in den unteren Besoldungsgruppen bei einer reinen Netto-Betrachtung der Sockelbetrag unterschritten wurde.
 
Aktueller Verhandlungsstand ist der, dass man jetzt bei all denjenigen die den Sockelbetrag nicht erreichen, einen Ausgleich schafft, so dass es zu keinen Nachteilen kommt.
Überdies gehen wir davon aus, dass es u.a. aufgrund des Abstandsgebotes zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses zu weiteren Besoldungsanpassungen (Zahlungen) kommt.
 
Wie immer sind wir dabei, in den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses zu erreichen.
Ziel ist es, dass keine Besoldungsgruppen weniger als 200 Euro Sockelbetrag zum 1.11.2024 und alle Besoldungsgruppen mindestens eine Erhöhung von 340 Euro erhalten.
Das ist unser Verständnis zu einer system- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vom Dezember 2023.

Das würde in einfachen Worten ja bedeuten, dass jemand A7 Stufe 1 ca. 7,2 % mehr Gehalt ab 01.11.2024 bekommen müsste, weil das wären dann ca. 200 € brutto mehr. Bei Beachtung des Abstandsgebots müsste dann jeder 7,2 % mehr bekommen.
So ganz glaube ich allerdings erst daran, wenn das Geld auf meinem Konto sein sollte. Mal schauen, wie lange man für den Gesetzentwurf braucht. So schwierig ist das eigentlich nicht.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Meierheim am 19.02.2024 13:21
Bisher war nach einer Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 22. Dezember 2023 geplant, anstatt eines Sockelbetrags von 200 Euro eine prozentuale Erhöhung um 3,6% zum 1. November 2024 vorzunehmen. Diese Verfahrensweise hätte dazu geführt, dass in den unteren Besoldungsgruppen bei einer reinen Netto-Betrachtung der Sockelbetrag unterschritten wurde.
 
Aktueller Verhandlungsstand ist der, dass man jetzt bei all denjenigen die den Sockelbetrag nicht erreichen, einen Ausgleich schafft, so dass es zu keinen Nachteilen kommt.
Überdies gehen wir davon aus, dass es u.a. aufgrund des Abstandsgebotes zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses zu weiteren Besoldungsanpassungen (Zahlungen) kommt.
 
Wie immer sind wir dabei, in den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses zu erreichen.
Ziel ist es, dass keine Besoldungsgruppen weniger als 200 Euro Sockelbetrag zum 1.11.2024 und alle Besoldungsgruppen mindestens eine Erhöhung von 340 Euro erhalten.
Das ist unser Verständnis zu einer system- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vom Dezember 2023.

Das würde in einfachen Worten ja bedeuten, dass jemand A7 Stufe 1 ca. 7,2 % mehr Gehalt ab 01.11.2024 bekommen müsste, weil das wären dann ca. 200 € brutto mehr. Bei Beachtung des Abstandsgebots müsste dann jeder 7,2 % mehr bekommen.
So ganz glaube ich allerdings erst daran, wenn das Geld auf meinem Konto sein sollte. Mal schauen, wie lange man für den Gesetzentwurf braucht. So schwierig ist das eigentlich nicht.
In Bayern sind es im schlechtesten Fall nur 2,54%, das wären dann 4,66% mehr in BW.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 19.02.2024 13:31
Info der DPolG:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) mit, die im „Tarifvertrag Inflationsausgleich“ vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen würden am 28. März 2024 an alle Tarifbeschäftigten des Landes ausgezahlt. Das umfasst eine einmalige Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1800 Euro sowie die bis dahin angefallenen monatlichen Inflationsausgleichszahlungen von jeweils 120 Euro
(Auszubildende: einmalig 1000 Euro beziehungsweise monatlich 50 Euro). Die Inflationsausgleichszahlungen für die Monate Januar bis einschließlich Oktober 2024 von jeweils 120 Euro (Auszubildende jeweils 50 Euro) würden entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen am Ende des jeweiligen Bezugsmonats ausbezahlt.
 
Das bedeutet, dass zum 28. März 2024 nicht nur die Zahlung von 1800 Euro erfolgt, sondern auch die noch nicht ausgezahlten monatlichen Zahlungen von 120 Euro.
D.h. es erfolgt eine Auszahlung in Höhe von 2160 Euro.
 
…………….
Das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) ferner mit, dass bei den Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern entsprechend vorgegangen werden soll.
Für eine systemgerechte Übertragung des Tarifvertrags Inflationsausgleich ist ein Gesetzgebungsverfahren notwendig.
Nachdem dieses Gesetzgebungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen wird, soll die Auszahlung des Inflationsausgleich im Vorgriff auf die
noch zu treffende gesetzliche Regelung erfolgen. Die Befassung des Kabinetts ist bereits erfolgt.
Die Befassung des Finanzausschusses des Landtags ist noch im Februar vorgesehen.
 
…………….
Bei den Versorgungsbeziehern soll, nach Mitteilung des Finanzministeriums, die Übertragung systemgerecht unter Anwendung des individuellen Ruhegehalts- sowie Hinterbliebenensatzes erfolgen.
 
In der Anlage fügen wir einen „inoffiziellen“ Ressortentwurf zum Gesetz zur Regelung von Sonderzahlungen zur Inflationsabmilderung in der Besoldung im Jahr 2024 (InflAbmilBG 2024) bei.
 
 
WICHTIG: Die Entscheidung zur weiteren Übernahme des Tarifergebnisses ab November 2024 steht noch aus.
Hierzu wird es ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren geben.
 
Bisher war nach einer Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 22. Dezember 2023 geplant, anstatt eines Sockelbetrags von 200 Euro eine prozentuale Erhöhung um 3,6% zum 1. November 2024 vorzunehmen. Diese Verfahrensweise hätte dazu geführt, dass in den unteren Besoldungsgruppen bei einer reinen Netto-Betrachtung der Sockelbetrag unterschritten wurde.
 
Aktueller Verhandlungsstand ist der, dass man jetzt bei all denjenigen die den Sockelbetrag nicht erreichen, einen Ausgleich schafft, so dass es zu keinen Nachteilen kommt.
Überdies gehen wir davon aus, dass es u.a. aufgrund des Abstandsgebotes zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses zu weiteren Besoldungsanpassungen (Zahlungen) kommt.
 
Wie immer sind wir dabei, in den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses zu erreichen.
Ziel ist es, dass keine Besoldungsgruppen weniger als 200 Euro Sockelbetrag zum 1.11.2024 und alle Besoldungsgruppen mindestens eine Erhöhung von 340 Euro erhalten.
Das ist unser Verständnis zu einer system- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vom Dezember 2023.

Müssten aber 480 Euro mehr sein.
Im März wird nämlich die April-Besoldung ausgezahlt.

Kein Wunder bekommen wir so schlechte Tarifergebnisse....die Gewerkschaften/Verbände können nicht einmal einfache Grundrechenarten.
Sorry die Spitze müsste sein.

Korrekt die 1800 EUR Einmalzahlung + 360 EUR für Januar bis März und dann natürlich noch laufend 120 EUR mehr ab April bis Oktober.

Also einmalige Nachzahlung 2160 EUR.
Zumindest für die Beamten wären das Ende März insgesamt 2.280€ IAP. Für die Angestellten evtl. nur 2.160€ als Nachzahlung, da für sie die Vergütungszahlungen nachträglich zum letzten Arbeitstags des lfd. Monats erfolgen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Kat95 am 19.02.2024 13:41
Bisher war nach einer Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 22. Dezember 2023 geplant, anstatt eines Sockelbetrags von 200 Euro eine prozentuale Erhöhung um 3,6% zum 1. November 2024 vorzunehmen. Diese Verfahrensweise hätte dazu geführt, dass in den unteren Besoldungsgruppen bei einer reinen Netto-Betrachtung der Sockelbetrag unterschritten wurde.
 
Aktueller Verhandlungsstand ist der, dass man jetzt bei all denjenigen die den Sockelbetrag nicht erreichen, einen Ausgleich schafft, so dass es zu keinen Nachteilen kommt.
Überdies gehen wir davon aus, dass es u.a. aufgrund des Abstandsgebotes zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses zu weiteren Besoldungsanpassungen (Zahlungen) kommt.
 
Wie immer sind wir dabei, in den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses zu erreichen.
Ziel ist es, dass keine Besoldungsgruppen weniger als 200 Euro Sockelbetrag zum 1.11.2024 und alle Besoldungsgruppen mindestens eine Erhöhung von 340 Euro erhalten.
Das ist unser Verständnis zu einer system- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vom Dezember 2023.

Das würde in einfachen Worten ja bedeuten, dass jemand A7 Stufe 1 ca. 7,2 % mehr Gehalt ab 01.11.2024 bekommen müsste, weil das wären dann ca. 200 € brutto mehr. Bei Beachtung des Abstandsgebots müsste dann jeder 7,2 % mehr bekommen.
So ganz glaube ich allerdings erst daran, wenn das Geld auf meinem Konto sein sollte. Mal schauen, wie lange man für den Gesetzentwurf braucht. So schwierig ist das eigentlich nicht.

Das wäre schön, wird aber so nicht kommen. Geplant sind Ausgleichzahlungen oder Sonderzahlungen nur für die, die die 200€ als Sockel nicht erreichen. Die werden aber so verpackt, dass Sie das Abstandsgebot nicht tangieren.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 19.02.2024 13:46
Bisher war nach einer Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 22. Dezember 2023 geplant, anstatt eines Sockelbetrags von 200 Euro eine prozentuale Erhöhung um 3,6% zum 1. November 2024 vorzunehmen. Diese Verfahrensweise hätte dazu geführt, dass in den unteren Besoldungsgruppen bei einer reinen Netto-Betrachtung der Sockelbetrag unterschritten wurde.
 
Aktueller Verhandlungsstand ist der, dass man jetzt bei all denjenigen die den Sockelbetrag nicht erreichen, einen Ausgleich schafft, so dass es zu keinen Nachteilen kommt.
Überdies gehen wir davon aus, dass es u.a. aufgrund des Abstandsgebotes zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses zu weiteren Besoldungsanpassungen (Zahlungen) kommt.
 
Wie immer sind wir dabei, in den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses zu erreichen.
Ziel ist es, dass keine Besoldungsgruppen weniger als 200 Euro Sockelbetrag zum 1.11.2024 und alle Besoldungsgruppen mindestens eine Erhöhung von 340 Euro erhalten.
Das ist unser Verständnis zu einer system- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vom Dezember 2023.

Das würde in einfachen Worten ja bedeuten, dass jemand A7 Stufe 1 ca. 7,2 % mehr Gehalt ab 01.11.2024 bekommen müsste, weil das wären dann ca. 200 € brutto mehr. Bei Beachtung des Abstandsgebots müsste dann jeder 7,2 % mehr bekommen.
So ganz glaube ich allerdings erst daran, wenn das Geld auf meinem Konto sein sollte. Mal schauen, wie lange man für den Gesetzentwurf braucht. So schwierig ist das eigentlich nicht.
Von weiteren Besoldungsanpassungen auf Grund des Abstandsgebots "geht die GdP aus". Ob das FM Ba-Wü diese Ansicht teilt, wage ich zu bezweifeln.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 19.02.2024 14:15
Bisher war nach einer Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 22. Dezember 2023 geplant, anstatt eines Sockelbetrags von 200 Euro eine prozentuale Erhöhung um 3,6% zum 1. November 2024 vorzunehmen. Diese Verfahrensweise hätte dazu geführt, dass in den unteren Besoldungsgruppen bei einer reinen Netto-Betrachtung der Sockelbetrag unterschritten wurde.
 
Aktueller Verhandlungsstand ist der, dass man jetzt bei all denjenigen die den Sockelbetrag nicht erreichen, einen Ausgleich schafft, so dass es zu keinen Nachteilen kommt.
Überdies gehen wir davon aus, dass es u.a. aufgrund des Abstandsgebotes zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses zu weiteren Besoldungsanpassungen (Zahlungen) kommt.
 
Wie immer sind wir dabei, in den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses zu erreichen.
Ziel ist es, dass keine Besoldungsgruppen weniger als 200 Euro Sockelbetrag zum 1.11.2024 und alle Besoldungsgruppen mindestens eine Erhöhung von 340 Euro erhalten.
Das ist unser Verständnis zu einer system- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vom Dezember 2023.

Das würde in einfachen Worten ja bedeuten, dass jemand A7 Stufe 1 ca. 7,2 % mehr Gehalt ab 01.11.2024 bekommen müsste, weil das wären dann ca. 200 € brutto mehr. Bei Beachtung des Abstandsgebots müsste dann jeder 7,2 % mehr bekommen.
So ganz glaube ich allerdings erst daran, wenn das Geld auf meinem Konto sein sollte. Mal schauen, wie lange man für den Gesetzentwurf braucht. So schwierig ist das eigentlich nicht.

Das wäre schön, wird aber so nicht kommen. Geplant sind Ausgleichzahlungen oder Sonderzahlungen nur für die, die die 200€ als Sockel nicht erreichen. Die werden aber so verpackt, dass Sie das Abstandsgebot nicht tangieren.
Dann hätte man sich die Umrechnung des Sockels aber gleich sparen können 🤣 versteh mich nicht falsch, ich sehe es leider genau wie du.
Einen Satz von dir möchte ich gerne korrigieren:
"Die werden aber so verpackt, dass sie nach Ansicht des Finanzministeriums das Abstandsgebot nicht tangieren."
Es gibt meiner Meinung nach keine Ausgestaltung, die das Abstandsgebot nicht tangiert, außer die mit den Familienzuschlägen. Und die hat man schon bis zum Maximum ausgereizt (eher schon darüber hinaus). Vermutlich wird man sich eben irgendeinen ergänzenden Zuschlag oder sonst was einfallen lassen. Dauert dann eben wieder ein Jahrzehnt bis das Bundesverfassungsgericht die Ausgestaltung des Zuschlags als verfassungswidrig erklärt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 19.02.2024 15:44
Bisher war nach einer Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 22. Dezember 2023 geplant, anstatt eines Sockelbetrags von 200 Euro eine prozentuale Erhöhung um 3,6% zum 1. November 2024 vorzunehmen. Diese Verfahrensweise hätte dazu geführt, dass in den unteren Besoldungsgruppen bei einer reinen Netto-Betrachtung der Sockelbetrag unterschritten wurde.
 
Aktueller Verhandlungsstand ist der, dass man jetzt bei all denjenigen die den Sockelbetrag nicht erreichen, einen Ausgleich schafft, so dass es zu keinen Nachteilen kommt.
Überdies gehen wir davon aus, dass es u.a. aufgrund des Abstandsgebotes zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses zu weiteren Besoldungsanpassungen (Zahlungen) kommt.
 
Wie immer sind wir dabei, in den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses zu erreichen.
Ziel ist es, dass keine Besoldungsgruppen weniger als 200 Euro Sockelbetrag zum 1.11.2024 und alle Besoldungsgruppen mindestens eine Erhöhung von 340 Euro erhalten.
Das ist unser Verständnis zu einer system- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vom Dezember 2023.

Das würde in einfachen Worten ja bedeuten, dass jemand A7 Stufe 1 ca. 7,2 % mehr Gehalt ab 01.11.2024 bekommen müsste, weil das wären dann ca. 200 € brutto mehr. Bei Beachtung des Abstandsgebots müsste dann jeder 7,2 % mehr bekommen.
So ganz glaube ich allerdings erst daran, wenn das Geld auf meinem Konto sein sollte. Mal schauen, wie lange man für den Gesetzentwurf braucht. So schwierig ist das eigentlich nicht.

Das wäre schön, wird aber so nicht kommen. Geplant sind Ausgleichzahlungen oder Sonderzahlungen nur für die, die die 200€ als Sockel nicht erreichen. Die werden aber so verpackt, dass Sie das Abstandsgebot nicht tangieren.

das kann man nicht hinbekommen...aber versuchen werden sie es...dann heißt es wieder widerspruch einlegen
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 20.02.2024 17:50
Bisher war nach einer Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 22. Dezember 2023 geplant, anstatt eines Sockelbetrags von 200 Euro eine prozentuale Erhöhung um 3,6% zum 1. November 2024 vorzunehmen. Diese Verfahrensweise hätte dazu geführt, dass in den unteren Besoldungsgruppen bei einer reinen Netto-Betrachtung der Sockelbetrag unterschritten wurde.
 
Aktueller Verhandlungsstand ist der, dass man jetzt bei all denjenigen die den Sockelbetrag nicht erreichen, einen Ausgleich schafft, so dass es zu keinen Nachteilen kommt.
Überdies gehen wir davon aus, dass es u.a. aufgrund des Abstandsgebotes zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses zu weiteren Besoldungsanpassungen (Zahlungen) kommt.
 
Wie immer sind wir dabei, in den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses zu erreichen.
Ziel ist es, dass keine Besoldungsgruppen weniger als 200 Euro Sockelbetrag zum 1.11.2024 und alle Besoldungsgruppen mindestens eine Erhöhung von 340 Euro erhalten.
Das ist unser Verständnis zu einer system- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vom Dezember 2023.

Das würde in einfachen Worten ja bedeuten, dass jemand A7 Stufe 1 ca. 7,2 % mehr Gehalt ab 01.11.2024 bekommen müsste, weil das wären dann ca. 200 € brutto mehr. Bei Beachtung des Abstandsgebots müsste dann jeder 7,2 % mehr bekommen.
So ganz glaube ich allerdings erst daran, wenn das Geld auf meinem Konto sein sollte. Mal schauen, wie lange man für den Gesetzentwurf braucht. So schwierig ist das eigentlich nicht.

Das wäre schön, wird aber so nicht kommen. Geplant sind Ausgleichzahlungen oder Sonderzahlungen nur für die, die die 200€ als Sockel nicht erreichen. Die werden aber so verpackt, dass Sie das Abstandsgebot nicht tangieren.
Nach Sachsen scheint mit dem Land Brandenburg ein weiteres "Finanzausgleichs-Nehmerland" seine Bediensteten  mehr wertzuschätzen als das in Ba-Wü der Fall ist. Im Parallel-Thread wird der DBB Brandenburg bezüglich der Planungen einer amtsangemessenen Besoldung wie folgt zitiert:

"Der Gesetzentwurf der Landesregierung eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2024 im Land Brandenburg sieht vor, dass im Rahmen der amtsangemessenen Alimentation die erste Erhöhungsstufe vom 01.11.2024 auf den 01.01.2024 vorgezogen wird. Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung von 4,76 Prozent vor, dies gilt sowohl für die Beamtinnen und Beamte, als auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Das Land Brandenburg hat hierbei (genau wie z.B. auch die Länder Sachsen und Thüringen) nicht die Erhöhung von 200 EURO in der ersten Stufe gewählt, sondern die von den Tarifparteien im Tarifvertrag festgelegte lineare Erhöhung in Höhe von 4.76 Prozent. Hierdurch werde das Abstandsgebot gewahrt. Die Anwärterbezüge werden am 01.01.2024 um 100 EURO erhöht.

Daneben werden die Familienzuschläge für das erste und zweite Kind ab 01.01.2024 auf 357,36 EURO erhöht, für das dritte und jedes weitere Kind auf 841,76 EURO.

Ab dem 01.07.2024 erfolgt die für den 01.02.2025 vereinbarte Erhöhung um 5,54 Prozent, wobei die Abweichung des Prozentwertes der linearen Anpassung in Hohe von 0,04 Prozent gegenüber dem Tarifergebnis sich aus der systemgerechten Übertragung des im Tarifergebnis vom 9. Dezember 2023 vereinbarten Mindesterhöhungsbetrages von 340 Euro durch Umrechnung in eine allgemeine lineare Erhöhung ergibt. Auch hier wurde die lineare Variante im Hinblick auf das Abstandsgebot gewählt. Die Anwärterbezüge steigen um weitere 50 EURO, die Familienzuschläge werden ebenfalls um 5,54 Prozent erhöht."
     
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Jackson1336 am 20.02.2024 20:58
Info der DPolG:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) mit, die im „Tarifvertrag Inflationsausgleich“ vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen würden am 28. März 2024 an alle Tarifbeschäftigten des Landes ausgezahlt. Das umfasst eine einmalige Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1800 Euro sowie die bis dahin angefallenen monatlichen Inflationsausgleichszahlungen von jeweils 120 Euro
(Auszubildende: einmalig 1000 Euro beziehungsweise monatlich 50 Euro). Die Inflationsausgleichszahlungen für die Monate Januar bis einschließlich Oktober 2024 von jeweils 120 Euro (Auszubildende jeweils 50 Euro) würden entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen am Ende des jeweiligen Bezugsmonats ausbezahlt.
 
Das bedeutet, dass zum 28. März 2024 nicht nur die Zahlung von 1800 Euro erfolgt, sondern auch die noch nicht ausgezahlten monatlichen Zahlungen von 120 Euro.
D.h. es erfolgt eine Auszahlung in Höhe von 2160 Euro.
 
…………….
Das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) ferner mit, dass bei den Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern entsprechend vorgegangen werden soll.
Für eine systemgerechte Übertragung des Tarifvertrags Inflationsausgleich ist ein Gesetzgebungsverfahren notwendig.
Nachdem dieses Gesetzgebungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen wird, soll die Auszahlung des Inflationsausgleich im Vorgriff auf die
noch zu treffende gesetzliche Regelung erfolgen. Die Befassung des Kabinetts ist bereits erfolgt.
Die Befassung des Finanzausschusses des Landtags ist noch im Februar vorgesehen.
 
…………….

[...]

Müssten aber 480 Euro mehr sein.
Im März wird nämlich die April-Besoldung ausgezahlt.

Kein Wunder bekommen wir so schlechte Tarifergebnisse....die Gewerkschaften/Verbände können nicht einmal einfache Grundrechenarten.
Sorry die Spitze müsste sein.

Moin, möchte hier kurz die Gewerkschaft verteidigen: Diese Info der DPolG bezog sich im oberen Abschnitt, auf den du dich beziehst, auf Angestellte und nicht auf Beamte.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LaBeVe am 20.02.2024 21:02
Bisher war nach einer Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 22. Dezember 2023 geplant, anstatt eines Sockelbetrags von 200 Euro eine prozentuale Erhöhung um 3,6% zum 1. November 2024 vorzunehmen. Diese Verfahrensweise hätte dazu geführt, dass in den unteren Besoldungsgruppen bei einer reinen Netto-Betrachtung der Sockelbetrag unterschritten wurde.
 
Aktueller Verhandlungsstand ist der, dass man jetzt bei all denjenigen die den Sockelbetrag nicht erreichen, einen Ausgleich schafft, so dass es zu keinen Nachteilen kommt.
Überdies gehen wir davon aus, dass es u.a. aufgrund des Abstandsgebotes zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses zu weiteren Besoldungsanpassungen (Zahlungen) kommt.
 
Wie immer sind wir dabei, in den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses zu erreichen.
Ziel ist es, dass keine Besoldungsgruppen weniger als 200 Euro Sockelbetrag zum 1.11.2024 und alle Besoldungsgruppen mindestens eine Erhöhung von 340 Euro erhalten.
Das ist unser Verständnis zu einer system- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vom Dezember 2023.

Das würde in einfachen Worten ja bedeuten, dass jemand A7 Stufe 1 ca. 7,2 % mehr Gehalt ab 01.11.2024 bekommen müsste, weil das wären dann ca. 200 € brutto mehr. Bei Beachtung des Abstandsgebots müsste dann jeder 7,2 % mehr bekommen.
So ganz glaube ich allerdings erst daran, wenn das Geld auf meinem Konto sein sollte. Mal schauen, wie lange man für den Gesetzentwurf braucht. So schwierig ist das eigentlich nicht.

Das wäre schön, wird aber so nicht kommen. Geplant sind Ausgleichzahlungen oder Sonderzahlungen nur für die, die die 200€ als Sockel nicht erreichen. Die werden aber so verpackt, dass Sie das Abstandsgebot nicht tangieren.
Nach Sachsen scheint mit dem Land Brandenburg ein weiteres "Finanzausgleichs-Nehmerland" seine Bediensteten  mehr wertzuschätzen als das in Ba-Wü der Fall ist. Im Parallel-Thread wird der DBB Brandenburg bezüglich der Planungen einer amtsangemessenen Besoldung wie folgt zitiert:

"Der Gesetzentwurf der Landesregierung eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2024 im Land Brandenburg sieht vor, dass im Rahmen der amtsangemessenen Alimentation die erste Erhöhungsstufe vom 01.11.2024 auf den 01.01.2024 vorgezogen wird. Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung von 4,76 Prozent vor, dies gilt sowohl für die Beamtinnen und Beamte, als auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Das Land Brandenburg hat hierbei (genau wie z.B. auch die Länder Sachsen und Thüringen) nicht die Erhöhung von 200 EURO in der ersten Stufe gewählt, sondern die von den Tarifparteien im Tarifvertrag festgelegte lineare Erhöhung in Höhe von 4.76 Prozent. Hierdurch werde das Abstandsgebot gewahrt. Die Anwärterbezüge werden am 01.01.2024 um 100 EURO erhöht.

