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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Muuan am 23.11.2021 10:03
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Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage bezüglich der Entgeldgruppenzulage.
Mein Kollege und ich sind beide Gruppenleiter mit jeweils 8 Mitarbeitern.
Beide haben wir E9A, ich Stufe 6 und mein Kollege Stufe 3.
Mein Kollege ist Meister, ich nicht :(
Jetzt haben wir festgestellt dass mein Kollege die 4321 Entgeldgruppenzulage LSGZ bekommt, zusätzlich bekommt er auch noch die Meisterzulage.
Dass ich die Meisterzulage nicht bekomme ist ja klar, bin ja kein Meister, aber ich dachte wenigstens die Entgeldgruppenzulage.
Ist die denn nicht für Gruppenleiter?
Kann mir mal jemand das genauer erklären?
Vielen Dank im Voraus
Grüße
Muuan
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Nach welchem Tätigkeitsmerkmal der Entgeltordnung und welcher Fallgruppe richtet sich deine Tätigkeit?
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Woher weiß man denn überhaupt welche Zulage man beantragen könnte ?
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Wenn in der für den Beschäftigten geltenden Entgeltordnung in der zutreffenden Fallgruppe der Entgeltgruppe eine Entgeltgruppenzulage ausgebracht ist, steht diese zu. Ein Antrag ist dafür nicht erforderlich. Wenn man die Zulage nicht bekommt, sollte man schriftlich Anspruch auf Zahlung der Zulage erheben, um die Ausschlussfrist zu wahren.