Daneben werden die Familienzuschläge für das erste und zweite Kind ab 01.01.2024 auf 357,36 EURO erhöht, für das dritte und jedes weitere Kind auf 841,76 EURO.

Ab dem 01.07.2024 erfolgt die für den 01.02.2025 vereinbarte Erhöhung um 5,54 Prozent, wobei die Abweichung des Prozentwertes der linearen Anpassung in Hohe von 0,04 Prozent gegenüber dem Tarifergebnis sich aus der systemgerechten Übertragung des im Tarifergebnis vom 9. Dezember 2023 vereinbarten Mindesterhöhungsbetrages von 340 Euro durch Umrechnung in eine allgemeine lineare Erhöhung ergibt. Auch hier wurde die lineare Variante im Hinblick auf das Abstandsgebot gewählt. Die Anwärterbezüge steigen um weitere 50 EURO, die Familienzuschläge werden ebenfalls um 5,54 Prozent erhöht."
   

Also sorry da muss BW einfach nachziehen. Alles andere wäre lächerlich. Bin gespannt wie das im Entwurf wieder schön gerechnet wird...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 20.02.2024 21:06
Info der DPolG:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) mit, die im „Tarifvertrag Inflationsausgleich“ vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen würden am 28. März 2024 an alle Tarifbeschäftigten des Landes ausgezahlt. Das umfasst eine einmalige Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1800 Euro sowie die bis dahin angefallenen monatlichen Inflationsausgleichszahlungen von jeweils 120 Euro
(Auszubildende: einmalig 1000 Euro beziehungsweise monatlich 50 Euro). Die Inflationsausgleichszahlungen für die Monate Januar bis einschließlich Oktober 2024 von jeweils 120 Euro (Auszubildende jeweils 50 Euro) würden entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen am Ende des jeweiligen Bezugsmonats ausbezahlt.
 
Das bedeutet, dass zum 28. März 2024 nicht nur die Zahlung von 1800 Euro erfolgt, sondern auch die noch nicht ausgezahlten monatlichen Zahlungen von 120 Euro.
D.h. es erfolgt eine Auszahlung in Höhe von 2160 Euro.
 
…………….
Das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) ferner mit, dass bei den Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern entsprechend vorgegangen werden soll.
Für eine systemgerechte Übertragung des Tarifvertrags Inflationsausgleich ist ein Gesetzgebungsverfahren notwendig.
Nachdem dieses Gesetzgebungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen wird, soll die Auszahlung des Inflationsausgleich im Vorgriff auf die
noch zu treffende gesetzliche Regelung erfolgen. Die Befassung des Kabinetts ist bereits erfolgt.
Die Befassung des Finanzausschusses des Landtags ist noch im Februar vorgesehen.
 
…………….

[...]

Müssten aber 480 Euro mehr sein.
Im März wird nämlich die April-Besoldung ausgezahlt.

Kein Wunder bekommen wir so schlechte Tarifergebnisse....die Gewerkschaften/Verbände können nicht einmal einfache Grundrechenarten.
Sorry die Spitze müsste sein.

Moin, möchte hier kurz die Gewerkschaft verteidigen: Diese Info der DPolG bezog sich im oberen Abschnitt, auf den du dich beziehst, auf Angestellte und nicht auf Beamte.
O.k., dann sorry.

Trotzdem peinlich was die Verbände/Gewerkschaften im so einem reichen Bundesland wie bw fordern/machen
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: ohjeee am 21.02.2024 08:14
Bisher war nach einer Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 22. Dezember 2023 geplant, anstatt eines Sockelbetrags von 200 Euro eine prozentuale Erhöhung um 3,6% zum 1. November 2024 vorzunehmen. Diese Verfahrensweise hätte dazu geführt, dass in den unteren Besoldungsgruppen bei einer reinen Netto-Betrachtung der Sockelbetrag unterschritten wurde.
 
Aktueller Verhandlungsstand ist der, dass man jetzt bei all denjenigen die den Sockelbetrag nicht erreichen, einen Ausgleich schafft, so dass es zu keinen Nachteilen kommt.
Überdies gehen wir davon aus, dass es u.a. aufgrund des Abstandsgebotes zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses zu weiteren Besoldungsanpassungen (Zahlungen) kommt.
 
Wie immer sind wir dabei, in den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses zu erreichen.
Ziel ist es, dass keine Besoldungsgruppen weniger als 200 Euro Sockelbetrag zum 1.11.2024 und alle Besoldungsgruppen mindestens eine Erhöhung von 340 Euro erhalten.
Das ist unser Verständnis zu einer system- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vom Dezember 2023.

Das würde in einfachen Worten ja bedeuten, dass jemand A7 Stufe 1 ca. 7,2 % mehr Gehalt ab 01.11.2024 bekommen müsste, weil das wären dann ca. 200 € brutto mehr. Bei Beachtung des Abstandsgebots müsste dann jeder 7,2 % mehr bekommen.
So ganz glaube ich allerdings erst daran, wenn das Geld auf meinem Konto sein sollte. Mal schauen, wie lange man für den Gesetzentwurf braucht. So schwierig ist das eigentlich nicht.

Das wäre schön, wird aber so nicht kommen. Geplant sind Ausgleichzahlungen oder Sonderzahlungen nur für die, die die 200€ als Sockel nicht erreichen. Die werden aber so verpackt, dass Sie das Abstandsgebot nicht tangieren.
Nach Sachsen scheint mit dem Land Brandenburg ein weiteres "Finanzausgleichs-Nehmerland" seine Bediensteten  mehr wertzuschätzen als das in Ba-Wü der Fall ist. Im Parallel-Thread wird der DBB Brandenburg bezüglich der Planungen einer amtsangemessenen Besoldung wie folgt zitiert:

"Der Gesetzentwurf der Landesregierung eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2024 im Land Brandenburg sieht vor, dass im Rahmen der amtsangemessenen Alimentation die erste Erhöhungsstufe vom 01.11.2024 auf den 01.01.2024 vorgezogen wird. Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung von 4,76 Prozent vor, dies gilt sowohl für die Beamtinnen und Beamte, als auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Das Land Brandenburg hat hierbei (genau wie z.B. auch die Länder Sachsen und Thüringen) nicht die Erhöhung von 200 EURO in der ersten Stufe gewählt, sondern die von den Tarifparteien im Tarifvertrag festgelegte lineare Erhöhung in Höhe von 4.76 Prozent. Hierdurch werde das Abstandsgebot gewahrt. Die Anwärterbezüge werden am 01.01.2024 um 100 EURO erhöht.

Daneben werden die Familienzuschläge für das erste und zweite Kind ab 01.01.2024 auf 357,36 EURO erhöht, für das dritte und jedes weitere Kind auf 841,76 EURO.

Ab dem 01.07.2024 erfolgt die für den 01.02.2025 vereinbarte Erhöhung um 5,54 Prozent, wobei die Abweichung des Prozentwertes der linearen Anpassung in Hohe von 0,04 Prozent gegenüber dem Tarifergebnis sich aus der systemgerechten Übertragung des im Tarifergebnis vom 9. Dezember 2023 vereinbarten Mindesterhöhungsbetrages von 340 Euro durch Umrechnung in eine allgemeine lineare Erhöhung ergibt. Auch hier wurde die lineare Variante im Hinblick auf das Abstandsgebot gewählt. Die Anwärterbezüge steigen um weitere 50 EURO, die Familienzuschläge werden ebenfalls um 5,54 Prozent erhöht."
   

Das ist mMn auch der einzig richtige Umgang, direkt die prozentuale Erhöhung durchzuführen. Anstatt einer tariflichen Erhöhung die Inflationsausgleichsprämie zu verwenden, widerspricht im Grunde dem Zweck derselbigen. Diese sollte on top kommen und nicht stattdessen, insbesondere bei laufenden Tarifen und nicht bei Neuverhandlungen. Bei Neuverhandlungen muss eigentlich die Inflation entsprechend berücksichtigt werden. Die Inflationsabmilderungsprämie war eigentlich gedacht, um kurzfristig und schnell auf die hohe Inflationsraten reagieren zu können, wäre also anfang 2022 oder 2023 nötig gewesen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Kat95 am 21.02.2024 10:44
Erst Sachsen, jetzt Brandenburg, es tut sich was und das freut mich sehr für die Kollegen.
Nur fehlt mir der Glaube, dass das auch für uns einen positiven Effekt bringt.
Ich bin gespannt, was sich das FM einfallen lässt, warum BW als Geberland das nicht stemmen kann.
Kreativ sind sie dort ja  ::)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: PhRTurtle am 21.02.2024 11:57
eine Mitteilung der Verdi_Beamten in BW geht gerade bei uns ins Intranet (bemate_inform, MdL@Home Februar 2024):

"ver.di Beamtinnen und Beamte besuchten die Landtagsabgeordneten von Bündnis90/Die Grünen Daniel Lede Abal (WK Tübingen) und Thomas Poreski (WK Reutlingen) um mit ihnen über die Pläne des Finanzministeriums zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*-innen in Gespräch zu kommen... "

"Im Gespräch mit den beiden Abgeordneten wurde dargelegt, dass insbesondere der
Verzicht auf den Sockelbetrag eine Fehlentscheidung ist. Durch die vom FM
geplante Umrechnung des Sockelbetrages in eine lineare Erhöhung fehlt die soziale
Komponente des Tarifabschlusses komplett. Die beiden Abgeordneten zeigten sich im
Gespräch von den Plänen des Finanzministeriums überrascht, weil auch sie von einer 1:1 Umsetzung ausgingen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass aufgrund des aller Orten vorherrschenden Fachkräftemangels es
auch Handlungsbedarf bei Beamtinnen und Beamten gibt....
"

"...Der öffentliche Dienst in Kommunen und Land muss attraktiv im Wettbewerb um die besten Köpfe sein. Man war sich einig, dass sich dies auch in der Besoldung ausdrücken muss. Die beiden Abgeordneten sagten zu, beim
Finanzministerium nochmals nachzuhaken und den Sachverhalt mit dem finanzpolitischen Sprecher und der Fraktion zu erörtern...
"
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: flohafa am 21.02.2024 12:02
eine Mitteilung der Verdi_Beamten in BW geht gerade bei uns ins Intranet (bemate_inform, MdL@Home Februar 2024):

"ver.di Beamtinnen und Beamte besuchten die Landtagsabgeordneten von Bündnis90/Die Grünen Daniel Lede Abal (WK Tübingen) und Thomas Poreski (WK Reutlingen) um mit ihnen über die Pläne des Finanzministeriums zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*-innen in Gespräch zu kommen... "

"Im Gespräch mit den beiden Abgeordneten wurde dargelegt, dass insbesondere der
Verzicht auf den Sockelbetrag eine Fehlentscheidung ist. Durch die vom FM
geplante Umrechnung des Sockelbetrages in eine lineare Erhöhung fehlt die soziale
Komponente des Tarifabschlusses komplett. Die beiden Abgeordneten zeigten sich im
Gespräch von den Plänen des Finanzministeriums überrascht, weil auch sie von einer 1:1 Umsetzung ausgingen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass aufgrund des aller Orten vorherrschenden Fachkräftemangels es
auch Handlungsbedarf bei Beamtinnen und Beamten gibt....
"

"...Der öffentliche Dienst in Kommunen und Land muss attraktiv im Wettbewerb um die besten Köpfe sein. Man war sich einig, dass sich dies auch in der Besoldung ausdrücken muss. Die beiden Abgeordneten sagten zu, beim
Finanzministerium nochmals nachzuhaken und den Sachverhalt mit dem finanzpolitischen Sprecher und der Fraktion zu erörtern...
"


Leben die beiden Abgeordneten unter einem Stein? Überrascht...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Kat95 am 21.02.2024 15:17
eine Mitteilung der Verdi_Beamten in BW geht gerade bei uns ins Intranet (bemate_inform, MdL@Home Februar 2024):

"ver.di Beamtinnen und Beamte besuchten die Landtagsabgeordneten von Bündnis90/Die Grünen Daniel Lede Abal (WK Tübingen) und Thomas Poreski (WK Reutlingen) um mit ihnen über die Pläne des Finanzministeriums zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*-innen in Gespräch zu kommen... "

"Im Gespräch mit den beiden Abgeordneten wurde dargelegt, dass insbesondere der
Verzicht auf den Sockelbetrag eine Fehlentscheidung ist. Durch die vom FM
geplante Umrechnung des Sockelbetrages in eine lineare Erhöhung fehlt die soziale
Komponente des Tarifabschlusses komplett. Die beiden Abgeordneten zeigten sich im
Gespräch von den Plänen des Finanzministeriums überrascht, weil auch sie von einer 1:1 Umsetzung ausgingen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass aufgrund des aller Orten vorherrschenden Fachkräftemangels es
auch Handlungsbedarf bei Beamtinnen und Beamten gibt....
"

"...Der öffentliche Dienst in Kommunen und Land muss attraktiv im Wettbewerb um die besten Köpfe sein. Man war sich einig, dass sich dies auch in der Besoldung ausdrücken muss. Die beiden Abgeordneten sagten zu, beim
Finanzministerium nochmals nachzuhaken und den Sachverhalt mit dem finanzpolitischen Sprecher und der Fraktion zu erörtern...
"

Es geht aber mittlerweile nicht mehr nur um die Übernahme des Sockels, sondern das andere BL erkannt haben, dass Handlungsbedarf besteht und das Tarifergebnis eben nicht 1:1 umsetzten, sondern im positiven Sinne davon abweichen.
Da sollte man ansetzen und nicht um den Sockel von 200€ betteln, der uns nicht wirklich einer amtsangemessen auch nur annähernd näher bringt. Und mit dem Tarifergebnis wird man auch nicht im geringsten Attraktiv für Bewerber und kann irgendwas gegen den Fachkräftemangel tun.
Schade, dass die Politik im Land das immer noch nicht verstanden hat.
Reden und schöne Ansprachen helfen uns nicht weiter, sondern Taten zählen und auch mal präventiv was tun und nicht erst fünf Jahre später, wenn es schon zig Gerichtsentscheidungen gibt, dass es anders sein müsste.
Die Politik ist dann sicher auch überrascht, wenn in drei, vier, fünf Jahren die Kacke wirklich am Dampfen ist, weil wir in der Justiz keine Kollegen mehr finden und dann sagen müssen, sorry wir machen die Bude dicht.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 21.02.2024 18:24
eine Mitteilung der Verdi_Beamten in BW geht gerade bei uns ins Intranet (bemate_inform, MdL@Home Februar 2024):

"ver.di Beamtinnen und Beamte besuchten die Landtagsabgeordneten von Bündnis90/Die Grünen Daniel Lede Abal (WK Tübingen) und Thomas Poreski (WK Reutlingen) um mit ihnen über die Pläne des Finanzministeriums zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*-innen in Gespräch zu kommen... "

"Im Gespräch mit den beiden Abgeordneten wurde dargelegt, dass insbesondere der
Verzicht auf den Sockelbetrag eine Fehlentscheidung ist. Durch die vom FM
geplante Umrechnung des Sockelbetrages in eine lineare Erhöhung fehlt die soziale
Komponente des Tarifabschlusses komplett. Die beiden Abgeordneten zeigten sich im
Gespräch von den Plänen des Finanzministeriums überrascht, weil auch sie von einer 1:1 Umsetzung ausgingen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass aufgrund des aller Orten vorherrschenden Fachkräftemangels es
auch Handlungsbedarf bei Beamtinnen und Beamten gibt....
"

"...Der öffentliche Dienst in Kommunen und Land muss attraktiv im Wettbewerb um die besten Köpfe sein. Man war sich einig, dass sich dies auch in der Besoldung ausdrücken muss. Die beiden Abgeordneten sagten zu, beim
Finanzministerium nochmals nachzuhaken und den Sachverhalt mit dem finanzpolitischen Sprecher und der Fraktion zu erörtern...
"


Leben die beiden Abgeordneten unter einem Stein? Überrascht...
Schaut mal Landtags- und vor allem Bundestagssitzungen z. B. bei Phönix-Live. Da wird teilweise vor fast leeren Plätzen "debattiert".
Der Bundestag hat ca. 735 Abgeordnete  (die größte frei gewählte Parlamentskammer der Welt !!) - und bei den letzten Haushaltsdebatten im Januar dieses Jahres, aufgrund der bekannten Vorgeschichte weiß Gott nicht gerade unbedeutend, war der Laden nicht einmal halb voll. Ich fragte, mich was bei den Abwesenden soviel wichtiger war.
Die Kernkompetenz der oben benannten  "unwissenden" grünen Landtagsabgeordneten liegt vielleicht eher in der Finanzierung von peruanischen Fahrradwegen als in der angemessenen Besoldung ihrer Staatsdiener.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: flohafa am 21.02.2024 23:55
eine Mitteilung der Verdi_Beamten in BW geht gerade bei uns ins Intranet (bemate_inform, MdL@Home Februar 2024):

"ver.di Beamtinnen und Beamte besuchten die Landtagsabgeordneten von Bündnis90/Die Grünen Daniel Lede Abal (WK Tübingen) und Thomas Poreski (WK Reutlingen) um mit ihnen über die Pläne des Finanzministeriums zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*-innen in Gespräch zu kommen... "

"Im Gespräch mit den beiden Abgeordneten wurde dargelegt, dass insbesondere der
Verzicht auf den Sockelbetrag eine Fehlentscheidung ist. Durch die vom FM
geplante Umrechnung des Sockelbetrages in eine lineare Erhöhung fehlt die soziale
Komponente des Tarifabschlusses komplett. Die beiden Abgeordneten zeigten sich im
Gespräch von den Plänen des Finanzministeriums überrascht, weil auch sie von einer 1:1 Umsetzung ausgingen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass aufgrund des aller Orten vorherrschenden Fachkräftemangels es
auch Handlungsbedarf bei Beamtinnen und Beamten gibt....
"

"...Der öffentliche Dienst in Kommunen und Land muss attraktiv im Wettbewerb um die besten Köpfe sein. Man war sich einig, dass sich dies auch in der Besoldung ausdrücken muss. Die beiden Abgeordneten sagten zu, beim
Finanzministerium nochmals nachzuhaken und den Sachverhalt mit dem finanzpolitischen Sprecher und der Fraktion zu erörtern...
"


Leben die beiden Abgeordneten unter einem Stein? Überrascht...
Schaut mal Landtags- und vor allem Bundestagssitzungen z. B. bei Phönix-Live. Da wird teilweise vor fast leeren Plätzen "debattiert".
Der Bundestag hat ca. 735 Abgeordnete  (die größte frei gewählte Parlamentskammer der Welt !!) - und bei den letzten Haushaltsdebatten im Januar dieses Jahres, aufgrund der bekannten Vorgeschichte weiß Gott nicht gerade unbedeutend, war der Laden nicht einmal halb voll. Ich fragte, mich was bei den Abwesenden soviel wichtiger war.
Die Kernkompetenz der oben benannten  "unwissenden" grünen Landtagsabgeordneten liegt vielleicht eher in der Finanzierung von peruanischen Fahrradwegen als in der angemessenen Besoldung ihrer Staatsdiener.

Sowohl der halb volle Plenarsaal, als auch die peruanischen Fahrradwege sind leider blanker Populismus, Bauernopfer. Ich erwarte aber dennoch von Landtagsabgeordneten, dass sie - auch außerhalb ihres Fachgebietes - über die Tagespolitik Bescheid wissen. Zumal die Besoldungspolitik sie sogar privat betrifft.

https://webarchiv.bundestag.de/archive/2007/0206/bp/2003/bp0304/0304048.html
https://www.kfw-entwicklungsbank.de/SDG-Portal/SDG-11/Peru/
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Kat95 am 22.02.2024 11:18

Sowohl der halb volle Plenarsaal, als auch die peruanischen Fahrradwege sind leider blanker Populismus, Bauernopfer. Ich erwarte aber dennoch von Landtagsabgeordneten, dass sie - auch außerhalb ihres Fachgebietes - über die Tagespolitik Bescheid wissen. Zumal die Besoldungspolitik sie sogar privat betrifft.

https://webarchiv.bundestag.de/archive/2007/0206/bp/2003/bp0304/0304048.html
https://www.kfw-entwicklungsbank.de/SDG-Portal/SDG-11/Peru/

Das wieder und wieder zu erklären bringt leider nichts. Man könnte sich ja auch selbst informieren, dass die Regierung das Geld nicht einfach verschenkt, sondern das meiste Kredite sind, die auch noch Geld einbringen, aber dann hätte man ja keine Argumente mehr. Genau wie die Tatsache, dass die meisten Dinge von der Vorgängerregierung beschlossen wurden.  ::)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: flohafa am 22.02.2024 12:12

Sowohl der halb volle Plenarsaal, als auch die peruanischen Fahrradwege sind leider blanker Populismus, Bauernopfer. Ich erwarte aber dennoch von Landtagsabgeordneten, dass sie - auch außerhalb ihres Fachgebietes - über die Tagespolitik Bescheid wissen. Zumal die Besoldungspolitik sie sogar privat betrifft.

https://webarchiv.bundestag.de/archive/2007/0206/bp/2003/bp0304/0304048.html
https://www.kfw-entwicklungsbank.de/SDG-Portal/SDG-11/Peru/

Das wieder und wieder zu erklären bringt leider nichts. Man könnte sich ja auch selbst informieren, dass die Regierung das Geld nicht einfach verschenkt, sondern das meiste Kredite sind, die auch noch Geld einbringen, aber dann hätte man ja keine Argumente mehr. Genau wie die Tatsache, dass die meisten Dinge von der Vorgängerregierung beschlossen wurden.  ::)

Ich gebe dir Recht, es ist verdammt mühsam. Aber Fakten sind auch quasi das einzige Mittel gegen Simplifizierung und Verschwörungserzählungen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 22.02.2024 12:29
Der halbvolle Plenarsaal oder die peruanischen Radwege haben doch null mit der Besoldungsrunde zu tun.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LaBeVe am 22.02.2024 12:40
Der halbvolle Plenarsaal oder die peruanischen Radwege haben doch null mit der Besoldungsrunde zu tun.

Hab ich mir auch gedacht, man sollte schon beim Thema bleiben.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 22.02.2024 21:17
Der Finanzausschuss hat heute getagt und die einzige Pressemitteilung ist dass man die Beteiligung an irgendwelchen Flughäfen in der Rhein Neckar Region behalten möchte. Jup...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 26.02.2024 09:56
Der halbvolle Plenarsaal oder die peruanischen Radwege haben doch null mit der Besoldungsrunde zu tun.

Hab ich mir auch gedacht, man sollte schon beim Thema bleiben.

Vielleicht ist der Verdacht, dass die betreffenden Abgeordneten, statt im Parlament zu sitzen, mit der uns zustehenden Kohle auf peruanischen Radwegen unterwegs sind.

Ich bin gespannt, wie das ausgeht, bei der Tarifverhandlung gab es ja im Vorfeld eine relativ gute Einschätzung, was rauskommen würde (Inflationsprämie etc.). Aber jetzt finde ich es völlig offen, ob bw den ersten "Besoldungs"-Geberländern folgt, oder sich weiterhin auf Abwege verirrt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: MrPlatin96 am 26.02.2024 20:19
Gibt es eigentlich schon Informationen bzw. eine Pressemitteilung des Finanzausschusses?:)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 27.02.2024 09:14
Gibt es eigentlich schon Informationen bzw. eine Pressemitteilung des Finanzausschusses?:)

Vor lauter wilder Theorien sieht man in dem Thread die Informationen nicht mehr. Es gab eine Pressemitteilung, ja, allerdings ist darin nur von Flughäfen und nicht von der Besoldung die Rede:

https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/pressemitteilungen/2024/februar/22-2024.html
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: axum705 am 27.02.2024 10:19
Laut Rundschreiben Städtetag BW hat der Finanzausschuss zugestimmt. Die Auszahlung wird vorgriffsweise mit den April-Bezügen ab Ende März erfolgen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LaBeVe am 27.02.2024 10:25
Laut Rundschreiben Städtetag BW hat der Finanzausschuss zugestimmt. Die Auszahlung wird vorgriffsweise mit den April-Bezügen ab Ende März erfolgen.

Ja das wird so kommen. Interessant wird wann der Entwurf für November kommt!
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 27.02.2024 13:03
Laut Rundschreiben Städtetag BW hat der Finanzausschuss zugestimmt. Die Auszahlung wird vorgriffsweise mit den April-Bezügen ab Ende März erfolgen.

Gibts irgendwo eine zugängliche Quelle? Wichtig für meine Urlaubsplanung!
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LaBeVe am 27.02.2024 13:23
Laut Rundschreiben Städtetag BW hat der Finanzausschuss zugestimmt. Die Auszahlung wird vorgriffsweise mit den April-Bezügen ab Ende März erfolgen.

Gibts irgendwo eine zugängliche Quelle? Wichtig für meine Urlaubsplanung!

Kannst mir vertrauen, sitz an der Quelle ;)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 27.02.2024 13:40
Laut Rundschreiben Städtetag BW hat der Finanzausschuss zugestimmt. Die Auszahlung wird vorgriffsweise mit den April-Bezügen ab Ende März erfolgen.

Gibts irgendwo eine zugängliche Quelle? Wichtig für meine Urlaubsplanung!

Kannst mir vertrauen, sitz an der Quelle ;)

Und was sagst du als Quelle zum aktuellen Stand der Verhandlungen für den Gesetzesentwurf ab November? Ich frag einfach mal so frech 😁 wird es besser als die angekündigten 3,6 %?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LaBeVe am 27.02.2024 22:26
Laut Rundschreiben Städtetag BW hat der Finanzausschuss zugestimmt. Die Auszahlung wird vorgriffsweise mit den April-Bezügen ab Ende März erfolgen.

Gibts irgendwo eine zugängliche Quelle? Wichtig für meine Urlaubsplanung!

Kannst mir vertrauen, sitz an der Quelle ;)

Und was sagst du als Quelle zum aktuellen Stand der Verhandlungen für den Gesetzesentwurf ab November? Ich frag einfach mal so frech 😁 wird es besser als die angekündigten 3,6 %?

Das ist wieder ne Ebene drüber ;) wie oben geschrieben wart ich da selber gespannt drauf. Wieder seltsam das andere Bundesländer das schneller hin bekommen als BW...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 28.02.2024 09:36
Laut Rundschreiben Städtetag BW hat der Finanzausschuss zugestimmt. Die Auszahlung wird vorgriffsweise mit den April-Bezügen ab Ende März erfolgen.

Gibts irgendwo eine zugängliche Quelle? Wichtig für meine Urlaubsplanung!

Kannst mir vertrauen, sitz an der Quelle ;)

Und was sagst du als Quelle zum aktuellen Stand der Verhandlungen für den Gesetzesentwurf ab November? Ich frag einfach mal so frech 😁 wird es besser als die angekündigten 3,6 %?

Das ist wieder ne Ebene drüber ;) wie oben geschrieben wart ich da selber gespannt drauf. Wieder seltsam das andere Bundesländer das schneller hin bekommen als BW...
Seltsam finde ich das inzwischen nicht mehr. Habe schon fast das Gefühl, dass man wartet und beobachtet, was die anderen Bundesländer machen, um dann entsprechend zu handeln.
So lange geht das ja nicht, die 115 % Berechnung auf den aktuellen Stand zu bringen, um dann entsprechende Berechnungen anzustellen.
Wieso, weshalb, warum hat man hier ja schon dutzende Male durchgekaut 😉
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 28.02.2024 09:49
Mit der Frechheit von 3,5% sind wir momentan am schlechtesten von allen Bundesländern.
Auf sächsische Zustände dürfen wir nicht hoffen...ich hoffe wenigstens auf die 4,7% die es in anderen Ländern gibt.
Für alles andere dürfte Karlsruhe zuständig sein.
Das grüne Finanzministerium gönnt uns Beamten doch nicht das Schwarze unter den Fingernägeln.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 28.02.2024 13:11
Mit der Frechheit von 3,5% sind wir momentan am schlechtesten von allen Bundesländern.
Auf sächsische Zustände dürfen wir nicht hoffen...ich hoffe wenigstens auf die 4,7% die es in anderen Ländern gibt.
Für alles andere dürfte Karlsruhe zuständig sein.
Das grüne Finanzministerium gönnt uns Beamten doch nicht das Schwarze unter den Fingernägeln.
...und die grünen Mandatsträger geben sich diesbezüglich unwissend oder desinformiert, siehe unten bzw. Seite 23 dieses Threads. Aber bis das BVAnp-ÄG 2024 zur Abstimmung kommt, bleiben sicherlich noch viele Monate um auf den aktuellen Stand zu kommen.

"ver.di Beamtinnen und Beamte besuchten die Landtagsabgeordneten von Bündnis90/Die Grünen Daniel Lede Abal (WK Tübingen) und Thomas Poreski (WK Reutlingen) um mit ihnen über die Pläne des Finanzministeriums zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*-innen in Gespräch zu kommen... "
"Im Gespräch mit den beiden Abgeordneten wurde dargelegt, dass insbesondere der Verzicht auf den Sockelbetrag eine Fehlentscheidung ist. Durch die vom FM geplante Umrechnung des Sockelbetrages in eine lineare Erhöhung fehlt die soziale Komponente des Tarifabschlusses komplett. Die beiden Abgeordneten zeigten sich im Gespräch von den Plänen des Finanzministeriums überrascht, weil auch sie von einer 1:1 Umsetzung ausgingen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass aufgrund des aller Orten vorherrschenden Fachkräftemangels es auch Handlungsbedarf bei Beamtinnen und Beamten gibt...."
"...Der öffentliche Dienst in Kommunen und Land muss attraktiv im Wettbewerb um die besten Köpfe sein. Man war sich einig, dass sich dies auch in der Besoldung ausdrücken muss. Die beiden Abgeordneten sagten zu, beim
Finanzministerium nochmals nachzuhaken und den Sachverhalt mit dem finanzpolitischen Sprecher und der Fraktion zu erörtern..."
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 28.02.2024 16:25
Mit der Frechheit von 3,5% sind wir momentan am schlechtesten von allen Bundesländern.
Auf sächsische Zustände dürfen wir nicht hoffen...ich hoffe wenigstens auf die 4,7% die es in anderen Ländern gibt.
Für alles andere dürfte Karlsruhe zuständig sein.
Das grüne Finanzministerium gönnt uns Beamten doch nicht das Schwarze unter den Fingernägeln.
Auch Schleswig-Holstein scheint das Tarifergebnis zu Gunsten seiner Beamtenschaft umzusetzen:
Sieht so aus, als ob dort ab 01.11.2024 auf den Sockelbetrag von 200 € gleich noch die lineare Erhöhung von 5,5 % gesattelt wird. Hinzu kommen ein paar weitere Maßnahmen:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VI/Presse/PI/2024/240228_Besoldungsgesetz.html?nn=9b40654f-2fe2-4ee2-bd4a-ef50f727189f

Die steuer- und abgabenfreie Inflationssonderzahlungwurde für Beamtinnen und Beamte und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Teilen bereits mit dem Februarbezügen ausbezahlt. Auch so kanns gehen.




Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Massltoff am 29.02.2024 06:53
Hauptsächlich ist die ergänzende Maßnahme die Sonderzahlung für Kinder und die Erhöhung der ersten 4 Stufen um 1 %.
D.h. jeder alleinstehende in Stufe 5 profitiert eigentlich überhaupt nicht.
Er bekommt nur die Erhöhung von 5,5 % drei Monate früher.
Wahnsinn.
Sowas ähnliches kommt dann bei uns wahrscheinlich auch.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 29.02.2024 08:11
Auch Schleswig-Holstein scheint das Tarifergebnis zu Gunsten seiner Beamtenschaft umzusetzen:
Sieht so aus, als ob dort ab 01.11.2024 auf den Sockelbetrag von 200 € gleich noch die lineare Erhöhung von 5,5 % gesattelt wird. Hinzu kommen ein paar weitere Maßnahmen:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VI/Presse/PI/2024/240228_Besoldungsgesetz.html?nn=9b40654f-2fe2-4ee2-bd4a-ef50f727189f

Die steuer- und abgabenfreie Inflationssonderzahlungwurde für Beamtinnen und Beamte und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Teilen bereits mit dem Februarbezügen ausbezahlt. Auch so kanns gehen.

Genaugenommen steht da aber nicht drin, dass der Sockel für Beamte übernommen wird, oder? Zumindest nicht in diesem Link. Es wird beschrieben, dass eine wirkungsgleiche Übernahme nicht ausreicht, und dass die prozentuale Erhöhung vorgezogen wird. Von einer Übernahme des Sockelbetrags ist aber nicht die Rede.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: axum705 am 29.02.2024 08:19
Meiner Meinung nach gibt es für uns folgendes:
- 3,6% ab 01.11.24
- 5,6% ab 01.02.25
- Die besoldungsgruppenabhängigen Erhöhungsbeträge des Familienzuschlags werden deutlich erhöht (endet bei A14/3)
- Einführung eines Ergänzungszuschlags abhängig vom Partnereinkommen (siehe SH etc.)

Durch diese Maßnahmen wird der Sockelbetrag von 200 € in den unteren Besoldungsgruppen sozial gestaffelt erreicht und das Mindestabstandsgebot eingehalten. Letzteres wird durch die Streichung der unteren Besoldungsgruppen im Rahmen des 4-Säulen-Modells "locker" erreicht. Die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen nehmen dadurch zwar weiter ab. Die Regelung über Zuschläge führt nach Auffassung des Landesregierung aber nicht zu einem Verstoß gegen das Abstandsgebot. Somit alles paletti, die höheren Besoldungsgruppen schauen mal wieder sozial gestaffelt in die Röhre...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 29.02.2024 09:00
Meiner Meinung nach gibt es für uns folgendes:
- 3,6% ab 01.11.24
- 5,6% ab 01.02.25
- Die besoldungsgruppenabhängigen Erhöhungsbeträge des Familienzuschlags werden deutlich erhöht (endet bei A14/3)
- Einführung eines Ergänzungszuschlags abhängig vom Partnereinkommen (siehe SH etc.)

Durch diese Maßnahmen wird der Sockelbetrag von 200 € in den unteren Besoldungsgruppen sozial gestaffelt erreicht und das Mindestabstandsgebot eingehalten. Letzteres wird durch die Streichung der unteren Besoldungsgruppen im Rahmen des 4-Säulen-Modells "locker" erreicht. Die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen nehmen dadurch zwar weiter ab. Die Regelung über Zuschläge führt nach Auffassung des Landesregierung aber nicht zu einem Verstoß gegen das Abstandsgebot. Somit alles paletti, die höheren Besoldungsgruppen schauen mal wieder sozial gestaffelt in die Röhre...
Wenn sowas in der Art kommen sollte, werde ich meine Mitgliedschaft beim Verband definitiv kündigen. Bzw. kommt auch drauf an, wie der Verbände das dann kommentieren.
Aber warum sollte ich dann noch wo Mitglied sein, wenn meine Interessen seit Jahren nicht vertreten werden.
Mich meine und viele weitere Interessen
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: ohjeee am 29.02.2024 10:41
also mittlerweile vermute ich stark, dass das zunächst so umgesetzt wird und einfach auf ein Gerichtsurteil gewartet wird. Dann wird womöglich im geh. Dienst auch die allg. Stellenanhebung kommen, oder eine entsprechende prozentuale Besoldungserhöhung. Bis dahin ist die aktuelle Landesregierung (zumindest in der Konstellation) nicht mehr tätig, einige Beamte haben womöglich keine fristwahrenden Widersprüche eingelegt, und wenn die große Rückzahlung kommt, fällt das ganze in ein anderes Haushaltsjahr einer anderen Regierung.
Die dann gewählte Regierung zuckt mit den Schultern, das Gericht hats ja entschieden, schimpft auf die heutige Regierung, und alle sind gefühlt fein raus, die heute wollten die Kostensteigerungen ja nicht, die anderen sind gezwungen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die unsägliche allgemeine Stellenanhebung des mittleren Dienstes nicht irgendwann auch im gehobenen Dienst ankommt, da dieses Vorgehen ein massives Ungleichgewicht verursacht hat. Bis da allerdings die Musterklagen durch und entsprechende (Haushalts)Gesetze verabschiedet sind, siehe oben.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 01.03.2024 20:45
Vom LBV gibt es aber noch keine Infos ob die Inflationsausgleichszahlung kommt. Der letzte Stand ist immer noch von Ende Dezember. Die Rundmail vom Städtetag BW ohne Quelle ist also das womit wir uns begnügen müssen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LaBeVe am 01.03.2024 21:07
Vom LBV gibt es aber noch keine Infos ob die Inflationsausgleichszahlung kommt. Der letzte Stand ist immer noch von Ende Dezember. Die Rundmail vom Städtetag BW ohne Quelle ist also das womit wir uns begnügen müssen.

Da müsste in der Programmierung schon sehr viel schief laufen, das die nicht Ende März ausgezahlt wird ;) Macht euch nicht ins Hemd die kommt Ende März!!!!
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 01.03.2024 21:14
Mir geht es eher darum das unser liebes LBV einen 3 Zeiler schreibt das die Inflationsausgleichszahlung bestätigt und gesichert kommt. Die aktuelle Störung und die Verzögerungen bei der Beihilfe können die auch melden.

Ich bin also eine Stufe noch vorher, also das es eine Bestätigung gibt und nicht das die es nicht bis dahin packen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LaBeVe am 01.03.2024 22:46
Mir geht es eher darum das unser liebes LBV einen 3 Zeiler schreibt das die Inflationsausgleichszahlung bestätigt und gesichert kommt. Die aktuelle Störung und die Verzögerungen bei der Beihilfe können die auch melden.

Ich bin also eine Stufe noch vorher, also das es eine Bestätigung gibt und nicht das die es nicht bis dahin packen.

Das LBV hat ausführlich informiert auf der Website. Wieso sollte da nochmals ein Dreizeiler kommen !? Ist ja nicht das erste Mal das was im Vorgriff auf die gesetzliche Verabschiedung gezahlt wird. :)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 02.03.2024 15:45
Im Dezember... als voraussichtlich.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Mantikor am 03.03.2024 08:18
Landtagswahlen sind 2026. Bis das 4-Säulen-Modell kam, hat es auch über ein Jahr gebraucht. Im übrigen wurde es doch vor der Landtagswahl angekündigt?

Ein kleiner Teil von mir hofft immer noch, dass die Verzögerungen dazu dienen die "zusätzlichen" Nachbesserungen möglichst nah an das Wahljahr zu bringen. Quasi ein 4-säulen-Modell 2.0 Wahlgeschenk.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Hans am 03.03.2024 08:21
[...]
Ein kleiner Teil von mir hofft immer noch, dass die Verzögerungen dazu dienen die "zusätzlichen" Nachbesserungen möglichst nah an das Wahljahr zu bringen. Quasi ein 4-säulen-Modell 2.0 Wahlgeschenk.

Ich denke, dass eher das Gegenteil greifen würde. "Wahlgeschenke" an Beamte kommen in der Wahrnehmung von Presse und weiten Teilen der Bevölkerung nicht gut an. Gerade in aktuellen Zeiten. In der Vergangenheit profitierte man hier von wohlwollendem Desinteresse, das hat sich geändert.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Kat95 am 04.03.2024 14:23
Und auch Schleswig-Holstein zieht nach und zieht die ursprünglich für Februar 2025 avisierte lineare Erhöhung von 5,5 Prozentpunkten auf November 2024 vor.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 04.03.2024 14:32
Und auch Schleswig-Holstein zieht nach und zieht die ursprünglich für Februar 2025 avisierte lineare Erhöhung von 5,5 Prozentpunkten auf November 2024 vor.

Na ja, nachgezogen ist das nicht
Und immer noch nicht annähernd verfassungsgemäß besoldet
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 04.03.2024 19:15
Und auch Schleswig-Holstein zieht nach und zieht die ursprünglich für Februar 2025 avisierte lineare Erhöhung von 5,5 Prozentpunkten auf November 2024 vor.

Na ja, nachgezogen ist das nicht
Und immer noch nicht annähernd verfassungsgemäß besoldet
Immerhin ab November für jeden 200 € Brutto und zusätzlich im Durchschnitt ca. 800 € mehr als die bisher für Ba-Wü bekannte Zusage.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 04.03.2024 23:20
Und auch Schleswig-Holstein zieht nach und zieht die ursprünglich für Februar 2025 avisierte lineare Erhöhung von 5,5 Prozentpunkten auf November 2024 vor.

Na ja, nachgezogen ist das nicht
Und immer noch nicht annähernd verfassungsgemäß besoldet
Immerhin ab November für jeden 200 € Brutto und zusätzlich im Durchschnitt ca. 800 € mehr als die bisher für Ba-Wü bekannte Zusage.
Ja, aber nur für ein paar Monate und immer noch zu wenig.

Mit solchen Kümmel bin ich nach jahrelanger verar...mittlerweile nicht mehr zufrieden.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: DanielB am 05.03.2024 08:06
Ich möchte betonen, dass es nicht meine Absicht ist, dieses Forum für meine persönliche Unzufriedenheit zu missbrauchen. Dennoch fühle ich mich gezwungen, meine aktuelle Befindlichkeit mit Euch zu teilen. Meine innerliche Kündigung ist bereits geschrieben, und das fällt mir nicht leicht zu sagen.

Es begann alles mit dem Vier-Säulen Modell. Hintergrund meiner Frustration ist, dass ich bereits seit längerer Zeit in A10 bin, ohne mittelfristige Perspektive auf A11. Habe also nicht von der Stellenanhebung profitiert!! Da ich 2008 im mittleren Dienst angefangen habe, bin ich nunmehr nach 16 Dienstjahren im Eingangsamt des gehobenen Diensts, obwohl ich die erste Möglichkeit nach der Ausbildung wahrgenommen habe zu studieren. Berufsanfänger sind nach dem Studium mir also gleichgestellt. Angehobene Beamte, die durch das Vier-Säulen Modell angehoben wurden, haben teilweise im Übrigen die gleiche Beurteilung bekommen, wie Beamte die seit Jahren in A10 rumlungern. Man kann also sagen, diese Beamte haben mich überholt.

Aber das ist noch nicht alles! Sämtliche Beamte die 2008 mit mir die Ausbildung begonnen haben und nicht studiert haben sind nun EPHM Z (Äquivalent A 11). Ich wurde also finanziell dafür bestraft studiert zu haben. Und da sind die Kosten für das Studium gar nicht mit einberechnet.
Jetzt würde eine Führungskraft zu motivation entgegnen: "Aber du hast doch die Möglichkeit A13 zu werden". Da muss ich einfach nur lachen. Seit der Dienstpostenbewertung, ist es bei der Kriminalpolizei sehr unwahrscheinlich geworden eine Führungsposition einzunehmen, da es nun mal überwiegend Sachbearbeiter gibt, die mit A10-A11 bewertet sind.

Und jetzt die respektlose Übertragung des Tarifabschlusses!

Ich bin derzeit dabei mich nach anderen beruflichen Perspektiven umzuschauen. Auch ein erneutes nebenberufliches Studium schließe ich nicht mehr aus, um dem goldenen Käfig zu entkommen.

Leute es geht nicht nur darum, mit farierer Bezahlung neues Personal zu aquirieren, sondern auch darum, diejenigen die sich für diesen Beruf entschieden haben nicht wieder zu verkraulen.

In diesem Sinne...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: MitleserBW am 05.03.2024 10:35
Anbei ein Infobrief des BDK

03.03.2024

Aktuell sind die Informationen bzgl. der Übertragung der erzielten Einigung bei den Tarifverhandlungen
für den öffentlichen Dienst der Länder auf die Besoldung der Beamten uneinheitlich.
Von offizieller Seite gibt es bislang folgende Information, welche auf der Homepage des LBV
veröffentlicht wurde:

Faktenlage:
Übertragung der Tarifeinigung auf die Besoldung und Versorgung
Die Landesregierung hat entschieden, dass das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht im
Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben auf alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen
und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger sowie Empfängerinnen und Empfänger von Alters- und Hinterbliebenengeld
übertragen werden soll.
Im Besoldungsbereich sollen entsprechend des TV Inflationsausgleich vom 9. Dezember 2023
ebenfalls eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro und Inflationsausgleichs-
Monatszahlungen für die Monate Januar 2024 bis einschließlich Oktober 2024 in Höhe
von jeweils 120 Euro (jeweils bei Vollbeschäftigung) gewährt werden. Im Versorgungsbereich
soll die Übertragung der tariflich vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen wie bei früheren
Einmalzahlungen systemgerecht unter Anwendung des individuellen Ruhegehalts- bzw. Hinterbliebenensatzes
erfolgen.
Der zum 1. November 2024 tariflich vereinbarte Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro soll systemgerecht
in Form einer linearen Anpassung in Höhe von 3,6 Prozent auf die Besoldung und
Versorgung übertragen werden. Die weitere tarifliche Entgeltsteigerung zum 1. Februar 2025 in
Höhe von 5,5 Prozent, mindestens jedoch 340 Euro, soll als weitere systemgerechte lineare Anpassung
in Höhe von 5,6 Prozent gewährt werden. Dabei wird der tariflich vereinbarte Mindestbetrag
ebenfalls systemgerecht in Form einer ergänzenden linearen Anpassung von 0,1 Prozent
berücksichtigt. Die Umrechnung des tariflichen Sockel- sowie des Mindestbetrags ist aufgrund
des in der Grundgehaltstabelle verankerten Abstandsgebots zwischen Besoldungsgruppen
erforderlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 23. Mai 2017
hierzu ausgeführt, dass ein Verbot besteht, relative Abstände zwischen den Besoldungsgruppen
abzuschmelzen.
Darüber hinaus plant das Land rechtlich gebotene, ergänzende Maßnahmen. Denkbar ist beispielsweise
eine gestaffelte jährliche Sonderzuwendung für bestimmte Besoldungsgruppen.
Diese Maßnahmen tragen auch zur Einhaltung des Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau
in der Besoldung bei. Zusammen mit der Tarifübertragung ist dies als Gesamtpaket zu
verstehen.

Besoldungserhöhung 2024/2025

Sachstand – Fakten und Gerüchte

Übertragung der Tarifeinigung auf die Anwärterinnen und Anwärter sowie Unterhaltsbeihilfeberechtigen
Den Anwärterinnen und Anwärtern sowie Unterhaltsbeihilfeberechtigten (u. a. Rechtsreferendarinnen
und Rechtsreferendare) sollen entsprechend der tarifvertraglichen Regelung für Auszubildende
ebenfalls eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung in Höhe von 1.000 Euro und Inflationsausgleichs-
Monatszahlungen für die Monate Januar 2024 bis einschließlich Oktober 2024 in
Höhe von jeweils 50 Euro (jeweils bei Vollbeschäftigung) gewährt werden.
Die Steigerungen bei den monatlichen Ausbildungsentgelten sollen die Anwärterinnen und Anwärter
sowie Unterhaltsbeihilfeberechtigten (u. a. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare)
entsprechend der tariflichen Regelung für die Auszubildenden erhalten. Demnach steigen
die Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen zum 1. November 2024 um 100 Euro und zum 1.
Februar 2025 um weitere 50 Euro.
Auszahlungszeitpunkt der Inflationsausgleichszahlungen
Zur vorgriffsweisen Auszahlung der Inflationsausgleichszahlungen an die Besoldungs- und Versorgungsbeziehenden,
Anwärterinnen und Anwärter sowie Unterhaltsbeihilfeberechtigten sind -
wie im Tarifbereich - umfangreiche Vorarbeiten erforderlich und auch die Befassung des Finanzausschusses
des Landtags ist vorgesehen.
Die Auszahlungen sollen schnellstmöglich, wie bei den Tarifbeschäftigten voraussichtlich erstmals
Ende März 2024, erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt sollen dann der Einmalbetrag und die bis
dahin aufgelaufenen monatlichen Inflationsausgleichszahlungen gewährt werden. Im Anschluss
daran erfolgt die Auszahlung mit den Bezügezahlungen jeweils monatlich.
Insbesondere die bislang geplante Besoldungserhöhung zum 01.11.2024 bleibt aber mit der geplanten
prozentualen Erhöhung von 3,6 % für viele Besoldungsgruppen weit hinter der erzielten
Tarifeinigung zurück. Erst ab der Besoldungsgruppe A 13 (höhere Erfahrungsstufen) wird durch
die prozentuale Steigerung der Sockelbetrag erreicht bzw. leicht überschritten. Darüber, also
insbesondere im höheren Dienst (ab A 14), teilweise sehr deutlich.
Der BDK BW hat dies bereits im Dezember 2023 thematisiert und eine inhaltsgleiche Übertragung,
auch für die Besoldungsgruppen gefordert, welche durch die prozentuale Erhöhung einen
„Verlust“ machen würden.

Gerüchteküche:

Aktuell sollen Verhandlungen im Hintergrund laufen, an welchen wir leider nicht beteiligt sind.
Aus diesen ist zu hören, dass es für alle Besoldungsgruppen, welche den Sockelbetrag von 200
Euro nicht erreichen, ein „Ausgleich“ geschaffen“ werden soll. Wie dieser aussieht, ist momentan
noch offen. Vermutlich soll aber hierdurch erreicht werden, dass jede/jeder mindestens den
Sockelbetrag (200 Euro) als Besoldungsanpassung erhält.
Ferner laufen derzeit im Finanzministerium offensichtlich Überprüfungen im Hinblick darauf, ob
die Beamtenbesoldung, insbesondere nach der Erhöhung des Bürgergeldes zum 01.01.2024,
noch „amtsangemessen“ ist oder ob das „Abstandsgebot“ (zum Bürgergeld) verletzt ist. Hierdurch
könnte es, wie in der Mitteilung vom LBV auch bereits ausgeführt, bereits 2024 zu weiteren
„Zahlungen“ kommen.
Das Grundproblem bei der geplanten Besoldungserhöhung zum 01.11.2024 ist, dass das Bundesverfassungsgericht
am 23.05.2017 entschieden hat, dass durch die Besoldungsgesetzgeber
das sogen. „Abstandsgebot“ zwischen den einzelnen Besoldungsämtern zu beachten ist. Konkret
wurde in dem Urteil entschieden:
1. Das Abstandsgebot stellt einen eigenständigen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums
dar, der in enger Anbindung zum Alimentationsprinzip und zum Leistungsgrundsatz
steht.
2. Das Abstandsgebot untersagt dem Besoldungsgesetzgeber ungeachtet seines weiten Gestaltungsspielraums,
den Abstand zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen dauerhaft einzuebnen,
soweit der Gesetzgeber nicht in dokumentierter Art und Weise von seiner Befugnis
zur Neueinschätzung der Ämterwertigkeit und Neustrukturierung des Besoldungsgefüges Gebrauch
macht.“
Durch die Auszahlung eines Sockelbetrages als Besoldungserhöhung passiert nun aber genau
das. Der Abstand zwischen unterschiedlichen Besoldungsgruppen wird verringert bzw. irgendwann
„eingeebnet“. Es besteht somit die Gefahr, dass die entsprechende Besoldungserhöhung
nicht verfassungskonform ist und das Land –in der Folge- zu entsprechenden Nachzahlungen
verurteilt wird.
Man könnte das Problem nun einfach lösen, indem man die Erhöhung prozentual so gestaltet,
dass im kleinsten Amt der A-Besoldung, A7, erste Erfahrungsstufe, mindestens der ausgehandelte
Sockelbetrag (200 Euro) an Besoldungserhöhung ankommt. Dies hätte aber zur Folge,
dass die prozentuale Erhöhung rund doppelt so hoch wie geplant ausfallen müsste (7,2 %).
Sehr teuer, wird deshalb vermutlich nicht kommen.
Aber wie auch immer der o.g. geplante „Ausgleich“ für die „unteren“ Besoldungsgruppen aussehen
soll. Wenn dieser nur an einen Teil der Besoldungsgruppen ausgezahlt wird, besteht immer
die Gefahr, dass hierdurch das „Abstandsgebot“ verletzt wird.
Blick über den Tellerrand:
Baden-Württemberg geht bei der Besoldungsanpassung zum 01.11.2024 einen Sonderweg. Bis
auf wenige Ausnahmen übernehmen die anderen Bundesländer die ausgehandelte Tarifeinigung
auch für den Beamtenbereich und zahlen zum 01.11.2024 den Sockelbetrag (200 Euro)
aus. Offensichtlich wird die Rechtslage dort anders eingeschätzt. Teilweise fallen die geplanten
Besoldungserhöhungen dort aber auch wesentlich höher aus.
Hier einige Beispiele:
Bayern zahlt den Sockelbetrag (200 Euro) aus und erhöht zeitgleich den Familienzuschlag sowie
die Zulagen um 4,76 %.

Brandenburg zieht die Besoldungserhöhung auf den 01.01.2024 vor und erhöht um 4,76 % und
in einem weiteren Schritt zum 01.07.2024 um weitere 5,54%.
Sachsen zahlt ab dem 01.01.2024 eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von 4,1 %, ab dem
01.11.2024 eine Erhöhung von 4,76 % und ab dem 01.02.2025 eine Erhöhung von 5,5 % aus.
Schleswig-Holstein erhöht ab dem 01.11.2024 die Besoldung um den Sockelbetrag von 200
Euro und um 5,5%. Ferner werden pro Kind Sonderzahlungen in Höhe von je 250 Euro für die
Jahre 2023 und 2024 ausgezahlt.

Wir haben hier versucht, für Euch den aktuellen Informationsstand darzustellen. Bislang gibt es
aber hierzu keine wirklich belastbaren Informationen. Vermutlich sind auch die auf der Homepage
des LBV dargestellten Planungen, zumindest was die geplante Besoldungserhöhung zum
01.11.2024 angeht, mittlerweile überholt.

Wir bleiben für Euch am Ball. Sobald es weitere Informationen gibt, erfahrt Ihr sie von uns.

Klaus Ullenbruch
Stellv. Landesvorsitzender
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 07.03.2024 08:04
Das aktuelle BBW-Magazin ist nun auf der BBW Website abrufbar. Für alle, die als Nicht-Mitglied das Heftchen nicht nach Hause geschickt bekommen ;)
Eigentlich steht auch schon wieder die März-Ausgabe vor der Tür. Bin mal gespannt, ob es darin irgendwelche Neuigkeiten gibt...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 07.03.2024 08:52
Angeblich sind die 3,6% die es im ersten Schritt geben soll kostenneutral zur Erhöhung zum 200€ Sockel.
Das halt ich für eine glatte Lüge.
Bisher ist es nur eine Behauptung der die Rechnung fehlt.
Das Beamtenheer dürfte wesentlich unterhalb von A13/5 liegen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: MitleserBW am 07.03.2024 08:56
Da gebe ich dir vollkommen recht, aber der Abstand der Besoldungsgruppen ab A13/5 und insbesondere der B,C und R Besoldung ist doch riesig, dort machen die 3,6 % dann deutlich mehr als 200 Euro aus.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 07.03.2024 09:09
Angeblich sind die 3,6% die es im ersten Schritt geben soll kostenneutral zur Erhöhung zum 200€ Sockel.
Das halt ich für eine glatte Lüge.
Bisher ist es nur eine Behauptung der die Rechnung fehlt.
Das Beamtenheer dürfte wesentlich unterhalb von A13/5 liegen.
Das sag ich ja von Anfang an. Die 3,6 % sind in der Theorie nur erreichbar, wenn man davon ausgeht, dass in jeder Besoldungsgruppe und jeder Erfahrungsstufe, einschließlich R, W und B Besoldung, exakt gleich viele Leute sitzen.
Wir alle wissen, dass vermutlich weit über 80 % der Beamten in A7 bis A12 sitzen.
Ohne eine Berechnungsgrundlage glaube ich also dieser Aussage genauso wenig wie du.
Grundsätzlich befürworte ich die Umrechnung des Sockels ja. Auch wenn ich in A11 aktuell nicht davon profitiere. Der BBW kann sich nochmal retten, wenn er sich im weiteren Verlauf bis zur Verabschiedung des Gesetzes nicht über den Tisch ziehen lässt. Ansonsten wäre die Taktik, offensiv die Umrechnung  des Sockels zu fördern, gehörig nach hinten los gegangen.
Ansonsten war's das mit meiner Mitgliedschaft. Es bleibt spannend...
Wir können ja alle mal eine Vermutung abgeben, durch was für eine Besoldungsanpassung (linear, monatl., jährl. Zulage etc.) alle, wie dargelegt, mind. 200 € mehr bekommen sollen. Und vor allem, wie die Begründung des Finanzministeriums aussehen wird, dass diese Zulage nur alle bis Besoldungsgruppe X bekommen, aber in diesem Fall das Abstandsgebot nicht missachtet wird.😅
Der beste Vorschlag bekommt vom Finanzministerium eine Anstellung für die Erarbeitung des nächsten Gesetzesentwurfs 🤣
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 07.03.2024 18:37
Sorry wie kann man nicht in einem Verband und speziell bei der bbbw sein, bei deren Politik und deren Vorsitzenden?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bruce Springsteen am 11.03.2024 07:11
Was wäre denn dein Vorschlag? Nirgends dabei sein?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 11.03.2024 07:39
Besser als dort.
Was ist der Mehrwert außer diesen Leuten Geld zu geben, die m.m.n nichts für ihr Klientel tun?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: ProfDrKlettmann am 14.03.2024 09:25
Kann es sein, dass wir komplett vergessen wurden?! Kein Minister hat irgendetwas zu einer Entrübung der Situation beigetragen.

Stand heute kann ich jedem Schulabgänger oder Absolventen empfehlen, niemals eine Laufbahn im öffentlichen Dienst oder eine wissenschaftliche Karriere an einer Hochschule zu beginnen. Es ist eine Farce wie mit unseren Belangen umgegangen wird.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Massltoff am 14.03.2024 14:21
Manche haben auch vergessen, dass hier auf ziemlich hohem Niveau gemeckert wird.
Und ich möchte extra betonen, dass zurecht gemeckert wird.
Und ich würde absolut jedem uneingeschränkt den Weg in die Verwaltung empfehlen. Vor allem mit Studium.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 14.03.2024 15:11
Manche haben auch vergessen, dass hier auf ziemlich hohem Niveau gemeckert wird.
Und ich möchte extra betonen, dass zurecht gemeckert wird.
Und ich würde absolut jedem uneingeschränkt den Weg in die Verwaltung empfehlen. Vor allem mit Studium.

Nein, niemandem.


Schau dich in der Wirtschaft und, was dort geboten wird (und ich meine nicht nur monetär).

Das sind mehr als Welten
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 14.03.2024 15:24
Manche haben auch vergessen, dass hier auf ziemlich hohem Niveau gemeckert wird.
Und ich möchte extra betonen, dass zurecht gemeckert wird.
Und ich würde absolut jedem uneingeschränkt den Weg in die Verwaltung empfehlen. Vor allem mit Studium.

Bundesweit sind wir die Landesbeamten die hier am schlechtesten wegkommen würden mit underen 3,6%.
Das ist bestimmt kein Jammern auf hohem Niveau sondern einfach nur erbärmlich für the Länd.

Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Organisator am 14.03.2024 15:49
Manche haben auch vergessen, dass hier auf ziemlich hohem Niveau gemeckert wird.
Und ich möchte extra betonen, dass zurecht gemeckert wird.
Und ich würde absolut jedem uneingeschränkt den Weg in die Verwaltung empfehlen. Vor allem mit Studium.

Nein, niemandem.


Schau dich in der Wirtschaft und, was dort geboten wird (und ich meine nicht nur monetär).

Das sind mehr als Welten

unbezahlte Überstunden, befristete Arbeitsverhältnisse, tarifloses Entgelt, aber dafür nen Obstkorb im Büro.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 14.03.2024 16:00
Manche haben auch vergessen, dass hier auf ziemlich hohem Niveau gemeckert wird.
Und ich möchte extra betonen, dass zurecht gemeckert wird.
Und ich würde absolut jedem uneingeschränkt den Weg in die Verwaltung empfehlen. Vor allem mit Studium.

Nein, niemandem.


Schau dich in der Wirtschaft und, was dort geboten wird (und ich meine nicht nur monetär).

Das sind mehr als Welten

unbezahlte Überstunden, befristete Arbeitsverhältnisse, tarifloses Entgelt, aber dafür nen Obstkorb im Büro.
Viel Anhang hast wohl nicht
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Massltoff am 14.03.2024 17:15
Manche haben auch vergessen, dass hier auf ziemlich hohem Niveau gemeckert wird.
Und ich möchte extra betonen, dass zurecht gemeckert wird.
Und ich würde absolut jedem uneingeschränkt den Weg in die Verwaltung empfehlen. Vor allem mit Studium.

Nein, niemandem.


Schau dich in der Wirtschaft und, was dort geboten wird (und ich meine nicht nur monetär).

Das sind mehr als Welten

unbezahlte Überstunden, befristete Arbeitsverhältnisse, tarifloses Entgelt, aber dafür nen Obstkorb im Büro.

Und bei betriebsbedingten Schwächen tschüssikowski, Sie waren ein toller Mitarbeiter. Ja Danke.
Bei Corona oder ähnlich blödem Zeugs wirds auch schön ekelhaft.

Wenn die Wirtschaft brummt ist alles besser --> wer möchte kann doch gerne dahin!
Wenn mal was schiefgeht wäre jeder froh um die schöne Sicherheit in der Verwaltung.

Also ich genieße das hier in vollen Zügen und freu mich ob der Gehaltssteigerungen, die so oder so kommen.
Wenn ich frei brauch mach ich mal Gleitzeit. Es gibt so viele positive Seiten.

Und ja auch ich rege mich natürlich auf, wenn bei den Beamten wieder gespart wird. Und Widerspruch wird natürlich auch eingelegt.
Aber man kann auch durchaus mal die positiven Seiten sehen ;)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: DrStrange am 14.03.2024 17:18
@Maselltoff: Sehe ich auch so!
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 14.03.2024 21:37
Manche haben auch vergessen, dass hier auf ziemlich hohem Niveau gemeckert wird.
Und ich möchte extra betonen, dass zurecht gemeckert wird.
Und ich würde absolut jedem uneingeschränkt den Weg in die Verwaltung empfehlen. Vor allem mit Studium.

Nein, niemandem.


Schau dich in der Wirtschaft und, was dort geboten wird (und ich meine nicht nur monetär).

Das sind mehr als Welten

unbezahlte Überstunden, befristete Arbeitsverhältnisse, tarifloses Entgelt, aber dafür nen Obstkorb im Büro.

Und bei betriebsbedingten Schwächen tschüssikowski, Sie waren ein toller Mitarbeiter. Ja Danke.
Bei Corona oder ähnlich blödem Zeugs wirds auch schön ekelhaft.

Wenn die Wirtschaft brummt ist alles besser --> wer möchte kann doch gerne dahin!
Wenn mal was schiefgeht wäre jeder froh um die schöne Sicherheit in der Verwaltung.

Also ich genieße das hier in vollen Zügen und freu mich ob der Gehaltssteigerungen, die so oder so kommen.
Wenn ich frei brauch mach ich mal Gleitzeit. Es gibt so viele positive Seiten.

Und ja auch ich rege mich natürlich auf, wenn bei den Beamten wieder gespart wird. Und Widerspruch wird natürlich auch eingelegt.
Aber man kann auch durchaus mal die positiven Seiten sehen ;)

Die neue Realität - Fachkräftemangel - ist bei euch nicht angekommen....kommt noch, abwarten.

Die Personalabteilungen spüren es langsam deutlich...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 15.03.2024 08:29
Der neueste Artikel von Herrn Rosenberger in der März Ausgabe des BBW-Magazins hinterlässt mich echt sprachlos.
Leider funktioniert der Bild-Upload nicht.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: websgeisti am 15.03.2024 08:47
Der neueste Artikel von Herrn Rosenberger in der März Ausgabe des BBW-Magazins hinterlässt mich echt sprachlos.
Leider funktioniert der Bild-Upload nicht.

Ich kann’s mir schon denken was da gesagt wird:
„Wir freuen uns, dass BW die verfassungskonforme Besoldung durch das Umrechnen des Sockels wahrt.“

Der Beamtenbund ist einfach viel zu unkritisch und zu sehr auf „Kuschelkurs“ mit den Finanzministerien. Die einzige Ausnahme in diesem Gewerkschaftsverbund ist die GdL die aktiv die Interessen der Mitglieder durchsetzen will. Vom Beamtenbund erwarte ich da nichts, daher bin ich auch ausgetreten.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LaBeVe am 15.03.2024 09:34
Der neueste Artikel von Herrn Rosenberger in der März Ausgabe des BBW-Magazins hinterlässt mich echt sprachlos.
Leider funktioniert der Bild-Upload nicht.

Das Magazin davor war ja schon schlimm zum Lesen...was gibt er denn jetzt wieder von sich? Das wir nicht so rum jammern sollen??
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Schmiedi am 15.03.2024 10:55
Der neueste Artikel von Herrn Rosenberger in der März Ausgabe des BBW-Magazins hinterlässt mich echt sprachlos.
Leider funktioniert der Bild-Upload nicht.

Dabei war der Kommentar in der Januar-Ausgabe schon unterirdisch...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 15.03.2024 11:01
Der neueste Artikel von Herrn Rosenberger in der März Ausgabe des BBW-Magazins hinterlässt mich echt sprachlos.
Leider funktioniert der Bild-Upload nicht.

Das Magazin davor war ja schon schlimm zum Lesen...was gibt er denn jetzt wieder von sich? Das wir nicht so rum jammern sollen??

Wo soll ich anfange...
Also Neuigkeiten gibt es überhaupt keine. Ziel sind weiterhin zusätzliche deutliche lineare Erhöhungen für sämtliche Besoldungsgruppen. Die Überprüfung der verfassungsrechtlich maßgebenden Abstände sei sehr komplex (was ist daran bitteschön so komplex, dass man das nach drei Monaten immer noch nicht berechnen konnte? die 3,6 % hatte man ja auch schon nach einer Woche berechnet ;-)).
Herr Rosenberger begründet die niedrige lineare Umrechnung des 200 € Sockels z. B. im Vergleich zu Brandenburg und Sachsen damit, dass man in Baden-Württemberg auch aufgrund des 4-Säulen-Modells eine höhere Besoldungsstruktur habe (eine Verweis darauf, wie genau die 3,6 % tatsächlich im Vergleich zu den anderen Bundesländern errechnet wurde, bleibt er bis heute schuldig).
Viele Kritiker der Umrechnung bezogen sich wohl auf diese Seite hier (öffentlicher-dienst.info). Auf die Kritik, dass Baden-Württemberg schlechter als die anderen Bundesländer abschneidet geht er gar nicht ein. Er behauptet nur, dass diese Seite hier nicht seriös ist, weil man keine offizielle Seite einer Behörde ist, sondern nur den Anschein dessen erweckt. Die Unseriösität wird damit begründet, dass das Impressum auf die ISAR S.A.S mit Sitz in Kolumbien verweist. Außerdem würden auf der hiesigen Seite weder Hintergründe bezüglich der verfassungskonformen Alimentation berücksichtigt. Außerdem fände auch das 4-Säulen-Modell keinen Niederschlag (Was hat das mit der Kritik usw. zu tun? Hauptsache was geschrieben).
Anschließend prahlt er damit, dass andere Bundesländer ja noch Besoldungsgruppen ab A5 haben und man in Baden-Württemberg schon mit A8 einsteigt (meines Wissens ist es A7, aber ok...; und warum sollte es eine Errungenschaft sein, dass man in BaWü so hoch einsteigt? Wir wissen alle, dass die unteren Besoldungsgruppen hauptsächlich gestrichen wurden, um Kosten zu sparen).
Den Rest tippe ich jetzt einfach mal 1 zu 1 ab, ist sonst schwierig zusammenzufassen.

"Es gibt viele Wege, die verfassungskonforme Alimentation sicherzustellen, doch empfinde ich es als unlauter, wenn ausschließlich die Tarifübertragung auf dieser Seite herangezogen und verglichen wird. Die Familienzuschläge, insbesondere für Kinder, die Beihilfesätze für Angehörige, die Anrechnung von Partnereinkommen, die Streichung des Weihnachtsgeldes (Schleswig-Holstein) und andere Dinge bleiben unberücksichtigt.
Seit der Föderalismusreform 2006 entwickeln sich die Besoldungen in den Bundesländern und im Bund auseinander. Ein Vergleich wird zunehmend schwieriger, da die Komplexität der Besoldung der verschiedenen Dienstherren immer weiter zunimmt. Der bloße Vergleich der Grundgehaltstabellen und das Negieren der Wochenarbeitszeit, der Einstufung der einzelnen Laufbahnen, der Beförderungsperspektiven und anderer mittelbarer Besoldungs- und Karrierefaktoren ist unseriös und teilweise sogar populistisch. Der BBW wird im März weitere Gespräche mit dem Finanzministerium führen, mit dem Ziel, dass alle Beamtinnen und Beamten durchgängig darauf vertrauen dürfen, dass ihre Besoldung, auch wenn sie subjektiv nicht immer angemessen scheint, doch dann objektiv zumindest verfassungskonform ist."

Das sind nicht meine Worte, sondern wurde exakt so von Herr Rosenberger geschrieben. Teilweise sind seine Ausführungen so konfus und nichtssagend, dass ich gar nicht richtig verstehe, auf was er hinaus will. Und warum wird z. B. der Vergleich aufgrund der Komplexität der Besoldung zwischen den Bundesländern immer schwieriger? Weil im Prinzip alle Bundesländer mit teilweise abenteuerlichen Methoden versuchen, eine verfassungskonforme Besoldung herzustellen. Als ich den Artikel gestern gelesen hatte, war ich hinterher echt sprachlos.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Ozymandias am 15.03.2024 12:49
Was sagt der Mann zur Kritik seitens des DRB BW?

Leider funktioniert der Link auf der Webseite des DRB BW nicht mehr, die hatten für die Jahre ab 2022 einen 14 Seiten langen Musterwiderspruch veröffentlicht und führen jetzt auch eine Musterklage durch.

Man könnte da durchaus nachhaken.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Teacher91 am 15.03.2024 13:19
So…die neueste Gehaltsmitteilung für April bekommen. Es wird insgesamt 2280€ Inflationsausgleich ausbezahlt.
Bin mal gespannt, wann die Gehaltserhöhung auf den Weg gebracht wird…
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LaBeVe am 15.03.2024 13:24
So…die neueste Gehaltsmitteilung für April bekommen. Es wird insgesamt 2280€ Inflationsausgleich ausbezahlt.
Bin mal gespannt, wann die Gehaltserhöhung auf den Weg gebracht wird…

Hab ich doch schon ewig geschrieben....

Die "Gehaltserhöhung" muss erst mal in einem ersten Gesetzentwurf niedergeschrieben werden!
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 15.03.2024 16:42
Der neueste Artikel von Herrn Rosenberger in der März Ausgabe des BBW-Magazins hinterlässt mich echt sprachlos.
Leider funktioniert der Bild-Upload nicht.

Das Magazin davor war ja schon schlimm zum Lesen...was gibt er denn jetzt wieder von sich? Das wir nicht so rum jammern sollen??

Wo soll ich anfange...
Also Neuigkeiten gibt es überhaupt keine. Ziel sind weiterhin zusätzliche deutliche lineare Erhöhungen für sämtliche Besoldungsgruppen. Die Überprüfung der verfassungsrechtlich maßgebenden Abstände sei sehr komplex (was ist daran bitteschön so komplex, dass man das nach drei Monaten immer noch nicht berechnen konnte? die 3,6 % hatte man ja auch schon nach einer Woche berechnet ;-)).
Herr Rosenberger begründet die niedrige lineare Umrechnung des 200 € Sockels z. B. im Vergleich zu Brandenburg und Sachsen damit, dass man in Baden-Württemberg auch aufgrund des 4-Säulen-Modells eine höhere Besoldungsstruktur habe (eine Verweis darauf, wie genau die 3,6 % tatsächlich im Vergleich zu den anderen Bundesländern errechnet wurde, bleibt er bis heute schuldig).
Viele Kritiker der Umrechnung bezogen sich wohl auf diese Seite hier (öffentlicher-dienst.info). Auf die Kritik, dass Baden-Württemberg schlechter als die anderen Bundesländer abschneidet geht er gar nicht ein. Er behauptet nur, dass diese Seite hier nicht seriös ist, weil man keine offizielle Seite einer Behörde ist, sondern nur den Anschein dessen erweckt. Die Unseriösität wird damit begründet, dass das Impressum auf die ISAR S.A.S mit Sitz in Kolumbien verweist. Außerdem würden auf der hiesigen Seite weder Hintergründe bezüglich der verfassungskonformen Alimentation berücksichtigt. Außerdem fände auch das 4-Säulen-Modell keinen Niederschlag (Was hat das mit der Kritik usw. zu tun? Hauptsache was geschrieben).
Anschließend prahlt er damit, dass andere Bundesländer ja noch Besoldungsgruppen ab A5 haben und man in Baden-Württemberg schon mit A8 einsteigt (meines Wissens ist es A7, aber ok...; und warum sollte es eine Errungenschaft sein, dass man in BaWü so hoch einsteigt? Wir wissen alle, dass die unteren Besoldungsgruppen hauptsächlich gestrichen wurden, um Kosten zu sparen).
Den Rest tippe ich jetzt einfach mal 1 zu 1 ab, ist sonst schwierig zusammenzufassen.

"Es gibt viele Wege, die verfassungskonforme Alimentation sicherzustellen, doch empfinde ich es als unlauter, wenn ausschließlich die Tarifübertragung auf dieser Seite herangezogen und verglichen wird. Die Familienzuschläge, insbesondere für Kinder, die Beihilfesätze für Angehörige, die Anrechnung von Partnereinkommen, die Streichung des Weihnachtsgeldes (Schleswig-Holstein) und andere Dinge bleiben unberücksichtigt.
Seit der Föderalismusreform 2006 entwickeln sich die Besoldungen in den Bundesländern und im Bund auseinander. Ein Vergleich wird zunehmend schwieriger, da die Komplexität der Besoldung der verschiedenen Dienstherren immer weiter zunimmt. Der bloße Vergleich der Grundgehaltstabellen und das Negieren der Wochenarbeitszeit, der Einstufung der einzelnen Laufbahnen, der Beförderungsperspektiven und anderer mittelbarer Besoldungs- und Karrierefaktoren ist unseriös und teilweise sogar populistisch. Der BBW wird im März weitere Gespräche mit dem Finanzministerium führen, mit dem Ziel, dass alle Beamtinnen und Beamten durchgängig darauf vertrauen dürfen, dass ihre Besoldung, auch wenn sie subjektiv nicht immer angemessen scheint, doch dann objektiv zumindest verfassungskonform ist."

Das sind nicht meine Worte, sondern wurde exakt so von Herr Rosenberger geschrieben. Teilweise sind seine Ausführungen so konfus und nichtssagend, dass ich gar nicht richtig verstehe, auf was er hinaus will. Und warum wird z. B. der Vergleich aufgrund der Komplexität der Besoldung zwischen den Bundesländern immer schwieriger? Weil im Prinzip alle Bundesländer mit teilweise abenteuerlichen Methoden versuchen, eine verfassungskonforme Besoldung herzustellen. Als ich den Artikel gestern gelesen hatte, war ich hinterher echt sprachlos.

Wer iin diesem unsäglichen Verband und noch dazu bei diesem oberpeinlichen Vorsitzenden Mitglied ist, dem ist nicht zu helfen...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 15.03.2024 17:23
Ich habe die 1200 € erhalten. Immerhin bis Oktober 50 € mehr pro Monat, aber aktuell sind die Bundesanwärter immer noch deutlich besser gestellt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 15.03.2024 17:58
Vll schreiben wir alle mal dem BBW und fordern den unsäglichen Herrn zum Rücktritt auf?

Das ist ja mehr als peinlich.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 15.03.2024 18:16
Der neueste Artikel von Herrn Rosenberger in der März Ausgabe des BBW-Magazins hinterlässt mich echt sprachlos.
Leider funktioniert der Bild-Upload nicht.

Das Magazin davor war ja schon schlimm zum Lesen...was gibt er denn jetzt wieder von sich? Das wir nicht so rum jammern sollen??
....Herr Rosenberger begründet die niedrige lineare Umrechnung des 200 € Sockels z. B. im Vergleich zu Brandenburg und Sachsen damit, dass man in Baden-Württemberg auch aufgrund des 4-Säulen-Modells eine höhere Besoldungsstruktur habe (eine Verweis darauf, wie genau die 3,6 % tatsächlich im Vergleich zu den anderen Bundesländern errechnet wurde, bleibt er bis heute schuldig)....
Im Januar/Februar-Magazin erklärt er auf der dritten Seite den Berechnungsweg hierzu:
https://www.bbw.dbb.de/fileadmin/user_upload/www_bbw_dbb_de/pdf/magazin/bbw_magazin_24_0102.pdf
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LaBeVe am 15.03.2024 18:25


Der neueste Artikel von Herrn Rosenberger in der März Ausgabe des BBW-Magazins hinterlässt mich echt sprachlos.
Leider funktioniert der Bild-Upload nicht.

Das Magazin davor war ja schon schlimm zum Lesen...was gibt er denn jetzt wieder von sich? Das wir nicht so rum jammern sollen??
....Herr Rosenberger begründet die niedrige lineare Umrechnung des 200 € Sockels z. B. im Vergleich zu Brandenburg und Sachsen damit, dass man in Baden-Württemberg auch aufgrund des 4-Säulen-Modells eine höhere Besoldungsstruktur habe (eine Verweis darauf, wie genau die 3,6 % tatsächlich im Vergleich zu den anderen Bundesländern errechnet wurde, bleibt er bis heute schuldig)....
Im Januar/Februar-Magazin erklärt er auf der dritten Seite den Berechnungsweg hierzu:
https://www.bbw.dbb.de/fileadmin/user_upload/www_bbw_dbb_de/pdf/magazin/bbw_magazin_24_0102.pdf

Berechnungsweg? Da steht nur was von "linearer Durchschnittssatz".. von einem klaren Berechnungsweg fehlt jede Spur..
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: MitleserBW am 17.03.2024 09:31
Ich habe irgendwo gelesen, dass BW hingegangen ist und die 200 Euro Sockel genommen hat, die daraus resultierenden Ausgaben errechnet hat und diese dann in % umgewandelt hat, was zu den 3,6 % geführt hat.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: websgeisti am 17.03.2024 10:44
Oh Gott… Dieses Statement des BW Beamtenbund klingt ja beinahe wie aus der Feder des Finanzministerium in BW. Dachte mal eine Gewerkschaft sollte die Interessen der Beschäftigten vertreten und nicht die „kostenneutrale“ Umsetzung für den BW Staatshaushalt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 17.03.2024 10:46
Ich habe irgendwo gelesen, dass BW hingegangen ist und die 200 Euro Sockel genommen hat, die daraus resultierenden Ausgaben errechnet hat und diese dann in % umgewandelt hat, was zu den 3,6 % geführt hat.

Und genau das ist unglaubwürdig, denn der Kipppunkt ist bei A13/7
Kann mir keiner erzählen, dass genauso viele oberhalb wie unterhalb A13/7 verbeamtet sind.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Goldene Vier am 17.03.2024 13:55
Ich habe irgendwo gelesen, dass BW hingegangen ist und die 200 Euro Sockel genommen hat, die daraus resultierenden Ausgaben errechnet hat und diese dann in % umgewandelt hat, was zu den 3,6 % geführt hat.

Und genau das ist unglaubwürdig, denn der Kipppunkt ist bei A13/7
Kann mir keiner erzählen, dass genauso viele oberhalb wie unterhalb A13/7 verbeamtet sind.

Genau das was Sie schreiben kann ja gar nicht zutreffen… Allenfalls ist die Belastung des Landes am dem Kipppunkt gleich hoch, aufgrund der höheren Besoldung ab A13 und gleichen prozentualen Steigerungen müssen es ja zwingend weniger Beamte sein…
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 17.03.2024 14:18
Ich habe irgendwo gelesen, dass BW hingegangen ist und die 200 Euro Sockel genommen hat, die daraus resultierenden Ausgaben errechnet hat und diese dann in % umgewandelt hat, was zu den 3,6 % geführt hat.

Und genau das ist unglaubwürdig, denn der Kipppunkt ist bei A13/7
Kann mir keiner erzählen, dass genauso viele oberhalb wie unterhalb A13/7 verbeamtet sind.

Genau das was Sie schreiben kann ja gar nicht zutreffen… Allenfalls ist die Belastung des Landes am dem Kipppunkt gleich hoch, aufgrund der höheren Besoldung ab A13 und gleichen prozentualen Steigerungen müssen es ja zwingend weniger Beamte sein…

O.k. anders ausgedrückt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzierungsvolumen oberhalb und unterhalb von A13/9 (A13/7 war falsch) gleich ist.
Sogar bis A14/5 wird mit den 3,6% schlechtergestellt als mit drm Sockel.
Wir werden doch nach Strich und Faden verarscht...und der BBW klatscht dazu noch Applaus.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: MitleserBW am 17.03.2024 16:59
Ich habe irgendwo gelesen, dass BW hingegangen ist und die 200 Euro Sockel genommen hat, die daraus resultierenden Ausgaben errechnet hat und diese dann in % umgewandelt hat, was zu den 3,6 % geführt hat.

Und genau das ist unglaubwürdig, denn der Kipppunkt ist bei A13/7
Kann mir keiner erzählen, dass genauso viele oberhalb wie unterhalb A13/7 verbeamtet sind.

Genau das was Sie schreiben kann ja gar nicht zutreffen… Allenfalls ist die Belastung des Landes am dem Kipppunkt gleich hoch, aufgrund der höheren Besoldung ab A13 und gleichen prozentualen Steigerungen müssen es ja zwingend weniger Beamte sein…

O.k. anders ausgedrückt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzierungsvolumen oberhalb und unterhalb von A13/9 (A13/7 war falsch) gleich ist.
Sogar bis A14/5 wird mit den 3,6% schlechtergestellt als mit drm Sockel.
Wir werden doch nach Strich und Faden verarscht...und der BBW klatscht dazu noch Applaus.

Gibt ja noch andere Besoldungsgruppen, wie B,R und W. Ist ja leider nicht nachvollziehbar...

Warten wir mal wie man die Lücke schließen will.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 17.03.2024 18:30
Gibts nicht irgendwo ne Statistik aus der man die Verteilung der Beamten herauslesen kann?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: BVerfGBeliever am 17.03.2024 18:55
Siehe beispielsweise im 2024er Monitor auf Seite 15:

https://www.dbb.de/mediathek/fachpublikationen-und-flyer.html (https://www.dbb.de/mediathek/fachpublikationen-und-flyer.html)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: MitleserBW am 18.03.2024 08:51
Info DGB BW:

In regelmäßigen Abständen treffen sich der DG Bund seine Mitgliedsgewerkschaften mit den
Landtagsfraktionen, um sich über die Themen des Öffentlichen Dienstes und der Beamtenpolitik
auszutauschen. Anfang März fand ein solches Treffen mit Vertreter*innen der CDU-Landtagsfraktion
statt. Einigkeit bei der Besoldung Hauptthema des Gesprächs waren die aktuellen Entwicklungen bei der Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamt*innen im Land. Dabei war beiden Seiten schnell klar, dass die Übertragung
der Tarifergebnisse auf die Besoldung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
komplexer und die Gestaltungsspielräume für den Gesetzgeber kleiner wurden.
Aber sowohl die CDU als auch der DGB sehen in der aktuellen Debatte gute Gründe, statt einer linearen
Erhöhung in Höhe von 3,6 Prozent im November 2024 doch den Sockelbetrag von 200
Euro zu übertragen. Die rechtliche Grundlage dafür ist aufgrund der Rechtsprechung von 2020
gegeben und andere Bundesländer haben bereits vorgemacht, wie ein entsprechendes Gesetz
dazu aussieht. Neben der Übertragung der Tarifergebnisse ging es auch um die Amtsangemessene Alimentation.
Aufgrund des fehlenden Sockelbetrages ergibt sich hier ein größerer Handlungsbedarf. Diesem
soll mit Einmalzahlungen gestaffelt nach Besoldungsgruppen begegnet werden. Aus Sicht des
DGB wäre dies sicher besser als Nichts, allerdings ist fraglich, ob die ständige „Flickschusterei“
am Ende tatsächlich zielführend ist oder ob es nicht sinnvoll wäre systematische und dauerhafte
Lösungen für die Problematik des Abstandsgebotes zu finden.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: flohafa am 18.03.2024 09:24
Info DGB BW:

In regelmäßigen Abständen treffen sich der DG Bund seine Mitgliedsgewerkschaften mit den
Landtagsfraktionen, um sich über die Themen des Öffentlichen Dienstes und der Beamtenpolitik
auszutauschen. Anfang März fand ein solches Treffen mit Vertreter*innen der CDU-Landtagsfraktion
statt. Einigkeit bei der Besoldung Hauptthema des Gesprächs waren die aktuellen Entwicklungen bei der Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamt*innen im Land. Dabei war beiden Seiten schnell klar, dass die Übertragung
der Tarifergebnisse auf die Besoldung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
komplexer und die Gestaltungsspielräume für den Gesetzgeber kleiner wurden.
Aber sowohl die CDU als auch der DGB sehen in der aktuellen Debatte gute Gründe, statt einer linearen
Erhöhung in Höhe von 3,6 Prozent im November 2024 doch den Sockelbetrag von 200
Euro zu übertragen. Die rechtliche Grundlage dafür ist aufgrund der Rechtsprechung von 2020
gegeben und andere Bundesländer haben bereits vorgemacht, wie ein entsprechendes Gesetz
dazu aussieht. Neben der Übertragung der Tarifergebnisse ging es auch um die Amtsangemessene Alimentation.
Aufgrund des fehlenden Sockelbetrages ergibt sich hier ein größerer Handlungsbedarf. Diesem
soll mit Einmalzahlungen gestaffelt nach Besoldungsgruppen begegnet werden. Aus Sicht des
DGB wäre dies sicher besser als Nichts, allerdings ist fraglich, ob die ständige „Flickschusterei“
am Ende tatsächlich zielführend ist oder ob es nicht sinnvoll wäre systematische und dauerhafte
Lösungen für die Problematik des Abstandsgebotes zu finden.

Interessant. Also eventuell kommt doch der Sockelbetrag. Dann frage ich mich, wie die "Einmalzahlungen gestaffelt nach Besoldungsgruppen" aussehen sollen. Folgerichtig wäre ja dann, dass die höheren Besoldungsgruppen auch deutlich höhere Einmalzahlungen erhalten, wie z.B. jemand in A8. Da ist doch nur neuer Streit vorprogrammiert...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: MitleserBW am 18.03.2024 09:32
Info DGB BW:

In regelmäßigen Abständen treffen sich der DG Bund seine Mitgliedsgewerkschaften mit den
Landtagsfraktionen, um sich über die Themen des Öffentlichen Dienstes und der Beamtenpolitik
auszutauschen. Anfang März fand ein solches Treffen mit Vertreter*innen der CDU-Landtagsfraktion
statt. Einigkeit bei der Besoldung Hauptthema des Gesprächs waren die aktuellen Entwicklungen bei der Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamt*innen im Land. Dabei war beiden Seiten schnell klar, dass die Übertragung
der Tarifergebnisse auf die Besoldung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
komplexer und die Gestaltungsspielräume für den Gesetzgeber kleiner wurden.
Aber sowohl die CDU als auch der DGB sehen in der aktuellen Debatte gute Gründe, statt einer linearen
Erhöhung in Höhe von 3,6 Prozent im November 2024 doch den Sockelbetrag von 200
Euro zu übertragen. Die rechtliche Grundlage dafür ist aufgrund der Rechtsprechung von 2020
gegeben und andere Bundesländer haben bereits vorgemacht, wie ein entsprechendes Gesetz
dazu aussieht. Neben der Übertragung der Tarifergebnisse ging es auch um die Amtsangemessene Alimentation.
Aufgrund des fehlenden Sockelbetrages ergibt sich hier ein größerer Handlungsbedarf. Diesem
soll mit Einmalzahlungen gestaffelt nach Besoldungsgruppen begegnet werden. Aus Sicht des
DGB wäre dies sicher besser als Nichts, allerdings ist fraglich, ob die ständige „Flickschusterei“
am Ende tatsächlich zielführend ist oder ob es nicht sinnvoll wäre systematische und dauerhafte
Lösungen für die Problematik des Abstandsgebotes zu finden.

Interessant. Also eventuell kommt doch der Sockelbetrag. Dann frage ich mich, wie die "Einmalzahlungen gestaffelt nach Besoldungsgruppen" aussehen sollen. Folgerichtig wäre ja dann, dass die höheren Besoldungsgruppen auch deutlich höhere Einmalzahlungen erhalten, wie z.B. jemand in A8. Da ist doch nur neuer Streit vorprogrammiert...

Ich denke das Gegenteil soll aktuell der Fall sein. Die Sonderzahlungen sollen die jenigen auf 200 Euro Sockel lupfen, die ihn mit den 3,6 % nicht erreichen. Das dürfte bei den oberen Besoldungsgruppen nicht der Fall sein, bzw. ab A13.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: axum705 am 18.03.2024 09:51
Denke ich auch, die Staffelung der Einmalzahlungen wird in höheren Besoldungsgruppen natürlich abnehmen. Dazu wird sicher eine kreative Begründung geben, warum diese nicht auf das Binnen-Abstandsgebot angerechnet wird. Wir erinnern uns: Die lineare Umrechnung des Sockelbetrags erfolgte ja gerade aus Sorgen um das Binnen-Abstandsgebot. Flickschusterei at its best...

Weiterer Vorteil: Bei bestimmten Gestaltungen, so z. B. über die Kinderzuschläge, kann man sich zudem die Anrechnung auf das Ruhegehalt sparen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 18.03.2024 10:03
Denke ich auch, die Staffelung der Einmalzahlungen wird in höheren Besoldungsgruppen natürlich abnehmen. Dazu wird sicher eine kreative Begründung geben, warum diese nicht auf das Binnen-Abstandsgebot angerechnet wird. Wir erinnern uns: Die lineare Umrechnung des Sockelbetrags erfolgte ja gerade aus Sorgen um das Binnen-Abstandsgebot. Flickschusterei at its best...

Weiterer Vorteil: Bei bestimmten Gestaltungen, so z. B. über die Kinderzuschläge, kann man sich zudem die Anrechnung auf das Ruhegehalt sparen.
Besser hätte es man nicht beschreiben können.
Könnte mir auch vorstellen, dass man mit einem Gesetzentwurf so lange wartet, bis die meisten anderen Bundesländer einen vorgelegt haben. Dann setzt man einen Betrag x für jede Besoldungsgruppe ein und sagt dann, dass man im Vergleich zu den anderen Bundesländern ganz gut dasteht. Kann mir keiner sagen, dass die Berechnung so kompliziert ist. Man spielt einfach auf Zeit.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 18.03.2024 13:56
Das dürfte doch kaum ein gangbarer Weg sein, da wie der Name schon sagt, Einmalzahlungen nicht tabellenwirksam sind. Nach der Einmalzahlung ist die Schlechterstellung immer noch gegeben. Oder es gibt für die nächsten Jahre immer diese Einmalzahlungen....aber so dreist offensichtlich verfassungswidrig wären sie hoffentlich dann doch nicht.

Zum Sockel können sie auch nicht wieder zurück, nachdem sie zuvor groß rumgetönt haben, dass er verfassungswidrig ist. Wobei es schon witzig wär weil dann der Rosenberger, dieses Äquivalent eines rückgratlosen Jubelpersers, mit runtergelassenen Hosen dastehen würde.
Der Ausweg und wünschenswert wäre, dass es zu einer prozentualen Erhöhung wie in Sachsen kommt.

Richtig ekelhaft ist zu sehen wie sich hier auch der DGB im ein klares Bekenntnis zur amtsangemessenen Alimentation herummogelt.

Es hat eine prozentuale, abstandsgebotwahrende Erhöhung zu erfolgen. Und keine Flickschusterei mit abschmelzenden Beträgen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 18.03.2024 14:37
DGB zum Kotzen...warum werden die eigenen Mitglieder nicht vertreten und ein offensichtlicher Verfassungsbruch schon geredet?

Sofort alle raus aus diesen Verbänden!
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: BVerfGBeliever am 18.03.2024 16:30
Gibts nicht irgendwo ne Statistik aus der man die Verteilung der Beamten herauslesen kann?

Ich habe aus Spaß mal eine kleine Überschlagsrechnung (mit diversen ad-hoc Annahmen) durchgeführt:

        Anzahl   Gehalt          Summe
A2/A3    1.755   2.700 €       4.738.500 €
A4      11.625   2.800 €      32.550.000 €
A5      35.485   2.900 €     102.906.500 €
A6      31.065   3.000 €      93.195.000 €
A7      93.140   3.200 €     298.048.000 €
A8     121.075   3.400 €     411.655.000 €
A9     242.600   3.600 €     873.360.000 €
A10    117.115   4.000 €     468.460.000 €
A11    164.085   4.500 €     738.382.500 €
A12    262.635   5.000 €   1.313.175.000 €
A13    389.630   5.500 €   2.142.965.000 €
A14    133.925   6.100 €     816.942.500 €
A15     68.190   6.800 €     463.692.000 €
A16     17.360   7.600 €     131.936.000 €
C,W     39.670   7.600 €     301.492.000 €
R       31.405   8.800 €     276.364.000 €
B       12.455  10.200 €     127.041.000 €

Tot. 1.773.215             8.596.903.000 €


Nach dieser Rechnung bekämen die knapp 1,8 Millionen Beamte eine geschätzte Besoldung von monatlich 8,6 Mrd Euro, also durchschnittlich 4.848 € pro Nase.
Somit würde der 200-Euro-Sockel umgerechnet rund 4,125% entsprechen.

ABER: Laut diesem Link scheint z.B. das Finanzministerium mit höheren Werten zu rechnen (die eher in Richtung der 3,6% weisen):
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Bundeshaushalt/personalkostensaetze.html
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 18.03.2024 16:35
A2-A6 gibt es in BW doch gar nicht mehr  ;)
Zudem halte ich die B-Besoldung...die in ihrer Hauptmasse bei den Kommunen verbeamtete Bürgermeister sein dürften...in der Landesbesoldung für wenig präsent.

Laut dem link von dir weist eigentlich gar nichts auf 3,6% hin. Wie kommst du darauf?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: BVerfGBeliever am 18.03.2024 16:44
Ich hatte aber nur die weiter oben verlinkte Verteilung für ganz Deutschland zur Hand.

Trotzdem sollte aus meiner Rechnung klar werden, dass der "Kipppunkt" deutlich tiefer als von dir angenommen liegen dürfte (auch in Baden-Württemberg)..
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: BVerfGBeliever am 18.03.2024 16:46
Laut dem link von dir weist eigentlich gar nichts auf 3,6% hin. Wie kommst du darauf?

Der Link weist darauf hin, dass das Finanzministerium in seiner Kostenrechnung mit höheren Gehältern operiert (was dann logischerweise zu weniger als "meinen" 4,125% führt)..
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 18.03.2024 16:57
Ich hatte aber nur die weiter oben verlinkte Verteilung für ganz Deutschland zur Hand.

Trotzdem sollte aus meiner Rechnung klar werden, dass der "Kipppunkt" deutlich tiefer als von dir angenommen liegen dürfte (auch in Baden-Württemberg)..

Naja..ich nehme den Kipppunkt ja nicht subjektiv an.
Es geht aus der Tabelle ganz klar hervor, dass er bei A13/9 und A14/6 liegt.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/

Oder reden wir grad aneinander vorbei?  ::)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: BVerfGBeliever am 18.03.2024 17:10
Ja, ich meinte eher den Punkt, an dem das durchschnittliche Gehalt erreicht wird.

Aber wie gesagt, nach meiner Bierdeckel-Rechnung müssten es ja auch 4,125% statt 3,6% sein. Bleibt die Frage, warum in der verlinkten Kostenrechnung teilweise deutlich höhere Gehälter angesetzt werden..
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 18.03.2024 17:49
Wem nützt diese Diskussion um Kaisers Bart?

Eunzig klar ist, dass die Landesregierung seine Beamten alles andere als wertschätzt und die Verbände das gutheißen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bruce Springsteen am 18.03.2024 21:25
Was also tun? Alle austreten? Und dann?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 18.03.2024 22:26
Was also tun? Alle austreten? Und dann?
Das BVG seine Arbeit machen lassen, Geld sparen...
Ergebnis ist gleich, aber diese peinlichen Leute verlieren ihren Job.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: SpeedyG am 19.03.2024 08:20
Was also tun? Alle austreten? Und dann?

Wenn es bei der jetzigen Prognose bleibt, werde ich austreten. Von der Gewerkschaft habe ich so nichts und durch den Austritt erhöht sich mein Gehalt wenigstens um ca. 50€, welche ich spare.
Sollten die mal endlich was für ihre Mitglieder tun, kann ich ja wieder eintreten.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Pukki am 19.03.2024 10:59
Gibts nicht irgendwo ne Statistik aus der man die Verteilung der Beamten herauslesen kann?
Im Stellenplan, der Bestandteil des Haushaltsplan (https://fm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-fm/intern/Bilder/Haushalt_Finanzen_Steuern/Haushalt_23_24/00_Vorheft_Gesamtplan_23-24.pdf) ist, findest du die Aufschlüsselung der vorhandenen Stellen nach Besoldungsgruppe und jeweiligem Ressort, in diesem Fall ab Seite 138.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Goldene Vier am 19.03.2024 12:26
Gibts nicht irgendwo ne Statistik aus der man die Verteilung der Beamten herauslesen kann?
Im Stellenplan, der Bestandteil des Haushaltsplan (https://fm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-fm/intern/Bilder/Haushalt_Finanzen_Steuern/Haushalt_23_24/00_Vorheft_Gesamtplan_23-24.pdf) ist, findest du die Aufschlüsselung der vorhandenen Stellen nach Besoldungsgruppe und jeweiligem Ressort, in diesem Fall ab Seite 138.

Das betrifft aber. Nur das FM, keine weiteren Ministerien etc, keine Kommunen
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: ohjeee am 19.03.2024 13:05
Die Rente wird im Juli auch mehr als die 0-Runde mit anschließenden mickrigen 3,6% steigen, nämlich um 4,57%:
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/rentensteigerung-100.html

Unter anderem aus dem Artikel:
"Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 4,72 Prozent. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. "

also bekommen die Beamten nach 2 Nullrunden innerhalb von 2 Jahren auch noch 1% weniger als der Durchschnitt dieses Jahr.

Aber ja, wir sind weiterhin attraktiv im Wettbewerb um die besten Köpfe!
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Pukki am 19.03.2024 14:36
Gibts nicht irgendwo ne Statistik aus der man die Verteilung der Beamten herauslesen kann?
Im Stellenplan, der Bestandteil des Haushaltsplan (https://fm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-fm/intern/Bilder/Haushalt_Finanzen_Steuern/Haushalt_23_24/00_Vorheft_Gesamtplan_23-24.pdf) ist, findest du die Aufschlüsselung der vorhandenen Stellen nach Besoldungsgruppe und jeweiligem Ressort, in diesem Fall ab Seite 138.

Das betrifft aber. Nur das FM, keine weiteren Ministerien etc, keine Kommunen
Wie bitte? Da sind alle Ressorts beim Land aufgeführt, nicht nur das Finanzministerium - mithin betrifft diese Aufschlüsselung also die Landesbeamten. Da kommen wir auf 161.111,5 Stellen. Wenn ich den Monitor des DBB bzw. dessen Zahlen daneben lege, die für BW 249.735 Beamtinnen und Beamte ergeben, muss ich noch berücksichtigen, dass nicht unbedingt eine Stelle im Haushaltsplan gleich ein Kopf ist. Das können also auch durchaus mehr sein.

Lege ich aber eine Stelle = ein Kopf zu Grunde, komme ich auf ein Verhältnis von rund 2:1, was die Verteilung von Beamtinnen und Beamten zwischen Land und anderen Einrichtungen, zu denen auch die Kommunen gehören, betrifft. Bleibt also ein Rest von 88.624,5. Die verteilen sich (unter anderem) auf 1.101 politisch selbstständige Gemeinden plus 35 Landkreise plus irgendwelche Einrichtungen mit Dienstherrenfähigkeit, die ich jetzt sich noch unterschlagen habe. Die Zahlen für diese Lücke kann ja gerne mal jemand aus den Haushaltsplänen raussuchen und zusammen tragen. Aber ich denke, alleine für die Masse der Landesbeamtinnen und -beamten lässt sich schon eine Tendenz hinsichtlich der Verteilung herauslesen.

Für Stuttgart als Landeshauptstadt beispielsweise ist das Ganze unter diesem Link (https://www.stuttgart.de/medien/ibs/dhh-2022-2023-stuttgart-finanzplanung-nachtraege.pdf) auf Seite 72 zu finden.

Worauf ich eigentlich hinaus will: Ich denke, bei den Zahlen lässt sich schon eine Tendenz der Verteilung der Beamtenstellen herauslesen. Dass sich das gerade bei den kleineren Kommunen verschiebt, ist mir bewusst. In Stuttgart z.B., wo immerhin über 4.000 Beamtinnen und Beamte beschäftigt sind, ist es zumindest grob vergleichbar mit den Zahlen vom Land. Bei den anderen großen Städten wird es wohl auch nicht großartig anders aussehen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Goldene Vier am 19.03.2024 16:31
Sorry hatte dem falschen HH-Plan… habe erst jetzt den Link gesehen, fehlen aber dennoch ein paar, siehe Nr. 1.3 auf Seite 54… aber wahrscheinlich marginal
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Tibidasknie am 19.03.2024 23:44
Aktuelles von der GdP…der Sockel kommt wohl statt der 3,6%

**GdP-Protest führt zum Erfolg!**

Wir freuen uns verkünden zu können, dass der Sockelbetrag von 200€ 💶nun auch für Beamte 👮🏼‍♂️und Beamtinnen👮🏻 durchgesetzt wurde.

Dank des energischen Protests der Gewerkschaft der Polizei (GdP) konnte eine schlechtere prozentuale Erhöhung von 3,6% abgewendet werden!

Diese Entscheidung hat eine große Bedeutung für alle Beamtinnen und Beamten, da eine prozentuale Erhöhung von 3,6% ein finanzieller Nachteil gerade für die Besoldungsgruppen A8 bis A12 gebracht hätte.

Ein Beispiel:
Ein Polizeihauptkommissar in A11, Stufe 3 hätte sonst monatlich rund 60 Euro (oder 720 Euro im Jahr) weniger erhalten.

GdP-Landesvorsitzender Gundram Lottmann äußerte sich zu diesem Erfolg: "Auch wenn sich andere nun mit fremden Federn schmücken, bin ich froh darüber, dass unsere Hartnäckigkeit sich am Ende durchgesetzt hat."

Der Sockelbetrag wird ab Ende November 2024 ein monatlicher Bestandteil des Gehalts sein.

Wir möchten uns bei allen Mitgliedern und Unterstützern der GdP bedanken, die mit ihrem Engagement und ihrer Solidarität zu diesem Erfolg beigetragen haben!

Quelle: Seite der GdP #facebook
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 20.03.2024 06:38
Also sollte man auch hier austreten.
Das ist kein Erfolg.

Ein Erfolg wäre eine prozentuale Erhöhung, bei der die unterste Gruppe noch 200 Euro erhält.
Selbst das wäre jedoch weit unter dem, was man für eine amtsangemessene Alimentation machen müsste.

Hoffentlich macht Karlsruhe endlich was.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: axum705 am 20.03.2024 07:24
Für die unteren Besoldungsgruppen wäre das super. Ich sehe jedoch dadurch noch schneller ein Problem auf den Besoldungsgesetzgeber zukommen. Vor dem 4-Säulen-Modell lag das Spannungsverhältnis im gehobenen Dienst bei 98,38% (A9/2 -> A13/12), danach nur noch bei 79,47% (A10/1 -> A13/10), mit dem Sockel sinkt es weiter auf 74,86%. Zwar ist nun die Einstiegsbesoldung höher, das bringt aber allen, deren Laufbahn fünf Jahre und früher begann, in der Regel nichts mehr. Nicht vergessen: Die höchste Spreizung kann frühestens nach 30 Jahren!!! erreicht werden, soweit man nicht den Aufstieg in den höheren Dienst durchzieht.

Die Verdienstmöglichkeiten beim Aufstieg innerhalb des gD werden damit immer mehr eingedampft. Tatsächlich kenne ich zwei Fälle von Mitarbeiter meiner Behörde, die das Angebot eines Stellenwechsels mit Beförderung von A12 -> A13 abgelehnt haben, da Ihnen der der Umsetzungsdruck, die erhöhte Komplexität, das Rede-und Antwort-Stehen vor dem Hauptorgan (in der Regel in den Abendstunden bis spät in die Nacht) sowie die Personalverantwortung und der damit verbundene Stress die paar Kröten nicht wert waren. Die Stelle ist nun mit einem Tarifbeschäftigen in E12/6 TVöD besetzt, der nach drei Ausschreibungsrunden mit der hohen Arbeitsmarktzulage von einer anderen Behörde abgeworben werden konnte. Es kommen spannende Zeiten auf uns zu...  :)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 20.03.2024 07:37
Gute Nachrichten für die Kollegen im mD.
Gibts schon Neuigkeiten wie der neuste Verfassungsbruch begründet wird?
Wie wird Rosenberger zurückrudern?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: MitleserBW am 20.03.2024 09:12
Also sollte man auch hier austreten.
Das ist kein Erfolg.

Ein Erfolg wäre eine prozentuale Erhöhung, bei der die unterste Gruppe noch 200 Euro erhält.
Selbst das wäre jedoch weit unter dem, was man für eine amtsangemessene Alimentation machen müsste.

Hoffentlich macht Karlsruhe endlich was.

Deine Wut und deinen Unmut spürt man in jedem Post.  ;D Ich hoffe das hat keine negativen Folgen für deine Gesundheit.

Ich bin auch unzufrieden mit der amtsangemessenen Alimentation, ich denke wie alle hier. Aber bei jeder Nachricht, selbst wenn diese kleine Erfolge beinhalten, rufst du dennoch zum "Massenaustritt" auf. Zumindest empfinde ich das so.

Hoffen wir darauf, dass Karlsruhe sich dieses Jahr noch mit dem Thema beschäftigt und auch in unserem Sinne entscheidet.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: lotsch am 20.03.2024 09:32
Also sollte man auch hier austreten.
Das ist kein Erfolg.

Ein Erfolg wäre eine prozentuale Erhöhung, bei der die unterste Gruppe noch 200 Euro erhält.
Selbst das wäre jedoch weit unter dem, was man für eine amtsangemessene Alimentation machen müsste.

Hoffentlich macht Karlsruhe endlich was.

Deine Wut und deinen Unmut spürt man in jedem Post.  ;D Ich hoffe das hat keine negativen Folgen für deine Gesundheit.

Ich bin auch unzufrieden mit der amtsangemessenen Alimentation, ich denke wie alle hier. Aber bei jeder Nachricht, selbst wenn diese kleine Erfolge beinhalten, rufst du dennoch zum "Massenaustritt" auf. Zumindest empfinde ich das so.

Hoffen wir darauf, dass Karlsruhe sich dieses Jahr noch mit dem Thema beschäftigt und auch in unserem Sinne entscheidet.

Wut gibt Kraft, und Kraft braucht man um seine verfassungsmäßigen Rechte durchzusetzen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: ohjeee am 20.03.2024 09:40
Also sollte man auch hier austreten.
Das ist kein Erfolg.

Ein Erfolg wäre eine prozentuale Erhöhung, bei der die unterste Gruppe noch 200 Euro erhält.
Selbst das wäre jedoch weit unter dem, was man für eine amtsangemessene Alimentation machen müsste.

Hoffentlich macht Karlsruhe endlich was.

Deine Wut und deinen Unmut spürt man in jedem Post.  ;D Ich hoffe das hat keine negativen Folgen für deine Gesundheit.

Ich bin auch unzufrieden mit der amtsangemessenen Alimentation, ich denke wie alle hier. Aber bei jeder Nachricht, selbst wenn diese kleine Erfolge beinhalten, rufst du dennoch zum "Massenaustritt" auf. Zumindest empfinde ich das so.

Hoffen wir darauf, dass Karlsruhe sich dieses Jahr noch mit dem Thema beschäftigt und auch in unserem Sinne entscheidet.

an sich ist der Sockel gut für den mittleren Dienst, der aber bereits mit der allgemeinen Stellenanhebung schon Lohnerhöhungen von bis zu 12% erhalten hat (sei denen gegönnt!).
Nicht gut ist, dass das den gehobenen Dienst noch unattraktiver macht, als er ohnehin schon ist und durch die unsägliche Besoldungsreform geworden ist. Wir in den kommunen haben einen enormen Nachwuchs-Druck im gehobenen Dienst, bekommen kaum noch Stellen besetzt (insb. in der Kämmerei). Der mD spielt bei uns auf der Fläche wenig Rolle (hingegen aber beim Land Poilzei, FW,...), sondern hauptsächlich der gD und das machts nicht leichter.
Leider wird gerade der gD immer unattraktiver (besonders auch im Vergleich zur freien Wirtschaft). Und ja, der Vergleich zur freien Wirtschaft ist durchaus angebracht. Denn letzten Endes buhlen wir um die gleichen Schulabgänger, die sich entscheiden müssen ein BA-Studium in der freien Wirtschaft zu machen oder im öD, verdienen aber in der freien Wirtschaft auf die Stunde locker Faktor 1,5. Entsprechend wenig und meiner Wahrnehmung nach weniger geeignet, kommt bei uns an.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: axum705 am 20.03.2024 10:52
an sich ist der Sockel gut für den mittleren Dienst, der aber bereits mit der allgemeinen Stellenanhebung schon Lohnerhöhungen von bis zu 12% erhalten hat (sei denen gegönnt!).
Nicht gut ist, dass das den gehobenen Dienst noch unattraktiver macht, als er ohnehin schon ist und durch die unsägliche Besoldungsreform geworden ist. Wir in den kommunen haben einen enormen Nachwuchs-Druck im gehobenen Dienst, bekommen kaum noch Stellen besetzt (insb. in der Kämmerei). Der mD spielt bei uns auf der Fläche wenig Rolle (hingegen aber beim Land Poilzei, FW,...), sondern hauptsächlich der gD und das machts nicht leichter.
Leider wird gerade der gD immer unattraktiver (besonders auch im Vergleich zur freien Wirtschaft). Und ja, der Vergleich zur freien Wirtschaft ist durchaus angebracht. Denn letzten Endes buhlen wir um die gleichen Schulabgänger, die sich entscheiden müssen ein BA-Studium in der freien Wirtschaft zu machen oder im öD, verdienen aber in der freien Wirtschaft auf die Stunde locker Faktor 1,5. Entsprechend wenig und meiner Wahrnehmung nach weniger geeignet, kommt bei uns an.

Ein junger Mensch, der rechnen kann, wird schnell feststellen, dass er nach 2 Jahren im gD in A10/1 netto rund 33 T€ p.a. verdient (nach Tariferhöhung mit Sockel, 250 € PKV p.m. berücksichtigt). Im Vergleich dazu kann er bei den zahlreichen tarifgebundenen Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie in meiner Gegend nach 2 Jahren und durchschnittlicher Leistung rund 45 T€ netto erhalten (Zielgehalt 2 Jahre BE: ERA12 + 14% Leistungszulage). Das Geld gibt es bei 35h pro Woche Arbeitszeit, beim Beamten bei 41h. Da bleibt zudem genug übrig, um ordentlich fürs Alter privat vorzusorgen. Oft gibt es dazu noch eine ansehnliche Betriebsrente. Außerdem: Was sind schon 10-15 Jahre (evtl.) höhere Pension im Vergleich zu Standardrente + bAV gegen 40-45 Jahre deutlich höheres Arbeitseinkommen.

Das ist sicher nicht der Standardfall und es gibt auch schlechter bezahlte Branchen. Aber bei Nachwuchsknappheit werden die "besten Köpfe" im Arbeitnehmermarkt vermutlich nicht die Karriere im öD wählen, denn die Alternativen liegen auf der Hand.

Daher: Es ist aus meiner Sicht zwingend notwendig, dass der öffentliche Dienst von Grund auf neu aufgestellt werden muss. Wir stehen erst am Anfang der Auswirkungen der Arbeitnehmerknappheit. Dass das bei den Tarifrunden immer noch nicht von Seiten der Politik thematisiert oder gar blumig zerredet wird, bereitet mir große Sorgen zur Zukunft unserer staatlichen Leistungsfähigkeit.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Silberfisch am 20.03.2024 11:33
Dein Beispiel ist schon sehr stark vereinfacht und zu Ungunsten der Beamtenlaufbahn gerechnet... und vielleicht sogar Wunsch falsch ;D
Um auf ein netto von 45.000 € zu kommen sind brutto rund 73.500€ erforderlich. Bei 13 Monatsgehältern ergibt das 5.650€ pro Monat, was nach ERA BW EG 15 entspricht. Die Stellen in dieser Größenordnung erfordern alle entweder ein IT- oder Ingenieurstudium. Ich habe mich Mal an einem Ingenieurstudium versucht bevor ich an die Verwaltungshochschule bin - den Schwierigkeitsgrad kann man nicht vergleichen. Außerdem wachsen auch diese Jobs nicht an den Bäumen und noch weniger Betriebe sind überhaupt in einem derartigen Tarifvertrag.

Beim jungen Beamten könnte kann nach 2 Jahren auch gut und gerne von A11 ausgehen, Probezeitverkürzung ist nach meinen Erfahrungen eher Standard als die Ausnahme. Konstruieren wir den Fall Mal noch weiter zu Gunsten der Beamtenschaft und gehen von Jung verheiratet und 2 Kindern aus, sind wir schon in Richtung 40.000 € im Jahr und das vor den anstehenden Anpassungen.
Dass bei den Beamten sicherlich früher ein "Deckel drauf ist" als in der Privatwirtschaft ist ein anderes Thema.

Nicht alles ist gut für uns Beamten im Ländle, aber die Situation, nur des Jammern Willens schlechter zu reden als sie ist, muss man nun wirklich auch nicht.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 20.03.2024 12:11
Also sollte man auch hier austreten.
Das ist kein Erfolg.

Ein Erfolg wäre eine prozentuale Erhöhung, bei der die unterste Gruppe noch 200 Euro erhält.
Selbst das wäre jedoch weit unter dem, was man für eine amtsangemessene Alimentation machen müsste.

Hoffentlich macht Karlsruhe endlich was.

Deine Wut und deinen Unmut spürt man in jedem Post.  ;D Ich hoffe das hat keine negativen Folgen für deine Gesundheit.

Ich bin auch unzufrieden mit der amtsangemessenen Alimentation, ich denke wie alle hier. Aber bei jeder Nachricht, selbst wenn diese kleine Erfolge beinhalten, rufst du dennoch zum "Massenaustritt" auf. Zumindest empfinde ich das so.

Hoffen wir darauf, dass Karlsruhe sich dieses Jahr noch mit dem Thema beschäftigt und auch in unserem Sinne entscheidet.
Mir geht es gut, danke.

Das ist für mich kein Erfolg, sondern weitere Verar...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: axum705 am 20.03.2024 12:20
Dein Beispiel ist schon sehr stark vereinfacht und zu Ungunsten der Beamtenlaufbahn gerechnet... und vielleicht sogar Wunsch falsch ;D
Um auf ein netto von 45.000 € zu kommen sind brutto rund 73.500€ erforderlich. Bei 13 Monatsgehältern ergibt das 5.650€ pro Monat, was nach ERA BW EG 15 entspricht.

ERA 12:
4.877,30 x 1,14 (Leistungszulage) = 5.560,12 x 13,24 (Sonderzahlung+Urlaubsgeld) = 73.615,99 + 2.180,51 (TZUG2) = 75.796,50

Die 14% Leistungszulage entsprechen dem tariflich vorgesehenen Durchschnitt über alle Mitarbeiter, Sonderzahlung (55%) und Urlaubsgeld (70% bei 30 Tagen Urlaub), TZUG2 sind 27,5% des Monatsentgelts zzgl. 18,5% eines Facharbeiterentgelt (Betrag ist grob berechnet). ERA 12 ist das häufigste Zielgehalt für frische Bachelors, das in der Regel nach spätestens 3 Jahren erreicht werden sollte. Die verdienen tatsächlich so gut, meine Frau kann das bestätigen :)

Beim Beispiel ging es um junge Berufseinsteiger nach zwei Jahren. Je mehr Kinder, desto näher kommt man als Beamter da ran.

Nun back to topic...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 20.03.2024 13:08

an sich ist der Sockel gut für den mittleren Dienst, der aber bereits mit der allgemeinen Stellenanhebung schon Lohnerhöhungen von bis zu 12% erhalten hat (sei denen gegönnt!).
Nicht gut ist, dass das den gehobenen Dienst noch unattraktiver macht, als er ohnehin schon ist und durch die unsägliche Besoldungsreform geworden ist.

Auch für den gehobenen Dienst war die 3,6% Regelung wesentlich schlechter.
Lediglich A13/9 mit +3,47€ und A13/10 mit +8,45€ wären mit den Prozenten besser gewesen.
Der Witz schlechthin. Monetär ist der Sockel besser für den gehobenen Dienst.
Mal gespannt mit wieviel Prozent sie die Zulagen nun erhöhen.
Bin auch gespannt was der Rosenberger nun absondern wird...die Prozenteregelung war ja in seinem Interesse.
Eigentlich müsste er gegen den Sockel klagen, denn der ist ja in seinen Augen unrechtmäßig
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Admin am 20.03.2024 14:34
als Antwort auf einige Nachfragen:

wir erstellen die neue Prognose, sobald wir verläßliche Informationen vorliegen haben über die Ausgestaltung der Erhöhung der Zulagen und des Familienzuschlags im Jahr 2024 (Vermutung: +4,76%) sowie die Bestätigung des Erhöhungssatzes im Jahr 2025 (Wahrscheinlich: +5,5%)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 20.03.2024 15:19
als Antwort auf einige Nachfragen:

wir erstellen die neue Prognose, sobald wir verläßliche Informationen vorliegen haben über die Ausgestaltung der Erhöhung der Zulagen und des Familienzuschlags im Jahr 2024 (Vermutung: +4,76%) sowie die Bestätigung des Erhöhungssatzes im Jahr 2025 (Wahrscheinlich: +5,5%)
Ich gehe eher von 3,6 % und 5,5 % aus.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Admin am 20.03.2024 16:17
Ich gehe eher von 3,6 % und 5,5 % aus.

+5,5% für 2025 ist bestätigt:
https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/dpa-nachrichten/2024/Maerz/KW12/Mittwoch/d1623563-be6d-4655-b753-f1d329d5.html
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Tagelöhner am 20.03.2024 16:35
Glückwunsch an die Beamten, die ohne zu streiken ein erstreiktes Ergebnis jetzt sogar in minimal besserer Ausgestaltung auf ihre Besoldung übertragen bekommen, und ihnen dank dem Privileg keine Sozialabgaben zahlen zu müssen, sogar mehr Netto vom Brutto übrig bleibt.  ;D Mögen alle Tarifbeschäftigten entsprechend die Handbremse anziehen, wenn im Nebenbüro ein Beamter die exakt gleichen Aufgaben ausführt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Ozymandias am 20.03.2024 16:44
Super das Abstandsgebot weiter vernichtet.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: SpeedyG am 20.03.2024 17:05
Glückwunsch an die Beamten, die ohne zu streiken ein erstreiktes Ergebnis jetzt sogar in minimal besserer Ausgestaltung auf ihre Besoldung übertragen bekommen, und ihnen dank dem Privileg keine Sozialabgaben zahlen zu müssen, sogar mehr Netto vom Brutto übrig bleibt.  ;D Mögen alle Tarifbeschäftigten entsprechend die Handbremse anziehen, wenn im Nebenbüro ein Beamter die exakt gleichen Aufgaben ausführt.

Ein TB kann jederzeit den Arbeitgeber wechseln. Der Beamte bleibt gestraft fürs Leben.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 20.03.2024 17:10
Glückwunsch an die Beamten, die ohne zu streiken ein erstreiktes Ergebnis jetzt sogar in minimal besserer Ausgestaltung auf ihre Besoldung übertragen bekommen, und ihnen dank dem Privileg keine Sozialabgaben zahlen zu müssen, sogar mehr Netto vom Brutto übrig bleibt.  ;D Mögen alle Tarifbeschäftigten entsprechend die Handbremse anziehen, wenn im Nebenbüro ein Beamter die exakt gleichen Aufgaben ausführt.

 ???
Welche Laus ist dir denn über die Leber gelaufen?
Und es wär mir neu, dass es einen Streik oder erstreiktes Ergebnis gegeben hätte. Und es ist doch genau das Ergebnis der TV-L Verhandlungen...was ist da minimal besser dran?
Zumal es verfassungsgemäß so sein muss, dass sich die Besoldungserhöhung an den Tarifrunden orientieren zu hat. Es ist bei der Inflation eher viel zu wenig.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Tagelöhner am 20.03.2024 17:11
Ein TB kann jederzeit den Arbeitgeber wechseln. Der Beamte bleibt gestraft fürs Leben.

Es soll tatsächlich auch Vorteile haben, seine Seele nicht an den Dienstherr verkauft zu haben  ;D
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Tagelöhner am 20.03.2024 17:16
???
Welche Laus ist dir denn über die Leber gelaufen?
Und es wär mir neu, dass es einen Streik oder erstreiktes Ergebnis gegeben hätte.
Zumal es verfassungsgemäß so sein muss, dass sich die Besoldungserhöhung an den Tarifrunden orientieren zu hat. Es ist bei der Inflation eher viel zu wenig.

Keine, ich wollte nur mal auf eindrückliche Weise die Absurdität darstellen. "Erstreikt" ist hier erstmal so zu verstehen, dass die Tarifvertragsparteien dieses Ergebnis verhandelt haben und die Arbeitnehmerseite dabei Streiks angedroht bzw. vereinzelt auch zur Erhöhung des Drucks durchgeführt hat. Ob das in diesem Fall so war entzieht sich aktuell auch meiner Kenntnis. Zu wenig ist es immer, für den Tarifbeschäftigten ist es dann aber noch weniger...

Wie immer nicht falsch verstehen, ich gönne jedem Beamten seine Besoldung. Dann sollte in der Praxis aber auch etwas dahinter stehen, sprich die Erledigung wirklich wichtiger hoheitlicher Aufgaben und entsprechendes Engagement, wie man es von einem gegenseitigen Dienst- und Treueverhältnis erwarten müsste. Da dies in der Praxis aber zunehmend nicht mehr zutrifft, kann ich mir obigen Kommentar auch nicht verkneifen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bauernopfer am 20.03.2024 17:26
Glückwunsch an die Beamten, die ohne zu streiken ein erstreiktes Ergebnis jetzt sogar in minimal besserer Ausgestaltung auf ihre Besoldung übertragen bekommen, und ihnen dank dem Privileg keine Sozialabgaben zahlen zu müssen, sogar mehr Netto vom Brutto übrig bleibt.  ;D Mögen alle Tarifbeschäftigten entsprechend die Handbremse anziehen, wenn im Nebenbüro ein Beamter die exakt gleichen Aufgaben ausführt.
Die Tarifbeschäftigten ziehen nicht nur die Handbremse an sondern schalten ihren Motor jede Woche 1,5 Stunden früher aus als die Beamten im Nebenbüro ;).
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 20.03.2024 17:29
???
Welche Laus ist dir denn über die Leber gelaufen?
Und es wär mir neu, dass es einen Streik oder erstreiktes Ergebnis gegeben hätte.
Zumal es verfassungsgemäß so sein muss, dass sich die Besoldungserhöhung an den Tarifrunden orientieren zu hat. Es ist bei der Inflation eher viel zu wenig.

Keine, ich wollte nur mal auf eindrückliche Weise die Absurdität darstellen. "Erstreikt" ist hier erstmal so zu verstehen, dass die Tarifvertragsparteien dieses Ergebnis verhandelt haben und die Arbeitnehmerseite dabei Streiks angedroht bzw. vereinzelt auch zur Erhöhung des Drucks durchgeführt hat. Ob das in diesem Fall so war entzieht sich aktuell auch meiner Kenntnis. Zu wenig ist es immer, für den Tarifbeschäftigten ist es dann aber noch weniger...

Wie immer nicht falsch verstehen, ich gönne jedem Beamten seine Besoldung. Dann sollte in der Praxis aber auch etwas dahinter stehen, sprich die Erledigung wirklich wichtiger hoheitlicher Aufgaben und entsprechendes Engagement, wie man es von einem gegenseitigen Dienst- und Treueverhältnis erwarten müsste. Da dies in der Praxis aber zunehmend nicht mehr zutrifft, kann ich mir obigen Kommentar auch nicht verkneifen.
Sehe ich anders...es wäre vll wichtig, dass die Beamten wirklich Dienst nach Vorschrift machen.
Schließlich werden sie seit Jahren nicht mal annähernd amtsangemessen besoldet und die Landesregierung bricht wissentlich die Verfassung.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: ohjeee am 20.03.2024 17:32
Ich gehe eher von 3,6 % und 5,5 % aus.

+5,5% für 2025 ist bestätigt:
https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/dpa-nachrichten/2024/Maerz/KW12/Mittwoch/d1623563-be6d-4655-b753-f1d329d5.html

Lese ich das richtig, es gibt keine prozentuale Erhöhung 2024, sondern fix für alle 200€ (nicht als 3,6%-Sockel)?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiter am 20.03.2024 17:55
Auf der Homepage des LBV wurde der Artikel vom 22.12.2023 inzwischen auch entsprechend geändert und von einer zeit- und inhaltsgleichen Übernahme geschrieben.

https://lbv.landbw.de/-/tarifeinigung-in-den-tarifverhandlungen-für-die-beschäftigten-der-länder-2

Heißt wohl, dass die Zulagen/Zuschläge entsprechend um 4,76% erhöht werden?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 20.03.2024 21:03
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/finanzen-stuttgart-gruene-und-cdu-einigen-sich-auf-sockelbetrag-fuer-beamte-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240320-99-403296

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/uebernahme-des-tarifergebnisses-auf-beamtinnen-und-beamte-1
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 20.03.2024 21:11
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/finanzen-stuttgart-gruene-und-cdu-einigen-sich-auf-sockelbetrag-fuer-beamte-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240320-99-403296

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/uebernahme-des-tarifergebnisses-auf-beamtinnen-und-beamte-1

Soviel kann man gar nicht essen wie man kotzen müsste...
Strobel und co. .... unglaublich
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: axum705 am 20.03.2024 21:23
Soso, das Finanzministerium hat weiterhin rechtliche Bedenken:
https://www.badische-zeitung.de/ab-november-gibt-es-200-euro-mehr-fuer-beamte (https://www.badische-zeitung.de/ab-november-gibt-es-200-euro-mehr-fuer-beamte)

Wenn selbst der Gesetzgeber nicht mehr weiß, ob seine noch zu treffende gesetzliche Regelung rechtsicher ist... Warum macht man sie dann nicht einfach rechtssicher? Oh natürlich, das kostet Geld. Dann lieber Tanz auf der Rasierklinge mit Vollgas in eine rechtsunsichere Zukunft. Die Gerichte werden das dann sicher irgendwann mal lösen...  :-[ :o
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: ProfDrKlettmann am 20.03.2024 22:29
Gibt es irgendwo Musterwidersprüche bzw. Anträge auf amtsangemessene Alimentation?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LaBeVe am 20.03.2024 22:34
Ich gehe eher von 3,6 % und 5,5 % aus.

+5,5% für 2025 ist bestätigt:
https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/dpa-nachrichten/2024/Maerz/KW12/Mittwoch/d1623563-be6d-4655-b753-f1d329d5.html

Lese ich das richtig, es gibt keine prozentuale Erhöhung 2024, sondern fix für alle 200€ (nicht als 3,6%-Sockel)?

So würde ich das (Stand jetzt) verstehen. Aber kann ja noch nicht alles sein..
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: axum705 am 21.03.2024 09:55
Der BBW hat sich geäußert:
https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/regierungsfraktionen-ordnen-rolle-rueckwaerts-bei-der-verfassungskonformen-besoldung-an/ (https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/regierungsfraktionen-ordnen-rolle-rueckwaerts-bei-der-verfassungskonformen-besoldung-an/)

Das Problem ist dort richtig beschrieben. Der Sockelbetrag bedeutet, dass es zum 01.11.24 für A7/1 eine Erhöhung um 7,2% gibt, bei A16/10 jedoch nur um 2,5%. Die Besoldungsanpassung ist damit quasi nach Besoldungsgruppen gestaffelt, was ja meines Wissens nach so nicht ohne weiteres zulässig ist (ich meine Rechtsprechung dazu gibt es aus BW 2017 und NRW 2013/2014). Das Finanzministerium sieht das ja wohl genauso. Ich bin daher gespannt auf die Gesetzesbegründung. Hoffnung, dass da noch für die höheren Besoldungsgruppen nachgebessert wird, habe ich keine.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Tobata am 21.03.2024 10:16
Naja der Ansatz des Sockelbetrages (absolute Erhöhung) kann auch genutzt werden, um das Abstandsgebot bzw. den Abstand zu erhöhen.

Müsste ihn halt unterschiedlich gestalten...
z.B. A7 200€, A8 350€, A9 500€, A10 650€ etc. mit wohlüberlegten Zahlen könnte man so auch das Ganze mal grundsätzlich wieder in "normale" Bahnen bringen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: DerBeamte925 am 21.03.2024 11:09
Denkt ihr das die Familienzuschläge und die Strukturzulage ebenfalls angehoben wird? 
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 21.03.2024 11:37
Denkt ihr das die Familienzuschläge und die Strukturzulage ebenfalls angehoben wird?
Ja. Zumindest heben alle anderen Bundesländer zu Zuschläge entsprechend an
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: flohafa am 21.03.2024 12:23
https://www.bverwg.de/suche?lim=10&start=1&db=t&q=BVerwG+5+C+5.22

BVerwG 5 C 5.22 21. März 2024, 10:00 Uhr

Bezüglich Kostendämpfungspauschale, wer noch Widerspruch einlegen will oder warten will diesbezüglich.


Heute fand auch die Verhandlung bezüglich der Klage eines Professors gegen die erhöhte Kostendämpfungspauschale in B-W statt. Weiß jemand zufällig etwas?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LaBeVe am 21.03.2024 15:10
https://www.bverwg.de/suche?lim=10&start=1&db=t&q=BVerwG+5+C+5.22

BVerwG 5 C 5.22 21. März 2024, 10:00 Uhr

Bezüglich Kostendämpfungspauschale, wer noch Widerspruch einlegen will oder warten will diesbezüglich.


Heute fand auch die Verhandlung bezüglich der Klage eines Professors gegen die erhöhte Kostendämpfungspauschale in B-W statt. Weiß jemand zufällig etwas?

Gibts wahrscheinlich morgen ne Pressemitteilung...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Goldene Vier am 21.03.2024 15:18
Gibt es schon heute:

https://www.bverwg.de/de/pm/2024/11
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Ozymandias am 21.03.2024 15:24
Große Klatsche. Fast alle Vorhaben des Haushaltsbegleitungsgesetz 2013/2014 wurden nun von Gerichten einkassiert. Niedrigere Eingangsbesoldung, etc.

Gelten nun wieder die alten Werte bei der Kostendämpfungspauschale?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 21.03.2024 15:31
Gibt es schon heute:

https://www.bverwg.de/de/pm/2024/11

Ist damit die Kostendämpfungspauschale obsolet?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Ozymandias am 21.03.2024 15:34
Gibt es schon heute:

https://www.bverwg.de/de/pm/2024/11

Ist damit die Kostendämpfungspauschale obsolet?

Nach meiner Lesart ja. Aber man wird ruckzuck eine wirksame Neuregelung treffen. Hat man z.B. bei dem Kindererziehungsergänzungszuschlag in BW auch. Wurde ebenfalls vom Bundesverwaltungsgericht kassiert. Nicht mal eine Woche später war das Gesetz geändert.


Wer noch einen offenen Bescheid hat, wo die Kostendämpfungspauschale abgezogen wurde, der sollte noch schnell Widerspruch einlegen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LaBeVe am 21.03.2024 16:29
Gibt es schon heute:

https://www.bverwg.de/de/pm/2024/11

Ist damit die Kostendämpfungspauschale obsolet?

Nach meiner Lesart ja. Aber man wird ruckzuck eine wirksame Neuregelung treffen. Hat man z.B. bei dem Kindererziehungsergänzungszuschlag in BW auch. Wurde ebenfalls vom Bundesverwaltungsgericht kassiert. Nicht mal eine Woche später war das Gesetz geändert.


Wer noch einen offenen Bescheid hat, wo die Kostendämpfungspauschale abgezogen wurde, der sollte noch schnell Widerspruch einlegen.

Reicht der Widerspruch gegen die Maßnahmen des Haushaltbegleitgesetzes 2013/14 nicht aus ? Den hatte ich 2022 eingereicht und warte bis heute auf einen Bescheid.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 25.03.2024 12:23
Funktioniert bei euch der Besoldungsrechner?
Bei mir kommt immer ne Fehlermeldung 🤔
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LaBeVe am 25.03.2024 12:28
Funktioniert bei euch der Besoldungsrechner?
Bei mir kommt immer ne Fehlermeldung 🤔

Heut morgen gings nicht, jetzt funktioniert er..
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiter am 25.03.2024 16:51

Die 4,76% der dynamischen Besoldungsbestandteile sind nun auf der Seite des LBV auch genannt.

Denke damit ist die Übernahme tatsächlich wirkungsgleich.


Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: websgeisti am 25.03.2024 17:41
Den Sockel soll es nun auch geben. Interessant 😂
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LaBeVe am 25.03.2024 17:42
Den Sockel soll es nun auch geben. Interessant 😂

Ja guten Morgen. Das ist jetzt auch schon paar Tage bekannt.

Trotz allem geht's ja da nur um die Übertragung des Tarifergebnisses. Alles andere muss wohl noch berechnet werden...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 26.03.2024 09:52
Ich gäbe ein paar Landesabgeordnete angeschrieben bzgl. Abstandsgebot.
1. Antwort:
Passt, da keine 10 Prozent relativ weniger in 5 Jahren.
Einfach mal das 4 Säulen Modell vergessen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 26.03.2024 14:36
Ich gehe eher von 3,6 % und 5,5 % aus.

+5,5% für 2025 ist bestätigt:
https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/dpa-nachrichten/2024/Maerz/KW12/Mittwoch/d1623563-be6d-4655-b753-f1d329d5.html

Ich weiß nicht, ab wann es als "bestätigt" gilt, aber das LBV geht auch von 4,76% aus, siehe
https://lbv.landbw.de/-/einigung-%C3%BCber-die-%C3%9Cbertragung-des-tv-l-tarifergebnisses-auf-die-besoldung-und-versorgung (https://lbv.landbw.de/-/einigung-%C3%BCber-die-%C3%9Cbertragung-des-tv-l-tarifergebnisses-auf-die-besoldung-und-versorgung)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Fluppe am 26.03.2024 14:54
In deiner Quelle steht wörtlich:
"Zum 1. Februar 2025 sollen die Besoldung und Versorgung um linear 5,5 Prozent angehoben werden. Hierdurch wird in der Besoldung auch der tariflich vereinbarte Mindestbetrag von 340 Euro erreicht."

Du bist, glaub ich, bei den dynamischen Besoldungsbestandteilen im November 24 stehen geblieben.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Ozymandias am 26.03.2024 15:50
Ich gäbe ein paar Landesabgeordnete angeschrieben bzgl. Abstandsgebot.
1. Antwort:
Passt, da keine 10 Prozent relativ weniger in 5 Jahren.
Einfach mal das 4 Säulen Modell vergessen.
Spätestens im Gesetzentwurf muss die Berechnung zum Mindestabstandgebot erfolgen.

2023 wurde das Bürgergeld erhöht, aber nicht die Besoldung. Für dieses Jahr fehlt auch noch die Berechnung.

Die Kostendämpfungspauschale fliegt auch um die Ohren.

Die Gewerkschaft BBW macht das Abstandsgebot kaputt und kämpft für Verschlechterungen von A14-16.

Die Klatsche vom BVerfG kommt auch noch. Es wird immer absurder.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 26.03.2024 17:26
Fairerweise muss man sagen, dass der BBW ausdrücklich für das Abstandsgebot und eine lineare Erhöhung gekämpft hat.
Dass die 3,6% Schrott waren und natürlich viel zu wenig steht auf nem anderen Blatt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: sapere aude am 26.03.2024 18:12
Die Abkehr vom "Nicht-Sockel" ist ganz schwach. Eine gute Idee, die einzige im Zusammenhang mit dem 4-Säulen-Modell, wird zurückgedreht. So wird der Fachkräftemangel noch größer. Zumal es bereits einen "Sockelbetrag" in dieser Runde gibt bzw. geben wird: Die Inflationsausgleichsprämie.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LaBeVe am 26.03.2024 18:16
Die Abkehr vom "Nicht-Sockel" ist ganz schwach. Eine gute Idee, die einzige im Zusammenhang mit dem 4-Säulen-Modell, wird zurückgedreht. So wird der Fachkräftemangel noch größer. Zumal es bereits einen "Sockelbetrag" in dieser Runde gibt bzw. geben wird: Die Inflationsausgleichsprämie.

Die Inflationsausgleichzahlung ist doch kein Sockelbetrag! Nur weil sie monatlich ausgezahlt wird ab Januar!? So ein Quatsch..

Wenn die 3000 insgesamt ausgezahlt sind Ende Oktober ist Ende Gelände..

Trotzdessen denk ich das diese Zahlung in die Berechnung über das Abstandsgebot zur Grundsicherung mit rein gemauschelt wird -.-
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: sapere aude am 26.03.2024 18:22
Die Abkehr vom "Nicht-Sockel" ist ganz schwach. Eine gute Idee, die einzige im Zusammenhang mit dem 4-Säulen-Modell, wird zurückgedreht. So wird der Fachkräftemangel noch größer. Zumal es bereits einen "Sockelbetrag" in dieser Runde gibt bzw. geben wird: Die Inflationsausgleichsprämie.

Die Inflationsausgleichzahlung ist doch kein Sockelbetrag! Nur weil sie monatlich ausgezahlt wird ab Januar!? So ein Quatsch..

"Sockelbetrag", weil dieser Betrag ohne Ansehung des Amtes - und damit für alle mit identischem Arbeitsanteil in gleicher Höhe - gezahlt wird. Bitte nicht die " " übersehen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LaBeVe am 26.03.2024 18:29
Die Abkehr vom "Nicht-Sockel" ist ganz schwach. Eine gute Idee, die einzige im Zusammenhang mit dem 4-Säulen-Modell, wird zurückgedreht. So wird der Fachkräftemangel noch größer. Zumal es bereits einen "Sockelbetrag" in dieser Runde gibt bzw. geben wird: Die Inflationsausgleichsprämie.

Die Inflationsausgleichzahlung ist doch kein Sockelbetrag! Nur weil sie monatlich ausgezahlt wird ab Januar!? So ein Quatsch..

"Sockelbetrag", weil dieser Betrag ohne Ansehung des Amtes - und damit für alle mit identischem Arbeitsanteil in gleicher Höhe - gezahlt wird. Bitte nicht die " " übersehen.

Hab ich nicht übersehen aber diese "Prämie" wird ja jetzt z.B. auch bei der Bahn etc. gezahlt. Wenn auch nicht monatlich gestückelt (das Land will das dann wohl als Besoldungserhöhung verkaufen). Jedenfalls wirkt sich diese nicht tabellenwirksam aus..
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 27.03.2024 07:54
In deiner Quelle steht wörtlich:
"Zum 1. Februar 2025 sollen die Besoldung und Versorgung um linear 5,5 Prozent angehoben werden. Hierdurch wird in der Besoldung auch der tariflich vereinbarte Mindestbetrag von 340 Euro erreicht."

Du bist, glaub ich, bei den dynamischen Besoldungsbestandteilen im November 24 stehen geblieben.

Ich konnte nicht auf die schnelle beide Admin-Posts zitieren, aber dort wird als unklar beschrieben, ob die dynamischen Anteile (Familienzuschlag) um diesen Satz erhöht werden, wie im TV-L vorgesehen. Dass das beim LBV so beschrieben ist, darauf wollte ich hinweisen.

@LaBeVe: Natürlich orientiert sich die Inflationsprämie an der Steuerfreiheitsgrenze. Sie ist aber ein Sockelbetrag in dem Sinne, dass natürlich unterschiedliche Besoldungsgruppen mit unterschiedlichen Lebenshaltungskosten unterschiedlich von der Inflation betroffen sind, aber alle den gleichen Ausgleich bekommen (z.B. Alleinstehender Beamte im mittleren Dienst in der 3 Zimmer Wohnung ist absolut gesehen weniger von Heizkostenerhöhungen betroffen als 4 köpfige Familie im Haus).
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: homonovus am 27.03.2024 09:10
Städtetag hat bereits vermeldet, dass laut FM die dynamischen Anteile (Familienzuschlag) um den im TV-L vereinbarten Satz von 4,76 % steigen werden
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: lotsch am 27.03.2024 09:10
Die Abkehr vom "Nicht-Sockel" ist ganz schwach. Eine gute Idee, die einzige im Zusammenhang mit dem 4-Säulen-Modell, wird zurückgedreht. So wird der Fachkräftemangel noch größer. Zumal es bereits einen "Sockelbetrag" in dieser Runde gibt bzw. geben wird: Die Inflationsausgleichsprämie.

Hab ich nicht übersehen aber diese "Prämie" wird ja jetzt z.B. auch bei der Bahn etc. gezahlt. Wenn auch nicht monatlich gestückelt (das Land will das dann wohl als Besoldungserhöhung verkaufen). Jedenfalls wirkt sich diese nicht tabellenwirksam aus..

Die Inflationsausgleichsprämie ist für Tarifbeschäftigte natürlich wesentlich interessanter, weil sie auch sozialversicherungsfrei ist und netto wesentlich mehr bringt als für Beamte.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: bazilloBW am 27.03.2024 10:27
Kann mir bitte jmd. eine Definition/Auflistung für "dynamische Besoldungsanteile" machen?
Familienzuschlag, gehört dazu, gehe ich davon aus.. Wie sieht es mit Strukturzulage, Polizeizulage, Erschwerniszulagen, Zulage für feuerwehrtechnischen Dienst (sollte es sowas geben) etc aus?
Gibt´s für BW da eine Auflistung?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: ohjeee am 27.03.2024 10:36
Kann mir bitte jmd. eine Definition/Auflistung für "dynamische Besoldungsanteile" machen?
Familienzuschlag, gehört dazu, gehe ich davon aus.. Wie sieht es mit Strukturzulage, Polizeizulage, Erschwerniszulagen, Zulage für feuerwehrtechnischen Dienst (sollte es sowas geben) etc aus?
Gibt´s für BW da eine Auflistung?

Im Grunde alles, was nicht direkt aus der A-Tabelle abgelesen werden kann.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: MitleserBW am 27.03.2024 10:41
Kann mir bitte jmd. eine Definition/Auflistung für "dynamische Besoldungsanteile" machen?
Familienzuschlag, gehört dazu, gehe ich davon aus.. Wie sieht es mit Strukturzulage, Polizeizulage, Erschwerniszulagen, Zulage für feuerwehrtechnischen Dienst (sollte es sowas geben) etc aus?
Gibt´s für BW da eine Auflistung?

gehört alles dazu, völlig richtig.

Zudem Familienzuschläge etc.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: BW123 am 27.03.2024 12:47
Bislang war die Polizeizulage immer außen vor. Es erfolgte im Rahmen der letzten Besoldungsanpassung keine Erhöhung. Damit wird diese Zulage im Verhältnis auch immer weniger wert.

2018 war sie bei 132,69 EUR, ebenso 2024.



Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 28.03.2024 09:14
Also ich habe gestern meine 2.280 € Inflationsprämie erhalten (Landratsamt). Ich denke, das sollte bei den meisten auch der Fall sein.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bruce Springsteen am 28.03.2024 09:21
Eher bei allen, oder?!
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Strife am 29.03.2024 17:24
Ich, Landratsamt in BW, habe nichts erhalten. Nur die übliche Zahlung.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 29.03.2024 23:53
Ich, Landratsamt in BW, habe nichts erhalten. Nur die übliche Zahlung.

TVöD...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 30.03.2024 14:31
Ich, Landratsamt in BW, habe nichts erhalten. Nur die übliche Zahlung.

TVöD...

Es geht um Beamte, nicht um Angestellte...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: websgeisti am 31.03.2024 19:41
Ich, Landratsamt in BW, habe nichts erhalten. Nur die übliche Zahlung.

Bei TVöD Beschäftigten/Beamte gab es bereits die Inflationsausgleichprämie i.H.v. 3.000,00€.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Badener am 31.03.2024 20:21
Ich, Landratsamt in BW, habe nichts erhalten. Nur die übliche Zahlung.

Bei TVöD Beschäftigten/Beamte gab es bereits die Inflationsausgleichprämie i.H.v. 3.000,00€.

Der TVöD hat nichts mit Kommunalbeamten in BW zu tun.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Strife am 31.03.2024 20:55
Genau so ist es....
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: frankundfrei am 31.03.2024 21:38
es gibt auch 3000 €

Die erste Rate 1600 € gab es bei mir im April,,,,sowie rückwirkend ab Januar 108 €....und wohl eben die folgender Monaten die gleiche Rate ?....bis die 3000 € voll sind...leider hab och die Beilage zum Gehalt gerad nicht bei mir.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Gewerbler am 02.04.2024 08:46
es gibt auch 3000 €

Die erste Rate 1600 € gab es bei mir im April,,,,sowie rückwirkend ab Januar 108 €....und wohl eben die folgender Monaten die gleiche Rate ?....bis die 3000 € voll sind...leider hab och die Beilage zum Gehalt gerad nicht bei mir.

Im März wurden für Beamte die 120 € für April, sowie 1800 € für Dezember und je 120 € für Januar-März, in Summe also 2280 € ausgezahlt (bei Vollbeschäftigten natürlich...).
Die restlichen 720 € gibts in Raten à 120 € bis einschließlich Oktober, ab November dann die Erhöhung - Vorbehaltlich, dass die gesetzliche Regelung dann so kommt wie derzeit diskutiert...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: websgeisti am 02.04.2024 09:32
es gibt auch 3000 €

Die erste Rate 1600 € gab es bei mir im April,,,,sowie rückwirkend ab Januar 108 €....und wohl eben die folgender Monaten die gleiche Rate ?....bis die 3000 € voll sind...leider hab och die Beilage zum Gehalt gerad nicht bei mir.

Bist wohl in Teilzeit i.H.v. 90%. Dann gibts auch keine 3.000€, sofern (vorausgesetzt die Teilzeit bleibt so) nur 2.700,00€.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 02.04.2024 09:56
Bekommt man die 120€ auch wenn man einen Monat in Elternzeit ist? 🤔
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: zammthing am 02.04.2024 15:10
Das ist eine interessante Frage.
Grundsätzlich würde ich nein sagen, weil die L-Bank ja für das Elterngeld zuständig ist.
ABER...
Meine Frau ist Seit Juni 23 in Elternzeit, also auch am besagten Stichtag im Dezember 23 und sie hat eine anteilige IAP i.H.v. 642,86 minus 199 Überbezahlung bekommen.
Sie hat vor der Elternzeit 36% gearbeitet A12.
Ich habe die Rechnung nicht nachvollziehen können, aber erfreulich war es, weil wir bei ihr nicht mit einer Zahlung gerechnet haben.
Ob es in den kommenden Monaten was gibt, ich bezweifle es.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Landesdiener am 03.04.2024 11:51
Als langjähriger Mitleser, habe ich mich nun auch angemeldet :D

Mit Elterngeld hat das aber nichts zu tun. Wie das bei uns Beamten umgesetzt wird, ist ja noch offen. Aber der TV Inflationsausgleich beantwortet deine Frage für Angestellte. Die Einmalzahlung gibt es, wenn man am 09.12.2023 in einem Arbeitsverhältnis, übertragen Dienstverhältnis, steht und zwischen 01.08.2023 und 08.12.2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt, also Bezüge, hatte. Die Monatszahlungen gibt es, wenn an mindestens einem Tag im betreffenden Monat Anspruch auf Entgelt, also Bezüge, besteht.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Landesdiener am 03.05.2024 13:00
Ein weiterer Monat ist vergangen. Man liest und hört nicht viel. Weiß jemand was zu den aktuellen Planungen?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: PhRTurtle am 03.05.2024 15:08
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123424.0.html

Hier wurde ein Artikel des Staatsanzeigers verlinkt:
Zitat
https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/beamtenbund-fuehlt-sich-vor-den-kopf-gestossen/

Stuttgart. Die Stimmung zwischen dem Land und dem Beamtenbund war auch schon mal besser. Unmittelbar nach dem Tarifabschluss am 9. Dezember 2023 hatte man sich auf einen Modus geeinigt, wie das Ergebnis auf die Beamten übertragen werden sollte: unter anderem durch die Umrechnung des 200-Euro-Sockelbetrags in eine prozentuale Gehaltserhöhung.

Dann kamen die Regierungsfraktionen und warfen alles über den Haufen. Und nun soll auch noch ein Grundpfeiler des Berufsbeamtentums fallen: die Fiktion der Alleinverdienerehe. Der Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifergebnisses geht nicht länger davon aus, dass es in Beamtenfamilien in der Regel nur ein Einkommen gibt. Dies hätte zur Folge, dass Beamtengehälter, die sich in der Nähe des Existenzminimums bewegen, gerade noch zulässig wären, sofern der Partner 6000 Euro im Jahr oder mehr verdient.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: flip am 03.05.2024 16:37
Ein weiterer Monat ist vergangen. Man liest und hört nicht viel. Weiß jemand was zu den aktuellen Planungen?

Die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen der Regierungsparteien bestätigen die nun wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses TV-L einschließlich des Sockelbetrags von 200 €.

Das wurde öffentlich  kundgetan. Ich denke man darf sich darauf verlassen, das bis November das Besoldungsgesetz entsprechend angepasst wird.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 03.05.2024 18:41
Ein weiterer Monat ist vergangen. Man liest und hört nicht viel. Weiß jemand was zu den aktuellen Planungen?

Die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen der Regierungsparteien bestätigen die nun wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses TV-L einschließlich des Sockelbetrags von 200 €.

Das wurde öffentlich  kundgetan. Ich denke man darf sich darauf verlassen, das bis November das Besoldungsgesetz entsprechend angepasst wird.
Anscheinend dann mit doppelverdienermodel
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 07.05.2024 14:43
Mit Doppelverdienermodell würde aber doch der Sockel keinen Sinn machen, oder? Im TV-L hat man ihn drin, im Besoldungsgefüge wäre er wegen dem Abstandsgebot fehl am Platz, also wollte man ihn gerne herauslassen, gleichzeitig müsste man aber die untere Besoldung entsprechend anheben. Also macht man das entweder über Sockel, oder darüber dass man es wenig sein lässt, weil man unterstellt, der Partner verdient den Sockel.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 07.05.2024 15:28
Gibts eigentlich Neuigkeiten über das Verfahren das der DRB-BW gegen das 4-Säulenmodell angestrengt hat?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Ozymandias am 07.05.2024 15:41
Gibts eigentlich Neuigkeiten über das Verfahren das der DRB-BW gegen das 4-Säulenmodell angestrengt hat?

https://www.drb-bw.de/aus-dem-landesverband/newsletter

Nichts gesehen in letzter Zeit.

Am 1.3 hat der Bundesverband der Richter oder wie auch immer die sich nennen, ein Treffen der Besoldungsexperten der Landesverbände abgehalten. Leider gab es dazu keine öffentlichen Infos.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: axum705 am 07.05.2024 16:31
Letzten Freitag hat der Städtetag BW im internen Bereich eine gemeinsame Stellungnahme des Städtetags, Gemeindetags und Landkreistags im Rahmen der Ressortanhörung zum "Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in BW 2024/2025 u. zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp ÄG 2024/2025)" veröffentlicht. Der Ressortentwurf selbst ist leider nicht dabei. Folgendes lässt sich aber rauslesen:
- Einführung eines Familienergänzungszuschlags mit Antragserfordernis und Nachweispflichten
- Jährliche Überprüfung der Voraussetzungen findet statt
- Das Antragsverfahren scheint wohl recht komplex zu sein mit hohem bürokratischen Aufwand

Ferner wird im gemeinsamen Schreiben kritisiert, dass wieder nur Flickschusterei und reaktive Anpassungen an den unteren Besoldungsgruppen vorgenommen würden, um irgendwie die Verfassungsmäßigkeit zu erreichen. Insbesondere der gehobene und höhere Dienst benötige nach der Aufwertung des mittleren Dienstes dringend Attraktivitätssteigerungen. Es werde eine systemgerechte Gesamtlösung benötigt, die auf abgestuften Besoldungsgruppen beruhe und nicht durch Besoldungszuschläge nivelliert werde. Notwendig seien im Besoldungsrecht zudem eine stärkere Leistungsorientierung, eine höhere Flexibilität und bessere Möglichkeiten für den Quereinstieg, um dem Fach- und Führungskräftemangel effektiv entgegenzutreten. Mit dem Entwurf finde der Gesetzgeber wiederholt keine Antwort darauf.

Bis jetzt wurden die ganzen Stellungnahmen und Papiere der drei Organisationen zum Besoldungsrecht in Regel ignoriert oder hanebüchen wegargumentiert. Ich glaube kaum, dass das nun anders sein wird.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: A6 ist das neue A10 am 08.05.2024 07:22
Letzten Freitag hat der Städtetag BW im internen Bereich eine gemeinsame Stellungnahme des Städtetags, Gemeindetags und Landkreistags im Rahmen der Ressortanhörung zum "Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in BW 2024/2025 u. zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp ÄG 2024/2025)" veröffentlicht. Der Ressortentwurf selbst ist leider nicht dabei. Folgendes lässt sich aber rauslesen:
- Einführung eines Familienergänzungszuschlags mit Antragserfordernis und Nachweispflichten
- Jährliche Überprüfung der Voraussetzungen findet statt
- Das Antragsverfahren scheint wohl recht komplex zu sein mit hohem bürokratischen Aufwand

Ferner wird im gemeinsamen Schreiben kritisiert, dass wieder nur Flickschusterei und reaktive Anpassungen an den unteren Besoldungsgruppen vorgenommen würden, um irgendwie die Verfassungsmäßigkeit zu erreichen. Insbesondere der gehobene und höhere Dienst benötige nach der Aufwertung des mittleren Dienstes dringend Attraktivitätssteigerungen. Es werde eine systemgerechte Gesamtlösung benötigt, die auf abgestuften Besoldungsgruppen beruhe und nicht durch Besoldungszuschläge nivelliert werde. Notwendig seien im Besoldungsrecht zudem eine stärkere Leistungsorientierung, eine höhere Flexibilität und bessere Möglichkeiten für den Quereinstieg, um dem Fach- und Führungskräftemangel effektiv entgegenzutreten. Mit dem Entwurf finde der Gesetzgeber wiederholt keine Antwort darauf.

Bis jetzt wurden die ganzen Stellungnahmen und Papiere der drei Organisationen zum Besoldungsrecht in Regel ignoriert oder hanebüchen wegargumentiert. Ich glaube kaum, dass das nun anders sein wird.

Wenn das so kommt wie abgedacht ist die Besoldung nichts weiter als ein glorifiziertes Bügergeld mit Nachweispflichten. Frauen werden plötzlich nichts mehr verdienen (Herdprämie) und Angaben werden wenig Wahrheitsgehalt haben. Wenn wie von Herrn Bayaz erwähnt zusätzlich möglicherweise Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen angerechnet werden könnten, schlägt das dem Faß den Boden wahrlich aus.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Malkav am 08.05.2024 08:05
Wenn das so kommt wie abgedacht ist die Besoldung nichts weiter als ein glorifiziertes Bügergeld mit Nachweispflichten. Frauen werden plötzlich nichts mehr verdienen (Herdprämie) und Angaben werden wenig Wahrheitsgehalt haben.

Da gibts doch den Entwurf aus Thüringen, welcher eine entsprechende Pflicht zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung vorsieht. Die Strafandrohung für eine falsche Versicherung wirkt dann bestimmt Wunder. Damit sind die Beamtinnen und Beamten formell weniger vertraiuenswürdig als die Bezieher sonstiger Sozialleistungen, für deren Beantragung regelmäßig keine EV gefordert werden kann.  >:(

Wenn wie von Herrn Bayaz erwähnt zusätzlich möglicherweise Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen angerechnet werden könnten, schlägt das dem Faß den Boden wahrlich aus.

Ach grüne Finanzminister machen sowas doch schon! Schaue dir Frau Heinold in SH und Ihren § 45a SHBesG an. Hier wird einfach pauschal auf den Gesamtbetrag der Einkünfte von BeamtIn und PartnerIn gem. § 2 Abs. 3 EStG (abzuüglich gewisser definierter Posten) abgestellt. Damit dürfte fast alles erfasst sein. Wenn euer Herr Bayaz das auch so macht, kann er das sogar als Vereinheitlichung im Föderalismusdschungel feiern ;D
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Jörn85 am 08.05.2024 09:07
Wenn das so kommt wie abgedacht ist die Besoldung nichts weiter als ein glorifiziertes Bügergeld mit Nachweispflichten. Frauen werden plötzlich nichts mehr verdienen (Herdprämie) und Angaben werden wenig Wahrheitsgehalt haben.

Da gibts doch den Entwurf aus Thüringen, welcher eine entsprechende Pflicht zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung vorsieht. Die Strafandrohung für eine falsche Versicherung wirkt dann bestimmt Wunder. Damit sind die Beamtinnen und Beamten formell weniger vertraiuenswürdig als die Bezieher sonstiger Sozialleistungen, für deren Beantragung regelmäßig keine EV gefordert werden kann.  >:(

Wenn wie von Herrn Bayaz erwähnt zusätzlich möglicherweise Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen angerechnet werden könnten, schlägt das dem Faß den Boden wahrlich aus.

Ach grüne Finanzminister machen sowas doch schon! Schaue dir Frau Heinold in SH und Ihren § 45a SHBesG an. Hier wird einfach pauschal auf den Gesamtbetrag der Einkünfte von BeamtIn und PartnerIn gem. § 2 Abs. 3 EStG (abzuüglich gewisser definierter Posten) abgestellt. Damit dürfte fast alles erfasst sein. Wenn euer Herr Bayaz das auch so macht, kann er das sogar als Vereinheitlichung im Föderalismusdschungel feiern ;D

So ist es:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/B/besoldungsrecht/Downloads/Rundschreiben_Alimentationsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Zitat
C) Einkommensbegriff In § 45a Absatz 1 SHBesG wird auf den Begriff „Gesamtbetrag der Einkünfte“ aus dem Einkommensteuerrecht Bezug genommen, damit das Bestimmtheitsgebot gesetzlicher Normen erfüllt ist. Gleichzeitig wurde in Anlage 10 zum SHBesG weitere Erläuterungen eingefügt, um die Anspruchsprüfung für die betroffenen Dienststellen zu erleichtern. Für die Gewährung des Ergänzungszuschlags nach § 45a Absatz 1 kommt es darauf an, ob der Gesamtbetrag der Einkünfte des Ehegatten, weiteren Elternteils oder Lebenspart- ners unter den in Anlage 10 angegebenen jährlichen Hinzuverdienstgrenzen (3. Tabelle) liegt.

Aufgrund der Höhe der Einkommensgrenzen wird in der Mehrzahl der Fälle bereits ein ein- faches Einkommen aus einer abhängigen Beschäftigung der Ehegattin oder des Ehegat- ten, weiteren Elternteils oder Lebenspartnerin oder Lebenspartners ausreichen, um einen Anspruch auf Familienergänzungszuschlag auszuschließen. Deshalb ist in fast allen Fäl- len eine summarische Prüfung ausreichend. Die Vorschriften des § 45a SHBesG sind als Auffangregelung konzipiert, um sicherzustellen, dass in allen Konstellationen, in denen kein zweites Einkommen vorhanden ist, der zusätzliche Bedarf für die im Familienzuschlag berücksichtigten Kinder erfüllt wird.

Bei atypischen Ausnahmefällen, in denen eine genaue Prüfung notwendig ist, sind fol- gende Einkunftsarten im Gesamtbetrag der Einkünfte zu berücksichtigen:

• Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

• Einkünfte aus Gewerbebetrieb • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

• Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

• Einkünfte aus Kapitalvermögen

• Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

• Sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 des Einkommensteuergesetzes (EStG) - 6 - (Die 7 Einkunftsarten bilden die Summe der Einkünfte)

Weiterhin zu berücksichtigen sind:

• Der Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG

• Der Freibetrag für Land- und Forstwirte gem. § 13 Absatz 3 EStG • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Taigawolf am 08.05.2024 09:14
Wenn das so kommt wie abgedacht ist die Besoldung nichts weiter als ein glorifiziertes Bügergeld mit Nachweispflichten. Frauen werden plötzlich nichts mehr verdienen (Herdprämie) und Angaben werden wenig Wahrheitsgehalt haben.

Da gibts doch den Entwurf aus Thüringen, welcher eine entsprechende Pflicht zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung vorsieht. Die Strafandrohung für eine falsche Versicherung wirkt dann bestimmt Wunder. Damit sind die Beamtinnen und Beamten formell weniger vertraiuenswürdig als die Bezieher sonstiger Sozialleistungen, für deren Beantragung regelmäßig keine EV gefordert werden kann.  >:(

Wenn wie von Herrn Bayaz erwähnt zusätzlich möglicherweise Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen angerechnet werden könnten, schlägt das dem Faß den Boden wahrlich aus.

Ach grüne Finanzminister machen sowas doch schon! Schaue dir Frau Heinold in SH und Ihren § 45a SHBesG an. Hier wird einfach pauschal auf den Gesamtbetrag der Einkünfte von BeamtIn und PartnerIn gem. § 2 Abs. 3 EStG (abzuüglich gewisser definierter Posten) abgestellt. Damit dürfte fast alles erfasst sein. Wenn euer Herr Bayaz das auch so macht, kann er das sogar als Vereinheitlichung im Föderalismusdschungel feiern ;D

So ist es:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/B/besoldungsrecht/Downloads/Rundschreiben_Alimentationsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Zitat
C) Einkommensbegriff In § 45a Absatz 1 SHBesG wird auf den Begriff „Gesamtbetrag der Einkünfte“ aus dem Einkommensteuerrecht Bezug genommen, damit das Bestimmtheitsgebot gesetzlicher Normen erfüllt ist. Gleichzeitig wurde in Anlage 10 zum SHBesG weitere Erläuterungen eingefügt, um die Anspruchsprüfung für die betroffenen Dienststellen zu erleichtern. Für die Gewährung des Ergänzungszuschlags nach § 45a Absatz 1 kommt es darauf an, ob der Gesamtbetrag der Einkünfte des Ehegatten, weiteren Elternteils oder Lebenspart- ners unter den in Anlage 10 angegebenen jährlichen Hinzuverdienstgrenzen (3. Tabelle) liegt.

Aufgrund der Höhe der Einkommensgrenzen wird in der Mehrzahl der Fälle bereits ein ein- faches Einkommen aus einer abhängigen Beschäftigung der Ehegattin oder des Ehegat- ten, weiteren Elternteils oder Lebenspartnerin oder Lebenspartners ausreichen, um einen Anspruch auf Familienergänzungszuschlag auszuschließen. Deshalb ist in fast allen Fäl- len eine summarische Prüfung ausreichend. Die Vorschriften des § 45a SHBesG sind als Auffangregelung konzipiert, um sicherzustellen, dass in allen Konstellationen, in denen kein zweites Einkommen vorhanden ist, der zusätzliche Bedarf für die im Familienzuschlag berücksichtigten Kinder erfüllt wird.

Bei atypischen Ausnahmefällen, in denen eine genaue Prüfung notwendig ist, sind fol- gende Einkunftsarten im Gesamtbetrag der Einkünfte zu berücksichtigen:

• Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

• Einkünfte aus Gewerbebetrieb • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

• Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

• Einkünfte aus Kapitalvermögen

• Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

• Sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 des Einkommensteuergesetzes (EStG) - 6 - (Die 7 Einkunftsarten bilden die Summe der Einkünfte)

Weiterhin zu berücksichtigen sind:

• Der Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG

• Der Freibetrag für Land- und Forstwirte gem. § 13 Absatz 3 EStG • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG)

Sollte das so kommen, wird es in Zukunft für meine Frau ein entspannterer Tag
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Malkav am 08.05.2024 11:04
Sollte das so kommen, wird es in Zukunft für meine Frau ein entspannterer Tag

Wenn ihr mit den 115% Bürgergeld auskommt (weil z.B. das Haus schon abbezahlt ist) wäre das tatsächlich wohl so.

Bei uns haben einige Beamt:innen ihre Nebentätigkeiten (z.t. auch als Fortbildungsreferenten für den Dienstherrn) aufgegeben, da sich diese nicht mehr lohnen. Und ich will gar nicht wissen in wie vielen "dafür geeigneten" Berufen (ohne jede negative Wertung z.B. Handwerker, Friseure etc.) der Partner aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis auf Schwarzarbeit umgestiegen ist oder die offziellen Stunden reduziert hat.

Eine andere Kollegin hatten überlegt von einer Erbschaft eine PV-Anlage zu installieren. Wenn der jetzt die EEG-Vergütung angerechnet wird, nimmt sie davon bestimmt Abstand.

Spannend ist auch die Frage der Gleichbehandlung bei den Kapitalerträgen. Wenn ich einen ausschüttenden ETF habe, werden mir die Dividenden angerechnet. Wenn ich einen thesaurierenden ETF habe, fließt mir kein Geld zu, aber ich muss eine Vorabpauschale auf meine fiktiven Einnahmen an das Finanzamt überweisen. Müssten diese fiktiven Einnahmen dann auch angerechnet werden? Eigentlich braucht man mindestend zwei Finanzbeamte pro Bezügestelle  ;)

Am krasstesten finde ich aber die Anrechnung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende! (siehe Link)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 08.05.2024 13:41
Moment... Freibeträge werden als Einkommen gewertet? ALS EINKOMMEN?

Seit wann sind Freibeträge Einkommen? "Hey Schatz gute Neuigkeiten! In SH gilt dein Pauschbetrag von 7.400 € für Behinderung als Einkommen! Wir sind automatisch um 7.400 € reicher im Jahr! Nicht um die geminderte Steuerlast, sondern einfach so! Nur vom Geld sehen wir nie was."*



* Auch wenn es nicht genannt wird, aber so kann man das auch sehr gut vergleichen. Jeder Freibetrag KANN (zukünftig z.B. durch eine neue Änderung) als Einkommen gewertet werden, obwohl die steuerliche Auswirkung maximal 45% ausmacht. Ich bin beeindruckt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 08.05.2024 17:40
Wenn das so kommt wie abgedacht ist die Besoldung nichts weiter als ein glorifiziertes Bügergeld mit Nachweispflichten. Frauen werden plötzlich nichts mehr verdienen (Herdprämie) und Angaben werden wenig Wahrheitsgehalt haben.

Da gibts doch den Entwurf aus Thüringen, welcher eine entsprechende Pflicht zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung vorsieht. Die Strafandrohung für eine falsche Versicherung wirkt dann bestimmt Wunder. Damit sind die Beamtinnen und Beamten formell weniger vertraiuenswürdig als die Bezieher sonstiger Sozialleistungen, für deren Beantragung regelmäßig keine EV gefordert werden kann.  >:(

Wenn wie von Herrn Bayaz erwähnt zusätzlich möglicherweise Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen angerechnet werden könnten, schlägt das dem Faß den Boden wahrlich aus.

Ach grüne Finanzminister machen sowas doch schon! Schaue dir Frau Heinold in SH und Ihren § 45a SHBesG an. Hier wird einfach pauschal auf den Gesamtbetrag der Einkünfte von BeamtIn und PartnerIn gem. § 2 Abs. 3 EStG (abzuüglich gewisser definierter Posten) abgestellt. Damit dürfte fast alles erfasst sein. Wenn euer Herr Bayaz das auch so macht, kann er das sogar als Vereinheitlichung im Föderalismusdschungel feiern ;D

So ist es:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/B/besoldungsrecht/Downloads/Rundschreiben_Alimentationsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Zitat
C) Einkommensbegriff In § 45a Absatz 1 SHBesG wird auf den Begriff „Gesamtbetrag der Einkünfte“ aus dem Einkommensteuerrecht Bezug genommen, damit das Bestimmtheitsgebot gesetzlicher Normen erfüllt ist. Gleichzeitig wurde in Anlage 10 zum SHBesG weitere Erläuterungen eingefügt, um die Anspruchsprüfung für die betroffenen Dienststellen zu erleichtern. Für die Gewährung des Ergänzungszuschlags nach § 45a Absatz 1 kommt es darauf an, ob der Gesamtbetrag der Einkünfte des Ehegatten, weiteren Elternteils oder Lebenspart- ners unter den in Anlage 10 angegebenen jährlichen Hinzuverdienstgrenzen (3. Tabelle) liegt.

Aufgrund der Höhe der Einkommensgrenzen wird in der Mehrzahl der Fälle bereits ein ein- faches Einkommen aus einer abhängigen Beschäftigung der Ehegattin oder des Ehegat- ten, weiteren Elternteils oder Lebenspartnerin oder Lebenspartners ausreichen, um einen Anspruch auf Familienergänzungszuschlag auszuschließen. Deshalb ist in fast allen Fäl- len eine summarische Prüfung ausreichend. Die Vorschriften des § 45a SHBesG sind als Auffangregelung konzipiert, um sicherzustellen, dass in allen Konstellationen, in denen kein zweites Einkommen vorhanden ist, der zusätzliche Bedarf für die im Familienzuschlag berücksichtigten Kinder erfüllt wird.

Bei atypischen Ausnahmefällen, in denen eine genaue Prüfung notwendig ist, sind fol- gende Einkunftsarten im Gesamtbetrag der Einkünfte zu berücksichtigen:

• Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

• Einkünfte aus Gewerbebetrieb • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

• Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

• Einkünfte aus Kapitalvermögen

• Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

• Sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 des Einkommensteuergesetzes (EStG) - 6 - (Die 7 Einkunftsarten bilden die Summe der Einkünfte)

Weiterhin zu berücksichtigen sind:

• Der Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG

• Der Freibetrag für Land- und Forstwirte gem. § 13 Absatz 3 EStG • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG)
Ernsthaft?
Da gab es keinen Aufschrei?